Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1225 19. Wahlperiode 15.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/954 – Holzhandel und Kontrollen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen verpflichtete sich die Weltgemeinschaft u. a. dazu, Wälder nachhaltig zu bewirtschaften, terrestrische Ökosysteme zu bewahren und wiederherzustellen sowie die Landdegradation und den Verlust der Artenvielfalt zu beenden und umzukehren (SDG 15). Auch im Übereinkommen von Paris 2015 verpflichtete sich die Staatengemeinschaft auf Maßnahmen zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Der illegale Holzeinschlag ist dabei eine Ursache und „ein international verbreitetes Problem und Teil der internationalen Umweltkriminalität“ („Waldbericht der Bundesregierung 2017“, S. 240). Die Nichtregierungsorganisation (NGO) Global Financial Integrity prognostizierte im Jahr 2017 den weltweiten Profit mit dem illegalen Holzeinschlag bei 52 bis 119 Millionen, weiterhin geht die Organisation davon aus, dass aus einigen Ländern, beispielsweise Südostasien oder Zentralafrika, 50 bis 90 Prozent des exportierten Holzes auf illegalem Holzeinschlags beruhen (www.gfintegrity.org/business-transnational-crime/). Zahlreiche Abkommen und Richtlinien und Gesetze widmen sich dem Stopp des illegalen Holzhandels. Beispielsweise die European Timber Regulation (EUTR), die in Deutschland im Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) ihre Umsetzung findet. Nichtregierungsorganisationen üben jedoch an verschiedenen Punkten Kritik und ziehen in Zweifel, ob die Ziele mit diesen Instrumenten erreicht werden können, so werde u. a. falsch deklariertes Holz oder falsch deklarierte Holzprodukte in Deutschland gefunden (www.wwf.de/themenprojekte /waelder/waldvernichtung/wwf-marktrecherchen-im-bereich-holz/). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung misst der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, ebenso wie die Fragesteller, eine weiterhin hohe Priorität zu und lässt in ihren diesbezüglichen Aktivitäten nicht nach. Neben den in dieser Anfrage thematisierten Kontrollen der Marktteilnehmer in Deutschland sind hier zum Beispiel Aktivitäten zur Unterstützung von Holzerzeugerländern zu nennen, die mit der Europäischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Union (EU) freiwillige Partnerschaftsabkommen abgeschlossen haben, eine Kooperation mit China, in der es unter anderem um die Reduktion der hohen chinesischen Nachfrage auf dem internationalen Holzmarkt geht sowie eine von Deutschland initiierte globale Partnerschaft zur besseren Nutzung der innovativen Methoden zur Überprüfung von Holzarten und Holzherkunft. Ziel der EU-Holzhandelsverordnung ist eine Veränderung des Verhaltens der Marktteilnehmer dahingehend , dass sie sich vor dem Import von Holz oder Holzprodukten von der Legalität des verwendeten Holzes überzeugen. Dieses veränderte Verhalten ist auch bei vielen Marktteilnehmern zu beobachten, insbesondere den eigentlichen Holzhändlern sowie den großen Firmen. Dies geht nicht nur aus den Kontrollen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), sondern auch aus der weiter stetig wachsenden Nachfrage der Branche nach entsprechenden Holzartenuntersuchungen des Thünen-Kompetenzzentrums Holzherkünfte hervor. Allerdings zeigt sich auch, dass insbesondere im Möbelhandel noch großer Nachholbedarf besteht. Weltweit sind in den letzten Jahren ebenfalls in vielen Ländern Verbesserungen erreicht worden. Trotz dieser Fortschritte schätzt die Bundesregierung das Problem weiterhin als drängend ein. Importe 1. