Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 13. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1221 19. Wahlperiode 15.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/934 – Aktivitäten des Bundes im Bereich „Smart City“ und Umsetzung der Smart City Charta V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Schlagwort der „Smart City“ hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Verbreitung und Bedeutungsaufladung erfahren. Kern ist die Um- bzw. Neugestaltung städtischen Lebens und städtischer Infrastruktur mittels durch die Digitalisierung ermöglichter Techniken, wobei insbesondere die Potentiale von Datenerfassung und Vernetzung im Vordergrund stehen. Als affirmatives Leitbild werden mit der „Smart City“ eine Fülle positiv besetzter Entwicklungen verbunden – etwa ein Mehr an individueller Lebensqualität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit , Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratisierung und Steuerungsfähigkeit (für eine Überblicksdarstellung vgl. etwa www.rosalux.de/ publikation/id/38134/die-smarte-stadt-neu-denken/). Dabei wird der Diskurs nicht unwesentlich von den Erzählungen und Bestrebungen privater Unternehmen beeinflusst, insbesondere größerer Technologieund Digitalkonzerne, für die sich hier neue Märkte auftun. Eine Studie des Internetwirtschaftsverbands eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. („Der deutsche Smart-City-Markt 2017 – 2022. Zahlen und Fakten“) beziffert den Umsatz in diesem Bereich allein in Deutschland für das Jahr 2017 auf 20,4 Mrd. Euro und rechnet mit einer Verdoppelung innerhalb von fünf Jahren. Diese Entwicklung ist auch in Zusammenhang zu sehen mit einer zunehmenden Etablierung datengetriebener Geschäftsmodelle und einer Tendenz zu privatwirtschaftlichen Beteiligungen an öffentlicher Infrastruktur. Aus Sicht der Fragesteller wirft dies die Frage auf, wie die Potentiale der technischen Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls genutzt werden und problematische Abhängigkeiten vermieden werden können. Die Bundesregierung hat im Mai 2016 eine „Dialogplattform Smart Cities“ ins Leben gerufen, als deren Ergebnis im Juni 2017 eine „Smart City Charta“ vorgestellt wurde. Darin enthalten sind u. a. Handlungsempfehlungen für Kommunen , Bund, Länder, Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Zudem existiert ein Forschungscluster Smart Cities beim Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um an den Dialogprozess Smart Cities anzuknüpfen bzw. die Umsetzung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta zu begleiten? Die Bundesregierung setzt den Dialogprozess zu Smart Cities fort. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat Anfang Februar des Jahres 2018 den nächsten Sitzungstermin der Dialogplattform Smart Cities angekündigt. Einladung und Tagesordnung liegen noch nicht vor. Die Umsetzung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen der im Juni des Jahres 2017 von der Dialogplattform Smart Cities vorgelegten Smart City Charta weiter zu begleiten, wird Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein. 2. Was plant die Bundesregierung bezüglich der Unterstützung neuer „Geschäfts -, Betreiber und Finanzierungsmodelle“ aus Partnerschaften zwischen Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft und einer „Verstetigung der Innovationskultur“ (Handlungsempfehlung d der Smart City Charta), und in welchem zeitlichen Rahmen? 3. Was plant die Bundesregierung, um „Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Digitalisierungsstrategien zu unterstützen“, und welchen Handlungsbedarf sieht sie hier in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen (Handlungsempfehlung e der Smart City Charta)? a) Wie wird die in diesem Kontext in der Charta angekündigte frühzeitige Einbindung der Kommunen bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen organisiert? b) Für welche spezifischen Regulierungsbereiche besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Bedarf an „Experimentierräumen und Reallaboren mit aufgelockerter Regulierung“? c) Welche „für die Kommunen relevanten Rechtsetzungsvorhaben“ auf europäischer Ebene sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, und in welchem Sinne nimmt sie darauf Einfluss bzw. plant Einfluss zu nehmen? 4. Was plant die Bundesregierung, um eine „bedarfsgerechte ausreichende kommunale Finanzausstattung sicherzustellen“, und welche bestehenden oder geplanten „Förderprogramme zur Unterstützung integrierter und nachhaltiger Smart-City-(Pilot-)Ansätze“ (Handlungsempfehlung i der Smart City Charta) beinhaltet dies? 5. Was plant die Bundesregierung, um den Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen zu stärken (Handlungsempfehlung l der Smart City Charta)? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Umsetzung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta weiter zu begleiten, wird Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein. Im Hinblick auf die Entwicklung von Digitalisierungsstrategien im Mobilitätsbereich fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 bis 2020“ sechzig Kommunen mit insgesamt 12 Mio. Euro bei der Entwicklung von Masterplänen. Mit dem Ziel der Reduktion von Luftschadstoffen (insbesondere NOx) werden in den Masterplänen insbesondere Digitalisierungsstrategien im Verkehrsbereich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1221 entwickelt. Aufbauend auf diesen Konzepten werden ab Mitte des Jahres 2018 Digitalisierungsmaßnahmen im Verkehrsbereich gefördert (siehe Antwort zu Frage 8). 6. Welche deutschen Städte bzw. Stadtviertel oder -quartiere sind der Bundesregierung bekannt, die für sich selbst die Bezeichnung der „Smart City“ beanspruchen , über Smart-City-Strategien verfügen oder Programme unter dieser Bezeichnung umsetzen? 7. Welche nichtstädtischen Kommunen oder anderen ländlichen bzw. nicht durchgängig städtisch geprägten Räume mit vergleichbaren Digitalisierungsstrategien sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es gibt derzeit keine einheitliche oder rechtsverbindliche Definition des Begriffs „Smart City“. Auch die Bezeichnungen „Smart-City-Strategie“ oder (kommunale ) „Digitalisierungsstrategie“ werden je nach Kontext unterschiedlich verwendet . Es gibt daher keine belastbaren Kriterien für eine systematische Erfassung oder Einteilung von Städten, Kreisen und Gemeinden, die sich mit dem Thema Smart City und der Digitalisierung in Kommunen befassen. Die Smart City Charta empfiehlt, dass sich alle Akteure der Stadtentwicklung und insbesondere die Kommunen aktiv und strategisch mit der Digitalisierung und ihrer Wirkungen für das Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden auseinandersetzen ; und zwar unabhängig davon, ob sie diese Aktivitäten für sich selbst mit dem Begriff oder der Zielstellung Smart City in Verbindung bringen. Vielmehr sollen die Kommunen eigene lokale Strategien für die digitale Transformation entwickeln, die die Potenziale der Digitalisierung im Hinblick auf die Bedarfe der Menschen und der Wirtschaft vor Ort nutzen. Eine Kategorisierung von Kommunen oder Auflistung von Smart Cities hält die Bundesregierung daher nicht für zielführend. 8. Im Rahmen welcher bestehenden Programme werden durch Bundesmittel Smart-City-Projekte bzw. wird -Forschung in diesem Bereich gefördert? a) In welchem Umfang findet diese Förderung statt, und, soweit Projekte entsprechend lokalisiert sind, wie verteilen sich die Fördermittel auf die Bundesländer? Die Beantwortung der Fragen hängt maßgeblich davon ab, was unter dem Begriff Smart City verstanden wird. Es gibt derzeit jedoch keine einheitliche oder rechtsverbindliche Definition des Begriffs Smart City. Die Smart City Charta fordert, dass Smart Cities nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung verpflichtet sind. Sie sollen die Chancen und Risiken der digitalen Transformation für eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Stadtentwicklung frühzeitig erkennen , Fehlentwicklungen vermeiden und die Technik in den Dienst der Menschen stellen. Dazu entwirft die Smart City Charta ein normatives Bild einer intelligenten , zukunftsorientierten Kommune. Sie empfiehlt, die Ziele einer nachhaltigen europäischen Stadt mit den Mitteln der Digitalisierung auf Basis integrierter Entwicklungskonzepte zu verfolgen. Ein spezielles Bundesförderprogramm im Bereich Smart Cities, das gezielt eine solche strategische Herangehensweise und Umsetzung der Digitalisierung in Kommunen im Sinne der integrierten Stadtentwicklung unterstützen würde, besteht bisher nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zwar werden im Rahmen bestehender Forschungs- und Förderprogramme des Bundes verschiedene Vorhaben und Projekte gefördert, die im weiteren Sinne Berührungspunkte zum Bereich Smart City haben. Ganz überwiegend handelt es sich dabei jedoch um Forschungsvorhaben zur Digitalisierung, die auf die Förderung einer sektoralen Zielstellung abzielen und auch in den Kommunen eher sektoral wirken. Eher selten werden dabei im Sinne einer Technikfolgenabschätzung auch die gesellschaftlichen, räumlichen und Umweltwirkungen von Smart Cities bzw. der Digitalisierung in Kommunen berücksichtigt und (lokale) Zielstellungen