Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12522 19. Wahlperiode 20.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12166 – Vectoring statt Gigabit-Gesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag versprechen CDU, CSU und SPD, den Weg zur Gigabit -Gesellschaft mit höchster Priorität zu verfolgen. Autonomes Fahren, Telemedizin und viele weitere heute noch nicht absehbare digitale Anwendungen sollen nach den Plänen der Bundesregierung und der Europäischen Union realisierbar werden. Dafür bedarf es zwingend einer hochleistungsfähigen und zukunftsfähigen digitale Infrastruktur, nämlich Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude in Deutschland. Allerdings liegt Deutschland mit einstelligen Prozentwerten bei direkten Glasfaseranschlüssen bis in die Häuser und Wohnungen (FTTB/H) weit von der europäischen Spitze entfernt (www.welt.de/debatte/ kommentare/article191917195/Breitbandausbau-Wo-bleibt-unser-leistungsfaehiges- Datennetz.html). Aufgrund der Entscheidung in der vorherigen Legislaturperiode , mithilfe von kupferbasiertem Vectoring den Netzausbau voranzutreiben, ist nach Ansicht der Fragesteller der, im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD versprochene, „Netzinfrastrukturwechsel zu Glasfaser“, möglichst direkt bis zum Haus und damit der flächendeckende Ausbau von Gigabit-Netzen bis 2025 verschleppt worden. Stattdessen sind sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentliche Mittel in die Übergangstechnologie Vectoring geflossen, die nach Ansicht der Fragesteller den wachsenden Anforderungen der Digitalisierung mittel- und langfristig nicht genügen kann. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den im EU-Vergleich niedrigen Anteil von FTTB/H-Anschlüssen bei den in Deutschland verfügbaren Breitbandanschlüssen? Nach der jährlichen Untersuchung der EU-Kommission „Broadband Coverage in Europe“ verfügt Deutschland je nach Technologie beim schnellen Internet über eine mittlere bis gute Versorgung. Insbesondere bedarf eine Bewertung der Gigabitversorgung einer Einbeziehung von TV-Kabelnetzen (HFC-Netze). Die Bundesregierung will in Deutschland bis 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen erreichen. Ende 2018 sind in Deutschland 27,3 Prozent der Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt – davon sind 9,0 Prozent der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12522 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Haushalte direkt mit Glasfaser (FTTB/H) angeschlossen. Die übrigen Haushalte werden über HFC-Netze gigabitfähig versorgt, die bereits auf den Standard DOCSIS 3.1 umgestellt wurden. 2. Wie hoch war die Zahl der mit Bundesmitteln geförderten Projekte, bei denen Vectoring oder Super-Vectoring Anwendung findet, im Jahr 2018, und wie ist sie aktuell? 5. Wie lange werden Projekte, bei denen Vectoring oder Super-Vectoring Anwendung findet, noch durch Bundesmittel gefördert werden? Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Jahr 2018 sind 13 Zuwendungsbescheide ergangen, in denen Vectoring/VDSL als zukünftig verwendete Technologie angegeben wurde. Seit dem Relaunch des Programms am 1. August 2018 wird bei Neuanträgen ausschließlich der Ausbau mit Glasfaser mindestens bis zur Grundstücksgrenze gefördert. 