Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12352 19. Wahlperiode 13.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Agnieszka Brugger, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11404 – Deutschlands Engagement für die Vereinten Nationen im Bereich „Frauen, Frieden und Sicherheit“ im Rahmen seiner Präsidentschaft des Sicherheitsrates V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat 2019/2020 zum sechsten Mal einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) inne. Im April 2019 übernahm Deutschland den Vorsitz des Sicherheitsrats. Der Schwerpunkt lag auf dem Themenfeld „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Das zweite Mal wird Deutschland im Sommer 2020 den Vorsitz innehaben. Dann soll das Thema „Klima und Sicherheit “ im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft will Deutschland den Fokus u. a. auf „Frauen, Frieden, Sicherheit“, „Klima und Sicherheit “, humanitäre Hilfe, internationale Abrüstung und Krisenprävention legen (vgl. https://new-york-un.diplo.de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte- Ziele). Eine Besonderheit der deutschen Mitgliedschaft ist der geteilte Vorsitz des Sicherheitsrates Deutschlands und Frankreichs im März und April 2019. In dieser sogenannten Jumelage, oder auch Zwillingspräsidentschaft genannt, stimmen sich Deutschland und Frankreich thematisch ab und teilen sich informell den Vorsitz für diese Periode. Eine solche Kooperation und Abstimmung zweier Mitglieder des Sicherheitsrats findet so zum ersten Mal statt. Gerade wegen Deutschlands und Frankreichs schwieriger Vergangenheit, kann die Kooperation als Zeichen der Verpflichtung zum Multilateralismus gesehen werden. Innerhalb des Themenfeldes „Frauen, Frieden und Sicherheit“ liegt der Schwerpunkt der Bundesregierung auf der Eindämmung von konfliktbegründeter sexualisierter Gewalt (VN-Resolutionen 1325, 1820, 2106) und Frauen im Peacekeeping (VN-Resolution 2422). Die von Deutschland initiierte VN-Resolution 2467, die sich mit dem Themenfeld sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Konfliktsituationen beschäftigt und auf den VN-Resolutionen 1820, 2106 und 2422 aufbaut, wurde angenommen. Eigentlich sollte der besondere Fokus dieser Resolution auch auf der ganzheitlichen Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt liegen. Ihre Rechte, Interessen und Bedürfnisse sollten im Vordergrund stehen. Jedoch drohten die USA mit einem Veto gegen die gesamte Resolution, sodass in der Folge die Zusicherung für den Zugang zu reproduktiver Gesundheit für Überlebende gestrichen wurde. Die beiden Veto-Mächte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode China und Russland enthielten sich, beeinflussten die Endfassung der Resolution jedoch in der Schwächung der Bereiche der konkreten Strafverfolgungsmaßnahmen und der sexuellen Identität und Orientierung, sowie des Schutzes von Frauenrechtsverteidigerinnen (vgl. www.washingtonpost.com/world/2019/ 04/24/un-wanted-end-sexual-violence-war-then-trump-administration-hadobjections /?utm_term=.bf23cea9ed03 und https://frieden-sichern.dgvn.de/meldung/ resolution-zu-sexueller-gewalt-in-konflikten-deutschlands-initiative-stoesst-aufwiderstand /). Dass die ursprüngliche Resolution nicht in ihrem eigentlich nach Ansicht der Fragesteller starken Ursprungstext und mit ihrer guten Intention angenommen wurde, war bereits im Vorfeld absehbar, auch zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Vorfeld vor einer Verwässerung gewarnt (vgl. www.medica mondiale.org/fileadmin/redaktion/5_Service/Mediathek/Dokumente/Deutsch/ Positionspapiere_offene-Briefe/statement-1325_DE.pdf). Nach der Verabschiedung der Resolution 2467 haben Frauenrechtsorganisationen darauf hingewiesen, dass die Resolution hinter den bereits vereinbarten Garantien im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte von Überlebenden zurückblieben und die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ nicht weiter voranbringt (www.medicamondiale.org/nc/nachrichten/sexualisiertekriegsgewalt -neue-resolution-schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller steht daher zu befürchten, dass die Resolution diese Agenda sogar politisch schwächt und ein Rückschritt für die weltweiten Frauenrechte bedeutet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerte Ansicht, die Resolution 2467 könne die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ („Women, Peace, Security“/ WPS) schwächen, teilt die Bundesregierung nicht. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) verabschiedete Resolution 2467 ist eine substantielle Ergänzung der früheren acht Resolutionen zu diesem Thema. Alle früheren Resolutionen werden im Text (§ 1 der Präambel) explizit bestätigt. Ihre Inhalte bleiben unverändert gültig. Damit werden auch die Inhalte, Empfehlungen und Verpflichtungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit aus früheren Resolutionen vollständig aufgegriffen und bestätigt. Gleichzeitig konnte die Agenda in vielfacher Hinsicht fortentwickelt werden, indem zum Teil neue Konzepte und Ansätze zu politisch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sehr kontrovers diskutierten Themen in der Resolution festgeschrieben wurden. Ein Beispiel dafür ist ein opferzentrierter Ansatz, der bei allen Bemühungen um Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten und um die Herstellung von Rechenschaftspflicht die besonderen Bedürfnisse der Überlebenden gezielt berücksichtigt. Die Resolution nimmt auch bisher vernachlässigte Gruppen von Opfern sexualisierter Gewalt in den Fokus. Sie sollen durch Präventionsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen gestärkt werden. Nicht nur Mädchen und Frauen können Opfer sexualisierter Gewalt werden, sondern auch Jungen und Männer. Auch die Rechte und Bedürfnisse von Müttern und deren Kindern, die aus Vergewaltigungen im Konflikt gezeugt wurden, werden thematisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12352 Die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Sexuelle Gewalt in Konflikten , Pramila Patten, die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffneten Konflikten, Virginia Gamba, begrüßten die Resolution ebenso ausdrücklich wie die beiden Friedensnobelpreisträger Nadia Murad und Dr. Denis Mukwege. 