Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12493 19. Wahlperiode 19.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11975 – Online-Werbevideo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Titel „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26. Juni 2019 ein Video auf Twitter (https://twitter.com/BMAS_Bund/status/1143917063326638081), Facebook (www.facebook.com/BMAS.Bund/videos/901432950204240/) und Instagram (www.instagram.com/p/BzLdqJ9iPgJ/?utm_source=ig_web_copy_link). Das Video zeigt insgesamt acht Personen, die sich zum Thema Grundrente äußern – teils in freien Statements, teils in Reaktion auf Fragen, die von den Machern des Videos vermutlich vorgegeben wurden. Bemerkenswert ist dabei nach Ansicht der Fragesteller insbesondere, dass sich alle dargestellten Personen durchweg positiv zur Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung äußern, obwohl erst kürzlich eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Redaktionsnetzwerks Deutschland ergab, dass eine Mehrheit der Deutschen für eine Bedürftigkeitsprüfung bei Einführung einer Grundrente plädiert (www.zeit.de/news/2019-03/28/umfragemehrheit -fuer-grundrente-mit-beduerftigkeitspruefung-190328-99-574275), und obwohl die zugehörigen Postings des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zumindest suggerieren, dass es sich bei den dargestellten Personen um zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger handele (https://twitter.com/BMAS_ Bund/status/1143917063326638081). Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Fragen, mit denen die Personen im Video konfrontiert werden, inhaltlich teils nicht offen gestellt sind, sondern durch ihre Formulierung bereits eine inhaltliche Tendenz nahelegen. So wird unter anderem gefragt: „Warum brauchen wir eine Grundrente?“ und „Warum [eine Grundrente] ohne Bedürftigkeitsprüfung ?“ Dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dieser Form über offizielle Social-Media-Kanäle der Bundesregierung für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung wirbt, ist aus Sicht der Fragesteller in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. So ist die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD nicht konsentiert. Während im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lediglich die Einführung einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12493 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung vereinbart ist (www.cdu.de/system/tdf/ media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1), besteht die SPD nun seit einigen Wochen abweichend davon darauf, auf die vereinbarte Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten. Einen entsprechenden, innerhalb der Koalition aber nicht abgestimmten Vorstoß dazu stellten im Mai 2019 der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, beide SPD, öffentlich vor (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundrente-diewackelige -finanzierung-von-hubertus-heil-und-olaf-scholz-a-1268628.html). Dieser stieß wiederum auf heftige Kritik von Union und verschiedenen Oppositionsparteien (www.spiegel.de/politik/deutschland/grundrente-cdu-kritisiert-spdfuer -konzept-zur-grundrente-a-1268625.html). Die Idee einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung bleibt nach Ansicht der Fragesteller damit in der Konsequenz ein parteipolitisches Anliegen der SPD und ist – zumindest bislang – keine geplante Maßnahme der Bundesregierung insgesamt. Denn es ist bis heute weder ein Beschluss des Koalitionsausschusses zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung einer solchen Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung bekannt noch liegt ein formeller Kabinettsbeschluss oder gar eine mehrheitliche Entscheidung des Deutschen Bundestages dazu vor. Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bewegt sich stets in einem Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger darauf, über die Entscheidungen und Aktivitäten der Regierung in sachlich -objektiver Art und Weise informiert zu werden, und dem Problem, dass Regierungsämter erstens meist mit parteipolitischen Vertretern der Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag besetzt werden und diese zweitens – legitimerweise – parteipolitische Vorstellungen und Programme in Regierungshandeln umsetzen. Auf diese besondere kommunikative Situation, in der Amtsträgerinnen und Amtsträger innerhalb der Bundesregierung einerseits zu intensiver Kommunikation über ihr regierungspolitisches Handeln angehalten sind, andererseits jedoch zumindest potentiell die mit ihrem Regierungsamt einhergehende erhöhte Kommunikationsnotwendigkeit und Kommunikationsmacht zur parteipolitischen Werbung nutzen könnten, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 in einem Grundsatzurteil zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung hingewiesen (https://openjur.de/u/185031.html). Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages resümierten im Hinblick auf die wesentlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht bezüglich der verfassungsmäßig zulässigen Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen anlegt, dass diese Regierungsvorhaben und durchgeführte Maßnahmen mit Hilfe sachgerechter, objektiv gehaltener Information unter Einsatz staatlicher Maßnahmen darstellen darf, dass sie dabei aber eine besondere Pflicht zur parteipolitischen Neutralität habe (www.bundestag.de/resource/blob/407370/e01799153bff14141a9891c45 0b04575/wd-3-453-07-pdf-data.pdf). Da es sich bei der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den sozialen Netzwerken beworbenen Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung , wie oben dargelegt, weder um eine durchgeführte Maßnahme der Bundesregierung noch um ein von der Bundesregierung formell beschlossenes Vorhaben handelt, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach Begründbarkeit , Genese und Zulässigkeit des am 26. Juni 2019 veröffentlichten Werbevideos zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. 1. Handelt es sich bei der im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beworbenen Position, nach der die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung notwendig sei, um eine gemeinsame und abgestimmte Position bzw. ein gemeinsames und abgestimmtes Vorhaben der Bundesregierung insgesamt? a) Falls ja, seit wann ist dies die gemeinsame Position der Bundesregierung? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12493 b) Falls nein, welche Bundesministerien teilen die im Video beworbene Position des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, und welche nicht? Über die konkrete Ausgestaltung einer Grundrente wird innerhalb der Bundesregierung derzeit diskutiert. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Wer traf innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Entscheidung , das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ zu produzieren ? Die Entscheidung traf die Leiterin des Kommunikationsstabes im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 3. Wann wurde innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Entscheidung getroffen, das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit “ zu produzieren? Die Entscheidung wurde am 24. Mai 2019 getroffen. 4. Inwiefern spielten bei der Entscheidungsfindung zur Produktion des Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ Erwägungen hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung eine Rolle? a) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass dem Gebot parteipolitischer Neutralität gefolgt wird? b) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass dem Gebot der sachlich und objektiv gehaltenen Information über Maßnahmen der Bundesregierung insgesamt gefolgt wird? Die Öffentlichkeitsarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Parametern des genannten Urteils aus dem Jahr 1977 zu den Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung (BVerfGE 44, 125 (148 ff.); 63, 230 (242 ff.) vom 2. März 1977). 5. Kannte der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Steffen Seibert, das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ vor dessen Veröffentlichung ? a) Falls ja, wie hat er sich zur geplanten Veröffentlichung des Videos positioniert , und was waren die Gründe für seine Position? b) Falls nein, warum nicht? Nein. Die Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts wird von diesen in eigener Verantwortung gestaltet. 6. Kannte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ vor dessen Veröffentlichung ? a) Falls ja, wie hat er sich zur geplanten Veröffentlichung des Videos positioniert , und was waren die Gründe für seine Position? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12493 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Falls nein, warum nicht? Dem Bundesminister Hubertus Heil sind grundsätzlich die Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit bekannt. Über detaillierte Einzelschritte wird er nicht unterrichtet . 7. Durch wen wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ produziert? a) Erfolgte die Produktion innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales? b) Wurde der Auftrag zur Produktion an einen externen Dienstleister, beispielsweise eine Werbeagentur, vergeben, und falls ja, an welchen externen Dienstleister? Das Video wurde von der Rahmenvertragsagentur des BMAS für Social Media, der Ressourcenmangel GmbH, produziert. 8. Wie hoch waren die Kosten für Konzeption und Produktion des Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ (bitte nach Ausgabepositionen aufschlüsseln)? Der Videodreh kostete 720 Euro, die Redaktion im Rahmen der Postproduktion 450 Euro und der Video-Schnitt 975 Euro. 9. Über welche medialen Kanäle wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einzelnen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder beworben? Das Video wurde über die Kanäle Twitter, Facebook und Instagram veröffentlicht . 10. Über welche medialen Kanäle wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ durch andere Bundesministerien als das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder beworben ? Soweit dem BMAS bekannt ist, wurde das Video durch kein anderes Bundesministerium der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder beworben. 11. Wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ über die Facebook -, Twitter- oder Instagram-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Hilfe bezahlter Werbung über die organische Reichweite hinaus zusätzlich beworben, und falls ja, wie viel Geld wendete die Bundesregierung hierfür auf welchen Plattformen auf? Das Video wurde auf Twitter, Facebook und Instagram mit je 350 Euro zusätzlich beworben. 