Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12241 19. Wahlperiode 09.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11874 – Rückforderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III (ALG I) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2018 wurden insgesamt 20,34 Millionen Hartz-IV-Bescheide (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) sowie 2,2 Mio. ALG-I-Bescheide (Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) erstellt und versendet. Die tatsächliche Anzahl der erstellten Bescheide dürfte jedoch nach Auffassung der Fragesteller noch weitaus höher liegen. Zum einen liegen der Bundesregierung keine Zahlen zu den Jobcentern vor, die als zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736). Die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) stellen rund ein Viertel der 306 Jobcenter, betreuen aktuell rund 1,5 Millionen Menschen und sind für mehr als 22 Millionen Einwohner verantwortlich (vgl. https://bit.ly/2IuEX6h). Zum anderen liegen der Bundesregierung keine Informationen oder Zahlen zu Änderungs- und Sperrzeitbescheiden im SGB III (ALG I) sowie zu den Kindergeldbescheiden der mehr als 4 000 Familienkassen vor, die für rund 17 Millionen Kinder zuständig sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736). Bei rund 5,73 Millionen Erstattungsbescheiden im SGB II (Hartz IV) und rund 706 000 Erstattungsbescheiden im SGB III (ALG I) wurde von den zuständigen Stellen ein Mahnverfahren eingeleitet. Die sogenannten zahlungsgestörten Forderungen betrugen Ende 2018 insgesamt ca. 3,07 Mrd. Euro. Hierbei entfallen 2,59 Mrd. Euro auf Rückforderungen aus dem SGB II (Hartz IV) und ca. 485 Mio. Euro auf Rückforderungen aus dem SGB III (ALG I). Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Höhe der Rückforderungen im SGB II (Hartz IV) in den letzten Jahren von 1,43 Mrd. Euro (2015) auf 2,59 Mrd. Euro (2018) um mehr als 80 Prozent angestiegen ist. Im SGB III (ALG I) ist die Höhe der ausstehenden Rückforderungen in den letzten drei Jahren von 396 000 Euro (2015) um mehr als 20 Prozent auf 465 000 Euro in (2018) angestiegen. Wie viele Rückforderungen es hinsichtlich des Kindergeldes gibt, kann die Bundesregierung nicht beantworten. Auch zur Anzahl eingeleiteter Vollstreckungsoder Erzwingungshaftverfahren liegen der Bundesregierung nach eigenen Aussagen keine Informationen oder Daten vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12241 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten für den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beinhalten mit Ausnahme der Antworten zu den Fragen 5 und 7 sowie 33 und 34 nur die Daten der gemeinsamen Einrichtungen. 1. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rechtskreis des SGB II in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt erstellt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Erstattungsbescheide wurden wie folgt erstellt: Jahr Anzahl 2015 2.141.725 2016 2.401.550 2017 2.358.679 2018 2.883.472 2019 1.552.300 Eine Auswertung nach einzelnen Bundesländern und den weiter genannten Kriterien wie Geschlecht, Alter sowie Staatsangehörigkeit ist nicht möglich. 2. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rechtskreis des SGB III in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt erstellt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Eine Auswertung nach den aufgeführten soziodemografischen Merkmalen ist nicht möglich. Die Anzahl der Erstattungsbescheide im Zeitraum 2015 bis 2019 (Stichtag 30. Juni 2019) getrennt nach Regionaldirektionen (RD) ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen: Regionaldirektion 2015 2016 2017 2018 2019 Alle 552.732 517.253 474.703 452.505 234.194 RD Nord 51.369 46.755 42.366 39.894 20.712 RD Niedersachsen-Bremen 57.691 53.892 50.514 46.213 23.384 RD Nordrhein-Westfalen 127.918 120.138 109.016 103.466 52.131 RD Hessen 37.643 35.290 31.337 33.943 17.559 RD Rheinland-Pfalz-Saarland 31.808 31.900 31.795 28.669 15.079 RD Baden-Württemberg 61.006 57.451 55.130 51.162 25.680 RD Bayern 75.896 74.231 69.319 65.934 36.407 RD Berlin-Brandenburg 48.093 44.843 38.406 39.852 20.025 RD Sachsen-Anhalt-Thüringen 33.570 29.111 25.144 24.438 13.329 RD Sachsen 27.738 23.642 21.676 18.934 9.888 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12241 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Rechtskreis des SGB II in den Jahren 2015 bis 2019 der durchschnittliche Rückforderungsbetrag pro Erstattungsbescheid? 