1. Welche konkreten Mechanismen und Instrumente zur Prävention und zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Kontext von Krieg und Konflikten leiten sich aus der VN-Resolution 2467 für die Bundesregierung ab, und wie plant sie diese zu implementieren? Resolution 2467 ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, ihre Rechtsvorschriften zu stärken und die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt zu verbessern. Die Resolution regt ferner an, die Bemühungen zur Erfassung und Dokumentierung von sexualisierter Gewalt in Konflikten zu intensivieren. Die Sanktionsausschüsse werden nachdrücklich aufgefordert, wo bereits möglich zielgerichtete Sanktionen gegen die Konfliktparteien anzuwenden, die sexualisierte Gewalttaten in Konflikten begehen. Der Sicherheitsrat bestätigt, sexualisierte Gewalt als Listungskriterium bei zielgerichteten Sanktionen berücksichtigen zu wollen. Der Generalsekretär wird ermutigt, sicherzustellen, dass die Sachverständigengruppen und Überwachungsteams sowie Panels für Sanktionsausschüsse über Mitglieder mit speziellem Sachverstand in Geschlechterfragen verfügen. Resolution 2467 erwähnt ausdrücklich alle früheren Resolutionen der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit, die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking (1995), das Frauenrechtsübereinkommen („Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women“/CEDAW) und sein Fakultativprotokoll sowie die Allgemeine Empfehlung Nr. 30 des CEDAW-Ausschusses zu Frauen in der Konfliktprävention und in Konflikt- und Nachkonfliktsituationen und unterstreicht damit den internationalen Rahmen und die anhaltende Bedeutung bereits existierender Instrumente und Mechanismen. Die Bundesregierung setzt die Resolution 2467 in ihrer Arbeit als gewähltes Mitglied im VN-Sicherheitsrat 2019/20 um. Dies geschieht unter anderem durch enge Zusammenarbeit mit der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Sexuelle Gewalt in Konflikten. Als Ko-Vorsitz der für Frauen, Frieden und Sicherheit zuständigen informellen Expertengruppe des VN-Sicherheitsrates setzt die Bundesregierung sich außerdem dafür ein, sexualisierte Gewalt in Konflikten, ihre Ursachen, Prävention und Bekämpfung auf die Tagesordnung des VN-Sicherheitsrats zu setzen. Die Bundesregierung engagiert sich auch dafür, Resolution 2467 bei relevanten Mandatsverlängerungen von VN-Friedensmissionen (etwa zuletzt bei der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der Interims-Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen für Abyei (UNISFA) zu berücksichtigen , die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, in die Arbeit von Sanktionsausschüssen einzubeziehen , die Resolution in der Arbeitsgruppe des VN-Sicherheitsrats zu Kindern und bewaffneten Konflikten zu thematisieren und sie innerhalb geeigneter Sanktionsregime zu berücksichtigen. Darüber hinaus implementiert die Bundesregierung Resolution 2467 unter anderem durch Bewerbung, Bekanntmachung, Unterstützung und Stärkung der bestehenden Mechanismen in geeigneten multilateralen Foren, ihrer bilateralen Arbeit und Fördermaßnahmen im Rahmen ihres Krisenengagements, ihrer Menschen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rechtsarbeit, der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie durch die Aufnahme in den dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit. Für Beispiele zu konkreten Fördermaßnahmen zur Prävention sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7587 verwiesen. 2. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zukünftig, um Frauen und Mädchen im Kontext von Kriegen und Konflikten bei der Wahrnehmung ihrer reproduktiven Gesundheitsrechte und sexueller Rechte zu unterstützen, obwohl es eine entsprechende Formulierung aufgrund des Drucks der USA nicht in die VN-Resolution 2467 geschafft hat, und wie viel finanzielle Ressourcen plant sie hierfür jährlich zur Verfügung zu stellen? § 1 der Präambel der Resolution 2467 bestätigt alle früheren Resolutionen der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Deren Inhalte, einschließlich derer zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, bleiben damit unverändert gültig. Sexuelle und Reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) zählen zu den Kernforderungen der Bundesregierung im Bereich Frauenrechte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin im Menschenrechtsrat, in der VN-Generalversammlung, in der VN-Frauenrechtskommission sowie weiteren multilateralen Foren für deren Stärkung einsetzen. Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz und unterstützt SRGR sowohl in humanitären Krisen und in der Menschenrechtsarbeit als auch in der Zusammenarbeit mit den einschlägigen VN-Institutionen. Im Mai 2019 kündigte die Bundesregierung mehr als 80 Mio. Euro für Projekte mit konkreten Komponenten zu sexualisierter und geschlechterspezifischer Gewalt in humanitären Krisen an. Dazu zählen Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt („Sexual and gender-based violence“/SGBV). Zudem fördert die Bundesregierung Menschenrechtsprojekte , die SRGR bekannt machen, unterstützen und verteidigen; im Jahr 2019 beispielsweise in der Elfenbeinküste, El Salvador, Griechenland und Somalia. Die Bundesregierung arbeitet darüber hinaus eng mit der international agierenden Stiftung von Friedensnobelpreisträger Dr. Denis Mukwege zusammen, die sich für die Rechte von Überlebenden sexualisierter Gewalt in Konflikten einsetzt. Im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit fördert die Bundesregierung die Aktivitäten des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), darunter auch Gesundheitsdienstleistungen und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt, mit 33 Mio. Euro. Zudem fördert sie das VN-Kinderhilfswerk UNICEF (2018: 407 Mio. Euro, 2019: 390 Mio. Euro), das unter anderem auch Maßnahmen zur Prävention sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Überlebenden durchführt. Diese Förderungen umfassen auch Maßnahmen aus dem Bereich SRGR. Über die entwicklungspolitische Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit “ unterstützt die Bundesregierung weitere bilaterale Maßnahmen zur Förderung von SRGR mit mindestens 100 Mio. Euro pro Jahr (vorerst bis zum Jahr 2023), unter anderem in fragilen Staaten und Ländern mit bewaffneten Konflikten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12352 3. Wie möchte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Mitglieder des Sicherheitsrates regelmäßiger als bisher durch zivilgesellschaftliche Expertinnen und Experten (sogenannte Briefer) in den Themenfeldern sexualisierter Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten unterrichtet werden? Die Bundesregierung wird die regelmäßige Einbindung zivilgesellschaftlicher Sprecherinnen und Sprecher, darunter auch von Expertinnen und Experten zu Gender, Frauenrechten und konfliktbezogener sexualisierter Gewalt („Conflictrelated sexual violence“/CRSV) in länder- und regionalspezifischen Sitzungen des VN-Sicherheitsrats, auch für die verbleibende Zeit der Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat mit Nachdruck verfolgen. In den ersten sechs Monaten der deutschen VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft organisierte die Bundesregierung zwei Sitzungen speziell zu CRSV mit insgesamt fünf zivilgesellschaftlichen Sprecherinnen und Sprechern. Während der ersten deutschen VN-Sicherheitsratspräsidentschaft im April 2019 leitete Bundesaußenminister Heiko Maas eine offene Debatte des VN-Sicherheitsrats zum Thema sexualisierte Gewalt in Konflikten. Auf Einladung der Bundesregierung informierten Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad und Friedensnobelpreisträger Dr. Denis Mukwege, die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney sowie die libysche Friedensaktivistin Inas Miloud den VN-Sicherheitsrat. An einer informellen Sitzung der VN-Sicherheitsratsmitglieder (sogenannte Arria-Sitzung) am 8. Februar 2019 unter Leitung der damaligen Bundesministerin der Justiz, Dr. Katarina Barley, zum Thema Rechenschaftspflicht für CRSV nahm auf Einladung der Bundesregierung unter anderem Frau Akila Radhakrishnan von der Nichtregierungsorganisation „Global Justice Center“ als Sprecherin teil. 4. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Sitzungen des Sicherheitsrates für die Zivilgesellschaft (sogenannte Arria-Formel), insbesondere für Angehörige von Gruppen, die in Friedensprozessen unterrepräsentiert sind, weiter zu öffnen? Die verstärkte Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Sprecherinnen und Sprechern an geeigneten formalen Sitzungen des VN-Sicherheitsrats sowie an informellen Sitzungen der VN-Sicherheitsratsmitglieder (sogenanntes Arria-Format) ist eine Priorität für die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat. Insgesamt sprachen auf Einladung Deutschlands im Vorsitzmonat April 2019 elf Expertinnen und zwei Experten aus der Zivilgesellschaft zu länderspezifischen Themen sowie zu den Themen humanitäres Völkerrecht, Frauen in VN-Friedensmissionen und sexualisierte Gewalt in Konflikten. Laut „UN Women“ hat Deutschland damit die höchste Beteiligung von Zivilgesellschaftssprecherinnen bei länderspezifischen Befassungen des VN-Sicherheitsrat erreicht: Auf Einladung der Bundesregierung haben insgesamt sechs Frauen aus der Zivilgesellschaft den VN-Sicherheitsrat zu Krisensituationen in Haiti, Jemen, Kolumbien, den Palästinensischen Gebieten, Syrien und Venezuela unterrichtet. Nujeen Mustafa war auf Initiative der Bundesregierung in der Sitzung zur humanitären Lage in Syrien am 12. April 2019 die erste Frau mit Behinderung, die den VN-Sicherheitsrat unterrichtete. Die Bundesregierung organisierte bzw. unterstützte als Ko-Gastgeber in den ersten sechs Monaten ihrer Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat insgesamt zehn Arria-Sitzungen, bei denen ebenfalls insgesamt 13 zivilgesellschaftliche Sprecherinnen und Sprecher aufgetreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie setzen sich die Bundesregierung und im Besonderen die ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen für den Schutz der zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter ein? Zum Einsatz der Bundesregierung zugunsten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (MRV) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6030 verwiesen. Die Bundesregierung arbeitet eng mit anderen VN-Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaftsorganisationen (insbesondere dem zivilgesellschaftlichen Dachverband zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit „NGO Working Group on Women, Peace and Security“) und den VN (insbesondere „UN Women“) zusammen, um den Schutz von zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern zu gewährleisten . Beispielsweise gelang es der Bundesregierung, dass in Resolution 2467 die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft hervorgehoben wurde und der Sicherheitsrat seine tiefe Sorge über Beschränkungen ihrer Arbeit zum Ausdruck brachte. Die Ständige Vertretung Deutschlands bei den VN spielt bei diesen Aktivitäten eine herausgehobene Rolle. 6. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der GG2-Mittel zur gezielten Förderung von Frauenrechten und zur Beseitigung von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen und Benachteiligungen? Wenn ja, in welcher Höhe? Inwiefern werden weitere außenpolitische Instrumente mit diesem Ziel gendersensibel ausgestaltet? Für die Bundesregierung ist die Gleichberechtigung der Geschlechter ein Ziel und handlungsleitendes Prinzip. Vorhaben mit der Kennung „GG2“ (Maßnahmen mit Hauptziel „Gleichberechtigung der Geschlechter“) sollen geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Benachteiligungen entgegenwirken. Daher wird mittelfristig eine kontinuierliche Erhöhung des GG2-Portfolios angestrebt. Über ihre Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung die Gleichberechtigung der Geschlechter zum einen gezielt über Projekte, die der Beseitigung von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen sowie der Stärkung der Rechte von Frauen dienen („Empowerment“-Ansatz). Zum anderen berücksichtigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern in der Ausgestaltung ihrer Vorhaben und Strategien („Gender Mainstreaming“). Darüber hinaus werden die Gleichberechtigung der Geschlechter und Förderung von Frauenrechten im bi- und multilateralen Politik-Dialog angesprochen. Dieser dreigleisige Ansatz ist im Gleichberechtigungskonzept (2014) des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) festgelegt. Der EU-Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit („Gender Equality and Women's Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016 bis 2020“) hat sich zu dem Ziel bekannt, den Anteil an GG1 (Maßnahmen, bei denen die Gleichberechtigung der Geschlechter ein Nebenziel ist) und GG2-Projekten an neu zugesagten Vorhaben bis 2020 auf 85 Prozent zu erhöhen. Zu diesem Ziel trägt auch Deutschland mit einem eigenen deutschen entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (GAP II) bei. Die Umsetzung des GAP II erfolgt durch jährliche „Road Maps“ mit konkreten Maßnahmen. Die „Road Map“ 2019 enthält beispielsweise über 126 Maßnahmen zur Gleichberechtigung der Geschlechter in elf Themenfeldern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12352 Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 62a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des zweiten Gender Aktionsplans des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf Bundestagsdrucksache 19/6991 verwiesen. Das Auswärtige Amt gestaltet seine außenpolitischen Instrumente zur Förderung von Frauenrechten und der Beseitigung von geschlechterspezifischer Diskriminierung und Benachteiligung geschlechtersensibel, insbesondere im Krisenmanagement , in der Menschenrechtsarbeit und der humanitären Hilfe. Ein wichtiger Aspekt der Stabilisierung in z. B. Irak, Mali, Mosambik und Syrien ist die Stärkung der Mitwirkung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen von Friedensprozessen in Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325. In der Projektarbeit mit Partnerorganisationen ist das Thema als Querschnittsthema verankert . Von antragsstellenden Organisationen fordert das Auswärtige Amt bereits im Antragsverfahren Nachweise zum geschlechtersensiblen Ansatz. 7. Welche politischen Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Sitzes im Sicherheitsrat, um den Anteil von Frauen in militärischen und zivilen Missionen der Vereinten Nationen – wie von der VN-Resolution 2467 vorgesehen – zu erhöhen? Die Bundesregierung setzt sich im VN-Sicherheitsrat 2019/2020 für eine Erhöhung des Frauenanteils in VN-Friedensmissionen ein. Bei Mandatsüberprüfungen tritt Deutschland unter anderem für die konsequente Umsetzung der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats ein und hält die Beschlüsse des VN-Sicherheitsrats auch im Rahmen des Haushalts- und Organisationsausschusses der Generalversammlung nach. Während des deutschen Vorsitzes im April 2019 fand auf Initiative Deutschlands zudem eine offene Debatte des Sicherheitsrats mit Fokus auf „Frauen in der Friedenssicherung“ unter Leitung der damaligen Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, statt, an der mehr als 60 VN-Mitgliedstaaten teilnahmen. VN-Generalsekretär António Guterres stellte die VN-Strategie zur Gleichstellung von Frauen in der Friedenssicherung („Uniformed Gender Parity Strategy“) vor. In der Sitzung kündigte Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung des Anteils von Frauen in VN-Missionen an, darunter eine Studie zur Identifizierung von Hindernissen bei der Erhöhung des Frauenanteils in VN-Missionen auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung unterstützt konkrete Maßnahmen auf internationaler Ebene, wie zum Beispiel die 2017 lancierte sogenannte ELSIE Initiative zur Steigerung der Zahl uniformierten weiblichen Personals in Friedensmissionen, um mittelfristig die VN-Vorgabe zu erfüllen, wonach 15 Prozent des Personals in Friedensmissionen Frauen sein sollen (bei Polizeimissionen 20 Prozent), s. auch https://peacekeeping.un.org/sites/ default/files/uniformed-gender-parity-2018-2028.pdf. Ein verstärkter Einsatz von Frauen verbessert den Zugang zu allen Teilen der Zivilgesellschaft und kann helfen, Vorfälle sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu verringern. Die Bundesregierung strebt außerdem den Aufbau eines internationalen Netzwerks für Frauen in der Friedenssicherung an. Darüber hinaus ist die Rolle von Frauen fester Bestandteil der von der Bundesregierung geförderten Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Peacekeeping. Deutschland bietet einen VN-Militärbeobachter-Lehrgang an, dessen Inhalte einen besonderen Fokus auf die Rolle von Frauen in Peacekeeping-Missionen legen, zum Beispiel mit Blick auf den Zugang zu vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Dieser Lehrgang ist für nationale und internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aus allen VN-Mitgliedsstaaten geöffnet, die Kosten für internationale Lehrgangsteilnehmerinnen übernimmt Deutschland. Auch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) hat in allen angebotenen Kursen und Ausbildungsmaßnahmen das Thema der Rolle von Frauen gemäß den einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen umgesetzt. Darüber hinaus begleitet und berät ZIF Kandidatinnen, die sich auf Positionen bei den VN bewerben. 