Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12543 19. Wahlperiode 20.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12121 – Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs bzw. HAWs) spielen insbesondere in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der regionalen Entwicklung, gerade im ländlichen Raum, eine besonders wichtige Rolle. Die hier betriebene anwendungsorientierte Forschung muss nach Ansicht der Fragesteller zu einem bedeutsamen Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft ausgebaut werden. Dabei besteht nach Ansicht der Fragesteller ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Denn nur 0,5 Prozent der rund 2 Mrd. Euro an DFG-Forschungsfördermitteln gehen an die FHs bzw. HAWs (Ausschussdrucksache 18(18)322 b vom 8. Februar 2017, S. 2.). Seit Juli 2014 besteht die Projektförderlinie der DFG „Projektakademie“. Ziel des Projektes ist es, dass Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte unterstützt werden. Die Projektakademien bestehen aus mehreren thematisch aufeinander abgestimmten Workshops, innerhalb derer wissenschaftlicher Austausch und vor allem gezielte Vorbereitung auf die Antragstellung bei der DFG stattfindet . Anschließend können die Teilnehmenden auf Basis ihres eigenen Forschungsbeitrages einen ersten Antrag auf Projektförderung bei der DFG stellen (www.dfg.de/formulare/51_11/51_11_de.pdf, S. 2). Zunächst muss die Ausrichtung einer Projektakademie allerdings von „erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ bei der DFG beantragt, dort bewilligt und schlussendlich überregional zur Teilnahme ausgeschrieben werden. Für die Koordinatoren besteht über das Modul „Projektspezifische Workshops“ die Möglichkeit, eine Art Spesen-, Aufwands- und Vergütungszuschuss von der DFG zu erhalten, die Teilnehmer können sich für eine Dauer von maximal zwölf Monaten bei ihrem Lehrdeputat und den Verwaltungsaufgaben auf Kosten der DFG vertreten lassen, sofern die Forschungsarbeit im Rahmen der Akademie deren adäquate Ausübung nicht zulassen sollte, und die eigene Hochschule ihre Zustimmung erteilt (www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/projektakademie/ index. html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12543 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die „Projektakademien“ versuchen die vielfältigen Hürden für erfolgreiche DFG-Anträge von Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs auszugleichen bzw. zu beseitigen. U. a. setzen FHs bzw. HAWs für einen Ruf nämlich mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon wenigstens drei außerhalb der Hochschule voraus, sodass im Gegensatz zu den universitären Erstberufenen , die den Weg zu ihrem Ruf über wissenschaftliche Forschungstätigkeit üblicherweise als Postdoktoranden finden, oft keine hinlängliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit erreicht werden kann, welche eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines DFG-Antrags ist. Ebenso fehlt die Routine im Schreiben solcher Anträge. Die über diese Routine bereits verfügenden Koordinatoren trainieren daher die notwendigen Formalia eines DFG-Antrages. Doch die geringe Kompatibilität der FH-Strukturen mit dem traditionellen Förderprofil der DFG liegt u. a. auch in dem Umstand begründet, dass Projekte, die innerhalb einer bereits bestehenden wissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur durchgeführt werden, vielfach bei der Bewilligung eines DFG-Antrages bevorzugt werden. Über eine solche Ausstattung verfügen kleine und mittelgroße FHs bzw. HAWs häufig nicht, sodass nur ab einer bestimmten Größe der FH bzw. HAW oder bei Kooperationen mit universitären Partnern ein Antrag bei der DFG Erfolgsaussichten besitzt (www.duz.de/beitrag/!