Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1224 19. Wahlperiode 15.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/947 – Beiträge von Aus- und Spätaussiedlern zur gesetzlichen Rentenversicherung und Auszahlungen aus der Rentenkasse an diese Volksgruppe im Zeitraum von 1997 bis 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. veröffentlichte im Jahr 1997 ein Gutachten über die Auswirkung der Aussiedlerzuwanderung auf die finanzielle Situation der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland (bei einer maximalen Zuwanderung von 3,5 Millionen Menschen bis zum Jahr 2002; (http://lmdr.de/wp-content/uploads/2012/04/berichte.pdf, S. 6). Dieses zeigt deutlich, dass sich der Zuzug von Aussiedlern nur in den Jahren von 1989 bis 1990 belastend auf die finanzielle Situation der Sozialversicherung ausgewirkt hat. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in diesem Zeitraum um 0,9 Mrd. DM belastet. Dafür führten die Aussiedler bereits in den darauffolgenden fünf Jahren einen Überschuss von 10,6 Mrd. DM in die Rentenversicherung ab. Die im Gutachten prognostisch dargestellte Entwicklung bis zum Jahr 2020 verdeutlicht, dass Aussiedler und Spätaussiedler viel mehr in die Rentenkasse einzahlen als sie de facto daraus entnehmen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das von den Fragestellern angeführte Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft liefert keinen empirischen Beleg für die These, dass Beitragszahlungen von (Spät-)Aussiedlern an die gesetzliche Rentenversicherung in den Jahren bis 1996 die Rentenzahlungen an diese Gruppe übertrafen. Soweit nachvollziehbar handelt es sich bei den angegebenen Werten um Ergebnisse von Modellrechnungen, die bereits 1989 vom Institut der Deutschen Wirtschaft veröffentlicht wurden. 1. Wie hoch ist die Summe aller durch diese Volksgruppe geleisteten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung im Zeitraum von 1997 bis 2017 (bitte für jedes Jahr differenziert aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1224 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch waren die tatsächlichen Auszahlungen an russlanddeutsche Rentner (Aus- und Spätaussiedler) im Zeitraum von 1997 bis 2017 (bitte für jedes Jahr differenziert aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Für die Gruppe der nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannten (Spät-) Aussiedler werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter Berücksichtigung der im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten gezahlt. Dies regelt das Fremdrentengesetz (FRG). Den ausländischen Zeiten werden fiktive Arbeitsverdienste zugeordnet, aus denen die Rente berechnet wird. Für die Rentenzahlungen nach dem FRG wurden somit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland geleistet . Soweit nach dem Zuzug in Deutschland Beitragszeiten zurückgelegt werden , wird die Rente aus diesen Zeiten nach den allgemeinen rentenrechtlichen Vorschriften entsprechend den tatsächlich versicherten Verdiensten berechnet . Die Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung, denen Höhe der Beitragseinnahmen und der Rentenausgaben entnommen werden kann, differenzieren allerdings nicht nach soziodemografischen Gruppen wie z. B. Aus- und Spätaussiedler. Daher sind keine Angaben zur Höhe der durch diese Gruppe geleisteten Beiträge möglich. In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung werden Anzahl und durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Renten mit Anwendung des Fremdrentenrechts nach ausgewählten Herkunftsländern ausgewiesen, auf deren Basis eine grobe Schätzung für die Rentenausgaben vorgenommen werden kann. Die Rentenzahlbeträge von Aussiedlern und Spätaussiedlern mit enthaltenen FRG-Zeiten werden allerdings erst seit dem Jahr 1991 im Rentenzugang statistisch erfasst und ausgewiesen. Die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge beziehen sich auf die gesamte Versicherungszeit, d. h. sie enthalten nicht nur die FRG-Zeiten, sondern ggf. auch Rentenleistungen für die in Deutschland zurückgelegten Zeiten. Für den Rentenbestand sind diese Daten ab dem Jahr 2010 verfügbar. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor. Ausgehend von der Anzahl und den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen der Renten aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung können die Rentenausgaben , bei denen die letzte nach dem FRG angerechnete Zeit in den GUS- Staaten oder dem Baltikum zurückgelegt wurde, näherungsweise geschätzt werden . Demnach wurden im Jahre 2010 rd. 2,6 Mrd. Euro gezahlt. Bis zum Jahr 2016 sind die jährlichen Zahlungen auf etwa 3,5 Mrd. Euro gestiegen. Aufgrund der genannten statistischen Einschränkungen und Abgrenzungsprobleme handelt es sich allerdings um eine sehr grobe Schätzung im Sinne der Fragestellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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