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Im- und Export von Holz und Holzprodukten in Deutschland und der Europäischen Union (EU)? Welche Entwicklungen sieht sie? Die Importe von Holz und Holzprodukten nach Deutschland lagen im Jahr 20171 bei 131 Mio. m³(r)2 bzw. 30 Mrd. Euro. Die Ausfuhren lagen bei 129 Mio. m³(r) bzw. 36 Mrd. Euro. Die Einfuhren der EU (nur Extrahandel, Importe aus EU- Ländern nicht berücksichtigt) betrugen im Jahr 20171 157 Mio. m³(r) bzw. 35 Mrd. Euro. Die Ausfuhren der EU (nur Extrahandel) betrugen 229 Mio. m³(r) bzw. 54 Mrd. Euro. Nachstehende Abbildungen zeigen die Entwicklung der Einund Ausfuhren Deutschlands (gesamter Handel) und der EU (nur Extrahandel) von Holz und Holzprodukten im Zeitraum 2001 bis 2017 für die Einheiten Kubikmeter Rohholzäquivalent (m³(r)) und Euro. 1 Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes bzw. von Eurostat. 2 Kubikmeter Rohholzäquivalent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1225 Abbildung 1: Außenhandel Deutschlands (gesamter Handel) und der EU (nur Extrahandel) in m³(r) Datenquelle: Statistisches Bundesamt und Eurostat (Daten für 2017 sind vorläufig) Abbildung 2: Außenhandel Deutschlands (gesamter Handel) und der EU (nur Extrahandel) in Euro Datenquelle: Statistisches Bundesamt und Eurostat (Daten für 2017 sind vorläufig) 0 50 100 150 200 250 Exporte der EU (nur EU-Extrahandel) Importe der EU (nur EU-Extrahandel) Importe Deutschlands (gesamter Handel) Exporte Deutschlands (gesamter Handel) in M io . m ³ ( r) 0 10 20 30 40 50 60 Exporte der EU (nur EU-Extrahandel) Importe der EU (nur EU-Extrahandel) Exporte Deutschlands (gesamter Handel) Importe Deutschlands (gesamter Handel) in M rd . E ur o fig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Entwicklungen sowohl für Importe als auch für Exporte nach Kubikmeter Rohholzäquivalent und in Euro zeigen in den letzten Jahren insgesamt eine leicht steigende Tendenz. Die Werte für das Jahr 2017 können derzeit nur als vorläufig betrachtet werden. Einzig die Ein- und Ausfuhren der EU zeigen für das Jahr 2016 leichte Rückgänge an. Bei den Gesamteinfuhren Deutschlands haben mengenmäßig die Produktgruppen „Holzschliff, Zellstoff, Altpapier“ und „Papier und Pappe“ mit jeweils gut einem Viertel den größten Anteil an den Importen. Diese Importanteile waren in den letzten Jahren bei kleineren Schwankungen recht konstant. Gemessen in Werten (Euro) haben die Produktgruppen „Holzwaren inkl. Möbel“ und „Papier und Pappe“, ebenfalls mit jeweils gut einem Viertel des Einfuhrwertes , die größten Anteile. Diese Anteile waren in den vergangenen Jahren bei „Holzwaren inkl. Möbel“ recht konstant, während für die Produktgruppe „Papier und Pappe“ nach Anteilen leichte Rückgänge zu verzeichnen sind. Bei den Importen der EU aus nicht-EU-Staaten hat die Produktgruppe „Holzschliff , Zellstoff, Altpapier“ gemessen in Kubikmeter Rohholzäquivalent den größten Anteil (ca. 22 Prozent), gefolgt von „Papier und Pappe“ (ca. 15 Prozent). Die Anteile der einzelnen Produktgruppen waren in den vergangenen Jahren mit kleineren Schwankungen recht konstant. Bei den Importen der EU (nur Extrahandel) nach Werten (in Euro) haben „Holzwaren inkl. Möbel“ mit ca. 27 Prozent den größten Anteil. Mit deutlichem Abstand folgen die Produktgruppen „Holzschliff, Zellstoff, Altpapier“ mit ca. 14 Prozent und „Papier und Pappe“ mit ca. 13 Prozent. Auch hier sind die Anteile der einzelnen Produktgruppen in den vergangenen Jahren mit kleineren Schwankungen recht konstant. 2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Umsatz von Marktteilnehmern im Bereich Holz/Holzprodukte? Für das erste Halbjahr 2017 sind der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde für 17 130 deutsche Marktteilnehmer Importe von Holz und Holzprodukten aus Nicht-EU-Staaten im Umfang von 1,67 Mrd. kg und 1,22 Mrd Euro gemeldet worden (siehe auch Antwort zu Frage 1). Entsprechend der Definition der EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010) fallen auch Waldbesitzer in Deutschland unter den Begriff der Marktteilnehmer, sofern sie Holz erstmalig in Verkehr bringen. Sie werden aber nicht durch die BLE kontrolliert, sondern durch die zuständigen Länderbehörden und sind hier nicht berücksichtigt. 