Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12405 19. Wahlperiode 15.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Beatrix von Storch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12014 – Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2016 haben die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) e. V., die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e. V. in Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Verbänden, unter anderem der SHG Eltern XY-Frauen (Intersexuelle Menschen e. V.), der AGS-Eltern- und Patienteninitiative e. V. sowie dem Bundesverband Intersexuelle Menschen e. V. die S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ herausgegeben. Diese enthält Empfehlungen für eine gesicherte Versorgung von DSD-Betroffenen (Disorders of Sex Development; medizinische Terminologie nach der Konsensuskonferenz 2005 in Chicago mit Klassifikationen nach Hughes, Houk et al. 2006) und basiert auf der Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30. Januar 2015 zur Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten bzw. Störungen der Geschlechtsentwicklung (Deutsches Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 1 – 12; Bekanntmachung Deutsches Ärzteblatt Jg. 112, Heft 13, 27. März 2015). Danach soll „die medizinische und psychologische Beratung von DSD-Betroffenen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen weiteren erforderlichen Spezialdisziplinen erfolgen“ (Stellungnahme der Bundesärztekammer wie oben genannt, Deutsches Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 10). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 13. Juli 2018 eine Ausschreibung veröffentlicht, mit der die Förderung von Projekten beabsichtigt ist, „die vor dem Hintergrund der genannten Empfehlungen zur Verbesserung der leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit DSD beitragen“ (Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juli 2018, S. 2). Schwerpunkt der Förderung sind unter anderem die Fragestellungen , wie eine multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb eines Zentrums sowie zwischen mehreren Zentren ausgestaltet werden kann, welche Anforderungen die leitlinienkonforme Versorgung an die beteiligten Berufsgruppen stellt, und wie ein Schnittstellenkonzept zwischen Zentren und ggf. externen Beratungsstellen ausgestaltet und in die Praxis implementiert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12405 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden kann (ebd. S. 2, 3). Zuwendungsempfänger sind Einrichtungen des Gesundheitswesens mit ausgewiesener Erfahrung bei der Behandlung von DSD oder gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragenen Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH) (ebd. S. 3). Beginn der Projektförderung war im Frühjahr 2019 (ebd. S. 5). Neben dieser Projektförderung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Bundeshaushalt in Einzelplan 17 (Kapitel 1703 Titel 893 21 und Titel 684 21) die Beratungsstelle für DSD-Betroffene „Queer Leben, Berlin – ein Projekt der Schwulenberatung Berlin GmbH“ mit 200 000 Euro im Haushaltsjahr 2019 und mit 359 000 Euro in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11223, S. 2, 4). Diese Beratungsstelle verfügt ausweislich ihrer Internetseite über folgende fachliche Qualifikationen auch für den Bereich der DSD-Beratung: eine Systemische Therapeutin für den Fachbereich Trans*, eine Peer-Beraterin bzw. ein Peer-Berater für den Fachbereich Inter* und einen Systemischen Berater für den Fachbereich Trans* (https://queer-leben.de/). Eine Zusammenarbeit mit medizinischen Kompetenzzentren oder eine Bezugnahme auf die Vorgaben der S2k- Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ erfolgt ausweislich der Internetseite nicht. 1. Welche Projekte und/oder Einrichtungen werden über die Öffentliche Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development /DSD)“ gefördert? 2. Wie viele Vorhaben wurden bis zum Stichtag (9. September 2018) eingereicht ? 3. Mit welchen Beträgen über welchen Zeitraum werden die in Frage 1 erfragten Einrichtungen bzw. Projekte gefördert? 4. In welcher Höhe wurden bereits Beträge ausgezahlt? 5. Unter welchen Haushaltstiteln im Einzelplan 15 des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Förderungen aufgeführt? 6. Wie erfolgt die Kontrolle der Verwendung der zur Verfügung gestellten Gelder , und wurde eine Kontrolle bereits durchgeführt? 