Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1227 19. Wahlperiode 15.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1001 – Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Anerkennungsleistungen für deutsche Zwangsarbeiter. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Am 27. November 2015 hat der Deutsche Bundestag eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter beschlossen . Bei der Bearbeitung dieser Anträge handelt es sich um atypische Verwaltungsverfahren : Es geht um die tatsächliche und rechtliche Prüfung viele Jahrzehnte zurückliegender schwerer Einzelschicksale in einem von Willkür, Gewalt und Chaos geprägten historischen Umfeld; Unterlagen zum Beleg der geleisteten Zwangsarbeit existieren oft nicht oder sind durch Kriegswirren verloren gegangen . Die Bundesregierung hat sich bei der Umsetzung dieses Bundestagsbeschlusses wegen des hohen Alters der Betroffenen und des von ihnen erlittenen schweren Schicksals zum Ziel gesetzt, dass die Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden. Daher hat bereits am Tag des Inkrafttretens der Richtlinie zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses am 1. August 2016 das Bundesverwaltungsamt mit einer Kernbelegschaft die Arbeit aufgenommen. In den Richtlinientext wurden Vermutungsregelungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und wertungsoffene Formulierungen aufgenommen, die der Verwaltung einen möglichst schnellen und flexiblen Vollzug ermöglichen, insbesondere aufwändige Nachfragen auf ein unvermeidbares Mindestmaß beschränken, aber auch den gesetzlichen (Mindest-) Anforderungen an eine inhaltliche Prüfung der gestellten Anträge und an die Wirtschaftsführung genügen. Die Zahl der Antragsteller konnte bei der Entscheidung über die Anerkennungsleistung nur durch Schätzungen prognostiziert werden, ausgegangen wurde damals von ca. 20 000 Anträgen. Tatsächlich wurden 46 336 Anträge gestellt, ein knappes Viertel, konkret 11 016, allein im letzten Antragsmonat Dezember 2017, was einen noch andauernden erheblichen Aufwand für die Eingangsbearbeitung ausgelöst hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1227 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den Anträgen auf die Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter? Eine aussagekräftige durchschnittliche Bearbeitungsdauer lässt sich seriös nicht ermitteln, sie wird daher auch nicht IT-gestützt erhoben. Grund ist, dass die Bearbeitungsdauer von vielen Faktoren abhängt und daher stark unterschiedlich ist. Ist der Sachverhalt gut begründet und belegt und die historische Einordnung einfach , ist die Bearbeitungszeit deutlich kürzer als bei Sachverhalten, in denen dies nicht der Fall ist, insbesondere wenn nachermittelt werden muss, etwa weil der Antragsteller die Mindestanforderungen an die – ausreichende – Glaubhaftmachung des eigenen Zwangsarbeiterschicksals noch nicht erfüllt hat. 2. Wie hoch belief sich die Anzahl der offenen Anträge zu den Stichtagen 1. Februar 2017 und 1. Februar 2018 (bitte nach Herkunftsgebieten der Antragsteller aufschlüsseln)? Mit Stand 1. Februar 2017 waren 16 077 Anträge offen. Mit Stand 1. Februar 2018 waren 34 295 Anträge offen (davon wurden 11 016 allein im Dezember 2017 gestellt). Die Herkunftsgebiete der Antragsteller der noch offenen Anträge werden nicht erfasst; zu den Herkunftsgebieten der Antragsteller insgesamt wird auf die Homepage des Bundesverwaltungsamtes (www.bva.bund.de/Zwangsarbeiter), unter „Aktueller Sachstand AdZ“ verwiesen. 3. Wie viel Zeit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Abarbeitung aller offenen Anträge voraussichtlich noch in Anspruch nehmen? 4. Wie viele Beamte und Angestellte sind für die Bearbeitung der Anträge derzeit (Stand: 1. Februar 2018) in welcher Behörde eingeteilt (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? 5. Sind die derzeitigen personellen Kapazitäten nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um die offenen Anträge zügig abzuarbeiten? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Mit Stand 1. Februar 2018 sind 23 Mitarbeiter in der für die Bearbeitung zuständigen Projektgruppe des Bundesverwaltungsamtes. Im Einzelnen: Beamte Anzahl A 13 1 A 11 1 A 7 1 Tarifbeschäftigte EG 12 1 EG 10 6 EG 9 1 EG 9 a 12 Zum Ende der Antragsfrist 31. Dezember 2017 stieg die Zahl der Anträge massiv an. 11 016 Anträge und damit knapp ein Viertel aller Anträge wurden im letzten Antragsmonat Dezember 2017 gestellt. Das Bundesministerium des Innern hat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1227 daraufhin noch im Dezember 2017 eine weitere Aufstockung der die Anträge bearbeitenden Projektgruppe um 12 Mitarbeiter (10 Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 2 Mitarbeiter des mittleren Dienstes) angewiesen. Diese Mitarbeiter sind inzwischen ausgewählt, ihr Einstellungsverfahren wird in Kürze beendet sein. Diese Personalverstärkung und die durch das Ende der Antragsfrist sukzessive aus der Eingangsbearbeitung für die Bescheidbearbeitung freiwerdenden Mitarbeiter werden die Bearbeitung zusätzlich deutlich beschleunigen. Eine belastbare Prognose, wie lange die Abarbeitung aller offenen Anträge dauern wird, ist wegen der Komplexität der Materie und der Vielfältigkeit der Einzelfälle nicht möglich; hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333