/id/302/die-einflugschneiseins -drittmittelgeschaeft). Seit Beginn des Programms sind bis heute nur drei Projektakademien – Ingenieurswissenschaften 2015 (www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_ wissenschaft_15_56/index.html), Medizintechnik 2016 (www.dfg.de/foerderung/ info_wissenschaft/2016/info_wissenschaft_16_ 02/index.html) und Wirtschaftswissenschaften 2017/18 (www.dfg.de/foerderung/info_ wissenschaft/2017/info_ wissenschaft_17_75/index.html) – bewilligt worden. Das ergibt – da die Höchstteilnehmerzahl je Akademie 20 beträgt – maximal 60 geförderte Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs unter insgesamt 19 668 (Stand: 2017; ohne Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/ umfrage/professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/). Anschließend sind nur für 26 projektbezogene Anträge aus den drei Akademien Mittel von der DFG bewilligt worden, was einer Förderung von 0,13 Prozent aller Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren entspricht (sechs 2015/ 2016 und je zehn 2016/2017 sowie 2017/2018; http://gepris.dfg.de/gepris/ OCTOPUS?keywords_criterion=Projektakademie&nurProjekteMitAB=false &findButton=Finden&task=doSearchSimple&context=projekt). Davon sind bisher elf abgeschlossen und drei weitere laufen 2019 aus. Für das Jahr 2018 ist kein Konzept einer neuen Projektakademie eingereicht bzw. bewilligt worden. Über den Hauptausschuss der DFG, dem Gremium, welches abschließend über die Finanzierung von Forschungsvorhaben sowie die Wissenschaftspolitik der DFG entscheidet, und in welchem der Bund 16 Stimmen besitzt, besteht eine Möglichkeit für die Bundesregierung, richtungsweisend auf die DFG einzuwirken . Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die Bundesregierung nämlich auch die Stärkung der Forschung von Fachhochschulen zum Ziel gesetzt. 1. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Projektakademie sind seit Juli 2014 bisher insgesamt bei der DFG gestellt worden (bitte nach Jahr, Wissenschaftszweigen und Ländern aufschlüsseln)? 2. Wie viele Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren haben bisher an den Projektakademien teilgenommen (bitte nach Akademien, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wurden drei Projektakademien beantragt und bewilligt. Für Einzelheiten wird auf die Tabelle 1 verwiesen. Drucksache 19/12543 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12543 Liste der beantragten und bewilligten Projektakademien seit 2014 Entscheidungsjahr Wissenschaftsbe - reich Antragstitel Bundesland der Forschungsstelle des Antragstellers /der Antragstellerin Status Anzahl männliche Teilnehmer Anzahl weibliche Teilnehmer Gesamtanzahl Teilnehmer 2015 Ingenieurwissen - schaften Ausrichtung einer Projektakademie zum Thema „Ingenieurwissenschaf - ten“ Niedersachsen Bewilligung 15 5 20 2015 Lebenswissen - schaften Projektakademie Medizintechnik Schleswig-Holstein Bewilligung 16 4 20 2017 Geistesund Sozialwissen - schaften Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungs - ketten Nordrhein- Westfalen, Berlin Bewilligung 10 4 14 3. Wie viele Anträge auf Projektförderung sind im Nachgang der drei Projektakademien insgesamt in welcher Kostenhöhe gestellt worden (bitte nach Jahr und Art der Sachbeihilfe aufschlüsseln)? Insgesamt wurden bisher 70 Anträge mit einem Volumen von 9,9 Mio. Euro gestellt , davon 39 Anträge auf Vertretungskosten und 31 Anträge auf projektbezogene Förderung (siehe Tabelle 2). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Auswahl der Teilnehmer für die Projektakademie „Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten “ erst im Frühjahr 2018 erfolgt ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12543 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12543 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2: Im Nachgang einer Projektakademie gestellte Anträge auf Vertretungskosten und Projektförderung nach Jahren und Förderverfahren Entscheidungsjahr Förderverfahren Anträge auf Vertretungskosten Anträge auf Projektförderung Anzahl Antragssumme in Euro Anzahl Antragssumme in Euro 2016 Sachbeihilfen 26 614.120 2017 Sachbeihilfen 1 23.620 11 3.311.089 2018 Sachbeihilfen 11 526.103 12 3.537.862 2018 Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen - - 1 17.900 2019 Sachbeihilfen 1 48.633 3 778.890 Nachrichtlich: noch in Bearbeitung Sachbeihilfen - - 4 992.889 Insgesamt 39 1.212.476 31 8.638.630 4. Wie viele der 26 bewilligten Anträge auf projektbezogene Förderung waren Anträge für das Modul Vertretung? Insgesamt wurden bisher 45 Anträge bewilligt, darunter 39 für das Modul Vertretung . 