Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12391 19. Wahlperiode 14.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12040 – Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit gibt es in Deutschland rund 6 500 Unternehmen im Sicherheitsgewerbe, welche im Jahr 2016 einen Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro erwirtschafteten und rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigen (vgl. www.bdsw.de/images/statistiksatz/ Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_2019_0503.pdf). Derzeit obliegt die staatliche Aufsicht über diesen Unternehmenssektor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Sicherheitswirtschaft fordert seit einigen Jahren einen Zuständigkeitenwechsel für private Sicherheitsfirmen vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Durch diesen Wechsel erhofft sich die Branche schärfere Zugangsvoraussetzungen und damit eine Verbesserung der Qualität (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/das-geschaeftmit -der-sicherheit-wer-ueberwacht-die-waechter/13659074.html). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht daher eine Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz statt wie bisher in der Gewerbeordnung vor. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 19. Legislaturperiode; S. 127). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat der Forderung über einen Zuständigkeitenwechsel bereits zugestimmt. Die Bundesregierung hatte sich jedoch letztes Jahr darauf verständigt, erst das bundesweite Bewacherregister, welches am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, abzuwarten (vgl.: www.behoerden-spiegel.de/2018/11/14/zustaendigkeitenwechsel-sollkommen /). Das Bewacherregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentiert an zentraler Stelle Daten zu Erlaubnissen von Gewerbetreibenden und Zulassungen, insbesondere zu Qualifikation und Zuverlässigkeit , von Wachpersonen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12391 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe vorlegen? Ist in diesem Zusammenhang ein eigenständiges Gesetz für das private Sicherheitsgewerbe vorgesehen? 2. Plant die Bundesregierung, dem BMI bzw. einer Behörde aus seinem Geschäftsbereich auch die Kompetenzen über das bundesweite Bewacherregister zu erteilen? Wenn ja, welche Behörde? 3. Welche konkreten Aufgaben wird das BMI zur Prüfung der Qualifikation und Zuverlässigkeit der Beschäftigten im privaten Sicherheitssektor übernehmen ? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe ist derzeit Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts. Zum Zeitplan, zu einem eigenständigen Sicherheitsgesetz und zu weiteren organisatorischen Maßnahmen können angesichts der laufenden Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. 4. Welche Probleme bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes sind in den vergangenen Jahren aus Sicht der Bundesregierung aufgetreten? Das private Sicherheitsgewerbe ist im Gewerberecht geregelt. Die gewerberechtlichen Anforderungen wurden zuletzt durch die Novellierung des Bewachungsrechts im Jahr 2016 verschärft. Die Regelungen im Gewerberecht zielen darauf ab, einerseits die Gewerbefreiheit zu gewährleisten, andererseits potenzielle Gefahren , die von dem Gewerbetreibenden und seinem Wachpersonal ausgehen können, abzuwehren. Bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes unter dieser Zielsetzung sind aus der Sicht der Bundesregierung keine Probleme aufgetreten . 5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe und eine fachliche Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums? Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass private Sicherheitsbetriebe einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz sollen die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessert und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit gesorgt werden. Da hierbei nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sicherheitspolitische Überlegungen eine stärkere Rolle als bisher spielen sollen, bietet es sich an, mit einer Neuordnung der Regelungen die fachliche Zuständigkeit für diese Materie auf das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu übertragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12391 6. Welche jährlichen finanziellen und personellen Mittel sind für die Prüfung der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe durch die Bundesregierung und ihre Behörden vorgesehen? Der Vollzug des Bewachungsrechts und damit auch die Prüfung der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe (Wachpersonen) obliegt allein den zuständigen Behörden der Länder. Diese erheben für die entsprechenden Amtshandlungen Gebühren . Das von Bund und Ländern aufzubauende Bewacherregister gewährt den Behörden der Länder lediglich eine technische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Vollzugsaufgaben. 7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität im Sicherheitsgewerbe weiter zu verbessern? Angesichts der laufenden Gespräche zwischen den Ressorts können derzeit noch keine Aussagen zu möglichen weiteren Maßnahmen getroffen werden, die die Qualität im Sicherheitsgewerbe weiter verbessern könnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333