Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12485 19. Wahlperiode 19.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Höhn, Dr. Alexander Neu, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11336 – Militärische Einrichtungen und Bewegungen in Ostdeutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Beginn der Spannungen in der Ukraine im November 2013, den kriegerischen Auseinandersetzungen im Osten des Landes, der Abspaltung und Eingliederung der Krim in die Russische Föderation, sowie der Entscheidung der NATO, auf diese Entwicklungen militärisch zu reagieren, werden die ostdeutschen Bundesländer aus Sicht der Fragesteller verstärkt zu einem Schauplatz für Gefechtsübungen und zu einer Drehscheibe für Militärbewegungen, die in dieser Massivität seit dem Ende des Kalten Krieges im Jahr 1990 einmalig sind. Diese Entwicklung steht nach Ansicht der Fragesteller im offensichtlichen Widerspruch zu Mehrheiten in den ostdeutschen Bundesländern, die die NATO, zumindest aber ihr Agieren gegenüber Russland klar ablehnen (Pew Research Center 2015, YouGov 2017, Civey 2018). In Ostdeutschland stationierte Bundeswehrkräfte werden weiterhin schwerpunktmäßig z. B. für die NATO-Speerspitze (VJTF), und im Rahmen der Enhanced Forward Presence (eFP) unmittelbar an der Westgrenze Russlands eingesetzt. Aus Sicht der Fragesteller bleibt zu fragen, ob bestimmte militärische Einrichtungen und Bewegungen internationale Verträge, wie z. B. den 2+4-Vertrag aus dem Jahre 1990, verletzen. DIE LINKE. hat die Doktrin der NATO, auf die in Osteuropa aufgebrochenen Konflikte militärisch zu reagieren, immer abgelehnt. Im Gegenteil sollte die besondere Situation in den ostdeutschen Bundesländern von der Bundesregierung zum Anlass genommen werden, um Initiativen zu entwickeln, die dieses Gebiet in konkrete Vertrauensbildungsmaßnahmen gegenüber Russland einbinden, und es zum Teil einer Zone der Entspannung und Abrüstung in Europa zu machen. Auch militärische Übungen auf dem Gebiet der fünf ostdeutschen Bundesländer werden offensichtlich intensiviert. Auch die seit 2014 steigende Intensität von militärischen Übungsflügen sowohl in der Sächsischen Schweiz als auch über Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (s. z. B. Bundestagsdrucksachen 18/10573, 18/10783 und 18/11299) muss daher im Kontext des Vorgehens gegenüber Russland gesehen werden. Diese zunehmenden Übungen sind gleichzeitig die Ursache immer neuer Beschwerden aus der Bevölkerung gegen militärischen Fluglärm. Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10783 von der Bundesregierung ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12485 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode troffene Aussage, wonach tiefe Tiefflüge nach der Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 1. August 2014 der Kontingentierung auf „1 600 Flugstunden als jährliche Obergrenze“ (Antwort zu Frage 2) unterliegen würden, widerspricht logisch der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 derselben Kleinen Anfrage, man würde die Anzahl der Tiefflüge unter der Sonderflugzone ED-R 401 bzw. dem sie unmittelbar umgebenden Luftraum nicht feststellen können, weil Tiefflüge nicht erhoben würden. Noch stärker in Widersprüche gerät diese Aussage aus Sicht der Fragesteller angesichts der Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage, in der auf die umfassende Erfassung, Dokumentierung und Speicherung aller Flugbewegungen über dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland rekurriert wird. Die Fragesteller werden sich deshalb vorbehalten, weiter nach der Gesamtanzahl und der Durchführung einzelner Tiefflüge in diesem und anderen Gebieten zu fragen, und erwarten eine Antwort – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Fraktion DIE LINKE. darüber beschweren, dass ihre Anfragen zunehmend von der zuständigen Bundeswehrstelle, dem FLIZ (Flugbetriebs- und Informationszentrale ), nicht mehr beantwortet werden. 