Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12243 19. Wahlperiode 09.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11917 – Einstiegsqualifizierungsjahr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Ausbildungspakt im Jahr 2004 wurde das sogenannte Einstiegsqualifizierungsjahr , kurz EQJ, eingesetzt (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/ PDF-Publikationen/Forschungsberichte/eqj-abschlussbericht.pdf?__blob= publicationFile, Seite 3). Im Gegensatz zum regulären Einstellungsverfahren und zu einer regulären Ausbildung erhalten bei dem Einstiegsqualifizierungsjahr Jugendliche eine Chance, die mit Defiziten zu kämpfen haben. Ihnen wird durch das Einstiegsqualifizierungsjahr die Möglichkeit gegeben, Unsicherheiten abzubauen und an den übertragenen Aufgaben zu wachsen. Gleichzeitig erwerben sie Grundkenntnisse im angestrebten Beruf. Innerhalb der normalen Ausbildungszeiträume ist ein Übergang in eine reguläre Ausbildung möglich. Eine Einstiegsqualifizierung dauert zwischen einem halben Jahr und einem ganzen Jahr. Dies wird, neben anderen Kriterien, im Vertrag geregelt. Die Vergütung ist nach Ansicht der Fragesteller keine hohe, doch der Jugendliche kann die Maßnahme als Chance sehen, seine Kenntnisse und Fertigkeiten zu verbessern, um sie beim zukünftigen Arbeitgeber anzuwenden. Die Zahl der Jugendlichen, die zum jetzigen Zeitpunkt keinen Berufsabschluss besitzen, liegt bei ca. 2,1 Millionen (https://deutsches-schulportal.de/bildungs wesen/mehr-als-zwei-millionen-junge-menschen-ohne-ausbildung/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Von Oktober 2004 bis September 2007 förderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Durchführung von Einstiegsqualifizierungen im Rahmen des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ mit Hilfe des „Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ-Programm). Im Jahr 2007 wurde die Fördermaßnahme modifiziert in das Regelinstrumentarium übernommen (§ 235b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)). Seit dem 1. April 2012 ist das Instrument der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) dauerhaft im Recht der Arbeitsförderung verankert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12243 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einstiegsqualifizierungen eröffnen insbesondere jungen Menschen, die aus individuellen Gründen eingeschränkte Vermittlungsaussichten haben, durch den Erwerb erster berufspraktischer Erfahrungen Zugang zu betrieblichen Ausbildungsangeboten . Aber auch für junge Menschen, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder lernbeeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt sind, wird eine Brücke zum Einstieg in eine Berufsausbildung geschaffen. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung des jungen Menschen zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag . Die Einstiegsqualifizierung hat sich nach der Begleitforschung als Türöffner in die duale Berufsausbildung erwiesen. 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der Einstiegsqualifizierungen in den Jahren von 2008 bis 2018 entwickelt? Nach Angaben der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im Jahr 2018 rund 21 000 Teilnehmende eine Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2 SGB III aufgenommen. Im Jahr 2008 waren es rund 31 800 Förderfälle . Zeitreihenangaben können Tabelle 1 entnommen werden. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derer, die in den Jahren von 2008 bis 2018 ein EQJ abgeschlossen haben und in eine außerbetriebliche oder betriebliche Ausbildung vermittelt wurden? Nach Angaben der Förderstatistik der BA beendeten im Jahr 2018 rund 22 700 Teilnehmende eine Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2 SGB III. Von ihnen begannen nach Beendigung der Maßnahme rund 11 300 eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung und rund 200 eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Zeitreihenangaben können Tabelle 2 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12243 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote derer, die eine EQJ-Maßnahme abbrechen? Im Jahr 2018 beendeten rund 7 800 Teilnehmende vorzeitig eine Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2 SGB III. Von allen Austritten beendeten rund 34 Prozent vorzeitig die Maßnahme. Zeitreihenangaben können Tabelle 3 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12243 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie hoch ist das Budget, das für diesen Bereich zur Verfügung steht? Bei der Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2 SGB III handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, die nicht separat im Haushalt der BA veranschlagt wird, sondern Teil des Eingliederungstitels ist. Insgesamt wurde der Eingliederungstitel im Haushalt der BA für das Haushaltsjahr 2019 mit 4,2 Mrd. Euro veranschlagt. Auch im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden keine Mittel für einzelne Maßnahmen, wie z. B. die Einstiegsqualifizierung, veranschlagt . Sie sind Teil des Eingliederungstitels im SGB II. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 wurden für den Eingliederungstitel im SGB II insgesamt 4,9 Mrd. Euro veranschlagt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333