Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 6. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12224 19. Wahlperiode 08.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11923 – Berichte über Baumängel an der Kanalschleuse Wusterwitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Juni 2019 titelte die „Volksstimme“ „Pfusch: Schleuse mit tausend Löchern !“ (www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/pfusch-schleuse-in-wusterwitzmit -loechern); „Nagelneu und schon kaputt; 65-Millionen-Euro-Bauwerk östlich von Genthin steht seit sechs Jahren ungenutzt herum“. Gemeint ist die Kanalschleuse Wusterwitz zwischen Genthin und Brandenburg. In der „Volksstimme “ werden Reparaturkosten in Höhe von ca. 5 Mio. Euro benannt, ohne dass die Schleuse in Betrieb war. Der Bund verschwieg laut „Volksstimme“ diesen „Pfusch“. Drei Varianten werden vorgestellt. Variante 1: gut 20 cm des löchrigen Betons kommen runter und werden mit Spritzbeton wieder aufgefüllt; Variante 2: bis zu 40 cm Beton samt Stahlbewehrung kommen ab und werden komplett neu gebaut. Die Kosten würden sich dann auf das Doppelte belaufen; Variante 3: Abriss und Neubau der 65 Mio. Euro teuren Schleuse, von denen 63 Mio. Euro schon bezahlt worden sind. 1. Welche tatsächlichen Ursachen sind für die teilweise handgroßen Löcher in den Schleusen-Betonwänden verantwortlich? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Zur Aufklärung des Sachverhaltes zu den Ursachen der Baumängel wurde ein gerichtliches Beweisverfahren eingeleitet. Das Gutachten des vom Gericht eingesetzten Sachverständigen wird nicht vor Herbst 2019 erwartet. 2. Warum wurden die in Frage 1 genannten Baumängel vor dem Hintergrund des Einsatzes von Steuermitteln nicht durch die Bundesregierung öffentlich gemacht? Die Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung hat stets auf Grundlage der jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnissen Anfragen beantwortet und darüber hinaus zu den weiteren Schritten für die Mangelbeseitigung informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12224 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Gibt es seitens involvierter Firmen (von Planungsfirmen bis ausführenden Firmen) bereits anhängige Streitverfahren, oder ist der Bundesregierung bekannt , dass solche unmittelbar bevorstehen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wann wird der seit 15 Jahren anhaltende Rechtsstreit Trogbrücke am Wasserkreuz Magdeburg wegen fehlerhafter Bauteile voraussichtlich beendet sein? Der Rechtsstreit ist derzeit in der Revision beim Oberlandesgericht Naumburg anhängig. Ein Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333