Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 5. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12191 19. Wahlperiode 06.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11427 – Umschichtung von Agrarfördergeldern für eine nachhaltige bäuerlich-ökologische Landwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren wird von zahlreichen umwelt- und agrarpolitischen Organisationen die Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik gefordert. Ziel könne nicht mehr die bedingungslose Verteilung von Agrarfördergeldern über die Fläche, sondern die Kopplung von Agrarzahlungen an wichtige öffentliche Leistungen der Bäuerinnen und Bauern in den Bereichen Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz sein sowie ein konkreter Beitrag zur Förderung einer bäuerlichen-ökologischen Landwirtschaft mit hoher Nachhaltigkeitswirkung. Ziel müsse der Erhalt einer bäuerlichen Agrarstruktur mit einer Vielfalt von insbesondere kleinen und mittleren Betrieben sein, die für den Erhalt eines attraktiven, lebendigen und vielfältigen ländlichen Raumes von großer Bedeutung sind und von der Gesellschaft akzeptiert werden (Stellungnahme der Verbände-Plattform zum TOP „GAP nach 2020“ auf der Agrarministerkonferenz – AMK – von Bund und Ländern am 27. bis 28. September 2018: www.abl-ev.de/uploads/media/18-09- 21_Verbaendeplattform_Stellungnahme_AMK_endg.pdf). Die bisherigen Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) lassen in dieser Hinsicht nach Ansicht der Fragesteller nur ein geringes Ambitionsniveau erkennen und von den Ergebnissen des damit verbundenen Verhandlungsprozesses ist bisher viel zu wenig zu erwarten. Der Reformprozess liegt deutlich hinter dem Zeitplan der EU-Kommission zurück. Der „konkretisierte Zeitplan für die Vorbereitung eines Strategieplans zur Durchführung der GAP-Strategieplan-Verordnung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der zur Agrarministerkonferenz am 11. bis 12. April 2019 vorgelegt wurde, geht davon aus, dass mit der Umsetzung neuer EU-Regelungen in Deutschland nicht vor dem 1. Januar 2023 zu rechnen ist. Das bedeutet , dass der aktuelle EU-Politikrahmen zur Agrarförderpolitik noch über drei Jahre gültig bleibt. Vor diesem Hintergrund sind umso dringender alle den Mitgliedstaaten gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, die Agrarpolitik in Deutschland bereits jetzt schon wesentlich nachhaltiger und zielorientierter zu gestalten. Die Möglichkeiten dafür sind nach Ansicht der Fragesteller u. a. eine stärkere Umschichtung von Mitteln zugunsten von zielorientierten Maßnahmen für den Umwelt-, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12191 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Klima-, Natur- und Tierschutz in der zweiten Säule und eine stärkere Umschichtung von Mitteln auf die ersten Hektare je Betrieb. Bereits jetzt ist die Umschichtung von 15 Prozent statt aktuell 4,5 Prozent in die zweite Säule und die Umschichtung von 30 Prozent statt aktuell nur sieben Prozent auf die ersten Hektare möglich. Sowohl eine starke finanzielle Ausstattung der zweiten Säule als auch die stärkere Nutzung des Aufschlags auf die ersten Hektare wird von der Bundesregierung für die neue Förderperiode betont und in Aussicht gestellt. Diesen Ankündigungen sollten nun umgehend Taten folgen. Die Bundesregierung darf sich nach Ansicht der Fragesteller diesen Möglichkeiten, die Zahlungen nachhaltiger, zielorientierter und gleichzeitig gerechter zu gestalten, nicht weiter verweigern Bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen spielt nach Ansicht der Fragesteller der ökologische Landbau aufgrund seiner besonderen Leistungen und seiner hohen gesellschaftlichen Akzeptanz eine herausragende Rolle. Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll die Fläche des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 20 Prozent steigen. Dies erfordert eine Steigerung der ökologisch bewirtschafteten Fläche um ca. 7 Prozent pro Jahr. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre ist die Fläche dagegen um durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr gewachsen (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Oekologischer-Landbau/ ZahlenOekolandbau2018.html). Allein für die Finanzierung der erwünschten Zunahme des Ökolandbaus müsste die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule in jedem Jahr um fast 1 Prozent steigen, um das jetzige Förderniveau aufrecht zu erhalten. Darüber hinausgehende weitere Maßnahmen für eine klimaschützende und klimaresiliente Landwirtschaft, für die Umsetzung der angekündigten Ackerbaustrategie und des Insektenschutzprogramms, eine Flankierung der erneuten Novellierung der Düngeverordnung sowie für den Umbau der Tierhaltung sind darin noch gar nicht inbegriffen und müssen ebenfalls finanziert werden. