Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12389 19. Wahlperiode 14.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11978 – Geplante steuerliche Verbesserungen für die Digitalisierung von Unternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) meldete am 1. Juli 2019, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier suche gemeinsam mit dem Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz nach einer Lösung, um die Digitalisierung in den Unternehmen weiter voranzutreiben (https://edition.faz.net/ faz-edition/unternehmen/2019-07-02/96b7d1271f95c425a11f7fb25bd44c8e/? GEPC=s5). Derzeit werde laut „FAZ“ über eine Sonderabschreibung im Zusammenhang mit der Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter nachgedacht. Dadurch solle es für Unternehmen attraktiver werden, in neue, für die Anforderungen der Digitalisierung besser ausgelegte Maschinen zu investieren. Die Fraktion der FDP hat bereits zu Beginn dieser 19. Legislaturperiode einen Antrag (Bundestagsdrucksache 19/959) eingebracht, wonach die Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse besser als bisher steuerlich unterstützt werden sollen. Danach soll u. a. die Möglichkeit der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch auf „digitale Innovationsgüter“ bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter erweitert werden, die der digitalen Transformation dienen; eine zeitlich befristete Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für diese „digitalen Innovationsgüter“ bzw. Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformation dienen, auf 2 000 Euro vorgesehen werden, um den Digitalisierungsprozess insbesondere für kleinere Unternehmen zu beschleunigen; eine zeitlich befristete Erweiterung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG auf „digitale Innovationsgüter“ bzw. Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformation dienen, vorgenommen werden, um die Liquiditätsversorgung und Eigenkapitalbildung kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, damit diese den Digitalisierungsprozess leichter bewältigen können. In der abschließenden Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (26. Sitzung am 12. Dezember 2018) zu diesem Antrag (Bundestagsdrucksache 19/959) begrüßte der Vertreter der Fraktion der CDU/CSU die grundsätzliche Zielsetzung des Antrages. Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der SPD verwiesen in der Sache auf den zwischen CDU/CSU und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12389 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode SPD geschlossenen Koalitionsvertrag. Dort heißt in den Zeilen 2684 bis 2686: „Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung wollen wir unterstützen. Dazu werden wir überprüfen, ob zugunsten digitaler Innovationsgüter die Abschreibungstabellen überarbeitet werden.“ Unter Verweis hierauf lehnten die genannten Fraktion den genannten Antrag ab. 1. Kann die Bundesregierung den Bericht der „FAZ“ vom 1. Juli 2019 bestätigen , dass die genannten Ressorts an einer steuerlichen Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Betriebe bzw. ihrer Geschäftsprozesse arbeiten? 2. Welche steuerfachlichen Maßnahmen strebt die Bundesregierung oder streben ggf. bislang nur die einzelnen Ressorts hierzu an? Sofern noch keine ressortsabgestimmte Auffassung hierzu vorliegt, welche Maßnahmen wurden zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium der Finanzen erörtert? 3. Arbeiten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium der Finanzen derzeit auch daran, eine trennscharfe Definition für den Begriff „digitales Wirtschaftsgut“ bzw. „digitales Innovationsgut “ zu finden? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind die Bundesministerien bisher gekommen ? 4. Wurde hierzu eine gemeinsame Arbeitsgruppe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie Bundesministerium der Finanzen eingerichtet ? Oder fanden in diesem Zusammenhang zumindest gemeinsame Treffen der Arbeitsebenen statt? Wenn ja, wann haben diese Treffen stattgefunden, und welche Referate der beiden Ressorts waren daran beteiligt? 5. Sind weitere Treffen der beiden Ressorts auf Arbeits- und/oder Leitungsebene zum Thema steuerliche Förderung der Digitalisierung von Unternehmen geplant? Wenn ja, welche Termine sind hierfür avisiert? 6. Inwiefern ist die Bundesregierung der Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nachgekommen, „zugunsten digitaler Innovationsgüter die Abschreibungstabellen (zu) überarbeiten“? Wenn noch nicht, zu wann ist dieses geplant? Wie soll diese Überarbeitung konkret aussehen? Die Fragen 1 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu dem die Frage betreffenden Sachverhalt gibt es keine abgeschlossene Willensbildung der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333