Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 14. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12474 19. Wahlperiode 16.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12092 – Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets wird trotz anhaltender Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen, Standortbedingungen und dem Katastrophenschutz fortgesetzt. Zudem besteht der Verdacht, dass der Bau bzw. die Inbetriebnahme des Kraftwerks gegen die Vereinbarungen des ESPOO-Abkommens (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verstößt. Aufgrund von Presseberichten über Unfälle im Jahr 2016 besteht der Verdacht, dass während des Baus Sicherheitsvorkehrungen nur mangelnd beachtet wurden (https://kurier.at/politik/ausland/streit-um-akw-nahe-der-grenze/214.828.394). Aus der mangelhaften Grundstruktur des Kraftwerks folgen anhaltende Sicherheitsmängel . Zudem ist der Standort erstens aufgrund seiner Nähe zur europäischen Außengrenze – konkret Litauen und Lettland – , zweitens aufgrund der Erdbebengefährdung und drittens der Lage am Fluss Neiris, welcher nach Litauen fließt, umstritten. So bedarf die kritische Standortwahl einer Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem ESPOO-Abkommen. Diese forderte das 6. Treffen der Espoo-Vertragspartner durch die IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation). Die EU forderte bereits am 28. Dezember 2016 mehr Transparenz in sicherheitsrelevanten Aspekten (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Dezember 2016). Auch der Europarat empfahl noch am 21. Januar 2019 die Einstellung der Bauarbeiten aus sicherheitsrelevanten Aspekten (Bundestagsdrucksache 19/7147, S. 28 f.). Den Forderungen der EU kam die belarussische Regierung bzw. die finanzierenden Bauträger durch die freiwillige Durchführung des sogenannten Stresstests durch ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) partiell nach. Dabei ergab sich eine erste positive Bewertung. Jedoch führte der Abschlussbericht klare sicherheitsrelevanten Bedenken und Empfehlungen an. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12474 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Sicherheitsrelevante Empfehlungen in Bezug auf fehlende seismische Daten: Um die Erdbebensicherheit zu garantieren, wird die Änderung des Messdesigns, Modernisierung der Messsysteme sowie die Neumessung der seismischen Aktivitäten empfohlen. Zusammenfassend werden demnach sowohl das Design, die Instrumente als auch die Messung kritisiert. 2. Sicherheitsrelevante Empfehlungen in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen: Um die Energieversorgung im Katastrophenfall autark zu garantieren, empfiehlt ENSREG die Installation einer zuverlässigen Energiequelle zum Betrieb des Kühlkreislaufs. 3. Sicherheitsrelevante Bedenken in Bezug auf das Katastrophenmanagement: ENSREG empfiehlt die Reduzierung des Risikos eines Katastrophenfalls bei der Lagerung des abgebrannten Brennstoffs, Verbesserung der Zuverlässigkeit des Kühlsystems, Notfallsystem zur Eindämmung von radioaktivem Material, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Kontrollsystem während des Katastrophenfalls sowie die Einführung eines Unfallmanagementplans. Des Weiteren empfiehlt ENSREG der belarussischen Regierung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans im Katastrophenfall. (Quelle 1.-3.: EU Peer Review Report of Belarus Stress Test June 2018) Zusammenfassend verstoßen die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen gegen die internationalen Standards und Anforderungen. Demnach liegt der Verstoß gegen das ESPOO-Abkommen nahe (www.nuklearforum.ch/de/aktuell/ebulletin /kernkraftwerksprojekt-weissrussland-verletzt-espoo-konvention). Zu erwähnen ist weiter, dass der Stresstest kein Monitoring durch EU-Behörden vorsieht, sodass nicht nachvollzogen werden kann, in welcher Art und Weise die sicherheitsrelevanten Empfehlungen umgesetzt werden. Zudem wird der belarussischen Regierung die Ablehnung der Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen (Schreiben der Außen- und Energieminister Litauens an die Europäische Kommission vom 30. April 2019). Der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets muss zwar als souveräne Entscheidung der beteiligten Staaten respektiert werden, die Verletzung des ESPOO-Abkommens sowie die grenznahe Lage des Kraftwerks nehmen allerdings die europäischen Partnerstaaten in die Pflicht, sich für die Sicherheit der im Katastrophenfall gefährdeten EU-Bürger und EU-Bürgerinnen einzusetzen. In Hinblick auf die Finanzierung durch die russischen staatlichen Unternehmen Atomstroiexport und Rosatom muss dabei auch die Russische Föderation einbezogen werden (http://world-nuclear-news.org/NN_Contract_complete_for_nuclear_power_ in_Belarus_1907121.