1. Wie viele militärische Transporte von NATO-Truppen und/oder Material verließen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 die Bundesrepublik Deutschland in östlicher Richtung nach Österreich, Tschechien, Polen, nach Norwegen und nach den Ländern des Baltikums? Wie viele Transporte sind für 2019 geplant? (bitte nach Jahren und Land aufführen) a) Wie viele militärische Transporte von oder für Nicht-NATO-Länder verließen in diesen Jahren die Bundesrepublik Deutschland in östlicher Richtung (bitte nach Ländern und Jahren auflisten)? b) Welche Kosten entstanden der öffentlichen Hand insgesamt für die Gewährleistung aller dieser Transporte, und welche der Kosten trug der Bund (bitte auch nach Jahren auflisten)? 2. Wie viele Transporte von NATO-Truppen oder Material wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 durch das Gebiet Sachsens geführt? Wie viele sind für 2019 geplant? a) Über welche sächsischen Grenzübergänge verließen welche Militärtransporte welcher Nationen mit welcher Bestimmung die Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ländern, Bestimmung und Datum auflisten)? b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welcher anderen NATO-Armeen wurden pro Jahr durch bzw. aus bzw. nach Sachsen transportiert? c) Wie viele Tonnen militärischer Güter welcher anderen NATO-Armeen wurden pro Jahr durch bzw. aus bzw. nach Sachsen transportiert, wie viele davon per Schiene, wie viele per Straße? Wie viele gepanzerte Fahrzeuge waren darunter? d) Wie viele Sperrungen und andere Verkehrsbeeinträchtigungen, z. B. Unfälle , traten im Zusammenhang mit den Transporten auf (bitte nach Jahren auflisten)? e) Wie viele Schäden (bzw. Schadensmeldungen) in welcher Gesamthöhe sind der Bundeswehr im Zusammenhang mit diesen Transporten bekannt? Für Schäden in welcher Höhe muss bzw. musste das Land bzw. nachgeordnete öffentliche Körperschaften aufkommen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12485 3. Wie viele Transporte von NATO-Truppen oder Material wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 durch das Gebiet Brandenburgs geführt? Wie viele sind für 2019 geplant? a) Über welche brandenburgischen Grenzübergänge verließen welche Militärtransporte welcher Nationen mit welcher Bestimmung die Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ländern, Bestimmung und Datum auflisten )? b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welcher anderen NATO-Armeen wurden pro Jahr durch bzw. aus bzw. nach Brandenburg transportiert? c) Wie viele Tonnen militärischer Güter welcher anderen NATO-Armeen wurden pro Jahr durch bzw. aus bzw. nach Brandenburg transportiert, wie viele davon per Schiene, wie viele per Straße? Wie viele gepanzerte Fahrzeuge waren darunter? d) Wie viele Sperrungen oder andere Verkehrsbeeinträchtigungen, z. B. Unfälle , traten im Zusammenhang mit den Transporten auf (bitte nach Jahren auflisten)? e) Wie viele Schäden (bzw. Schadensmeldungen) in welcher Gesamthöhe sind der Bundeswehr im Zusammenhang mit diesen Transporten bekannt? Für Schäden in welcher Höhe muss das Land bzw. nachgeordnete öffentliche Körperschaften aufkommen? 4. Wie viele Militärtransporte welcher Nationen mit welcher Bestimmung verließen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland in diesen Jahren über Landgrenzübergänge in Mecklenburg-Vorpommern nach Osten? a) Wie viele Sperrungen und sonstige Verkehrsbeeinträchtigungen, z. B. Unfälle, traten im Zusammenhang mit diesen Transporten auf? b) Welche Schäden entstanden dem Land Mecklenburg-Vorpommern oder nachgeordneten öffentlichen Körperschaften in diesen Jahren durch militärische Transporte? 5. Durch welche Ostseehäfen der Bundesrepublik Deutschland wurden in den Jahren 2013 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung welche militärischen Transporte durchgeführt, und welche sind wann für 2019 geplant (Einund Ausfahrten; bitte nach Datum aufführen; bitte auch nach Jahren auflisten )? a) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welcher Staaten wurden verschifft? b) Wie viele Tonnen militärischer Güter und wie viele gepanzerte Fahrzeuge welcher Staaten wurden verschifft? 