3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil an Holz aus illegalen Quellen in Deutschland und der EU, nachdem sie im Waldbericht 2017 davon ausgeht, dass ein „nicht unerheblicher Teil der international gehandelten Hölzer […] aus illegalen Quellen[stammt]“ (S. 240)? Der Anteil an Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen am Import in die EU wird bezogen auf das Jahr 2009 auf 2,5 bis 5,6 Prozent geschätzt, für Deutschland auf 2 bis 5 Prozent, dies entspricht 1 bis 3 Prozent des inländischen Verbrauchs in Deutschland (Dieter at al. 2012). Kleinschmit et al. 2016 (IUFRO- Studie) schätzen den Anteil illegaler Holzimporte in die EU auf 7,2 Prozent bezogen auf den Einfuhrwert (Euro). Eine genauere Bestimmung ist aufgrund fehlender aktueller Zahlen zum illegalen Einschlag nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1225 4. Wie viel unter CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen) geschütztes Holz wurde im Jahr 2017 nach Deutschland importiert (bitte nach Holzart und Herkunft aufschlüsseln )? Die vollständigen Importzahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor, da zunächst der vollständige Rücklauf der vom Zoll abgefertigten Dokumente abgewartet werden muss. Üblicherweise werden die Handelsdaten des Vorjahres nach dem 15. Juni 2018 online gestellt und können dann abgerufen werden unter www.wa-jahresstatistik.de/. In Anlage 1 werden die Daten zur Einfuhr von nach CITES geschützten Holz- Arten übermittelt, die zum 1. März 2018 vorlagen. Die eingeführten Holzarten werden mit Angabe des wissenschaftlichen Namens, der Mengen und der Ursprungsländer aufgeführt. Soweit „unbekannt/Vorerwerb“ angegeben wird, handelt es sich um Holz, dass bereits vor CITES-Unterschutzstellung der Art eingeschlagen und/oder ggf. bearbeitet worden ist. Grundlage sind zur Einfuhr genutzte Einfuhrgenehmigungen. 5. Konnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Einführung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 und des FLEGT-Aktionsplans (FLEGT: Forest Law Enforcement, Governance and Trade) zu einer Reduktion des weltweiten illegalen Holzeinschlags beitragen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Wie schon in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, ist bereits eine aktuelle Quantifizierung des Anteils an Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen in Deutschland nur begrenzt möglich. Eine Veränderung dieses Anteils nach Einführung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) im Jahr 2013 und des FLEGT Aktionsplanes (erste FLEGT-Lizenzen in Indonesien ab November 2016) kann zurzeit noch nicht mit belastbaren Zahlen belegt werden. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Kontrollen 6. Wie viele Kontrollen von Marktteilnehmern hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nach Informationen der Bundesregierung seit Inkrafttreten des HolzSiG 2013 durchgeführt? Seit Inkrafttreten des HolzSiG wurden von der BLE 733 Prüfungen (Stand 31. Dezember 2017) bei Marktteilnehmern i. S. der Europäischen Holzhandelsverordnung durchgeführt. 7. Von wie vielen Markteilnehmern nach dem HolzSiG geht die Bundesregierung derzeit aus? Die Zahlen der Marktteilnehmer unterliegen jährlichen Schwankungen. Nach den Daten der vergangenen Jahre geht die Bundesregierung von durchschnittlich rd. 25 000 Marktteilnehmern aus, die Holz und Holzprodukte von außerhalb der EU nach Deutschland importieren. Etwa die Hälfte davon zeichnen sich durch lediglich ein bis zwei Importe pro Jahr aus. Zudem gibt es etwa zwei Mio. Waldbesitzer , die ebenfalls unter den Begriff der Marktteilnehmer fallen (siehe Antwort zu Frage 2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Kontrollen führte die BLE im Jahr 2017 nach Informationen der Bundesregierung bei Marktteilnehmern durch, und was waren die jeweiligen Ergebnisse (bitte nach Erstprüfung, Folgeprüfung, jeweiligem Ergebnis, Art des Verstoßes, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Höhe Bußgeld, vollziehbare