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung erfüllt ihren Schutzauftrag unter Achtung der alleinigen Zuständigkeit anderer Staaten für kerntechnische Anlagen in dortiger Verantwortung . Eine Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Atomkraftwerken (AKW) anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, erfolgt seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht. Nur der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle für eine sicherheitstechnische Bewertung notwendigen Informationen vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zitate und Quellen World Nuclear News (19. Juli 2012), Quelle Nuklearforum (18. Juli 2014) und Österreichischer Kurier (11. August 2016) einen überholten Stand wiedergeben. Der hier thematisierte Sachverhalt hat sich weiterentwickelt. Überdies werden Gegenstand und Bedeutung der Espoo-Konvention verkannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12474 Die sog. Espoo-Konvention ist das Übereinkommen der UNECE vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen . Dabei handelt es sich, wie bereits der Titel deutlich macht, nicht um ein Abkommen, das bestimmte technische oder betriebliche Sicherheitsstandards oder Prüfmethoden zur Beurteilung der Sicherheit von Atomanlagen festlegt. Gegenstand der Espoo-Konvention sind vielmehr die Voraussetzungen, unter denen eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, sowie die Anforderungen an das Verfahren der grenzüberschreitenden UVP. Zutreffend ist allerdings, dass vor dem Implementation Committee der Espoo- Konvention (im Folgenden: Überprüfungsausschuss) seit dem Jahr 2011 aufgrund einer Beschwerde Litauens ein Überprüfungsverfahren anhängig war, in dem untersucht wurde, ob beim Bau des AKW Ostrovets gegen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen verstoßen wurde. Dieses Verfahren ist inzwischen abgeschlossen . Die Intermediäre Vertragsstaatenkonferenz der Espoo-Konvention, die vom 5. bis 7. Februar 2019 in Genf stattfand, hat dazu einen Beschluss gefasst, in dem festgestellt wird, dass und aus welchen Gründen beim Bau des AKW Ostrovets Vorschriften der Espoo-Konvention verletzt wurden. Der Verstoß gegen das Übereinkommen liegt allerdings nicht darin, dass notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder internationale Sicherheitsstandards vernachlässigt worden wären. Geprüft wurde vielmehr, ob die von Belarus vorgelegte UVP-Dokumentation als Grundlage der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung die für diesen Zweck erforderlichen Informationen enthielt. Nach der Beurteilung des Überprüfungsausschusses , dem sich die Vertragsstaatenkonferenz angeschlossen hat, sind die relevanten technischen und fachlichen Gesichtspunkte in der UVP-Dokumentation ausreichend behandelt worden. Auch Standortalternativen sowie die für die Wahl des Standortes maßgebenden Kriterien wurden aufgeführt. Ein Verstoß gegen die Anforderungen der Konvention wurde allein darin gesehen, dass die Gründe und Erwägungen, die für die Wahl des Standortes ausschlaggebend waren, in der Dokumentation nicht hinreichend erläutert worden seien. Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss IS/1d der Espoo-Vertragsstaatenkonferenz „Compliance by Belarus with its obligations under the Convention in respect of the Belarusian nuclear power plant in Ostrovets“ (www.unece.org/fileadmin/ DAM/env/eia/meetings/2019/IS_MOP_5-7_February_2019__Geneva/Decision_ IS.1d_.pdf) verwiesen. Die Ausführungen in der Vorbemerkung zu der Durchführung des Stresstestes sowie den Schlussfolgerungen des Stresstestes die Topics 2 und 3 betreffend sind sachlich nicht richtig. Der Stresstest der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) stellte keine umfassende sicherheitstechnische Überprüfung des Anlagendesigns oder dessen Ausführung dar. Im Topic 2 des Stresstest Reports wird das Verhalten der Anlage beim Ausfall der externen und anlageninternen Stromversorgung und der sicherheitstechnisch bedeutsamen Hauptwärmesenke zur Abfuhr der Nachzerfallswärme aus dem Reaktor untersucht. Neben den bereits vom Anlagenbetreiber für diese Fälle im Design vorgesehenen Maßnahmen schlägt der Peer Review Mission Report statt einer im Anforderungsfall herzustellenden Verbindung eines vorhandenen Notfalldiesels einen permanenten Anschluss desselben an die Stromversorgung für die zur Beherrschung der vorstehend genannten Ereignisfälle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12474 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die im Topic 3 dargelegten Empfehlungen beinhalten Maßnahmen zur Vorbeugung und Beherrschung eines „Severe Accident“ (schwerer Störfall) und sollen gerade den Eintritt des Katastrophenfalls verhindern. Die Empfehlungen, welche zum Teil auch auf Erkenntnissen aus den Untersuchungen in den beiden Topics 1 (Äußere Ereignisse) und 2 (Verlust von Stromversorgung und Hauptwärmesenke) und den daraus resultierenden Empfehlungen beruhen, beinhalten auch die Forderung zur Erstellung von organisatorischen Handlungsanweisungen – Emergency Operational Procedures (EOP) – für den Fall des Eintritts eines Severe Accidents. 