der Stadtentwicklung der spezifischen Städte berücksichtigt. Zur Forschung im Bereich Smart Cities im Einzelnen wird auf die anliegende Tabelle verwiesen (Anlage 1). Aus der Tabelle gehen Forschungsprogramme bzw. Forschungsvorhaben im Bereich Smart Cities im engeren Sinne hervor, der jeweilige Mittelansatz und – soweit die Vorhaben lokalisiert sind – die Verteilung der Fördermittel auf die Bundesländer, der Bezug der Förderung zu den Leitlinien der Smart City Charta und die Beteiligung von Privatunternehmen. Daneben ist es denkbar, dass (sektorale) Komponenten von Smart Cities im Rahmen der Städtebauförderung eingebunden sind. Die Städtebauförderung dient in einem integrierten, auf abgegrenzte städtebauliche Teilbereiche abzielenden Ansatz der Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Missstände und unterstützt die Kommunen beim demografischen, sozialen, ökonomischen Wandel und beim Klimaschutz. Denkbar ist die Einbindung von Projekten im Bereich Smart City, sofern sie dem Erreichen der Ziele der jeweiligen städtebaulichen Gesamtmaßnahme vor Ort dienen und die Projekte förderfähig im Sinne der jeweiligen Städtebauförderrichtlinien der Länder sind. Die Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung werden nach sachgerechten Verteilungsschlüsseln auf die Bundesländer verteilt. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren liegt in der Verantwortung der Länder. Antragsteller bei den Ländern sind die Kommunen. Die Bundesregierung hat keine vollständige Kenntnis über die weitere Verwendung der Bundesfinanzhilfen . Insofern liegt hier keine gezielte Förderung des Bundes für Smart City- Projekte vor. Einen wichtigen, aktuellen, sektoralen Beitrag zu Smart Cities leisten Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems. Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 bis 2020“ werden neunzig Kommunen bei der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme gefördert. Aus der entsprechenden Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI steht hierfür ein Finanzvolumen von bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist die Reduktion von Luftschadstoffen (insbesondere NOx), daher richtet sich die Förderung an die von Stickstoffdioxid-Grenzwert-Überschreitung betroffenen Kommunen. Neben der primären Zielsetzung wird diese Förderung einen wichtigen Beitrag für die Transformation von Verkehrssystemen hin zu vernetzten, smarten Mobilitätskonzepten im urbanen Raum leisten. b) In welcher Weise finden dabei die Leitlinien der Smart City Charta Berücksichtigung ? Die Leitlinien der im Juni des Jahres 2017 vorgelegten Smart City Charta bieten eine wichtige Orientierung für die inhaltliche Konzeption und Umsetzung von Vorhaben und Projekten mit Bezug zum Thema Smart City. Abgeschlossene und laufende Vorhaben und Projekte adressieren zum Teil bereits einzelne Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 8a und die anliegende Tabelle (Anlage 1) verwiesen. Die Smart City Charta ist jedoch noch recht jung. Es wird Aufgabe einer neuen Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1221 sein, die Berücksichtigung der Leitlinien der Smart City Charta weiter zu begleiten und bei künftigen Vorhaben und Projekten sicherzustellen. c) Welche Privatunternehmen sind an entsprechenden Vorhaben beteiligt? Es wird auf die Antwort zu Frage 8a und auf die anliegende Tabelle (Anlage 1) verwiesen. 9. Welche Mittel wurden bis jetzt im Rahmen des Forschungsclusters Smart Cities verausgabt und sind zukünftig angesetzt, und welche zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte sind geplant? Zur Beantwortung des ersten Teils der Frage wird auf anliegende Tabelle verwiesen (Anlage 2). Aus der Tabelle geht hervor, welche Mittel für abgeschlossene und laufende Projekte im Forschungscluster Smart Cities im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bis zum Stichtag 15. Februar 2018 verausgabt wurden und welche Verpflichtungen für laufende Projekte eingegangen wurden. Die Planung zukünftiger inhaltlicher Schwerpunkte des Forschungsclusters Smart Cities im BBSR wird Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein. 10. In welcher Höhe werden welche Projekte welcher Träger aus dem Programm „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert? „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ ist eine Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) 2017 veröffentlicht worden ist. Ziel des BULE ist, die ländlichen Regionen durch die Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen als attraktive Lebensräume zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht dabei die Erprobung und Förderung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung. Die Bekanntmachung stand offen für natürliche und juristische Personen in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. private Initiativen, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise. Es wurden 235 Interessenbekundungen eingereicht. Die eingereichten Projektskizzen werden gegenwärtig beim Projektträger, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung , geprüft und bewertet. Erst nach Abschluss der Prüfung aller Skizzen kann eine fachlich begründete Prioritätenliste aufgestellt werden. Die final ausgewählten Projekte können jeweils eine finanzielle Zuwendung des Bundes in Höhe von bis zu 200 000 Euro erhalten. 11. Welche Aktivitäten des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds e. V. oder des Deutschen Landkreistags im Bereich „Smart City“ sind der Bundesregierung bekannt? Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag sind in der Dialogplattform Smart Cities des BMUB vertreten und haben an der Erarbeitung der im Juni des Jahres 2017 vorgelegten Smart City Charta mitgewirkt. Sie haben Erkenntnisse und Erfahrungen aus ihren Aktivitäten im Bereich Smart City und Digitalisierung in Kommunen in den Dialogprozess eingebracht. Die kommunalen Spitzenverbände sind zudem Partner Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Wettbewerb Zukunftsstadt des BMBF. Die Bundesregierung hat jedoch keine vollständige Kenntnis über sämtliche Aktivitäten der Kommunalen Spitzenverbände in diesem Bereich und erfasst die ihr bekannten Aktivitäten nicht systematisch. 12. Welche Aktivitäten der KfW im Bereich „Smart City“ sind der Bundesregierung bekannt, und welche Fördermaßnahmen lassen sich insbesondere diesem Bereich zuordnen? Die Beantwortung der Frage hängt maßgeblich davon ab, was unter dem Begriff Smart City verstanden wird. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Eine ausgesprochene Fördermaßnahme der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Bereich Smart Cities besteht nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung lassen sich bestehende Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau auch nicht dem Bereich Smart City im oben genannten engeren Sinne zuordnen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist jedoch in der Dialogplattform Smart Cities vertreten und hat an der Erarbeitung der im Juni des Jahres 2017 vorgelegten Smart City Charta mitgewirkt. 13. Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an Smart-City-Projekten beteiligt? Die Bundesregierung ist im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des neuen Schwerpunktes Stadtentwicklung im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB an folgenden Smart-City-Projekten beteiligt : - Indien: Programm Nachhaltige Stadtentwicklung – Smart Cities, durchgeführt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMZ - Indien: Integrierte nachhaltige Stadtverkehrssysteme für Smart Cities in Indien , durchgeführt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMZ - Indien: Integrierter Wassertransport Kochi, durchgeführt durch die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des BMZ - Indien: Umweltrelevante städtische Infrastrukturentwicklung Odisha I & II, durchgeführt durch die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des BMZ - China: Traffic Control System Huainan, durchgeführt durch die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des BMZ - Indien, Mexiko, Peru (globales Projekt): IKT-basierte Anpassung an den Klimawandel in Städten, durchgeführt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMUB - Indien: Climate Smart Cities Indien, Durchführer: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMUB (im Bewilligungsprozess ) - Brasilien: Unterstützung der nationalen Agenda für nachhaltige Stadtentwicklung in Brasilien mit Smart-City-Komponente, Durchführer: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMUB - Indien, Mexiko, Peru: Morgenstadt Global Smart Cities Initiative, Durchführer : Fraunhofer IAO im Auftrag des BMUB (im Bewilligungsprozess) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1221 - Brasilien, Chile, Indonesien, Indien, Iran, Mexiko, Peru, Vietnam (globales Projekt): Climate Smart Cities Network, Durchführer: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMUB (im Bewilligungsprozess) a) Welche Rolle spielen dabei die Leitlinien der Smart City Charta? Die Leitlinien der im Juni des Jahres 2017 vorgelegten Smart City Charta werden bei der inhaltlichen Konzeption von Vorhaben mit Bezug zum Thema Smart City