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) regelt die Umsetzung der EU-Verordnung über Direktzahlungen (VO (EU) 1307/2013) in Deutschland. Das BMEL hat den Referentenentwurf zur Änderung des Direktzahlungen -Durchführungsgesetzes am 17. Mai 2019 vorgelegt (www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Agrar-Sozialpolitik/Entwurf%20eines% 20Zweiten%20Gesetzes%20zur%20%C3%84nderung%20des%20Direktzahlungen- Durchf%C3%BChrungsgesetzes.html). Darin schlägt es vor, auch im Jahr 2020 weiterhin nur 4,5 Prozent der EU-Direktzahlungen in Deutschland in Fördermaßnahmen in der zweiten Säule umzuschichten. Die Bundesregierung würde damit bei einer Annahme des Entwurfes weit hinter den ihr gegebenen Möglichkeiten zurückbleiben, die Agrarpolitik auch kurzfristig nachhaltiger und gerechter zu gestalten, den in der öffentlichen Debatte vielfach geforderten Zielen von mehr Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie den selbst gesetzten Zielen, zum Ausbau des Ökolandbaues die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU-Kommission für die Jahre 2021 bis 2022 eine Übergangsverordnung vorschlagen wird, um sicherzustellen , dass die GAP-Maßnahmen in der Übergangszeit von der geltenden Förderperiode bis zum Beginn der Umsetzung eines neuen GAP-Regimes in den Mitgliedstaaten fortgeführt werden können? In Anbetracht der andauernden und voraussichtlich erst im Jahr 2020 abzuschließenden Ver-handlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 und der danach zu erlassenden Delegierten Rechtsakte, scheint ein Beginn des neuen GAP-Regimes im Jahr 2021 kaum zu erwarten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine Übergangsverordnung vorlegen wird. Drucksache 19/12191 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12191 2. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass in einer solchen Übergangsverordnung den Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit zur (erhöhten ) Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums eröffnet wird, zumal die EU-Kommission für die neue Förderperiode bereits vorgeschlagen hat, dass die Obergrenze der Umschichtung von heute 15 Prozent auf bis zu 30 Prozent erhöht wird? Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit geht die Bundesregierung davon aus, dass die Europäische Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine Übergangsverordnung vor-legen wird, mit der bestimmte der derzeit geltenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für den Bereich der Direktzahlungen und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für den Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) verlängert und Maßnahmen zur Einhaltung der finanziellen Obergrenzen getroffen werden. Die Bundesregierung geht ferner davon aus, dass die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang weiterhin die Möglichkeit für eine Umschichtung von Direktzahlungen in die 2. Säule ermöglichen wird. 3. Für wie viele Jahre werden nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung den Bundesländern Umschichtungsmittel zur Verwendung für landwirtschaftliche Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen? Die Höhe der Mittel zur Umschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule sowie ggf. die Ver-wendung umgeschichteter Mittel sind neben der Frage der finanziellen Ausstattung der jeweiligen Säulen mit originären EU-Mitteln gemäß Beschluss zum künftigen Mehrjährigen Finanz-rahmen der EU und dem Mittelbedarf für gezielte Fördermaßnahmen in der 2. Säule auch abhängig von der Ausgestaltung der sogenannten „Grünen Architektur“ der GAP (mit den Elementen erweiterte Konditionalität und Öko-Regelungen in der 1. Säule sowie Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der 2. Säule). Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung der „Grünen Architektur“. 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Übergangszeit bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die landwirtschaftlichen Betriebe bei den dringenden Herausforderungen im Bereich Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz besser und gezielter zu unterstützen und ihre Leistungen besser und gezielter zu honorieren? 5. Wenn ja, welche konkreten zielgerichteten Fördermaßnahmen wird die Bundesregierung ausbauen, und wie plant sie, diese zu finanzieren? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bislang hat die Europäische Kommission für die voraussichtlich eintretende Übergangszeit (siehe Antwort zu Frage 1) noch keine Vorschläge vorgestellt. Sobald diese vorliegen, wird die Bundesregierung dazu ihre Position festlegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12191 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln zugunsten von landwirtschaftsbezogenen Fördermaßnahmen wie Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Tierschutzförderung und Existenzgründung in den kommenden Jahren bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der GAP zu erhöhen? 7. Wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur Umschichtung bis maximal 15 Prozent im Gegensatz zu den jetzigen 4,5 Prozent nutzen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für das Antragsjahr 2020 wurde auf EU-Ebene eine Übergangsverordnung verabschiedet , die eine Umschichtung von Direktzahlungen in die zweite Säule ermöglicht . Die Bundesländer haben sich auf der Agrarministerkonferenz in Landau für die Option einer Umschichtung in der bisherigen Höhe von 4,5 Prozent ausgesprochen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Referentenentwurf für eine Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes vorgelegt, der für das Jahr 2020 eine Umschichtung in dieser Höhe vorsieht. