Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12406 19. Wahlperiode 15.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12015 – Entwicklungsfördernde Politik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung beschreibt ihre Politik mehrfach mit dem Begriff „entwicklungsfördernd “, beispielsweise in den Leitlinien der Bundesregierung mit Hinblick auf die Übergangshilfe (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/ d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 39). Insbesondere findet der Begriff jedoch im Entwicklungspolitischen Bericht Verwendung . Entsprechende Stellen sind die folgenden: „Die deutsche Entwicklungspolitik muss Entwicklungs- und Schwellenländer zukünftig noch aktiver bei der entwicklungsfördernden Ausgestaltung ihrer Agrar- und Handelspolitiken unterstützen. Dazu gehört auch, dass in den Partnerländern Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stärker befähigt werden, Politikfolgeabschätzungen zu eigenen handels- und agrarpolitischen Strategien durchzuführen“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/ infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 33). „Eine große Herausforderung für das Politikfeld Flucht und Migration ist es, den unterschiedlichen und sehr spezifischen Handlungsebenen (Fluchtursachen mindern, Flüchtlinge und Aufnahmeländer unterstützen, legale Migration entwicklungsfördernd gestalten, illegale Migration eindämmen) gerecht zu werden . Einerseits gilt es, Gemeinsamkeiten zwischen Flucht und freiwilliger Migration zu adressieren und Synergien zu nutzen, zum Beispiel beim Thema Remittances . Andererseits muss sehr klar unterschieden werden, welche entwicklungspolitische Ziele jeweils verfolgt und welche Instrumente eingesetzt werden : So ist die Reduzierung von akuten Fluchtursachen ein klares außen- und entwicklungspolitisches Ziel, für das unter anderem Instrumente der Friedensförderung und Krisenprävention eingesetzt werden. Bei freiwilliger Migration geht es hingegen darum, diese zum einen in legale Bahnen zu lenken und zum anderen entwicklungsfördernd zu gestalten. Das Global Forum on Migration and Development (GFMD) hat sich dieser Frage angenommen und in einer Datenbank zahlreiche Beispiele zusammengestellt. Seit 2007 dient das Forum dem informellen, praxisorientierten Austausch von Regierungen unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure. Mit Deutschland und Marokko werden 2017/2018 erstmals zwei Staaten gleichzeitig den Vorsitz dieses Forums aus- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12406 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode üben. Dies bietet Gelegenheit, die internationale Agenda für das Thema Migration und Entwicklung aktiv mitzugestalten und bessere Rahmenbedingungen für legale, entwicklungsförderliche Migration zu schaffen“ (www.bmz.de/de/ mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 132). „Das Politikfeld Flucht und Migration hat angesichts der zunehmenden Wanderungs - und Fluchtbewegungen nach Deutschland deutlich an Relevanz gewonnen . Die Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingsbewegungen hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag fordert eine stärkere Kohärenz von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik. Auch die Zukunftscharta unterstreicht, dass eine menschenwürdige und entwicklungsfördernde Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland und den Partnerländern notwendig ist. Das BMZ hat diese Herausforderungen erkannt und entsprechend reagiert: Bereits mit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden die Bewältigung der Folgen von Flucht und Vertreibung und die Reduzierung von Fluchtursachen zu einem zentralen Schwerpunktanliegen der deutschen Entwicklungspolitik“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/ infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_ Bericht.pdf, S. 133). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der in der Vorbemerkung der Fragesteller im ersten Absatz genannte Link stammt nicht aus den „Leitlinien der Bundesregierung im Hinblick auf die Übergangshilfe “, sondern aus den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“. Auf diese Leitlinien wird in der nachfolgenden Antwort Bezug genommen. 