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Rechtskreis des SGB III in den Jahren 2015 bis 2019 der durchschnittliche Rückforderungsbetrag pro Erstattungsbescheid? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 5. Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen : Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Im Jahr 2018 wurden im Sachgebiet „Aufhebung und Erstattung“ bundesweit rund 113 200 Widersprüche registriert. Weil es sich bei der Statistik zu Widersprüchen und Klagen im SGB II um eine Verfahrensstatistik handelt, sind dort keine Merkmale zu Personen oder Bedarfsgemeinschaften hinterlegt. Angaben für die Jahre 2015 bis 2018 und das erste Halbjahr 2019 können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Bund und Länder Jahressummen 2015 bis 2018, Januar bis Juni 2019; Datenstand Juli 2019 2015 2016 2017 2018 Januar bis Juni 2019 1 2 3 4 5 Schlesw ig-Holstein 3.387 3.606 3.893 4.020 2.192 Hamburg 2.001 2.268 1.966 2.006 1.195 Niedersachsen 10.361 12.366 11.568 10.968 5.633 Bremen 1.579 1.798 2.411 2.333 1.162 Nordrhein-Westfalen 19.793 22.181 26.085 24.930 13.009 Hessen 3.904 4.512 5.507 5.322 2.922 Rheinland-Pfalz 3.681 3.800 4.175 4.101 1.972 Baden-Württemberg 8.056 8.220 8.550 8.795 4.476 Bayern 5.300 5.738 6.158 5.929 3.259 Saarland 896 1.006 1.131 1.288 644 Berlin 12.437 13.848 14.570 13.546 6.465 Brandenburg 7.595 7.662 6.907 5.289 2.597 Mecklenburg-Vorpommern 6.231 5.426 5.461 4.542 1.989 Sachsen 12.941 12.094 12.109 9.890 4.915 Sachsen-Anhalt 7.903 7.799 6.907 5.805 3.055 Thüringen 4.912 5.238 5.425 4.442 2.191 Deutschland 110.976 117.561 122.823 113.206 57.676 Westdeutschland 58.957 65.494 71.444 69.692 36.464 Ostdeutschland 52.018 52.067 51.379 43.514 21.212 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zugang Widersprüche aus dem Sachgebiet "Aufhebung und Erstattung" Region Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12241 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt , EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Eine statistische Erfassung von Widersprüchen im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erfolgt nach Rechtsgebiet (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld , Berufsausbildungsbeihilfe usw.). Zu den einzelnen Rechtsgebieten bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten, ob sich ein Widerspruch zum Beispiel gegen einen Erstattungsbescheid, einen Leistungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid richtet. Zur konkreten Fragestellung liegen der Bundesregierung daher keine Angaben vor. 7. Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 von den ausstellenden Stellen wieder aufgehoben bzw. zurückgenommen? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Widersprüchen im SGB II weist die Anzahl der erledigten Widersprüche aus. Danach wurde 2018 insgesamt rund 45 300 Widersprüchen vollständig oder teilweise stattgegeben. Sollten Erstattungsbescheide nicht über das Widerspruchsverfahren aufgehoben oder zurückgenommen worden sein, sind diese nicht in der statistischen Auswertung enthalten . Angaben für die Jahre 2015 bis 2018 und das erste Halbjahr 2019 für Deutschland können der beigefügten Tabelle entnommen werden. 8. Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 von den ausstellenden Stellen wieder aufgehoben bzw. zurückgenommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 9. Wie viele Erstattungsforderungen im Rechtskreis des SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 verjährt (bitte nach Möglichkeit die Gesamthöhe der entsprechenden Erstattungsbescheide angeben)? Erstattungsforderungen nach dem SGB II können noch nicht verjährt sein. Gemäß § 50 Absatz 4 Satz 1 SGB X verjähren Erstattungsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach ihrer Entstehung. Mit Rechtskraft des Erstattungsbescheides tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein (§ 52 Absatz 2 SGB X). Die 30-jährige Frist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres der Bestandskraft des Erstattungsbescheides . Somit verjähren die Erstattungsansprüche nach dem SGB II (aus dem Jahre 2005) frühestens am 31. Dezember 2034. Jahressummen 2015 bis 2018, Januar bis Juni 2019; Datenstand Juli 2019 2015 2016 2017 2018 Januar bis Juni 2019 1 2 3 4 5 Deutschland 116.576 124.849 128.018 121.518 60.151 Deutschland 45.551 48.385 48.401 45.266 21.962 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abgang Widersprüche aus dem Sachgebiet "Aufhebung und Erstattung" nach Erledigungsart Merkmal Region Abgang Widersprüche insgesamt darunter: stattgegeben bzw . teilw eise stattgegeben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12241 10. Wie viele Erstattungsforderungen im Rechtskreis des SGB III sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 verjährt (bitte nach Möglichkeit die Gesamthöhe der entsprechenden Erstattungsbescheide angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Zur Verjährungsfrist gilt das in der Antwort zu Frage 9 Ausgeführte. 11. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt , EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10736 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten zu soziodemographischen Merkmalen vor. 12. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt , EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10736 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten zu soziodemographischen Merkmalen vor. 13. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen : Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? 2015: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 2016: 25 550 2017: 30 541 2018: 22 002 2019: 21 387 (Stand: Ende Juni) Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten zu soziodemographischen Merkmalen vor. 14. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch eingelegt (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen : Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? 2015: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor 2016: 4 858 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12241 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017: 5 088 2018: 5 443 2019: 2 750 (Stand: Ende Juni) Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten zu soziodemographischen Merkmalen vor. 15. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch eingelegt und stattgegeben (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt , EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? 16. Gegen wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Widerspruch eingelegt und stattgegeben (bitte getrennt nach Bund, Ländern, soziodemografischen Merkmalen: Frauen, Männer, Alter: unter 25 Jahre, zwischen 25 und 50 Jahre, über 50 Jahre, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt , EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 17. Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 a) unter einem Monat abgeschlossen, b) unter sechs Monaten abgeschlossen, c) unter einem Jahr abgeschlossen, d) unter zwei Jahren abgeschlossen, e) unter drei Jahren abgeschlossen, f) unter fünf Jahren abgeschlossen bzw. g) seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen? Die Daten können der beigefügten Tabelle entnommen werden: Frage 17 ‐18 Anzahl Belege mit entsprechender Tilgungszeit 2015 ‐ 2019 Tilgungsdauer SGB II 2015 2016 2017 2018 06.2019 Bis einschließlich 1 Monat 3.945.526 4.100.494 4.189.218 4.079.060 1.892.693 Bis einschließlich 6 Monate 12.086.903 14.009.061 14.011.266 12.836.146 5.556.222 Bis einschließlich 1 Jahr 19.070.703 22.693.668 23.176.673 20.533.511 8.505.651 Bis einschließlich 2 Jahre 28.336.736 32.779.430 35.309.481 30.879.485 12.188.536 Bis einschließlich 3 Jahre 34.175.137 39.148.649 41.834.368 37.087.661 14.264.035 Bis einschließlich 5 Jahre 46.225.929 46.958.461 49.987.523 43.698.056 16.366.751 Größer 5 Jahre 2.172.828 2.596.363 3.081.944 3.354.280 3.516.068 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12241 18. Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 a) unter einem Monat abgeschlossen, b) unter sechs Monaten abgeschlossen, c) unter einem Jahr abgeschlossen, d) unter zwei Jahren abgeschlossen, e) unter drei Jahren abgeschlossen, f) unter fünf Jahren abgeschlossen bzw. g) seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen? Die Daten können der beigefügten Tabelle entnommen werden: 19. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich trotz der deutlich gesunkenen Arbeitslosigkeit der Bestand an „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II um mehr als 80 Prozent von rund 1,43 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf rund 2,59 Mrd. Euro im Jahr 2018 erhöht hat? Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erbracht, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt ganz oder zum Teil nicht aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Daraus folgt, dass Forderungen aus dem Rechtskreis SGB II aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerinnen und Schuldner zu einem erheblichen Teil nicht einbringlich sind. Eine Vollstreckung ist wegen der Beachtung der Pfändungsfreigrenzen nicht möglich. Ein großer Teil der Forderungen im Rechtskreis SGB II stammt aus Überzahlungen im Bereich Nebeneinkommen/Einkommen. Da die Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden, kann erzieltes (Neben-)Einkommen insbesondere bei Aufnahme einer Tätigkeit erst im Nachhinein berücksichtigt werden. Oftmals haben Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Feststellung der Rückforderung bereits Leistung und Nebeneinkommen verbraucht, so dass (über ggf. eine Aufrechnung laufender Leistungen hinaus) keine Tilgung der Forderung möglich ist. Dadurch übersteigt der Zugang an (neuen) Forderungen den Abgang an (bestehenden ) Forderungen. Frage 17 ‐18 Anzahl Belege mit entsprechender Tilgungszeit 2015 ‐ 2019 Tilgungsdauer SGB III 2015 2016 2017 2018 06.2019 Bis einschließlich 1 Monat 1.700.138 1.661.432 813.290 748.466 420.321 Bis einschließlich 6 Monate 2.200.792 2.137.180 2.248.409 2.223.595 1.124.644 Bis einschließlich 1 Jahr 2.458.808 2.371.935 2.476.524 2.464.577 1.257.377 Bis einschließlich 2 Jahre 2.774.523 2.630.165 2.711.314 2.721.054 1.394.880 Bis einschließlich 3 Jahre 2.929.107 2.791.723 2.839.617 2.852.945 1.467.747 Bis einschließlich 5 Jahre 3.391.774 2.966.497 3.014.922 3.040.026 1.553.913 Größer 5 Jahre 448.154 686.227 895.100 1.054.001 1.106.498 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12241 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich trotz der deutlich gesunkenen Arbeitslosigkeit der Bestand an „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB III um mehr als 20 Prozent von rund 396 Mio. Euro im Jahr 2015 auf rund 485 Mio. Euro im Jahr 2018 erhöht hat? Der Bestand an zahlungsgestörten Forderungen hat sich zwar über die Jahre erhöht , gleichzeitig ist der Forderungsbestand insgesamt im Rechtskreis SGB III im Jahr 2018 jedoch gesunken. Mögliche Ursachen zur gegenläufigen Entwicklungen von Gesamtforderungsbestand und zahlungsgestörtem Forderungsbestand können vielfältig sein. Anzumerken ist jedoch, dass der größte Teilforderungsbestand im SGB III, das Arbeitslosengeld, in den Jahren 2015 bis 2018 nur um 8,82 Prozent (und damit im Bereich des Inflationsausgleiches) gestiegen ist. 21. Wie viele der „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit einer abgegebenen „Flüchtlingsbürgschaft“? 22. In welcher Höhe stehen „zahlungsgestörte Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit einer abgegebenen „Flüchtlingsbürgschaft“? 23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Höhe und die Anzahl der „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II ein, die auf eine abgegebene „Flüchtlingsbürgschaft“ zurückzuführen sind? 24. Wie viele der „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II stehen nach Kenntnis der Bundesregierung – unabhängig von etwaigen Landesaufnahmeprogrammen – in Zusammenhang mit einer abgegebenen „Verpflichtungserklärung “? 25. In welcher Höhe stehen „zahlungsgestörte Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung – unabhängig von etwaigen Landesaufnahmeprogrammen – in Zusammenhang mit einer abgegebenen „Verpflichtungserklärung “? 26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Höhe und die Anzahl der „zahlungsgestörten Forderungen“ im Rechtskreis des SGB II ein, die – unabhängig von etwaigen Landesaufnahmeprogrammen – auf eine abgegebene „Verpflichtungserklärung “ zurückzuführen sind? Die Fragen 21 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Rückforderungen, die im Zusammenhang mit einer sogenannten Flüchtlingsbürgschaft geltend gemacht wurden, wurden ab März 2016 befristet niedergeschlagen. Mit der Niederschlagung befindet sich eine Forderung (zeitlich) befristet nicht mehr im aktiven Forderungsbestand; sie trägt (vorübergehend) damit nicht mehr das Merkmal „zahlungsgestörte Forderung“. Auf die Forderung wird nicht verzichtet , die Forderung bleibt dem Grunde nach bestehen. In wie vielen Fällen vor diesem Zeitpunkt Forderungen aus sogenannten Flüchtlingsbürgschaften von den gemeinsamen Einrichtungen zum Soll gestellt und danach zahlungsgestört wurden, kann nicht ermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12241 27. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet bzw. getroffen , um den aktuellen Bestand an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im Rechtskreis des SGB II in Höhe von 2,59 Mrd. Euro nachhaltig abzubauen? 28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet bzw. getroffen , um den aktuellen Bestand an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im Rechtskreis des SGB III in Höhe von 485 Mio. Euro nachhaltig abzubauen? 