Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12519 19. Wahlperiode 20.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12134 – Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur in Bayern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im aktuellsten Jahresbericht der Bundesregierung (2016/2017) stellt die Bundesregierung u. a. ihre Pläne zur Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen vor (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/jahresberichte-der-bundesregierung/ jahresbericht-der-bundesregierung-2016-2017/elektromobilitaet-und-alternativekraftstoffe -429312). Darin werden Strom, Wasserstoff und Gas als alternative Kraftstoffe der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung genannt . Um diese Ziele zu erreichen hat die Bundesregierung ab 2017 bis 2020 eine Förderrichtlinie erlassen und für diese 300 Mio. Euro bereitgestellt. Des Weiteren hat die Bundesregierung besondere Förderprogramme für den Güterverkehr angekündigt. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung ? Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie wurde im Jahr 2013 als technologieoffene Strategie entwickelt. Technische Entwicklungen und Innovationen sollen zur Umsetzung der Energiewende im Verkehr genutzt werden und zur Reduktion des Endenergieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen des Verkehrs beitragen . Die Strategie wird derzeit weiterentwickelt und soll als Umsetzungsinstrument für die im September erwarteten Beschlüsse der Bundesregierung zu Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr genutzt werden. Der Schwerpunkt künftiger Förderungen soll auf alternativen Antrieben und Kraftstoffen – und hier insbesondere im Bereich Wasserstoff und strombasierter Kraftstoffe – sowie deren Infrastrukturen liegen. Im Übrigen wird auf die auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur frei verfügbaren Informationen verweisen (vgl.: www. bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/energie-auf-neuen-wegen.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12519 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Fördermittel wurden bereits abgerufen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wie bewertet die Bundesregierung dies? Seit Anfang 2017 wird im Rahmen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Aufbau von mindestens 15 000 öffentlich zugänglichen Ladestationen, um damit ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ladenetz zu initiieren. Dieses Förderprogramm trifft auf große Nachfrage. In den ersten drei Förderaufrufen sind mehr als 4 000 Anträge auf Förderung eingegangen, es wurden bereits Mittel i. H. v. rund 80 Mio. Euro verbindlich zur Verfügung gestellt. Das Bewilligungsverfahren zu den 1 100 eingegangenen Anträgen des dritten Förderaufrufs läuft zurzeit. Ein vierter Förderaufruf folgt in Kürze. Die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, dass das Interesse an einer Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sehr hoch ist. Dass bislang vergleichsweise wenige Mittel abgerufen worden sind, liegt zum einen an teils langen Genehmigungsverfahren, der Auslastung der Baubranche und teilweise an noch fehlenden eichrechtskonformen Ladesäulen. Es ist davon auszugehen, dass der Aufbau beschleunigt wird und dass die Anzahl an Elektrofahrzeugen und damit der Nutzer der Ladesäulen entsprechend ansteigt. Die Anzahl der bewilligten und in Betrieb genommenen Ladepunkte sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Land Bewilligte Ladepunkte In Betrieb genommene Ladepunkte Baden-Württemberg 3 265 902 Bayern 2 439 964 Berlin 70 10 Brandenburg 374 119 Bremen 111 24 Hamburg 630 83 Hessen 676 291 Mecklenburg- Vorpommern 161 14 Niedersachsen 1 788 691 Nordrhein-Westfalen 3 838 838 Rheinland-Pfalz 935 402 Saarland 166 45 Sachsen 688 202 Sachsen-Anhalt 264 42 Schleswig-Holstein 740 313 Thüringen 304 218 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12519 3. Welche konkrete Anzahl an öffentlichen Tank- und Ladestationen hat die Bundesregierung für Bayern bei der Förderrichtlinie im Blick gehabt, damit die Strategie im Jahr 2020 als erfolgreich gelten kann, und welche sind bereits verwirklicht (bitte nach Kraftstoffart (LNG/CNG/Wasserstoff) und Strom-Schnell- und Normalladestation aufschlüsseln)? Der Nationale Strategierahmen (NSR) beinhaltet Ziele für den angemessenen Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe auf Bundesebene. Der NSR definiert keine Ziele zur lokalen Verteilung der Infrastrukturen. 