1. Über welche Akten verfügt die Bundesregierung zum Atomkraftwerk Ostrovets bzw. zu den sicherheitsrelevanten Bedenken? Wie werden diese zugänglich gemacht? Als Mitglied der ENSREG hat die Bundesregierung Zugang zu allen Dokumenten und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Stresstest Peer Review erstellt wurden bzw. während der Peer Review Mission Gegenstand der Diskussion waren . Dabei sind der National Report sowie der Peer Review Mission Report öffentlich und über die Internetpräsenz von ENSREG erhältlich. Weiterhin liegen der Bundesregierung Unterlagen von Greenpeace und einer belarussischen NGO, die im Vorfeld der Peer Review Mission angefertigt wurden, vor. 2. Hält die Bundesregierung die laut ENSREG mangelnde Informationslage der seismischen Daten bei der Durchführung des Stresstests dennoch für hinreichend , um die Gefährdung durch Erdbeben auszuschließen? Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen zur Erdbebengefährdung des Standortes Ostrovets beruhen auf dem Nationalen Bericht der belarussischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde GOSATOMNADZOR sowie den Feststellungen durch das internationale Peer Review Team des ENSREG Stresstests. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zur Vorbemerkung verwiesen. 3. Ist der Stresstest nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um eine Vertragsverletzung des ESPOO-Abkommens auszuschließen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht? Nach Anhang II der Espoo-Konvention muss die UVP-Dokumentation eine Beschreibung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sowie eine Abschätzung ihres Ausmaßes enthalten. Bei der Darstellung der Auswirkungen , die bei AKW durch den Eintritt außergewöhnlicher äußerer Ereignisse hervorgerufen werden können, kann ggf. auch Bezug auf durchgeführte Stresstests genommen werden. Die Espoo-Konvention schreibt die Durchführung solcher Stresstests aber nicht vor. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Anstrengungen der belarussischen Regierung, die Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12474 5. Wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines Monitorings durch die EU über die Empfehlungen von ENSREG? Belarus hat sich als Nicht-EU-Mitglied freiwillig entschieden, der Einladung der EU zu folgen und einen Stresstest nach dem Vorbild der ENSREG durchzuführen . Eine Empfehlung des ENSREG Stresstest Peer Review Mission Teams sieht eine Follow-Up-Mission nach Inbetriebnahme des ersten Blockes des AKW vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Belarus der Empfehlung des Peer Review Mission Teams zu einer Follow-Up-Mission folgen wird. Insoweit besteht die Möglichkeit, die Umsetzung der Empfehlungen auch im Sinne der Frage festzustellen . 6. Welche Treffen gab es zwischen der Bundesregierung und hier betroffenen Staaten (Litauen, Belarus und der Russischen Föderation)? Welchen Gegenstand hatten diese? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung gegenüber den Gegenständen? 7. Wurde bei den in Frage 6 genannten Treffen auch über das ESPOO-Abkommen und/oder den Bau des Atomkraftwerks in Belarus gesprochen? 8. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der litauischen Regierung in Hinblick auf mögliche Verletzungen des ESPOO-Abkommens? Wenn ja, welche Haltung vertrat die Bundesregierung? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt eine Vielzahl von Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen, so auch zu den Regierungen von Litauen, Belarus und der Russischen Föderation. Eine Aufstellung von Einzelterminen erfolgt nicht. Zu den Gründen wird exemplarisch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 verwiesen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Amtsträgerinnen und Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind. Zu den Inhalten derartiger Gespräche macht die Bundesregierung daher keine Angaben. Derartige Gespräche unterliegen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. In Gesprächen mit Vertretern Litauens und Belarus’ hat die Bundesregierung stets darauf hingewiesen, dass eine Einhaltung der Anforderungen aus der Espoo-Konvention – auch im Falle des AKW Ostrovets – unabdingbar ist. In diesem Sinne hat sie sich auch bei den Beratungen in den Gremien der Espoo-Konvention geäußert . Unabhängig davon setzt die Bundesregierung auf einen internationalen Austausch in geeigneten Nukleargremien, darunter in der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG), der Gruppe der Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities (HERCA), der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA), in Gremien der International Atomic Energy Agency (IAEA) und in Gremien der Organization for Economic Cooperation and Development/Nuclear Energy Agency (OECD/NEA). Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich dafür einsetzen, dass ein höchstmögliches Niveau an nuklearer Sicherheit hergestellt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12474 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Unterstützt die Bundesregierung oder eines der Bundesministerien den Bau des Atomkraftwerks finanziell? 