Anordnung usw. aufschlüsseln)? Im vergangenen Jahr führte die BLE 215 Prüfungen bei Marktteilnehmern durch. Von diesen wurden 119 Marktteilnehmer erstmalig geprüft, während bei 96 Marktteilnehmern Nachkontrollen durchgeführt wurden. Im Rahmen der bereits 154 ausgewerteten Prüfungen wurden in 121 Fällen Mängel festgestellt. Aufgrund dessen erließ die BLE 83 Anordnungen, leitete in 73 dieser Fälle außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und reagierte in 38 Fällen mit einem Hinweisschreiben . Bußgelder verhängte die BLE in diesem Zeitraum in Höhe von insgesamt rd. 53 500 Euro, wovon sich 31 250 Euro auf in 2017 durchgeführte Prüfungen beziehen. In 32 Fällen von Prüfungen aus 2017 sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. In sieben Fällen wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt. 9. Findet vor Durchführung einer Kontrolle bei einem Marktteilnehmer eine Benachrichtigung der Marktteilnehmer statt? Wenn ja, wie weit im Voraus erfolgt eine Benachrichtigung? Grundsätzlich erfolgt die Durchführung der Prüfung innerhalb von zwei Tagen nach Ankündigung. Eine vorherige Benachrichtigung ist erforderlich, damit fachkundiges Personal des Marktteilnehmers die Fragen der Prüfer beantworten kann. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Urlaub, Dienstreisen gerade bei kleinen und mittelständigen Unternehmen) kann eine Prüfungsankündigung bis zu 14 Tagen vor Prüfungsbeginn erfolgen. Bei Gefahr im Verzuge kann eine Prüfung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen, z. B. wenn bei konkreten Hinweisen auf illegale Aktivitäten zu befürchten ist, dass ansonsten Beweismaterial beseitigt werden könnte. 10. Wie hoch war im Jahr 2017 nach Informationen der Bundesregierung das an Marktteilnehmern verhängte Bußgeld? Bußgelder verhängte die BLE im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt rd. 53 500 Euro (24 Fälle) wovon sich 31 250 Euro (15 Fälle) auf in 2017 durchgeführte Prüfungen beziehen. 11. Wie viele der kontrollierten Markteilnehmer hatten nach Informationen der Bundesregierung keine oder nur unvollständige Regelungen zur Sorgfaltspflicht ? Bei 55 Marktteilnehmerprüfungen wurde im Jahr 2017 festgestellt, dass keine Sorgfaltspflichtensysteme implementiert waren (siehe auch Antwort zu Frage 16). Bei den übrigen 66 Fällen von Mängelfeststellungen war die Erfüllung der erforderlichen Sorgfaltspflicht unvollständig oder fehlerhaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1225 12. Wie viele Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht wurden nach Informationen der Bundesregierung im Jahr 2017 ermittelt? Was waren die Vergehen, und welches Strafmaß wurde für das schwerste Vergehen verhängt? 13. Was waren nach Informationen der Bundesregierung die jeweiligen Gründe für die Ordnungswidrigkeiten, die von der BLE angestoßen wurden? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie in Antwort auf Frage 8 ausgeführt, wurden im Jahr 2017 bei 121 Prüfungen von Marktteilnehmern Mängel bzw. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichtenregelung festgestellt. Im Rahmen der in 73 Fällen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im schwerwiegendsten Fall 6 198,50 Euro als Geldbuße verhängt . Die Verstöße bestanden im Fehlen von Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 995/2010, falschen oder unzureichenden Angaben der Holzart(en) sowie Mängeln im Risikobewertungsverfahren . 14. Wie oft hat die BLE nach Informationen der Bundesregierung bisher die Begründung gesehen, einen Fall der Staatsanwaltschaft zu übergeben? Bislang wurde kein Fall festgestellt, der die Voraussetzungen eines Straftatbestandes gemäß § 8 HolzSiG erfüllt hätte. 