Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12470 19. Wahlperiode 16.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12047 – Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um für eine freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden zu werben, unterhalten Bundesregierung und die Europäische Union diverse Programme, die Reisekosten , Reisebeihilfen und Hilfen zur sogenannten Reintegration beinhalten. Besonders zu nennen sind hier die Programme REAG/GARP (Bundesregierung) und ERRIN (Europäische Union). Rückkehrern stehen im Rahmen des Programms REAG/GARP u. a. eine Starthilfe vor Ausreise sowie eine sog. StarthilfePlus nach der Ausreise im Zielland zur Verfügung; außerdem eine Sonderzahlung bei frühzeitiger Ausreise (bei vorzeitiger Beendigung eines Asylverfahrens bzw. Verzicht auf Rechtsmittel gegen eine negative Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für erwachsene Einzelpersonen ergibt sich eine maximale Fördersumme von 2 500 Euro (1 000 Euro Starthilfe, 1 000 Euro StarthilfePlus sowie ggf. 500 Euro Sonderbetrag), für Familien gibt es eine Deckelung auf 3 500 Euro plus ggf. 500 Euro Sonderbetrag. Partner im Zielland ist dabei die Internationale Organisation für Migration (IOM). Die Europäische Union stellt mit dem European Return and Reintegration Network (ERRIN) ein alternatives Programm bereit, das für Einzelpersonen Reintegrationshilfen im Wert von bis zu 2 000 Euro vorsieht, bei Familien von bis zu 3 300 Euro, bei festgestellter Vulnerabilität zusätzliche 500 Euro. Es werden ausschließlich Sachleistungen erbracht. Anders als bei REAG/GARP können hier auch Abgeschobene Leistungen beantragen, allerdings nur von bis zu 1 000 Euro. Der Bezug sowohl von Starthilfe als auch von Reintegrationshilfen im Rahmen von ERRIN ist ausgeschlossen. Das Verfahren sieht vor, dass die Rückkehrer vor der Rückreise einen Antrag stellen, der vom BAMF geprüft wird; nach erfolgter Ausreise sollen die Rückkehrer dann mit dem ERRIN-Vertragspartner im Drittstaat ein „Reintegrationsvorhaben“ festlegen, das anschließend vom BAMF geprüft und entschieden wird (www.returningfromgermany. de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Afghanistan ist der Projektpartner IRARA für die Umsetzung zuständig. Zu den Unterstützungsangeboten von IRARA gehören nach eigener Aussage Abholung vom Flughafen, vorübergehende Unterbringung, Vermittlung von Bildungs - und Jobangeboten usw. (www.irara.org). Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten jeglichen, auch fiskalischen, Druck auf Asylsuchende, sich „freiwillig“ nach Afghanistan zurückzubegeben, für unverantwortlich. Sie sind davon überzeugt, dass die Bundesregierung den Rückkehrern völlig unrealistische und letztlich falsche Versprechungen macht. So heißt es im Programm „Perspektive Heimat“ etwa: „Wir wollen allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland machen“ (www. bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 470_05_2019.pdf). Unter „Erfolge“ findet sich dann allerdings das Eingeständnis , dass im Bereich „Beschäftigung“ lediglich 4 100 von insgesamt 11 600 Menschen durch eine Maßnahme „erreicht“ worden seien. Wie viele von diesen tatsächlich eine unbefristete Beschäftigung, die ihnen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht, gefunden haben, geht aus diesen Zahlen nicht hervor. Rückkehrern zu versprechen, Deutschland habe „für jeden das passende Angebot – von niedrig bis hoch qualifiziert“, ist nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller in hohem Maße irreführend und unverantwortlich. „Für jeden das passende Angebot“ gibt es nicht einmal für Arbeitsuchende in Deutschland. Sofern nicht explizit Afghanistan genannt wird, beziehen sich die Fragen auf sämtliche Herkunftsländer, bei denen die Programme REAG/GARP bzw. ERRIN angewandt werden. 1. Für welche Länder werden derzeit Förderungen in Form von Starthilfe, Starthilfe Plus und Sonderbeträgen für frühzeitige Rückreise gewährt? Derzeit erhalten alle rückkehrwilligen Staatsangehörigen1 der sog. GARP-Staaten sowie Schutzberechtigte aller förderfähigen Herkunftsländer Rückkehrhilfen aus dem REAG/GARP-Programm, sofern Sie bedürftig sind. Starthilfen werden für Staatsangehörige folgender Länder gewährt: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch , Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Georgien*, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria , Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tunesien, Türkei, Ukraine und Vietnam. Eine finanzielle Unterstützung in Form einer Starthilfe aus dem StarthilfePlus – Programm ist für rückkehrwillige Staatsangehörige folgender Länder möglich: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe , Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien und Vietnam. Eine Reintegrationsun- 1 Durch die Aufführung bestimmter Gebiete in diesem Dokument trifft die Bundesregierung keine Aussage hinsichtlich des rechtlichen Status dieser Gebiete. * Staatsangehörige aus Georgien (befristet bis 30. Juni 2019) und der Ukraine können nur bei Einreise nach Deutschland vor der jeweiligen Visaliberalisierung (Georgien 28. März 2017/Ukraine 11. Juni 2017) eine solche Starthilfe bei Vorliegen der Voraussetzung erhalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12470 terstützung im Bereich Wohnen können Staatsangehörige aus Armenien (voraussichtlich bis 30. September 2019), Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten. Eine Reintegrationsunterstützung für Langzeitgeduldete können Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien sowie Georgien und Moldau erhalten. 