Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12278 19. Wahlperiode 12.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11460 – Die Auswirkungen von naturschädigenden Subventionen auf die Biodiversität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, die Hälfte der Korallen verloren und das Artensterben schreitet immer schneller voran – das sind die Ergebnisse des Weltartenschutzrats in seinem Bericht zum Zustand der Natur (www.ipbes.net/sites/default/files/downloads/spm_unedited_advance_for_ posting_htn.pdf). Das Artensterben findet in Mitteleuropa und in Deutschland vor allem in der Agrarlandschaft statt. Studien zeigen, dass die Artenzahl, die Häufigkeit und die Biomasse von Tieren und Pflanzen in der Agrarlandschaft stark abnehmen (www.acatech.de/Publikation/artenrueckgang-in-der-agrar landschaft/). Europaweit hat die Agrarlandschaft inzwischen über die Hälfte ihrer ursprünglich dort heimischen Vögel verloren. Der Rückgang, nach den neuesten Zahlen, beträgt 57 Prozent (https://pecbms.info/). Auch in Deutschland gehen die Bestände vieler häufiger Brutvögel von Äckern, Wiesen und Weiden im Beobachtungszeitraum seit 1990 deutlich zurück. Drei von vier Vögeln, die eigentlich hierzulande heimisch sind, gelten mittlerweile als gefährdet. Der Kiebitz verzeichnete einen Rückgang von über zwei Drittel des Bestandes und die Bestände des Rebhuhns haben mit europaweiten Verlusten von 94 Prozent dramatische Ausmaße angenommen. Vögel sind ausgezeichnete Zeigerarten für den Zustand der biologischen Vielfalt insgesamt. Aber auch Erkenntnisse von anderen Artengruppen wie z. B. Insekten und Pflanzen, zu denen wissenschaftliche Studien vorliegen, bestätigen das dramatische Bild. Wir haben stellenweise über 75 Prozent der Biomasse an Fluginsekten verloren (https://journals. plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0185809). Einer der Haupttreiber für den Artenschwund ist die industrialisierte Landwirtschaft . Die vielfache Intensivierung der Ackernutzung, die Beseitigung von Kleinstrukturen wie Hecken und Feldraine für größere Schläge, Ackergifte und Nitratüberschüsse auf den Böden und Grünlandverluste schaden der Natur. Sie alle nehmen den Pflanzen und Tieren den Lebensraum und die Nahrung. Die Landwirtschaft wird aus Steuermitteln subventioniert. „Finanzhilfen und Steuervergünstigungen waren und sind ein zentrales Instrument der Agrarpolitik. Sie können – je nach Ausgestaltung – die Umweltbelastungen aus der Landwirtschaft verstärken oder vermindern“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12278 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_ bf.pdf, S. 58). Die bisherige Förderpolitik der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat nach Ansicht der Fragesteller den Trend zu natur- und umweltschädigenden Praktiken verstärkt. Auch Cross-Compliance und Greening- Mechanismen haben keine Trendumkehr für mehr Artenvielfalt geschaffen. Unter besonderer Kritik steht die erste Säule der GAP, das sind Direktzahlungen, die sich an der Größe der Fläche bemessen, da sie zu einer Steigerung und Ausdehnung der intensiven Produktion beiträgt. Der im April 2019 veröffentliche Bericht des Bundesamts für Naturschutz (BfN) „Abbau naturschädigender Subventionen und Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastung“ errechnet für Deutschland in den Bereichen Siedlung und Verkehr sowie Landwirtschaft einen Betrag von 22 Mrd. Euro naturschädigender Subventionen jährlich (www. bfn.de/fileadmin/BfN/oekonomie/Dokumente/Abbau_naturschaedigender_ Subventionen.pdf). Zusammen mit den ebenfalls naturschädigenden, weil klimaschädlichen Subventionen im Energiebereich sind es pro Jahr sogar 55 Mrd. Euro. Der Bericht folgert, mit umfangreichen Subventionen werde eine Landwirtschaft gefördert, die weiterhin zu erheblichen Umweltbelastungen beiträgt. Für die Europäische Union wurden allein die volkswirtschaftlichen Kosten der Umweltbelastungen, die durch den Einsatz synthetischer Stickstoffdünger entstehen , auf 20 bis 150 Mrd. Euro geschätzt, deren Nutzen dagegen nur auf 20 bis 80 Mrd. Euro. Für Deutschland dürfte das Verhältnis laut Bericht aufgrund der hohen Nitratüberschüsse noch ungünstiger ausfallen. Auch der Bericht des Weltartenschutzrates nennt wirtschaftliche Instrumente als einen der Haupttreiber, die der Natur und Biodiversität schaden. Dazu gehören Subventionen, Finanztransfers, Preise, die nicht die Umwelt- und Sozialkosten widerspiegeln etc. So lagen im Jahr 2015 in den OECD-Ländern Subventionen für eine potentiell umweltschädliche Landwirtschaft bei 100 Mrd. Euro (www. helmholtz.de/fileadmin/user_upload/IPBES-Factsheet.pdf). 