5. Wie hoch ist die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien hervorgegangenen Anträge, sollte sie unter der durchschnittlichen Bewilligungsquote von DFG-Anträgen von 30,4 Prozent (Stand: 2017; www.dfg.de/dfg_ profil/zahlen_fakten/statistik/bearbeitungsdauer/index.html) liegen, und wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand? Die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien hervorgegangenen Anträge liegt aktuell inklusive der Anträge auf Vertretungskosten bei 26 Prozent. Sie bewegt sich damit im Rahmen der Bewilligungsquoten in der Einzelförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) insgesamt, die 2018 über alle Wissenschaftsbereiche hinweg 27,2 Prozent betrug. 6. Weshalb ist die Teilnahme an einer Projektakademie nur für FH-Professorinnen und FH-Professoren möglich, deren erster Ruf noch nicht länger als sechs Jahre zurückliegt? Als Zielgruppe für diese besondere Maßnahme wurde der Personenkreis ins Auge gefasst, der (wieder) neu in die selbständige Forschung an Fachhochschulen einsteigen möchte. Damit liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Drucksache 19/12543 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12543 7. Wie groß ist das bisher für die drei Projektakademien aufgewandte Volumen an DFG-Mitteln absolut sowie zum einen relativ an dem für Fachhochschulen insgesamt verausgabten Volumen und zum anderen relativ zum gesamten Volumen der DFG? Auf den Zeitraum von 2015 bis 2018 entfielen rechnerisch 98,5 T Euro der insgesamt 99,6 T Euro, die im Förderverfahren Projektakademien bewilligt wurden. Dies entspricht einem Anteil von 0,2 Prozent der DFG-Bewilligungen für Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW) und einem Anteil von weniger als 0,001 Prozent der gesamten DFG-Bewilligungen für diesen Zeitraum. 8. In welcher Höhe wurden bisher von der DFG bei Bewilligung des Moduls „Projektspezifische Workshops“ Kosten für die Organisation einer Projektakademie und die daraus folgenden Aufwandsentschädigungen für die ausrichtenden Koordinatoren bezuschusst? Die Mittel für das Modul projektspezifische Workshops werden für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Workshops zur Verfügung gestellt. Eine Aufwandsentschädigung für den Koordinator/die Koordinatorin persönlich ist nicht vorgesehen. 9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitschaft an den Fachhochschulen, die Inanspruchnahme des DFG-Moduls Vertretung durch ihre Professorinnen und Professoren zu gestatten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine empirisch verifizierbaren Erkenntnisse vor. 10. Wie viele Semesterwochenstunden Vertretung für das Lehrdeputat der FH- Professorinnen und FH-Professoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung und ausgehend von einer möglichen Vertretungsdauer von maximal zwölf Monaten bisher im Durchschnitt und über welchen Zeitraum bei Beantragung des DFG-Moduls Vertretung im Rahmen von Projektakademien bewilligt worden? Die konkrete Semesterwochenstundenzahl kann nicht benannt werden, da die Inanspruchnahme der Mittel flexibel ist und die Vertretung von unterschiedlichen Personenkreisen in unterschiedlichen Vertragsverhältnissen durchgeführt werden kann. Im Durchschnitt wurden 24,5 T Euro pro Antrag (inkl. Programmpauschale ) bewilligt, die von den Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfängern auch hinsichtlich der Laufzeit flexibel in Anspruch genommen werden können. 