29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den aktuellen Bestand an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im Rechtskreis des SGB II in Höhe von 2,59 Mrd. Euro nachhaltig abzubauen? 30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den aktuellen Bestand an „zahlungsgestörten Rückforderungen“ im Rechtskreis des SGB III in Höhe von 485 Mio. Euro nachhaltig abzubauen? Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht die Wahrnehmung des Inkassos als wichtige Aufgabe zur Realisierung von steuer- und beitragsfinanzierten Einnahmen an. Mit den von der BA initiierten Projekten zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Inkassos sowie zur Weiterentwicklung der Inkasso-Software wurden die Gesamtprozesse (z. B. Prozesse, Struktur, Auf- und Ablauforganisation, Personal, Informationstechnik ) grundsätzlich neu gestaltet und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begleitet die Projekte intensiv. In diesem Zusammenhang wurden und werden verschiedenste organisatorische und systemseitige Änderungen zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, zur Verbesserung der Arbeitsabläufe sowie zur effizienteren Bearbeitung von Vorgängen umgesetzt. Für den Bereich Inkasso erfolgte eine räumliche Konzentration und fachliche Spezialisierung der Teams SGB II/SGB III, Unterhaltsheranziehung und Kindergeld sowie die Trennung von Sachbearbeitung und Telefonie. Durch die Einführung des Collection Managements (Modul im Enterprise Resource Planning (ERP)-System) können Kunden/Forderungen/Forderungssegmente priorisiert und die einzelnen Schritte des Einziehungsverfahrens individuell angesteuert werden. Mit den Collection Strategien werden die Einziehungsverfahren gegen zahlungsfähige Schuldnerinnen und Schuldner systematisch und stringent unterstützt . Gleichzeitig wird verhindert, dass gegenüber nicht zahlungsfähigen Leistungsbeziehenden Vollstreckungsmaßnahmen angestrengt oder Maßnahmen gegenüber minderjährigen Kunden eingeleitet werden. Damit erfolgt auch die Abkehr von einer reaktiven, zu einer proaktiven Bearbeitung durch erweiterte maschinelle Prüf- und Handlungsprozesse im ERP-System. Ungeachtet dessen bleibt der Auslöser steigender Zahlen an (Rück-)Forderungen, insbesondere im SGB II, die Vorauszahlung der Leistungen mit nachfolgend häufigen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen. Darüber hinaus ist zu beachten , dass dem Erfolg der Bemühungen des Forderungseinzuges durch die Schuldnerstruktur enge Grenzen gesetzt wird. Die Leistungen nach dem SGB II liegen regelmäßig unterhalb zulässigen Pfändungsfreigrenzen, so dass in der Regel kaum pfändbares Einkommen vorhanden ist. Die gestiegene Effizienz bei der Bearbeitung von Vorgängen lässt sich am gesteigerten Einziehungsergebnis ablesen. Die Einnahmen auf zahlungsgestörte Forderungen sind von 300 Mio. Euro im Jahr 2016 auf 500 Mio. Euro im Jahr 2018 gestiegen. Im Jahr 2019 werden diese erneut gesteigert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12241 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. In wie vielen Fällen im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 dem Forderungsschuldner von den zuständigen Stellen eine Zahlungserleichterung (Zahlung in bestimmten Teilbeträgen) gewährt bzw. mit diesem vereinbart? 2015: 1 149.285 2016: 1 501.277 2017: 971 858 2018: 982 381 2019: 375 632 (Stand: Ende Juni) 32. In wie vielen Fällen im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 dem Forderungsschuldner von den zuständigen Stellen eine Zahlungserleichterung (Zahlung in bestimmten Teilbeträgen) gewährt bzw. mit diesem vereinbart? 2015: 131 510 2016: 127 513 2017: 143 108 2018: 126 985 2019: 36 771 (Stand: Ende Juni) 33. In wie vielen Fällen war es dem Forderungsschuldner nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auf absehbare Zeit nicht möglich, eine Forderung aus dem Rechtskreis des SGB II zu begleichen, sodass von den zuständigen Stellen von der Möglichkeit der Einstellung des Vollstreckungsverfahrens in Form der Niederschlagung Gebrauch gemacht wurde? Die Daten können der beigefügten Tabelle entnommen werden: Jahr Anzahl der Niederschlagungen 2015 88.917 2016 72.890 2017 108.586 2018 1.855.228 2019 (bis Juni) 1.135.791 (nur gemeinsame Einrichtungen; für die zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung für 2019 noch keine Daten vor) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12241 34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der in den Jahren 2015 bis 2019 im Rechtskreis des SGB II niedergeschlagen wurde? Die Daten können der beigefügten Tabelle entnommen werden: Jahr Betrag in Euro 2015 31.222.009 2016 42.698.561 2017 49.438.751 2018 198.738.484* 2019 (bis Juni) 194.027.364 (nur gemeinsame Einrichtungen; für die zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung für 2019 noch keine Daten vor) * Hinweis: Steigerung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten neuer Weisungen zur Niederschlagung von Forderungen. 