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im BfN-Report „Abbau naturschädigender Subventionen und Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastung“ errechnete Höhe der naturschädlichen Subventionen, und wie bewertet sie diese? 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichts, dass in erheblichem Maße Aktivitäten subventioniert werden, durch die wichtige Teile der biologischen Vielfalt Deutschlands zerstört und beeinträchtigt werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung erstellt im zweijährigen Turnus einen Subventionsbericht, der dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt wird. Der hierbei verwendete Subventionsbegriff ist durch § 12 des Stabilitätsgesetzes festgelegt. Er konzentriert sich auf Finanzhilfen des Bundes und Steuervergünstigungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Der gesetzlichen Systematik folgend werden manche der vom Bundesamt für Naturschutz als naturschädigende Subventionen eingestuften Zahlungen von der Bundesregierung nicht als Subventionen in o. g. Sinne klassifiziert. Insofern ist der vom Bundesamt für Naturschutz verwendete Subventionsbegriff anders gefasst und berücksichtigt zum Teil andere Maßnahmen als die Subventionsberichterstattung der Bundesregierung. Der BfN Report vom April 2019 nennt erstmals verschiedene Subventionen, die nach Einschätzung des BfN naturschädigende Aktivitäten unterstützen. Es geht dabei um Subventionen in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Energiebereitstellung und -verbrauch, Verkehr, Bauen und Wohnen, die zum großen Teil aus den regelmäßigen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zu umweltschädlichen Subventionen entnommen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12278 Wie bereits im Klimaschutzplan 2050 festgehalten, wird sich die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass unter Berücksichtigung von Verbraucherinteressen und sonstigen volkswirtschaftlichen Interessen umweltschädliche Subventionen abgebaut beziehungsweise in Investitionen für zukunftsorientierte, sozial-ökologisch gerechte Maßnahmen umgewidmet werden. Die Bundesregierung sieht insofern den in der Frage genannten BfN Report als Beitrag zu der im Rahmen ihrer regelmäßigen Subventionsberichterstattung erfolgenden Nachhaltigkeitsprüfung. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichts, dass die aktuellen ordnungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland im Hinblick auf stoffliche Beeinträchtigungen von Arten- und Lebensräumen, etwa durch übermäßige Düngung oder durch den Einsatz von Pestiziden, nicht geeignet sind, die dadurch entstehenden akuten, diffusen und kumulativen Belastungen u. a. für die Biodiversität in ausreichendem Umfang zu verhindern? Die einschlägigen ordnungsrechtlichen Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich geeignet, stoffliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Habitaten zu verhindern. So dürfen z. B. individuelle Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei sachgerechter Anwendung keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat die Bundesregierung bereits 2013 ein wirksames Instrument zur Minderung der mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken beschlossen. Weitere Maßnahmen sollen im Rahmen des geplanten Aktionsprogramms Insektenschutz verankert werden. Daneben ist ein Ziel der Bundesregierung, die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und der natürlichen Ressourcen durch gezielte Maßnahmen verstärkt zu fördern und zu honorieren. Hierzu sollen auch die geplante Ackerbaustrategie und die notwendige Anpassung der Düngeverordnung einen Beitrag leisten. 