15. Kam es nach Informationen der Bundesregierung bisher zu Beschlagnahmungen gemäß dem HolzSiG und warum? Was waren die entsprechenden Verstöße, und welche Sanktionen wurden hier verhängt? Bislang wurden zwei Lieferungen beschlagnahmt. Grund war der durch Tatsachen belegte Verdacht, dass die den Lieferungen zu Grunde liegenden Ursprungszertifikate gefälscht waren. Diese Annahme wurde inzwischen durch rechtskräftiges Urteil des VG Köln bestätigt. Die Verstöße lagen in der Vorlage gefälschter Legalitätsnachweise i. S. von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 i. V. m. § 2 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b) HolzSiG. Neben der Beschlagnahme der betroffenen Lieferungen wurden keine weiteren Sanktionen gegen die Marktteilnehmer verhängt, da ihnen subjektiv kein Verschulden hinsichtlich der Erkennbarkeit der vermutlichen Fälschung vorgeworfen werden konnte. 16. Wie viele Marktteilnehmer wussten nach Informationen der Bundesregierung bei der Ansprache durch die BLE im Jahr 2017 nicht, dass sie von der EUTR betroffen waren? a) Welche Entwicklung sieht die Bundesregierung hierbei seit Einführung des HolzSiG? b) In wie vielen Fällen wurde dann eine Ordnungswidrigkeit festgestellt? Die Fragen werden zusammenhängend wie folgt beantwortet. Bei 55 Marktteilnehmerprüfungen wurde im Jahr 2017 festgestellt, dass keine Sorgfaltspflichtensysteme implementiert waren. Betroffen waren vor allem Marktteilnehmer des Möbelsektors sowie holzfremder Branchen (z. B. Textilfirmen , die Etiketteneinleger importieren). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Entwicklung seit Einführung des HolzSiG zeigt eine – wenn auch langsame – Verbesserung hinsichtlich der Kenntnis der EUTR. Zur Beschleunigung dieser Entwicklung werden, über die bisherigen Maßnahmen hinaus, betroffene Marktkreise identifiziert, die bislang noch nicht ausreichend informiert sind und auf die Rechtslage und Informationsquellen hingewiesen. Ende vergangenen Jahres wurden diesbezüglich rund 25 zusätzliche Verbände Möbel importierender Firmen angeschrieben. Geplant sind von Seiten der BLE weiterhin Informationen auf einschlägigen Messen und die Beteiligung an Veranstaltungen. Stellt die BLE bei einer Marktteilnehmerprüfung fest, dass das betroffene Unternehmen keine Sorgfaltspflichtenregelung implementiert hat, stellt sie zunächst gemäß den gesetzlichen Vorgaben des HolzSiG eine sofort vollziehbare Anordnung aus. Wird darüber hinaus das Fehlen von Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 festgestellt, leitet die BLE ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 i. V. m. § 7 Absatz 2 Nummer 2 HolzSiG ein. Dies war in fast allen der betroffenen 55 Fälle der Fall. 17. Wann wird nach Informationen der Bundesregierung ein Marktteilnehmer nach einer Kontrolle ohne Mängel durchschnittlich wieder von der BLE kontrolliert ? Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben. Der Zeitpunkt einer erneuten Kontrolle ist vielmehr abhängig u. a. von der Größe des betreffenden Marktteilnehmers, insbesondere der Menge der importierten Waren bzw. der Anzahl der Importe /Jahr. Derzeit liegt das Hauptaugenmerk der BLE jedoch nicht in solchen Wiederholungskontrollen, sondern auf einer Planung von Erstkontrollen von Betrieben mit risikobehafteten Importen. Falls bei Prüfungen jedoch vollziehbare Anordnungen ausgestellt werden müssen, findet zur Überprüfung der Umsetzung dieser Anordnungen eine Wiederholungsprüfung nach etwa vier bis sechs Monaten statt. 18. Bei wie vielen Marktteilnehmern wurden nach Informationen der Bundesregierung während Kontrollen durchschnittlich wie viele Holzproben genommen , um in Laboren die deklarierten Angaben zu Holzart oder Holzherkunft zu verifizieren? Bei wie vielen Unternehmen wurden ausschließlich die Unterlagen geprüft? Im vergangenen Jahr nahmen Prüfer der BLE im Rahmen von 137 Kontrollen von Marktteilnehmern 146 Holzproben. Bei mindestens neun Betrieben erfolgte die Prüfung vor Ort ausschließlich auf Basis entsprechender Dokumentationen. Grundsätzlich sind Holzproben bei allen Kontrollen vorgesehen, ließen sich jedoch nicht immer umsetzen, da die Auswahl der zu beprobenden Lieferung bereits vor der Kontrolle festgelegt wurde. Durch eine Änderung des Verfahrens wird zukünftig sichergestellt, dass bei jeder Kontrolle auch Holzproben genommen werden. 