8. Wie möchte sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass Frauen als Mediatorinnen oder Verhandlerinnen bei politischen Gesprächen über Friedenslösungen und bei der Verhandlungen von Friedensverträgen gleichberechtigt eingebunden werden? 9. Wie möchte die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass genderresponsive Sprache in politische Vereinbarungen für Friedensverhandlungen stärkeren Eingang findet? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich sowohl in ihrer Arbeit im VN-Sicherheitsrat und anderen multilateralen, aber auch regionalen Gremien als auch in ihren eigenen Fördermaßnahmen und Projekten für die Teilhabe von Frauen an Friedensverhandlungen ein. Für das deutsche Krisenengagement ist dabei nicht nur die Teilnahme von Frauen relevant, sondern auch ihr konkreter Einfluss auf Friedensverhandlungen, sowie die Anerkennung und Berücksichtigung von genderspezifischen Fragen. Die Bundesregierung bemüht sich um geschlechtersensible Sprache in Abkommen und anderen relevanten Texten und die Unterstützung der Umsetzung geschlechterspezifischer Bestimmungen. Im Übrigen wird hierzu insbesondere auf den Schwerpunkt 2 des Aktionsplans der Bundesregierung zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2017 bis 2020) verwiesen (Zielformulierungen s. S. 16 bis 17, geplante Maßnahmen s. S. 26 bis 27). Die Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit umfasst die Verstärkung der Teilhabe von Frauen in Konfliktprävention, Friedensprozessen und Wiederaufbau sowie den Schutz vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Als Mitglied im VN-Sicherheitsrat 2019/20 setzt sich die Bundesregierung für alle Aspekte der Agenda ein. Die Teilhabe von Frauen in Friedensprozessen unterstützt sie als Ko- Vorsitz der für Frauen, Frieden und Sicherheit zuständigen informellen Expertengruppe oder durch eine verbesserte, durchgehende Berücksichtigung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit bei geeigneten Krisenbefassungen und Mandatsverhandlungen zu VN-Friedensmissionen (zum Beispiel Stärkung der Resolutionssprache zur Beteiligung von Frauen) wie auch durch den Einsatz für Friedensaktivistinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft bei Reisen des VN-Sicherheitsrats . Auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Außerdem werden verschiedene, relevante Netzwerke von Frauen gefördert. Bei Projekten des Auswärtigen Amts im Bereich Mediation und Dialog oder Übergangshilfe sollen die Zuwendungsempfänger darlegen, wie ihr Vorhaben zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 beiträgt und ob sie Genderfragen angemessen in Projektplanung und -umsetzung einbeziehen. Die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ erwartet von ihren Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfängern die Verankerung der Themen Gender/Gleichberechtigung und Frieden/Sicherheit in allen Projektvorschlägen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12352 Zudem unterstützt die Bundesregierung „UN Women“ darin, die Teilnahme von Frauen an Friedensprozessen und nationalen Dialogen auf hoher und höchster Ebene speziell in Irak, Jemen, Libyen und Syrien zu fördern. 10. Wie wird sich die Bundesregierung für eine bessere Verfolgung von Vorfällen sexualisierter Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten, insbesondere von Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzen? Die Bundesregierung ist, wie es in der Präambel des IStGH-Statuts heißt, als Vertragsstaat „entschlossen, die Achtung und die Durchsetzung der internationalen Rechtspflege dauerhaft zu gewährleisten“. Sie engagiert sich mit Nachdruck im Kampf gegen Straflosigkeit, wobei sie dem Thema sexualisierte Gewalt besondere Aufmerksamkeit schenkt. Sie respektiert die Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, insbesondere seiner Anklagebehörde. 11. Wie erfolgte die Verankerung der Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen im Auswärtigen Amt und an den Botschaften? Gab es ein wirkungsorientiertes Monitoring, und welche zentralen Ergebnisse konnten dabei gewonnen werden? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 (2017 bis 2020) unabhängig evaluieren zu lassen? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Verankerung der Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen in der Arbeit des Auswärtigen Amtes ist in den seit 2004 und in weiterer Folge 2007, 2010, 2013 und 2017 veröffentlichten Umsetzungsberichten zum Aktionsplan der Bundesregierung zu Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats ausführlich dargestellt. Im letzten Umsetzungsbericht wird auf Bundestagsdrucksache 18/10852 vom 12. Januar 2017 verwiesen. Zur Frage von Monitoring und Evaluierung wird auf den entsprechenden Abschnitt „Monitoring der Umsetzung des Aktionsplans“ im Aktionsplan der Bundesregierung zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2017 bis 2020) verwiesen (www. auswaertiges-amt.de/blob/209856/dce24ab4dfc29f70fa088ed5363fc479/170111- aktionsplan-1325-data.pdf). Die zentralen Ergebnisse werden in den Umsetzungsberichten festgehalten, zuletzt im „Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2013 bis 2016“. Eine vollständige Evaluierung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen durch Dritte ist nicht geplant. Bezogen auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit des BMZ führt das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zurzeit jedoch eine Evaluierung der „Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter in post-Konflikt-Kontexten“ durch, die auch Aspekte der VN-Resolution 1325 aufgreift. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Inwieweit plant die Bundesregierung anlässlich der Übernahme der EU Ratspräsidentschaft im Jahre 2020 die Themen „Frauen, Frieden und Sicherheit“ und sexualisierte Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten und die Stärkung der Überlebenden verstärkt in den Fokus zu setzen? Die Bundesregierung hat Überlegungen zu möglichen Programminhalten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aufgenommen. Das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird sich unter anderem an der Strategischen Agenda 2019 bis 2024 des Europäischen Rats orientieren. Ebenso werden die Überlegungen zum künftigen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission eine Rolle spielen. Ein Programmentwurf, der konkrete Maßnahmen zu einzelnen Themenbereichen im Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 enthält, liegt noch nicht vor. Der turnusgemäß nächste Vorsitz im Rat stellt sein Programm üblicherweise kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes vor. 14. Wie nutzt die Bundesregierung den Arms Trade Treaty, insbesondere den Artikel 7.4, um auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam zu machen und damit einen Rüstungslieferungsstopp zu bewirken? Die noch bis August 2019 andauernde lettische Präsidentschaft des „Arms Trade Treaty“ (ATT) hat geschlechtsspezifische Gewalt, die von Artikel 7.4 des ATT erfasst wird, zu ihrem Schwerpunktthema gemacht. Die Bundesregierung unterstützt diese Debatte. Im Bereich Klein- und Leichtwaffenkontrolle bemüht sich die Bundesregierung außerdem, verstärkt Forschungsvorhaben und Projekte zu fördern, denen eine Gender-Analyse zugrunde liegt, die gezielt Daten zur Verbindung von Kleinwaffen und geschlechtsspezifischer Gewalt erheben sowie die effektive Teilhabe von Frauen stärken. So organisierte die Bundesregierung während des Hochrangigen Politischen Forums im Juli 2019 in New York zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Ghana, Namibia, der Afrikanischen Union und dem „African Women Leaders Netzwerk“ eine Veranstaltung zum Thema Gender und Kleinwaffenkontrolle („Gender Equal Arms Control – Leveraging the 2030 Agenda to Promote Peace“). 15. Wie möchte die Bundesregierung – wie von der VN-Resolution 2467 vorgesehen – sich dafür einsetzen, dass bei Entscheidungen über Rüstungsexporte auch das Kriterium einbezogen wird, ob exportierte Waffen in besonderer Weise dazu genutzt werden können, sexualisierte Gewalt auszuüben, und welche Waffen betrifft diese Forderung aus Sicht der Bundesregierung besonders ? Plant die Bundesregierung, zukünftig dieses Kriterium bei Entscheidungen über Rüstungsexporte zu berücksichtigen und gegebenenfalls Rüstungsexporte auszusetzen? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 entsprechend dem Koalitionsvertrag in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12352 Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern “, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der ATT. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt („Sexual and gender-based violence “/SGBV) ist bereits Bestandteil der deutschen Risikoevaluierungsmechanismen . Im „User‘s Guide“, der Auslegungs- und Anwendungshilfe zum Gemeinsamen Standpunkt, wird ausdrücklich klargestellt, dass geschlechtsspezifische Gewalt Teilaspekt der anhand von Kriterium 2 (Menschenrechte) vorzunehmenden Prüfung ist. Damit verfügt die Bundesregierung bereits über hinreichend klare und wirksame Evaluierungsmechanismen, um den auch im ATT (Artikel 7.4) niedergelegten Schutzzwecken gerecht zu werden. Allgemein gilt: Ergeben sich im Rahmen der Prüfung der Menschenrechtssituation im Empfängerland konkrete Anhaltspunkte, dass zur Ausfuhr vorgesehene Güter unter Verstoß gegen Artikel 7.4 ATT zur Verübung von sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt eingesetzt werden, wird die Ausfuhrgenehmigung versagt. 16. Wie möchte die Bundesregierung die VN-Resolutionen 1820, 2106 und 2467 in der Bundeswehr, insbesondere im Rahmen von Auslandseinsätzen, umsetzen ? a) Gibt es Schulungs- und Weiterbildungsangebote, um die Soldatinnen und Soldaten für das Thema sexualisierte Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten zu sensibilisieren? Die Fragen 16 und 16a werden zusammen beantwortet. Der Schutz der Menschenrechte ist für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtend , unabhängig von Geschlecht oder Alter des Trägers der Menschenrechte . In der völkerrechtlichen Ausbildung in den Streitkräften wird von der Grundausbildung bis zum Offizierslehrgang die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen unterstrichen. In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen wird derzeit eine Regelung zum Umgang mit diskriminierendem Verhalten und sexueller Belästigung entwickelt. Diese Regelung, die sich an sämtliche Angehörige der Bundeswehr richtet, umfasst unter anderem Ausführungen zu den einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen, Maßnahmen zur Prävention und Reaktion, zu treffenden Maßnahmen von Vorgesetzten bei Verdachtsfällen, Maßnahmen zum