6. Durch welche Nordseehäfen der Bundesrepublik Deutschland wurden in den Jahren 2013 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung welche militärischen Transporte durchgeführt, und welche sind wann für 2019 geplant (Einund Ausfahrten, bitte nach Datum aufführen; bitte auch nach Jahren auflisten )? a) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welcher Staaten wurden verschifft? b) Wie viele Tonnen militärischer Güter und wie viele gepanzerte Fahrzeuge welcher Staaten wurden verschifft? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12485 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Einrichtungen oder Verkehrsinfrastruktur auf dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer sind voraussichtlich Ziel für Projekte oder Förderung im Rahmen der PESCO-Projekte „Military Mobility“ und „Logistics Hubs“ der EU, oder vergleichbarer Projekte von Seiten der NATO? 8. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem von der Marine geplanten Upgrade ihres Einsatzstabes in Rostock zu einem NATO-Stab (Baltic Maritime Component Command – BMCC) Kenntnis darüber, a) welche Aufgaben dieser Stab in Abgrenzung zum bisherigen Einsatzstab der Marine zusätzlich übernehmen wird, b) wie viele zusätzliche Dienstposten geschaffen werden, c) wie viele dieser Dienstposten voraussichtlich Armeeangehörigen aus anderen NATO-Armeen vorbehalten sein werden und d) wie der Aufbau dieses NATO-Kommandos auf dem Territorium der fünf neuen Bundesländer mit der Festlegung des 2+4-Vertrags vom 12. September 1990 in Übereinstimmung zu bringen ist, dass „ausländische Streitkräfte … [in Ostdeutschland] weder stationiert noch dorthin verlegt werden“ dürfen (Artikel 5 Absatz 3)? 9. Wie viele multinationale Übungen bzw. Militärmanöver fanden nach Kenntnis der Bundesregierung 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 (auch) auf dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer statt? Wie viele sind für 2019 geplant (bitte nach Jahren auflisten)? 10. Wie gewährleistet die Bundesregierung grundsätzlich die Umsetzung der Weisung des BMVg vom 1. August 2014 (zit. in Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/10783), nach der Tiefflüge strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr im deutschen Luftraum unterhalb von 1 000 ft. auf 1 600 Flugstunden begrenzt werden? 11. Wie viele Tiefflüge ausländischer Streitkräfte, und wie viele Flüge unter 1 000 ft. sind nach dem sog. low level report der Luftwaffe, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung generell von Oktober bis Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 unterhalb der Sonderflugzone durchgeführt worden (bitte Gesamtsumme und nach Monat untereinander gelistet aufführen)? 12. Wie viele Tiefflüge unter 1 000 ft. sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich unterhalb der Sonderflugzone bzw. ihrem angrenzenden Luftraum von Oktober bis Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 von ausländischen Streitkräften durchgeführt worden? Wie viele sind bis 30. April 2019 durchgeführt worden (bitte Gesamtsumme und nach Monaten untereinander gelistet aufführen)? 13. Wie viele Tiefflüge der Bundeswehr unter 1 000 ft. wurden unter der Sonderflugzone bzw. ihrem angrenzenden Luftraum vom Oktober bis Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 durchgeführt? Wie viele sind bis 30. April 2019 durchgeführt worden (bitte Gesamtsumme und nach Monat untereinander gelistet aufführen)? 14. Wie viele militärische Flüge wurden vom Oktober bis Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 in der Sonderzone Ed-R 401 MVPA NE absolviert, und wie viele Nutzungsstunden fielen pro Monat an? Wie viele waren es bis 30. April 2019 (Angaben nach Monat untereinander gelistet aufführen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12485 15. Wie viele Beschwerden zu Flugbewegungen in der Sonderflugzone und ihrem angrenzenden Luftraum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von Oktober bis Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 an die Bundeswehr gerichtet (bitte nach Monaten auflisten )? Wie viele waren es bis 30. April 2019? 16. Wie viele davon wurden durch die zuständigen Stellen beantwortet, und durch welches Medium, welche nicht (bitte auflisten)? Welche Beantwortungsquote ergibt sich daraus? 