Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12375 19. Wahlperiode 14.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12013 – Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) seit Juni 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anlässlich der Urteilsverkündung im „NSU-Prozess“ vor dem Oberlandesgericht in München und aufgrund der ungebrochenen Verherrlichung der rassistischen Mord- und Sprengstoffanschlagsserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in neonazistischen Kreisen sind eine aktuelle Bestandsaufnahme und ein Überblick zu der Anzahl der Straf- und Gewalttaten mit NSU-Bezug notwendig (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/9541, 18/5751, 18/4162, 18/2166 und 19/3736). In der Neonaziszene wird u. a. Ralf Wohlleben, der Waffenbeschaffer des NSU, glorifiziert. Regelmäßig treten Neonazis auf Demonstrationen mit „Freiheit für Wolle“ T-Shirt öffentlich in Erscheinung. Die extrem rechte „Gefangenenhilfe“ verkauft die T-Shirts auch auf Rechtsrock-Konzerten wie beim „Rock gegen Überfremdung“ 2017 in Themar, zu dem 6 000 Neonazis kamen. Im Internet schreibt die Szene zu Wohlleben: „Wolle ist nach wie vor in unserer Mitte und er wird dort auch bleiben. […] Wir wollen diese Wut bis zum Hass steigern!“ (vgl. www.taz.de/!5377688). Außerdem wurden Denkmäler geschändet, die an die NSU-Morde und -Anschläge erinnern. In Zwickau zerstörten Unbekannte 2016 mehrmals Kunstinstallationen und in Rostock wurde 2017 und 2018 der Gedenkort für Mehmet Turgut mit Farbe beschmiert (vgl. https://sternendekorateure.wordpress.com/2016/11/06/attacken-auf-zwickauergedenkbaenke , www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Rostock-stellt-sichrechtem -Terror-entgegen2, www.sueddeutsche.de/news/politik/extremismus--- rostock-erneut-mahnmal-fuer-nsu-opfer-turgut-inrostock-beschmiert-dpa.urn-newsmldpa -com-20090101-180219-99-144929). Zuletzt wurden u. a. die Drohbriefe gegen die Rechtsanwältin Basay-Yildiz, die im NSU-Prozess einige Nebenkläger vertreten hatte, sowie eine bisher nicht endende Reihe von Drohungen gegen unterschiedliche Personen bzw. Organisationen, aber auch öffentliche Einrichtungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ bekannt (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ nsu-2-0-in-frankfurt-rechtsextreme-drohen-einer-anwaeltin-15944675.html; www. belltower.news/nsu2-0-wehrmacht-und-staatsstreichorchester-weitere-rechtsextremedrohmails -trotz-festnahme-83905/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12375 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Dem Bundeskriminalamt (BKA) werden im Rahmen des so genannten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet werden. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des KPMD-PMK kein eigenständiges Themenfeld „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ existiert, wird im Rahmen der statistischen Erfassung im BKA das Kürzel „NSU“ in das Sachverhaltsfeld eingefügt, soweit aus der entsprechenden Kriminaltaktischen Anfrage (KTA-PMK), mit welcher der Sachverhalt durch das jeweilige Land dem BKA übermittelt wird, ein entsprechender Zusammenhang erkennbar ist. Dieser Zusammenhang bezieht sich aber nicht nur auf Straftaten im Sinne der Fragestellung („bei denen die mutmaßlichen Täter und Täterinnen auf den ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern Bezug nehmen“), sondern auf jegliche Straftaten mit der Thematik NSU. Die dargestellten Fallzahlen beruhen auf einer Recherche nach den Stichworten „NSU“ und „Nationalsozialistischer Untergrund“ im Sachverhaltsfeld. Seit dem 1. Januar 2014 wurden im Rahmen der statistischen Erfassung im BKA die Unterthemen „gegen Asylunterkünfte“, „Unterbringung von Asylbewerbern“ und „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ eingerichtet. Dies ist zur Beantwortung der Frage 4 relevant. Beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) handelt es sich um ein Kooperationsforum der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Die im Kooperationsforum vertretenen Behörden handeln im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Das GETZ-R ist keine eigene Behörde mit eigenen Zuständigkeiten und führt in Folge dessen z. B. auch keine eigenen Ermittlungsverfahren. 1. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/ oder dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) seit dem 1. Juni 2018 bekannt geworden, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen (bitte nach Jahr, Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind 99 Fälle aus allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst, in denen sich Personen auf den „NSU“ bezogen. Dem BKA werden dabei im Rahmen des so genannten KPMD-PMK Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet werden. Von diesen insgesamt 99 Fällen wurden 35 Fälle dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet . Eine Auswertung des KPMD-PMK im Sinne der Fragestellung ist als Anlage (siehe Anlage 1) beigefügt. Im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R wurden Straf- und Gewalttaten im Sinne der Fragestellung in 2018 und mehrfach in 2019 thematisiert. Drucksache 19/12375 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12375 Den Thematisierungen liegen Sachverhalte zugrunde, bei denen im Rahmen der Versendung bundesweiter Drohmails Bezug auf den „NSU“ (u. a. „NSU 2.0“) genommen wird oder anderweitige Bezeichnungen verwendet werden (z. B. „Nationalsozialistische Offensive“). Für weitergehende Auskünfte (auch zur deliktischen Einordnung der Straftaten) wird vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens auf die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hingewiesen. 2. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, handelt es sich um Gewalttaten (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)? Das BKA verfügt über Kenntnisse zu sechs Gewalttaten im Sinne der Fragestellung im Zeitraum 1. Juni 2018 bis 31. Juli 2019 (Tatzeit): Tatzeit Tatort Bundesland Zähldelikt Phänomenbereich 06.07.2018 Frankfurt HE Brandstiftung § 306 Strafgesetzbuch (StGB) Links 16.07.2018 Berlin BE Gefährliche Köperverletzung § 224 StGB Links 17.12.2018 Erfurt TH Erpressung § 253 StGB Rechts 11.04.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 11.04.2019 Stuttgart BW Erpressung § 253 StGB Rechts 06.05.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts Im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R wurden Gewalttaten in Verbindung mit dem Ermittlungsverfahren zu bundesweiten Drohmails thematisiert. Für weitere Details wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen, insbesondere bezüglich der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. 3. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, handelt es sich um Propagandadelikte (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)? Im KPMD-PMK sind seit dem 1. Juni 2018 insgesamt elf Propagandadelikte im Sinne der Anfrage erfasst. Davon wurden alle Delikte der PMK-rechts zugeordnet . Die Aufstellung hierzu ist in Anlage 2 ersichtlich. Hinsichtlich der Frage, ob die genannten Propagandadelikte Gegenstand einer Erörterung im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R waren, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12375 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12375 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten , bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, richteten sich gegen Migranten, Flüchtlinge oder von Rassismus betroffene Personen und/oder deren Wohnhäuser, Ladengeschäfte und Unterkünfte (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Delikt und Anzahl der tatbeteiligten Frauen und Männer aufschlüsseln)? Das BKA konnte entsprechend einer Recherche nach den Unterthemenfeldern „Fremdenfeindlich“, „Rassismus“, „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“, „gegen Asylunterkünfte“ und /oder „Unterbringung von Asylbewerbern“ 17 Treffer generieren , die alle der PMK-rechts zugeordnet wurden. Die Aufstellung hierzu ist in Anlage 3 ersichtlich. Im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R wurden Delikte, welche sich gegen Migranten, Flüchtlinge oder von Rassismus betroffene Personen und/oder deren Wohnhäuser, Ladengeschäfte und Unterkünfte richten, in Verbindung mit dem Ermittlungsverfahren zu bundesweiten Drohmails thematisiert. Für weitere Details wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen, insbesondere bezüglich der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. 5. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten , bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, ist es bislang zu einer Verurteilung von Tatbeteiligten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Urteil und zuständigem Gericht aufschlüsseln)? 6. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten , bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, ist es bislang zu Freisprüchen von Angeklagten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Urteil und zuständigem Gericht aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse hinsichtlich der Fragestellungen vor. 7. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten , bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Bezüge zu neonazistischen Kameradschaften, Vereinigungen oder Parteien erkennbar (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Name der jeweiligen Neonazi-Kameradschaft, Vereinigung und Partei aufschlüsseln)? Im Hinblick auf das BKA verfügt die Bundesregierung zu den in Frage 1 genannten und dem BKA gemeldeten 99 Fällen (siehe Anlage 1) über keine Erkenntnisse hinsichtlich Bezügen zu neonazistischen Kameradschaften, Vereinigungen oder Parteien. Drucksache 19/12375 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12375 Seitens des GETZ-R lassen sich aus den bereits in Frage 1 genannten Thematisierungen (2018 und mehrfach in 2019) von strafrechtlicher Relevanz, bei denen sich auf den NSU bezogen wurde, keine derartigen Bezüge erkennen. Hierbei handelte es sich allesamt um die Versendung von Drohmails. Der thematisierte Sachverhalt ist zurzeit Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt ist das LKA Berlin. Eine weitere Beantwortung kann nach sorgfältiger Abwägung nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen. Eine Auskunft zu Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren könnte konkrete weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Deshalb folgt aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt in diesem Fall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. 8. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Straftaten , bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, haben Staatsanwaltschaften nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren wegen Werbung für eine terroristische Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) eingeleitet (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und zuständiger Staatsanwaltschaft aufschlüsseln)? Zu der genannten Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012 Waffen, Sprengstoffe, Sprengkörper und Hinweise auf Planungen und Durchführungen von Wehrsportübungen gefunden sowie Hinweise feststellen können, dass sich diese Personen ausdrücklich auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Bundesland, Art der Waffen bzw. Sprengstofffunde und Wehrsportübung auflisten)? Recherchen des BKA nach dem Tatmittel „Waffe“ in Kombination mit dem Begriff „NSU“ führten zu fünf Treffern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Katalogwerte für „Tatmittel“ nicht dem Fallzahlenabgleich zwischen Bund und Ländern unterliegen und es somit zu Abweichungen mit ländereigenen Fallzahlen kommen kann. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12375 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12375 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Ort Bundesland Beschreibung Phänomenbereich 25.02.2012 Rostock MV Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs §125a StGB Rechts 07.06.2012 Schwetzingen BW Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 20.04.2013 Fürth BY Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 09.05.2013 Dortmund NW Bedrohung § 241 StGB Rechts 16.05.2013 Dortmund NW Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 10. Inwieweit ist GETZ mit Straf- und Gewalttaten befasst, bei denen sich die Täterinnen und Täter auf die Taten des NSU und den NSU beziehen, und inwieweit hat sich das GETZ in den einzelnen Fällen mit den mutmaßlichen Tätern und deren Umfeld beschäftigt, und konnten hier Tendenzen zu einer Radikalisierung und zur Debatte über terroristische Ansätze festgestellt werden (bitte einzeln auflisten)? Das GETZ-R hat im Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis 30. Juli 2019 mehrfach Sachverhalte im Rahmen der regelmäßig stattfindenden „Gemeinsamen Lagebesprechung “ thematisiert, welche sich inhaltlich mit der bundesweiten Versendung von Drohmails beschäftigten und mögliche Bezüge zum NSU aufweisen (siehe bereits Fragen 1 und 7). In diesem Zusammenhang wurde im GETZ-R ein im April 2019 in Schleswig-Holstein festgenommener Tatverdächtiger, der für die Drohmails verantwortlich sein soll, thematisiert. Über das Umfeld des Tatverdächtigen, mögliche Tendenzen zu einer Radikalisierung und zur Debatte über terroristische Ansätze kann derzeit nur die ermittlungsführende Behörde (Generalstaatsanwaltschaft Berlin) Auskunft erteilen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012 feststellen können, dass diese Personen in Netzwerken und Gruppierungen operieren bzw. neue Netzwerke und Gruppierungen bilden, die sich positiv auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte einzeln , auch nach Bundesländern, auflisten)? Den Sicherheitsbehörden des Bundes ist eine bundesweite Serie von Drohmails bekannt. Unter den dabei verwendeten zahlreichen unterschiedlichen Selbstbezeichnungen des Absenders befindet sich auch die Bezeichnung „Nationalsozialistische Offensive“. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen . 12. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei rechtsextremen, rassistischen Netzwerken und Gruppierungen mit internationalen Beziehungen feststellen können, dass diese sich positiv auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte einzeln, auch nach Bundesländern, auflisten)? Hinsichtlich der in der Frage aufgeworfenen internationalen Beziehungen liegen der Bundesregierung über die Sicherheitsbehörden des Bundes keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/12375 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 (Frage 1): Tatzeit 01.06.2018 – 31.07.2019, Abfragedatum 31.07.2019 99 Fälle Tatzeit Tatort BL Zähldelikt PHB Anzahl der TV 08.06.2018 Themar TH Verleumdung § 187 StGB Nicht zuzuordnen 1 10.06.2018 Oldenburg SH Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 27.06.2018 Hannover NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 30.06.2018 Kiel SH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 01.07.2018 Berlin BE Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Nicht zuzuordnen 0 06.07.2018 Frankfurt HE Brandstiftung § 306 StGB Links 0 07.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 08.07.2018 Heilbronn BW Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 08.07.2018 Mannheim BW Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 08.07.2018 Heidelberg BW Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 09.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 09.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 09.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 09.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Halle ST Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Stuttgart BW Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12375 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 10.07.2018 Stuttgart BW Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Aschaffenburg BY Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 10.07.2018 Nürnberg BY Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 10.07.2018 Marburg HE Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 10.07.2018 Grimma SN Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 11.07.2018 Berlin BE Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) Links 0 11.07.2018 München BY Sachbeschädigung § 303 StGB Nicht zuzuordnen 0 11.07.2018 Bremen HB Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) Links 1 11.07.2018 Vechta NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 11.07.2018 Elmshorn SH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 1 11.07.2018 Leipzig SN Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 11.07.2018 Erfurt TH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 1 Drucksache 19/12375 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.07.2018 Hamburg HH Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 1 12.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 12.07.2018 Vechta NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 12.07.2018 Lübeck SH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 12.07.2018 Kiel SH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 13.07.2018 Nürnberg BY Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 13.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 14.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 14.07.2018 Göttingen NI Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 16.07.2018 Berlin BE Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Links 0 17.07.2018 Berlin BE Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Links 0 19.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 20.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 21.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 26.07.2018 Kaufungen HE Verleumdung § 187 StGB Links 1 27.