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Für das nachfolgende Übergangsjahr bzw. die nachfolgenden Übergangsjahre wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der bis dahin bekannten Änderungen für die künftige Förderperiode zu gegebener Zeit ihre Position bezüglich einer Umschichtung festlegen. 8. Wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene erhebliche und überproportionale Kürzung der EU-Mittel für die ländliche Entwicklung in den Jahren 2021 bis 2027 auszugleichen (Europäische Kommission, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3570_ de.htm) 9. Mit Kürzungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung bei ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) im neuen MFR (mehrjähriger Finanzrahmen) in jedem Bundesland, auch vor dem Hintergrund des EU-Kommissionsvorschlags, die Gebietskategorien zu verändern (bitte die Ist-Zahlen und die zu erwartenden Zahlen je Bundesland angeben)? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Beantwortung dieser Frage hat die Bundesregierung keine verlässlichen Anhaltspunkte . Die künftige finanzielle Ausstattung des ELER ist Gegenstand der noch anhaltenden Beratungen zum neuen MFR. Neben der Zuweisung von originären ELER-Mitteln über den MFR sieht der Vorschlag der EU-Kommission zur GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der finanziellen Flexibilität zwischen den beiden Säulen der GAP haben. Ob und ggf. in welchem Umfang Deutschland von dieser Regelung Ge-brauch macht, wird Gegenstand der Beratungen zur nationalen Umsetzung der GAP nach 2020 sein. Drucksache 19/12191 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12191 10. Unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kürzungen für die ländliche Entwicklung? 11. Falls nein, welche Priorität hat die Aufrechterhaltung der verfügbaren Mittel für die ländliche Entwicklung gegenüber anderen Verwendungen, und wie wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Beibehaltung der Mittel einsetzen? Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über die künftige Mitteldotierung der GAP werden die Regierungschefs der EU- Mitgliedstaaten im Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens unter Berücksichtigung von Einnahmen- und Ausgabenseite entscheiden. Die Positionierung der Bundesregierung ist hier-zu noch nicht abgeschlossen. 12. Unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Herausnahme des ELER aus der Dachverordnung der ESI-Fonds (Europäische Struktur- und Investitionsfonds) (Bundestagsdrucksache 19/ 9582)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Herausnahme des ELER aus der Dachverordnung für die ESI-Fonds. Denn die bisher geltenden Regelungen der Dachverordnung und der GAP für den ELER führen dazu, dass das Regelungswerk für den ELER sehr komplex geworden ist. Die vorgesehene Zusammenführung der 1. und 2. Säule würde zu einer weiteren Zunahme dieser Komplexität führen. Die weitgehende Trennung des ELER von der Dachverordnung verringert diese Komplexität erheblich und wird deshalb begrüßt. Die im Verordnungsvorschlag für den GAP-Strategieplan vorgesehene Übersicht über die Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten zwischen dem ELER und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Fonds der Union ist aus Sicht der Bundesregierung für eine kohärente Ausgestaltung der Förderung mit Mitteln aus anderen EU-Fonds ausreichend. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umschichtung von Direktzahlungen auf die ersten Hektare in den kommenden Jahren bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der GAP zu erhöhen? 14. Wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur Umschichtung von maximal 30 Prozent statt aktuell nur 7 Prozent nutzen, um insbesondere die kleineren und mittleren Betriebe zu stärken und Fördermittel gerechter zu verteilen? 15. Wenn nein, welchen Anteil an den Direktzahlungsgeldern erhalten jeweils die größten eins, zwei, fünf, zehn und 20 Prozent der Betriebe, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Verteilung von Direktzahlungsmitteln angesichts von erheblichen Skaleneffekten großer Betriebe und der daraus nach Ansicht der Fragesteller erwachsenen Benachteiligung kleiner und mittlerer Betriebe (bitte Angaben für den Bund gesamt und für die einzelnen Bundesländer machen)? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12191 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung plant in der laufenden Förderperiode keine Änderung an der Ausgestaltung der derzeitigen Regelungen für die Umverteilungsprämie. Sie ist allerdings der Auffassung, dass die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe in der kommenden Förderperiode verbessert werden sollte und wird dazu zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge vorlegen. Bezüglich der Anteile der Direktzahlungen, die jeweils auf die größten 1, 2, 5, 10 und 20 Prozent der Betriebe entfallen, liegen der Bundesregierung lediglich Daten mit der Schichtung der Direktzahlungsempfänger nach der Höhe ihrer Direktzahlungen für bestimmte Größenklassen vor (siehe Anlage). Für Deutschland insgesamt können daraus die erbetenen Informationen näherungsweise wie folgt