Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12210 19. Wahlperiode 07.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11788 – Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. Februar 2019 tagte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und fasste den Beschluss, eine Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung zu entwickeln. Damit soll Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort ausgebaut werden. Ferner wurden in der Sitzung im Februar 2019 folgende Feststellungen getroffen : Aufbau eines Sustainable-Finance-Beirats für den Dialog der Bundesregierung mit Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft; Fortsetzung des Erfahrungsaustausches zu Sustainable-Finance bei bundesnahen Anlagen; Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, um Sustainable-Finance gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Finanzindustrie bekannter zu machen; Überprüfung, ob die Emission von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen in Deutschland innerhalb der vorgesehenen jeweiligen Anschlussfinanzierungen wirtschaftlich ist (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1583990/ 2ee1e2707c3eb99ea62ca6c64abd8b9d/2019-02-26-beschluss-sta-nhk-nachhaltigefinanzen -data.pdf?download=1). Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. April 2019 gemeinsam mit mittlerweile 28 Staaten eine „Klimakoalition der Finanzministerinnen und Finanzminister “ gegründet (Coalition of Finance Ministers for Climate Action, www.cape4financeministry.org/coalition_of_finance_ministers). 1. Wer hat die Zusammensetzung der Mitglieder des Beirates Sustainable Finance konzipiert, und wer hat darüber beschlossen? Die Zusammensetzung der Mitglieder des Sustainable Finance-Beirats haben die federführenden Ressorts, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12210 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) konzipiert und beschlossen. 2. Wie soll die Arbeit des Beirats Sustainable Finance mit der des Staatssekretärausschusses verzahnt werden? Der Sustainable Finance-Beirat mit Teilnehmer/innen aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft dient u. a. der Beratung der Bundesregierung. Derzeit gibt es noch keine Festlegung zur Befassung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung mit Ergebnissen der Arbeit des Sustainable Finance-Beirates. 3. Ist der Erfahrungsaustausch zu Sustainable Finance bei bundesnahen Anlagen bereits abgeschlossen? Der Erfahrungsaustausch zu Sustainable Finance bei bundesnahen Anlagen ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich vielmehr um einen kontinuierlichen Prozess. 4. Welche Ressorts sind an diesem Erfahrungsaustausch beteiligt? Der bereits stattfindende Erfahrungsaustausch erfolgt je nach Konstellation und Betroffenheit innerhalb der Bundesregierung und betroffener Behörden. Das BMF und das BMU, in enger Abstimmung mit dem BMWi, sind für die Fortsetzung des Erfahrungsaustausches grundsätzlich federführend, wobei alle Ressorts freiwillig am Austausch teilnehmen können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. In gesetzlich bestimmten Einzelbereichen gibt es darüber hinaus spezifische Aktivitäten . Beispielsweise hat der Anlageausschuss bei den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung “ eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Thema Nachhaltige Geldanlage grundlegend zu erarbeiten. Die AG spiegelt die Zusammensetzung des Anlageausschusses auf Fachebene wider. In dieser AG sind neben dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Deutsche Bundesbank, die KfW Bankengruppe , und die Bundesagentur für Arbeit vertreten. Das von dieser AG vorgeschlagene Konzept für die Aktienanlage der o. g. Sondervermögen wurde mittlerweile vom Anlageausschuss beschlossen (siehe zuletzt Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6247 sowie unter www.bmi.bund.de/ SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgungliste. html). Es wurden im Übrigen auch Fachgespräche auf Arbeitsebene mit Bundesländern, weiteren Ministerien und bundesnahen Einrichtungen geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12210 5. