Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12377 19. Wahlperiode 14.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Erhard Grundl, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11509 – Sport in der inklusiven Einwanderungsgesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sport gibt Menschen die Möglichkeit, sich zu begegnen. Weite Teile der Bevölkerung engagieren sich als sportlich oder ehrenamtlich Aktive sowie als Fans. Die zahlreichen Begegnungs- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Sport sind nach Ansicht der Fragesteller ein wertvoller Beitrag für eine inklusive Einwanderungsgesellschaft . Für die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten bedarf es eines aufeinander abgestimmten – im besten Falle kohärenten – Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen sowie Verbänden, Vereinen, Migrantenselbstorganisationen und Neue Deutsche Organisationen. Neben einer interkulturellen Öffnung bestehender Vereins- und Verbandsstrukturen ist nach Ansicht der Fragesteller auch eine intensive Zusammenarbeit mit Sportverbänden aus den verschiedenen Migrantinnen- und Migrantencommunities wichtig. Laut des 11. Lageberichts der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/10610) sind Menschen mit sog. Migrationshintergrund im Sport deutlich unterrepräsentiert. Im Jahr 2014 waren 6,2 Prozent der Menschen mit sog. Migrationshintergrund Mitglied in einem Sportverein. Die Anzahl hat sich gegenüber dem Sportentwicklungsbericht 2009/2010 um rund ein Drittel reduziert (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/ arbeitsfelder/Breitensport/Sportentwicklung/Sportentwicklungsbericht%202009- 2010.pdf, S. 25 f.). Der Anteil der Ehrenamtlichen mit sog. Migrationshintergrund liegt bei knapp über 2,3 Prozent – und hat sich damit innerhalb weniger Jahre fast halbiert. Besonders gering ist der Anteil der Frauen mit sog. Migrationshintergrund in Sportvereinen. Laut dem Sportentwicklungsbericht 2013/2014 sind nur knapp 30 Prozent aller Sportvereinsmitglieder mit sog. Migrationshintergrund weiblich (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2013_ 2014/Bundesbericht_2011_12.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 18). Menschen mit sog. Migrationshintergrund werden darüber hinaus innerhalb der Vereine bzw. innerhalb von Sportverbänden kaum mit Leitungsfunktionen betraut (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2013_2014/ Bundesbericht_2011_12.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 18). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Sportentwicklungsbericht 2015/2016 bezieht sich für die o. g. Zahlen auf die bis 2016 verwendete Definition des Statistischen Bundesamts, nach der jenen Personen ein Migrationshintergrund attestiert wird, die „nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland [zugewandert sind], sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“ (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/ sportabzeichen.de/downloads/Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf, S. 783). Diese Definition wird den befragten Personen während der Datenerhebung des Sportentwicklungsberichts 2015/2016 zum besseren Verständnis angegeben. Die Autorinnen und Autoren des Sportentwicklungsberichts gehen dennoch davon aus, „dass viele Befragte nicht über einen möglichen Migrationshintergrund aller Vereinsmitglieder Bescheid wissen und dieser Begriff ohnehin subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (ebd., S. 783). Vor diesem Hintergrund ist den skizzierten Entwicklungen zur Beteiligung von Menschen mit sog. Migrationshintergrund aus Sicht der Fragesteller mit Vorsicht zu begegnen. Verzerrungen in der Datenerhebung und -auswertung durch falsche Angaben bzw. „subjektive Einschätzungen“ (ebd.) sind möglich. Aus Sicht der fragestellenden grünen Bundestagfraktion sind sieben Handlungsfelder erkennbar, um in unserer Einwanderungsgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe im Sport weiter auszubauen und voranzutreiben: Interkulturelles- als auch ein Gender-Mainstreaming und die damit verbundene Zielgruppenerweiterung möglichst aller Sportvereine und -verbände, Ausweitung zielgruppenspezifischer Angebote (für Frauen und Mädchen, für Ältere, finanziell Benachteiligte sowie für Geflüchtete), Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und -vereinen, Einbeziehung und Aktivierung von sportlich Aktiven sowie von Ehrenamtlichen , von Trainerinnen und Trainern, von Funktionärinnen und Funktionären mit sog. Migrationshintergrund sowie von Migrantensportvereinen, Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit, Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung, Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen Diskriminierung und Rassismus. Integration im und durch den Sport ist seit vielen Jahren Bestandteil der Sportförderung des Bundes und der nationalen Sportverbände, wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußball Bund (DFB). Seit nunmehr 30 Jahren existiert das vom DOSB aufgelegte und vom Bund geförderte Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Dieses wurde im Jahr 2017 durch den Bund mit 11,44 Mio. Euro gefördert (Bundestagsdrucksache 18/12371). Seit 1989 haben knapp 10 000 Sportvereine und mehrere Hunderttausend Menschen Unterstützung durch dieses Bundesprogramm erhalten. In seiner Förderperiode von 2014 bis 2016 wurde ein besonderer Schwerpunkt auf zielgruppenspezifische Angebote gelegt. Die wissenschaftliche Evaluation zeigte, dass z. B. bei programmgeförderten Vereinen (sog. Stützpunktvereinen) der Anteil von sportlich Aktiven mit Migrationshintergrund, und hierbei insbesondere auch die Beteiligung von Frauen und Mädchen, anstieg (vgl. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von „Integration durch Sport – Perspektiven der sportbezogenen Integrationsarbeit“, 2017, ähnlich: Abschlussbericht: „Zugewandert und geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“, 2017, sowie „Orientierung durch Sport – Evaluationsergebnisse“, 2016). Ein zentraler Aspekt der Zielgruppenarbeit der letzten Jahre war die Integration von Flüchtlingen in und durch den Sport. Zahlreiche Sportvereine und -verbände initiierten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12377 diesbezüglich Integrationsangebote. Darüber hinaus öffneten die Bundesregierung und DOSB das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ im Oktober 2015 für alle Asylsuchenden – unabhängig vom Herkunftsland bzw. von der sog. Bleibeperspektive. Die Residenzpflicht für Schutzsuchende und Geduldete wurde gelockert, so dass sie innerhalb Deutschlands an Auswärtsspielen, Wettkämpfen und Ausflügen teilnehmen können. Weiterhin gab die DOSB-Führungsakademie einen rechtlichen Leitfaden für Vereinsvorstände heraus („Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern“). Der Sport ist aber nicht nur ein zentraler Ort gesellschaftlicher Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft, sondern oft genug auch Ort vielfältiger Formen von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus bis hin zu Gewalt. Immer wieder kommt es zu rassistischen, antisemitischen und antiziganistischen Vorkommnissen auf Sportplätzen, in Sportvereinen und in Stadien. Sport ist auch ein großes Aktionsfeld für Rechtsextreme und Hooligans. Seit einigen Jahren ist hier ein klarer Trend zur Professionalisierung der Gewalt zu erkennen (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/279552/ der-extrem-rechte-kampfsportboom). Es besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass hier eine gefährliche – weil kampfbereite und zielgerichtet trainierte – Mischszene aus Neonazis, Hooligans und Kampfsportlern entsteht. Beispiele hierfür sind u. a. auch die rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz Ende August 2018, bei denen Medienberichten zufolge auch rechtsextreme Kampfsportler und Hooligans beteiligt waren (vgl. www1.wdr.de/daserste/ monitor/videos/video-extrem-gewaltbereit-kampfsport-in-der-rechten-szene- 100.html). Das Engagement der Bundesregierung beschränkt sich aus Sicht der Fragesteller bislang auf „eine entsprechende Wertevermittlung und Stärkung von Fair Play“ sowie auf Öffentlichkeitsmaßnahmen, wie z. B. Fernsehspots, Erstellung inhaltlicher verbändeinterner Materialien und Ausstellungen (wie z. B. „VorBILDER – Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“). Die Bundesregierung unterstützt auch die Kampagne „Foul von Rechtsaußen – Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ – dies jedoch nur ideell: Fördermittel des Bundes erhielt diese Kampagne nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12371). Es fehlt aus Sicht der Fragesteller nach wie vor an Souveränität, einzugestehen und adäquat darauf zu reagieren, dass – trotz aller Bemühungen – in Sportvereinen und -verbänden Rassismus existiert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Grundsätzlich liegt die Kompetenz für den Breitensport bei den Ländern. Trotz fehlender ausdrücklicher Regelung im Grundgesetz ist anerkannt, dass die Sportförderung des Bundes in bestimmten Fallgruppen auf ungeschriebene Gesetzgebungs - und Verwaltungszuständigkeiten aus der Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhangs mit einer ausdrücklich ausgewiesenen Kompetenzmaterie gründet, u. a. zur gesamtstaatlichen Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Olympische Spiele, Paralympics, Deaflympics, Welt- und Europameisterschaften , World Games). Die Förderzuständigkeit des Bundes für den Spitzensport ist vor allem auf eine Mitförderung durch den Bund und nicht auf eine die Länder ausschließende Inanspruchnahme einer alleinigen Zuständigkeit für diesen Sachbereich ausgerichtet (vgl. hierzu auch den 14. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/9150, S. 18 f.). Innerhalb der Bundesregierung koordiniert das BMI die Angelegenheiten des Bundes, die den Sport betreffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dies sind insbesondere: Förderung des Spitzensports, des Leistungssports der Menschen mit Behinderung, der Sportmedizin/Sportwissenschaft und des Sportstättenbaus im Leistungssport sowie internationale Angelegenheiten, Spitzensport in der Bundespolizei sowie der Bereich Integration durch Sport. Der von der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) erstellte Sportentwicklungsbericht ist ein wissenschaftliches Projekt, dem Personalbefragungen von Stakeholdern zugrunde liegen. Der Sportentwicklungsbericht wurde in den ersten sechs sogenannten „Wellen“ (Zwei-Jahres-Berichten) ausschließlich als Organisationsbefragung , d. h. Befragung von Sportvereinen durchgeführt. Er liefert verlässlich Auskunft über Finanz- und Strukturmerkmale der Vereine. Zusätzlich liefert er Hinweise zur Situation der Mitglieder und Ehrenamtlichen. Er kann diese aber nicht im Hinblick auf alle Mitgliedermerkmale in gleicher Weise exakt erheben , da der Vorstand zu den Mitgliedern befragt wird und diese häufig nur vergleichsweise grob einschätzen kann. Die Mitglieder wurden also nicht selbst befragt . Der Bericht, der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) herausgegeben wird, gibt insofern nicht die Meinung der Bundesregierung wieder, sondern stellt die Ergebnisse der Befragungen dar. Die folgenden Ausführungen sind unter diesen Vorbehalten zu lesen. Zu den Fragen 9 und 10 wird darauf hingewiesen, dass im Themenfeld „ehrenamtliches Engagement “ eine Begrenzung auf den Sportbereich angenommen wird. 1. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der sog. Migrationshintergrund im neuesten Sportentwicklungsbericht des Bundesinstituts für Sportwissenschaft definiert und abgefragt? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage im Sportentwicklungsbericht 2015/2016, wonach der Begriff des Migrationshintergrunds „ohnehin subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (https://cdn. dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/sportabzeichen.de/downloads/ Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf S. 783)? b) Falls die Einschätzung des Migrationshintergrunds nach Auffassung der Bundesregierung „subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (ebd.), welche wären dies nach Auffassung der Bundesregierung? c) Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage im Sportentwicklungsbericht 2015/2016, „dass viele Befragte nicht über einen möglichen Migrationshintergrund aller Vereinsmitglieder Bescheid wissen“, die im Sportentwicklungsbericht angegebenen Daten als repräsentativ und ausreichend für die politische Analyse angesehen werden (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/ sportabzeichen.de/downloads/Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf S. 783)? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Sportentwicklungsbericht liefert verlässlich Auskunft über Finanz- und Strukturmerkmale der Vereine. Zusätzlich liefert er Hinweise zur Situation der Mitglieder und Ehrenamtlichen . Er kann diese aber nicht im Hinblick auf alle Mitgliedermerkmale in gleicher Weise exakt erheben, da der Vorstand zu den Mitgliedern befragt wird und diese häufig nur vergleichsweise grob einschätzen kann. Die Mitglieder wurden also nicht selbst befragt. Die Grenzen einer Organisationsbefragung hinsichtlich der Erhebung personenspezifischer Merkmale wie des Migrationshinter- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12377 grunds von Mitgliedern und Ehrenamtlichen wurden im Rahmen eines Themenberichts der 5. Welle (vgl. SEB 2013/2014; C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland. Köln: Sportverlag Strauß) ausführlich diskutiert (Breuer, C. & Feiler, S. (2015). Integration von Migranten im Sportverein, in C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland (S. 231 bis 267). Köln: Sportverlag Strauß). Im Übrigen versteht die Bundesregierung den Hinweis der Autoren als methodische Annahme zur Unterstützung einer späteren Analyse der erhobenen Befragungsergebnisse und nicht als Feststellung oder wissenschaftliche Erkenntnis der Studie selbst. 2. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den zukünftigen Sportentwicklungsberichten die neue, seit 2016 vom Statistischen Bundesamt verwendete, Definition angewendet, nach der eine Person einen Migrationshintergrund aufweist, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“, und wenn ja, wie will die Bundesregierung in Zukunft die Vergleichbarkeit der Daten der Sportentwicklungsberichte gewährleisten? Um den in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Limitationen von Organisationsbefragungen entgegen zu wirken, haben sich die Auftraggeber BISp, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und Landessportbünde mit der Vergabe des „SEB 3.0“ (Wellen 7 bis 9) entschieden, die bisher reinen Organisationsbefragungen um Individualbefragungen relevanter Stakeholdergruppen von Sportvereinen zu ergänzen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Gruppe der Mitglieder wird im Rahmen des Sportentwicklungsberichts erstmals in der 8. Erhebungswelle befragt werden (2021). In diesem Zusammenhang soll auf die neue Definition des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden , um eine Vergleichbarkeit der erhobenen Daten auch zukünftig sicherzustellen . 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Menschen mit sog. Migrationshintergrund, die in Sportvereinen aktiv sind, seit dem Jahr 2015 bzw. nach Erkenntnissen des jüngsten Sportentwicklungsberichts entwickelt ? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erhebungen bezüglich der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport vor. In der 6. Welle des Sportentwicklungsberichts wurde ein Themenbericht zu Integrationsleistungen von Sportvereinen verfasst (Breuer & Feiler, 2017). Hierzu wurden verschiedene Bevölkerungsgruppen und deren Integration in den Sportvereinen in Deutschland untersucht. Das Merkmal des Migrationshintergrundes wurde hier auf Basis vorgegebener Kategorien abgefragt, um der oben erläuterten Problematik von Organisationsbefragungen im Rahmen der Erhebung personenspezifischer Merkmale zu begegnen. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich im folgenden Bericht auf S. 104: Breuer, C. & Feiler, S. (2017). Integrationsleistungen der Sportvereine in Deutschland, in C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2015/2016 – Band I. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland, (S. 101 bis 194), Hellenthal: Sportverlag Strauß. Eine direkte Vergleichbarkeit des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im Sportverein ist somit seit 2015 nicht gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit sog. Migrationshintergrund aktiv (bitte nach absoluten Zahlen für die Jahre von 2015 bis 2018 aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, in welchen Vereinssportarten Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind. Der Bericht zu Integrationsleistungen der Sportvereine der 6. Welle des Sportentwicklungsberichts (Breuer & Feiler, 2017) kann Hinweise auf Sportarten geben, in denen ein über- bzw. unterproportional hoher Anteil an Mitgliedern einen Migrationshintergrund hat (Breuer, C. & Feiler, S. (2017) Integrationsleistungen der Sportvereine in Deutschland, C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2015/2016 – Band I. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland, (S. 101 bis 194), Hellenthal : Sportverlag Strauß). Nach den Analysen des Sportentwicklungsberichtes steigt die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass Menschen mit Migrationshintergrund an Aktivitäten des Sportvereins teilnehmen, wenn der Sportverein die Sportarten Basketball/Streetball, Boxen, Fussball, Judo oder Schwimmen anbietet. 