19. Wie viele Holzproben lies nach Informationen der Bundesregierung die BLE beim Thünen-Institut im Jahr 2017 untersuchen, und wie viele Abweichungen zur deklarierten Holzart wurden gefunden? Im Jahr 2017 ließ die BLE 165 Holzproben vom Thünen Kompetenzzentrum für Holzherkünfte holzanatomisch oder genetisch untersuchen. Dabei wurden bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1225 54 Proben Abweichungen der Deklaration festgestellt. Die Abweichungen bezogen sich überwiegend auf Bauteile aus Faserplatten und Papierprodukte. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des HolzSiG mit Blick auf verhängte Geldbußen (Vergleich Geldbußen nach dem HolzSiG und Geldbußen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)? Die Bundesregierung hält die Sanktionsmöglichkeiten nach dem HolzSiG für ausreichend. Die Straf- und Bußgeldbewehrungen im HolzSiG sind verhältnismäßig und entsprechen dem üblichen Rahmen des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts . Zudem ermöglicht das HolzSiG die Beschlagnahme von Holz und Holzprodukten, was im Einzelfall erhebliche Vermögenseinbußen bedeuten und die Existenz von Betrieben gefährden kann und daher durchaus abschreckende Wirkung hat. Entscheidendes Indiz für die Wirksamkeit sind zudem nicht die Höhe und Anzahl der Strafen, sondern die tatsächlich erzielten Veränderungen im Marktverhalten. Die Verfolgung von möglichen Verstößen von Marktteilnehmern gegen die EUTR durch Nichtregierungsorganisationen wertet die Bundesregierung als zusätzliches, unterstützendes Instrument zur Einflussnahme auf ein EUTR-konformes Verhalten von betroffenen Firmen. 21. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Kontrollen der BLE und verschiedener stichprobenhafter Untersuchungen von Nichtregierungsorganisationen, wie dem WWF, Robin Wood oder der Environmental Investigation Agency (www.wwf.de/themen-projekte/ waelder/waldvernichtung/wwf-marktrecherchen-im-bereich-holz/ und Bundestagsdrucksache 18/8203)? Die Bundesregierung sieht keine Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Kontrollen der BLE und Berichten von Nichtregierungsorganisationen. Alle Akteure leisten durch ihre Prüfungen bzw. Recherchen einen Beitrag zur Umsetzung der EUTR. Wenn Nichtregierungsorganisationen Produkte auf die Holzart untersuchen lassen und dabei Abweichungen zur Deklaration im Geschäft finden, so ist das ein wertvoller Hinweis für die BLE und auch für den betroffenen Marktteilnehmer . Diese Untersuchungen sind aber nicht mit den wesentlich umfangreicher und grundsätzlicher angelegten Kontrollen der BLE zu vergleichen, in denen die Prüfung der Holzart nur ein Bestandteil ist. Auch hat sich z. B. gezeigt, dass die fehlerhafte Deklaration einer Holzart im Geschäft nicht unbedingt eine fehlerhafte Sorgfaltspflichtenregelung bedeutet, da dort die vorliegenden Informationen richtig sein können. 22. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung eine Task-Force illegale Holzprodukte einzusetzen mit der Aufgabe, konkreten Hinweisen aus der Zivilgesellschaft und dem Zoll mit schneller Reaktion nachzugehen? Wenn nein, warum nicht? Nein, derartige Überlegungen gibt es nicht. Die Zuständigkeiten sind hier klar verteilt und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen (BLE, Zoll, Thünen-Institut, BfN für CITES) funktioniert gut. Hinweisen aus der Zivilgesellschaft wird stets nachgegangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EUTR/Risikoprodukte 23. Welche Produkte fehlen nach Meinung der Bundesregierung in den Anhängen der EUTR? Die Marktabdeckung durch die EUTR bei den Einfuhren in die EU liegt nach Erkenntnissen des Thünen-Instituts bei etwa 90 Prozent des gesamten Volumens an eingeführten Holzprodukten. Als wichtigste eingeführte Holzprodukte, die nicht unter die EUTR