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 02.08.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 02.08.2018 Leipzig SN Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 12.08.2018 Bischofsheim BY Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 15.08.2018 Theisseil BY Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12375 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 20.08.2018 Weimar TH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 28.08.2018 Magdeburg ST Verleumdung § 187 StGB Nicht zuzuordnen 0 03.09.2018 Horneburg NI Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 28.09.2018 Gießen HE Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 09.10.2018 Dresden SN Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 21.10.2018 Görlitz SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 22.10.2018 Bendorf RP Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 31.10.2018 Gelsenkirchen NW Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 1 05.11.2018 Berlin BE Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB Links 0 16.11.2018 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 17.11.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 17.12.2018 Erfurt TH Erpressung § 253 StGB Rechts 0 18.12.2018 Bad Driburg NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 19.12.2018 Bonn NW Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 20.12.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 25.12.2018 Iserlohn NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 1 11.01.2019 Berlin BE Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB Nicht zuzuordnen 0 12.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Rechts 0 Drucksache 19/12375 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 17.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Rechts 0 18.01.2019 Berlin BE Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB Rechts 0 23.01.2019 Berlin BE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 23.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Rechts 0 06.02.2019 Neu-Ulm BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 23.02.2019 München BY Bedrohung § 241 StGB Rechts 1 21.03.2019 Berlin BE Beleidigung § 185 StGB Rechts 1 23.03.2019 Frankfurt HE Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 07.04.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Nicht zuzuordnen 0 11.04.2018 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0 11.04.2019 Stuttgart BW Erpressung § 253 StGB Rechts 0 18.04.2019 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 23.04.2019 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 29.04.2019 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 06.05.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0 09.05.2019 Spremberg BB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 StGB Rechts 0 05.06.2019 Frankfurt HE Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 0 09.06.2019 Köln NW Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 09.06.2019 Zwickau SN Bedrohung § 241 StGB Links 1 13.06.2019 Einbeck NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12375 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29.06.2019 Northeim NI Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB Rechts 1 02.07.2019 Stuttgart BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 04.07.2019 Dassel NI Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB Rechts 1 12.07.2019 Erlenbach BW Sachbeschädigung § 303 StGB Links 0 Drucksache 19/12375 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 (Frage 3): Tatzeit 01.06.2018 – 31.07.2019, Abfragedatum 31.07.2019 11 Straftaten Tatzeit Tatort BL Zähldelikt PHB 11.07.201 8 Elmshorn SH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 11.07.201 8 Erfurt TH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 21.10.201 8 Görlitz SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 22.10.201 8 Bendorf RP Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 18.12.201 8 Bad Driburg N W Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 25.12.201 8 Iserlohn N W Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 06.02.201 9 Neu-Ulm BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 29.04.201 9 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 09.05.201 9 Spremberg BB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 13.06.201 9 Einbeck NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 02.07.201 9 Stuttgart BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12375 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3 (Frage 4): Tatzeit 01.06.2018 – 31.07.2019, Abfragedatum 31.07.2019 17 Fälle Tatzeit Tatort BL Zähldelikt PHB Anzahl 20.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 02.08.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 31.10.2018 Gelsenkirchen NW Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 1 16.11.2018 Berlin BE Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts 0 17.12.2018 Erfurt TH Erpressung § 253 StGB Rechts 0 19.12.2018 Bonn NW Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 20.12.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0 12.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Rechts 0 18.01.2019 Berlin BE Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB Rechts 0 23.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Rechts 0 23.02.2019 München BY Bedrohung § 241 StGB Rechts 1 21.03.2019 Berlin BE Beleidigung § 185 StGB Rechts 1 11.04.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0 11.04.2019 Stuttgart BW Erpressung § 253 StGB Rechts 0 06.05.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0 05.06.2019 Frankfurt HE Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 1 02.07.2019 Stuttgart BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Rechts 0 Drucksache 19/12375 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333