4. Wird die Bundesregierung der Aussage des BfN-Berichts Maßnahmen folgen lassen, dass der Abbau naturschädlicher Subventionen und die Anlastung von Umweltkosten beim Verursacher durch Abgaben im Sinne von Kompensationszahlungen auf naturschädigende Belastungen, insbesondere stoffliche Beeinträchtigungen, Instrumente sind, um Naturschutzpolitik kostengünstig , verursacherbezogen und wirksamer zu gestalten? Wenn nein, warum nicht? Hierzu bedarf es aus Sicht der Bundesregierung noch vertiefter Untersuchungen; insofern hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen . 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichts, dass Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastungen, insbesondere auf Stickstoffüberschüsse und Pestizide, erhoben werden sollten? Wenn nein, warum nicht? Dazu hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12278 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Subventionen im Bereich Landwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt? Der aktuelle 26. Subventionsbericht der Bundesregierung beinhaltet für den Bereich Ernährung und Landwirtschaft elf Finanzhilfen des Bundes und 21 Steuervergünstigungen . Die einzelnen Maßnahmen sind einschließlich der Nachhaltigkeitsprüfung in den Anlagen 7 (Finanzhilfen) und 8 (Steuervergünstigungen) des Subventionsberichts ausführlich beschrieben (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik/ 2017-08-23-subventionsbericht-26-anlage.pdf;jsessionid=CF1743F54C7FF9307 A72FBA1BB3D7A13?__blob=publicationFile&v=1). Fördermittel, Direktzahlungen und Zahlungen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, die aus dem EU-Haushalt sowie mit Ko-finanzierungen aus den Länderhaushalten finanziert werden, sind nicht Gegenstand des o. g. Subventionsberichts . 7. Welche Subventionen im Bereich Landwirtschaft bewertet die Bundesregierung als naturschädigend und biodiversitätsschädigend? Eine Einstufung der Maßnahmen als umwelt- oder naturschädigende Subventionen erfolgt durch die Bundesregierung nicht. 8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der bewirtschafteten Grünlandflächen in Deutschland (bitte nach intensiv und extensiv bewirtschafteten Flächen aufschlüsseln)? Nach den Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung wurden 2018 in Deutschland rund 4,713 Mio. Hektar Dauergrünland ermittelt. Eine Klassifikation nach der Intensität der bewirtschafteten Grünlandflächen gibt es auch deswegen nicht, weil die Intensität durch eine ganze Reihe von Faktoren bestimmt wird (z. B. Viehbesatzdichte, Mahdhäufigkeit, Betriebsmitteleinsatz), und diese nur sehr aufwändig zu erheben wären. Insbesondere auf Grund einer zunehmenden überbetrieblichen Verflechtung der Betriebe und der Verwendung des Grünlandaufwuchses als Substrat für die Biogasproduktion sind auch Auswertungen, die auf betrieblichen Viehbesatzdichten (z. B. auf Grundlage der Agrarstrukturerhebung ) beruhen, nur schwer zu interpretieren. 9. In welcher Höhe werden Agrarfördermittel der ersten Säule der GAP für diese Flächen ausgegeben (bitte nach extensiv und intensiv bewirtschaftet und pro Jahr aufschlüsseln)? Im Antragsjahr 2018 wurden in Deutschland in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Durchschnitt rund 286 Euro je Hektar an entkoppelten Direktzahlungen gewährt. Diese Direktzahlungen sind je Hektar beihilfefähiger Fläche einheitlich, d. h. es erfolgt keine Differenzierung nach der Art der Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkultur) oder der Art der Bewirtschaftung (z. B. extensiv, intensiv). Für die in der Antwort zu Frage 8 genannten 4,713 Mio. Hektar Dauergrünland wären unter der Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt wurden, demnach im Antragsjahr 2018 1,348 Mrd. Euro an Direktzahlungen gewährt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12278 Bei den Verhandlungen zur Reform der GAP nach 2020 setzt sich die Bundesregierung für ein höheres Umweltambitionsniveau ein. Das umfasst u. a. die Einbeziehung extensiven Grünlands in die förderfähige Fläche. