Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12236 19. Wahlperiode 09.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11918 – Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und Außerbetriebliche Ausbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB), die ausbildungsbegleitenden Hilfen (nachfolgend abgekürzt mit abH), die assistierte Ausbildung (AsA) und die Außerbetriebliche Ausbildung (auch: Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung – BaE) sind nach Auffassung der Fragesteller wichtige Bestandteile, um Jugendlichen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gerade Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen oder Lernbeeinträchtigungen sowie Menschen mit Behinderung haben es nach Auffassung der Fragesteller oftmals sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Im Jahr 2017 lag die Anzahl derer, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, bei 52 685 Schülern (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung- Forschung-Kultur/Schulen/Tabellen/liste-absolventen-abgaenger-abschlussart.html; jsessionid=05E436563735C55289BDD26690723FA4.internet731). Jugendliche, die ohne Abschluss die Schule verlassen, haben nach Ansicht der Fragesteller deutlich weniger Chancen auf einen Ausbildungsplatz und schlechte berufliche Perspektiven. Hinzukommt die Zahl derer, die keinen Berufsschulabschluss haben; diese liegt bei ca. 2,12 Millionen Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren (Berufsbildungsbericht 2019, www.bmbf.de/ upload_filestore/pub/Berufsbildungsbericht_2019.pdf, Seite 48). Maßnahmen, die auf eine Ausbildung vorbereiten oder gar eine Ausbildung ermöglichen, sind daher nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Faktor, um keinen Jugendlichen zurückzulassen. Bei den BvB besteht für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden , ihre Ausbildung abgebrochen haben oder ohne Schulabschluss von der Schule abgegangen sind, die Möglichkeit, sich neu zu orientieren, einen Hauptschulabschluss nachzuholen, und sich somit auf eine Berufsausbildung vorzubereiten (vgl. www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-vorbereitenunterstuetzen ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12236 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die abH beinhalten berufsspezifische, fachliche Nachhilfe in Theorie und Praxis , und können auch begleitend zur Ausbildung erfolgen. Hier stehen die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, Nachhilfe in Deutsch und Mathematik , Unterstützung bei Alltagsproblemen sowie gemeinsame Gespräche mit Eltern, Ausbildern und Lehrern im Vordergrund (vgl. www.arbeitsagentur.de/ bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen). Bei der AsA handelt es sich um eine Maßnahme für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Jugendliche. Die Jugendlichen erhalten durch die AsA die Möglichkeit , vorhandene Defizite gezielt abzubauen, damit eine Ausbildung durch diese spezielle Förderung gelingen kann (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/ dam/download/documents/AssistierteAusbildung-AsA_ba014813.pdf). Ein weiteres Instrument ist ebenfalls die BaE (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/ prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013212.pdf). Die BaE ist eine Maßnahme in Einrichtungen der beruflichen Bildung zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen, die nach ihrer Schulzeit keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, und wurde im Zuge der Benachteiligtenförderung entwickelt. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Diese umfasst auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche Erstausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung finden mehrwöchige Betriebspraktika statt. Ziel ist es, die Ausbildung möglichst schon nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen – unter Umständen durch Gewährung von abH. Zum Teil erfolgt die Ausbildung aber auch in einem direkten Verbund mit Ausbildungsbetrieben. Bei der BaE wird zwischen kooperativer Berufsausbildung und integrativer Berufsausbildung unterschieden . Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich. Ausbildungsplätze für behinderte Menschen werden durch das Reha-Team der Bundesagentur für Arbeit direkt vermittelt. Die BaE ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Instrument, um Jugendlichen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Gleichwohl ist nach Ansicht der Fragesteller die Förderung solcher Ausbildungen wichtig, gerade wenn man die Zahl derer betrachtet, die aufgrund ihrer fehlenden Qualifikation keine Chancen auf eine duale Ausbildung im Unternehmen haben, über Ausbildungshemmnisse verfügen, oder keinen guten Schulabschluss vorweisen. 