abgeleitet werden: Die 20 Prozent größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund 62 700 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als 20 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 67,5 Prozent der gesamten Direktzahlungen erhalten. Die 4,5 Prozent größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund 14 400 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als 50 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 38,5 Prozent der gesamten Direktzahlungen erhalten. Die knapp 1,7 Prozent größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund 5 300 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als 100 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 26,8 Prozent der gesamten Direktzahlungen erhalten. Ein Prozent der größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund 3 300 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als 150 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 21,83 Prozent der gesamten Direktzahlungen erhalten. Angesichts der Kostenvorteile größerer Betriebe ist die Bundesregierung der Auffassung , dass sofern die Beschlüsse zur Reform der GAP nach 2020 eine fakultative Regelung zu Degression und Kappung vorsehen sollten, im Rahmen der nationalen Umsetzung eine Degression geprüft werden sollte. 16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einzelbetrieblich erbrachte gesellschaftliche Leistungen wie eine vielfältige Flächenstruktur, Landschaftselemente , vielfältige Fruchtfolgen, hohe Grünlandanteile und mehr Tierschutz im Übergangszeitraum bis zur abgeschlossenen Reform der GAP besser zu unterstützen? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 sowie 23 wird verwiesen. 17. Inwieweit erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren ein höheres oder niedrigeres Wachstum der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Deutschland im Vergleich zum Durchschnittswachstum der letzten zehn Jahre (5 Prozent pro Jahr) bzw. im Vergleich zum Durchschnittswachstum der letzten drei Jahre (11 Prozent pro Jahr)? Die Entwicklung des ökologischen Landbaus verläuft insbesondere in den letzten Jahren sehr dynamisch. Im Jahr 2018 ist der ökologische Landbau in Deutschland auch gewachsen. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist um 10,8 Prozent auf rund 1,5 Millionen Hektar angewachsen. Die Wachstumsraten liegen damit das dritte Jahr in Folge um 10 Prozent. Auch die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Drucksache 19/12191 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12191 Betriebe hat sich um 7,9 Prozent auf fast 32 000 Betriebe erhöht. Damit setzt sich ein positiver Trend fort. Nach Einschätzung von Fachleuten hat der ökologische Landbau weiterhin ein deutliches Wachstumspotenzial. Das Interesse konventioneller Landwirte am ökologischen Landbau ist seit einigen Jahren stark gestiegen. Dies bestätigen die Rückmeldungen von Umstellungsberatern in Deutschland, die derzeit viele Anfragen zur Umstellungsberatung erhalten . Auf den DLG-Feldtagen 2018 und den Öko-Feldtagen 2019 war das Interesse der Besucher zu den Informationsveranstaltungen zur Umstellung besonders hoch. Es ist davon auszugehen, dass die Wachstumsraten des ökologischen Landbaus sich weiter positiv entwickeln. 18. Welche Gründe bzw. Einflussfaktoren liegen nach Einschätzung der Bundesregierung der zu erwartenden Entwicklung zugrunde? Mögliche Gründe für diese Entwicklung sind die steigende Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Ökologischen Landbaus. In Deutschland ist im Jahr 2018 die Nachfrage nach Bioprodukten weiter gestiegen . Dies hat die Befragung zum Ökobarometer 2018 ergeben, die vom BMEL in Auftrag gegeben wurde und dessen Ergebnisse am 12. Februar 2019 veröffentlicht wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich immer häufiger für Bioprodukte, vor allem wegen der artgerechten Tierhaltung, Regionalität und wegen der geringeren Schadstoffbelastung sowie des Umweltschutzaspektes. 86 Prozent wollen damit explizit die Verbreitung des ökologischen Landbaus unterstützen . Deutschland hat mit großem Abstand den größten Biomarkt in der EU und steht weltweit nach den USA an zweiter Stelle. Im Jahr 2018 ist der Umsatz um 5,5 Prozent auf 10,91 Milli-arden Euro gestiegen. Dies sind vorläufige Schätzungen von Marktexperten. Das Wachstum geht vor allem auf den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zurück. Verbraucher nahmen ein größeres Sortiment des LEH gerne an. Immer mehr Landwirtinnen und Landwirte sehen im Ökologischen Landbau die Chance, neue Märkte für sich zu erschließen und künftig höhere Erzeugerpreise für ihre Produkte zu erzielen. Für andere steht der Aspekt im Vordergrund, dem Betrieb eine langfristige Perspektive zu geben, weil ökologisch erzeugte Lebensmittel inzwischen fest in der Gesellschaft verankert sind. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll der Anteil landwirtschaftlicher Flächen unter ökologischer Bewirtschaftung zukünftig 20 Prozent betragen. Mit dem Ziel, den Ökolandbau in Deutschland zu stärken und den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche zu erhöhen, hat das BMEL gemeinsam mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Bundesländer, Kommunen und der Wissenschaft die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) erarbeitet. Mit der ZöL wurde eine Gesamtstrategie initiiert, die die Entwicklung des Marktes berücksichtigt, Anpassungs- und Umstellungsorientierung gibt, forscht und den ganzheitlichen An-satz der ökologischen Landwirtschaft mit einbezieht. Im Februar 2017 wurde sie der Öffentlichkeit vorgestellt und seitdem umgesetzt. Die ZöL ist hierbei als ein Steuerungsprozess zu verstehen, in dem 2019 die erste Zwischenbilanz gezogen wird. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12191 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche um die für die Erreichung ihres im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Ziels von 20 Prozent Ökolandbau bis 2030 notwendigen 7 Prozent pro Jahr zunimmt? Mit einer breiten Palette von Maßnahmen, Instrumenten und Projekten, die gemeinsam mit vielen Experten identifiziert und in der ZöL beschrieben wurden, soll die Biobranche an einer weiter positiven Marktentwicklung gestärkt werden. Als zentrale Stellschrauben, mit denen der Staat die Entwicklung des ökologischen Landbaus positiv flankieren kann, identifiziert und beschreibt die ZöL folgende Aktivitäten: Rechtsrahmen zukunftsfähig und kohärent gestalten, Zugänge zur ökologischen Landwirtschaft erleichtern, Nachfragepotenzial voll ausnutzen und weiter ausbauen, Leistungsfähigkeit ökologischer Agrarsysteme verbessern und Umweltleistungen angemessen honorieren wollen. Diese Handlungsfelder sind nationale Schlüsselbereiche für ein stärkeres Wachstum des Ökolandbaus. Die zugehörigen Maßnahmenkonzepte umfassen demnach eine breite Palette von unterschiedlichen Maßnahmen: Sie reichen von der Stärkung von Wertschöpfungsketten, über Beratung und berufliche Bildung, Stärkung des Bioanteils in der Außer-Haus-Verpflegung, Forschungsförderung bis zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung von Umstellungs- und Beibehaltungsprämien . Die Förderung der Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus über die ländlichen Entwicklungsprogramme der Länder (2. Säule der GAP) macht den finanziell bedeutsamsten Teil der Förderung des ökologischen Landbaus aus. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der GAK an dieser Förderung. Die Prämien der Ökoförderung im GAK-Rahmenplan wurden zuletzt durch Beschluss der Agrarminister im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) vom 21. August 2014 angehoben. Zentrales Finanzierungsinstrument für die sonstigen Fördervorhaben der ZöL sind das Bundesprogramm für ökologischen Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), das seit 2001 vom BMEL umgesetzt wird, sowie die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) des BMEL aus dem Jahr 2012. Im Bundeshaushalt 2018 und 2019 wurden die Mittel für das BÖLN von 20 auf 30 Mio. Euro pro Jahr angehoben, für die EPS von 4 auf 6 Mio. Euro pro Jahr. Mit den Mitteln des BÖLN werden die Forschung und Entwicklung für den Ökolandbau , kompetente Beratungsangebote sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer für Verbraucher, Landwirte, verarbeitende Betriebe, die Gastronomie gefördert . Ferner geht es auch um die Anpassung der Ausbildungsinhalte in der Landwirtschaft . Im Rahmen von Forschungsprojekten werden wichtige Fragen entlang der gesamten Wertschöpfungskette interdisziplinär und transnational untersucht, Praxis-Forschungsnetzwerke aufgebaut und der Wissenstransfer zwischen Forschern und Erzeugern weiter optimiert. Um dem steigenden Angebot Absatzmöglichkeiten zu eröffnen, werden künftig das Kooperationsmanagement in Biowertschöpfungsketten sowie die Ausdehnung des Bio-Außerhaus-Marktes gefördert. Begünstigt wird die positive Entwicklung auch durch die von den Bundesländern angebotenen Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus. Drucksache 19/12191 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12191 20. Inwieweit hat die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung den resultierenden steigenden Bedarf an Fördermitteln für die ökologische Bewirtschaftung berücksichtigt, der aktuell bei jährlich ca. 300 Euro/Hektar Öko-Fläche liegt (s. www.thuenen.de/de/bw/projekte/foerder-monitoringoekologischer -landbau/ )? Neben der Gestaltung eines zukunftsfähigen Rechtsrahmens unterstützt der Bund die Entwicklung des ökologischen Landbaus demnach mit einer Vielzahl von Instrumenten . Im Einzelnen seien insbesondere die folgenden genannt: Prämienzahlungen für die Umstellung auf einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb. Prämienzahlungen für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise . Flächenprämien für spezielle AUKM in den ländlichen Entwicklungsprogrammen aus der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP). Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP: Basisprämie, Umverteilungsprämie , Greening-Prämie. Befreiung von den Greening-Auflagen. Förderung von Forschung und Entwicklung für den Ökolandbau, kompetente Beratungsangebote sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer für Verbraucher, Landwirte, verarbeitende Betriebe oder die Gastronomie – über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise. Agrarinvestitionsförderung für Biobetriebe. Förderung zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der Fischwirtschaft. Honorierung innovativer Ideen und zukunftsfähiger Unternehmenskonzepte der Biobranche beim jährlichen Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau. 21. Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren eine höhere Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule der EU- Agrarförderung notwendig, um die Förderprämien für das gewünschte Öko- Flächenwachstum finanziell absichern zu können? Ob die Ausbauziele der Bundesregierung zum Ökolandbau besser über das Instrument der Öko-Regelungen in der 1. Säule oder über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der 2. Säule erreicht werden können, wird im Rahmen der verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der „Grünen Architektur “ im Kontext weiterer umweltrelevanter Reglungen geprüft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12191 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Inwieweit wird die Bundesregierung bei einem evtl. geringeren Volumen an für die Ökolandbau-Förderung nutzbaren EU-Mitteln aus der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) aus dem eigenen Haushalt ausreichend Mittel bereitstellen, um die Erreichung des Ziels von 20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030 zu gewährleisten, ohne dass die Bundesländer einen höheren Kofinanzierungsbeitrag leisten müssen? Über die Höhe des künftigen Mittelvolumens der GAP wird in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) 2021-2027 im Gesamtpaket entschieden werden. Erst wenn die Verhandlungen zu MFR und GAP abgeschlossen sind, kann entschieden werden, wie die Finanzierung der Förderung des ökologischen Landbaus sichergestellt wird. 23. Wird das von der Bundesregierung vorbereitete Klimaschutzgesetz im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft u. a. Fördermaßnahmen für den Klimaschutz enthalten, die mit GAP-Mitteln finanziert werden können? Über mögliche Regelungen eines Klimaschutzgesetzes im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft sind von der Bundesregierung noch keine Entscheidungen getroffen worden. 24. Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung für die kommenden Jahre aus? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Wird die von der Bundesregierung angekündigte Ackerbaustrategie Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeitsziele im Ackerbau enthalten, die mit GAP- Mitteln finanziert werden können? Wenn ja, um welche konkreten Ziele und Maßnahmen handelt es sich, und von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung für die kommenden Jahre aus? Die Ackerbaustrategie befindet sich noch in der Erarbeitung. Sie wird Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen und Maßnahmen zu deren Umsetzung beinhalten. Da die Arbeiten noch andauern, kann zum Finanzbedarf für die Umsetzung von Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. 26. Wird das von der Bundesregierung angekündigte Aktionsprogramm Insektenschutz Fördermaßnahmen enthalten, mit denen die Biodiversität in den Agrarlandschaften verbessert werden kann und die mit GAP-Mitteln finanziert werden können? 27. Wenn ja, wann wird eine Ressorteinigung zum konkreten Maßnahmenpaket erreicht sein, welche Maßnahmen stehen bereits fest, und von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung aktuell für die kommenden Jahre aus? Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Es wird Maßnahmen zu den im Juli 2018 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunktepapier genannten Bereichen enthalten. Dazu gehört auch die Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Eine möglichst zeitnahe Einigung zwischen den Ressorts wird angestrebt. Drucksache 19/12191 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 288 0,09 -111.527,44 0,00 > 0 bis < 500 € 13.801 4,35 5.160.778,32 0,11 > 500 bis < 1.250 € 37.388 11,77 31.300.905,07 0,69 > 1.250 bis < 2.000 € 27.216 8,57 41.351.626,39 0,91 > 2.000 bis < 5.000 € 62.333 19,63 200.667.835,05 4,42 > 5.000bis < 10.000 € 54.854 17,27 377.894.521,28 8,33 > 10.000 bis < 20.000 € 58.974 18,57 818.299.969,07 18,03 > 20.000 bis < 50.000 € 48.334 15,22 1.314.183.611,24 28,96 > 50.000 bis < 100.000 € 9.085 2,86 533.181.012,60 11,75 > 100.000 bis < 150.000 € 2.008 0,63 225.941.124,92 4,98 > 150.000 bis < 200.000 € 947 0,30 151.573.102,53 3,34 > 200.000 bis < 250.000 € 723 0,23 157.260.387,86 3,47 > 250.000 bis < 300.000 € 456 0,14 122.131.216,77 2,69 > 300.000 bis < 500.000 € 811 0,26 302.254.049,34 6,66 > 500.000 € 372 0,12 257.386.631,53 5,67 317.590 100,00 4.538.475.245 100,00 < 0 € 0 0,00 0 0,00 > 0 bis < 500 € 2.248 5,32 878.888 0,22 > 500 bis < 1.250 € 5.587 13,21 4.756.404 1,19 > 1.250 bis < 2.000 € 3.898 9,22 6.128.919 1,54 > 2.000 bis < 5.000 € 9.593 22,68 31.889.772 7,99 > 5.000bis < 10.000 € 7.547 17,85 53.882.788 13,51 > 10.000 bis < 20.000 € 7.625 18,03 109.506.753 27,45 > 20.000 bis < 50.000 € 5.255 12,43 153.648.467 38,51 > 50.000 bis < 100.000 € 496 1,17 30.905.314 7,75 > 100.000 bis < 150.000 € 29 0,07 3.499.539 0,88 > 150.000 bis < 200.000 € ● ● ● ● > 200.000 bis < 250.000 € ● ● ● ● > 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ● > 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ● > 