berücksichtigt. b) Aus welchem Grund war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesministerien – nicht an der Entwicklung der Smart City Charta beteiligt ? Die Dialogplattform Smart Cities wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Mitte des Jahres 2016 unter dem Dach des interministeriellen Arbeitskreises „Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive“ (IMA Stadt) eingerichtet. Den Auftrag , eine nationale Dialogplattform Smart Cities einzurichten, erhielt das BMUB vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) informierte sich über den Stand des Dialogprozesses durch die Entsendung eines Mitarbeiters der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in die Arbeitsgruppe IV Smart Cities des IMA Stadt. c) Welche privaten Unternehmen sind an entsprechenden Vorhaben beteiligt ? Sofern hier nationale Vorhaben gemeint sind, wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Bei dem oben genannten Vorhaben „Integrierter Wassertransport Kochi“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die Kochi Metro Rail Ltd involviert. 14. Inwieweit befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit anderen Staaten zum Thema „Smart City“, bezüglich welcher Fragestellungen, und mit welchen Ergebnissen? Das Thema Smart City begleitet eine Vielzahl von Gesprächen auf europäischer und internationaler Ebene. Die Smart City Charta bietet dabei eine wichtige Grundlage und Orientierung für die Bundesregierung und wurde auf Englisch sowie auf Bitten internationaler Gesprächspartner auf Spanisch und Portugiesisch übersetzt. Ziel des Austausches mit anderen Staaten zum Thema Smart Cities ist es, ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen und vergleichbare stadtentwicklungspolitische Ansätze zu diskutieren. Ein intensivierter strukturierter Austausch dazu befindet sich im Aufbau. Zudem beteiligt sich die Bundesregierung an den multilateralen Aktivitäten zum Thema Smart City der European Digital Transition Partnership im Rahmen des Paktes von Amsterdam zur Umsetzung der Städtischen Agenda für die Europäische Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Rekommunalisierungsvorhaben im Rahmen von Smart-City-Projekten sind der Bundesregierung bekannt? Die Beantwortung der Frage hängt maßgeblich davon ab, was unter dem Begriff Smart City-Projekt verstanden wird. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . Die Bundesregierung hat zu Rekommunalisierungsvorhaben im Rahmen von Smart City-Projekten keine vollständige Kenntnis. 16. Welche wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche oder politische Kritik am „Smart City“-Begriff bzw. seinen vorherrschenden Auslegungen sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit bildet sich diese in den Aktivitäten und Planungen der Bundesregierung ab? Die Beantwortung der Frage hängt maßgeblich davon ab, was unter dem Begriff Smart City verstanden wird. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Eine abschließende und systematische Erfassung der wissenschaftlichen, zivilgesellschaftlichen oder politischen Kritik ist angesichts der Vielfalt der bestehenden Interpretationen auch in Abhängigkeit des jeweiligen (sektoralen) Kontextes nicht möglich. Unter anderem zur Klärung des Begriffs Smart City wurde die Dialogplattform Smart Cities von der Bundesregierung einberufen. Die von der Dialogplattform vorgelegte Smart City Charta basiert auf einer konstruktiv -kritischen Auseinandersetzung im Rahmen der Dialogplattform zum Thema Smart City und den Wirkungen der Digitalisierung in den Kommunen. In der Dialogplattform diskutierten Vertretende der Städte, Kreise und Gemeinden, der kommunalen Spitzenverbände, verschiedener Bundesressorts, Städtebauministerien der Länder, Organisationen der Wissenschaft, Fach-, Wirtschafts- und Sozialverbände sowie die Zivilgesellschaft das Thema Smart City im Kontext der integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung. In die Diskussion wurden auch wissenschaftliche Impulse aus dem Forschungscluster Smart Cities, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sowie internationaler Experten einbezogen. Die fachlichen Beiträge und der Dialogprozess zur Erarbeitung der Smart City Charta sind in einer Langfassung der Smart City Charta dokumentiert. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Trend zur Aneignung des „Smart City“-Begriffs durch lokale Akteure im Sinne einer Fokussierung auf das Gemeinwohl anstelle von Konzerninteressen? Mit der Smart City Charta fordert die Dialogplattform Smart Cities, die Digitalisierung nicht einfach geschehen zu lassen, sondern sie aktiv im Sinne der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung zu gestalten. Die Dialogplattform ist überzeugt, dass Digitalisierung das Potential hat, aber nicht automatisch zu besserem Verwaltungshandeln, zu einer besseren Infrastruktur – zum Beispiel einem nachhaltigeren, zugänglicheren und preisgünstigeren Stadtverkehr – oder höherer Energieeffizienz zu führen. Digitalisierung wird nicht von alleine die lokale Wirtschaft stärken, Innovation fördern, Bildung verbessern oder Inklusion erleichtern. Um diese Belange der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt auch im digitalen Zeitalter zu stärken, muss die Digitalisierung in den Kommunen nicht nur aktiv genutzt, sondern zielgerichtet gestaltet und gesteuert werden. Daher plädiert die Smart City Charta dafür, Kommunen nicht nur als Akteure der Stadtentwicklung, sondern auch als Akteure der Digitalisierung zu stärken. Es geht darum, lebenswerte Städte für Menschen zu schaffen und den Kommunen die dafür notwendige Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft zu sichern. Nur so kann der digitale Wandel im Sinne einer integrierten und zukunftsfähigen Stadtentwicklung mitgestaltet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1221 Anlage 1 Tabelle zu Frage 8 Forschungsprogramm bzw. Forschungsvorhaben Umfang der Förderung und ggf. Lokalisierung und Verteilung auf die Bundesländer (Frage 8 a) Bezug zu Leitlinien der Smart City Charta (Frage 8 b) Beteiligung von Privatunternehmen (Frage 8 c) Vorhaben „Dialogplattform Smart Cities“ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 158.789 Euro Organisation des Dialogprozesses zur Erarbeitung der Smart City Charta DIALOG BASIS (Auftragnehmer) Vorhaben „Smart Cities – Entwicklung eines stadtentwicklungspolitischen Handlungsrahmens “ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 218.960 Euro Fachliche Vorbereitung zur Erarbeitung der Smart City Charta (vier wissenschaftliche Expertisen zu Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Stadtentwicklung und Eckpunkten für eine „Smart-City-Charta für Deutschland“) PricewaterhouseCoopers GmbH (Auftragnehmer); Urbanista, Hamburg, Citeq, Münster, Deutsche Telekom, Bosch Software Innovations GmbH, Cisco Systems GmbH (Arbeitskreisteilnehmer) Vorhaben „Nutzung webbasierter Medien in der Stadtentwicklung “ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 129.889 Euro Fachliche Vorbereitung der Smart City Charta, Bezüge zur Leitlinie 2 der Smart City Charta (Digitale Transformation braucht Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung ) sowie zu den akteursspezifischen Handlungsempfehlungen III a, b, d und f Zebralog GmbH & Co KG (Auftragnehmer ) Vorhaben „Gamification, Prognosemärkte und Wikis: Neue Verfahren zur Wissensorganisation für die Stadtentwicklungspolitik “ Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 129.972 Euro Fachliche Vorbereitung der Smart City Charta, Untersuchung zur Bedeutung des Nutzens von Daten für Städte und Stadtforschung . Bezüge zu Leitlinie 2 (Digitale Transformation braucht Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung ) und Leitlinie 3 Digitale Transformation braucht Infrastrukturen , Daten und Dienstleistungen ) sowie zu den entsprechenden akteursspezifischen Handlungsempfehlungen der Smart City Charta STAT-UP Statistische Beratung & Dienstleistungen, Studio | Stadt | Region (München), Urban Progress GmbH (Auftragnehmer) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Forschungsprogramm bzw. Forschungsvorhaben Umfang der Förderung und ggf. Lokalisierung und Verteilung auf die Bundesländer (Frage 8 a) Bezug zu Leitlinien der Smart City Charta (Frage 8 b) Beteiligung von Privatunternehmen (Frage 8 c) Vorhaben „Digitale Lernlabore für die Stadt von übermorgen: Entwicklung und Bewertung digitaler Instrumente in zwei Modellstädten “ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungsund Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 976.191 Euro Operationalisierung der Smart City Charta, Untersuchung der Bedeutung des Nutzens von Daten für die Stadtentwicklung mit einzelnen Modellkommunen. Bezüge zu Leitlinie 2 (Digitale Transformation braucht Transparenz , Teilhabe und Mitgestaltung ) und Leitlinie 3 (Digitale Transformation braucht Infrastrukturen , Daten und Dienstleistungen ) sowie zu den entsprechenden akteursspezifischen Handlungsempfehlungen STAT-UP Statistical Consulting & Data Science GmbH, Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (Auftragnehmer) Vorhaben „Explorative Studie zu relevanten rechtlichen Fragestellungen im Kontext von Smart