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015-2018), und wie hat sich diese Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes. 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen und -verbänden von Menschen mit sog. Migrationshintergrund seit dem Jahr 2015 entwickelt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements von Personen mit Migrationshintergrund in den Sportverbänden . Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Sportvereinen wurde in der 5. Welle des Sportentwicklungsberichts detailliert ausgewertet. Es zeigt sich, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund unter den Mitgliedern von Sportvereinen höher ist (6 Prozent) als unter den Ehrenamtlichen (2,3 Prozent) (vgl. Breuer & Feiler, 2015). 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen Menschen mit sog. Migrationshintergrund seit dem Jahr 2015 entwickelt, die innerhalb der Sportvereine bzw. Sportverbände mit Leitungsfunktionen betraut wurden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Entwicklung der Zahl derjenigen Menschen mit Migrationshintergrund, die innerhalb der Sportverbände mit Leitungsfunktionen betraut sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12377 8. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass – mit Blick auf den Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund – sowohl bei der Vereinssportmitgliedschaft, beim ehrenamtlichen Engagement bzw. bei der Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden zum Teil signifikante Rückgänge zu beklagen sind? a) Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge? b) Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Rückgänge zu unternehmen ? Die Fragen 8, 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass mit Blick auf den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund – bei der Vereinssportmitgliedschaft, beim ehrenamtlichen Engagement bzw. bei der Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden – zum Teil signifikante Rückgänge zu beklagen sind. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil von Frauen und Mädchen mit sog. Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in folgenden Bereichen entwickelt hat: Vereinssportmitgliedschaft, Ehrenamtliches Engagement, Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie sich der Anteil von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in den Bereichen ehrenamtliches Engagement und Übertragung von Führungsfunktionsund von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden entwickelt hat. In der 5. Welle des Sportentwicklungsberichts wurde im bereits oben zitierten Themenbericht (Breuer & Feiler, 2015, S. 251 ff.) auch der Frauenanteil unter den Mitgliedern von Sportvereinen sowie unter Mitgliedern mit Migrationshintergrund dargestellt. Hierbei liegt der Frauenanteil unter den Mitgliedern mit 35,7 Prozent etwas über dem Frauenanteil von Mitgliedern mit Migrationshintergrund (30,2 Prozent). 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil von älteren Menschen ab 50 Jahren mit sog. Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in folgenden Bereichen entwickelt hat: Vereinssportmitgliedschaft, Ehrenamtliches Engagement, Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie sich der Anteil von älteren Menschen ab 50 Jahren mit Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in den Bereichen Vereinssportmitgliedschaft, ehrenamtliches Engagement und Übertragung von Funktions- und von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden entwickelt hat. Angaben zur Lebenssituation von Menschen ab 40 Jahre und älter enthält der Deutsche Alterssurvey. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Durch welche Maßnahmen und bis wann möchte die Bundesregierung die Empfehlungen des Abschlussberichts „Zugewandert und geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“ aus dem Jahr 2017 (www. bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/ Berichte/Abschlussbericht_ZuG.pdf) umsetzen (wie z. B. mehr zielgruppenspezifische Angebote, bessere Vermittlung von Sprach- und interkulturellen Kompetenzen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. Trainerinnen und Trainer (z. B. über „Sport interkulturell“), aktive Einbeziehung der Zielgruppe , flexiblere und unbürokratischere Ausgestaltung der Förderprogramme )? Das Projekt „Zugewandert und Geblieben – Zielgruppenspezifische Gesundheitsförderung mit dem besonderen Fokus auf ältere Frauen und Männer mit Migrationshintergrund “ wurde innerhalb der Strukturen des organisierten Sports umgesetzt . Dabei wurden geeignete Zugangswege zur Zielgruppe entwickelt, zielgruppenspezifische Angebote konzipiert und Vereins- und Verbandsvertreterinnen und -vertreter für die Belange der Zielgruppe sensibilisiert. Die Ergebnisse des Projekts werden insbesondere durch den DOSB in seinen Strukturen weiterverbreitet, z. B. durch die DOSB-Broschüre „Zugewandert und Geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“ (2017). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Weiterverbreitung der Ergebnisse des Projekts und berücksichtigt diese bei zukünftigen Aktivitäten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere für die Zielgruppe der älteren Migrantinnen und Migranten. 12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund ihrer Integrationsbeauftragten , dass die Teilnahme von Menschen mit sog. Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von folgenden vier Faktoren abhängt: Geschlecht, soziale Schichtzugehörigkeit, Einwanderergeneration und d. Zugangsmöglichkeiten zu zielgruppenspezifischen Angeboten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10610, S. 192)? a) Welche Maßnahmen hat die die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 unternommen , um den Einfluss dieser vier Faktoren abzuschwächen (bitte einzeln nach Faktoren aufschlüsseln)? Auf die Ausführungen zu Frage 6 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5650 wird verwiesen. In den in Frage 30 aufgeführten Sportprojekten für Geflüchtete wird ein Schwerpunkt auf niederschwellige Angebote für geflüchtete Frauen und Mädchen gelegt, um deren Teilnahme am organisierten Sport gezielt zu erhöhen. Zudem wird durch kostenfreie bzw. beitragsreduzierte Angebote die sozioökonomische Lage der Zielgruppe berücksichtigt. 13. Wie viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in einer deutschen Nationalmannschaft vertreten (bitte nach Sportart aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten fünf Jahren in einer deutschen Nationalmannschaft vertreten waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12377 14. Wie viele Personen mit sog. Migrationshintergrund haben Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Paralympischen Spielen, den Special Olympics sowie in den Olympischen Spielen in den letzten 12 Jahren vertreten (bitte nach Sommer- und Winterwettbewerben aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund bei den Paralympischen Spielen, den Special Olympics sowie in den Olympischen Spielen in den letzten 12 Jahren vertreten waren. 15. Wie viele in Deutschland lebende Asylsuchende, Geduldete bzw. anerkannte Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. unter den Symbolen des International Olympic Comitee (IOC) – an Paralympischen Spielen , Special Olympics oder den Olympischen Spielen teilgenommen (bitte nach Sommer- und Winterwettbewerben aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. a) Inwiefern partizipieren diese geflüchteten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler an der Spitzensportförderung des Bundes bzw. an der Arbeit in den sog. Olympiastützpunkten? Voraussetzung für die Teilhabe an der Spitzensportförderung des Bundes bzw. an der Arbeit in den sog. Olympiastützpunkten ist eine Berufung in den Bundeskader des jeweiligen autonomen Bundessportfachverbandes. b) Was hat die Bundesregierung unternommen, damit Geflüchtete Deutschland bei internationalen Wettbewerben vertreten können? Die Bundeskader im Spitzen- und Leistungssport werden aufgrund der Verbandsautonomie von den Bundesportverbänden entsprechend ihrem Leistungspotenzial ausgewählt und zu internationalen Wettbewerben geschickt. Die Bundesregierung ist an dieser Auswahl nicht beteiligt. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung im Zuge der verstärkten Zuwanderung durch Flüchtlinge ab 2015 Maßnahmen ergriffen, um Flüchtlinge in das deutsche Sportsystem zu integrieren, und fördert im Bereich des Breitensports u. a. im Rahmen des Projekts des DOSB „Willkommen im Sport“ Sportverbände und -vereine, die besondere Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge in Deutschland planen, organisieren und umsetzen (www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/themen/gesellschaft-und-teilhabe/ sport/-willkommen-im-sport--326340). Inwieweit aus diesen Angeboten Übergänge in den Leistungs- und Spitzensport erwachsen und in Wettkampfteilnahmen münden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 16. Welche Hürden und Einschränkungen erfahren nach Kenntnis der Bundesregierung Sportlerinnen und Sportler in nationalen und internationalen Wettbewerben , die sich aufgrund ihres Glaubens an Kleidungsgebote oder -verbote halten? Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Menschen, die sich aufgrund ihres Glaubens an Kleidungsgebote oder -verbote halten, nicht von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen werden? Regularien zur Wettkampfbekleidung werden durch die internationalen Fachund Dachverbände beschlossen und vorgegeben. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass Bundeskader von internationalen Wettbewerben aufgrund der Bekleidungsvorschriften ausgeschlossen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche sportpolitischen Selbstverpflichtungen aus ihrem „Nationalen Aktionsplan Integration“ hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 durch welche Maßnahmen umgesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Im Dialogforum „Sport“ verständigte man sich auf zwei strategische Ziele, die jeweils mit konkreten operativen Zielen unterlegt wurden: die Verbesserung der Integration in den Sport die Verbesserung der Integration durch den Sport. Damit verbundene operative Ziele werden auf Bundesebene u. a. mit dem Programm „Integration durch Sport“ (IdS) verfolgt. Das Programm IdS wird nunmehr mit einem Ansatz von 11,4 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen der Programmausrichtung wurde u. a. ein Schwerpunkt auf den Bereich der zielgruppenspezifischen Beratung der (Stützpunkt-)Vereine gelegt. Hinzugekommen sind seit dem Jahr 2015 zudem die in der Frage 30 genannten Projekte, die den Fragestellern bekannt sind. 18. Wie werden die sportpolitischen Selbstverpflichtungen in den neuen sog. 5-Stufen-Ansatz des „Nationalen Aktionsplans Integration“ transportiert? Derzeit arbeitet die Bundesregierung ressortübergreifend und gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft an der Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I (Nationaler Aktionsplan Integration), der sich an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens orientiert, denen jeweils spezifische Themen (insgesamt 24 Themenforen) zugeordnet sind. In Phase IV („Phase des Zusammenwachsens : Vielfalt gestalten – Einheit sichern“) widmet sich ein Themenforum dem Sport. 19. Bis wann sollen die aktuellen Handlungsfelder und konkreten Maßnahmen erarbeitet, und auf welchem der kommenden Integrationsgipfel sollen diese Ergebnisse präsentiert werden? Der Auftakt zur Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I erfolgte im Rahmen des 10. Integrationsgipfels am 13. Juni 2018. Die Ergebnisse der Phase IV werden im Rahmen des 13. Integrationsgipfels präsentiert, voraussichtlich im ersten Quartal 2021. Weitere Information sind erhältlich unter: www.integrationsbeauftragte.de/ ib-de/amt-und-person/aktionsplan-integration. 20. Ist es zutreffend, dass die beiden Themen „Integration“ bzw. „interkulturelle Kompetenz“ in der im November 2016 beschlossenen „Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ (www.bmi.bund.de/ SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensportneustrukturierung .pdf?__blob=publicationFile&v=1) – entgegen der Selbstverpflichtung der Bundesregierung im „Nationalen Aktionsplan Integration“ und entgegen der Zusicherung der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 18/5650 (S. 10) – nun doch nicht als Förderziele erwähnt werden, und wenn ja, warum? Die Bundesregierung setzt Ihre Selbstverpflichtungen aus dem NAP-I um. Im Hinblick auf die Zahl der Betroffenen, die Komplexität und Konnexität der verschiedenen Maßnahmen, wurde die grundsätzliche Überarbeitung der Förderrichtlinien ans Ende der Spitzensportreform gesetzt, die schrittweise erfolgt. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12377 Ziele Integration und interkulturelle Kompetenz werden berücksichtigt. Im Fokus der Spitzensportreform steht aber die „Förderung der perspektivreichsten Athleten “. 21. Wie viele Bundesmittel wurden für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ in den Jahren von 2015 bis 2018 und sollen im Jahr 2019 verausgabt werden (bitte aufschlüsseln)? Die nachfolgende Tabelle stellt die in den Jahren 2015 bis 2018 verausgabten Mittel dar. Jahr Mittel (in T€) 2015 5.400 2016 11.180 2017 11.400 2018 11.400 Für 2019 sind 11 400 000 TEuro eingeplant. 22. Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2015 bis 2019 über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert (bitte aufschlüsseln )? Direkter Zuwendungsempfänger und Ansprechpartner für das Bundesprogramm IdS ist der DOSB. In enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert der DOSB das Programm und leitet selbst die Zuwendungen an die Landesportbünde und -jugenden (LSB) weiter. Im Rahmen des Zuwendungsbescheids wird auch festgelegt, in welcher Höhe die LSB Fördermittel für Personal- und Maßnahmenkosten erhalten. Die LSB beraten und begleiten lokale Vereine, organisieren eigene Maßnahmen und entscheiden über die finanzielle Förderung von Vereinen sowie Maßnahmen. Dabei wird eine Vielzahl – in einem Ausmaß von mehreren Tausend – unterschiedlicher , die speziellen Bedarfe vor Ort berücksichtigtende Maßnahmen im Bereich Sport, Qualifizierung und fachlichem Austausch gefördert; hinzu kommen Lern-, Bildungs- sowie Begleitungsangebote der Stützpunktvereine. Aufgrund dieser Vielfalt wird das vorhandene Datenmaterial zu den Projekten und Maßnahmen derzeit nicht statistisch übergreifend aufbereitet und ausgewertet . Künftig wird dies durch eine wissenschaftliche Begleitung realisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wurde im Rahmen des o. g. Schwerpunktes „Schaffung zielgruppenspezifischer Angebote“ im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ auch spezifische Angebote für muslimische Mädchen bzw. für junge muslimische Frauen oder Mütter zur Teilnahme am Sport bzw. für bestimmte Sportarten gemacht (so wie einst z. B. das Projekt „Junges Engagement im Sport“ zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen und Frauen im Sport- und Schwimmbereich)? a) Wenn ja, welche Förderprogramme gibt es, und wie sind diese Programme finanziell ausgestattet? b) Wenn nein, warum nicht? Im Bundesprogramm IdS ist die Erreichung der Zielgruppe der Frauen und Mädchen ein maßnahmenübergreifendes Querschnittsziel. Es werden regelmäßig Maßnahmen (z. B. Schwimmunterricht) durchgeführt, die sich explizit an Frauen und Mädchen richten, bei denen auch Frauen und Mädchen mit muslimischer Religionszugehörigkeit teilnehmen. 24. Kann die Bundesregierung die Ergebnisse der o. g. wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ aus dem Jahr 2017 bestätigen, dass zielgruppenspezifische Angebote geeignet sind, den Anteil sportlich Aktiver mit sog. Migrationshintergrund (z. B. von Frauen und Mädchen sowie von Älteren bzw. von Geflüchteten) signifikant und nachhaltig zu steigern? Wenn ja, inwiefern wird dieser zunächst nur temporär angelegte Förderschwerpunkt in die Regelstruktur der Sportförderung des Bundes übernommen ? Das Bundesprogramm IdS ist ein zielgruppenspezifisches Programm, welches die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund als übergeordnetes Ziel sowohl in der Vergangenheit als auch künftig verfolgt. Die Evaluation des Bundesprogramms zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund sowohl als Teilnehmende als auch in ehrenamtlichen und unterstützenden Funktionen aktiviert werden konnten (siehe Antwort zu Frage 12). Die Spitzensportförderung des Bundes orientiert sich hingegen an der „Förderung der perspektivreichsten Athleten“. Darüber entscheiden Talent und Training insbesondere in jungen Jahren, also vor der Auswahl zum Bundeskader. 