7. Falls Frage 6 (zweiter Teil) positiv beantwortet wurde, was war das Ergebnis der Kontrolle? Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ erfolgte im Rahmen der Ressortforschung , für die im Ressortforschungstitel im Einzelplan des BMG (Kapitel 1504, Titel 544 01) Mittel vorgesehen sind. Bis zum 9. September 2018 wurden drei Vorhaben eingereicht. Eine Bewilligung von Mitteln ist noch nicht erfolgt . Daher können zurzeit keine Angaben zu konkreten Projekten, geförderten Einrichtungen oder Förderzeiträumen gemacht werden. Es wurden dementsprechend zu dieser Bekanntmachung noch keine Fördergelder ausgezahlt oder Kontrollen durch das Bundesverwaltungsamt vorgenommen. Das Bundesverwaltungsamt nimmt für das BMG die Erteilung des Zuwendungsbescheids, die Auszahlung der Zuwendung und die Verwendungsnachweisprüfung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12405 8. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger sind insgesamt mit der DSD-Beratung befasst? Die Beratung von Betroffenen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung und ihrer Familien umfasst interdisziplinär-medizinische Aspekte (z. B. unter Einbeziehung der Fachbereiche Kinderendokrinologie, Kinderurologie, Kinderchirurgie und Humangenetik), psychosoziale Aspekte sowie die sogenannten Peer-Beratung. Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Kenntnisse über bestehende Stellen, Einrichtungen, Zentren und sonstige Träger vor, die mit einer DSD-Beratung befasst sind. 9. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger werden aus dem Haushalt welcher Bundesministerien gefördert? Die Bundesregierung fördert keine Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger, die mit DSD-Beratung befasst sind, institutionell. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass DSD-Betroffene eine der S2k- Leitlinie entsprechende Beratung erhalten? Die Sicherstellung einer leitlinienkonformen Behandlung, die im Fall von DSD auch die Beratung umfasst, obliegt nicht der Bundesregierung. Ziel der Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ war es, Projekte zu fördern, die die Qualität der interdisziplinären und multiprofessionellen Versorgung in Kompetenzzentren erfassen und steigern. 11. Welche fachlichen Voraussetzungen für eine DSD-Beratung in nicht medizinischen Zentren bzw. Einrichtungen sind aus Sicht der Bundesregierung für eine DSD-Beratung, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Patientenschutzes , erforderlich? 12. Wie erfolgt die Kontrolle über das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen bei nicht medizinischen Einrichtungen bzw. sonstigen Trägern? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. wird beim Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung u. a. die Peer-Beratung und eine psychologische Begleitung ausdrücklich empfohlen. Die Kontrolle der Beratungsangebote obliegt nicht der Bundesregierung. Mit vom BMG zu fördernden Projekten zur „Leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ wird jedoch u. a. eine Verbesserung der Zusammenarbeit an relevanten Schnittstellen angestrebt , so auch zwischen medizinischen Kompetenzzentren und Beratungsstellen, die nicht dem Gesundheitswesen angegliedert sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12405 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Gibt es eine konzeptbasierte, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit und/oder anderen Bundesministerien in der Frage der gesundheitlichen Versorgung von DSD-Betroffenen? In der letzten Legislaturperiode hat sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG; weitere beteiligte Ressorts: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium des Innern und BMG) mit dem Thema „Inter- und Transsexualität “ befasst, um den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umzusetzen, die besondere Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in den Fokus zu nehmen. Mit Ablauf der 18. Legislaturperiode hat die IMAG die Arbeit beendet. Im Rahmen der Ressortforschung stellt eine Frühkoordinierung sicher, dass Synergieeffekte genutzt, Doppelaktivitäten vermieden werden und wichtige Ergebnisse alle Ressorts erreichen. Im konkreten Fall – Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/ DSD)“ – wurde zudem vorab ein Fachgespräch durchgeführt, in das auch das BMFSFJ mit einbezogen war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333