1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „entwicklungsfördernd“? Zentraler Referenzrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik ist die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen. Anspruch der Bundesregierung ist es in diesem Sinne, zu einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Transformation der Welt beizutragen und niemanden auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung zurückzulassen . Entwicklungsfördernd sind daher alle Maßnahmen, die zu nachhaltiger Entwicklung und Umsetzung der Ziele im Sinne der Agenda 2030 beitragen. a) Wie stellt sich nach Meinung der Bundesregierung der Zusammenhang von „entwicklungsfördernd“ und „entwicklungshemmend“ dar (bitte begründen )? Entwicklungshemmend sind alle Maßnahmen, die sich nachteilig auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 auswirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. b) Unterscheidet die Bundesregierung hinsichtlich „entwicklungsfördernd“ und „entwicklungshemmend“ in unterschiedliche Grade, Abstufungen oder Ähnlichem? Unterschiedliche Maßnahmen können in unterschiedlichem Maße zu nachhaltiger Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 beitragen oder sich nachteilig auf diese auswirken. Die jeweilige Ausprägung ist kontextabhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12406 c) Macht die Bundesregierung dabei einen Unterschied zu dem Begriff „entwicklungsförderlich “ (bitte begründen)? Die Bundesregierung nimmt keine derartige Unterscheidung vor. d) Welche entwicklungspolitischen Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben deckt dieser Begriff ab (bitte begründen)? Die deutsche Entwicklungspolitik tritt umfassend für die Verwirklichung nachhaltiger Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 ein. Dies geschieht in der Zusammenarbeit mit Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, in Deutschland sowie im Rahmen der Europäischen Union und internationaler Organisationen. Hierzu wird insbesondere auf die im 15. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung genannten Handlungsfelder verwiesen (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/ infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 79 ff.). 2. Gibt es über die Rücküberweisungen und die Übergangshilfe hinaus weitere Instrumente, Phänomene, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben, die die Bundesregierung als dezidiert „entwicklungsfördernd“, nach der Definition in Frage 1, beschreiben würde (bitte begründen)? Nach Auffassung der Bundregierung gibt es weitere entwicklungsfördernde Maßnahmen über die hier genannten hinaus. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . a) Wenn ja, welche sind diese? Mit Bezug zu Frage 1 sind alle Maßnahmen entwicklungsfördernd, die zu nachhaltiger Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 beitragen. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung zu, die als „Official Development Assistance“ (ODA) gemeldet werden (Kriterien siehe www.oecd.org/ dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/Whatis -ODA.pdf). Eine Darstellung dieser Maßnahmen findet sich bis 2017 in den statistischen Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (OECD Statistical Creditor Reporting System, https://stats. oecd.org/qwids/), auf die verwiesen wird. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1d sowie auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie verwiesen (www. bundesregierung.de/resource/blob/975274/1546450/65089964ed4a2ab07ca8a4919 e09e0af/2018-11-07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf?download=1). b) Wenn ja, inwiefern ist Migration entwicklungsfördernd (bitte begründen )? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6967 verwiesen. c) Wenn ja, welchen Haushaltstiteln entsprechen diese (bitte nach Ressort und Betrag aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Es wird insbesondere auf den Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12406 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Aus welchem Ressort beziehen die Phänomene der Rücküberweisungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3186, Antwort zu Frage 10) und Übergangshilfen ihre Gelder (bitte begründen und nach Haushaltstiteln aufschlüsseln )? Rücküberweisungen sind private Geldtransfers. Begleitende Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich von Rücküberweisungen dienen z. B. dazu, die investive Verwendung privater Geldtransfers in Entwicklungsländern zu fördern. Derartige Maßnahmen werden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus Kapitel 2301, Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ und Kapitel 2310, Titel 896 32 „Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ finanziert. Die Übergangshilfe wird ausschließlich durch das BMZ aus Kapitel 2301, Titel 687 06 „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ finanziert. e) Sind Rücküberweisungen und Übergangshilfen und etwaige andere entwicklungsfördernde Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben im Sinne der ODA-Leistungen anrechenbar (bitte begründen)? Zur ODA-Anrechenbarkeit wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Projekte der Übergangshilfe sowie weitere staatliche entwicklungsfördernde Maßnahmen in Entwicklungsländern können nach Maßgabe der Richtlinien der OECD als ODA gemeldet werden. Während begleitende Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Rücküberweisungen bei entsprechender Ausgestaltung als ODA gemeldet werden können, z. B. zur Senkung der Transaktionskosten, sind die Rücküberweisungen selbst als private Geldtransfers nicht ODA-fähig. 3. Ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nach Meinung der Bundesregierung ganz oder teilweise „entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)? Die Agenda 2030 ist in ihrer Gesamtheit entwicklungsfördernd. Durch die Unteilbarkeit der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der in der Agenda 2030 enthaltenen Prinzipien (Universalität, integrierter Ansatz, Multi-Akteursansatz, „Leave no one behind“, Rechenschaftspflicht) soll eine Entwicklung, die eine ausgewogene Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen (sozial, ökologisch, ökonomisch) zu Grunde legt, angestrebt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Begreift die Bundesregierung den Compact for Migration als „entwicklungsfördernd “ (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6967 verwiesen. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (Globaler Pakt) ist darauf angelegt , in diesem Sinne zu wirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12406 5. Sind Projekte, Maßnahmen, Initiativen, Vorhaben und Instrumente, welche dem Ziel der Herstellung von sogenannten Lebensperspektiven dienen, also zu „hinreichenden Mindeststandards für ein würdevolles Leben“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf Bundestagsdrucksache 19/4734) führen sollen, „entwicklungsfördernd “ (bitte begründen)? Deutsche Entwicklungszusammenarbeit trägt in ihren Partnerländern zur Schaffung von Lebensperspektiven auf Grundlage der Agenda 2030 und ihrer 17 nachhaltigen Entwicklungsziele bei und ist somit entwicklungsfördernd. Es wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen. 6. Würde die Bundesregierung ihr Engagement hinsichtlich von „Transformationspartnerschaften “ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionale schwerpunkte/nahermittlererosten/transformationspartnerschaft/203878) als „entwicklungsfördernd “ beschreiben (bitte begründen)? Seit Beginn des sogenannten Arabischen Frühlings und der damit einhergehenden Umbrüche in der Region Nordafrika/Naher Osten unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen der Transformationspartnerschaften (TP) die Bevölkerung in den Ländern der Region in den Bereichen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik geschieht dies vornehmlich in den Bereichen Kultur, Bildung oder Medien. Die Maßnahmen der TP werden in der Absicht durchgeführt, Demokratisierungs - und Reformprozesse im politischen und gesellschaftlichen Bereich zu unterstützen und einen Beitrag zu mehr Stabilität zu leisten. Stabilität, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit sind notwendige Rahmenbedingungen für eine stabile gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklung und sind damit im Sinne der Agenda 2030 auch entwicklungsfördernd. 7. Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement vor dem Hintergrund des „untrennbaren Zusammenhang[s] von Frieden und Sicherheit mit nachhaltiger Entwicklung und der Geltung der Menschenrechte “ (www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676 bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf; bitte begründen)? a) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich des Friedens (bitte begründen)? b) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich der Sicherheit (bitte begründen)? c) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung (bitte begründen)? d) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich der Menschenrechte (bitte begründen)? Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als zentralem Referenzrahmen wird der untrennbare Zusammenhang zwischen Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung und der Geltung der Menschenrechte festgehalten. Mit den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ bekennt sich die Bundesregierung dazu, dass deutsche Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik der Vision eines positiven, nachhaltigen Friedens, wie sie in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Ausdruck gefunden hat, folgt. Ein sol- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12406 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ches Friedensverständnis umfasst ein würdevolles Leben und ermöglicht nachhaltige Entwicklung. Frieden und das gleichberechtigte Leben in Sicherheit bieten die Grundlage, dass Menschen ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Frieden schafft Räume für freies Denken, politische Teilhabe, kulturelles Schaffen, wirtschaftliches Wachstum, soziale Gerechtigkeit und ökologisches Handeln. Im Umkehrschluss gilt: Ohne nachhaltige Entwicklung kann es keinen dauerhaften Frieden geben. Die universellen und unteilbaren Menschenrechte dienen dabei nicht nur dem Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür, sondern sind auch Voraussetzung für die langfristige Stabilität staatlicher und gesellschaftlicher Ordnungen. Auf diese komplexe Zielstellung richtet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333