25. Inwiefern wurde in die aktuellen „Strategische Grundpositionen 2018 – 2020“ für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ diese und andere Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramms übernommen ? Die Strategische Grundposition des Bundesprogramms IdS für die Förderperiode 2018 bis 2020 basiert maßgeblich auf den Befunden und Handlungsempfehlungen der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitforschung des Programms. Die strategische Grundposition wird auf dieser Grundlage unter Beteiligung der unterschiedlichen strukturellen Ebenen des Bundesprogramms (Stützpunktvereine, Landessportbünde, DOSB) kontinuierlich auf Grundlage eines Zielerreichungs- Monitorings weiterentwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12377 26. Inwiefern hält die Bundesregierung die drei übergeordneten Ziele („Ausbau der Arbeit an der Vereinsbasis und mit Kooperationspartnern“, „Intensivierung der Kommunikationsarbeit“ sowie „Hervorhebung der Themen ‚Bildung ‘ und ‚Qualifizierung‘ in der Integrationsarbeit“) für hinreichend klar und innovativ für die Formulierung einer „strategischen Grundpositionen“ (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die drei genannten übergeordneten Ziele haben sich im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms als wichtige Komponenten für den Erfolg herauskristallisiert . Sie tragen dazu bei, dass das Programm nachhaltige Effekte erzielt . Der Ausbau der Arbeit an der Vereinsbasis und mit Kooperationspartnern im Bundesprogramm stellt einen fundamentalen Baustein zur Verankerung des Programms vor Ort dar. Daher werden u. a. Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung und strukturellen Verankerung der integrativen Aktivitäten (z. B. Mikroprojekte und Grundausstattung) gefördert. Professionelle externe und interne Kommunikation mit Blick auf die Maßnahmen , die Wirkung und Bedeutung des Bundesprogramms ist insbesondere nach der Erweiterung des Programms ab 2016 ein notwendiger und integraler Bestandteil der Programmumsetzung, insbesondere um die Reichweite des Programms zu erhöhen. Die interkulturelle Sensibilisierung der Programmbeteiligten auf allen Ebenen (Hauptamt, Ehrenamt, Stützpunktvereine) bildet einen unverzichtbaren Kernbestandteil der integrativen Arbeit des Bundesprogramms, da sie z. B. die Grundlagen der vorurteilsfreien Begegnung im Umfeld des Sports vermittelt, präventiv gegenüber gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wirkt und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Sport insgesamt erhöht. 27. Welche Definition von „Flüchtlingen“ bzw. Geflüchteten wird sportbasierten Bewegungsangeboten insbesondere innerhalb von Bundesprogrammen wie z. B. „Integration durch Sport“ zugrunde gelegt? Die Projektförderung im Bereich des Sports trägt eine Sonderrolle im Verhältnis zur sonstigen Projektförderung im Integrationsbereich. Das Programm IdS nutzt den Begriff des „Flüchtlings“ bzw. des „Geflüchteten“ nicht, sondern geht von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit und ohne Bleibeperspektive aus. Das Programm wurde im Jahr 2015 für alle Asylsuchenden und Geduldeten, unabhängig von Herkunft und Bleibeperspektive, geöffnet. In den in der Frage 30 aufgeführten Sportprojekten wird der Flüchtlingsbegriff nicht näher definiert, um keine Zielgruppen auszuschließen. 28. Mit welchen Haushaltsmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb und außerhalb des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ in den Jahren 2015-2018 Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den Vereinssport durch den Bund bzw. durch die Länder in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die auf bestimmte Personengruppen entfallenden Mittel werden weder für das Programm IdS noch für sonstige Projekte und Programme gesondert erfasst. Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ richtet sich an Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie an Asylsuchende und Geduldete, unabhängig von Herkunft und Bleibeperspektive. Zur Förderung des Programms durch die Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden in den Jahren 2015 bis 2018 Maßnahmen zur Integration in den Vereinssport, die sich unter anderem auch an Geflüchtete richten, im Rahmen des „Programmbereich A: Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“ in folgender Höhe gefördert. 2015: rund 7 490 Euro 2016: rund 10 110 Euro 2017: rund 2 720 Euro 2018: rund 7 110 Euro. Für die folgenden unter Frage 30 genannten Projekte wurden in den Jahren 2015 bis 2018 zudem Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt: Zuwendung in T€ Empfänger Projektbezeichnung 2015 2016 2017 2018 DOSB Willkommen im Sport – Sport und Bewegungsangebote für Flüchtlinge 50 650 400 400 Deutsche Sportjugend im DOSB Orientierung durch Sport 0 360 200 200 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Willkommen im Fußball 73 427 200 200 DFB-Stiftung Egidius Braun 1:0 für ein Willkommen 200 600 200 200 Zu Fördermitteln von Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den Vereinssport durch die Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich Geflüchtete in Deutschland auch für solche Sportarten interessieren, die in ihrem Herkunftsland besonders populär sind (wie z. B. Cricket in Afghanistan), und wenn ja: a) welche Sportarten werden hier besonders nachgefragt (wie z. B. Cricket, Boxen, Ringe, Gewichtheben o. ä.), Die Fragen 29 und 29a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen außer Einzelhinweisen der Sportverbände insbesondere zu Cricket hierzu keine Erkenntnisse vor. b) inwiefern werden die derart sportinteressierten Geflüchteten auch z. B. über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ unterstützt (vgl. https://integration.dosb.de/inhalte/service/laender/laender-news/news-detail/ news/cricket-mehr-als-nur-ein-sport/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D= News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=b714e38d36cfc0acf 1d1142e41a04d65) und c) inwiefern stellen sich die entsprechenden Sportverbände auf die neuen Sportinteressierten ein? Die Fragen 29b und 29c werden gemeinsam beantwortet. Es bleibt den Sportverbänden und -vereinen selbst überlassen, welche Sportarten sie fördern und an welche konkreten Zielgruppen sie diese richten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12377 30. Wie viele Bundesmittel wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 für folgende Projekte zur Verfügung gestellt, und welche Maßnahmen wurden hierüber mit welchem Ergebnis unterstützt: a) „Willkommen im Sport – Sport und Bewegungsangebote für Flüchtlinge“ b) „Orientierung durch Sport“ c) „Willkommen im Fußball“ d) „1:0 für ein Willkommen“? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. 31. Inwiefern haben Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Länder in diesem Sinne auch Ansätze selbstorganisierter Sportangebote von Geflüchteten in den Jahren von 2015 bis 2018 unterstützt? Welche Definition von „Flüchtlingen“ legt die Bundesregierung bei der Unterstützung selbstorganisierter Sportangebote zugrunde? Die Bundesregierung fördert keine selbstorganisierten Sportangebote, soweit mit der Frage Sportangebote außerhalb des organisierten Sports gemeint sind. Auf die Antwort zu den Fragen 29b und 29c wird verwiesen. Detaillierte Erkenntnisse über die Förderlandschaft der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor. 32. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ehrenamtliches Engagement im Sport durch Geflüchtete speziell zu fördern? Welche Definition von „Flüchtlingen“ legt die Bundesregierung bei der Förderung ehrenamtlichen Engagements im Sport zugrunde? Auf die Vorbemerkungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich Sport wird verwiesen. Das Programm IdS fördert das ehrenamtliche Engagement im Sport. Dies betrifft sowohl Menschen mit als auch ohne Migrationshintergrund . Die Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben ist aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Schritt im Integrationsprozess. Daher liegt bei den unter Frage 30 aufgeführten Sportprojekten ein besonderer Schwerpunkt in der Qualifizierung von Geflüchteten zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben im Sport (z. B. Übungsleiter , Trainer, Schiedsrichter, Platzwart, Vereinsmanager u. a.). Im Rahmen der Weiterentwicklung des NAP-I befasst sich das Themenforum „Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt als Scharnier von Teilhabe“ auch mit der Frage, wie der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im ehrenamtlichen Bereich gestärkt und die Teilhabe verbessert werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 33. Wurden bzw. werden in den Jahren von 2015 bis 2018 Projekte zur sogenannten „sport- bzw. bewegungsgestützten Sprachbildung“ mittelbar oder unmittelbar durch den Bund finanziell unterstützt? Wenn ja, welche Förderprograme gibt es, und wie sind diese Programme finanziell ausgestattet, und wenn nein, warum nicht? Ein zentrales Ziel des Programms IdS ist die Integration der Menschen in die Gesellschaft . Im Verein entstehen viele Anlässe, bei denen „Alltagswissen oder ein vertiefender Spracherwerb quasi nebenbei vermittelt werden“. In den Projekten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „2:0 für ein Willkommen“ und „Willkommen im Fußball“ werden explizit auch Sprachfördermaßnahmen im Fußball unterstützt. Darüber hinaus trägt das gemeinsame Sporttreiben mittelbar zum Spracherwerb bei. 34. Inwiefern beinhalten die Förderkriterien der durch Bundesmittel geförderten Programme und Projekte zur Integration von Geflüchteten im Sport speziell die Berücksichtigung von Angeboten für Mädchen und Frauen sowie lesbischen , schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Geflüchteten ? Welche Definition von „Flüchtlingen“ wird den durch Bundesmittel geförderten Programmen und Projekten zugrunde gelegt? Die Förderkriterien des Bundesprogramm IdS enthalten keine Vorgaben zu der Berücksichtigung von Angeboten für Mädchen und Frauen sowie lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Geflüchteten. Auf die Antworten zu den Fragen 29b bis 29c sowie 23 bis 23c wird verwiesen. In den unter Frage 30 genannten Sportprojekten für Geflüchtete wird ein Schwerpunkt auf besondere Sportangebote für geflüchtete Mädchen und Frauen gelegt.  