4. Wie viele öffentliche Schnell- und Normalladestationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern (bitte differenziert und in Landkreise aufgeschlüsselt darstellen)? Im Rahmen der Anzeige von öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 5 Ladesäulenverordnung wurden der Bundesnetzagentur im August 2019 für Bayern 2 310 Ladestationen mit 4 613 Ladepunkten gemeldet. Davon sind 1 889 Normalladestationen mit Ladepunkten bis 22 kW Leistung und 421 Schnellladestationen mit mindestens einem Ladepunkt über 22 kW Ladeleistung. Die Anzeigepflicht nach § 5 Ladesäulenverordnung gilt für Normalladepunkte bis 22 kW erst seit Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung im März 2016. Zudem erstreckt sich die Anzeigepflicht nicht auf sämtliche vorhandene Ladepunkte, denn solche mit einer Ladeleistung bis 3,7 kW sind von der Ladesäulenverordnung ausgenommen . Die folgende Unterteilung der Ladepunkte in Landkreise bzw. kreisfreie Städte wurde anhand gemeldeter Postleitzahlen vorgenommen. Vereinzelt kann es bei der Zuordnung zu Ungenauigkeiten gekommen sein, wenn die Grenzen der Landkreise und die Postleitzahlgebiete nicht vollständig übereinstimmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12519 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Name Typ Normalladestationen Schnellladestationen Aichach-Friedberg Landkreis 11 5 Altötting Landkreis 18 1 Amberg Kreisfreie Stadt 1 0 Amberg-Sulzbach Landkreis 6 2 Ansbach Landkreis 30 16 Ansbach Kreisfreie Stadt 12 1 Aschaffenburg Kreisfreie Stadt 0 1 Aschaffenburg Landkreis 12 16 Augsburg Kreisfreie Stadt 50 14 Augsburg Landkreis 33 7 Bad Kissingen Landkreis 13 4 Bad Tölz-Wolfratshausen Landkreis 11 4 Bamberg Landkreis 6 0 Bamberg Kreisfreie Stadt 30 0 Bayreuth Landkreis 7 8 Bayreuth Kreisfreie Stadt 12 2 Berchtesgadener Land Landkreis 17 4 Cham Landkreis 24 1 Coburg Landkreis 3 0 Coburg Kreisfreie Stadt 14 2 Dachau Landkreis 6 2 Deggendorf Landkreis 39 1 Dillingen a. d. Donau Landkreis 7 1 Dingolfing-Landau Landkreis 6 0 Donau-Ries Landkreis 14 2 Ebersberg Landkreis 12 1 Eichstätt Landkreis 20 10 Erding Landkreis 24 2 Erlangen Kreisfreie Stadt 9 3 Erlangen-Höchstadt Landkreis 21 1 Forchheim Landkreis 39 0 Freising Landkreis 18 8 Freyung-Grafenau Landkreis 27 3 Fürstenfeldbruck Landkreis 16 5 Fürth Landkreis 19 4 Fürth Kreisfreie Stadt 24 0 Garmisch-Partenkirchen Landkreis 18 0 Günzburg Landkreis 26 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12519 Name Typ Normalladestationen Schnellladestationen Haßberge Landkreis 12 2 Hof Kreisfreie Stadt 8 0 Hof Landkreis 5 11 Ingolstadt Kreisfreie Stadt 50 2 Kaufbeuren Kreisfreie Stadt 6 0 Kelheim Landkreis 9 0 Kempten (Allgäu) Kreisfreie Stadt 8 1 Kitzingen Landkreis 17 16 Kronach Landkreis 7 1 Kulmbach Landkreis 13 6 Landsberg am Lech Landkreis 8 15 Landshut Kreisfreie Stadt 3 0 Landshut Landkreis 22 2 Lichtenfels Landkreis 10 0 Lindau (Bodensee) Landkreis 24 3 Main-Spessart Landkreis 12 2 Memmingen Kreisfreie Stadt 5 3 Miesbach Landkreis 15 11 Miltenberg Landkreis 5 0 Mühldorf a. Inn Landkreis 13 2 München Kreisfreie Stadt 139 15 München Landkreis 34 7 Neuburg-Schrobenhausen Landkreis 4 0 Neumarkt i. d. OPf. Landkreis 33 9 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis 27 3 Neustadt a. d. Waldnaab Landkreis 7 6 Neu-Ulm Landkreis 9 7 Nürnberg Kreisfreie Stadt 59 4 Nürnberger Land Landkreis 39 6 Oberallgäu Landkreis 25 5 Ostallgäu Landkreis 22 4 Passau Kreisfreie Stadt 8 15 Passau Landkreis 56 3 Pfaffenhofen a. d. Ilm Landkreis 9 6 Regen Landkreis 51 1 Regensburg Landkreis 41 3 Regensburg Kreisfreie Stadt 70 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12519 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Name Typ Normalladestationen Schnellladestationen Rhön-Grabfeld Landkreis 15 10 Rosenheim Kreisfreie Stadt 3 1 Rosenheim Landkreis 26 19 Roth Landkreis 22 7 Rottal-Inn Landkreis 21 0 Schwabach Kreisfreie Stadt 8 3 Schwandorf Landkreis 19 4 Schweinfurt Kreisfreie Stadt 17 2 Schweinfurt Landkreis 36 5 Starnberg Landkreis 10 1 Straubing Kreisfreie Stadt 9 2 Straubing-Bogen Landkreis 33 13 Tirschenreuth Landkreis 14 0 Traunstein Landkreis 17 8 Unterallgäu Landkreis 20 8 Weiden i. d. OPf. Kreisfreie Stadt 10 0 Weilheim-Schongau Landkreis 16 2 Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis 7 1 Wunsiedel i. Fichtelgebirge Landkreis 7 1 Würzburg Kreisfreie Stadt 12 4 Würzburg Landkreis 27 13 5. Wie hat sich die Zahl der Schnell- und Normalladestationen in Bayern seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Anzeigeverpflichtung aus der Ladesäulenverordnung gilt erst seit März 2016. Ältere Normalladepunkte sind nicht anzeigepflichtig, weswegen die Angaben zu den Normalladestationen in 2013 bis 2016 auf freiwillig gemeldeten Daten basieren . Anzahl der Ladestationen in Bayern zum Stichtag Normalladestationen Schnellladestationen 1. Januar 2013 42 0 1. Januar 2014 85 0 1. Januar 2015 193 2 1. Januar 2016 323 30 1. Januar 2017 560 130 1. Januar 2018 885 201 1. Januar 2019 1540 314 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12519 6. Fördert die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von Schnell- und Normalladestationen in Bayern? Wenn ja, wie, und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Förderrichtlinien Ladeinfrastruktur und Elektromobilität wurden bundesweit Zuwendungen in Höhe von rund 106 Mio. Euro für die Errichtung von Ladeinfrastruktur bewilligt. In Bayern wurden bisher Zuwendungen in Höhe von rund 20 Mio. Euro bewilligt. Im Rahmen des Förderprogramms für Elektrobusse im ÖPNV wird nicht öffentliche Ladeinfrastruktur auf Bus-Betriebshöfen und an Bushaltestellen gefördert. Derzeit sind keine Projekte in Bayern aktiv. Im Rahmen des F&E-Förderprogramms Erneuerbar Mobil wurde im Zuge des Projekts „CO2-freie Zustellung“ auch nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur an verschiedenen Flottenstandorten der Deutschen Post verteilt über ganz Deutschland gefördert, u. a. rund 300 Ladeinfrastrukturen in Bayern. Daneben fördert das BMU im Rahmen der Umsetzung des Sofortprogramms Saubere Luft die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den urbanen Wirtschaftsverkehr sowie deren Ladeinfrastruktur. Hierbei wurden bisher zwei Ladeinfrastrukturen in Bayern gefördert. Zudem basieren auf der Förderrichtlinie „ElektroMobil – Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität“ im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft“ FuE-Projekte zum Aufbau von Ladeinfrastruktur. Bundesweit wurden hierfür bereits Zuwendungen in Höhe von 102 Mio. Euro gebunden. Für Bayern sind davon Zuwendungen in Höhe von 7,9 Mio. Euro bewilligt . 7. Fördert die Bundesregierung mit dem Förderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ Kommunen in Bayern? Wenn ja, welche Kommunen wurden seit dem Jahr 2013 gefördert, und wie viel Fördermittel sind seitdem bewilligt worden? Das Förderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ existiert seit 2015. Die bewilligten Fördermittel betragen rund 8,5 Mio. Euro. Bislang wurden folgende bayrische Kommunen gefördert: Gemeinde Aholming, Gemeinde Bergkirchen, Gemeinde Dasing, Gemeinde Eching, Gemeinde Fischbachau, Gemeinde Gochsheim, Gemeinde Grasbrunn, Gemeinde Gröbenzell, Gemeinde Kahl am Main, Gemeinde Kleinaitingen, Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck, Höchstadt a. d. Aisch, Landeshauptstadt München, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Bayreuth, Landkreis Coburg, Landkreis Dachau, Landkreis Ebersberg, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Landkreis Hof, Landkreis Main-Spessart, Landkreis München, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab , Landkreis Oberallgäu, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Tirschenreuth, Landkreis Traunstein, Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, Markt