Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 12. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1253 19. Wahlperiode 15.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/912 – Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung politisch Gefangener im Ausland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 16. Februar 2018 wurde Deniz Yücel nach einem Jahr aus türkischer Haft entlassen. Seine Entlassung sorgte für große Freude innerhalb der amtierenden Bundesregierung. So dankte die amtierende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausdrücklich dem amtierenden Außenminister Sigmar Gabriel. Dieser machte deutlich, er habe „in den letzten Monaten viele direkte Gespräche mit der türkischen Regierung zur Beschleunigung des Verfahrens geführt. Dazu gehörten auch zwei Treffen mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdoğan.“ Auch der amtierende Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas kündigte an, die Regierung werde „weiter alles dafür tun, dass alle in der Türkei zu Unrecht inhaftierten Deutschen so schnell wie möglich freigelassen werden“ (www.sueddeutsche.de/politik/gabriel-geht-davon-aus-dass-yueceldie -tuerkei-verlassen-wird-1.3870627). 1. Wie viele Fälle politischer und nicht politischer Gefangenschaft deutscher Staatsangehöriger im Ausland seit dem Jahr 2000 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Personen, Jahren, Staaten und Dauer der Gefangenschaft auflisten)? Derzeit (Stand: 26. Februar 2018) sind nach Kenntnis der Bundesregierung 1 725 deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert, die auf ihren Wunsch durch die Auslandsvertretungen konsularisch betreut werden. Diese Zahl ist beschränkt aussagekräftig, da sie nur die Fälle wiedergibt, in denen der deutsche Häftling eine Unterrichtung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung wünscht. Die meisten Häftlinge werden in Spanien (231), in den Vereinigten Staaten von Amerika (161), Frankreich (148), Türkei (87), Polen (66), Großbritannien (56), Österreich (53), den Niederlanden (43), der Russischen Föderation (41) und der Schweiz (37) konsularisch betreut. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1253 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu den Zahlen der konsularisch betreuten Häftlinge in den Jahren 2012 bis 2017 und zu möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten weltweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/543 vom 26. Januar 2018) verwiesen. In den vorangegangenen Jahren wurden durch die Auslandsvertretungen betreut 2004: 2 453 Haftfälle, 2005: 3 122 Haftfälle, 2006: 2 389 Haftfälle, 2007: 2 689 Haftfälle, 2008: 3 218 Haftfälle, 2009: 3 230 Haftfälle, 2010: 3 366 Haftfälle, 2011: 2 575 Haftfälle. Zu den Jahren vor 2004 liegen keine Zahlen mehr vor. 2. In wie vielen Fällen politischer Gefangenschaft deutscher Staatsangehöriger im Ausland bemühte sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 aktiv um die Freilassung der Gefangenen (bitte nach Jahren und Staaten auflisten)? In welcher Art und Weise? Die Pflicht zur Betreuung deutscher Staatsangehöriger, die sich im Ausland in Haft befinden, ergibt sich aus § 7 Konsulargesetz. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen können je nach Einzelfall divergieren. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/543 vom 26. Januar 2018) verwiesen. 3. In wie vielen Fällen waren die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 (z. B. Gegenleistungen) erfolgreich (bitte nach Jahren und Staaten auflisten)? Inwieweit die konsularische Betreuung zu einer Verbesserung der Haftumstände geführt hat, ist weder im Einzelfall noch insgesamt statistisch messbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele „direkte Gespräche“ haben Mitglieder, Bevollmächtigte oder Dritte im Namen der Bundesrepublik Deutschland „mit der türkischen Regierung zur Beschleunigung des Verfahrens“ Deniz Yücels geführt (bitte Datum , Dauer und Gesprächsteilnehmer beider Seiten angeben)? 5. Wie viele „direkte Gespräche“ haben Mitglieder, Bevollmächtigte oder Dritte im Namen der Bundesrepublik Deutschland „mit der türkischen Regierung zur Beschleunigung des Verfahrens“ anderer deutscher Inhaftierter in der Türkei seit dem Jahr 2000 geführt (bitte Datum und Gesprächsteilnehmer auflisten)? 6. Wie viele „direkte Gespräche“ haben Mitglieder, Bevollmächtigte oder Dritte im Namen der Bundesrepublik Deutschland jeweils mit ausländischen Regierungen geführt, die der Beschleunigung des Verfahrens im Ausland inhaftierter Deutscher dienen (bitte einzeln für jeden im Ausland Inhaftierten mit Daten und Gesprächsteilnehmern angeben)? Die Fragen 4, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung und ihre Vertreter haben sich in zahlreichen Gesprächen gegenüber der türkischen Regierung für den deutschen Journalisten Deniz Yücel eingesetzt. Sie engagiert sich auf diese Weise auch für andere, aus nicht nachvollziehbaren Gründen in der Türkei und in weiteren Staaten festgenommene deutsche Staatsangehörige. Die Bundesregierung äußert sich zu vertraulichen Gesprächen aus Gründen des Staatswohls nicht. Darüber hinaus erfolgt keine Einzelerfassung aller Gesprächssituationen , in denen Haftfälle angesprochen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1253 7. Bewertet die Bundesregierung ihr Engagement für die Freilassung Deniz Yücels als übliches Verfahren, das gleichermaßen für alle im Ausland Inhaftierten angewandt wird? Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Auf die Antwort zu den Fragen 2, 4, 5 und 6 wird verwiesen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Möglichkeit einer verstärkten Rüstungskooperation mit der Türkei? Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, einschließlich solcher, die der Umsetzung etwaiger multinationaler Rüstungskooperationen dienen, sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty – ATT“), der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Den genannten Grundsätzen folgend nimmt die Bundesregierung keine Pauschalbewertungen eines Landes vor. Vielmehr entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. 9. Schließt die Bundesregierung aus, dass es im Rahmen der Causa Deniz Yücel und/oder in anderen Angelegenheiten Gefangener durch Mitglieder, Bevollmächtigte oder Dritte im Namen der Bundesrepublik Deutschland Zusagen und/oder Gegenleistungen, insbesondere finanzieller und/oder rüstungstechnischer und/oder politischer Art, „mit der türkischen Regierung zur Beschleunigung“ des (oder von) Verfahren/s gegeben hat? Wie der Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, mehrfach öffentlich mitgeteilt hat, wurden keine Gegenleistungen für die Freilassung von Herrn Deniz Yücel vereinbart. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333