Zu der Frage zur Definition von „Flüchtlingen“ wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 35. Beinhalten die Vergabekriterien für eine Förderung von sportbasierten Programmen und Projekten für Geflüchtete eine Berücksichtigung, ob alle Geschlechter proportional gleichermaßen von den Projekten profitieren, und wenn nein, warum nicht? Die sportbasierten Programme und Projekte der Integrationsbeauftragten sowie des Bundes werden nicht vergeben und unterliegen somit keinen Vergabekriterien . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 36. Inwiefern hat die Bundesregierung Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung des Projekts „Orientierung durch Sport“, das bis Anfang März 2018 gefördert wurde, umgesetzt (www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Bericht_ Wissenschafltiche_Belgeitung.pdf, S. 32 ff.)? Die Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung des Projekts „Orientierung durch Sport“ richten sich an Projektträger und wurden vom Projektträger Deutsche Sportjugend (dsj) bei der Fortentwicklung des Projekts berücksichtigt. 37. Wurden bzw. werden folgende Integrationsprojekte in den Jahren von 2015 bis 2019 durch den Bund finanziell unterstützt (bitte einzeln aufschlüsseln): „buntkicktgut“; „Sport mit Courage“ „Sport ohne Grenzen, Champions ohne Grenzen“ „DISCOVER FOOTBALL“ „Fußball ohne Abseits“ „Kicking Girls“ „Bunter Mädchenfußball“, „Fußball Coach werden – migrantische jugendliche Mädchen qualifizieren “ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12377 „Lernort Stadion“ „Fußball trifft Kultur“? Und wenn ja, in welcher Form, und welchem Umfang? „Discover Football – Sport- und Freizeitangebote für geflüchtete Frauen und Mädchen entwickeln“ ist 2016 mit rund 60 000 Euro gefördert worden. Das Projekt „Lernort Stadion e.V. wird im Zeitraum von 2015 bis 2019 mit Zuwendungen für Maßnahmen in Höhe von vstl. insgesamt rund 81 850 Euro gefördert : Die Geschäftsstelle der Initiative wird zusätzlich aus Mitteln des Kinderund Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert. Im Haushaltsjahr 2018 wurde eine Förderung i. H. v. 105 000 Euro eingeplant. Ab 2019 erfolgte eine Aufstockung auf 205 000 Euro jährlich. Der Verein „Champions ohne Grenzen e. V.“ wird als ein Akteur des Berliner Bündnisses im Programm ‚Willkommen im Fußball‘ der Deutsche Kinder und Jugendstiftung in Kooperation mit der DFL-Stiftung mittelbar finanziell unterstützt . Das in 2014 gestartete Projekt "Fußball Coach werden – migrantische jugendliche Mädchen qualifizieren“ des Instituts für Integration durch Sport und Bildung e. V. (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5650) wurde vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 mit weiteren 80 000 Euro gefördert. Das Projekt „Sport mit Courage“ wurde in den Jahren 2013 bis 2016 im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe (ZdT)“ gefördert. Auf die Jahre 2015 und 2016 entfallen Fördermittel in Höhe von rund 357 800 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 31, 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5650 verwiesen. 38. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, um dieses Anliegen zu befördern, und wenn nein, warum nicht? Ja. Im Bundesprogramm IdS stellt die Förderung und Anerkennung des freiwilligen Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund eine tragende Säule dar. Entsprechend werden Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stützpunktvereine durchgeführt und so wichtige Voraussetzungen für das Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb der Vereine geschaffen. Auch hierdurch nehmen Menschen mit Migrationshintergrund tragende Rollen in der Vereinsarbeit ein, auch in den Vorständen. Vereinsvorstände werden zur Einrichtung von Stellen für Integrationsbeauftragte beraten. Darüber fördert das Programm Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund und deren Funktionen in den Stützpunktvereinen durch Qualifizierungsmaßnahmen. In allen in Frage 30 genannten Sportprojekten wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Geflüchteten zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben im Sport gelegt. Zum NAP-I „Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt als Scharnier von Teilhabe“ wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Projekte des Bundesprogrammes ZdT zielen u. a. auf die Stärkung von Vereins - und Verbandsstrukturen ab. Insbesondere in der laufenden Förderphase werden im Rahmen von Modellprojekten Maßnahmen, Methoden und Instrumente des interkulturellen Lernens für Haupt- und Ehrenamtliche in Verbänden aus den Bereichen Sport, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW) und in landesweit tätigen Helferorganisationen entwickelt und erprobt. Die jeweiligen Modellprojekte sollen den Mitgliedern des kooperierenden Landesverbands Lernprozesse zu gemeinsamen und unterschiedlichen kulturellen Prägungen ermöglichen. Die gemeinsam entwickelten Methoden und Instrumente sollen dabei so konzipiert sein, dass sie dauerhaft und nachhaltig in die Struktur des Verbandes verankert werden können und diesem auch nach Projektende zur Verfügung stehen. Als Ergebnis sollen Vereine und Verbände so in der Lage sein, sich stärker gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund zu öffnen. Für das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) sind ehrenamtlich und zivilgesellschaftlich aktive Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Teil der Hauptzielgruppe. Für junge Erwachsene mit Zuwanderungsgeschichte (nicht nur im Sportbereich) führte das BfDT z. B. 2012 bis 2015 in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung eine „Multiplikator/-innenschulung – Professionalisierung im Ehrenamt“ durch. 39. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seinen Leitfaden „Zielgruppenorientierte Integrationsarbeit“ auch an die 16 Landessportbünde bzw. an die 66 olympischen und nicht-olympischen Spitzensportverbände verteilt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Soweit der Bundesregierung bekannt, hat der DOSB den Leitfaden an seine Mitgliedsorganisationen verteilt und ferner nach Bedarfsanzeigen und aus gegebenem Anlass versandt. 40. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des DOSB erhoben, wie viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund beim DOSB selber bzw. bei den Landessportbünden bzw. bei den Spitzensportverbänden hauptamtlich als Funktionäre bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt sind? a) Wenn ja, wie viele sind dort jeweils beschäftigt (bitte nach den jeweiligen Verbänden (DOSB, Landessportbund bzw. Spitzensportverband) sowie den Funktionsebenen und, wenn möglich, auch nach Geschlecht aufschlüsseln )? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12377 41. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der DOSB bzw. haben die Landessportbünde und Spitzensportverbände nunmehr – wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt – Integrationsbeauftragte benannt und für diese Beauftragten ein spezifisches Aufgabenprofil entwickelt? a) Wenn ja, wann, und wie sieht dieses Aufgabenprofil aus (bitte einzeln für jeden der DOSB-Mitgliedverbände einzeln erläutern)? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Vom Präsidium des DOSB wurden bis 2014 sechs Integrationsbotschafter/-innen berufen. Sie übten vorrangig Vorbildfunktionen und repräsentative Aufgaben aus. Seit 2014 werden im Rahmen des IdS-Programms einzelne verdiente Persönlichkeiten bei Veranstaltungen als integrative Vorbilder einbezogen. Ein festes Aufgabenportfolio existiert nicht. Auf Ebene der LSB gibt es keine Integrationsbeauftragten , aber Präsidiumsmitglieder bearbeiten das Thema Integration. Auf der Ebene der Stützpunktvereine sind und werden weiterhin Integrationsbeauftragte berufen bzw. gewählt. Hierzu werden die Vorstände der Stützpunktvereine durch den DOSB beraten. Integrationsbeauftragte üben hier unterschiedliche Funktionen z. B. im Vorstand oder in der operativen sportlichen Arbeit aus. Auch im DFB und seinen 21 Landesverbänden wurden Integrationsbeauftragte benannt und ein Aufgabenprofil entwickelt. 