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliche Gelder aus der ersten Säule der GAP für die Umwandlung von Dauergrünland ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 zwischen 440 und 3 000 Euro pro Hektar und Jahr gesellschaftliche Kosten durch den Verlust von Ökosystemdienstleitungen verursachen ? In Deutschland wird Dauergrünland im Rahmen des Greenings der 1. Säule geschützt . Für das am 1. Januar 2015 bestehende Dauergrünland in FFH-Gebieten (sogenanntes umweltsensibles Dauergrünland) gilt ein Umwandlungs- und Pflugverbot . Für das übrige Dauergrünland außerhalb von FFH-Gebieten gilt für die Umwandlung ein Genehmigungsvorbehalt. Genehmigungen werden grundsätzlich nur erteilt, wenn dem keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen und sind an die Neuanlage von Dauergrünland an anderer Stelle gebunden. Für ab dem Jahr 2015 neu entstandenes Dauergrünland wird eine Umwandlungsgenehmigung ohne die Verpflichtung zur Neuanlage erteilt. Die Regelungen zum Dauergrünlanderhalt gelten nicht für Betriebe, die vom Greening befreit sind. 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der landwirtschaftlich genutzten Moorflächen (bitte in Ackerbau und Grünland aufschlüsseln )? Nach der Definition der Moorfläche in der geologischen Übersichtskarte (GÜK 200) ergeben sich bei Nutzung des digitalen Basis-Landschaftsmodells (DLM) 2016 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie auf Basis der entsprechenden Umrechnungsfaktoren nachfolgende Flächengrößen für das Jahr 2016: Flächenkategorie Fläche nach DLM & GÜK (in 1.000 ha) Schätzung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (in 1.000 ha) Moore Anmoore Moore Anmoore Ackerland 272 169 250 155 Grünland 860 165 645 124 darunter Heiden u. ä. 134 4 100 3 Sonstige Landwirtschaftsfläche 0 0 0 0 Summe 1.132 334 895 278 Quelle: Thünen-Institut für ländliche Räume Demnach wurden von rd. 1,4 Mio. Hektar Moorflächen (einschließl. Anmooren) schätzungsweise knapp 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt, überwiegend als Grünland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12278 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinzuweisen ist darauf, dass die Klassifikation der Bodenfläche bei Nutzung anderer Datenquellen als des DLM für Deutschland insgesamt zu einem deutlich geringeren Flächenumfang der Ackerland- und Grünlandflächen führt. Insbesondere ist die auf Basis des DLM berichtete Grünlandfläche aus methodischen Gründen um etwa ein Viertel höher als nach den Daten der Agrarstrukturerhebung und den Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS)1. 12. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese Moorflächen pro Jahr ausgegeben (bitte nach Ackerbau und Grünland aufschlüsseln)? Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 durchschnittlich gewährten Direktzahlungen von 286 Euro je Hektar (vgl. Antwort zu Frage 9) ergeben sich unter der Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt wurden, folgende Beträge: 115,8 Mio. Euro für Ackerland und 219,9 Mio. Euro für Grünland. 13. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beihilfen zur Entwässerung von Moorstandorten seit 1990 pro Jahr gewährt? Eine aktive Entwässerung von Moorstandorten wurde im Zeitraum 1990 bis heute nicht gefördert. Davon unberührt ist Finanzierung der Aufrechterhaltung bzw. Erneuerung bestehender Dränanlagen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliches Geld aus der ersten Säule der GAP für Flächen ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 ca. 8 bzw. 27,3 Mrd. Euro Schadenskosten verursachen? Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen . 1 Gömann H, Weingarten P (2018) Landnutzungswandel. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.), Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung : Band 2 ; G-L. Hannover: ARL, pp. 1335-1347 Röder N, Grützmacher F (2012), Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Mooren - Vermeidungskosten und Anpassungsbedarf. Natur Landsch 87(2):56-61 Baum S, Rudolph S, Röder N, Ackermann A (2019), The unknown 25% - What kind of grassland is not reported to IACS? Grassl Sci Europe 24:116-118 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12278 15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der Auenflächen, die landwirtschaftlich als Ackerland und als Grünland genutzt werden? Auf Basis von Daten des digitalen Landschafts-Basismodells (siehe Antwort zu Frage 11) unter Verschneidung mit der vom Bundesamt für Naturschutz 2011 im Landschafts- und Naturschutzinformationssystem des Bundes (LANIS-Bund) erstellten Abgrenzung der Auengebiete ergeben sich nachfolgende Flächengrößen für das Jahr 2016: Flächenkategorie Fläche nach DLM & BfN (in 1.000 ha) Schätzung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (in 1.000 ha) Rezente Aue Altaue Rezente Aue Altaue Ackerland 117 464 107 427 Grünland 190 190 143 142 Davon Heiden, u. ä. 8 7 7 5 Sonstige Landwirtschaftsfläche 0 0 0 0 Summe 307 654 250 569 Quelle: Thünen-Institut für ländliche Räume Demnach werden von knapp 961 000 Hektar Auenflächen (einschließl. Altauen) rund 819 000 Hektar landwirtschaftlich genutzt, überwiegend als Ackerland. Im Hinblick auf die Klassifikation der Bodenflächen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 16. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel der ersten Säule der GAP für die Bewirtschaftung auf Auenflächen ausgegeben (bitte pro Jahr sowohl nach extensiv und intensiv bewirtschaftet als auch Ackerland und Grünland aufschlüsseln)? Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 durchschnittlich gewährten Direktzahlungen von 286 Euro je Hektar (vgl. Antwort zu Frage 9) ergeben sich unter der Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt wurden, folgende Beträge: 152,7 Mio. Euro für Ackerland und 81,5 Mio. Euro für Grünland. 17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der von Stickstoffüberschuss belasteten Gebiete (rote Gebiete)? Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolgt durch die Länder. Bislang haben sieben Länder eigene Landesverordnungen zur Umsetzung von § 13 Absatz 2 der Düngeverordnung erlassen und belastete Gebiete ausgewiesen. Eine Meldepflicht über die Größe von belasteten Gebiete an den Bund besteht seitens der Länder nicht. Kenntnisse über die Größe der belasteten Gebiete in Deutschland liegen der Bundesregierung daher nicht vor. 18. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese belasteten Gebiete pro Jahr ausgegeben? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12278 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliche Gelder aus der ersten Säule der GAP für diese Flächen ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 erhebliche gesellschaftliche Kosten verursachen (wie z. B. jährlich 20 bis 150 Mrd. Euro europaweit)? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen im Natura-2000-Netz (bitte nach Ackerbau und Grünland auflisten)? Auf Basis von Daten des digitalen Landschafts-Basismodells (siehe Antwort zu Frage 11) unter Verschneidung mit der vom Bundesamt für Naturschutz bezeichneten Fläche und Lage der Natura-2000-Gebiete (Stand: 2015) ergeben sich nachfolgende Flächengrößen: Flächenkategorie Fläche nach DLM & BfN (in 1.000 ha) Schätzung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (in 1.000 ha) Ackerland 912 839 Grünland 1.310 983 darunter Heiden u. ä. 203 152 Sonstige Landwirtschaftsfläche 0 0 Summe 2.223 1.822 Quelle: Thünen-Institut für ländliche Räume Demnach werden von 2,2 Mio. Hektar im Natura-2000-Netz enthaltenen Gebieten rund 1,8 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt, zu mehr als der Hälfte als Grünland. Im Hinblick auf die Klassifikation der Bodenflächen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 21. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese im Natura-2000-Netz gelegenen Flächen pro Jahr ausgegeben (bitte nach Ackerbau und Grünland aufschlüsseln )? Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 durchschnittlich gewährten Direktzahlungen von 286 Euro je Hektar (vgl. Antwort zu Frage 9) ergeben sich unter der Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt wurden, folgende Beträge: 240,0 Mio. Euro für Ackerland und 281,1 Mio. Euro für Dauergrünland. Auf den Sachverhalt zur Förderfähigkeit von extensivem Grünland in der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12278 22. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verwendung von finanziellen Mittel pro Jahr aus Agrarumweltprogrammen (Code 213 und 214) in Natura-2000- bzw. FFH-Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie ) vor (bitte nach Code 213 und 2014 differenzieren)? Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 hat sich die Systematik der Zuordnung von Codes zu Maßnahmen geändert. Der Code 213 im Programmplanungszeitraum 2007-2013 entspricht dem Code M12 im Programmplanungszeitraum 2014-2020; der Code 214 entspricht den Codes M10 und M11 (vgl. hierzu Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 807/2014). In der Förderperiode 2014-2020 sind in den 13 Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) der Länder für M12 rund 115 Mio. Euro, für M10 rund 3,5 Mrd. Euro und für M11 rund 1,8 Mrd. Euro öffentliche Mittel (beinhaltet ELER-, nationale Kofinanzierungs- und zusätzliche nationale Mittel) vorgesehen. Mit Ausnahme der Natura-2000-Ausgleichszahlung (M12), die allerdings lediglich etwa 4,6 Prozent aller geplanten EPLR-Mittel ausmacht, liegen über die konkrete Verwendung der Mittel für die Maßnahmen M10 und M11 in Natura 2000 bzw. FFH-Gebieten der Bundesregierung keine Informationen vor. 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der FFH-Managementplanung in den Bundesländern? Wie viel Mittel geben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung für die Durchführung von FFH-Managementplänen aus? Welche Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern für die Umsetzung der FFH-Managementplanung zuständig? Mit Stand April 2019 waren für 74,1 Prozent der FFH-Gebiete in Deutschland die Erhaltungsmaßnahmen (häufig in Form von Managementplänen) festgelegt. Bund und Länder arbeiten intensiv daran, auch für die restlichen FFH-Gebiete die Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die von den Bundesländern ausgegebenen Mittel für die Durchführung von FFH-Managementplänen vor. Für die Umsetzung der FFH-Managementplanung sind grundsätzlich die verschiedenen Landes-Naturschutzbehörden zuständig. Abweichend davon können aber auch andere Behörden, wie z. B. Forstbehörden, zuständig sein. Für die FFH-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee ist das Bundesamt für Naturschutz die zuständige Behörde. Die Umsetzung auf militärischen Liegenschaften wird durch spezifische Vereinbarungen zwischen den Ländern und dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geregelt. 24. Welche finanziellen Mittel aus Agrarumweltprogrammen der Programme für Ländliche Entwicklung (zweite Säule der GAP) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in eine spezifische Förderung von Moorstandorten in der Landwirtschaft? Auf Basis der eingereichten Ländlichen Entwicklungspläne beabsichtigen die Bundesländer, mindestens 57 Mio. Euro für die Förderperiode 2014-2020 für den spezifischen Moorschutz bereitzustellen. Dieser Betrag dürfte in der Realität höher liegen, da in vielen Bundesländern die Ansätze für die Fördermaßnahmen nicht nach Gebietskulissen differenziert ausgewiesen sind. Neben den Förder- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12278 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode maßnahmen, für die der finanzielle Umfang für auf Mooren geplante Maßnahmen eindeutig bestimmbar ist, werden spezifische Maßnahmen des Moorschutzes meist in größeren Maßnahmen subsumiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333