35. In wie vielen Fällen war es dem Forderungsschuldner nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auf absehbare Zeit nicht möglich, eine Forderung aus dem Rechtskreis des SGB III zu begleichen, sodass von den zuständigen Stellen von der Möglichkeit der Einstellung des Vollstreckungsverfahrens in Form der Niederschlagung Gebrauch gemacht wurde? Die Angaben sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Jahr Anzahl der Fälle 2015 25.951 2016 21.728 2017 21.754 2018 164.736 2019 (bis Juni) 100.273 36. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der in den Jahren 2015 bis 2019 im Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen wurde? Die Angaben sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Jahr Betrag in Euro 2015 153.873.467 2016 1.104.779.527* 2017 1.811.536.853 2018 1.000.103.144 2019 (bis Juni) 33.907.410 * Hinweis: Ab 2016 erfolgt eine Steigerung wegen verstärkter systematischer Niederschlagung von Insolvenzgeldforderungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12241 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 37. Wie viele Rückforderungen im Rechtskreis des SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit a) weniger als einem Monat offen, b) weniger als sechs Monaten offen, c) weniger als ein Jahr offen, d) weniger zwei Jahren offen, e) weniger als drei Jahren offen, f) weniger als fünf Jahren offen bzw. g) fünf oder mehr Jahren offen? 38. Wie viele Rückforderungen im Rechtskreis des SGB III sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit a) weniger als einem Monat offen, b) weniger als sechs Monaten offen, c) weniger als einem Jahr offen, d) weniger als zwei Jahren offen, e) weniger als drei Jahren offen, f) weniger als fünf Jahren offen bzw. g) fünf oder mehr Jahren offen? Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Frage 37‐38 Anzahl offener Belege nach Alter der Forderung Stand Juni 2019 Forderungsalter SGB II SGB III Bis einschließlich 1 Monat 511.749 195.500 Bis einschließlich 6 Monate 2.379.635 446.208 Bis einschließlich 1 Jahr 3.636.791 558.416 Bis einschließlich 2 Jahre 5.818.526 737.887 Bis einschließlich 3 Jahre 7.498.018 917.007 Bis einschließlich 5 Jahre 9.847.574 1.164.490 Größer 5 Jahre 3.516.068 1.106.498 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12241 39. Wie viele Vollstreckungsanordnungen und Vollstreckungsersuchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung den (Haupt-)Zollämtern in den Jahren 2010 bis 2019 von der Bundesagentur für Arbeit insgesamt zugegangen (vgl. https://bit.ly/2Y3TgUE)? In den Jahren 2010 bis 2018 hat die BA folgende Anzahl an Vollstreckungsanordnungen zur Vollstreckung durch die Hauptzollämter übermittelt (Angaben in Tausend): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Vollstreckungsanordnungen der Bundesagentur für Arbeit 1.100 36 1.230 938 1.379 276 366 411 577 Für das Jahr 2019 liegen noch keine Daten vor. 40. Wie viele der durch die (Haupt-)Zollämter beigetrieben rückständigen Forderungen der Jahre 2010 bis 2019 entfielen auf die Bundesagentur für Arbeit , und wie viele auf die sonstigen Sozialbehörden (vgl. https://bit.ly/2Y3T gUE)? Die Hauptzollämter haben in den Jahren 2010 bis 2018 folgende Einnahmen für die BA und die sonstigen Sozialversicherungsbehörden (z. B. gesetzliche Krankenkassen , Berufsgenossenschaften) beigetrieben (Angaben in Mio. Euro): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bundesagentur für Arbeit 107 51 98 102 98 57 50 53 82 Sonstige Sozialversicherungsbehörden 778 840 878 970 1.012 1.045 984 963 1.012 Für das Jahr 2019 liegen noch keine Daten vor. 41. Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell keine Informationen oder Daten hinsichtlich der Anzahl erstellter Bescheide, Anzahl etwaiger Mahnungen sowie Anzahl und Höhe etwaiger Rückforderungen bezüglich des Kindergeldes erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736)? Plant die Bundesregierung eine zukünftige statistische Erfassung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 zweiter Absatz der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9817 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333