City-Entwicklungen“ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 141.780 Euro Operationalisierung der Smart City Charta, Untersuchung aktueller rechtlicher und organisatorischer Fragen der digitalen Transformation , um anhand guter Beispiele praktische Handlungsempfehlungen für die Kommune zu entwickeln. Bezüge zu den entsprechenden akteursspezifischen Handlungsempfehlungen III c, e, f, g der Charta. Becker, Büttner Held Rechtsanwälte , Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB Vorhaben „Stadtvisionen von heute und gestern in Wissenschaft , Kunst, Literatur und Medien “ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 49.988 Euro Fachliche Vorbereitung der Smart City Charta und Dialogplattform , u.a. zur Entwicklung der Szenarien und Fokusthemen Keine Vorhaben „Stadtverkehr für Übermorgen“ Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 139.830 Euro Untersuchung u.a. der Wirkung der Digitalisierung auf das Mobilitätsmanagement , das Datenmanagement , stadträumliche Strukturen sowie Governanceformen. Bezüge zu allen Leitlinien sowie den akteursspezifischen Handlungsempfehlungen III a, b, c und k der Charta plan-werkStadt, büro für Stadtplanung & beratung GbR; PTV Planung Transport Verkehr AG; Projektbüro Friedrich von Borries (Auftragnehmer) Vorhaben „Smart Cities – Mögliche räumliche Auswirkungen von Online-Handel auf Innenstädte , Stadtteil- und Ortszentren “ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 172.127 Euro Untersuchung zu städtebaulichen Auswirkungen des Online-Handels ; Bezüge v.a. zu Leitlinie 3 sowie den akteurspezifischen Handlungsempfehlungen III c, d, k der Charta Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH; BBE Handelsberatung GmbH (Auftragnehmer) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1221 Forschungsprogramm bzw. Forschungsvorhaben Umfang der Förderung und ggf. Lokalisierung und Verteilung auf die Bundesländer (Frage 8 a) Bezug zu Leitlinien der Smart City Charta (Frage 8 b) Beteiligung von Privatunternehmen (Frage 8 c) Vorhaben „Verkehrlich-städtebauliche Auswirkungen des Online -Handels“ im Forschungscluster Smart Cities im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des BMUB (BBSR) 213.693 Euro Untersuchung zu städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen des Online-Handels; Bezüge vor allem zu Leitlinie 3 sowie den akteurspezifischen Handlungsempfehlungen III c, d, k der Charta Prognos AG, KE Consult Kurte & Esser GbR (Auftragnehmer) Im Rahmen des Wettbewerbs Zukunftsstadt, der Bekanntmachung „Nachhaltige Transformation urbaner Räume“ und der Leitinitiative Zukunftsstadt sowie im Forschungsprojekt „Innovationsplattform Zukunftsstadt zum Datenaustausch und Zusammenarbeit im urbanen Raum – Bestandsanalyse“ werden vom BMBF sechs Projekte mit Bezug zum Thema „Smart Cities“ gefördert. Die Fördermittel verteilen sich auf die Länder wie folgt: Berlin: 183.000 EUR Hamburg: 899.000 EUR Baden-Württemberg : 386.000 EUR Nordrhein-Westfalen : 93.000 EUR Das Forschungsprojekt „Innovationsplattform Zukunftsstadt zum Datenaustausch und Zusammenarbeit im urbanen Raum – Bestandsanalyse “ setzt auf den Leitlinien der Smart City Charta auf. Ziel ist es, einen Überblick über die urbane Datenlage, Potentiale und Bedarfe im Hinblick auf eine zu realisierende urbane Plattform zu gewinnen. Davon abgeleitet werden – unter Einbeziehung der Smart City Charta – allgemeine, strategische, technische und organisatorische Handlungsempfehlungen zur Entwicklung urbaner Datenräume entwickelt . Die Vorhaben im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Wettbewerb Zukunftsstadt“ beachten vor allem die Leitlinie 2 der Charta (Digitale Transformation braucht Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung). So wurden Bürgerinnen und Bürger daran beteiligt, eine gemeinsame, smarte Vision 2030 für ihre Kommune zu entwickeln und diese in der aktuell laufenden 2. Phase in Planungs- und Umsetzungskonzepte zu überführen. Es sind keine Privatunternehmen beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Forschungsprogramm bzw. Forschungsvorhaben Umfang der Förderung und ggf. Lokalisierung und Verteilung auf die Bundesländer (Frage 8 a) Bezug zu Leitlinien der Smart City Charta (Frage 8 b) Beteiligung von Privatunternehmen (Frage 8 c) Im Rahmen des Forschungsprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" und der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen für Smart Service Stadt: Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen" werden vom BMBF acht Verbundprojekte mit einer Fördersumme von rund 16,3 Mio. Euro gefördert. Die Fördermittel verteilen sich auf