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BvB in den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt? Die Zahl der jungen Menschen, die eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme begonnen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwickelt: Jahr 2005 132 707 Jahr 2006 126 393 Jahr 2007 120 000 Jahr 2008 124 184 Jahr 2009 122 061 Jahr 2010 108 621 Jahr 2011 97 070 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12236 Jahr 2012 80 903 Jahr 2013 78 178 Jahr 2014 72 250 Jahr 2015 70 174 Jahr 2016 66 424 Jahr 2017 63 456 Jahr 2018 59 593 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der abH in den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt? Die Zahl der jungen Menschen, die an ausbildungsbegleitenden Hilfen teilgenommen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwickelt: Jahr 2005 72 131 Jahr 2006 70 065 Jahr 2007 68 989 Jahr 2008 68 758 Jahr 2009 71 636 Jahr 2010 41 838 Jahr 2011 66 569 Jahr 2012 40 371 Jahr 2013 55 101 Jahr 2014 38 029 Jahr 2015 44 242 Jahr 2016 36 624 Jahr 2017 36 446 Jahr 2018 36 482 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der AsA von 2005 bis 2018 entwickelt? Die Assistierte Ausbildung wurde im Jahr 2015 als neues Förderinstrument eingeführt . Zahlen zur Entwicklung stehen daher erst ab dem Jahr 2015 zur Verfügung . Die Zahl der jungen Menschen, die eine Assistierte Ausbildung begonnen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwickelt: Jahr 2015 4 914 Jahr 2016 11 659 Jahr 2017 11 660 Jahr 2018 9 916 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12236 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BaE in den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt? Die Zahl der jungen Menschen, die eine außerbetriebliche Berufsausbildung begonnen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt entwickelt: Jahr 2005 30 069 Jahr 2006 39 555 Jahr 2007 54 255 Jahr 2008 43 520 Jahr 2009 45 531 Jahr 2010 40 294 Jahr 2011 31 732 Jahr 2012 27 624 Jahr 2013 24 121 Jahr 2014 21 919 Jahr 2015 19 357 Jahr 2016 16 863 Jahr 2017 15 465 Jahr 2018 13 354 5. Wie viele Jugendliche, die eine BaE angetreten haben, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich ALG-II Jobcenter, und wie viele über den Bereich der Bundesagentur für Arbeit über die Berufsberatung der BA? Im Jahr 2018 begannen insgesamt 13 354 junge Menschen eine durch die Agenturen für Arbeit (bzw. den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)) oder die Jobcenter (bzw. den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)) geförderte außerbetriebliche Ausbildung. Von den Zugängen entfielen 7 503 auf den Rechtskreis SGB III und 5 851 auf den Rechtskreis SGB II. 6. Wie viele der genannten Maßnahmen (BvB, abH, AsA, BaE), die von der Bundesagentur finanziert werden, wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 bewilligt, und wie viele abgelehnt? In der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden zu diesen Förderinstrumenten keine Ablehnungen ausgewiesen. Die Bewilligungen bzw. Zugänge für die Rechtskreise SGB II und SGB III in die geförderten Maßnahmen können den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 entnommen werden. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote derer, die eine geförderte Maßnahme abbrechen? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist keine Maßnahmeabbrüche aus. Die von der Bundesagentur für Arbeit dagegen ausgewiesenen vorzeitigen Maßnahmeaustritte sind nicht mit einem Maßnahmeabbruch gleichzusetzen. Maßnahmeabbrüche werden in der Regel so verstanden, dass es sich um eine negative Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12236 Entwicklung handelt und die Teilnehmenden die Maßnahme beenden, weil sie zum Beispiel über- oder unterfordert oder nicht motiviert sind. Vorzeitige Maßnahmeaustritte können unterschiedliche Gründe (z. B. Fortsetzung ohne begleitende Maßnahme) haben. 8. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den gesamten Bereich zur Verfügung? Bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen, der Assistierten Ausbildung sowie der Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im Rechtskreis SGB III handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, die nicht separat im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit veranschlagt werden, sondern Teil des Eingliederungstitels sind. Insgesamt wurde der Eingliederungstitel für das Haushaltsjahr 2019 mit 4,2 Mrd. Euro veranschlagt. Maßnahmekosten für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (ohne Reha) werden außerhalb des Eingliederungstitels veranschlagt. Im Jahr 2019 betrug der Ansatz im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dafür 200 Mio. Euro. Auch im Rechtskreis SGB II werden keine Mittel für einzelne Maßnahmen, wie ausbildungsbegleitende Maßnahmen, veranschlagt. Sie sind Teil des Eingliederungstitels im SGB II. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 wurden für den Eingliederungstitel im SGB II insgesamt 4,9 Mrd. Euro veranschlagt. 9. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bereich der Digitalisierung zur Verfügung, so dass die Sozialpartner genügend PCs und andere digitale Medien den Teilnehmern zur Verfügung stellen können, bzw. wie viele PC-Arbeitsplätze werden in den angesprochenen Maßnahmen aus diesem Budget finanziert? Eine gesonderte Erstattung von Kosten für den Bereich „Digitalisierung“ bzw. PC-Arbeitsplätze in Maßnahmen der Ausbildungsförderung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Bildungsträger muss die entsprechenden Kosten bei seiner Kalkulation des angebotenen Maßnahmekostensatzes berücksichtigen. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungsvergütung bei außerbetrieblichen Ausbildungen a) für das erste Ausbildungsjahr, b) für das zweite Ausbildungsjahr bzw. c) für das dritte Ausbildungsjahr? Träger von Maßnahmen können für die Durchführung von außerbetrieblichen Ausbildungen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für die Maßnahmeteilnehmenden erhalten. Bis zum 31. Juli 2019 betrug der maximale Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei einer außerbetrieblichen Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr 338 Euro monatlich. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erhöhte sich dieser Betrag um 5 Prozent jährlich. Seit 1. August 2019 beträgt der maximale Zuschuss zur Ausbildungsvergütung einer außerbetrieblichen Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr 391 Euro monatlich . Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erhöht sich dieser Betrag um 5 Prozent jährlich. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen steigt der Höchstbetrag des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung bei außerbetrieblichen Berufsausbildungen: im 1. Ausbildungsjahr von bis zu 338,00 Euro auf bis zu 391,00 Euro, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12236 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im 2. Ausbildungsjahr von bis zu 354,90 Euro auf bis zu 410,55 Euro, im 3. Ausbildungsjahr von bis zu 372,65 Euro auf bis zu 431,08 Euro sowie im 4. Ausbildungsjahr von bis zu 391,28 Euro auf bis zu 452,63 Euro. 11. Werden die Kosten für Lernmaterialien, welche für die Ausbildung benötigt werden, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen? Auszubildende, die nicht mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen , haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe . Der Gesamtbedarf der Berufsausbildungsbeihilfe setzt sich aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und die sonstigen Aufwendungen (z. B. Kinderbetreuungskosten) zusammen und deckt damit eine Vielzahl von Kosten ab. Nach § 14 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) haben Ausbildende Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung erforderlich sind. Bei einer außerbetrieblichen Ausbildung werden den Auszubildenden die zur Berufsausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel vom Bildungsträger zur Verfügung gestellt. Die angemessenen Sachkosten werden gemäß § 79 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 2 SGB III als Maßnahmekosten dem Bildungsträger erstattet. 12. Wie viele Personen, die derzeit ohne Beschäftigung sind, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über keinerlei Ausbildung (bitte nach Altersklassen bis 20 und fortfolgend in Fünfjahresschritten aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 verfügten nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von 2,34 Millionen Arbeitslosen rund 1,20 Millionen bzw. 51 Prozent über keine berufliche Ausbildung. Alter Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 15 bis unter 20 Jahre 39 253 20 bis unter 25 Jahre 113 538 25 bis unter 30 Jahre 159 346 30 bis unter 35 Jahre 160 446 35 bis unter 40 Jahre 154 148 40 bis unter 45 Jahre 133 954 45 bis unter 50 Jahre 126 954 50 bis unter 55 Jahre 126 892 55 bis unter 60 Jahre 119 622 60 bis unter 65 Jahre 63 751 65 Jahre und älter 3 612 Keine Angabe 39 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12236 13. Wie viele Personen, die keine Ausbildung haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Beschäftigung? Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit verfügten im Juni 2018 insgesamt 3 977 050 (12 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über keinen Berufsabschluss. Davon befanden sich 921 035 Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis. Gleichzeitig gab es 1 205 177 ausschließlich geringfügig Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss vorweisen konnten. 14. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung, um betroffene Jugendliche zu qualifizieren? Die vorhandenen Instrumente der Ausbildungsförderung orientieren sich an den individuellen Unterstützungsbedarfen von jungen Menschen und umfassen ein breites Spektrum an dauerhaften Fördermaßnahmen. Nach Auffassung der Bundesregierung stellen Teilqualifikationen eine weitere Möglichkeit dar, jungen Menschen mit Startschwierigkeiten den Einstieg in eine berufliche Ausbildung in klar strukturierten Teilschritten zu eröffnen. Dabei handelt es sich um abgeschlossene Teilsegmente, die als Ausbildungsbausteine auf dem Weg zu einem vollwertigen Berufsabschluss bzw. einer anschlussfähigen Qualifikation erworben werden können. Die Bundesregierung fördert in diesem Zusammenhang Pilotprojekte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag und den Bildungswerken der Wirtschaft, die diesen Qualifizierungsweg – mit Unterstützung des Bundesinstituts für Berufsbildung – durch bundeseinheitliche Strukturen sowie ein qualitätsgesichertes Angebot an Teilqualifikationen ausbauen wollen und bisher gute Ergebnisse erzielt haben. 15. Wird aufgrund der immer höheren Anzahl an Jugendlichen ohne Berufsausbildung (www.welt.de/wirtschaft/article191587879/Zahl-junger-Menschen-ohne- Berufsausbildung-auf-Rekordhoch.html) seitens der Bundesregierung geplant, die oben genannten Maßnahmen (abH, AsA und BaE) weiter auszubauen? Die vorhandenen Instrumente der Ausbildungsförderung orientieren sich an den individuellen Unterstützungsbedarfen von jungen Menschen und umfassen ein breites Spektrum an dauerhaften Fördermaßnahmen. Bei der Assistierten Ausbildung handelt es sich um ein befristetes Förderinstrument für Maßnahmen, die bis Herbst 2020 beginnen. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ist beabsichtigt, die Assistierte Ausbildung zu einem dauerhaften Unterstützungsangebot weiterzuentwickeln. Die Platzkapazität der genannten Maßnahmen richtet sich nach dem Bedarf. Dieser wird dezentral jeweils in der Region von den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern festgestellt und im erforderlichen Umfang werden entsprechende Maßnahmen eingerichtet. 16. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der BvB, um Jugendliche für den Ausbildungsmarkt zu qualifizieren? Sowohl die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen als auch die Assistierte Ausbildung und die Einstiegsqualifizierung sind bewährte Förderinstrumente, durch die junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Im Rahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12236 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben junge Menschen zudem einen Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses. Die Platzkapazität der genannten Maßnahmen richtet sich nach dem Bedarf. Dieser wird dezentral jeweils in der Region von den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern festgestellt und im erforderlichen Umfang werden entsprechende Maßnahmen eingerichtet. 17. Sind seitens der Bundesregierung neue Projekte oder Maßnahmen geplant, damit Betroffene besser auf eine Ausbildung vorbereitet werden? Die Bundesagentur für Arbeit hat das Konzept der Lebensbegleitenden Berufsberatung entwickelt. Der Ausbau des Angebots der beruflichen Orientierung und Beratung für Schülerinnen und Schüler an Schulen ab der Vor-Vorentlassklasse sowie an Berufsschulen befindet sich in der Umsetzung. Die Stärkung der Präsenz vor Ort an allen allgemeinbildenden Regelschulen sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern zur Verbesserung der Wirkung individueller Beratung sind Teil des Konzepts. Ende des Jahres 2017 wurde das Selbsterkundungstool SET eingeführt und im Jahr 2019 weiterentwickelt. Es handelt sich um ein frei zugängliches Online-Angebot zur individuellen Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Stärkenprofil und möglichen passenden Ausbildungs- oder Studienoptionen und flankiert die berufliche Orientierung. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, die erfolgreiche Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Bildungsketten -Initiative) gemeinsam mit den Ländern ab dem Jahr 2021 in einer neuen Phase fortzuführen. Die Vorbereitung auf Berufsausbildung und auf die Lebensanforderungen in Beruf und Gesellschaft obliegt insbesondere auch den Schulen. Zunehmend gerät die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zugunsten des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung in den Hintergrund. Es ist Aufgabe der Länder, durch nachhaltige pädagogische Schwerpunktsetzung den Schulungs- und Erziehungsauftrag mit Blick auf eine Berufsausbildung zu erfüllen und so die funktionale Balance zwischen akademischer und beruflicher Bildung zu sichern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333