17. Welche Konsequenzen hatten die jeweiligen Beschwerden für den Flugbetrieb ? 18. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 15. Februar 2017 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 19. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 6./7. März 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 20. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 18. August 2017 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 21. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 22. August 2017 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 22. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 21. Oktober 2017 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 23. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 7. November 2018 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 24. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 10. April 2018 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 25. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 15. April 2018 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12485 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 10. September 2018 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 27. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 27. März 2019 von der Bundeswehr und/oder ausländischen Streitkräften durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 28. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Tiefflüge unterhalb der Sonderflugzone wurden am 17. April 2019 durchgeführt? Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese Flüge (Nutzungsstunden)? 29. Werden alle diese militärischen Übungsflüge dokumentiert? Wenn ja, wie, und sind diese auf öffentlichen MLAT-Flugradarseiten (MLAT=Multilateration) einsehbar? Können ggf. zur Identifizierung nötige Transponder von Maschinen während bestimmter Übungen in bzw. unter der Sonderflugzone abgeschaltet werden, und wenn ja, wann wird das getan? 30. Wie viele Flüge mit scharfer Munition (v. a. Bomben und Lenkraketen) führte die Luftwaffe von 2013 bis 2018 in bzw. unter der Sonderzone Ed-R 401 MVPA NE durch? 31. In welchem Radius vom Wrack aus erstreckte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Streuung der Trümmerteile beim Absturz der zwei Eurofighter am 24. Juni 2019 in Mecklenburg-Vorpommern, und landeten Trümmerteile auch auf bebautem Gebiet? Welche Arten von Schäden sind (Stand: 30. Juni 2019) durch den Absturz entstanden? 32. Durch welche Maßnahmen bindet die Bundesregierung a) die betroffenen Bundesländer, b) die betroffenen Kommunen, c) die sonstigen Träger öffentlicher Interessen sowie d) die potenziell betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Festsetzung und/oder Veränderung von Sonderflugzonen ein (bitte unter Angabe der jeweiligen, mit der Öffentlichkeitsbeteiligung betrauten Stellen ausführen)? 33. An welchen militärischen bzw. militärisch genutzten Flughäfen wurden bisher Lärmschutzbereiche gemäß Fluglärmschutzgesetz festgesetzt (bitte unter Angabe des Datums der Festsetzung aufführen), und an welchen ist dies aus welchen Gründen bisher (noch) nicht erfolgt? 34. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Umfeld militärischer Flughäfen geleisteten Erstattungen für Maßnahmen passiven Schallschutzes auf Basis des Fluglärmschutzgesetzes seit 2007 (bitte für die einzelnen militärischen Flughäfen getrennt angeben)? 35. An welchen militärischen bzw. militärisch genutzten Flughäfen werden Lärmmessstationen betrieben, und aus welchen Gründen werden jeweils ggf. keine betrieben (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12485 36. Wie hat sich der Fluglärm an den militärischen bzw. militärisch genutzten Flughäfen, an denen Lärmmessstationen betrieben werden, nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte für die einzelnen Jahre den jeweiligen Dauerschallpegel am Tage und während der Nacht sowie die Anzahl der Nächte eines Jahres mit mehr als fünf Einzelschallereignissen von mindestens 57 dB(A) angeben)? 37. Auf welche Höhe belaufen sich seit 2008 bei diesen Flughäfen die im Kalenderjahr gemessenen Spitzenpegel am Tage und in der Nacht (bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben)? 