2. Wie viele Personen haben im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 jeweils Rückkehrhilfen nach REAG/GARP erhalten (bitte möglichst Herkunftsland , Zielland bzw. Staatsbürgerschaft angeben)? Aus den Mitteln des REAG/GARP-Programms sind im Jahr 2018 insgesamt 15 941 Personen und im ersten Halbjahr 2019 bisher 6 786 Personen (vorläufige Zahlen) gefördert und freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: REAG/GARP 2018 Aufstellung nach Staatsangehörigkeit unabhängig vom Zielland – Top 15 Staatsangehörigkeit JAN FEB MRZ APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ Gesamt Irak 130 164 151 213 174 165 115 156 145 160 111 118 1.802 Albanien 147 206 191 174 146 104 123 151 81 112 65 57 1.557 Russische Föderation 84 101 88 126 165 142 148 149 82 133 80 83 1.381 Nordmazedonien 111 171 149 164 107 69 83 90 46 106 69 74 1.239 Serbien 100 195 180 89 100 113 85 49 73 66 57 37 1.144 Georgien 40 63 112 123 111 108 98 115 84 76 58 70 1.058 Moldau, Republik 2 27 59 82 63 43 131 34 95 100 62 35 733 Ukraine 64 57 84 53 62 71 55 65 69 64 34 41 719 Armenien 39 33 39 50 55 62 69 119 41 77 58 57 699 Aserbaidschan 41 68 76 61 55 79 52 74 46 59 45 33 689 Iran, Islamische Republik 34 63 63 45 52 32 47 37 23 31 38 33 498 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 32 62 53 60 47 52 44 46 36 17 16 12 477 Afghanistan 32 48 47 25 41 29 19 52 31 26 17 36 403 Indien 17 24 44 18 32 18 42 30 33 39 10 25 332 Pakistan 16 31 44 26 29 21 34 28 17 30 24 20 320 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode REAG/GARP 01-06/2019 Aufstellung nach Staatsangehörigkeit unabhängig vom Zielland – Top 15 (Stand: 30. Juni 2019 – vorläufige Zahlen) Staatsangehörigkeit JAN FEB MRZ APR MAI JUN Gesamt Irak 29 216 144 174 121 153 837 Nordmazedonien 0 204 202 163 150 49 768 Serbien 0 160 120 127 115 50 572 Georgien 6 97 95 101 129 79 507 Albanien 3 106 154 100 59 70 492 Moldau, Republik 7 106 92 113 78 45 441 Russische Föderation 1 109 56 70 83 105 424 Armenien 5 73 47 73 92 59 349 Iran, Islamische Republik 5 79 74 39 42 40 279 Ukraine 1 57 48 41 66 41 254 Aserbaidschan 0 79 19 26 51 28 203 Pakistan 4 34 36 31 26 16 147 Afghanistan 0 44 26 27 23 18 138 Indien 1 44 19 28 19 13 124 Algerien 3 20 23 23 33 21 123 3. Wie vielen Personen wurde zudem die StarthilfePlus bewilligt, und wie viele der Berechtigten haben die Auszahlung der zweiten Rate im Zielland tatsächlich in Anspruch genommen (bitte nach dem Schema von Frage 2 darstellen und dabei die in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3151 genannten vorläufigen Zahlen für 2017 aktualisieren)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Quote der tatsächlich erfolgten Auszahlungen? Jahr StarthilfePlus Bewilligt (alle Stufen) 2. Rate Auszahlung bewilligt (Stufe 1, 2 und Ü) Abholung 2. Rate StarthilfePlus erfolgt (Stufe 1, 2 und Ü) Abholung 2. Rate StarthilfePlus nicht erfolgt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) 2017 10.000 9.965 7.806 2.159 2018 5.184 4.335 - - 2019 3.546 95 - - Abschließende Informationen zur Abholung der zweiten Rate liegen zum jetzigen Zeitpunkt nur für das Jahr 2017 vor; die Auszahlungs- und Abrechnungsprozesse für die Projektjahre 2018 und 2019 dauern an, sodass die entsprechenden Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12470 Zielland 2017 StarthilfePlus Bewilligt (alle Stufen) 2. Rate Auszahlung bewilligt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) Abholung 2. Rate StarthilfePlus erfolgt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) Abholung 2. Rate StarthilfePlus nicht erfolgt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) Afghanistan 950 947 499 448 Ägypten 46 46 33 13 Algerien 138 138 65 73 Armenien 453 453 406 47 Aserbaidschan 469 469 390 79 Äthiopien 39 39 28 11 Australien 1 1 1 Bangladesch 46 46 28 18 Benin 9 9 9 Burkina Faso 5 5 5 China, Volksrepublik 115 115 50 65 Côte d'Ivoire 6 6 4 2 Eritrea Gambia 41 41 28 13 Georgien 771 770 699 71 Ghana 45 45 32 13 Guinea, Republik 22 22 19 3 Guinea-Bissau 3 3 1 2 Indien 228 228 176 52 Irak 2.265 2.253 1.816 437 Iran, Islamische Republik 730 725 516 209 Kamerun 3 3 3 Kanada 9 1 1 Kasachstan 1 1 1 Kenia 3 3 2 1 Kirgisistan 1 1 1 Kongo, Demokratische Republik 1 1 1 Libanon 267 267 219 48 Mali 5 5 3 2 Marokko 53 53 38 15 Mongolei 91 91 88 3 Niger 2 2 2 Nigeria 129 129 75 54 Nordmazedonien Pakistan 316 316 225 91 Palästinensische Autonomiegebiete 17 17 7 10 Russische Föderation 1.296 1.292 1.171 121 Senegal 20 20 13 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zielland 2017 StarthilfePlus Bewilligt (alle Stufen) 2. Rate Auszahlung bewilligt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) Abholung 2. Rate StarthilfePlus erfolgt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) Abholung 2. Rate StarthilfePlus nicht erfolgt (Stufe 1, Stufe 2, Stufe Ü) Sierra Leone, Republik 6 6 6 Somalia 22 22 14 8 Sri Lanka 14 12 10 2 Südafrika 1 1 1 Sudan 41 41 35 6 Tadschikistan 217 217 175 42 Togo 4 4 3 1 Tunesien 38 38 30 8 Türkei 108 108 77 31 Ukraine 917 917 779 138 Vereinigte Staaten 8 8 5 3 Vietnam 25 25 22 3 Weißrussland 3 3 3 Gesamt 10.000 9.965 7.806 2.159 Die Bundesregierung unterstützt diese Form der Gewährung von Rückkehrhilfen und sieht den beabsichtigten Zweck der nachhaltigen Rückkehrförderung, bei einer Auszahlungsquote von rund 80 Prozent im Zielland, als erfüllt an. 4. Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Widerspruch, dass im Informationsblatt zum REAG/GARP-Programm 2019 (https://files.returningfromgermany.de/files/2019_Erg%C3%A4nzende% 20Reintegration_Mai.pdf) in Bezug auf StarthilfePlus (d. h. die zweite Rate) darauf hingewiesen wird, alle volljährigen Personen „müssen das Geld persönlich abholen und den Empfang bestätigen“, während sie in den Antworten auf Frage 3a und 3e auf Bundestagsdrucksache 19/3151 angibt, die Auszahlung der Mittel erfolge „ausschließlich über IOM per Banküberweisung“ auf ein Konto? Gibt es eine verbindliche, einheitliche Form der Auszahlung oder steht es den Antragstellern bzw. IOM frei, wie das Geld ausgezahlt wird? Das Bundesprogramm StarthilfePlus ist mit Wirkung zum 1. Januar 2019 angepasst worden. Die finanzielle Starthilfe wird nunmehr nur noch in einer Rate nach sechs bis acht Monaten nach der freiwilligen Ausreise im Herkunftsland ausgezahlt anstatt wie bisher in zwei Raten. Die Abholung soll soweit möglich persönlich erfolgen, um die Identität des Empfängers zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Gelder auch an der richtigen Stelle ankommen. Sofern eine Barauszahlung nicht möglich ist, kann von der IOM-Mission eine andere Auszahlungsart gewählt werden. Gründe hierfür können u. a. sein: Sicherheitslage im jeweiligen Land Entfernung zur IOM-Mission Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12470 Erreichbarkeit der IOM Mission Alter/Gesundheitszustand des Antragstellers Als Alternativen für die persönliche Auszahlung kann IOM bei Bedarf auf eine der folgenden Maßnahmen zurückgreifen: Überweisung – sofern möglich Neuanlage des Kontos vier Wochen vor Auszahlung. Ist keine Neueröffnung eines Kontos möglich kann die Auszahlung auf ein bestehendes Konto erfolgen. Geldkarte mit definierten Freischaltungstermin Zustellung per Scheck. 5. Wie viele Personen bzw. Familien haben seit 2017 von der Möglichkeit der Auszahlung eines „Sonderbetrags frühzeitige Ausreise“ bzw. ähnlicher Vorläuferregelungen , d. h. bei Rücknahme des Asylantrages bzw. Verzicht auf Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung, Gebrauch gemacht (bitte die Gesamtzahl der betroffenen Personen angeben und nach Jahren und Herkunftsländern aufgliedern)? Die Programminhalte zur Förderung der freiwilligen Rückkehr REAG/GARP und StarthilfePlus sind im erfragten Kontext für die Jahre 2017 und 2018 gleich, unterscheiden sich jedoch zu den Förderkriterien für 2019: Inanspruchnahme von Sonderbeträgen wegen „frühzeitiger Ausreise“ 2017 (Stufe 1 StarthilfePlus) 1.326 2018 (Stufe 1 StarthilfePlus) 701 2019 Jan – Jun* (Sonderbetrag frühzeitige Ausreise) 569 *vorläufige Zahlen Stufe 1 StarthilfePlus Jahr Staatsangehörigkeit 2017 2018 Afghanistan 209 20 Ägypten 9 2 Algerien 54 139 Armenien 5 27 Aserbaidschan 11 37 Äthiopien 5 4 Bangladesch 12 2 China, Volksrepublik 17 8 Côte d'Ivoire 2 1 Eritrea 1 Gambia 14 6 Georgien 9 Ghana 8 2 Guinea, Republik 9 5 Indien 11 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stufe 1 StarthilfePlus Jahr Staatsangehörigkeit 2017 2018 Irak 471 120 Iran, Islamische Republik 226 105 Kamerun 2 Kenia 1 Kongo, Demokratische Republik 1 Libanon 33 13 Mali, Republik 3 Marokko 6 8 Mongolei 28 4 Niger 2 Nigeria 41 15 Pakistan 40 16 Palästinensische Autonomiegebiete 6 4 Russische Föderation 69 Sierra Leone, Republik 2 Somalia 8 3 Sri Lanka 5 Sudan 27 4 Syrien, Arabische Republik* 3 4 Tadschikistan 46 28 Tunesien 9 15 Türkei 1 9 Ukraine 2 4 Vietnam 2 4 Gesamt 1.326 701 * Aufhältig im Drittstaat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12470 Sonderbetrag frühzeitige Ausreise Staatsangehörigkeit 01-06/ 2019* Irak 130 Iran, Islamische Republik 87 Algerien 69 Armenien 48 Türkei 30 Aserbaidschan 22 Afghanistan 20 Russische Föderation 20 Nigeria 19 Georgien 18 Ägypten 17 Pakistan 13 Libanon 10 China, Volksrepublik 9 Marokko 9 Mongolei 8 Indien 7 Sudan 6 Tadschikistan 5 Äthiopien 4 Aserbaidschan 4 Guinea, Republik 3 Kenia 2 Palästinensische Autonomiegebiete 2 Bangladesch 1 Burkina Faso 1 Gambia 1 Ghana 1 Syrien, Arabische Republik** 2 Vietnam 1 Gesamt 569 ** vorläufige Zahlen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Von welchen Voraussetzungen hängt die Auszahlung der StarthilfePlus ab? Wird die Summe zweckfrei ausbezahlt? Die finanzielle Starthilfe wird nur zusammen mit einer geförderten Ausreise im Rahmen von REAG/GARP gewährt, verbindliche Grundvoraussetzung dafür ist jedoch die Mittellosigkeit der Ausreisewilligen. a) Wieso ist der Auszahlungszeitraum auf lediglich zwei Monate („6 bis 8 Monate nach Ausreise“) begrenzt, und inwiefern ist er verbindlich? Das Programm StarthilfePlus trägt dazu bei, zurückgekehrten Personen die dauerhafte Reintegration im Herkunftsland zu erleichtern. Nach den Erfahrungen der Bundesregierung ist hierfür das erste Jahr maßgeblich. Der gewählte Zeitpunkt der Auszahlung soll eine Unterstützung für die zweite Hälfte des Jahres bieten. Die Begrenzung des Auszahlungszeitraumes erfolgt vor dem Hintergrund der Projektlaufzeit und den nur jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. b) In wie vielen Fällen sind seit 2017 die Ansprüche wegen nicht fristgerecht abgeholter Gelder verfallen (bitte pro Land angeben)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. In wie vielen Fällen sind Personen, die bereits Programmleistungen erhalten haben, nicht ausgereist oder nach lediglich kurzzeitigem Aufenthalt im Ausland wieder nach Deutschland eingereist, und inwiefern wurden von diesen Personen die Leistungen zurückgefordert bzw. wegen plausibler Gründe (etwa Anerkennung als Flüchtling nach Wiedereinreise, Gewährung des erneuten Aufenthaltes aus völkerrechtlichen Gründen usw.) nicht zurückgefordert (bitte summarisch angeben)? Über die Erfassung von Personen, die mit REAG/GARP gefördert ausgereist waren und nach Deutschland wiedereingereist sind, liegen für die Jahre 2017 bis 2019 folgende Daten vor: Ausreisejahr Wiedereinreise bis 31. Juli 2019 gemeldet Auszahlung 2. Rate erfolgt