Opferschutz, diesbezügliche Ansprechstellen und entsprechende Merkblätter. Durch diese Regelung soll Disziplinarvorgesetzten und Dienststellenleitungen sowie Betroffenen und Angehörigen der Bundeswehr Sicherheit und Handlungshilfe im Umgang mit dieser Thematik verschafft werden. Informationen zum Thema Prävention von Diskriminierung und sexueller Belästigung sind für alle Ausbildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Bundeswehr online abrufbar. Darüber hinaus gibt es für Soldatinnen und Soldaten in Führungspositionen (Kompaniechefs, Kompaniefeldwebel und Bataillonskommandeure sowie Führungspersonal in vergleichbaren Dienststellungen) Schulungen, in denen sachliche Informationen über unterschiedliches Verhalten von Männern und Frauen in militärtypischen Situationen gegeben werden. Eine vergleichbare Schulung findet in den Lehrgängen statt, mit denen Führungspersonal für die Auslandseinsätze Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vorbereitet wird. Hierbei werden natürlich die Rollen von Männern und Frauen, wie sie sich im Land des Auslandseinsatzes ergeben, dargestellt. Zugleich werden Richtlinien für das Auftreten gegenüber der Bevölkerung des Einsatzlandes gegeben . Die Mindestanforderungen während der einsatzlandunspezifischen Ausbildung des militärischen Personals sehen vor, dass alle Soldatinnen und Soldaten die Verhaltensregeln im Einsatz verinnerlicht haben und den Wert eines rechtmäßigen Verhaltens gegenüber der Zivilbevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung von Frauen und Kindern erkennen. Dazu werden insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Sexualstraftaten und Rechte von Frauen und Kindern neben den Grundprinzipien des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten und grundlegenden Menschrechtsstandards vermittelt. b) Welche Beschwerdemechanismen gibt es, um Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen, und wie kann sichergestellt werden, dass diese ebenfalls für die lokale Bevölkerung in Einsatzgebieten zugänglich sind? Alle Soldatinnen und Soldaten, die von derartigen Vorfällen Kenntnis erlangen, sind nach dem Recht der einsatzdurchführenden Organisation und dem nationalen Recht verpflichtet, diese auf dem Dienstweg weiter zu melden. Die lokale Bevölkerung kann sich an die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wenden. 17. Wie hoch ist der Frauenanteil des von Deutschland entsandten Personals in VN-Missionen (bitte nach Bundeswehr, Polizei und Zivilen aufschlüsseln)? Zum Stichtag 24. Juni 2019 waren 985 Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten in VN-Missionen im Einsatz, davon 67 Frauen, sowie 21 Polizeikräfte, davon vier Frauen und zwei sekundierte zivile Kräfte, davon eine Frau. 18. Wie möchte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass zukünftig der Frauenanteil des von Deutschland entsandten Personals in Missionen der Vereinten Nationen erhöht wird (bitte nach Bundeswehr, Polizei und Zivilen aufschlüsseln)? Im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Mitwirkung von Frauen in allen Konfliktphasen zu erhöhen. Die Erhöhung des Frauenanteils in internationalen Organisationen und eine Konsolidierung der Anzahl von Frauen in Friedensmissionen wird vor allem durch den Aufbau und die spezifische Nutzung von Förderungsmöglichkeiten für Frauen unterstützt. Die Bundesregierung nominiert etwa jährlich mit Unterstützung des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze Kandidatinnen für die von VN-Generalsekretär António Guterres initiierte „Senior Women’s Talent Pipeline“ und geht aktiv auf Frauen für mögliche Entsendungen in internationale Organisationen und Friedensmissionen zu. Im Polizeibereich wirbt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in seiner Zusammenarbeit mit entsendenden Behörden für die Bedeutung der Frauenförderung und eine Erhöhung des Anteils von Frauen im Polizeibereich . In den Stellenausschreibungen für Polizeikräfte für VN-Missionen wird daher ausdrücklich hervorgehoben, dass Deutschland im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats auf eine Erhöhung des Frauenanteils in internationalen Friedensmissionen abzielt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12352 Um den Frauenanteil in VN-Missionen zu erhöhen, wird in der Bundeswehr neben verstärkter Information über Aufgabenfelder in der VN-Friedenssicherung auch darauf hingewirkt, dass Soldatinnen vermehrt an VN-Ausbildungen teilnehmen . Außerdem soll eine nationale Studie Hürden bei der Entsendung von Frauen in Friedensmissionen in Erfahrung bringen, um Möglichkeiten der Abhilfe aufzuzeigen . 19. Mit welchen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit und der Wissenschaft kooperiert die Bundesregierung zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten? Der Begriff der „Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit“ umfasst im Folgenden Organisationen, mit denen die Bundesregierung zum Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit (unter anderem) zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten kooperiert. Unbenommen davon ist die Zusammenarbeit mit den gleichen Organisationen in den Bereichen Krisenmanagement , humanitäre Hilfe, Menschenrechtsarbeit, und andere für die Prävention von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt relevanten Bereichen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit kooperiert die Bundesregierung mit einer Vielzahl verschiedener Akteure zur Prävention konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, darunter mit den beiden Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit DEval kooperiert die Bundesregierung im Bereich der zu Frage 12 genannten Evaluierung. Der Zivile Friedensdienst, der sich zentral mit Gewaltprävention , darunter auch mit konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, befasst, wird von der Bundesregierung ebenfalls gefördert. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, zum Beispiel von medica mondiale e. V., Amica e. V. oder der Kindernothilfe. Die Bundesregierung kooperiert ferner mit lokalen Nichtregierungsorganisationen, Universitäten , Think Tanks, Forschungsinstitutionen, Stiftungen und weiteren Akteuren sowie mit VN-Organisationen, darunter „UN Women“, UNICEF, UNFPA und dem VN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Unter den Begriff „Institutionen der Wissenschaft“ werden all jene Einrichtungen und Organisationen gefasst, die im Auftrag der Bundesregierung oder in Zusammenarbeit mit ihr relevantes Wissen generieren. Über die bereits erwähnten Einrichtungen hinaus umfasst dies auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Rahmen der Maßnahmenförderung der Bundesregierung Studien zu Fragen der Prävention von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt durchführen. 20. Welchen Organisationen soll der jüngst von der Bundesregierung auf der Konferenz in Oslo angekündigte Beitrag von 80 Mio. Euro für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt in humanitären Krisen zur Verfügung gestellt werden? Der auf der Osloer Konferenz zu sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt am 23. und 24. Mai 2019 angekündigte Betrag für Projekte mit essentiellen Maßnahmen zu sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt in Höhe von mehr als 80 Mio. Euro wird anteilig folgenden Organisationen zur Verfügung gestellt: UNHCR, Plan International, Ärzte der Welt, Deutscher Caritasverband, Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Adventist Development and Relief Agency, Internationale Organisation für Migration, International Rescue Committee , SOS Kinderdörfer, arche noVa, Malteser International, Deutsches Rotes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12352 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kreuz, Norwegian Refugee Council, action medeor e. V, CARE, Save the Children , HelpAge, Panzi Hospital, GIZ, Mukwege Initiative for Survivors of Sexual Violence, Mukwege-Foundation. a) Wofür sollen die Gelder im Einzelnen eingesetzt werden? In den Projekten wird eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen durchgeführt , die teils zur Prävention von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt beitragen, teils Unterstützung für Überlebende von SGBV leisten. Unter anderem werden Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung und klinischen Versorgung von Überlebenden sowie zur Durchführung von Sensibilisierungs-kampagnen und Schulungen finanziert. Derartige Schulungen verfolgen neben der Aufklärung über sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt auch das Ziel, humanitäres und medizinisches Personal für das Thema zu sensibilisieren und es im Umgang mit Überlebenden zu schulen, um die Betreuung und Versorgung von Betroffenen zu verbessern. b) Handelt es sich hier um zusätzlich bereitgestellte Mittel oder um bereits bewilligte Projekte, und über welche Haushaltstitel werden diese Mittel bereitgestellt? Bei dem auf der Osloer Konferenz angekündigten Betrag handelt es sich um Mittel , die in bereits bewilligte Projekte fließen. Diese stammen aus den Haushaltstiteln für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 32), Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 23) sowie dem Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit (Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 896 03). 21. Mit welchem Beitrag beteiligt sich die Bundesregierung seit dessen Gründung am Trust Fund For Victims (Artikel 79 des Rom-Statuts), und über welchen Haushaltstitel werden diese Mittel bereitgestellt? Die Bundesregierung hat für den „Trust Fund for Victims“ seit seiner Einrichtung insgesamt 3 815 000 Euro aus dem Einzelplan 05, Kapitel 0501 „Sicherung von Frieden und Stabilität“, bereitgestellt. 22. Wie möchte die Bundesregierung – wie von der VN-Resolution 2467 vorgesehen – zukünftig auch Männer und Jungen unterstützen, die Opfer von sexualisierter Gewalt im Kontext von Krieg und Konflikten geworden sind? Die Resolution fordert dazu auf, über das Problem, dass auch Jungen und Männer Opfer von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt sind, im Rahmen des VN-Überwachungsmechanismus Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus in politischen Stellungnahmen, in multilateralen Foren, gegenüber Entscheidungsträgern, in ihrer Menschenrechtsarbeit, ihrem Krisenengagement , ihrer humanitären Hilfe und ihrer Entwicklungszusammenarbeit dafür einsetzen, dass neben Frauen und Mädchen auch Männer und Jungen und insbesondere LGBTI-Personen Erwähnung und Berücksichtigung finden. Sowohl der Aktionsplan der Bundesregierung zu Frauen, Frieden und Sicherheit (s. S. 21) als auch der entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (GAP II, s. S. 14) formulieren die umfassende Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt als Ziel. Dies umfasst alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12352 23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um insbesondere LGTBQI zu schützen und zu unterstützen, die besonders von sexualisierter Gewalt bedroht sind? Die Strategie der Bundesregierung zum Schutz von LGBTI-Personen vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt und zur Verbesserung ihrer Situation wird insbesondere in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 10, 23, 27, 31, 34, 36, 62 bis 79 und 101 sowie der Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9077 dargelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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