Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12471 19. Wahlperiode 16.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas L. Kemmerich, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12053 – Wagniskapitalförderung durch das „INVEST“-Programm V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ wurde 2013 von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen. Vorderstes Ziel dieses Programm ist die Unterstützung zur Sammlung von Wagniskapital für neu gegründete Unternehmen und Start-ups. Dabei werden Zuschüsse aus Bundesmitteln gewährt, die anschließend durch die Empfänger nicht zurückgeführt werden müssen (Erwerbszuschuss). Das Programm „INVEST- Zuschuss für Wagniskapital“ wurde im Jahr 2017 neu gefasst, womit die Förderfähigkeit von Investitionssummen erweitert. Zusätzlich zum bestehenden Erwerbzuschuss wurde auch ein Exitzuschuss gewährt , der auf die Steuererstattung bei gewinnbringenden Veräußerungen zielt. Dieser Exitzuschuss kann dabei erst drei Jahre nach Erwerb der Anteile erhalten werden. Durch die vorangegangene Neugliederung des Programms zum Jahr 2017 werden somit ab 2020 die damalig ausgegebenen Förderanträge für den Exitzuschuss verfügbar. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zuletzt für das Jahr 2016 eine Evaluation des Programmes veröffentlicht. Zusätzlich wurde mit der KfW Capital durch den Einsatz der Bundesregierung eine weitere Maßnahme zur Steigerung des Wagniskapitaleinsatzes in Deutschland geschaffen. Diese besitzt zwar einen anderen Ansatz und eine andere Zielgruppe als das „INVEST“-Programm, dennoch lässt sich eine Überschneidung der Programme nicht ausschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12471 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Mittel standen jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019 für das „INVEST“-Programm zur Verfügung, und wie viel wurde davon jeweils abgerufen ? Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2016 2017 2018 2019 (bis 31.7.) Haushaltsansatz [Mio. Euro] 30 46 46 46 Mittelabruf [Mio. Euro] 14,767 17,297 21,506 15,471 2. Wie viele Unternehmen wurden jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019 durch das „INVEST“-Programm gefördert (Erwerbszuschuss)? Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2016 2017 2018 2019 (bis 31.7.) Bewilligte Anträge auf INVEST-Förderfähigkeit 808 1.024 1.079 708 Unternehmen, deren Investor Erwerbs-zuschuss erhalten hat 385 373 441 320 3. Wie viele Anträge auf Förderung (Erwerbszuschuss) wurden jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019 gestellt? Wie viele wurden hierbei aus welchen Gründen nicht angenommen, und wie hoch war dabei explizit die Anzahl von Anträgen, welche abgelehnt wurden, da bereits vor der Antragstellung ein Anteilserwerb stattgefunden hat? Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2016 2017 2018 2019 (bis 31.7.) Anträge auf Erwerbszuschuss 1.156 2.126 2.173 1.414 Ablehnungsgrund 2016 2017 2018 2019 (bis 31.7.) Summe Anteil Verbundenheit mit dem Unternehmen 28 42 52 36 158 24,1 % Fehlende Förderfähigkeit des Unternehmens 38 40 51 26 155 23,6 % Antrag unvollständig 85 14 23 31 153 23,3 % Form der Beteiligungsgesellschaft 29 17 10 10 66 10,1 % Fördergrenze über-/unterschritten 5 15 16 15 51 7,8 % Vorzeitiger Maßnahmenbeginn (also Antragstellung nach Anteilserwerb ) 5 10 17 6 38 5,8 % Sonstiges 16 4 9 6 35 5,3 % Ablehnungen 206 142 178 130 656 100,0 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12471 4. Wie lang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligungsverfahren für die Anträge auf Förderung? Hält sie diese Dauer für angemessen? Das Antragsverfahren auf INVEST-Förderfähigkeit bei den Unternehmen dauert von der Antragstellung bis zur Bewilligung im Mittel ca. vier Wochen. Der Median beträgt ca. zwei Wochen. Bei den Investoren dauert das Antragsverfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung des Erwerbszuschusses im Mittel rund sieben Wochen. Der Median beträgt rund drei Wochen. Der Beteiligungsvertrag kann auch schon vor der Bewilligung des Antrags auf den Erwerbszuschuss (aber erst nach Antragstellung) geschlossen werden. Die Verfahrensdauer kann sich durch erforderliche Rückfragen verlängern und hängt somit auch von der Vollständigkeit und Aussagekraft der von den Antragstellern eingereichten Unterlagen ab. Der Median der Bearbeitungsdauer ist daher auch deutlich kürzer als die mittlere Bearbeitungsdauer. 