Bad Abbach, Markt Murnau am Staffelsee, Markt Scheidegg, Marktgemeinde Dinkelscherben, Marktgemeinde Ottobeuren, Stadt Aschaffenburg, Stadt Augsburg, Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, Stadt Bad Windsheim , Stadt Bamberg, Stadt Coburg, Stadt Erlangen, Stadt Gersthofen, Stadt Hauzenberg , Stadt Hilpoltstein, Stadt Kolbermoor, Stadt Lichtenfels, Stadt Nördlingen , Stadt Ornbau, Stadt Passau, Stadt Regensburg, Stadt Scheinfeld, Stadt Schwabach, Stadt Treuchtlingen, Stadt Unterschleißheim, Stadt Vilsbiburg, Stadt Waldkraiburg, Stadt Wertingen, Stadt Würzburg, Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen, Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12519 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele LNG/CNG-Tankstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern (bitte differenziert und in Landkreise aufgeschlüsselt darstellen )? 9. Wie hat sich die Zahl der LNG/CNG-Tankstellen in Bayern seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert eine LNG-Tankstelle in Bayern. Nach Angaben von „Zukunft Erdgas“ gibt es in Bayern 121 CNG-Tankstellen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8690 verwiesen. 10. Fördert die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von LNG/CNG- Tankstellen in Bayern? Wenn ja, wie, und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8690 verwiesen. 11. Wie viele Wasserstofftankstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Landkreis Anzahl Wasserstoff-Tankstellen Aichach-Friedberg 1 Ansbach 1 Bayreuth 1 Freising 1 Fürth 1 Hof 1 Ingolstadt 1 Kitzingen 1 München 5 Nürnberg 1 Regensburg 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12519 12. Wie hat sich die Zahl der Wasserstofftankstellen in Bayern seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Jahr Anzahl Wasserstoff-Tankstellen 2013 1 2014 1 2015 3 2016 3 2017 9 2018 13 2019 15 13. Wie viele der im „Nationalen Strategierahmen (NSR) für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ von November 2016 beschlossenen 100 Wasserstofftankstellen für die Versorgung von Brennstoffzellenfahrzeugen bis zum Jahr 2020 sind für Bayern (bitte nach Bezirken aufschlüsseln) vorgesehen? Der Nationale Strategierahmen (NSR) beinhaltet Ziele für den entsprechend der EU-Richtlinie 2014/94 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe angemessenen Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe auf Bundesebene. Der NSR definiert dabei keine lokale Verteilung der Infrastrukturen . 14. Wie weit sind die Förderprogramme für den Güterverkehr gediehen? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht deutlich wird, auf welche Förderprogramme die Frage abzielt. 15. Wie viele Neuzulassungen von LNG/CNG-Lkw gab es seit dem Jahr 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern? Bis Dezember 2018 wurden die beiden Kraftstoffschlüssel zu CNG und LNG unter „Sonstige“ in die Systematik der Kraftstoffarten (SV 1) gemeinsam aufgeführt . Für die Kraftstoffart Erdgas wurden von 2013 bis Juli 2019 655 Fahrzeuge neu zugelassen. Seit Januar 2019 wird die Kraftstoffart LNG separat erfasst. Es wurden bis Juli 2019 zwei LNG-Lkw als Dieselhybridfahrzeuge in Bayern neu zugelassen. 16. Wie viele Förderanträge sind gemäß der Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie in Bayern in welchem Volumen bewilligt worden? Seit dem Inkrafttreten am 9. Juni 2018 wurden nach der „Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen“ Anträge über 1 390 Fahrzeuge mit einem Volumen von 16,4 Mio. Euro bewilligt (Stand: 31. Juli 2019). Diese Fahrzeuge teilen sich auf die Antriebsoptionen Erdgas (CNG: 339, LNG: 994) sowie 57 Elektrofahrzeuge auf. Eine regionale Auswertung nach einzelnen Ländern liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12519 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Sind Förderanträge gemäß der Richtlinie über Zuwendungen für die Ausund Umrüstung von Schiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff in der Binnenschifffahrt in Bayern bewilligt worden? Wenn ja, wie viele, und in welcher Höhe? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333