10. Auf welche Art und Weise unterstützen die Bundesregierung oder Institute auf Anweisung der Bundesregierung oder eines der Bundesministerien den Bau des Atomkraftwerks personell? Die Fragen 9 und 10 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat den Bau des AKW Ostrovets weder finanziell noch personell unterstützt. 11. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Russischen Föderation über den Bau des Atomkraftwerks nahe der europäischen Außengrenze ? Wenn ja, welche Haltung vertrat die Bundesregierung? Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 wird verwiesen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtfinanzierung des Atomkraftwerks (bitte nach Herkunft und Verwendung der Gelder aufstellen )? Im Jahr 2011 wurde bekannt, dass Russland auf der Basis eines Regierungsabkommens zwischen der Russischen Föderation und der Republik Belarus für den Bau des AKW Ostrovets einen Kredit über 10 Mrd. US-Dollar mit einer Laufzeit von 25 Jahren (bis 2035) bereitstellen werde. Damit sollten ca. 90 Prozent der Errichtung und Inbetriebnahme abgedeckt sein. Im April 2019 begannen Gespräche zwischen Belarus und Russland über eine Verlängerung der Laufzeit des Kreditvertrages um 10 Jahre auf 35 Jahre (bis 2045), um damit den Verzögerungen beim Zeitplan für die Errichtung und Inbetriebnahme der beiden Blöcke auch hinsichtlich der Kreditrückzahlung Rechnung zu tragen. Zum 1. Januar 2019 hatte Belarus nach Auskunft des belarussischen Finanzministeriums ca. 3,4 Mrd. US-Dollar des Kredites für den Bau des AKW Ostrovets ausgegeben. Im April 2019 teilte Staatspräsident Lukaschenko mit, dass sich die Gesamtkosten auf voraussichtlich ca. 7 Mrd. US-Dollar belaufen würden. 13. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf EU- Ebene auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken? 14. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei der belarussischen Regierung auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken? 15. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei der Russischen Föderation als Förderer des Projekts auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken? Die Fragen 13 bis 15 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12474 Als Mitglied von ENSREG hat sich die Bundesrepublik aktiv für die Beteiligung von Belarus an dem EU-Stresstest eingesetzt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen im Rahmen des EU-Stresstests aufmerksam verfolgen und sich dafür einsetzen, dass die aus diesen Stresstests resultierenden Empfehlungen mit dem Ziel einer Gewährleistung eines höchstmöglichen Niveaus an nuklearer Sicherheit umgesetzt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 6, 7 und 8 verwiesen. 16. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gespräche über die Ratifizierung des Partnership and Cooperation Agreement zwischen der EU und Belarus? Falls ja, welche Rolle spielt dabei das Einhalten der Sicherheitsstandards im Atomkraftwerk Ostrovets? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit keine Verhandlungen oder Gespräche über die Ratifizierung des Partnership and Cooperation Agreement zwischen der EU und Belarus geführt. 17. Welche Rolle spielt der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der gegenseitigen Gespräche über die „EU-Belarus Partnership Priorities“ (https://ec.europa.eu/neighbourhoodenlargement /neighbourhood/countries/belarus_en)? Die Verhandlungen zwischen der EU und Belarus über den Abschluss von Partnerschaftsprioritäten dauern an. Der Bau des AKW Ostrovets ist eines von mehreren Themen, die im Rahmen der Gespräche über die Partnerschaftsprioritäten im Bereich Konnektivität, Energie, Umwelt und Klimaschutz zwischen der EU und Belarus behandelt werden. 18. Wurden im Rahmen des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens finanzielle Mittel an die belarussische Regierung durch das Instrument for Nuclear Safety Cooperation ausbezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? Wenn nein, hat sich Belarus für Mittel aus dem Instrument for Nuclear Safety Cooperation beworben? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde eine Zuweisung abgelehnt? Die belarussische atomrechtliche Aufsichtsbehörde GOSATOMNADZOR erhält seit vielen Jahren fachliche Unterstützung finanziert aus dem europäischen „Instrument for Nuclear Safety Cooperation“. Ziel der Unterstützung ist der Transfer von Wissen zur Stärkung der fachlichen und organisatorischen Kompetenz der Aufsichtsbehörde und ihrer Experten. Eine direkte finanzielle Unterstützung ist in diesen Projekten nicht vorgesehen. Ausnahmen sind nur Zuschüsse für die Teilnahme von Vertretern der Aufsichtsbehörde an wichtigen internationalen Konferenzen zur Thematik der kerntechnischen Sicherheit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333