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der bundesnahen Anlagen? 6. Welche Anlagevehikel werden von dem Begriff der bundesnahen Anlagen erfasst? Um welche Anlagevoluminia handelt es sich hierbei (bitte Gesamtbestand sowie nach jeweiligen Anlagevehikeln gesondert darstellen)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat den Begriff der bundesnahen Anlagen nicht abschließend definiert. Die unter Frage 6 erbetenen Informationen liegen somit der Bundesregierung nicht vor. Durch Verwendung einer offenen Formulierung im Hinblick auf erfasste Anlagen kann der Erfahrungsaustausch innerhalb der Bundesregierung ergebnisoffen geführt werden und kann grundsätzlich der gesamte Bundesbereich umfasst sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6247 verwiesen. 7. Ist die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zu Sustainable Finance gegenüber den Verbrauchern sowie der Finanzindustrie bereits abgeschlossen ? a) Wenn ja, wie sieht diese Kommunikationsstrategie konkret aus? Die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie ist noch nicht abgeschlossen. b) Aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung an, im Finanzbereich bedürfe es im Hinblick auf das Thema Sustainable Finance noch einer Steigerung des Bekanntheitsgrades, obwohl sowohl in Berlin als auch in den deutschen Finanzzentren regelmäßig Veranstaltungen der Finanzbranche hierzu stattfinden? Die Bundesregierung begrüßt, dass bereits regelmäßig Veranstaltungen der Finanzbranche zu Sustainable Finance stattfinden. Trotzdem ist der Anteil nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland noch immer gering (lt. Marktbericht 2019 des Forums Nachhaltige Geldanlagen lag der Anteil nachhaltiger Fonds und Mandate im Jahr 2018 bei 4,5 Prozent). Um diesen Anteil langfristig zu steigern, ist es u. a. erforderlich, den Bekanntheitsgrad von Sustainable Finance gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Finanzindustrie weiter zu steigern. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass die angemessene und proportionale Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Entscheidungen innerhalb der Finanzindustrie zum „Mainstream“ wird. c) Wenn nein, bis wann nimmt die Bundesregierung an, diese Strategie entwickelt zu haben? Die Entwicklung der Kommunikationsstrategie erfolgt im Kontext der Entwicklung der Sustainable Finance-Strategie. Hierbei wird die Bundesregierung durch den Sustainable Finance-Beirat beraten. Erste Entwürfe des Beirats für eine Strategie sollen möglichst bereits beim 3. Sustainable Finance Gipfel am 16. Oktober 2019 öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12210 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Wurden bei der Entwicklung dieser Strategie Externe hinzugezogen? Wenn ja, welche Externen wurden hiermit beauftragt? Wenn ja, welche Dienstleistungen wurden durch welche Externen übernommen ? Wenn ja, welche Kosten für Externe sind hierbei angefallen? Wenn ja, welche Leistungen wurden in welcher Höhe vergütet? Es wurden keine Externen mit der Entwicklung der Kommunikationsstrategie beauftragt . Des Weiteren wird auf die Antwort zu 7c verwiesen. 8. Ist die Überprüfung, ob die Emission von nachhaltigen Bundesanleihen in Deutschland wirtschaftlich ist, bereits abgeschlossen? a) Wenn ja, welche Schlüsse konnten aus der Überprüfung gezogen werden? Die Überprüfung, ob die Emission von nachhaltigen Bundesanleihen in Deutschland wirtschaftlich ist, ist noch nicht abgeschlossen. b) Wenn nein, bis wann nimmt die Bundesregierung an, diese Überprüfung abgeschlossen zu haben? Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, erste vorläufige Ergebnisse im Herbst 2019 zu diskutieren. Wann die Überprüfung abgeschlossen ist, hängt von den ersten vorläufigen Ergebnissen ab und kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. c) Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung, ob die Emission von nachhaltigen Bundesanleihen wirtschaftlich ist? Die Zusammenstellung aller relevanten Kriterien ist Gegenstand der aktuellen Überprüfung. Eine wichtige Frage ist, wie ein neues grünes/nachhaltiges Produkt in den etablierten Kapitalmarktauftritt des Benchmark Emittenten Bund integriert werden kann. d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Definition nachhaltiger Bundesanleihen im Einklang steht mit den Arbeiten auf europäischer Ebene? Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag eines EU Green Bond Standards aus dem Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 20. März 2018 („Aktionsplan nachhaltiges Finanzwesen“) und verfolgt aktiv die Arbeiten der von der Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe (Technical Expert Group – TEG). Die Expertengruppe hat am 18. Juni 2019 einen Bericht veröffentlicht (https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-teg-greenbond -standard_en) und vorgeschlagen, dass der EU Green Bond Standard auf freiwilliger und nicht-legislativer Basis – d. h. durch eine Mitteilung der Europäischen Kommission – erlassen wird. Die Europäische Kommission wird über den weiteren Prozess zum EU Green Bond Standard entscheiden. Teil der aktuellen Überprüfung der Bundesregierung ist auch die Frage, ob und wenn ja in welcher Form sich eine Emission von grünen/nachhaltigen Bundesanleihen auf zukünftige europäischen Kriterien eines EU Green Bond Standard bezieht und wie durch einen etwaigen nationalen Green Bond Impulse bei der Entwicklung eines EU Green Bond Standard gesetzt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12210 e) Wurden bei der Überprüfung Externe hinzugezogen? f) Wenn ja, welche Dienstleistungen wurden durch welche Externen übernommen ? g) Wenn ja, welche Kosten für Externe sind hierbei angefallen? h) Wenn ja, welche Leistungen wurden in welcher Höhe vergütet? Die Fragen 8e bis 8h werden im Sachzusammenhang und durch die nachstehende Übersicht (Tabelle 1) beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen nutzt die Expertise von Institutionen und Unternehmen des Bundes (bzw. mit Bundesbeteiligung ) wie zum Beispiel der Finanzagentur, der KfW Bankengruppe und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Das BMF hat die GIZ mit einer Konzeptentwicklung beauftragt. Der Auftrag enthält einen optionalen Leistungsbestandteil, der nur dann wahrgenommen wird, wenn sich das Bundesministerium der Finanzen vorläufig für die Emission grüner oder nachhaltiger Anleihen entscheidet. Tabelle 1: Auftragnehmer Auftragge - ber Leistungsgegenstand Kosten Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) BMF Konzeptentwicklung (Leistungspaket 1); soll u. a. Frage abdecken, ob und ggf. wie eine grüne/nachhaltige Anleihe des Bundes begeben werden kann Noch nicht abgerechnet Beratung bei der Vorbereitung der Emission einer grünen oder nachhaltigen Bundesanleihe (Leistungspaket 2) Die Option wurde zur Wahrnehmung der Leistung noch nicht ausgeübt 9. Wie oft tagte der Staatssekretärsausschuss seit dem 25. Februar 2019? Welche Sitzungstermine sind bereits jetzt für die Zukunft angesetzt? Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung tagte nach dem 25. Februar 2019 ein Mal. Weitere Ausschusssitzungen sind für den 7. Oktober 2019 und den 16. Dezember 2019 vorgesehen. 10. Welche Unterthemen bzw. welche Vorschläge wurden im Bereich „Sustainable Finance“ anlässlich der Klimakoalition der Finanzministerinnen und Finanzminister am 27. Mai 2019 im Vatikan konkret besprochen? 11. Haben einzelne Staaten am 27. Mai 2019 konkrete Maßnahmenvorschläge zum Thema „Sustainable Finance“ vorgestellt? a) Haben einzelne Staaten bereits im Vorfeld der Konferenz am 27. Mai 2019 Ausarbeitungen bzw. Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an die übrigen Staaten übermittelt? Wenn ja, welche Staaten haben welche Maßnahmen durch schriftliche Ausarbeitungen (inkl. elektronischem Versand) vorab unterlegt (bitte mit Darstellung dieser Maßnahmen auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12210 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hat Deutschland schriftlich vorbereitete Ausarbeitungen im Vorfeld der Konferenz übermittelt? Wenn ja, welche Vorschläge betraf dies? b) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 27. Mai 2019 Tischvorlagen eingebracht? Wenn ja, welche Vorschläge wurden mittels Tischvorlagen vorgestellt? c) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 27. Mai 2019 Vorschläge für konkrete Maßnahmen mündlich eingebracht? Wenn ja, wie lauten diese? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Bei der Veranstaltung am 27. Mai 2019 in der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften haben Vertreter der teilnehmenden Länder in ihren Redebeiträgen zum Teil auch die Bedeutung der Mobilisierung privater Mittel für die Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens und in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung von „Sustainable Finance“ in allgemeiner Form angesprochen. Es wurden zu der Thematik keine schriftlichen Ausarbeitungen vorab zirkuliert, auch nicht von Deutschland, keine Tischvorlagen verteilt oder mündliche Vorschläge für konkrete Maßnahmen eingebracht. 12. Welche Themen wurden anlässlich der Konferenz am 4./5. Juni 2019 erörtert (vgl. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910845.pdf)? 13. Welche Themen betrafen dabei insbesondere den Aspekt „Sustainable Finance “? 14. Haben einzelne Staaten am 4./5. Juni 2019 konkrete Maßnahmenvorschläge zum Thema „Sustainable Finance“ vorgestellt? a) Haben einzelne Staaten bereits im Vorfeld der Konferenz am 4./5. Juni 2019 Ausarbeitungen bzw. Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an die übrigen Staaten übermittelt? Wenn ja, welche Staaten haben welche Maßnahmen durch schriftliche Ausarbeitungen (inkl. elektronischem Versand) vorab unterlegt (bitte mit Darstellung dieser Maßnahmen auflisten)? Hat Deutschland schriftlich vorbereitete Ausarbeitungen im Vorfeld der Konferenz übermittelt? Wenn ja, welche Vorschläge betraf dies? b) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 4./5. Juni 2019 Tischvorlagen eingebracht? Wenn ja, welche Vorschläge wurden mittels Tischvorlagen vorgestellt? c) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 4./5. Juni 2019 Vorschläge für konkrete Maßnahmen mündlich eingebracht? Wenn ja, wie lauten diese? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Bei dem Treffen der Klimakoalition der Finanzministerinnen und Finanzminister auf Arbeitsebene in Santiago de Chile am 4./5. Juni wurden die sechs Prinzipien der Klimakoalition („Helsinki Prinzipien“, siehe www.cape4financeministry.org/ sites/cape/files/inline-files/FM%20Coalition%20-%20Principles%20final.pdf) im Hinblick auf die Erarbeitung eines Aktionsplans erörtert. Ein Entwurf soll am Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12210 Rande der Jahresversammlung von IWF und Weltbank im Oktober 2019 von den Finanzministerinnen und Finanzministern der Klimakoalition beraten und am Rande der Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention vom 2. bis 13. Dezember 2019 veröffentlicht werden. Entsprechend der auf Freiwilligkeit beruhenden Helsinki Prinzipien wird auch die Umsetzung der im Aktionsplan zu formulierenden Maßnahmen freiwillig sein und die Mitgliedstaaten der Klimakoalition nicht zu spezifischen Aktivitäten verpflichten. Bezüglich des Prinzips 5 „Mobilisierung privater Quellen für die Finanzierung des Klimaschutzes durch die Förderung von Investitionen und eines Finanzsektors , mit denen der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden“ berichteten einige Länder über ihre bisherigen Erfahrungen und Zielsetzungen. Die Beiträge zu diesem Treffen können unter www.cape4financeministry.org/ events/past-events abgerufen werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte im Vorfeld des Treffens einen Fragebogen des Sekretariats der Klimakoalition (angesiedelt bei der Weltbank) zu Prinzip 5 beantwortet, der im Wesentlichen der Bestandsaufnahme bereits geltender Regelungen diente. Dabei wurde auch die Einrichtung eines Sustainable Finance-Beirats erwähnt, der u. a. die Bundesregierung bei der Entwicklung einer Sustainable Finance Strategie beraten soll. Zudem hat das BMF dem Sekretariat mitgeteilt, dass es sich im Rahmen der Arbeit der Klimakoalition stärker bei Prinzip 5 und dem Bereich „Sustainable Finance“ engagieren möchte. Auch andere Länder haben Interesse bekundet. Details stehen derzeit noch nicht fest. 15. Wie lautet die bisherige Entwurfsfassung der Agenda, die die Klimakoalition der Finanzministerinnen und Finanzminister am 23. September 2019 auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen vorlegen möchte (vgl. http://dipbt. bundestag.de/doc/btd/19/108/1910845.pdf)? Der Entwurf einer Agenda liegt bislang nicht vor. Nach jetzigem Stand beabsichtigen die Ko-Vorsitzenden der Klimakoalition (Finanzminister von Chile und Finnland), über Zielsetzungen und bisherige Arbeiten zu dem Aktionsplan zu berichten . 