42. Ist es zutreffend, dass der „Nationale Aktionsplan Integration“ eine Selbstverpflichtung des Bundes enthält, Migranten(selbst-)organisationen als Akteure im Bereich Sport zu fördern, und wenn ja, was hat die Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2018 getan, um diese Selbstverpflichtung umzusetzen ? Ja. Auf die Antworten zu den Fragen 42a bis 42f wird verwiesen. a) Inwiefern plant die Bundesregierung auch Neue Deutsche Organisationen als Akteure im Bereich Sport zu fördern? Sofern es sich es um Sportvereine handelt, können Neue Deutsche Organisationen eine Förderung im Programm IdS beim jeweiligen LSB beantragen. Daneben werden Kooperationspartnerschaften mit externen Organisationen generell im Programm angestrebt. b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 unternommen , um den – von ihr selbst festgestellten Integrationsbeitrag von Migrantensportvereinen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5650, S. 22) – auch durch Bundesmittel weiter zu fördern? c) Welche Migrantensportvereine wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 zu welchem Zweck durch Mittel des Bundes gefördert (bitte aufschlüsseln )? Die Fragen 42b und 42c werden gemeinsam beantwortet. Für Migrantensportvereine gelten dieselben Anforderungen zur Mitwirkung im Bundesprogramm IdS wie für alle anderen Vereine. Eine Förderung kann über die jeweiligen LSB beantragt werden. Die Förderung, die Migrantensportvereine erhalten, wird nicht separat erfasst. Dies trifft auch auf die in Frage 30 aufgeführten Projekte zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahr 2013 hat der DOSB eine wissenschaftliche Expertise zur Gewinnung von Migrantensportvereinen als Partner der Integrations- und Verbandsarbeit in Auftrag gegeben, um Sportvereine bei der Kooperation mit Migrantensportvereinen zu unterstützen (zum Download unter: https://cdn.dosb.de/user_upload/www. integration-durch-sport.de/Service/Info-Material/IdS_Expertise_Stahl.pdf). Aus dem Programm ZI:EL („Zukunftsinvestition: Entwicklung jungen Engagements im Sport“) sind zwar nicht gezielt Migrant/-innensportvereine gefördert worden, jedoch mittelbar auch junge Menschen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen des Programms wurden von 2013 bis 2018 innerhalb der Förderprogramme über 620 modellhafte Maßnahmen in den Themenfeldern Integration, Inklusion und Bildungsbenachteiligung durchgeführt. Mit den Maßnahmen wurden mehr als 23 200 Teilnehmende unter 27 Jahren erreicht. Ab dem 1. Januar 2019 konnten zur langfristigen Sicherung der erzielten Ergebnisse und zur Weiterentwicklung von jungem Engagement und Teilhabe junger Menschen an der Kinder- und Jugendarbeit im gemeinnützigen Sport jährlich 750 000 Euro in die Infrastrukturförderung der dsj überführt werden. d) Inwiefern hat die Bundesregierung auf die im Sportentwicklungsbericht 2009/2010 von Migrantensportvereinen benannten existenziellen Probleme wie „die zeitliche Verfügbarkeit und der Zustand der genutzten Sportstätten“ reagiert (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/ Sportentwicklungsberichte/SEB_2009_2010/Themenberichte_2009_2010/ Migrantensportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 1)? Die Bundesregierung fördert Sportstätten für den Spitzensport. Die im Sportentwicklungsbericht 2009/2010 angesprochenen Sportstätten dürften weit überwiegend solche des Breitensports sein, die in der Förderung der Länder stehen (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2009_2010/ Themenberichte_2009_2010/Migrantensportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v= 2, S. 1). Die Bundesregierung fördert seit 2015 darüber hinaus im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ die Sanierung von Sportstätten. Auch im Rahmen der Städtebauförderung und seit 2017 mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ fördert der Bund die Kommunen mit Bundesfinanzhilfen bei der Sanierung von Sportstätten. Für die Umsetzung der beiden letztgenannten Programme sind die Länder zuständig. Die Stützpunktvereine des Bundesprogramms IdS greifen auf lokal vorhandene Infrastrukturen zurück. Baumaßnahmen oder andere infrastrukturverbessernde Maßnahmen können im Rahmen des Bundesprogramms aufgrund der Bestimmungen des Haushaltstitels nicht gefördert werden. e) Welche Strukturprojekte (wie z. B. das 2014 ausgelaufene Projekt „Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionäre, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund“) wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 durch wie viele Bundesmittel gefördert? Innerhalb des Bundesprogramms IdS stellt „Qualifizierung“ ein übergeordnetes Ziel dar. Seit 2015 wird z. B. die Qualifizierungsmaßnahme „Fit für die Vielfalt“ im Bundesprogramm umgesetzt. Die Maßnahme zielt sportdidaktisch insbesondere auf die Erhöhung der interkulturellen Sensibilität der Akteure des Bundesprogramms ab. Übungsleitende werden nicht im Rahmen der Bundesförderung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12377 ausgebildet. Auch bei den unter Frage 30 aufgeführten Sportprojekten wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Geflüchteten zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben im Sport gelegt (z. B. Übungsleiter, Trainer, Schiedsrichter , Platzwart, Vereinsmanager u. a.). f) Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (wie auf Bundestagsdrucksache 18/5650, S. 23 angekündigt) das Thema „Sport als Engagementfeld “ in seinen jährlichen Fachtagungen mit Migrantenselbstorganisationen und Neue Deutsche Organisationen thematisiert, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Ergebnissen? Das BAMF tauscht sich regelmäßig mit Migrantenorganisationen aus. In diesem Rahmen wird anlassbezogen die Kooperation mit den Landessportbünden und dem DOSB thematisiert, mit dem Ziel diese zu vertiefen. Jährliche Fachtagungen haben auf Grund der außergewöhnlichen Belastungssituation des Bundesamtes seit 2015 nicht mehr stattgefunden. 43. Welche integrationspolitischen Forschungsvorhaben hat der Bund im Bereich der Sportwissenschaft in den Jahren von 2015 bis 2019 gefördert? Keine. 44. Sind Themen, wie z. B. die „Integration von Geflüchteten in und durch den Sport“ bzw. das „integrationspolitische Potential von Migrantensportvereinen “ Gegenstand der durch den Bund geförderten sportwissenschaftlichen Forschung, und wenn ja, inwiefern; wenn nein, warum nicht? Forschungsvorhaben zu den genannten Themen gab es nicht. Allerdings wurden 2016 im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung des IdS-Programms die besonderen Maßnahmen für Geflüchtete in den IdS-Stützpunktvereinen u. a. auf ihre Zielrichtung, Dichte und Dauer evaluiert. 45. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Diskriminierung von Menschen mit sog. Migrationshintergrund, b) die antiziganistische Diskriminierung von Menschen, c) die antisemitische Diskriminierung von Menschen und d) die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Religionszugehörigkeit im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere Verbandsfunktionärinnen oder Verbandsfunktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder „Fans“)? Spezifische Erkenntnisse zu Diskriminierungsfällen liegen der Bundesregierung nicht vor. Aussagekräftige Statistiken werden hierüber nicht geführt. Beschwerden zu Diskriminierungsfällen erfasst unter anderem die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes. Die dorthin gerichteten Beratungsanfragen werden nicht nach dem Merkmal „Sport“ erfasst. Beschwerden, die die ADS in diesem Bereich erreichten, bezogen sich auf eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Ethnie (insgesamt 8 Fälle) im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einem Verein, Verbands- oder Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einsvorschriften zur Zusammensetzung von Mannschaften, rassistische Beleidigungen auf dem Spielfeld durch die gegnerische Mannschaft oder eine rassistische Einstellung eines Vereins selbst. Soweit es um Antisemitismus im Kontext des Vereinssports geht, wird auf den 2. Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (UEA) (Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 18/11970 vom 7. April 2017), hier insbesondere Kapitel 12.3, verwiesen. Antiziganistische Diskriminierungen wurden der ADS nicht gemeldet. 