5. Wie viele Business Angels wurden jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019 durch das „INVEST“-Programm unterstützt (Erwerbszuschuss)? Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2016 2017 2018 2019 (bis 31.7.) Anzahl der Business Angel, die den Erwerbszuschuss erhalten haben 851 901 1.074 772 6. Wie hoch waren die durch das Programm ermöglichten Investitionen im Mittel , und wie verteilten sie sich über die Gruppen 10 000 bis 15 000 Euro, 15 000 bis 25 000 Euro, 25 000 bis 50 000 Euro, 50 000 bis 100 000 und über 100 000 Euro (bitte auflisten)? Das arithmetische Mittel der Zuwendungssummen (Erwerbszuschuss) beträgt 16 152,38 Euro, d. h. im Mittel wurden Investitionen in Höhe von 80 761,90 Euro mit einem Erwerbszuschuss gefördert. Geförderte Investitionssumme Anteil 10.000 - 15.000 Euro 1,4 % 15.000 - 25.000 Euro 2,7 % 25.000 - 50.000 Euro 8,0 % 50.000 - 100.000 Euro 24,7 % über 100.000 Euro 63,2 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12471 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie verteilen sich die Förderungen anteilig jeweils von Anträgen und Finanzmitteln auf die unterschiedlichen förderfähigen Branchen (bitte aufschlüsseln )? Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Branche bzw. Wirtschaftsklasse Anteil unter Anträgen auf Förderfähigkeit Anteil an ausgezahlten Zuwendungen Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 62 29,8 % 30,0% Informationsdienstleistungen 63 24,3 % 21,3 % Forschung und Entwicklung 72 6,4 % 7,3 % Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 26 4,9 % 4,9 % Herstellung von chemischen Erzeugnissen 20 4,9 % 2,8 % Verlagswesen 58 3,3 % 2,9 % Werbung und Marktforschung 73 2,8 % 2,7 % Herstellung von sonstigen Waren 32 2,6 % 3,4 % Maschinenbau 28 2,5 % 2,9 % Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 27 2,1 % 2,6 % Telekommunikation 61 1,5 % 2,1 % Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 74 1,2 % 0,6 % Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 46 1,1 % 0,8 % Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 22 1,0 % 1,1 % Sonstiges 11,7 % 14,8 % 8. Wie viele Kurzgutachten wurden jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019 durch das BAFA durchgeführt, und welche Dauer besaßen diese Verfahren im Mittel? Wie viele dieser Kurzgutachten sind dabei negativ ausgefallen? Die Kurzgutachten werden nicht vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt. Mit dieser Aufgabe wurde der Projektträger Jülich beauftragt . Die Möglichkeit zur Erstellung von Kurzgutachten gibt es erst seit dem Jahr 2017, so dass im Jahr 2016 keine Kurzgutachten erstellt wurden. 2016 2017 2018 2019 (bis 31.7.) Erstellte Kurzgutachten 0 128 142 82 Davon mit negativem Votum 0 19 27 18 Im Mittel vergehen rund fünf Wochen zwischen Auftragserteilung an den Projektträger Jülich und Übersendung des Kurzgutachtens durch den Projektträger Jülich. Die Verfahrensdauer wird dabei entscheidend von den zu begutachtenden Unternehmen beeinflusst, da diese dem Projektträger Jülich die für die Begutach- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12471 tung erforderliche Unterlagen zukommen lassen müssen und hängt somit wesentlich davon ab, wie schnell die Unternehmen ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen . 9. Wie viele Unternehmen haben sich auf der „INVEST“-Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angemeldet? Seit Bestehen der „INVEST“-Datenbank (November 2017) unter www.investwagniskapital .de wurden insgesamt bereits 651 Einträge vorgenommen. Die Einträge werden wieder aus der Datenbank entfernt, sobald der INVEST-Förderfähigkeitsbescheid (Gültigkeit 6 Monate) für das Unternehmen abgelaufen ist. Mit einem neuen Förderfähigkeitsbescheid vom BAFA kann sich das Unternehmen erneut in die Datenbank eintragen lassen. Insgesamt waren bis zum 31. Juli 2019 600 verschiedene Unternehmen in der Datenbank gelistet. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Unternehmen , die durch das „INVEST“-Programm gefördert wurden und nicht mehr existieren oder Insolvenz angemeldet haben? Der Bundesregierung liegen keine Daten über die weitere Entwicklung der INVEST-geförderten Unternehmen vor. Daher kann keine Information darüber erteilt werden, wie viele dieser Unternehmen nicht mehr existieren oder Insolvenz angemeldet haben. In der im Jahr 2016 erstmals durchgeführten Evaluation des INVEST-Programms war es rund drei Jahre nach Programmstart zu früh, um zu belastbaren Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung nach der jeweiligen INVEST-Förderung zu kommen. Jedoch hatte diese Evaluation in 2016 bereits gezeigt, dass die INVEST-geförderten Unternehmen im Vergleich zur Referenzgruppe (vergleichbare junge innovative Unternehmen ohne INVEST-Förderung) häufiger durch eigene F&E-Anstrengungen neue Techniken oder Produkte entwickeln und höher qualifizierte Gründerpersonen aufweisen, deren Gründungsmotive und strategische Unternehmensziele stärker auf Wachstum ausgerichtet sind. Die derzeit durchgeführte erneute Evaluation des INVEST-Programms soll jedoch u. a. auch Fragestellungen zur Unternehmensentwicklung nach der INVEST-Förderung adressieren. 11. Wie viele Anträge auf den Exitzuschuss sind auf vor 2017 abgeschlossenen Förderungen bereits gestellt worden, und welche Summen wurden hierbei als Steuerrückerstattung veräußert? Gemäß Nummer 4.2 der aktuellen Förderrichtlinie vom 12. Dezember 2016 ist eine Antragstellung auf den Exitzuschuss auf vor 2017 abgeschlossene Förderungen nicht möglich. 12. Wie viele Anträge auf den Exitzuschuss erwartet die Bundesregierung, und ist ihrer Ansicht nach ab dem Jahr 2020 mit einer Verkaufswelle von Anteilen zu rechnen, um den Exitzuschuss abzuschöpfen? Die Bundesregierung hält im eingeschwungenen Zustand rund 200 Anträge auf den Exitzuschuss pro Jahr für realistisch. Da es sich beim Exitzuschuss um ein völlig neues Förderelement handelt und hierzu keinerlei Erfahrungswerte vorlie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12471 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen, ist dieser Wert mit großen Unwägbarkeiten behaftet. Mit einer Verkaufswelle von Anteilen ab dem Jahr 2020 ist nicht zu rechnen, da die für den Exitzuschuss maximal zulässige Haltedauer zehn Jahre beträgt. 13. Wie hoch werden nach Einschätzung der Bundesregierung die anfallenden Kosten für die Rückerstattung der Steuern auf Gewinne (Exiztzuschuss) sein, und wie hoch schätzt sie anhand der Anzahl von Förderanträgen zusätzlich die Höhe der ausbleibenden Steuereinnahmen ein? Die Bundesregierung hält Kosten für den Exitzuschuss in Höhe von rund 4 Mio. Euro pro Jahr für realistisch. Jedoch handelt es sich beim Exitzuschuss um ein völlig neues Förderelement und es liegen hierzu keinerlei Erfahrungswerte vor, weshalb dieser Wert mit großen Unwägbarkeiten behaftet ist. Das Steueraufkommen verringert sich hingegen nicht, weil der Exitzuschuss lediglich die vom Investor zu zahlenden Steuern auf den Veräußerungsgewinn kompensiert. 14. Sieht die Bundesregierung Personen bevorteilt, die große Summen investiert haben, und so den Mindestveräußerungsgewinn von 2 000 Euro eher erreichen ? Personen, die hohe Summen in ein Start-up investieren, können zwar schon bei geringen Wertzuwächsen ihrer Anteile den Mindestveräußerungsgewinn von 2 000 Euro erreichen. Andererseits führen bei hohen Investitionssummen auch schon geringe Wertminderungen zu hohen absoluten Verlusten für den Investor, so dass Investoren mit hohen Investitionssummen auch mehr Risiken eingehen. Die Einführung eines Mindestveräußerungsgewinns in Höhe von 2 000 Euro (minimaler Exitzuschuss von 500 Euro) war jedoch auch aus administrativen Gründen notwendig, so dass die Zuschusshöhe und der Verwaltungsaufwand pro Förderfall stets in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. 15. Wann erfolgt eine erneute Evaluation des Programms? Das INVEST-Programm wird derzeit erneut evaluiert. Die Evaluation soll bis Jahresende abgeschlossen sein. 16. Welche Auswirkung hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung einer sogenannten Finanztransaktionssteuer auf das „Invest“-Programm? Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen darüber vor, welche Auswirkungen eine etwaige Finanztransaktionssteuer auf das INVEST-Programm entfalten würde. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur Unternehmen, die nicht an einem regulierten Markt gelistet sind, durch INVEST gefördert werden können und dass der Anteil von Aktiengesellschaften unter den INVEST-förderfähigen Unternehmen mit knapp 4 Prozent vergleichsweise gering ausfällt. Zudem ist zu bedenken, dass bei einer Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild nur der Handel von Aktien von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro betroffen wären. Vor diesem Hintergrund dürfte es kaum Auswirkungen geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12471 17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung Dividenden ein, die solchen Investoren zugutekommen, die durch den Erwerbszuschuss gefördert wurden? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Höhe von Dividenden, die mit Erwerbszuschuss geförderte Investoren erhalten, vor. Jedoch werden im Wagniskapitalbereich die Einkünfte aus einer Unternehmensbeteiligung in der Regel über Veräußerungsgewinne und weniger über Dividenden erzielt. 18. Wie viele Mitarbeiter sind innerhalb des BAFA für die Betreuung des Programms zuständig? Für die Betreuung des INVEST-Programms beim BAFA werden rund zehn Vollzeitäquivalente bereitgestellt. 19. Die KfW Capital und das „INVEST“-Programm dienen beide der Förderung von Wagniskapital, sieht die Bundesregierung hierbei Konkurrenz- oder Synergieeffekte ? Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Förderinstrumentarium im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung einen umfassenden Ansatz. Ziel ist es, auf mehreren Ebenen Anreize für ein verbessertes Finanzierungsangebot für junge, innovative und wachstumsorientierte Unternehmen zu setzen. Das Förderinstrumentarium kann dabei nach Finanzierungsphasen (Früh-, Gründungs-, Wachstumsphase) und nach Zielgruppen (Unternehmen, Fondsinvestoren, Business Angels) differenziert werden. Die einzelnen Elemente des Förderinstrumentariums ergänzen sich dabei zu einem Ebenen übergreifenden komplementär wirkenden Förderansatz , der die Entwicklung eines tragfähigen Wagniskapitalmarktes mit einer breiten Investorenbasis in Deutschland beschleunigen soll. Die KfW Capital investiert im Rahmen des Programms „ERP Venture Capital Fondsinvestments“ in Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds, die sich ihrerseits an jungen, innovativen und wachstumsorientierten Unternehmen beteiligen. Zudem ist die KfW Capital Investor am Frühphasenfonds High-Tech Gründerfonds und am Ko-Investitionsfonds coparion beteiligt. Das Engagement der KfW Capital ist damit auf die Fonds-Ebene fokussiert, mit dem Ziel, die Errichtung und das Wachstum deutscher Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds zu unterstützen und damit das Wagniskapitalangebot für junge, innovative Unternehmen in Deutschland zu verbessern. Dagegen ist das INVEST-Programm fokussiert auf die ausschließliche Förderung von Business-Angel-Investitionen. INVEST adressiert somit Privatpersonen (und keine institutionellen Investoren) und soll dem deutschen Business-Angel-Markt Aufschwung verleihen, damit junge innovative Unternehmen einen besseren Zugang zu Wagniskapital haben. 20. Hält die Bundesregierung eine Förderung durch die KfW Capital und das „INVEST“-Programm gleichzeitig oder aufeinanderfolgend für sinnvoll oder erstrebenswert? Wird im Beantragungsverfahren eine aktuelle oder ehemalige Förderung durch das jeweils andere Programm überprüft? Die Fördermaßnahmen der KfW Capital und das INVEST-Programm adressieren für sich genommen unterschiedliche Zielgruppen und haben unterschiedliche Zielrichtungen (vgl. Antwort zu Frage 19). Da der Adressatenkreis bei der KfW Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12471 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Capital vorrangig Fonds bzw. institutionelle Anleger und bei INVEST Privatpersonen sind, ist eine Überprüfung auf Förderung durch das jeweils andere Programm im Beantragungsverfahren nicht notwendig. 21. Plant die Bundesregierung weitere Programme zur Förderung und Erhöhung des Wagniskapitaleinsatzes in Deutschland? Wenn ja, welche? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, die erfolgreichen und etablierten Förderinstrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen fortzuführen und weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung spielt die stärkere Einbeziehung von privatem Kapital für die Wachstumsfinanzierung von Start-ups eine wichtige Rolle. Um mehr Wagniskapitalinvestitionen insbesondere von institutionellen Investoren in Deutschland zu mobilisieren, prüft die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds mögliche Modell-Optionen , die den EU-beihilferechtlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen standhalten können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333