11. Mithilfe welcher Indikatoren evaluiert die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung den Erfolg einer Projektakademie? Zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen? Die DFG beurteilt den Erfolg einer Projektakademie nach der Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzurichten, dem Interesse neu berufener Professorinnen und Professoren, an den Projektakademien teilzunehmen, und den im Anschluss an eine Projektakademie folgenden Anträgen auf Förderung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12543 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12543 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die DFG kommt zu dem Ergebnis, dass die Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzuwerben, trotz expliziter Hinweise in allen für die Fachhochschulen durchgeführten Informationsveranstaltungen gering ist. Auf der anderen Seite ist das Interesse an der Teilnahme an Projektakademien durchaus gegeben. Allerdings wird nicht von allen Teilnehmenden an einer Projektakademie im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Projektakademie ein Projektantrag eingereicht. Dabei ist zu bedenken, dass bei einer Projektakademie die Teilnehmerauswahl erst im Frühjahr 2018 stattfand, so dass die Frage, welche Anträge hieraus hervorgehen werden, noch nicht abschließend beurteilt werden kann. 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von „erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ zur Einrichtung einer DFG-Projektakademie ein, und welchen konkreten Maßstab setzt die Bundesregierung bei der Beurteilung dieses Sachverhaltes? 13. Sieht die Bundesregierung mangelnde Anreize für „erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ zur Ausrichtung einer DFG-Projektakademie ? a) Wenn ja, welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung hierbei, und mithilfe welcher konkreter Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt, Abhilfe zu schaffen? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Hält die Bundesregierung den bisherigen Verlauf des Programms der DFG- Projektakademien für einen Erfolg? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, hat die Bundesregierung über den Hauptausschuss der DFG auf das Programm einzuwirken versucht, um Verbesserungen zu erreichen ? Wenn nein, warum nicht? 15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig im Hauptausschuss der DFG für eine Reform der Projektakademien einsetzen? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung wird im Hauptausschuss der DFG anregen, das Instrument der Projektakademien im Hinblick auf die Ermittlung von etwaigen Optimierungspotentialen zu überprüfen. 16. Wie haben sich die Mittel, die die DFG für Forschungsprojekte an FHs bzw. HAWs gegeben hat, seit 2013 absolut und relativ zum Gesamtvolumen entwickelt (bitte nach Jahren und konkreten Programmen aufschlüsseln)? Hierzu wird auf die Tabelle 3 und auf die Anlage verwiesen. Drucksache 19/12543 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12543 Tabelle 3: Jahresbezogene Bewilligungssumme 2013 bis 2018 (Insgesamt und FH) Laufende Förderung Jahresbezogene Bewilligungssumme in Mio. Euro Anteil an Insgesamt in Prozent Insgesamt FH 2013 2.637,9 7,5 0,28 2014 2.734,7 6,8 0,25 2015 2.840,2 8,0 0,28 2016 3.032,1 7,7 0,25 2017 3.153,1 11,8 0,37 2018 3.405,3 12,2 0,36 Basis: Exkl. der Anträge auf Vertretungskosten im Rahmen von Projektakademien. 