500.000 € ● ● ● ● 42.288 100,00 398.939.054 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen Verteilung der Direktzahlungen im Antragsjahr 2016 (= Haushaltsjahr 2017) nach Ländern Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Summe Baden-Württemberg - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Summe Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 10 0,01 -7.510 0,00 > 0 bis < 500 € 3.877 3,66 1.420.734 0,14 > 500 bis < 1.250 € 10.872 10,27 9.761.744 0,98 > 1.250 bis < 2.000 € 9.493 8,97 15.092.245 1,52 > 2.000 bis < 5.000 € 23.483 22,18 79.423.697 8,00 > 5.000bis < 10.000 € 23.743 22,42 167.421.920 16,86 > 10.000 bis < 20.000 € 21.979 20,76 312.934.433 31,52 > 20.000 bis < 50.000 € 11.294 10,67 323.138.025 32,55 > 50.000 bis < 100.000 € 1.011 0,95 64.763.113 6,52 > 100.000 bis < 150.000 € 91 0,09 10.771.704 1,09 > 150.000 bis < 200.000 € 18 0,02 3.059.741 0,31 > 200.000 bis < 250.000 € 6 0,01 1.361.357 0,14 > 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ● > 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ● > 500.000 € ● ● ● ● 105.887 100,00 992.777.199 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen < 0 € 0 0,00 0 0,00 > 0 bis < 500 € 137 2,44 51.782 0,02 > 500 bis < 1.250 € 473 8,43 416.255 0,13 > 1.250 bis < 2.000 € 362 6,45 579.832 0,18 > 2.000 bis < 5.000 € 937 16,71 3.076.815 0,93 > 5.000bis < 10.000 € 678 12,09 4.860.767 1,47 > 10.000 bis < 20.000 € 684 12,19 9.902.355 2,99 > 20.000 bis < 50.000 € 799 14,24 26.492.318 8,01 > 50.000 bis < 100.000 € 567 10,11 41.013.885 12,40 > 100.000 bis < 150.000 € 291 5,19 35.682.745 10,79 > 150.000 bis < 200.000 € 175 3,12 30.663.147 9,27 > 200.000 bis < 250.000 € 166 2,96 37.344.118 11,29 > 250.000 bis < 300.000 € 96 1,71 26.308.053 7,96 > 300.000 bis < 500.000 € 172 3,07 65.009.388 19,66 > 500.000 € 72 1,28 49.295.697 14,91 5.609 100,00 330.697.157 100,00Summe Summe Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Brandenburg/Berlin - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Bayern - Direktzahlungen insgesamt Drucksache 19/12191 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 2 0,01 -150 0,00 > 0 bis < 500 € 1.061 5,18 399.376 0,19 > 500 bis < 1.250 € 2.969 14,48 2.568.165 1,20 > 1.250 bis < 2.000 € 1.883 9,19 2.978.710 1,39 > 2.000 bis < 5.000 € 4.382 21,22 14.508.121 6,73 > 5.000bis < 10.000 € 3.511 17,05 24.978.936 11,61 > 10.000 bis < 20.000 € 3.436 16,70 49.380.263 22,96 > 20.000 bis < 50.000 € 2.783 13,76 84.109.713 39,77 > 50.000 bis < 100.000 € 428 2,17 27.363.373 13,19 > 100.000 bis < 150.000 € 37 0,21 4.371.895 2,35 > 150.000 bis < 200.000 € 6 0,03 1.032.070 0,49 > 200.000 bis < 250.000 € ● ● ● ● > 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ● > 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ● > 500.000 € ● ● ● ● 20.499 100,00 211.948.094 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen < 0 € 240 4,85 -74.980 -0,02 > 0 bis < 500 € 84 1,70 28.068 0,01 > 500 bis < 1.250 € 334 6,75 296.995 0,08 > 1.250 bis < 2.000 € 254 5,13 406.045 0,12 > 2.000 bis < 5.000 € 617 12,47 2.025.587 0,58 > 5.000bis < 10.000 € 485 9,80 3.474.535 0,99 > 10.000 bis < 20.000 € 468 9,46 6.756.572 1,92 > 20.000 bis < 50.000 € 676 13,66 22.471.538 6,38 > 50.000 bis < 100.000 € 638 12,90 45.832.850 13,02 > 100.000 bis < 150.000 € 371 7,50 45.327.871 12,87 > 150.000 bis < 200.000 € 224 4,53 38.887.974 11,04 > 200.000 bis < 250.000 € 167 3,38 37.553.860 10,67 > 250.000 bis < 300.000 € 132 2,67 36.028.590 10,23 > 300.000 bis < 500.000 € 203 4,10 76.486.325 21,72 > 500.000 € 54 1,09 36.593.546 10,39 4.947 100,00 352.095.376 100,00Summe Summe Mecklenburg-Vorpommern - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Hessen - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 10 0,02 -1.769 0,00 > 0 bis < 500 € 1.783 3,78 725.105 0,09 > 500 bis < 1.250 € 5.058 10,72 4.292.650 0,54 > 1.250 bis < 2.000 € 3.297 6,99 5.260.742 0,66 > 2.000 bis < 5.000 € 6.892 14,61 22.448.976 2,84 > 5.000bis < 10.000 € 6.250 13,25 45.119.766 5,70 > 10.000 bis < 20.000 € 9.732 20,62 145.342.229 18,36 > 20.000 bis < 50.000 € 11.453 24,27 349.680.488 44,17 > 50.000 bis < 100.000 € 2.236 4,74 147.418.280 18,62 > 100.000 bis < 150.000 € 339 0,72 40.387.332 5,10 > 150.000 bis < 200.000 € 78 0,17 13.126.152 1,66 > 200.000 bis < 250.000 € 31 0,07 6.791.625 0,86 > 250.000 bis < 300.000 € 10 0,02 2.727.294 0,34 > 300.000 bis < 500.000 € 11 0,02 4.182.536 0,53 > 500.000 € 6 0,01 4.244.945 0,54 47.186 100,00 791.746.352 100,00 < 0 € 2 0,00 -11.261 0,00 > 0 bis < 500 € 2.384 5,71 960.003 0,21 > 500 bis < 1.250 € 5.912 14,16 4.990.638 1,08 > 1.250 bis < 2.000 € 3.669 8,79 5.822.255 1,25 > 2.000 bis < 5.000 € 7.364 17,64 24.244.971 5,22 > 5.000bis < 10.000 € 6.331 15,17 45.487.574 9,80 > 10.000 bis < 20.000 € 8.334 19,96 121.716.572 26,22 > 20.000 bis < 50.000 € 6.968 16,69 202.750.938 43,67 > 50.000 bis < 100.000 € 689 1,65 43.539.694 9,38 > 100.000 bis < 150.000 € 59 0,14 7.122.901 1,53 > 150.000 bis < 200.000 € 17 0,04 2.929.285 0,63 > 200.000 bis < 250.000 € 6 0,01 1.309.848 0,28 > 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ● > 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ● > 500.000 € ● ● ● ● 41.745 100,00 464.236.007 