3. Sind in Förderprojekten Haushalte, Unternehmen oder Schulen mit unterschiedlichen Technologien versorgt worden (bitte nach Projekten einzeln auflisten)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 4. Bis wann werden alle laufenden Projekte, bei denen Vectoring oder Super- Vectoring Anwendung findet, nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen sein? Das letzte Projekt, welches Vectoring berücksichtigt, wird bis zum 30. April 2022 abgeschlossen sein. 6. In welcher Höhe wurden und werden jeweils Mittel aus dem Bundeshaushalt 2018 und dem Bundeshaushalt 2019 für den Aus- und Weiterbau sowie Abschluss von Projekten verwendet, bei denen Vectoring oder Super-Vectoring eingesetzt wird? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. 7. Sind nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung Mittel für den Ausund Weiterbau sowie Abschluss von Projekten, bei denen Vectoring oder Super-Vectoring eingesetzt wird, im Bundeshaushalt 2020 eingeplant? Nach derzeitigem Planungsstand sind im Bundeshaushalt 2020 Mittel zur Finanzierung bereits bewilligter Projekte, in denen Vectoring zum Einsatz kommt, vorgesehen . 8. Wie viele Breitbandausbauprojekte hat der Bund nach dem sog. Relaunch des Förderprogramms neu bewilligt (bitte nach Projekten mitsamt Förderhöhe auflisten)? Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Drucksache 19/12522 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12522 9. Warum veröffentlicht die Bundesregierung über die interaktive Förderkarte hinaus keine zusammenfassende und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die erteilten Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogramms (Ziffern 3.1 bis 3.3. der Breitbandförderrichtlinie) des Bundes? Die Förderkarte wird in Kürze in den Breitbandatlas integriert und fortlaufend aktualisiert. Diese wird die bewilligten Förderbescheide enthalten. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den im Hinblick auf die Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau, infolge des DigiNetz-Gesetzes überarbeiteten Infrastrukturatlas, und gibt es hierzu eine Evaluation der Bundesregierung ? Die Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, die bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen ist, enthält Vorgaben zu geografischen Erhebungen der Breitbandverfügbarkeit . Im Zuge der Umsetzung dieser Vorgaben ist beabsichtigt, bestehende Planungs- und Informationsinstrumente fortzuschreiben und ggf. zu konsolidieren , um die Nutzung zu vereinfachen und den Informationsgehalt zu erhöhen. 11. Wie wird sichergestellt, dass aktuelle Daten in den Infrastrukturatlas Eingang finden, und inwieweit ist die Vollständigkeit des Atlas gewährleistet? Der Infrastrukturatlas wird regelmäßig mit Datenaktualisierungen versorgt. Darüber hinaus erfolgt eine ständige Neuverpflichtung zur Datenlieferung von weiteren Eigentümern oder Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze. Die Datenlieferanten des Infrastrukturatlas sind verpflichtet, jährlich zum 1. Juli ihre Daten zu aktualisieren. Darüber hinaus können der Bundesnetzagentur unterjährig aktuelle Daten geliefert werden. Der Infrastrukturatlas enthält derzeit Daten von etwa 900 Datenlieferanten. Die Bundesnetzagentur befindet sich in einem stetigen Prozess der Identifizierung und Verpflichtung von Infrastrukturinhabern . 12. Wie viele Bauarbeiten an Versorgungsnetzen sind im Jahr 2018 im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur insgesamt sowie im Jahr 2019 erfasst worden, und bei wie vielen dieser Projekte wurden zusätzlich Baumaßnahmen für den Breitbandausbau durchgeführt? Bislang wurden im Jahr 2019 20 Baumaßnahmen gemeldet und erfasst. Im Jahr 2018 waren es 51 Baumaßnahmen. Aus den freiwilligen Angaben der Datenlieferanten der Bauarbeiten ergeben sich bei sechs der 2019 gemeldeten Baumaßnahmen konkrete Hinweise auf zusätzliche Maßnahmen für den Breitbandausbau. Gemäß § 77h Absatz 6 TKG müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes Informationen nur dann an die Bundesnetzagentur melden , wenn ein Antrag von Eigentümern oder Betreibern eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes auf Erteilung von Informationen über Bauarbeiten gemäß § 77h Absatz 1 TKG bei ihnen eingegangen ist und eine Informationserteilung nach § 77h Absatz 2 TKG erfolgte. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12522 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12522 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Von wie vielen Bauprojekten zum Breitbandausbau sowie von wie vielen Ausbauprojekten bei Versorgungsnetzen sowie bei Straßen-, Schienen- und Wasserwegen im Jahr 2018 hat die Bundesregierung insgesamt Kenntnis? Im Bundesförderprogramm Breitband konnten 689 Anträge auf Projektförderung mit einem Fördervolumen von rund 4,5 Mrd. Euro bewilligt werden. Zu Bauvorhaben im Bereich Straßen-, Schienen- und Wasserwegen sowie Versorgungsnetzen , liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Drucksache 19/12522 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antragsteller Bundesland Landkreis Goslar NI Rhein-Sieg-Kreis NW Landkreis Schaumburg NI Breitband Main-Kinzig GmbH HE Landkreis Neuwied RP Landkreis Rottweil BW Kreis Olpe NW Landkreis Northeim NI Landkreis Stade NI Kreis Altenkirchen RP Landkreis Limburg-Weilburg HE Gemeinde Muldestausee ST Gemeinde Hohe Börde ST Burgenlandkreis ST Landkreis Jerichower Land ST Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen MV Stadt Löffingen BW Landkreis Fulda HE Rheingau-Taunus-Kreis HE Stadt Zerbst ST Landkreis Harz ST Landkreis Harz ST Lutherstadt Wittenberg ST Main-Tauber-Kreis BW Region Hannover NI Landkreis Mansfeld-Südharz ST Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen MV Kreis Siegen-Wittgenstein NW Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen MV Landkreis Kyffhäuserkreis TH Landkreis Dahme-Spreewald BB Landkreis Bernkastel-Wittlich RP Landkreis Emsland NI TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück NI Zweckverband INFOKOM NW Landkreis Südwestpfalz RP Landkreis Holzminden NI Landkreis Ammerland NI Landkreis Cloppenburg NI Landkreis Saalekreis ST Kreis Düren NW Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen MV Stadt Aken (Elbe) ST Stadt Raguhn-Jeßnitz ST Kreis Lippe NW Landkreis Mansfeld-Südharz ST Mayen-Koblenz RP Gemeinde Taufkirchen (Vils) BY Stadt Dessau-Roßlau ST Landkreis Oldenburg NI Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH HE Salzlandkreis ST Südliche Weinstrasse RP Lahn-Dill-Kreis HE Eifelkreis Bitburg-Prüm RP Eifelkreis Bitburg-Prüm RP Saale-Orla-Kreis TH Landkreis Wittmund NI Gemeinde Langenweißbach SN Landkreis Trier-Saarburg RP Landkreis Vulkaneifel RP Stadt Hartenstein SN Landkreis Osterholz NI Förderprojekte mit unterschiedlichen Technologien (Stand:07.08.2019) Anlage 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12522 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Oberbergischer Kreis - Der Landrat NW Gemeinde Engelsberg BY Stadt Neudenau BW Cleebronn BW Stadt Essen NW Markt Wallersdorf BY Markt Windorf BY Gemeinde Prackenbach BY Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen MV Gemeinde Eppendorf SN Landkreis Alzey-Worms RP Stadt Rehau BY Bad Schmiedeberg ST Gemeinde Osternienburger Land ST Stadt Waldshut-Tiengen BW Gemeinde Trebendorf SN Kreis Viersen NW © BMVI Drucksache 19/12522 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zuwendungsempfänger Mittelabfluss 2018 Mittelabfluss 2019 Breitband Main-Kinzig GmbH 2.287.568,00 € 1.652.544,70 € Eifelkreis Bitburg-Prüm - € 432.324,00 € Gemeinde Hohe Börde 203.735,70 € - € Kreis Olpe 967.968,54 € 1.637.480,15 € Landkreis Altenkirchen 1.087.046,56 € 1.630.569,84 € Landkreis Ammerland 682.948,27 € - € Landkreis Bernkastel-Wittlich 2.606.788,18 € 1.283.373,13 € Landkreis Cloppenburg 1.578.522,38 € - € Landkreis Emmendingen 3.005.800,00 € 553.700,00 € Landkreis Emsland 592.301,40 € 1.938.080,33 € Landkreis Fulda 7.349.405,81 € 1.833.691,67 € Landkreis Goslar 98.774,32 € 26.025,02 € Landkreis Main-Tauber-Kreis 4.504.603,68 € 1.050.024,16 € Landkreis Neuwied 4.895.579,95 € - € Landkreis Rottweil 5.923.000,00 € - € Landkreis Stade 1.659.589,89 € - € Landkreis Trier-Saarburg 263.468,08 € 1.155.180,89 € Landkreis Vulkaneifel - € 1.562.237,08 € Landkreis Wesermarsch - € 1.107.690,19 € Salzlandkreis 673.254,90 € - € Stadt Dessau-Roßlau 158.000,00 € - € Stadt Löffingen - € 376.295,40 € Summe 38.538.355,66 € 16.239.216,56 € ©Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Hinweis: Berücksichtigt wurden alle Bewilligungen zum Stand: 07.08.2019 - Änderungen vorbehalten. Breitbandausbau - Vectoring/Super-Vectoring - Mittelabfluss 2018 und 2019 (Stand 07.08.2019) Anlage 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12522 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zuwendungsempfänger Bewilligte Fördersumme Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG 24.500.000,00 € Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG 21.982.500,00 € Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge 10.720.689,00 € Gemeinde Bernhardswald 650.000,00 € Gemeinde Bockau 1.286.282,00 € Gemeinde Braunsbach 2.600.000,00 € Gemeinde Dörentrup 150.000,00 € Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach 720.000,00 € Gemeinde Erlau 5.057.161,00 € Gemeinde Extertal 100.000,00 € Gemeinde Kalletal 100.000,00 € Gemeinde Klipphausen 11.750.000,00 € Gemeinde Klipphausen 750.000,00 € Gemeinde Königsfeld 2.798.742,00 € Gemeinde Kupferzell 1.640.000,00 € Gemeinde Leopoldshöhe 100.000,00 € Gemeinde Lohmen 560.000,00 € Gemeinde Morsbach 1.900.000,00 € Gemeinde Nottuln 150.000,00 € Gemeinde Oberhaching 325.000,00 € Gemeinde Ruderting 120.000,00 € Gemeinde Striegistal 9.584.157,00 € Gemeinde Themalbad Wiesenbad 1.473.034,00 € Gemeinde Thiendorf 600.000,00 € Gemeindeverwaltung Bannewitz 5.488.055,00 € Hanse- und Universitätsstadt Rostock 17.200.000,00 € Hochsauerlandkreis 29.350.000,00 € IKbit Interkommunales Breitbandnetz Eigenbetrieb der Gemeinde Fürth 700.000,00 € IKZ Spiegelberg, Aspach, Beilstein und Oberstenfeld 2.064.888,00 € Kreis Bergstraße 750.000,00 € Kreis Olpe 550.000,00 € Kreis Olpe 550.000,00 € Kreis Olpe 700.000,00 € Kreis Olpe 100.000,00 € Kreis Olpe 500.000,00 € Kreis Olpe 100.000,00 € Kreis Olpe 250.000,00 € Kreis Olpe 20.000.000,00 € Kreis Paderborn 27.966.418,00 € Kreis Paderborn 20.523.531,00 € Kreis Siegen-Wittgenstein 23.551.251,00 € Kreis Soest 30.000.000,00 € Kreis Viersen 23.056.566,00 € Landeshauptstadt Schwerin 7.250.000,00 € Landeshauptstadt Wiesbaden 1.000.000,00 € Landkreis Ammerland 850.000,00 € Landkreis Ammerland 30.000.000,00 € Landkreis Fulda 1.500.000,00 € Landkreis Holzminden 1.400.000,00 € Landkreis Karlsruhe 600.000,00 € Landkreis Karlsruhe 925.000,00 € Landkreis Karlsruhe 690.270,00 € Landkreis Leer 30.000.000,00 € Landkreis Leer 550.000,00 € Förderzusagen Breitbandausbau im Rahmen des 6. Förderaufrufs, 2. Aufrufs Sonderprogramm Gewerbegebiete und 1. Aufrufs Sonderprogramm Schulen und Krankenhäuser (Stand 06.08.2019) Anlage 3 Drucksache 19/12522 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zuwendungsempfänger