46. Inwiefern hat der DFB nach Kenntnis der Bundesregierung eine selbstkritische Aufarbeitung nach den eingestandenermaßen rassistischen Angriffe auf die beiden deutschen Nationalspieler Mesut Özil und Ilkay Gündoğan begonnen , sodass der DFB heute auf rassistische, antisemitische und/oder antiziganistische Angriffe angemessen reagieren kann (www.dfb.de/news/detail/ erklaerung-des-dfb-praesidiums-zum-ruecktritt-von-mesut-oezil-190102/)? Wenn ja, wie sieht diese Reaktion aus, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. 47. Ist es zutreffend, dass in den drei Jahren von 2015 bis 2017 (neben der Strukturförderung der „Koordinationsstelle Fanprojekte“) bundesweit nur zehn kleine, lokale Projekte im Bereich „Rechtsextremismus/Antirassismus/Hooligans im Fußball/Fanprojekte“ durch den Bund gefördert wurden – aber keines davon durch das für die Themen Verfassung und Demokratie, Innere Sicherheit und Sport zuständige Bundesinnenministerium, sondern allein durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13068, S. 12 ff.), und wenn ja, warum? Nein. In den Jahren 2015 bis 2017 hat die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) drei Modellprojekte (Engagementförderung junger Geflüchteter durch Qualifizierung im und durch Fußball; Mitgestalten! Vereine und Geflüchtete gemeinsam für die Zukunft des Fußballs; Integrationsbotschafter/-in der Deutschen Soccer Liga) im Bereich „Rechtsextremismus/Antirassismus/Hooligans im Fußball /Fanprojekte“ gefördert. Seit 2015 kooperiert die BpB zudem mit dem Verein Lernort Stadion e. V. Der Verein fördert und vernetzt die Arbeit von 20 an Bundesligastadien angesiedelten sogenannten Lernzentren und setzt innovative Projekte im Bereich der außerschulischen Bildung um. Als Dachverband berät der Verein seine Mitglieder, organisiert in Zusammenarbeit mit der BpB Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltungen und entwickelt Konzepte, Materialien sowie Unterrichtshilfen für die Praxis . Im Auftrag der BpB entstand 2017 Refugee Eleven, eine elfteilige Webvideo- Serie: Junge geflüchtete Amateurfußballer der Mannschaft „Refugee11“ begegnen zehn Profifußballern und einer Profifußballerin, die selbst Fluchterfahrungen haben. Im Rahmen des Bundesprogramms ZdT werden keine Fanprojekte als solches gefördert, aber das Programm fördert Projekte zur Stärkung demokratischer Teilhabe und gegen Extremismus. Im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren. Mit seiner inhaltlichen Fokussierung auf den ländlichen/strukturschwachen Raum und vor allem auf die Verbände des Sports, der Freiwilligen Feuerwehr, des THW und der Wohlfahrt als strukturbildende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12377 Säulen der Gesellschaft abseits der großen Ballungszentren hat sich das Programm als wirksames und erfolgreiches Instrument der Demokratieförderung und Extremismusprävention mit hoher Qualität etabliert. Die Projekte sollen präventiv , vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer Gefährdungen agieren und die grundlegenden Bedingungen für ein gleichwertiges und gewaltfreies Zusammenleben schaffen. Im Bereich des Sports werden u. a. Projekte in 10 Landessportverbänden gefördert. 48. Inwiefern wurden die Themen Rassismus und Rechtsextremismus im Sport bzw. im Fußball im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2017 erwähnt, und wenn nicht, warum nicht? Inwiefern wurden die Themen Antisemitismus und Antiziganismus im Sport bzw. im Fußball im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2017 erwähnt, und wenn nicht, warum nicht? Der Jahresbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz stellt nur ausgewählte Entwicklungen des jeweiligen Berichtsjahres in den jeweiligen Phänomenbereichen dar. Er erhebt nicht den Anspruch, umfassend und vollständig über alle Aspekte der Phänomenbereiche zu berichten. 49. Warum gibt es seitens der Bundeszentrale für politische Bildung kein Programm zu dem Problem Rechtsextremismus- und Gewaltprävention speziell im Fußballfanbereich (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4814, S. 8)? Die Tätigkeit der BpB zielt u. a. darauf ab, der Entstehung bzw. Verfestigung extremistischer Einstellungen und Strukturen durch politische Bildungsarbeit entgegenzuwirken . Im Mittelpunkt der Arbeit steht, extremistischen, rassistischen und demokratiefeindlichen Einstellungen und Parolen bereits im Vorfeld den „Nährboden“ zu entziehen und den zivilgesellschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern konkrete Hilfestellungen anzubieten, um extremistischen Einstellungen argumentativ entgegentreten zu können. Aus Sicht der politischen Bildung hat sich als sinnvoll erwiesen, bei Realisierung dieses präventiven Ansatzes in hohem Maße phänomenübergreifend zu arbeiten. Eine solche phänomenübergreifende Betrachtung von Formen des Extremismus ermöglicht sowohl die Identifikation von Gemeinsamkeiten als auch von Unterschieden pädagogischer Präventionsansätze und somit eine wirksamere Umsetzung zielgruppenspezifischer Maßnahmen. Programme, die als Zielsetzung explizit eine eng umrissene Zielgruppe adressieren, bergen zudem immer die Gefahr einer Stigmatisierung und von Reaktanzen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 28 und 29 auf Bundestagsdrucksache 19/4814 und die in der Antwort zu Frage 47 genannten Projekte verwiesen. Seitens des mit seiner Geschäftsstelle in der BpB angesiedelten BfDT gibt es zwar kein explizites „Programm“, jedoch gab es zahlreiche Angebote des BfDT in Form von Veranstaltungen und anderer Aktivitäten. Zudem ist das BfDT Gründungsmitglied im Netzwerk „Sport & Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde “ und hat Praxisbroschüren gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball „11 Fragen nach 90 Minuten“ und „Vielfalt trifft Fußball“ erarbeitet und herausgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12377 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 50. Warum erhält die Kampagne „Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus “ keine Fördermittel des Bundes (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12371)? Die Kampagne wurde 2018 in das Netzwerk „Sport und Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde“ überführt. Die Arbeit des Netzwerks generiert keine eigenen Kosten und trägt sich selbst. Um jedoch eine kontinuierliche Netzwerkarbeit zu gewährleisten, wurde Anfang 2018 bei dsj in Frankfurt am Main eine Geschäftsstelle für das Netzwerk eingerichtet, deren Arbeit im Rahmen des Bundesprogramms ZdT durch das BMI gefördert wird. 51. Hat das BMI die DFB-Borschüre „Gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung . Für Vielfalt und Respekt“ aus dem Jahr 2016 finanziell gefördert; und wenn ja, in welcher Höhe? Das BMI hat den DFB bei der Erstellung der Broschüre fachlich-inhaltlich unterstützt und beraten. Eine finanzielle Unterstützung seitens des BMI ist nicht erfolgt . 52. Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf eine zunehmende Verschmelzung und Professionalisierung einer kampfbereiten Szene aus Neonazis, Hooligans und rechten Kampfsportlern (www.bpd.de/politik/extremismus/ rechtsextremismus/279552/der-extremrechte-kampfsportboom)? Aus dem „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-“, der 2009 im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundeskriminalamts erstellt wurde und seitdem fortlaufend aktualisiert wird, wurden Maßnahmen festgelegt, welche die polizeiliche Präsenz an Brenn- und Treffpunkten betreffen. Diese (und lageangepasst ggf. weitere Maßnahmen) werden bei bekanntgewordenen Veranstaltungen der Kampfsportszene durch die jeweiligen Landespolizeien im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsequent umgesetzt. Im Bundesamt für Verfassungsschutz stellt die Bearbeitung der rechtsextremistischen Kampfsportszene innerhalb des gewaltorientierten Rechtsextremismus einen Schwerpunkt der Bearbeitung dar. So werden im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Verfassungsschutzbehörden Einzelpersonen, Gruppierungen, Label und Veranstaltungen der rechtsextremistischen Kampfsportszene intensiv beobachtet . Darunter fallen auch Bezüge in das rechtsextremistische Hooligan- Spektrum, zu rechtsextremistischen Parteien/Gruppierungen bzw. zu rechtsextremistischen Kampfsportlern im Ausland. Grundsätzlich bietet auch das Programm ZdT in dem durch die Fragesteller zitierten Zusammenhang die Möglichkeit für betroffene Sportverbände Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Zudem bieten u. a. die in allen 16 Bundesländern aktiven Mobilen Beratungsstellen Unterstützung und Beratung im Umgang mit der dargestellten Herausforderung. Diese Beratungsstellen werden durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ über die jeweiligen Landes-Demokratiezentren gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333