Rückforderungsverfahren eingeleitet 2017 162 85 91 2018 43 21 25 2019 7 5 5 Gesamt Anzahl Personen 212 111 121 Weitergehende Daten in der erfragten Detailtiefe liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12470 8. In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die IOM oder ein anderer Projektpartner Rückkehrer in Afghanistan bei Einreiseformalitäten oder der Organisation der Weiterreise an den Zielort unterstützt? Die Antwort zu Frage 8 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Afghanistan 2017 2018 01-06/2019* Ankunftsunterstützung 389 131 54 Weiterflug im Zielland 386 139 46 * vorläufige Zahlen 9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede zwischen den Programmen REAG/GARP (Starthilfe/StarthilfePlus) und dem ERRIN-Programm, und inwiefern richten sie sich an die gleiche bzw. unterschiedliche Zielgruppen? Die Programme REAG/GARP und StarthilfePlus unterstützen geflüchtete Personen , die freiwillig aus Deutschland ausreisen wollen. Rückkehrende erhalten Unterstützung u. a. in Form von Reisekosten, einer finanziellen Reisebeihilfe zur Deckung der entstehenden Kosten während der Reise und je nach Land eine erste Starthilfe zur Überbrückung der ersten Monate im Land. Die Programmkomponenten von ERRIN sind schwerpunktmäßig auf eine nachhaltige Reintegration in den jeweiligen Arbeitsmarkt (vorrangig Existenzgründung ) ausgerichtet. Die Hilfen können auch von aus Deutschland rückgeführten Personen im Zielland beantragt werden. Die Programme REAG/GARP, StarthilfePlus und ERRIN ergänzen einander und sollen somit eine nachhaltige Reintegration im Zielland ermöglichen. 10. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Absicht, „innovative approaches to return and reintegration through collaboration“ zu entwickeln (https://files.returningfromgermany.de/files/ERRIN%20General%20O verview.pdf), konkret gemeint, und inwiefern ist dies bislang erfolgt (bitte möglichst ausführlich darlegen)? Die Anreize für eine freiwillige Rückkehr und Reintegration im Zielland sollen durch ressortübergreifende Zusammenarbeit weiter gestärkt werden. Eine finanziell unterstützte freiwillige Ausreise über das Grundprogramm REAG/GARP führt bereits jetzt überwiegend zu einer nachhaltigen Reintegration im Zielland. Für den Neuanfang sind individuelle Reintegrationshilfen, aber auch deren engere Verzahnung mit weiteren Instrumenten der Entwicklungshilfe notwendig . Über das europäische ERRIN-Programm erhalten Rückkehrende und ihre Familien direkte Hilfen und Unterstützung u. a. für einen Existenzaufbau. Lokale Partner wie die Caritas, das European Technology and Training Center (ETTC), die International Return and Reintegration Assistance (IRARA), die Organización de Estados Iberoamericanos para la Educación, la Ciencia y la Cultura (OEI) und die Women Empowerment Literacy and Development Organisation (WELDO) begleiten diesen Prozess zur selbständigen Fortführung der Erwerbssicherung . Die Kooperation mit Organisationen der Entwicklungshilfe verstärkt die Möglichkeiten, stabilere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für rückgekehrte Personen zu schaffen. (Freiwillige) Rückkehr und Entwicklung stehen im kausalen Zusammenhang für verbesserte Lebensbedingungen im Zielland. Dieser Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kohärente Ansatz wird zwischenzeitlich in vielen Herkunftsländern durch ERRIN-Partner und Entwicklungsorganisationen (z. B. GIZ) initiiert, stetig weiterentwickelt und ausgebaut. 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern im Rahmen von ERRIN das Ziel, „to improve understanding of return dynamics“ erreicht wurde, und welche genaueren Angaben kann sie dazu machen? Das ERRIN-Programm unterliegt einem ständigen Monitoring-Prozess, womit eine stetige Verbesserung der Komponenten sichergestellt werden soll. In diesem Kontext finden in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen mit Regierungsvertretern und lokalen Organisationen auch in den jeweiligen Zielländern statt, um somit gezielt Erkenntnisse für eine nachhaltige Reintegration zu gewinnen. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation zwischen ERRIN und Frontex, und wenn ja, in welchen Bereichen, worin besteht diese, was ist deren Ziel, und was sind die bisherigen Ergebnisse? Die European Border and Coast Guard Agency (Frontex) hat einen Sitz und Stimme im ERRIN Management board und kann so die Aktivitäten mitbestimmen . Frontex ist in die Planungs- und Koordinierungsaktivitäten von ERRIN eingebunden . Die operative Umsetzung (beispielsweise die Gewinnung von Dienstleistern und technische Unterstützung bei den Reintegrationsmaßnahmen der Mitgliedsländer ) erfolgt durch das ERRIN-Management unter Leitung der Niederlande . An der Umsetzung der Aktivitäten beteiligen sich die EU-Partnerstaaten und EU-Institutionen. Laut Beschluss der EU-Kommission (Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the European Border and Coast Guard and repealing Council Joint Action n°98/700/JHA, Regulation (EU) n° 1052/2013 of the European Parliament and of the Council and Regulation (EU) n° 2016/1624 of the European Parliament and of the Council) sollen über eine Mandatserweiterung alle Rückkehrmaßnahmen, auch die der freiwilligen Rückkehr, durch Frontex koordiniert und logistisch bzw. administrativ unterstützt werden. 13. Welche Punkte werden üblicherweise in einem Reintegrationsplan im Rahmen von ERRIN festgehalten? Für die Entscheidung über eine entsprechende Förderfähigkeit im Rahmen von ERRIN werden bei der Erstellung des sog. Reintegrationsplans neben persönlichen und familiären Angaben auch individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse sowie beabsichtigte Reintegrationsvorhaben abgefragt. Diese Parameter dienen dem ERRIN-Partner dazu, realistische Möglichkeiten aufzuzeigen und den Reintegrationsplan im beiderseitigem Einvernehmen aufzustellen. 