Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12189 19. Wahlperiode 06.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11411 – Übergänge und Verbleib nach Arbeitslosigkeit beziehungsweise ALG-II-Bezug V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 15 Jahre nach der Einführung von „Hartz IV“ (Arbeitslosengeld II – ALG II – nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) fordern viele Stimmen verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Die Forderungen beziehen sich sowohl auf die Arbeitsförderung als auch das Arbeitslosengeld I und II (zum Beispiel DGB 2019, „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“). Eine verbesserte Arbeitsförderung muss dabei nach Ansicht der Fragesteller auf gute Arbeit ausgerichtet sein und nicht auf die Aufnahme jedweder Arbeit. Denn nicht jede Erwerbsarbeit führt zu einem existenzsichernden Lohn, und so bedeutet die Beendigung von Arbeitslosigkeit nicht immer das Ende von ALG-II- Bezug. Neben der Größe des Haushalts (bzw. der Bedarfsgemeinschaft) spielt dabei auch die Lohnhöhe eine Rolle: Wenn Löhne nicht hoch genug sind für die Existenzsicherung, sind die Betroffenen zwar nicht mehr erwerbslos, aber immer noch aufstockend auf ALG II angewiesen. Deshalb sinkt die Zahl der erwerbsfähigen ALG-II-Beziehenden (Arbeitslose und Aufstockende) langsamer als die Zahl der Arbeitslosen (Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht April 2019, Tabelle 6.1 und 7.2). Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik kann aus Sicht der Fragesteller auch nicht das Ziel haben, Personen um jeden Preis aus dem ALG-II-Bezug zu drängen. Denn die Beendigung von ALG-II-Bezug bedeutet nicht immer, dass jemand eine sichere – insbesondere unbefristete und sozialversicherte – Beschäftigung gefunden hat. Der ALG-II-Bezug endet auch dann, wenn jemand Grundsicherung im Alter bezieht, wenn jemand eine kurz befristete Tätigkeit aufnimmt oder sich selbstständig macht, mit dem Risiko unzureichender Sozialversicherung. Für beide Risiken – dass jemand trotz einer Beschäftigung immer noch auf ALG II angewiesen ist oder dass jemand nach dem Ausscheiden aus dem ALG- II-Bezug immer noch ein unsicheres Einkommen hat – ist unklar, ob sie alle Menschen gleichmäßig betreffen. Sowohl im Arbeitsmarkt als auch in der Arbeitsförderungen finden Diskriminierungen aufgrund des Alters, einer Behinderung , des Geschlechts oder anderer Eigenschaften statt (Rottleuthner/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12189 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mahlmann, Diskriminierung in Deutschland; Brussig/Frings/Kirsch, Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung). Deshalb sind für verbesserte Leistungen Informationen darüber notwendig, welche ALG-II-Beziehenden wie oft in gute Arbeit übergehen. Von besonderem Interesse ist dabei, zu welchen Löhnen und Arbeits-bedingungen Betroffene eine neue Arbeit aufgenommen haben, wie nachhaltig neu aufgenommene Beschäftigungen sind und wie oft ALG-II-Bezug durch sichere und stabile Einkommen beendet wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragen können auf Basis der Definitionen der Kennzahlen nach § 48a SGB II beantwortet werden. Als Integrationen in Erwerbstätigkeit gemäß dieser Kennzahlen gelten alle Aufnahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen , voll qualifizierenden beruflichen Ausbildungen oder selbständigen Erwerbstätigkeiten von erwerbstätigen Leistungsberechtigten (ELB) – unabhängig davon, ob die Hilfebedürftigkeit durch die Erwerbstätigkeit beendet wird und welchen Arbeitsvermittlungsstatus (arbeitslos, nicht arbeitslos, arbeitsuchend, nicht arbeitsuchend ) die Personen vor oder nach der Beschäftigungsaufnahme haben. In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen ausschließlich Informationen zum Arbeitsvermittlungsstatus und der Integration in Erwerbstätigkeit vor, nicht jedoch für das gesamte Kalenderjahr oder sogar einen Zeitraum mehrerer Jahre. Deshalb wird für die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 grundsätzlich auf alle Integrationen von ELB und für die Fragen 8 bis 19 auf alle Integrationen von ELB in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgestellt. 1. Bei wie vielen Personen, die zwischen 2005 und 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und dabei allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und die im selben Zeitraum in Erwerbstätigkeit übergingen, war das Erwerbseinkommen nach dem Übergang in Erwerbstätigkeit nicht bedarfsdeckend (bitte Anteil an allen Personen angeben, die zwischen 2005 und 2018 ALG II bezogen und allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und die aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen)? Als bedarfsdeckend wird eine Integration gezählt, wenn eine Person drei Monate nach einer Integration keine Leistungen nach dem SGB II bezieht. Angaben zu bedarfsdeckenden Integrationen liegen ab Januar 2011 vor. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden im Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2018 für ELB, die allein in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) lebten, insgesamt 4,14 Millionen Integrationen gezählt; davon waren 1,86 Millionen nicht bedarfsdeckend. Der Anteil der nicht bedarfsdeckenden Integrationen an allen Integrationen von ELB in Single-BG belief sich auf 44,8 Prozent (siehe Tabelle 1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12189 2. Wie hoch lagen die Anteile der Personen ohne bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen bei Frauen und bei Männern, die im Laufe des Jahres 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und die im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwerte angeben)? 3. Wie hoch lagen die Anteile der Personen ohne bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen bei Frauen und bei Männern, die im Laufe des Jahres 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und dabei allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und die im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwerte angeben)? 4. Wie hoch lag der Anteil der Personen ohne bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen bei Personen mit einer Schwerbehinderung, die im Laufe des Jahres 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und die im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? 5. Wie hoch lagen die Anteile der Personen ohne bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen bei Personen unterschiedlichen Alters, die im Laufe des Jahres 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und die im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte für differenzierte Altersgruppen – z. B. 15-24/25-34/35-54/über 55 Lebensjahre – die Prozentwerte angeben)? 6. Wie hoch lag der Anteil der Personen ohne bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Laufe des Jahres 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und allein in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und die im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? 7. Wie hoch lag der Anteil der Personen ohne bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen bei Alleinerziehenden, die im Laufe des Jahres 2018 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und die im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? Die Fragen 2 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12189 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Anteile der nicht bedarfsdeckenden Integrationen an allen Integrationen im Jahr 2018 für die erfragten Personengruppen können Tabelle 2 entnommen werden . Das Merkmal „Schwerbehinderung“ steht nur für arbeitssuchende ELB zur Verfügung. 8. Wie viele Personen, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen, waren nicht kontinuierlich über mindestens sechs Monate beschäftigt (bitte Anteil an allen Personen, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr in Erwerbstätigkeit übergingen, angeben )? 9. Wie hoch lagen die Anteile der nicht kontinuierlich beschäftigten Personen bei Frauen und bei Männern, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwerte angeben)? 10. Wie hoch lag der Anteil der nicht kontinuierlich beschäftigten Personen bei Personen mit einer Schwerbehinderung, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? 11. Wie hoch lagen die Anteile der nicht kontinuierlich beschäftigten Personen bei Personen unterschiedlichen Alters, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwerte für Altersgruppen angeben )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12189 12. Wie hoch lag der Anteil der nicht kontinuierlich beschäftigten Personen bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen)? 13. Wie hoch lag der Anteil der nicht kontinuierlich beschäftigten Personen bei Alleinerziehenden, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? Die Fragen 8 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Auswertungen zur kontinuierlichen Beschäftigung nach einer Integration können nur für Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erstellt werden . Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn ein ELB nach Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an jedem der sechs nachfolgenden Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich jeweils um dasselbe Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob es kurzzeitige Unterbrechungen der Beschäftigungen zwischen den Stichtagen gibt. Im Jahr 2017 wurden nach Angaben der Statistik der BA rund 951 000 Integrationen von ELB in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gezählt , darunter waren rund 374 000 Beschäftigungsaufnahmen, die nicht zu einer kontinuierlichen Beschäftigung führten. Der Anteil der Integrationen, die nicht zu einer kontinuierlichen Beschäftigung führten, an allen Integrationen belief sich auf 39,3 Prozent. Die Anteile der Integrationen, die nicht zu einer kontinuierlichen Beschäftigung führten, an allen Integrationen im Jahr 2017 für die erfragten Personengruppen können Tabelle 3 entnommen werden. Das Merkmal „Schwerbehinderung“ steht nur für arbeitssuchende ELB zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12189 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie viele Personen, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen, waren nicht nachhaltig beschäftigt in dem Sinne, dass sie nach zwölf Monaten nicht mehr beschäftigt waren (bitte Anteil an allen Personen angeben, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen )? 15. Wie hoch lagen die Anteile der nicht nachhaltig beschäftigten Personen bei Frauen und bei Männern, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwerte angeben)? 16. Wie hoch lag der Anteil der nicht nachhaltig beschäftigten Personen bei Personen mit einer Schwerbehinderung, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? 17. Wie hoch lagen die Anteile der nicht nachhaltig beschäftigten Personen bei Personen unterschiedlichen Alters, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwerte für Altersgruppen angeben )? 18. Wie hoch lag der Anteil der nicht nachhaltig beschäftigten Personen bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? 19. Wie hoch lag der Anteil der nicht nachhaltig beschäftigten Personen bei Alleinerziehenden, die im Laufe des Jahres 2017 wegen Arbeitslosigkeit ALG II bezogen und im selben Jahr aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit übergingen (bitte Prozentwert angeben)? Die Fragen 14 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Eine Integration in Erwerbstätigkeit zählt dann als nachhaltig, wenn zwölf Monate nach der Integration ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Nach Angaben der Statistik der BA standen 31,4 Prozent der ELB, die im Jahr 2017 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, zwölf Monate nach der Integration nicht in einem solchen Beschäftigungsverhältnis . Die Anteile der Integrationen, die nicht nachhaltig waren, an allen Integrationen im Jahr 2017 können für die erfragten Personengruppen Tabelle 4 entnommen werden. Das Merkmal „Schwerbehinderung“ steht nur für arbeitssuchende ELB zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12189 20. In welchen arbeitsmarktbezogenen Positionen befanden sich Personen, die zwischen 2005 und 2018 als Erwerbsfähige ALG II bezogen hatten und deren Bezug endete, danach (bitte Prozentwerte für die einzelnen Jahre angeben und differenzieren nach sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit, Selbstständigkeit, öffentlich geförderter Beschäftigung inkl. Teilhabe am Arbeitsmarkt, Schule bzw. Studium bzw. schulischer Berufsausbildung, nichtschulischer Berufsausbildung, Arbeitsunfähigkeit, Rente, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit)? 21. In welchen Positionen befanden sich Frauen und Männer, die als Erwerbsfähige ALG II bezogen hatten und deren Bezug 2018 endete, danach (bitte für Frauen und Männer separat die Prozentwerte der in Frage 20 genannten Positionen angeben)? 22. In welchen Positionen befanden sich Personen mit einer Schwerbehinderung , die als Erwerbsfähige ALG II bezogen hatten und deren Bezug 2018 endete, danach (bitte die Prozentwerte der in Frage 20 genannten Positionen angeben)? 23. In welchen Positionen befanden sich Personen unterschiedlichen Alters, die als Erwerbsfähige ALG II bezogen hatten und deren Bezug 2018 endete, danach (bitte für differenzierte Altersgruppen die Prozentwerte der in Frage 20 genannten Positionen angeben)? 24. In welchen Positionen befanden sich Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit , die als Erwerbsfähige ALG II bezogen hatten und deren Bezug 2018 endete, danach (bitte die Prozentwerte der in Frage 20 genannten Positionen angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12189 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. In welchen Positionen befanden sich Alleinerziehende, die als Erwerbsfähige ALG II bezogen hatten und deren Bezug 2018 endete, danach (bitte Prozentwerte der in Frage 20 genannten Positionen angeben)? Die Fragen 20 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Informationen zum Arbeitsmarktstatus von ELB nach Beendigung ihres Leistungsbezugs in der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333