fallen, wurden Holzkohle, Altpapier, Druckerzeugnisse und sogenannte „andere Waren aus Holz“ identifiziert. Qualitativ ist die Produktgruppe Musikinstrumente ebenfalls von Bedeutung. Im Zuge der aktuell laufenden Überprüfung auf EU-Ebene zur möglichen Erweiterung der Liste der unter die EUTR fallenden Produktgruppen hatte sich die Bundesregierung bereits 2016 für den „Umkehransatz“ ausgesprochen, d. h. Aufnahme aller Produkte auf Basis Holz mit konkret benannten Ausnahmen (siehe hierzu auch Bundestagsdrucksache 18/8203, Antwort zu Frage 11). Leider hat sich das entsprechende Verfahren auf EU-Ebene verzögert. Aktuell hat die Europäische Kommission jedoch für den Zeitraum vom 29. Januar bis 24. April 2018 eine entsprechende öffentliche Internet-Konsultation gestartet. Mit Ergebnissen ist bis Mitte des Jahres zu rechnen. 24. Wie bewertet die Bundesregierung den Bereich Holzpellets? Sieht sie hier die Gefahr, dass Produkte aus illegalem Holzeinschlag stammen , insbesondere da diese nicht unter die EUTR fallen? Holzpellets unterliegen nach der Nomenklatur Nr. 4401 der EUTR. Da die Holzpellets zumeist aus Koppelprodukten der Säge- oder Holzwerke hergestellt werden, ist das Risiko, dass die Produkte aus illegalem Holzeinschlag stammen, nicht höher zu bewerten, als bei Holzbauprodukten (vgl. Antwort zu Frage 26). Allerdings bedingt diese Herstellung in der Regel, dass Holzpellets, wie z. B. auch Zellstoff, einen hohen Durchmischungsgrad aufweisen, der die Rückverfolgbarkeit erschweren kann. Wie andere Produkte auch, werden Holzpellets, die in Deutschland in den Handel gebracht werden, am Thünen Kompetenzzentrum Holzherkünfte teilweise im Auftrag der Wirtschaft freiwillig auf die Artenzusammensetzung untersucht. 25. Wie bewertet die Bundesregierung den Bereich (bedrucktes) Papier? Sieht sie hier die Gefahr, dass Produkte aus illegalem Holzeinschlag stammen , wie NGO-Recherchen nahelegen (www.wwf.de/themen-projekte/ waelder/papierverbrauch/tropenholz-in-papier/), insbesondere da diese nicht unter die EUTR fallen? Die Bundesregierung sieht bei der Produktgruppe Druckerzeugnisse durchaus ein Potential für die Verwendung von Rohstoffen, die aus illegalen Quellen stammen können. Daher sollte diese Produktgruppe möglichst in den Anhang der EUTR aufgenommen werden. 26. Wie bewertet die Bundesregierung den Bereich Holzbau? Sieht sie hier die Gefahr, dass Produkte aus illegalem Holzeinschlag stammen? Die im Holzbau eingesetzten Produkte auf der Basis Holz unterliegen überwiegend der EUTR. Das Risiko der Illegalität der verwendeten Produkte wird vor dem Hintergrund des eingesetzten Materials (Holzarten) und dessen Herkunft als Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1225 weniger problematisch eingeschätzt. Für Bauvorhaben im öffentlichen Sektor des Bundes fordert die Bundesregierung zudem für Holz und Holzprodukte den Nachweis der Herkunft aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung (Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010, ergänzt durch einen gemeinsamen Leitfaden der am Erlass beteiligten Bundesministerien vom 6. Oktober 2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 4 Holz-Einfuhren nach Deutschland Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Stand: 1 März 2018 Art Menge Maßeinheit Ursprungsland Warenbeschreibung ANIBA ROSAEODORA 30 KG Brasilien Extrakte 10 KG Peru Öle AQUILARIA CRASSNA 0,06 KG Thailand Holzspäne 8,296 KG Laos, Thailand Extrakte, Öle, Puder AQUILARIA FILARIA 1 KG Indonesien Holzspäne BULNESIA SARMIENTOI 15584,1 KG Paraguay Extrakte CAESALPINIA ECHINATA 0,09 M³ Brasilien gesägtes Holz CEDRELA ODORATA 20,204 M³ Ghana gesägtes Holz 59,1633 M³ Brasilien, Guatemala, Peru gesägtes Holz 12,213 M³ Surinam Rohholz DALBERGIA BARIENSIS 0,00056 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA BARONII 0,01265 M³ Madagaskar Musikinstrumente 4 Anzahl Madagaskar Musikinstrumente 0,02024 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 