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen Summe Summe Nordrhein-Westfalen - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Niedersachsen/Bremen - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Drucksache 19/12191 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 23 0,13 -15.410 -0,01 > 0 bis < 500 € 979 5,60 368.012 0,19 > 500 bis < 1.250 € 2.573 14,71 2.205.338 1,17 > 1.250 bis < 2.000 € 1.693 9,68 2.647.750 1,40 > 2.000 bis < 5.000 € 3.893 22,26 12.894.375 6,82 > 5.000bis < 10.000 € 2.614 14,95 18.358.680 9,72 > 10.000 bis < 20.000 € 2.560 14,64 37.131.709 19,65 > 20.000 bis < 50.000 € 2.660 15,21 81.250.913 43,00 > 50.000 bis < 100.000 € 451 2,58 28.766.148 15,23 > 100.000 bis < 150.000 € 39 0,22 4.527.952 2,40 > 150.000 bis < 200.000 € ● ● ● ● > 200.000 bis < 250.000 € ● ● ● ● > 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ● > 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ● > 500.000 € ● ● ● ● 17.489 100,00 188.938.917 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen < 0 € 2 0,15 -1.340 -0,01 > 0 bis < 500 € 47 3,52 18.665 0,09 > 500 bis < 1.250 € 131 9,81 110.773 0,54 > 1.250 bis < 2.000 € 104 7,79 162.658 0,79 > 2.000 bis < 5.000 € 241 18,05 786.106 3,81 > 5.000bis < 10.000 € 192 14,38 1.350.107 6,55 > 10.000 bis < 20.000 € 234 17,53 3.374.155 16,36 > 20.000 bis < 50.000 € 311 23,30 9.958.219 48,30 > 50.000 bis < 100.000 € 70 5,24 4.529.784 21,97 > 100.000 bis < 150.000 € ● ● ● ● > 150.000 bis < 200.000 € > 200.000 bis < 250.000 € > 250.000 bis < 300.000 € > 300.000 bis < 500.000 € > 500.000 € 1.335 100,00 20.619.307 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen Summe Summe Saarland - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Rheinland-Pfalz - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 1 0,01 -450 0,00 > 0 bis < 500 € 507 6,85 171.075 0,07 > 500 bis < 1.250 € 1133 15,30 983.007 0,39 > 1.250 bis < 2.000 € 785 10,60 1.224.089 0,48 > 2.000 bis < 5.000 € 1458 19,69 4.794.674 1,90 > 5.000bis < 10.000 € 937 12,66 6.560.085 2,59 > 10.000 bis < 20.000 € 715 9,66 10.227.276 4,04 > 20.000 bis < 50.000 € 827 11,17 26.506.854 10,48 > 50.000 bis < 100.000 € 449 6,06 30.902.275 12,22 > 100.000 bis < 150.000 € 141 1,90 17.121.792 6,77 > 150.000 bis < 200.000 € 86 1,16 15.104.604 5,97 > 200.000 bis < 250.000 € 101 1,36 22.652.380 8,96 > 250.000 bis < 300.000 € 51 0,69 13.857.306 5,48 > 300.000 bis < 500.000 € 134 1,81 49.955.372 19,76 > 500.000 € 79 1,07 52.787.542 20,88 7.404 100,00 252.847.881 100,00 < 0 € 0 0,00 0 0,00 > 0 bis < 500 € 77 1,79 31.070 0,01 > 500 bis < 1.250 € 310 7,23 278.235 0,09 > 1.250 bis < 2.000 € 198 4,62 313.146 0,10 > 2.000 bis < 5.000 € 529 12,33 1.747.072 0,54 > 5.000bis < 10.000 € 441 10,28 3.140.533 0,98 > 10.000 bis < 20.000 € 480 11,19 6.925.219 2,15 > 20.000 bis < 50.000 € 616 14,36 20.238.993 6,29 > 50.000 bis < 100.000 € 646 15,06 46.174.623 14,35 > 100.000 bis < 150.000 € 350 8,16 42.768.649 13,29 > 150.000 bis < 200.000 € 185 4,31 31.593.434 9,82 > 200.000 bis < 250.000 € 146 3,40 32.414.635 10,07 > 250.000 bis < 300.000 € 79 1,84 21.749.482 6,76 > 300.000 bis < 500.000 € 153 3,57 57.779.362 17,96 > 500.000 € 80 1,86 56.616.910 17,60 4.290 100,00 321.771.363 100,00Summe Summe Sachsen-Anhalt - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Sachsen - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Drucksache 19/12191 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Fragen 13-15 < 0 € 0 0,00 0 0,00 > 0 bis < 500 € 353 2,43 144 0,05 > 500 bis < 1.250 € 1.300 8,96 1.127 0,37 > 1.250 bis < 2.000 € 1.118 7,71 1.764 0,58 > 2.000 bis < 5.000 € 2.074 14,30 6.749 2,21 > 5.000bis < 10.000 € 1.662 11,46 11.993 3,92 > 10.000 bis < 20.000 € 2.376 16,38 35.601 11,64 > 20.000 bis < 50.000 € 4.270 29,44 135.144 44,18 > 50.000 bis < 100.000 € 1.092 7,53 71.962 23,53 > 100.000 bis < 150.000 € 142 0,98 17.138 5,60 > 150.000 bis < 200.000 € 71 0,49 11.975 3,91 > 200.000 bis < 250.000 € 20 0,14 4.356 1,42 > 250.000 bis < 300.000 € 11 0,08 2.982 0,97 > 300.000 bis < 500.000 € 12 0,08 4.372 1,43 > 500.000 € ● ● ● ● 14.502 100,00 305.895 100,00 "●" keine Angaďen aus datensĐhutzreĐhtliĐhen Gründen < 0 € 0 0,00 0 0,00 > 0 bis < 500 € 264 5,99 107.857 0,05 > 500 bis < 1.250 € 736 16,69 639.575 0,30 > 1.250 bis < 2.000 € 462 10,47 733.471 0,35 > 2.000 bis < 5.000 € 870 19,72 2.820.920 1,33 > 5.000bis < 10.000 € 463 10,50 3.246.838 1,53 > 10.000 bis < 20.000 € 351 7,96 5.066.831 2,40 > 20.000 bis < 50.000 € 422 9,57 13.802.000 6,52 > 50.000 bis < 100.000 € 312 7,07 21.899.713 10,35 > 100.000 bis < 150.000 € 116 2,63 14.011.428 6,62 > 150.000 bis < 200.000 € 82 1,86 14.305.925 6,76 > 200.000 bis < 250.000 € 77 1,75 17.383.260 8,22 > 250.000 bis < 300.000 € 62 1,41 17.124.392 8,09 > 300.000 bis < 500.000 € 117 2,65 45.488.512 21,50 > 500.000 € 77 1,75 54.920.579 25,96 4.411 100,00 211.551.300 100,00Summe Summe Thüringen - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Schleswig-Holstein - Direktzahlungen insgesamt Direktzahlungen je Betrieb Anzahl der Begünstigten Anteil an der Gesamtzahl der Begünstigten in % Absolute Beihilfenhöhe in Euro Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe in % Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333