17. Wie haben sich die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge aus Fachhochschulen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren, Antrags- und Bewilligungsanzahl sowie Antrags- und Bewilligungssumme aufschlüsseln )? Hierzu wird auf die Tabelle 4 verwiesen. Tabelle 4: Förder- und Bewilligungsquoten (Fachhochschulen) Entscheidungsjahr Anzahl Anträge (FH) Förderquote FH in Prozent Summe in T. Euro (FH) Bewilligungsquote FH in Prozent Beantragt Bewilligt Beantragt Bewilligt 2014 107 15 14,0 26.120,9 2.684,2 10,3 2015 152 25 16,4 33.891,7 4.121,1 12,2 2016 142 21 14,8 40.852,3 5.043,6 12,3 2017 157 43 27,4 42.807,1 11.646,9 27,2 2018 120 20 16,7 36.317,2 4.544,8 12,5 Basis: Neuanträge in der Einzelförderung. Exkl. der Anträge auf Vertretungskosten im Rahmen von Projektakademien . Förderquote: Die Förderquote gibt das Verhältnis der Anzahl bewilligter Anträge zur Anzahl der Anträge, die im angegebenen Zeitraum entschieden wurden, wieder . Bewilligungsquote: Die Bewilligungsquote gibt das Verhältnis der Bewilligungssumme zur Antragssumme von allen Anträgen, die im angegebenen Zeitraum entschieden wurden, wieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12543 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12543 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie hat sich seit 2015 der absolute und zur gesamten FH-Professorenschaft relative Anteil der FH-Professorinnen und FH-Professoren verändert, die Mittel aus den Forschungsförderprogrammen der DFG beziehen, parallel zu den laufenden „Projektakademien“? Es liegen keine über die für die Prüfung der Antragsberechtigung notwendigen Informationen hinausgehenden Angaben zum akademischen Titel der Antragstellerinnen und Antragsteller vor. Insofern sind Auswertungen, die sich spezifisch auf die Gruppe der Professorinnen und Professoren beziehen, nicht unmittelbar möglich. Bezogen auf alle antragstellenden Statusgruppen lassen sich die in Tabelle 5 enthaltenen Angaben für Antragstellerinnen und Antragsteller in der laufenden Förderung an Fachhochschulen machen. Tabelle 5: Geförderte Antragsteller/innen insgesamt und an Fachhochschulen Laufende Förderung Anzahl Antragsteller/innen Anteil in Prozent FH Insgesamt 2015 121 15.263 0,8 2016 153 15.973 1,0 2017 180 16.342 1,1 2018 186 16.856 1,1 Basis: Laufende Förderung im Zeitraum 2015 bis 2018. 19. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den Anteil der DFG-Mittelbezieher unter den Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs zu erhöhen? Ist eine konkrete Zielmarke angedacht? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn ja, in welchem zeitlichen Verlauf? c) Wenn nein, warum nicht? 20. Schätzt die Bundesregierung Grundlagenforschung an Universitäten in ihrer Priorität viel höher ein als Forschung an den FHs bzw. HAWs, sodass ihr 0,5 Prozent der DFG-Drittmittel für die Forschungsförderung an den FHs bzw. HAWs ausreichend erscheint? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, wie möchte sie konkret den Zugang zu den Mitteln der DFG für Fachhochschulen über Einwirken durch den DFG-Hauptausschuss erleichtern , sodass anwendungsorientierte Forschung profitiert, und in welchem monetären Umfang? c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um den Anteil an DFG-Drittmitteln für die Förderung anwendungsorientierter Forschung an den FHs bzw. HAWs zu steigern ? Mit welcher Zielmarke hat sie das getan? Drucksache 19/12543 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12543 d) Was haben die Vertreter der Bundesregierung bisher konkret in den Gremien der DFG, insbesondere im Hauptausschuss, getan, um die Partizipation von FHs bzw. HAWs an den Mitteln der DFG zu verbessern und die DFG-Strukturen vermehrt auch auf die Bedürfnisse der FHs bzw. HAWs hin auszurichten? Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung der anwendungsorientierten Forschung sowie des Erfordernisses eines raschen und reibungsarmen Transfers von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft bewusst und misst diesem Themenfeld mit einer Vielzahl von Maßnahmen (z. B. durch die Gründung der Agentur für Sprunginnovationen) eine hohe Priorität bei. Die der Frage 20 zugrunde liegende Entgegensetzung von Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung und ihre institutionelle Zuordnung zu Universitäten auf der einen und FH/HAW auf der anderen Seite ist indes nach Auffassung der Bundesregierung der Sache nicht angemessen und überholt. Die Herausforderung für die FH/HAW besteht auch darin, dass sie im Wettbewerb um Fördermittel im Bereich der anwendungsorientierten Forschung mit den Technischen Universitäten konkurrieren, die hier ebenfalls wesentliche Beiträge zur Forschung leisten. Die FH/HAW sind hinsichtlich ihrer Forschungsstärke und Forschungsaffinität, Anzahl der Studierenden, (Forschungs-)Grundausstattung und Forschungsinfrastrukturen sehr unterschiedlich aufgestellt. Ursache sind im Wesentlichen grundsätzliche Entscheidungen der jeweiligen staatlichen und privaten Träger der Hochschulen, die der Bund respektiert. Die im Vergleich mit Universitäten in der Regel deutlich höheren Lehrdeputate der FH/HAW-Professorinnen und -Professoren und die geringere personelle Ausstattung im Bereich des akademischen Mittelbaus haben zur Folge, dass weniger Ressourcen für die Forschung und für die erfolgreiche Antragstellung in der Forschungsförderung zur Verfügung stehen . Die Bund-Länder-Initiative „Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen “ (Gesamtfördervolumen: rd. 430 Mio. Euro) zielt insbesondere mit ihrem Modul „Schwerpunktprofessuren“ darauf, zusätzliche Freiräume für die Forschung an FH/HAW zu schaffen. Die Forschungsförderung des Bundes bietet ein differenziertes, auf die verschiedenen Bedarfe und Zielgruppen ausgerichtetes Angebot zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung. Förderprogramme wie „Forschung an Fachhochschulen “ oder die Bund-Länder-Initiativen „Innovative Hochschule“ sowie „Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ greifen die Bedarfe der FH/HAW zielgerichtet auf. Transfer und Vernetzung werden darüber hinaus im Rahmen der Fachprogramme und Querschnittsmaßnahmen gefördert. Insgesamt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Mittel, die jährlich in die Förderung von FH/HAW fließen, im Zeitraum von 2014 bis 2019 von 158 Mio. Euro auf 254 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 60 Prozent. Für die Jahre 2020 und 2021 sind weitere Steigerungen vorgesehen . Zu beachten sind ferner das entsprechende Budget im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation und die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, an der Hochschulen in hohem Maße beteiligt sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12543 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12543 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine weitere Stärkung der Forschung an FH/HAW wäre zudem über die Etablierung einer auskömmlichen Forschungsgrundfinanzierung für FH/HAW (z. B. dauerhafte Forschungsprofessuren und wissenschaftliches Personal für den Mittelbau , flexible Lösungen für Entfristung und Dauerübernahme von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, professionelle Drittmittelverwaltung an FH) zu erreichen. Dies wäre jedoch zuvörderst Aufgabe der Länder und in deren Zuständigkeit zu realisieren. 21. Beurteilt die Bundesregierung die Strukturen der DFG entgegen der Einschätzung zahlreicher Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs als mit den FH- bzw. HAW-Strukturen kompatibel? a) Wenn ja, warum, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für den geringen Anteil der FH- bzw. HAW-Forschung an der Förderung durch DFG-Mittel? b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zwischen 2013 und heute zur Öffnung der DFG für FH- bzw. HAW-Forschung eingeleitet und umgesetzt? Bis wann, und in welchem finanziellen Umfang wird sie welche konkreten künftigen Maßnahmen ergreifen, um entweder die Partizipation der FHs bzw. HAWs an den DFG-Mitteln zu stärken oder eine neue Förderlandschaft für FHs bzw. HAWs zu schaffen? 22. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Einschätzung von Prof. Dr. Imboden und weiteren Wissenschaftlern – u. a. der Hochschulallianz für den Mittelstand – ein, dass die zuständigen Gremien der klassischen Forschungsförder-Organisationen, wie der DFG, dem Anliegen des Transfers und der Frage nach dem Nutzen der Forschung nur ungenügend gerecht werden (www.hochschulallianz.de/fileadmin/dateien/PM-HAfM_ Imboden-HHvG_17.01.18.pdf)? Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Forscherinnen und Forscher an FH/HAW sind seit jeher DFG-antragsberechtigt. Aus der im Vergleich mit Universitäten geringeren Anzahl an DFG-Förderanträgen aus den FH/HAW allein lässt sich eine grundsätzliche Inkompatibilität der Strukturen der DFG mit den Strukturen der FH/HAW nicht begründen. Vielmehr sind die FH/HAW hinsichtlich ihrer Forschungsstärke und Forschungsaffinität, (Forschungs-)Grundausstattung und Forschungsinfrastrukturen sehr unterschiedlich aufgestellt. Die Bundesregierung fördert Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit einer Vielzahl von Instrumenten, die für diese Hochschulen gut geeignet sind. Eine gleichmäßige und undifferenzierte Förderung von Universitäten und Fachhochschulen gehört nicht zu den Zielen der Bundesregierung . Sie setzt vielmehr jeweils die am besten passenden Instrumente zur Förderung der spezifischen Belange der jeweiligen Hochschultypen ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Drucksache 19/12543 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/12121 der Fraktion der FDP Jahresbezogene Bewilligungssumme 2013 bis 2018 (Insgesamt und FH) je Programm Laufende Förderung Förderverfahren Jahresbezogene Bewilligungssumme in Mio. Euro Anteil an Insgesamt in Prozent Insgesamt FH 2013 Einzelförderung 852,4 3,2 0,4 2013 Forschungsgruppen 167,1 0,2 0,1 2013 Schwerpunktprogramme 201,4 0,7 0,4 2013 Sonderforschungsbereiche 563,3 2013 Graduiertenkollegs 163,9 2013 Forschungszentren 42,8 2013 Exzellenzinitiative 401,1 2013 Infrastrukturförderung 191,7 3,2 1,7 2013 Preise, weitere Förderungen 54,1 0,2 0,3 2014 Einzelförderung 838,4 3,2 0,4 2014 Forschungsgruppen 151,6 0,1 0,1 2014 Schwerpunktprogramme 199 0,6 0,3 2014 Sonderforschungsbereiche 593,4 2014 Graduiertenkollegs 172 2014 Forschungszentren 32,3 2014 Exzellenzinitiative 516 2014 Infrastrukturförderung 174,2 2,6 1,5 2014 Preise, weitere Förderungen 57,8 0,2 0,3 2015 Einzelförderung 884,7 4,2 0,5 2015 Forschungsgruppen 153,9 0 0,1 2015 Schwerpunktprogramme 194,4 0,6 0,3 2015 Sonderforschungsbereiche 626,7 2015 Graduiertenkollegs 178,6 2015 Forschungszentren 28,5 2015 Exzellenzinitiative 545,8 2015 Infrastrukturförderung 169,4 2,9 1,7 2015 Preise, weitere Förderungen 58,2 0,2 0,3 2016 Einzelförderung 1007,4 5 0,5 2016 Forschungsgruppen 162,1 0,1 0,1 2016 Schwerpunktprogramme 202,6 0,7 0,3 2016 Sonderforschungsbereiche 679,5 2016 Graduiertenkollegs 181,1 2016 Forschungszentren 27,2 2016 Exzellenzinitiative 532,8 2016 Infrastrukturförderung 178,4 1,7 1,0 2016 Preise, weitere Förderungen 61 0,2 0,3 2017 Einzelförderung 1091,3 6,5 0,6 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12543 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 Forschungsgruppen 165,8 0,1 0,1 2017 Schwerpunktprogramme 221 0,9 0,4 2017 Sonderforschungsbereiche 716,9 2017 Graduiertenkollegs 204,7 2017 Forschungszentren 26,6 2017 Exzellenzinitiative 438,3 2017 Infrastrukturförderung 233,8 4,1 1,7 2017 Preise, weitere Förderungen 54,7 0,2 0,4 2018 Einzelförderung 1180 8,8 0,7 2018 Forschungsgruppen 157,5 0,1 0,1 2018 Schwerpunktprogramme 229 1,1 0,5 2018 Sonderforschungsbereiche 760,1 2018 Graduiertenkollegs 214,3 2018 Forschungszentren 33,1 2018 Exzellenzinitiative 566,2 2018 Infrastrukturförderung 207,6 1,9 0,9 2018 Preise, weitere Förderungen 57,4 0,3 0,6 Basis: Exkl. der Anträge auf Vertretungskosten im Rahmen von Projektakademien. Drucksache 19/12543 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333