Bewilligte Fördersumme Landkreis Leer 500.000,00 € Landkreis Leer 360.000,00 € Landkreis Leer 500.000,00 € Landkreis Leer 700.000,00 € Landkreis Leer 150.000,00 € Landkreis Leer 400.000,00 € Landkreis Leer 120.000,00 € Landkreis Leer 480.000,00 € Landkreis Leer 100.000,00 € Landkreis Leer 540.000,00 € Landkreis Leer 560.000,00 € Landkreis Leer 480.000,00 € Landkreis Ludwigslust-Parchim 707.865,00 € Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.771.157,00 € Landkreis Mansfeld-Südharz 9.100.000,00 € Landkreis Mittelsachsen - Cluster A 12.572.336,00 € Landkreis Mittelsachsen - Cluster B 29.594.700,00 € Landkreis Northeim 12.828.000,00 € Landkreis Rotenburg (Wümme) 16.631.648,00 € Landkreis Schwäbisch Hall stellvertretend für die Gemeinde Blaufelden 8.968.356,00 € Landkreis Vorpommern-Rügen 1.020.000,00 € Main-Taunus-Kreis 1.500.000,00 € Marktgemeinde Waging a. See 1.500.000,00 € Neckar-Odenwald-Kreis 15.750.000,00 € Rheingau-Taunus-Kreis 140.000,00 € Stadt Altenberg 1.350.000,00 € Stadt Bad Arolsen 430.000,00 € Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel 660.000,00 € Stadt Bad Wurzach 399.138,00 € Stadt Blomberg 100.000,00 € Stadt Coesfeld 755.000,00 € Stadt Coesfeld 750.000,00 € Stadt Coesfeld 250.000,00 € Stadt Eschweiler 1.800.000,00 € Stadt Essen 550.000,00 € Stadt Essen 150.000,00 € Stadt Essen 250.000,00 € Stadt Essen 200.000,00 € Stadt Essen 250.000,00 € Stadt Essen 250.000,00 € Stadt Essen 200.000,00 € Stadt Essen 50.000,00 € Stadt Essen 300.000,00 € Stadt Essen 250.000,00 € Stadt Essen 150.000,00 € Stadt Essen 450.000,00 € Stadt Essen 150.000,00 € Stadt Essen 100.000,00 € Stadt Essen 100.000,00 € Stadt Essen 1.000.000,00 € Stadt Grafenau 1.608.830,00 € Stadt Grimma 24.357.606,00 € Stadt Grimma 330.000,00 € Stadt Grimma 540.000,00 € Stadt Horn-Bad Meinberg 100.000,00 € Stadt Karlsruhe 981.750,00 € Stadt Karlsruhe 803.250,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12522 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zuwendungsempfänger Bewilligte Fördersumme Stadt Karlsruhe 791.350,00 € Stadt Lößnitz 3.500.606,00 € Stadt Lügde 100.000,00 € Stadt Monschau 200.000,00 € Stadt Münster 19.404.514,00 € Stadt Nossen 4.450.000,00 € Stadt Ostfildern 900.000,00 € Stadt Pirna 6.004.178,00 € Stadt Schieder-Schwalenberg 50.000,00 € Stadt Sindelfingen 3.450.000,00 € Stadt Stolpen 1.820.000,00 € Stadt Tharandt 2.546.903,00 € Stadt Tirschenreuth 1.000.000,00 € Stadt Waldkirchen 1.650.000,00 € Stadt Wehlen 420.000,00 € Stadt Wiesensteig 600.000,00 € Stadtverwaltung Sebnitz 1.372.000,00 € Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH 2.235.000,00 € TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück 30.000.000,00 € Zweckverband "NGA-Netz Darmstadt Dieburg" 16.000.000,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis 11.676.600,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 534.917,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 2.843.256,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 670.260,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 981.042,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 600.000,00 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 179.095,00 € Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen 11.200.000,00 € Zweckverband High-Speed-Netz-Rhein-Neckar 746.725,00 € Summe 660.299.626,00 € Anzahl 140 ©Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Hinweis: Berücksichtigt wurden alle Bewilligungen zum Stand: 06.08.2019 - Änderungen vorbehalten. Drucksache 19/12522 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333