4 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 0,732 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA CEARENSIS 4,55 M³ Brasilien gesägtes Holz, Furnierholz 20 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 0,4 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA DECIPULARIS 6 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA LATIFOLIA 53,02123 M³ Indonesien, Indien Musikinstrumente 5658 Anzahl Indonesien, Indien Musikinstrumente 0,03287 M³ Indonesien Rohholz 537,70573 KG Indonesien, Pakistan Musikinstrumente 3 Anzahl Indien Rohholz DALBERGIA LATIFOLIA 149,082 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 21566 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 0,62498 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 43 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Rohholz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1225 Art Menge Maßeinheit Ursprungsland Warenbeschreibung DALBERGIA MELANOXY- LON 2,3767 M³ Mosambik, Tansania Musikinstrumente 119 Anzahl Mosambik, Tansania Musikinstrumente 136,748 M³ Mosambik, Tansania gesägtes Holz 0,00262 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 17,041 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 3124 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA NIGRA 5 Anzahl Brasilien Musikinstrumente 180 KG Brasilien/ Vorerwerb gesägtes Holz DALBERGIA PINNATA 0,54567 M³ Indonesien Musikinstrumente DALBERGIA RETUSA DALBERGIA RETUSA 1 Anzahl Nicaragua Musikinstrumente 19,23 M³ Nicaragua gesägtes Holz 0,01221 M³ Panama Musikinstrumente 0,01127 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 18 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 0,275 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA SISSOO 305 Anzahl Indien Musikinstrumente, Möbel 5522511,387 KG Indien, Pakistan Musikinstrumente, Möbel 7958 KG Indien Fertigprodukte 24265,46 KG Indien Rohholz 18,532 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente, Möbel 50 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente, Möbel DALBERGIA SPP. 4 Anzahl Indien, Mauritius Musikinstrumente 2 Anzahl Thailand gesägtes Holz 688 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA SPRUCEANA 6 Anzahl Brasilien Musikinstrumente DALBERGIA SPRUCEANA 45 Anzahl Mosambik Musikinstrumente 0,35 KG unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 39 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA STEVENSONII 0,32 KG Belize Musikinstrumente 62 Anzahl Guatemala Musikinstrumente 25,3 M³ Guatemala gesägtes Holz 5 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente DALBERGIA TUCURENSIS 1 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente GONYSTYLUS SPP. 275,1999 M³ Malaysia gesägtes Holz GUAIACUM SANCTUM 77,075 M³ Mexiko Rohholz, gesägtes Holz 0,0025 MYG Mexiko Puder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1225 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Art Menge Maßeinheit Ursprungsland Warenbeschreibung GUIBOURTIA DEMEUSEI 1,50382 M³ Kamerun Musikinstrumente 866 Anzahl Kamerun, Gabun Musikinstrumente 17,14 M³ Gabun gesägtes Holz 0,03092 M³ Indonesien Musikinstrumente 0,05912 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 3280 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 3336,95 M² unbekannt/ Vorerwerb Furnierholz GUIBOURTIA TESSMANNII 30 Anzahl Republik Kongo Musikinstrumente 1,3972 M³ Kamerun Musikinstrumente 6,572 M³ Kamerun gesägtes Holz 0,0185 M³ Gabun Musikinstrumente 0,00056 M³ unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente 4351 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente PERICOPSIS ELATA 118,963 M³ DR Kongo, Kamerun Rohholz, gesägtes Holz PRUNUS AFRICANA 3000 KG Kamerun Rinde PTEROCARPUS ERINACEUS 3 Anzahl unbekannt/ Vorerwerb Musikinstrumente SWIETENIA MACRO- PHYLLA 1,5 KG Dominikanische Republik Rohholz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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