14. Welche Angebote, neben ERRIN und REAG/GARP, zur Rückkehrförderung unterstützt bzw. unterhält Deutschland in Hinsicht auf Afghanistan (bitte konkrete Angebote, Voraussetzungen und Konditionen nennen)? Neben den Rückkehrhilfen REAG/GARP, StarthilfePlus und ERRIN können zurückkehrende Personen nach Afghanistan noch über die Programme und Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), umgesetzt und über die deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (GIZ) gefördert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12470 15. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf das ERRIN-Programm in Bezug auf Deutschland (bitte jeweils nach Fallzahl der Anträge pro Herkunftsland sowie der Zahl der davon betroffenen Personen aufgliedern ) a) zur Zahl der Antragstellungen, b) zur Zahl von Bewilligungen durch das BAMF, Die Fragen 15a und 15b werden gemeinsam beantwortet. Zur Zahl der Antragstellungen pro Herkunftsland sowie der Zahl der Bewilligungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Zahl der davon betroffenen Personen im Jahr 2018 und 2019 wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen. ERRIN – 2018 Länder Anträge1 Ablehnungen2 Personen3 Afghanistan 255 43 249 Bangladesch 20 2 19 Ägypten 1 / 1 Äthiopien 7 1 6 Ghana 17 2 16 Indien 108 6 227 Iran 67 2 90 Irak Zentral 249 34 685 Irak Kurdistan 296 32 444 Marokko 22 3 21 Nigeria 70 / 74 Pakistan 183 6 186 Russische Föderation (gesamt) 22 3 40 Russische Föderation Tschetschenien 211 29 589 Senegal 5 / 5 Somaliland 5 1 4 Sri Lanka 15 4 12 Sudan 15 / 15 Ukraine 142 15 289 Total 1.718 183 2.981 1 Anzahl der eingegangenen Anträge insgesamt. 2 Ablehnungen zum Beispiel aufgrund von einem kurzfristigen Aufenthalt (2 bis 5 Monate) in Deutschland. Rücknahmen von ERRIN-Anträgen sind ebenfalls enthalten. 3 Anzahl der bewilligten Förderhilfen NUR für Personen, sie steht nicht im Zusammenhang mit der Anzahl der Gesamtanträgen/Ablehnungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ERRIN – 01-06 2019 Länder Anträge1 Ablehnungen2 Personen3 Afghanistan 110 11 111 Armenien 126 0 316 Bangladesch 19 1 18 Äthiopien 9 0 11 Gambia 15 1 13 Ghana 20 3 18 Indien 51 4 74 Irak Zentral 122 6 153 Irak Kurdistan 245 9 414 Marokko 13 3 10 Nigeria 62 5 57 Pakistan 80 1 97 Russ. Föderation 52 4 54 Russ. Föderation Tschetschenien 88 4 241 Sri Lanka 6 1 4 Ukraine 74 2 115 Total 1091 55 1750 1 Anzahl der eingegangenen Anträge insgesamt. 2 Ablehnungen zum Beispiel aufgrund von einem kurzfristigen Aufenthalt (2 bis 5 Monate) in Deutschland. Rücknahmen von ERRIN-Anträgen sind ebenfalls enthalten. 3 Anzahl der bewilligten Förderhilfen NUR für Personen, sie steht nicht im Zusammenhang mit der Anzahl der Gesamtanträgen/Ablehnungen c) zur Zahl anschließender Kontaktaufnahmen mit Vertragspartnern im Herkunfts - bzw. Zielland der Antragsteller, Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. d) zur Frage, in wie vielen Fällen mindestens ein Beratungsgespräch durch die Partnerorganisation im jeweiligen Land durchgeführt wurde, Beratungsgespräche zwischen dem ERRIN-Partner und den rückkehrenden Personen finden auf Grund vertraglicher Verpflichtung in allen Fällen statt. Grundsätzlich sind drei Beratungsgespräche je Rückkehrfall vorgesehen. e) zur Zahl der vom BAMF bewilligten Reintegrationspläne, Eine statistische Erfassung der bewilligten Reintegrationspläne erfolgt erst seit diesem Jahr. Insgesamt wurden 458 Reintegrationspläne aus dem Jahr 2019 genehmigt (Stand: Juni 2019). Eine konkrete Auswertung mit den Parametern Herkunftsland und Person liegt aktuell nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12470 f) zur Zahl der Fälle, in denen wenigstens teilweise die Reintegrationshilfen umgesetzt wurden, Die Förderung bzw. Abrechnung der Förderfälle aus den Jahren 2017 bis 2019 ist noch nicht abgeschlossen, sodass eine Aussage hierzu noch nicht getroffen werden kann. g) zum durchschnittlichen Zeitraum zwischen Ausreise und Umsetzung der Reintegrationsmaßnahmen, Zwischen der Ankunft im Zielland bis zur Umsetzung der Reintegrationsmaßnahmen vergehen durchschnittlich sechs bis neun Monate. h) zur Anzahl von Menschen, die Zahlungen wegen welcher Form von Vulnerabilität erhielten machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wie viele der bewilligten Maßnahmen betrafen Personen, die abgeschoben worden waren? Vulnerabilität wird mit einer Zusatzleistung unterstützt, z. B. bei höheren Ausgaben für medizinische Zusatzbehandlungen. Statistische Zahlen im Kontext Vulnerabilität oder Inanspruchnahme durch Rückgeführte werden derzeit nicht erhoben. 16. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf die Durchführung des ERRIN-Programms in anderen Ländern der Europäischen Union machen? Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Rückkehr nach Afghanistan Unterstützung im Rahmen des ERRIN-Programms erhalten (bitte möglichst nach Jahren aufgliedern und zusätzlich jene fünf EU-Länder, aus denen die meisten Rückkehrer gefördert worden sind, nennen )? Dazu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 17. In welchen Herkunftsländern ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Probleme bei der Durchführung des ERRIN-Programms, worauf führt sie diese zurück, und wie wird ihnen begegnet? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über spezifische Probleme bei der Umsetzung des ERRIN-Programms vor. 18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen die Beratung im Rahmen des ERRIN-Programms in den Bereichen berufliche Qualifizierungsmaßnahme, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei einer Existenzgründung und Grundausstattung für die Wohnung? Auf welche Ressourcen greifen die Vertragspartner dabei zurück, und auf welche Ressourcen greift speziell der Vertragspartner in Afghanistan zurück ? Die Beratung vor Ort richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Einzelnen. Die Berater kennen die Gegebenheiten vor Ort und können aus ihrer Erfahrung heraus, ein auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Alle ERRIN-Partner durchlaufen ein regelmäßiges Ausschreibungsverfahren, in denen insbesondere Kriterien wie z. B. langjährige Erfahrung im Umgang mit Migranten, Qualitätsstandards in der Aus-/Fortbildung von Personal, Ressourcen und Bonität eine Rolle spielen. Die ERRIN-Partner sind vielfach größere, international operierende Organisationen. Es werden aber auch kleinere lokale Organisationen in den Herkunftsländern hinzugezogen, die mit den Rückkehrenden in der Landessprache die tatsächlichen Reintegrationsmaßnahmen durchführen. Für Afghanistan ist der Hauptvertragspartner IRARA, der jedoch mit dem lokalen Partner ACE (Afghan Centre for Excellence) zusammenarbeitet. ACE ist mit rund 50 Beschäftigten landesweit in allen größeren afghanischen Städten vertreten, so dass ein Großteil der rückkehrenden Personen direkt unterstützt werden kann. Lediglich bei abseits gelegenen Orten ist wegen der Sicherheitslage nur eine eingeschränkte Hilfe möglich. 19. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer (aus Deutschland) den Wunsch nach beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen geäußert haben, b) wie vielen hiervon erfolgreich eine solche Maßnahme vermittelt werden konnte und c) welchen Umfang diese Maßnahmen im Allgemeinen haben und welche Abschlüsse damit erreicht werden (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? Die Fragen 19a bis 19c werden gemeinsam beantwortet. Über den Inhalt der Beratungsgespräche werden keine detaillierten Erhebungen gemacht. Gegenstand der Gespräche ist auch, zu klären, ob die inhaltlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme an den jeweils angebotenen Maßnahmen vorliegen. Hinsichtlich ERRIN liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Im Rahmen von „Perspektive Heimat“ wurden mit Stand 30. Juni 2019 rund 2 800 Qualifizierungsmaßnahmen von Rückkehrenden in Afghanistan wahrgenommen , davon zehn von Rückkehrenden aus Deutschland. Die in Afghanistan unterstützten Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht-formelle Qualifizierungen, die in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen durchgeführt werden und von unterschiedlicher Dauer sind. Hierbei handelt es sich z. B. um fünfmonatige Kurse im Schneiderhandwerk. Die erreichten Qualifizierungsniveaus variieren, da die durch das Programm „Perspektive Heimat“ vermittelten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sehr vielfältig sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12470 20. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche geäußert haben, b) wie vielen hiervon vom lokalen Vertragspartner erfolgreich ein Arbeitsplatz vermittelt wurde? Sind hiervon ausschließlich Arbeitsplätze betroffen, die ein Einkommen generieren, das ein selbständiges Bestreiten des Lebensunterhalts der Arbeitenden und ggf. ihrer Familienangehörigen gewährleistet, oder werden auch Arbeitsplätze vermittelt, die dies nicht ermöglichen? Wie viele der zustande gekommenen Arbeitsverträge waren unbefristet? c) in welchen Bereichen Arbeitsplätze vermittelt wurden (bitte nach erforderlichem Qualifikationsgrad aufgliedern) (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? Die Fragen 20a bis 20c werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich ERRIN liegen der Bundesregierung im Kontext der gestellten Fragen keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen von „Perspektive Heimat“ wurden mit Stand 30. Juni 2019 rund 700 Rückkehrende in Afghanistan in Beschäftigung gebracht. Die unterstützten Personen haben Beschäftigung in verschiedenen Sektoren gefunden, wie z. B. Handwerk , Landwirtschaft (Niedrigqualifizierung) und Dienstleistungssektor (Niedrigqualifizierung ). Die Dauer der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse variiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen in den vermittelten Arbeitsplätzen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Gefahr von Kinderarbeit? Die von der Bundesregierung beauftragte Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und ihre Implementierungspartner halten sich bei ihren Aktivitäten an die geltenden internationalen Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). 22. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Unterstützung bei einer Existenzgründung geäußert haben und b) wie vielen davon eine solche Unterstützung gewährt wurde, und wie diese Unterstützung konkret ausgestaltet war? (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? Umfasst die Unterstützung auch die Erstausstattung, Anmietung oder Renovierung z. B. eines Geschäfts oder die Anschaffung von Produktionsmitteln, Fahrzeugen usw.? Die Fragen 22a und 22b werden zusammen beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Statistische Daten liegen der Bundesregierung in Bezug auf ERRIN nicht vor. Im Rahmen von ERRIN können Existenzgründungen gefördert werden. Dies erfasst bei Bedarf (immer vom Einzelfall abhängig) auch die Übernahme von Kosten für Produktionsmittel, Warenbestand und andere notwendige Güter. Im Rahmen von „Perspektive Heimat“ wurden mit Stand 30. Juni 2019 über 3 900 Rückkehrende in Afghanistan bei der individuellen Existenzgründung unterstützt. Die Unterstützung umfasst u. a. Trainingsangebote zur Unternehmensgründung (Marketing, Unternehmensführung, Finanzmanagement) und -entwicklung sowie berufsbildende Trainings in handwerklichen Tätigkeiten. Auch erhalten ausgewählte Gründer und Gründerinnen in Afghanistan im Rahmen von Wettbewerben in Kooperation mit regionalen Industrie- und Handelskammern eine finanzielle Unterstützung. 23. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Hilfe bei der Grundausstattung für die Wohnung geäußert haben und b) wie vielen davon tatsächlich eine solche Hilfe gewährt wurde? (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen oder unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? Die Fragen 23a und 23b werden zusammen beantwortet. „Perspektive Heimat“ Bislang haben rund 300 Rückkehrende einen Antrag auf Hilfe bei der Grundausstattung für eine Wohnung durch das Programm „Perspektive Heimat“ gestellt. Alle Antragsteller haben einen befristeten Mietzuschuss bzw. eine Unterstützung bei der Grundausstattung erhalten. Zusätzlich haben rund 90 Rückkehrende Mittel für Renovierungsarbeiten erhalten. StarthilfePlus Afghanistan Reintegrationsmaßnahme – Bereich Wohnen) 2017 2018 beantragt 27 196 bewilligt 23 108 24. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer vom Flughafen abgeholt wurden, b) wie viele Rückkehrer den Wunsch geäußert haben, temporär untergebracht zu werden, und für wie viele Rückkehrer dies erfüllt werden konnte, Zu den Fragen 24a und 24b liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12470 c) wie lange eine solche temporäre Unterkunft gestellt wird, und wie die Unterkünfte ausgestaltet sind (Wohnungen, einzelne Zimmer in Gemeinschaftswohnungen , Container, Zeltlager usw.) (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen oder unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? Die Betreuung von nach Afghanistan rückkehrenden Personen erfolgt im Rahmen des von der Europäischen Union finanzierten Programms Reintegration Assistance and Development for Afghanistan (RADA) durch IOM. Da nach Auskunft des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) eine lediglich geringe Anzahl von Rückkehrern die Unterbringungsmöglichkeiten von IOM nutzten, wurde auf die Auszahlung von Barmitteln umgestellt. Jedem Rückkehrer sollen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um eigenverantwortlich eine Unterkunft zu organisieren. Mit IOM ist vereinbart, dass Rückkehrer aus Deutschland – trotz der Umstellung auf Barmittel – Unterstützung bei der Suche nach einer Unterbringung erhalten, wenn sie das wünschen. 25. Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zur Bilanz des Programms „Perspektive Heimat“ machen, a) der zufolge das Programm in den Jahren 2017 und 2018 von 11 600 Menschen , die ausgereist sind, 4 100 Personen mit Maßnahmen im Bereich Beschäftigung „erreicht“ hat, und was genau ist mit „erreichen“ gemeint? Ist damit die erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes gemeint, und wenn ja, handelt es sich bei den Arbeitsplätzen um unbefristete, die ein ausreichendes Einkommen für Einzelpersonen bzw. Familien gewährleisten , und b) der zufolge im Bereich „Qualifizierung“ 1 530 Menschen „erreicht“ worden sind, und was genau ist mit „erreichen“ gemeint? Ist damit die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gemeint, und wenn ja, inwiefern werden dabei berufsbildende Abschlüsse erzielt (www. bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 470_05_2019.pdf)? Die Fragen 25a und 25b werden zusammen beantwortet. Mit „erreichen“ ist gemeint, dass die von der Bundesregierung im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ durchgeführten Maßnahmen erfolgreich wahrgenommen werden. Mit Stand 30. Juni 2019 haben die laufenden Projekte in den Programmländern von „Perspektive Heimat“ rund 84 900 Personen in eine Arbeit vermittelt oder bei einer Existenzgründung unterstützt. Davon allein waren rund 6 000 Personen Rückkehrende aus Deutschland. Außerdem wurden insgesamt rund 150 300 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen („Qualifizierungen“) wahrgenommen , davon rund 4 900 von Rückkehrenden aus Deutschland. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 19, 20 und 22 verwiesen. 26. Wie genau berechnet sich, angesichts der ausschließlich per Sachleistungen gewährten Unterstützung, der Hilfsumfang von bis zu 2 000 Euro im ERRIN-Programm pro Einzelperson? Der Grundbetrag von 2 000 Euro gilt für alle freiwillig zurückkehrenden, erwachsenen Einzelpersonen. Für ausreisende Familienmitglieder und bei einer vorliegenden Vulnerabilität erhöht sich dieser Betrag. Damit sollen die benötigten anfänglichen Ausgaben für einen Existenzaufbau (Mietzahlung, Anschaffungen von Werkzeugen o. Ä.) aufgefangen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12470 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Können die Antragsteller sich dafür entscheiden, die Summe komplett etwa für eine eigene Existenzgründung (Anschaffung notwendiger Ausstattung ) oder Wohnungsausstattung zu verwenden? Die Hilfen sind grundsätzlich für die geplanten Reintegrationsmaßnahmen einsetzbar . Der ERRIN-Partner und die Rückkehrenden entscheiden gemeinsam auf der Grundlage des Reintegrationsplans über die Verwendung der Hilfen. b) Werden reine Beratungsangebote (Gespräche, Vermittlungstätigkeiten) vom Vertragspartner finanziell berechnet und von der Summe der 2 000 Euro pro Rückkehrer abgezogen, und wenn ja, welche Art von Honorarkatalog liegt dem zugrunde? Die Beratungsangebote der ERRIN-Partner werden als Teil der administrativen Arbeit über das ERRIN-Projekt finanziert und führen damit nicht zum Abzug des bewilligten Reintegrationsbetrages. c) Inwiefern wird die Abholung vom Flughafen sowie die Bereitstellung temporärer Unterkünfte mit der Fördersumme verrechnet (bitte möglichst konkrete Beiträge nennen)? Die Kosten für Abholung vom Flughafen und Bereitstellung von temporärer Unterkunft sind vom Rückkehrer selbst zu tragen. Sie sind ein Teil des Reintegrationspakets und sollen nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Vulnerabilität oder einzelreisende Frau) in Anspruch genommen werden. Eine notwendige temporäre Unterkunft vor der Weiterreise zum Zielort kann auch über das Grundprogramm REAG/GARP gewährt werden. 