16. Aus welchen Gründen hat sich Deutschland nicht an der Videobotschaft unter www.cape4financeministry.org/coalition_of_finance_ministers (personell) beteiligt? Wegen anderweitiger terminlicher Verpflichtungen war es Bundesfinanzminister Scholz nicht möglich, sich zu beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12210 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Hat die Bundesregierung Externe mit der Einrichtung, Konzeptionierung und Gestaltung der Homepage „www.dieglorreichen17.de“ beauftragt? a) Wenn ja, wer wurde beauftragt? b) Wenn ja, welches Ressort hat den Auftrag erteilt? c) Wenn ja, welche Kosten für Externe sind hierbei angefallen? d) Wenn ja, welche Leistungen wurden in welcher Höhe vergütet? Die Fragen 17a bis 17d werden im Sachzusammenhang und durch die nachstehende Übersicht (Tabelle 2) beantwortet. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat externe Dienstleister im Sinne der Fragestellung beauftragt . Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 17c und 17d ist auf Folgendes hinzuweisen : Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Unternehmen. Eine Benennung der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand und dem jeweiligen finanziellen Umfang würde eine Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darstellen, wofür eine Einwilligung der Betroffenen nicht vorliegt und diese auch nicht zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung des primär auf Informationen zu den Kosten der externen Beauftragung gerichteten Interesses der Fragesteller werden daher die Kosten für eine externe Beauftragung in einer Gesamtsumme genannt. Sie betrug im Sinne der Fragestellung zu Frage 17 insgesamt 150 206,46 Euro. Tabelle 2: Auftragnehmer Auftraggeber Leistungsgegenstand Zum goldenen Hirschen GmbH BPA Konzeption, Entwicklung und Inhalte ]init[ AG für digitale Kommunikation BPA Einrichtung Domain, Technische Umsetzung, Migration in das BPA-System Gebärdenwerk GmbH BPA Produktion des Gebärdensprachfilms 18. Hat die Bundesregierung Veranstaltungen durchgeführt, bei denen die „Glorreichen 17“ vorgestellt wurden? a) Wenn ja, welche Veranstaltungen waren dies? b) Sind weitere Veranstaltungen mit den „Glorreichen 17“ geplant? c) Hat die Bundesregierung Externe mit der Planung und Durchführung (insgesamt oder teilweise) beauftragt? d) Wenn ja, wer wurde (jeweils) beauftragt? e) Wenn ja, welche Kosten sind (jeweils) angefallen? Die Fragen 18 bis 18e werden im Sachzusammenhang und durch die nachstehende Übersicht (Tabelle 3) beantwortet. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) plant weitere Veranstaltungen mit den „Glorreichen 17“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12210 Tabelle 3: Veranstaltung Auftragnehmer Kosten der Veranstaltung Deutscher Nachhaltigkeitstag (Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises) mit BPA-Stand am 6. und 7. Dezember 2018 Teilweise Beauftragung der Agentur Zum goldenen Hirschen GmbH zur Gestaltung des BPA-Standes 95.000 Euro BPA-Stand im Rahmen der Jahrestagung des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 4. Juni 2019 Teilweise Beauftragung der Agenturen: Zum goldenen Hirschen GmbH, mediapool Veranstaltungsgesellschaft mbH Noch nicht abgerechnet Gemeinsame Veranstaltung BPA/Parlamentarischer Beirat für Nachhaltige Entwicklung am 5. Juni 2019 im Deutschen Bundestag Teilweise Beauftragung der Agenturen: ]init[ AG für digitale Kommunikation, Zum goldenen Hirschen GmbH, mediapool Veranstaltungsgesellschaft mbH Noch nicht abgerechnet Nachhaltigkeitsforum im Bundeskanzleramt am 13. Juni 2019 Teilweise Beauftragung der Agentur: Zum goldenen Hirschen GmbH Noch nicht abgerechnet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333