Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12495 19. Wahlperiode 19.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12100 – Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wurde mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017 (Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2017, S. 274) errichtet. In § 2 Absatz 2 des Errichtungserlasses werden für die ZITiS insbesondere die folgenden Aufgabengebiete festgelegt: Forschung, Entwicklung sowie Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen. Laut der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 hat die ZITiS „die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Dazu entwickelt und erforscht die ZITiS Methoden und Werkzeuge. In diesem Kontext obliegen ihr insbesondere Unterstützungs- und Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen und Forschungsaufgaben. Die ZITiS hat keine Eingriffsbefugnisse . Diese Befugnisse verbleiben bei den Bedarfsträgern der ZITiS – derzeit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei (BPOL)“. Neben den benannten Bedarfsträgern können laut der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 „durch die Einräumung eines Gaststatus im ZITiS-Beirat auch weitere Behörden des Bundes an den Ergebnissen der Tätigkeit der ZITiS partizipieren. Gaststatus im ZITiS-Beirat haben derzeit der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das Zollkriminalamt (ZKA) und das BMI“. Die genauen Tätigkeitsbereiche der ZITiS (im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche) umfassen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/6511 die digitale Forensik, die Telekommunikationsüberwachung, die informationstechnische Überwachung, die Kryptoanalyse (Dekryptierung), die Massendatenauswertung – Big Data sowie technische Fragen von Kriminalitätsbekämpfung , Gefahrenabwehr und Spionageabwehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12495 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gemäß § 4 Absatz 1 des Errichtungserlasses gibt sich die ZITiS federführend gemeinsam mit dem BKA, dem BfV und der BPOL ein Jahresarbeitsprogramm, das die drei Aufgabengebiete des § 2 des Errichtungserlasses angemessen abbildet . In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/10303 benennt die Bundesregierung bereits einige Beispiele für gemeldete Bedarfe der Bedarfsträger : „Aufbau einer Wissensplattform, Forschungs- und Entwicklungsprojekten in der Digitalen Forensik (u. a. Auswertung von Smartphones), der Telekommunikationsüberwachung (u. a. Verbesserung des internationalen Datenaustauschs auf Grundlage der Europäischen Ermittlungsanordnung und der Auswertung von IP-Daten), der Kryptoanalyse (u. a. Passwortsuche) und Big Data (u. a. Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners)“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 15 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die in diesen Fragen erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Dienststellen des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu ihren technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen . Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise , Fähigkeiten und Methoden gezogen werden. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.* Bezüglich der in den Fragen 4, 5, 7, 8, 10, 11 sowie Frage 14 erbetenen Informationen stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes einer Beantwortung entgegen. Mit Auskünften zu den zur Verfügung stehenden kriminaltaktischen und nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen und damit zu konkreten Strategien und Maßnahmen würde die Bundesregierung polizeiliche und nachrichtendienstliche Vorgehensweisen zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gefährden, weil Täter ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln könnten. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige evidente Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens , wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12495 1. Sind in der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) weitere Bestimmungen zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm vorgesehen? Was enthalten diese Bestimmungen? Was ist in Bezug auf die Bedarfsmeldungen der Bedarfsträger der ZITiS vorgesehen ? Über den § 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses hinaus wurden keine weiteren Bestimmungen zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm erlassen. Der Beirat tritt grundsätzlich einmal jährlich zusammen. In dieser Sitzung erfolgt die Zustimmung aller Bedarfsträger für die Durchführung des jeweiligen Jahresarbeitsprogramms . Die finale Billigung erfolgt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). 2. Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen sich mit der Möglichkeit weiterer Behörden des Bundes, an den Ergebnissen der Tätigkeit der ZITiS über den ZITiS-Beirat zu partizipieren, und was ist in diesen Bestimmungen genau vorgesehen? Dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Zollkriminalamt (ZKA) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wird ein regelmäßiger Gaststatus eingeräumt. Gäste verfügen über keine Stimme im Beirat. Der Gaststatus ist im Wesentlichen auf einen inhaltlichen Informationsaustausch zum gegenseitigen Nutzen ausgelegt. Darüber hinaus können Gäste auf Wunsch und mit Beschluss des Beirates bei der Bearbeitung von Projektthemen des Jahresarbeitsprogrammes eingebunden werden . 3. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 unter den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat (BMI) gebilligt? Das Jahresarbeitsprogramm 2017 wurde in der konstituierenden Sitzung am 30. August 2017 mit den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und im Rahmen dieser Besprechung vom BMI gebilligt. 4. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)? Das Jahresarbeitsprogramm 2017 der ZITiS umfasste Projekte aus den drei im Errichtungserlass genannten Aufgabengebieten Forschung, Entwicklung und Unterstützungs - und Beratungsleistungen. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine weitere Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12495 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2017 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern aufschlüsseln )? Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 6. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 unter den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt? Das Jahresarbeitsprogramm 2018 wurde in der Beiratssitzung am 25. Januar 2018 mit den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und am 13. April 2018 vom BMI gebilligt . 7. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)? Das Jahresarbeitsprogramm 2018 der ZITiS umfasste Projekte aus den drei im Errichtungserlass genannten Aufgabengebieten Forschung, Entwicklung und Unterstützungs - und Beratungsleistungen. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine weitere Aussage getroffen werden. 8. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2018 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern aufschlüsseln )? Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 9. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 unter den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt? Das Jahresarbeitsprogramm 2019 wurde in der Beiratssitzung am 3. Dezember 2018 mit den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und am 14. Februar 2019 vom BMI gebilligt. 10. Welche Projekte sind im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)? Das Jahresarbeitsprogramm 2019 der ZITiS umfasste Projekte aus den drei im Errichtungserlass genannten Aufgabengebieten Forschung, Entwicklung und Unterstützungs - und Beratungsleistungen. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine weitere Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12495 11. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2019 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern aufschlüsseln )? Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 12. Welche gemäß der Arbeitsprogramme erreichten Ziele und Forschungsstände enthalten die gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu erstellenden Berichte der ZITiS für die Jahre 2017 und 2018? Wem wurden die bisherigen jährlichen Berichte der ZITiS zugeleitet? Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen sich mit dem jährlich zu erstellenden Bericht der ZITiS, und was ist in diesen Bestimmungen genau vorgesehen? Der gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu erstellende Bericht für die Jahre 2017 und 2018 enthält Angaben zum Fortschritt einzelner Projekte des Jahresarbeitsprogramms sowie Angaben zu den Leistungen von ZITiS bei Forschung, Entwicklung, Unterstützung und Beratung. Die bisher erstellten jährlichen Berichte wurden dem BMI sowie den Bedarfsträgern zugeleitet. Die Geschäftsordnung enthält keine Bestimmungen zum jährlich zu erstellenden Bericht der ZITiS. 13. Welche fachbezogenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses wurden von der ZITiS bisher angeboten? Für welche Bedarfsträger wurden diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen jeweils durchgeführt? Seit Errichtung der ZITiS wurden erstmalig in 2019 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Geschäftsfeldern Digitale Forensik, Kryptoanalyse, Telekommunikationsüberwachung und Big Data angeboten und von Bedarfsträgern wahrgenommen . Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung können keine weiteren Aussagen getroffen werden. 14. Zu welchen strategischen Fragestellungen hat die ZITiS welche Bedarfsträger bereits im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses beraten? Welche Beratungen bezogen sich hierbei auf die Entscheidungsvorbereitung bei Beschaffungen? Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Bundesregierung kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12495 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was ist das Ergebnis der Angebotsprüfung in Bezug auf die Beschaffung eines Hochleistungsrechners für die ZITiS, die vom Beschaffungsamt des Bundes zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/ 5815 noch durchgeführt wurde? Wann wird der Hochleistungsrechner beschafft? Welche Spezifikationen wird er aufweisen? Und wie viel wird er kosten? Die Angebotsprüfung des Beschaffungsamts des Bundes ist abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie den als Verschlusssache mit dem Einstufungsgraf „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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