Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 14. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12501 19. Wahlperiode 19.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12057 Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“, auf Bundestagsdrucksache 18/8705 verabschiedet . Hierdurch sind der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) und das Bundesarchiv beauftragt worden, ein belastbares Konzept zu erstellen, um die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv zu gewährleisten. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 geäußert: „Ein nachhaltiges Ergebnis der beim BStU durchgeführten Organisationsuntersuchung war die Erstellung sowohl eines Bestandserhaltungs - als auch eines Erschließungskonzeptes“, (Bundestagsdrucksache 19/8200, S. 8). 1. Haben der BStU oder das Bundesarchiv nach Kenntnis der Bundesregierung externe Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur Bestandserhaltung der Stasiakten und zur Erschließung der Stasiakten zu erstellen, und welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt worden ? Das Bundesarchiv hat kein externes Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur Bestandserhaltung der Stasi-Akten und zur Erschließung der Stasi-Akten zu erstellen . Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) hat, wie im 14. Tätigkeitsbericht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8200) ausgeführt, eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12501 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Vorfeld hatte sich der BStU mit einer Anfrage nach Beratungsdienstleistungen am 23. Juli 2015 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) gewandt und um Unterstützung bei der Durchführung einer flächendeckenden Organisationsuntersuchung einschließlich Personalbedarfsberechnung gebeten. Das für solche Untersuchungen beim Bund zuständige BVA stand aufgrund eines anderen prioritären Auftrags mit eigenem Personal kurzfristig nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat das BVA auf der Grundlage der dort bestehenden Rahmen-verträge die Organisationsuntersuchung beim BStU im sogenannten „Drei-Partner-Modell“ durchgeführt. Das bedeutet, dass zwischen dem BStU als Auftraggeber und dem BVA als Projektsteuerung eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde, wonach dem BVA das Recht übertragen wurde, im Namen des BStU einen Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag Nr. 2876 „Unterstützung im Bereich der Organisations- und Prozessberatung“ zu tätigen und die Vertragsabwicklung mit einem externen Dienstleister durchzuführen, der sich zuvor in einem Vergabeverfahren für den Pool des Rahmenvertrages qualifiziert hat. Die Firma Sopra Steria GmbH ist hiervon umfasst. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung AR (Archivbestände) des BStU die beiden genannten Konzepte erstellt, um die für die Aufgabenerledigung des BStU notwendigen künftigen Personalbedarfe abzuleiten. Eine gesonderte vertragliche Beauftragung durch den BStU zur Erstellung der Konzeptionen ist nicht erfolgt. 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Vergabe dieser Aufträge (bitte aufschlüsseln)? Die Organisationsuntersuchung hatte einen finanziellen Umfang von insgesamt 2 758 824,66 Euro. Gesonderte Kosten für die genannten Konzepte sind nicht ausgewiesen. 3. Wurden die Aufträge vor der Vergabe nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich ausgeschrieben? a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen zeitlichen Daten? b) Wenn nein, warum nicht? Es erfolgte keine gesonderte Auftragsvergabe zur Erstellung der v. g. Konzepte. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Auftragsvergaben jeweils eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt? Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf der Grundlage von § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung wurde beim BStU in Vorbereitung der Organisationsuntersuchung durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12501 5. Ist vor der Vergabe der Aufträge nach Kenntnis der Bundesregierung auch ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden? Der BStU hat aufgrund der Zuständigkeit des BVA für die Bereitstellung von Beratungsleistungen für Organisationsuntersuchungen in den Behörden des Bundes auf der Grundlage des Rahmenvertrages „Unterstützung im Bereich der Organisations - und Prozessberatung“ kein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt . 6. Warum ist der BStU nach Ansicht der Bundesregierung nicht mit eigenem Personal in der Lage, Konzepte zur Erhaltung und Erschließung seines Aktenbestandes durchzuführen? Beim BStU werden, insbesondere im Grundsatzreferat der Abteilung Archivbestände , laufend konzeptionelle Arbeiten zur dauerhaften konservatorischen Sicherung der Stasi-Unterlagen verrichtet. So erfolgten aktuell ausgehend vom Fachkonzept Bestandserhalt die Klassifizierung der Bestände nach Schadensbildern und eine Priorisierung der Maßnahmen anhand der Kriterien Gefährdung, Bedeutung und Nutzung der jeweiligen Teilbestände. Sowohl über die Konzepte als auch ihre Ergebnisse zur Erhaltung und Erschließung des Archivguts unterrichtet der Bundesbeauftragte den Deutschen Bundestag in seinen Tätigkeitsberichten fortlaufend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333