12. Wurden die befragten Personen zufällig ausgewählt? a) Falls ja, wie genau wurde diese Zufallsauswahl sichergestellt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12493 b) Falls nein, warum wurde keine Zufallsauswahl vorgenommen, und nach welchen Kriterien wurden die dargestellten Personen stattdessen ausgewählt ? Ja. Die Personen wurden zufällig ausgewählt. Es wurden jüngere und ältere Personen gefragt und darauf geachtet, dass sowohl Frauen als auch Männer zu Wort kommen. 13. An welchem Ort und zu welcher Zeit wurden die acht im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten und befragten Personen befragt? Alle Personen wurden im Treptower Park, Berlin befragt. Die Befragungen fanden am 29. Mai 2019 und am 19. Juni 2019 jeweils zwischen 15 und 18 Uhr statt. 14. Welche Rolle spielten bei der Auswahl des Ortes, an dem die acht im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen ausgewählt wurden, Erwägungen hinsichtlich einer auch geographischen Diversität bzw. Repräsentation der bundesdeutschen Bevölkerung? a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht im Video gezeigten Personen aus städtischen Regionen stammen? b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht im Video gezeigten Personen aus ländlichen Regionen stammen? c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht im Video gezeigten Personen aus den neuen Bundesländern stammen? d) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht im Video gezeigten Personen aus den alten Bundesländern stammen? Es wurde ein Ort gewählt, an dem sich typischerweise sowohl ältere als auch jüngere Personen sowie Frauen und Männer aufhalten. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 15. Wie viele Personen wurden für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ über die acht gezeigten Personen hinaus insgesamt befragt? a) Wie viele der insgesamt befragten Personen äußerten sich dabei tendenziell kritisch zum Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung? b) Wie viele der insgesamt befragten Personen äußerten sich dabei tendenziell unterstützend zum Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ? Es wurden sechs weitere Personen befragt. Von den insgesamt 14 Befragten äußerten sich zwölf Personen unterstützend zum Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Zwei Personen äußerten sich tendenziell kritisch. 16. An welchen Orten wurden für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ über die Orte, an denen die acht gezeigten Personen befragt wurden, hinaus Personen befragt? Es fanden an keinem weiteren Ort Befragungen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12493 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wer wählte anhand welcher Kriterien die Personen aus, die letztendlich mit einem Statement im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ zu sehen waren, und welche Rolle spielte dabei die Erwägung, ein sachgerechtobjektives und ausgewogenes Meinungsspektrum, so wie es in der bundesdeutschen Bevölkerung zum Thema Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vorherrscht, wiederzugeben? Die Auswahl fand anhand der Kriterien Verständlichkeit, Kürze der Aussagen sowie gute Ton- und Bildqualität statt. Darüber hinaus wurde darauf geachtet, dass im Video ältere und jüngere Menschen sowie Frauen und Männer zu Wort kommen. 18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video gezeigten Personen in besonderer persönlicher Beziehung zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder einem anderen Bundesministerium stehen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Beschäftigte oder Beamte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handelt? Die Bundesregierung kann dies ausschließen. b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Verwandte von Beschäftigten oder Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handelt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Beschäftigte eines für die Produktion des Videos „Grundrente : Eine Frage der Gerechtigkeit“ beauftragten externen Dienstleisters handelt? Die Bundesregierung kann dies ausschließen. d) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Verwandte von Beschäftigten eines für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ beauftragten externen Dienstleisters handelt? e) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Beschäftigte oder Beamte eines anderen Bundesministeriums handelt? f) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Verwandte von Beschäftigten oder Beamten eines anderen Bundesministeriums handelt? Die Fragen 18d bis 18f werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12493 g) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video „Grundrente : Eine Frage der Gerechtigkeit“ mit einem Statement gezeigten Personen für die Verwendung ihrer Statements vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder von einem ggf. beauftragten externen Dritten ein Honorar bzw. eine Aufwandsentschädigung erhalten haben? Die Bundesregierung kann dies ausschließen. 19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video „Grundrente : Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen zumindest ihrer Kenntnis nach Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind? 20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video „Grundrente : Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen zumindest ihrer Kenntnis nach Mitglied einer Vorfeldorganisation der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Es liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333