38. Wie viele militärische Starts und Landungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von 2013 bis 2018 auf dem Flughafen Rostock/Laage (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele Starts und Landungen gab es bis zum 30. April 2019? a) Militärische Flugzeuge welcher Nationen starteten und landeten wie oft auf diesem Flughafen? b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welches Landes durchreisten den Flughafen in diesen Jahren? c) Wie viele Tonnen militärischer Güter wurden in diesen Jahren auf dem Flughafen umgeschlagen? 39. Wie viele militärische Starts und Landungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 am Flughafen Leipzig/Halle (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele Starts und Landungen gab es bis zum 30. April 2019? a) Militärische Flugzeuge welcher Nationen starteten bzw. landeten wie oft auf diesem Flughafen? b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welches Landes durchreisten den Flughafen in diesen Jahren? c) Wie viele Tonnen welcher militärischen Güter wurden auf dem Flughafen umgeschlagen (bitte jeweils nach Jahren aufführen)? 40. Wie viele militärische Starts und Landungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 am Flughafen Dresden-Klotzsche (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele solche Starts und Landungen gab es bis zum 30. April 2019? a) Militärische Flugzeuge welcher Nationen starteten bzw. landeten wie oft auf diesem Flughafen? b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welches Landes durchreisten den Flughafen in diesen Jahren? c) Wie viele Tonnen welcher militärischen Güter wurden auf dem Flughafen umgeschlagen (bitte jeweils nach Jahren aufführen)? 41. Wie viele militärische Überflüge gab es nach Kenntnis der Bundesregierung über dem Nationalpark Sächsische Schweiz von September 2016 bis April 2019 (ED-R 208/308, bitte getrennt nach Sektor TRA 208A, 208B und 308 und pro Monat angeben)? Wie viele dieser Überflüge waren Tiefflüge? 42. Wie viele Verstöße gegen flugbetriebliche Bestimmungen wurden in diesem Gebiet in den Jahren 2014 bis 2018 durch Beschwerden oder die Datenerfassung und Auswertung von FLIZ festgestellt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12485 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den Beschwerden bzw. festgestellten Verstößen? 44. Wie viele Übungsflüge in und wie viele Übungsflüge unterhalb der Sonderflugzone TRA 208/308 wurden am 26. April 2019 durchgeführt? Wie viele Nutzungsstunden fielen an diesem Tag an? 45. Gab es zu Tiefflügen an diesem Tag nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, und wie wurde darauf reagiert? 46. Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Ausmaß der Verlegungen von ausländischen Truppen durch Ostdeutschland vor dem Hintergrund des 2+4-Vertrags vom 12. September 1990, der in Artikel 5 Absatz 3 festlegt, dass „ausländische Streitkräfte in diesen Teilen Deutschlands [die ostdeutschen Bundesländer] weder stationiert noch dorthin verlegt“ werden dürfen, sowie vor dem Hintergrund einer Protokollnotiz im Anhang zum Vertrag, die besagt, dass Verlegungen von Streitkräften „in einer vernünftigen und verantwortungsbewussten Weise entschieden“ werden müssen, wobei die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei […] zu berücksichtigen sind“? 47. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag des OSCE Network vom Dezember 2018 (http://osce-network.net/file-OSCE-Network/ Publications/RISK_SP-fin.pdf), den Geltungsbereich des 2+4-Vertrags (d. h. die fünf ostdeutschen Bundesländer) zum Teil einer „Kontaktzone“ zu erklären, in der erstens, folgend den Grundsätzen der NATO-Russland- Grundakte, keine ausländischen Kampftruppen dauerhaft stationiert werden, und innerhalb derer zweitens die Abhaltung von militärischen Übungen auf der Grundlage einer Reziprozität mit russischen Übungen streng limitiert wird? Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort zu den Fragen 1 bis 47 als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333