die Länder wie folgt: Berlin 3,2 Mio. EUR Baden-Württemberg 3,1 Mio. EUR Bayern 1,2 Mio. EUR Hessen 1,0 Mio. EUR Hamburg 3,1 Mio. EUR Niedersachsen 1,7 Mio. EUR Nordrhein Westfalen 2,0 Mio. EUR Sachsen 1,0 Mio. EUR Das Forschungsprogramm hat Bezüge zu Leitlinie 3 der Smart City Charta (Digitale Transformation braucht Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen). Im Rahmen des Forschungsprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" und der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen für Smart Service Stadt: Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen" sind folgende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an den acht Verbundprojekten beteiligt: Projektionisten GmbH, momatec GmbH, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH, Wolfsburg AG, nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH, Adomeit Group GmbH, Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) GmbH, ENTEGA AG, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH, evohaus GmbH, Dialego AG, LANCOM Systems GmbH, Hamburg @work GFM Gesellschaft zur Förderung der Medienwirtschaft mbH, SALT Solutions AG, CheckMobile GmbH - The Process Solution Company, Kühne Logistics University GmbH, TCHIBO GmbH, YellowMap AG, CAS Software AG Forschungsgutachten „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume (Reallabore)“ des BMWi Abgeltungsbetrag für das Forschungsgutach - ten: 252.078 Euro einschließlich der Kosten für Workshops (Höchstbetrag ) Bezüge zu Leitlinie 4 (Digitale Transformation braucht Ressourcen , Kompetenzen und Kooperationen ) der Smart City Charta sowie zur akteurspezifischen Handlungsempfehlung III e (Geeigneten regulatorischen Rahmen schaffen). Auftragnehmer sind VDI Technologiezentrum GmbH (Sitz in Düsseldorf , NRW) mit Bird&Bird LLP (Sitz in München, Bayern) als Unterauftragnehmer. Weitere Privatunternehmen werden allenfalls im Rahmen von analytischen Fallstudien zu bestehenden Reallaboren eingebunden. Die finale Fallstudienauswahl steht noch nicht fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1221 Forschungsprogramm bzw. Forschungsvorhaben Umfang der Förderung und ggf. Lokalisierung und Verteilung auf die Bundesländer (Frage 8 a) Bezug zu Leitlinien der Smart City Charta (Frage 8 b) Beteiligung von Privatunternehmen (Frage 8 c) Vorhaben „Kommunal 4.0“ im Rahmen des F&E Förderprogramms „Smart Service Welt I“ des BMWi Kosten: 4,4 Mio. Euro; Fördersumme: 3 Mio. Euro. Pilotumsetzungen von Kommunal 4.0 finden statt in Schwäbisch Gmünd, Öhringen , Ingolstadt und Siegen. Mit weiteren Städten ist das Projekt im Gespräch. Bezüge zu Leitlinie 3 (Digitale Transformation braucht Infrastrukturen , Daten und Dienstleistungen ) sowie Leitlinie 4 (Digitale Transformation braucht Ressourcen , Kompetenzen und Kooperationen ) der Smart City Charta. HST Systemtechnik GmbH & Co. KG (Konsortialführer); GECOC Institut Technische Hochschule Köln; IEEM gGmbH Universität Witten/Herdecke; ifak Institut für Automation und Kommunikation e. V.; PEGASYS Ges. f. Automation u. Datensysteme mbH; Süd- Wasser GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1221 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Tabelle zu Frage 9 ExWoSt-Projekte im „Smart City“ Forschungs -Cluster des BBSR Auftrags-Volumen Projektstatus Verausgabte Mittel in laufenden Projekten bis 15.02.2018 Zukünftig angesetzte Mittel (2018-2020) Stadtvisionen von heute und gestern in Wissenschaft , Kunst, Literatur und Medien 49.988 Euro abgeschlossen Smart Cities – Mögliche räumliche Auswirkungen von Online-Handel auf Innenstädte, Stadtteil - und Ortszentren 172.127 Euro abgeschlos-sen Smart Cities – Entwicklung eines stadtentwicklungspolitischen Handlungsrahmens 218.960 Euro abgeschlossen Nutzung webbasierter Medien in der Stadtentwicklung 129.889 Euro abgeschlossen Dialogplattform Smart Cities 158.789 Euro abgeschlos-sen Gamification, Prognosemärkte und Wikis: Neue Verfahren zur Wissensorganisation für die Stadtentwicklungspolitik 129.972 Euro abgeschlos-sen Verkehrlich-städtebauliche Auswirkungen des Online-Handels 213.693 Euro laufend 171.656 Euro 42.037 Euro Stadtverkehr für Übermorgen 139.830 Euro laufend 90.000 Euro 49.830 Euro Explorative Studie zu relevanten rechtlichen Fragestellungen im Kontext von Smart City-Entwicklungen 141.780 Euro laufend 50.000 Euro 91.780 Euro Digitale Lernlabore für die Stadt von übermorgen : Entwicklung und Bewertung digitaler Instrumente in zwei Modellstädten (Vertrag) und Zuwendungen an Modellvorhaben 976.190 Euro laufend 35.000 Euro 941.190 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333