Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12393 19. Wahlperiode 14.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12043 – Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung , dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können. Dabei sind laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Daten aus Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämtern besonders relevant, weil sie die wohl grundlegendsten Informationen für die Ermittlung der Grundsteuer bereitstellen – die Fläche von Grundstücken (vgl. Entwurf der Bundesregierung eines Grundsteuer-Reformgesetzes, S. 92). Nach Kenntnis der Fragesteller ist die hierfür geplante bundesweite Liegenschafts - und Grundstücksdatenbank LANGUSTE, in erheblichem Verzug. Während einzelne Bundesländer – wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht einmal mitteilen konnten, wie viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, ist der Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in Mecklenburg -Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücksdaten digital erfasst werden müssen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9538). Vor diesem Hintergrund ging das Bundesministerium der Finanzen im April 2018 davon aus, dass die digitale Erfassung in der Datenbank je nach Bundesland bis zu 13 Jahre dauern werde (vgl. „Mit der Languste hat er nicht gerechnet. Neuer Rückschlag für den Bundesfinanzminister “, in: Wirtschaftswoche vom 10. Mai 2019, S. 36). Laut dem Mitte Juni 2019 veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das neue Grundsteuergesetz bereits im Jahr 2025 angewendet werden – also sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE nach der Einschätzung der Bundesregierung abgeschlossen werden kann. Die Fragesteller zweifeln vor dem Hintergrund dieser massiven Missstände an der Administrierbarkeit des geplanten Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell), das zudem noch zahlreiche weitere Merkmale für die Ermittlung der Grundsteuer vorsieht und in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion als bürokratisch und komplex wahrgenommen wird (vgl. „Bayern bekommt seine Ausnahme“, in: Handelsblatt vom 18. Juni 2019, S. 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12393 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus diesem Grunde muss nach Ansicht der Fragesteller die Frage der Umsetzbarkeit der Grundsteuerreform in den weiteren Beratungen stärker in den Fokus gerückt werden als bisher. Dem Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE, deren aktueller Datenbestand dem Bundesministerium der Finanzen am 1. Juli 2019 übermittelt wurde, muss absolute Priorität eingeräumt werden . 1. Ist die Bundesregierung noch immer der Auffassung, dass der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE in „erhebliche[m] Verzug sei“ und er deshalb intensiviert werden müsse, wie es im Rahmen der zuständigen Bund- Länder-Arbeitsgruppe (Niederschrift vom 11. April 2018) festgehalten wurde? Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer - und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststellungszeitraums 2022 gerechnet werden. 2. Auf wie viele Jahre prognostiziert das BMF die maximale Erfassungsdauer je Land für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE, wenn man davon ausgeht , dass bei einer Einführung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE – Stufe 1 jedes Flurstück einer wirtschaftlichen Einheit zugeordnet sein müsste? 3. Von wie vielen Jahren ging das BMF in seiner Prognose für die maximale Erfassungsdauer für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE je nach Land zu folgenden Stichtagen aus: a) 1. Januar 2017 b) 1. Juli 2017 c) 1. Januar 2018 d) 1. Juli 2018 e) 1. Januar 2019 f) 1. Juli 2019 (bitte Informationen aus Sachstandsberichten, die dem BMF im Rahmen der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppen übermittelt wurden , berücksichtigen)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Der Vollzug des bundesgesetzlichen Bewertungsrechts obliegt den Ländern. Die Länder bestimmen aufgrund ihrer Organisationshoheit die einzusetzenden Personal - und Sachmittel für den Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE in eigener Zuständigkeit. Die Bundesregierung konnte in der Vergangenheit und kann auch in Zukunft keine Prognosen erstellen. Die Sachstände werden durch das Bundesministerium der Finanzen jedoch turnusmäßig erhoben, auch um die Bemühungen der Länder zum Aufbau der Grundstücksdatenbank im Wege der Freiwilligkeit zu intensivieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12393 4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung alle Länder mit dem Aufbau der Verbindungsdatei LANGUSTE begonnen, und wenn nein, welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen noch nicht mit dem Aufbau begonnen? 5. In welchen Ländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei LANGUSTE? 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in den Ländern personelle Verstärkungen eingesetzt wurden bzw. werden, um den Aufbau der Verbindungsdatei LANGUSTE voranzubringen (bitte die Länder ausdrücklich benennen, von denen die Bundesregierung weiß, dass eine personelle Verstärkung erfolgt ist oder erfolgen wird)? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet. Nach der letzten turnusmäßigen Erhebung zum 1. Juli 2019 haben die Länder Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein noch nicht mit dem Aufbau der Verbindungsdatei begonnen. Eventuelle Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei und dafür ggf. maßgebliche Gründe fallen in den Verantwortungsbereich der Länder. Gleiches gilt für eine Verstärkung des Personaleinsatzes der Länder. 7. Wird sich nach Ansicht der Bundesregierung der Arbeitsaufwand für den Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE steigern, wenn Stufe 1 der Einführung der Datenbank abgeschlossen ist und mit der turnusmäßigen Datenlieferung der Vermessungs- und Katasterverwaltung begonnen wird? Der Arbeitsaufwand für den Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE nach Aufnahme der Belieferungen durch die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder kann noch nicht abgeschätzt werden. Er ist abhängig vom Umfang der jeweiligen Daten eines Landes und von der durch die Vermessungs- und Katasterverwaltung eines Landes erfolgten Qualitätssicherung der Daten. 8. Wie sieht die konkrete weitere Zeitplanung für die Einführung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aus (bitte nach jeweiligen Stufen aufschlüsseln und die einzelnen Entwicklungsschritte aufführen)? Die Länder planen die entwicklungstechnische Fertigstellung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE Stufe I derzeit für den 31. Dezember 2021. Es ist geplant, die Grundstücksdatenbank LANGUSTE im Jahr 2022 mindestens ein halbes Jahr zu pilotieren und danach für die Länder bereitzustellen. In Stufe I werden steuererhebliche Daten der Kataster- und Justizverwaltung mit dem steuerlichen Ordnungskriterium der Finanzverwaltung verknüpft. Die Einbindung der Bodenrichtwerte erfolgt in einer weiteren Ausbaustufe der Grundstücksdatenbank. Zum Bereitstellungstermin weiterer Stufen der Grundstücksdatenbank LANGUSTE kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 9. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung eine unvollständige Grundstücksdatenbank LANGUSTE für die Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12393 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Schwierigkeiten können nach Ansicht der Bundesregierung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in den jeweiligen Bundesländern auftreten, wenn die Grundstücksdatenbank nicht voll einsatzfähig ist? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale Quote der noch zu erfassenden Flurstücke, die in der Grundstückdatenbank LANGUSTE aufgenommen werden sollen, seit 2017 entwickelt (bitte der Antwort eine Tabelle, die aufgegliedert ist nach Bundesland, Anzahl der noch zu erfassenden Flurstücke und prozentualer Quote der noch zu erfassenden Flurstücke zum jeweiligen Stichtag – 1. Januar und 1. Juli eines Jahres –, beifügen)? 12. Was sind die Kernaussagen der jeweiligen Sachstandsberichte zum Mitteilungs - und Bewertungsverfahren zur Besteuerung von Grundstücken (Grundstücksdatenbank LANGUSTE), die die einzelnen Länder zum 1. Juli 2019 an das BMF übermittelt haben? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Als Kernaussage der Sachstandsberichte lässt sich die Entwicklung der prozentualen Quote der noch zu erfassenden Flurstücke in den Ländern nachvollziehen, in denen die Verbindungsdatei noch nicht vollständig aufgebaut wurde. Diese kann den nachfolgenden Übersichten entnommen werden: Land Noch zu erfassende Flurstücke 1. Januar 2017 1. Juli 2017 1. Januar 2018 1. Juli 2018 1. Januar 2019 1. Juli 2019 Baden-Württemberg 6.886.416 5.707.697 4.368.695 2.978.492 1.822.866 k. A. Bayern 4.827.744 4.403.154 3.799.440 3.343.600 2.835.406 2.543.222 Berlin 86.951 71.549 57.757 43.711 31.030 18.202 Brandenburg 2.184.284 2.123.333 2.048.880 1.970.991 1.571.446 1.564.085 Bremen 78.901 77.077 73.349 70.972 66.118 56.112 Mecklenburg-Vorpommern 1.375.791 1.296.513 1.259.099 1.297.038 1.292.864 1.326.576 Saarland 975.292 950.730 814.624 798.555 743.327 708.637 Sachsen 1.762.585 1.619.528 1.489.195 1.428.983 1.378.886 1.351.770 Sachsen-Anhalt k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Schleswig-Holstein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Thüringen k. A. 1.294.054 1.302.439 1.262.533 1.161.116 1.077.363 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12393 Land Quote noch zu erfassender Flurstücke 1. Januar 2017 1. Juli 2017 1. Januar 2018 1. Juli 2018 1. Januar 2019 1. Juli 2019 Baden-Württemberg 77,50% 64,08% 48,86% 33,19% 20,20% k. A. Bayern 44,81% 40,82% 35,15% 30,89% 26,18% 23,16% Berlin 21,59% 17,61% 14,11% 10,59% 7,48% 4,39% Brandenburg 69,60% 67,49% 64,92% 61,56% 49,04% 48,73% Bremen 36,84% 35,86% 33,94% 32,64% 30,17% 25,36% Mecklenburg-Vorpommern 71,23% 66,62% 64,33% 64,83% 64,56% 64,94% Saarland 77,96% 75,41% 64,49% 63,16% 58,68% 55,84% Sachsen 63,42% 58,27% 53,38% 51,06% 49,09% 47,98% Sachsen-Anhalt 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% Schleswig-Holstein 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% Thüringen k. A. 39,26% 38,58% 37,15% 33,92% 31,27% 13. Wie steht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der massiven Verzögerung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE – dem Vorwurf gegenüber, es gebe ein eingebautes Vollzugsdefizit beim Entwurf des Grundsteuer-Reformgesetzes der Bundesregierung (Scholz-Modell)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstützung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Administrierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333