27. In wie vielen Fällen wurde die Summe von 2 000 Euro unterschritten, und was sind die Gründe hierfür? Die Reintegrationsleistung von ERRIN erfolgt in der Regel im Rahmen von Sachleistungen . Diese orientiert sich am individuellen Bedarf der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, so dass- je nach Einzelfall- eine Unterschreitung der maximalen Fördersumme in Höhe von 2 000 Euro erfolgen kann. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Hinzu kommen Unterschreitungen auf Grund von Währungsschwankungen . Diese liegen meist jedoch im zweistelligen Bereich und Rückkehrer werden im Vorfeld hierüber informiert. 28. Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg von ERRIN ein, und wo sieht sie besondere Herausforderungen bzw. Defizite? Was sind die Kriterien für ihre Einschätzung (bitte im Allgemeinen sowie schwerpunktmäßig mit Blick auf Afghanistan ausführen)? ERRIN ist aus Sicht der Bundesregierung ein erfolgreiches Programm. Dies zeigt sich in der stetigen Erweiterung des Programms und der Steigerung der Antragszahlen . Herausforderung ist die Angebotserweiterung auf weitere Herkunftsländer , indem geeignete Partner vor Ort zu finden sind. Eine weitere Aufgabe ist, Rückkehrern nachhaltige Perspektiven im Herkunftsland anzubieten. ERRIN baut gezielt auf den Programmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr (REAG/GARP und StarthilfePlus) auf und bietet somit eine erste Grundlage für eine langfristige und nachhaltige Reintegration im Herkunftsland. Durch die Einbindung lokaler Strukturen im jeweiligen Herkunftsland kann ERRIN gezielt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12470 auf die Situation vor Ort reagieren und schafft somit stetig bessere Rahmenbedingungen für neue Existenzgründungen und eine dauerhafte Reintegration der Rückkehrenden im Zielland. Dieser Prozess wird künftig stetig durch das engere Zusammenwirken von Rückkehr- und Entwicklungshilfen verstärkt. Dieser kohärente Ansatz ist im Sinne einer nachhaltigeren Reintegration zielführend. 29. Inwiefern wird ein längerfristiges Monitoring durchgeführt, um Aufschlüsse darüber zu erhalten, wie nachhaltig der Erfolg durchgeführter Reintegrationsmaßnahmen ist, insbesondere hinsichtlich Arbeitsplatz bzw. Existenzgründung , und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. von den Ergebnissen dieses Monitorings (bitte für Afghanistan möglichst genau angeben )? Falls es ein solches Monitoring nicht gibt, warum nicht, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, ein solches einzusetzen? Ein regelmäßiges Monitoring ist Teil des ERRIN-Programms. Schwerpunkte dieser Treffen sind die administrative Zusammenarbeit, aber auch operative Herausforderungen der ERRIN-Partner bei der Umsetzung der Reintegrationsmaßnahmen . Daneben finden auch Gespräche mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen der Herkunftsländer statt, in denen die Zusammenarbeit für künftige Migrationsabläufe und praktische Rückkehrhilfen erörtert werden. Für das Programm „Perspektive Heimat“: Die GIZ berichtet regelmäßig und detailliert im Rahmen der Programmberichterstattung zu den Fortschritten und Ergebnissen der Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Ergebnisse bzw. die Zielerreichung werden über Fortschritts- und Abschlussberichte der durchführenden Organisationen zu Projekten und Programmen empirisch erfasst. Zusätzlich werden Projektevaluierungen durch die Evaluierungseinheiten der durchführenden Organisationen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Im Rahmen von Verbleibstudien wird nach Qualifizierungs- und Existenzgründungsförderungsmaßnahmen erfasst, wie viele Teilnehmende eine Beschäftigung aufgenommen haben. Die Angebote des Programms „Perspektive Heimat“ werden kontinuierlich und länderspezifisch im Lichte dieser Erkenntnisse angepasst. Für Afghanistan wird darüber hinaus auf die Antwort zu den Fragen 19, 20 und 22 verwiesen. 30. Für wie realistisch hält die Bundesregierung das von ihr selbst gesteckte Ziel, „allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland“ zu machen und „für jeden das passende Angebot“ zu unterbreiten, angesichts der schwierigen ökonomischen Situation und der dauerhaft hohen Erwerbslosigkeit in zahlreichen Herkunftsstaaten? Die Bundesregierung hält an dem selbst gesteckten Ziel, allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland zu machen, fest und entwickelt ihre Angebote vor Ort entsprechend dieser Zielvorgabe weiter. Die Wahl der benötigten Rückkehrhilfen liegt allerdings weitgehend in der Eigenverantwortung der Rückkehrenden. Nicht jede rückkehrende Person benötigt zwingend ein Jobangebot. Auch „passende Angebote“ unterliegen vielfach den Marktbedingungen im jeweiligen Herkunftsland und sind nicht beliebig verfügbar . Die Betreuung durch eine Partnerorganisation hilft jedoch bei längerer Abwesenheit vom Herkunftsland Perspektiven aufzuzeigen, um neue Einkommensquelle zu erschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333