Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12554 19. Wahlperiode 21.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12163 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2019) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten , Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund von § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/ 6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/ 5186) sowie vom 6. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873). Stichtag für die Beantwortung ist der 16. August 2019. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/ 12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/ 11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12554 destagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/ 2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/ 8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/ 2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521) sowie vom 23. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873) verwiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted “). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort ) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende UNMIK Kosovo 19 2 0 0 0 2 Pristina offen UNAMID Darfur /Sudan 11.105 5 0 0 0 5 El Fasher, Tawilla 31. Oktober 2019 MINUSMA Mali 13.912 13 3 Bamako 0 0 10 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2020 UNSOM Somalia 597 3 1 Mogadischu 0 0 2 Mogadischu 31. März 2020 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 59 1 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni 2019 EUCAP Sahel Niger 120 4 1 Niamey 0 0 3 Niamey 30. September 2020 EUBAM Moldau /Ukraine 50 6 2 Odessa 0 4 Kuchurhan , Otach, Chisinau, Podilsk, 0 30. November 2020 EUAM Ukraine 297 5 0 1 Kiew 0 4 Kiew, Lemberg , Kharkiv, Brüssel 1. Mai 2019 EULEX Kosovo 478 9 0 0 0 9 Pristina, 14. Juni 2020 EUMM Georgien 316 11 0 0 0 11 Gori, Mtskheta, Zugdidi 14. Dezember 2020 EUAM Irak 32 2 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. April 2020 EUBAM Rafah 7 1 0 0 0 1 Tel Aviv 30. Juni 2020 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung neu hinzugekommen. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12554 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT Afghanistan 42 Funktionen: Sicherheit, Administration , Stab, Akademie, Flughafen , Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif ) 19 0 0 23 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 5 PVB - Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Riad) 4 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Funktion: Projektleitung und Administration2 (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 3 0 0 0 0 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Es liegen keine Informationen über sicherheitsrelevante Vorfälle vor, bei denen Beamtinnen und -Beamte der betreffenden Sicherheitsbehörden im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren. 2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren. OSZE SMM Ukraine Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Dadurch besteht in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine und entlang der Kontaktlinie eine erhöhte Gefährdungslage. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Der am 30. Juli 2019 veröffentlichte UNAMA-Bericht über zivile Opfer in Afghanistan für das erste Halbjahr 2019 zeigt eine Reduzierung um 27 Prozent der Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) sind in der Lage, die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren. Derzeit werden Sicherheitskonzepte zur Absicherung der für den 28. September 2019 geplanten Präsidentschaftswahlen erarbeitet. Weiterhin versuchen Taliban ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch über ihre traditionellen, ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus, in einzelnen Landesteilen auszudehnen . Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem Verfolgungsdruck durch die Taliban bisher hinreichend verhindert werden. Für medienwirksame Anschläge insbesondere in Kabul sind sowohl Taliban als auch der regionale Ableger des IS verantwortlich. Für westliche Staatsangehörige , internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12554 Der im September 2018 ernannte „US Special Representative for Afghanistan Reconciliation“, Zalmay Kahlilzad, führt in Doha Gespräche mit den Taliban, die auf eine Vereinbarung zu vier Punkten (Taliban-Bekenntnis zur effektiven Bekämpfung von Terrorgruppen, Reduzierung der US-Truppenpräsenz, Aufnahme innerafghanischer Verhandlungen, Waffenruhe/Gewaltreduzierung für die Zeit der innerafghanischen Verhandlungen) abzielen. Gerade eine Reduzierung der Gewalt ist derzeit jedoch nicht zu erkennen. Parallel haben die USA mit der afghanischen Regierung eine gemeinsame Erklärung abgestimmt, die zeitgleich mit einer Vereinbarung zwischen den USA und den Taliban veröffentlicht werden soll. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil, bleibt aber angespannt. Es kommt in unregelmäßigen Abständen weiterhin zum Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi-Rebellen. Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr abgeschossen , sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insgesamt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. UNAMID (Sudan) Im Berichtszeitraum (1. Januar bis 31. März 2019) hat sich die Sicherheitslage in Darfur trotz weiterer Reduktion der militärischen Komponente von UNAMID, wie vom Sicherheitsrat im Sommer 2017 beschlossen, nicht verschlechtert. Allein in der Dschebel-Marra-Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen . Trotz der verbesserten Sicherheitslage bleibt die humanitäre Lage und die Menschenrechtssituation volatil; die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach. Nach Absetzung von Präsident Baschir durch das Militär am 11. April 2019 kam es zu einzelnen ortsüblichen Zwischenfällen in Darfur. UNSOM Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der Hauptstadt Mogadischu. In den vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zur weitgehenden Stagnation der Reformprozesse im politischen und Sicherheitsbereich. Nach Ausweisung des VN-Sondergesandten Haysom im Januar wurde James Swan (USA) im Juni zum Nachfolger ernannt. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben föderalen Staatsaufbau, Verfassungsreform und Vorbereitung der Wahlen 2020/21 sowie fortwährende prekäre humanitäre Lage die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al- Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia . EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas führten bislang aber ebenso wenig zu einem Ergebnis wie die erneut ins Stocken geratenen Aussöhnungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Seit Mai 2018 ist der Grenzübergang Rafah grundsätzlich geöffnet. Als Reaktion auf sogenannte „Feuerdrachen“ (d. h. mit Sprengsätzen versehene Flugdrachen oder Ballons) und Proteste an den Sperranlagen schloss Israel mehrfach die Grenzübergänge Shalom und Erez. Nach VN-Angaben wurden bei Auseinandersetzungen mit israelischen Sicherheitskräften seit dem 30. März 2018 309 Palästinenser getötet, davon 205 im unmittelbaren Zusammenhang mit den Protesten an den israelischen Sperranlagen. Darüber hinaus wurden insgesamt knapp 32 600 Palästinenser verletzt. Ferner wurde ein Israeli getötet und 179 verletzt, davon sechs im unmittelbaren Zusammenhang mit den Protesten an den israelischen Sperranlagen . Im Westjordanland und Ost-Jerusalem kam es seit März 2018, insbesondere bei regelmäßigen Demonstrationen, zu Zusammenstößen zwischen palästinensischen Demonstranten und israelischen Sicherheitskräften mit Verletzten und Toten. Daneben wurden von Palästinensern vereinzelt Anschläge gegen israelische Sicherheitskräfte verübt, die mehrere Verletzte und Tote forderten. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien war im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incidents Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen worden. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Die Treffen im Rahmen des IPRM, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind die IPRM-Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien weiterhin suspendiert, da beim letzten Treffen in Gali am 27. Juni 2018 die abchasischen und russischen Teilnehmer die Sitzung als Zeichen des Protests gegen eine vom georgischen Parlament verabschiedete Sanktionsliste verlassen hatten. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen, wird grundsätzlich jedoch von allen Teilnehmern gewünscht. In Folge anti-russischer Proteste in Georgien, die am 20. Juni 2019 begannen und sich wochenlang fortsetzten, wurden zeitweise alle Übergänge an der Verwaltungslinie mit Abchasien geschlossen. Grds. wird die dauerhafte Schließung von zwei der vier Übergänge als problematisch angesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12554 MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional unterschiedlich . Während diese im Norden des Landes trotz der Präsenz der MINUSMA-Kräfte weiterhin angespannt bleibt, hat sie sich im Zentrum des Landes weiter verschärft. Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die malische Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte sicherzustellen , um die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Im Juni Ernennung eines Sondergesandten für das Zentrum. EUCAP Sahel Niger In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche Gefahr für die nigrische Bevölkerung sowie staatliche Bedienstete und Angehörige der Sicherheitskräfte dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte vorgeschrieben . Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglichst gesichert. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EU- CAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtlichen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung. MINUJUSTH (Haiti) Die Sicherheitslage in Haiti bleibt fragil und aufgrund der anhaltenden – und sich zunehmend verschärfenden – Bedrohungslage durch Aktivitäten krimineller Einzeltäter und Banden kritisch. Insbesondere in der Hauptstadt Port-au-Prince, aber auch zunehmend in angrenzenden Provinzen herrscht eine hohe Kriminalitätsrate. Es kommt häufig auch zu gewalttätigen Demonstrationen und irregulären Straßensperren . EUAM Irak Nach den Parlamentswahlen im Mai 2018 wurde Barham Saleh zum Staatspräsidenten , Muhammad al-Halbousi zum Parlamentspräsidenten und zuletzt im Oktober 2018 Adel Abdul-Mahdi zum Premierminister gewählt. Am 24. Januar 2019 hat das irakische Parlament den Haushalt für 2019 verabschiedet, der einen Anteil von 12,67 Prozent für die Region Kurdistan-Irak (RKI) vorsieht. Das Verhältnis zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak (RKI) hat sich in den vergangenen Monaten schrittweise verbessert. In direkten Gesprächen seit Januar 2018 konnten die beiden Seiten Lösungen für ausstehende Fragen finden, etwa die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs in die RKI sowie die Wiederaufnahme des Ölexports in geringem Umfang aus Kirkuk in die Türkei. Im Februar 2019 wurden die Zollkontrollen zwischen der RKI und Zentralirak offiziell aufgehoben. Weiter strittig ist die Frage der Grenzkontrollen zur Türkei. Am 30. September 2018 haben in der RKI Wahlen zum Regionalparlament stattgefunden . In diesen wurde die politische Dominanz der kurdischen Regierungsparteien KDP und PUK bestätigt. Anfang Juni 2019 wurde Nechirvan Barzani (KDP) zum Präsidenten der RKI gewählt. Am 11. Juni wurde Masrour Barzani, (KDP), Sohn des ehem. RKI-Präsidenten Masoud Barzani und Vorsitzender des RKI-Si- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode cherheitsrats, vom kurdischen Regionalparlament zum Ministerpräsidenten gewählt . Am 10. Juli wurde das neue Kabinett der kurdischen Regionalregierung vereidigt. Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist in Irak zwar in der Fläche im Wesentlichen militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch aus dem Untergrund agierende IS Zellen bestehen jedoch landesweit fort. Inzwischen sind etwas mehr als vier Millionen Binnenvertriebene in die von IS befreiten Gebiete zurückgekehrt , Weiterhin leben jedoch 1,6 Millionen Menschen als Vertriebene in Irak, hinzu kommen ca. 250 000 syrische Flüchtlinge. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum ersten Quartal 2019. Für Afghanistan hat sich die Bedrohungslage im zweiten Quartal 2019 jedoch weiter verschlechtert. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben )? Das Bundeskriminalamt verfügte im zweiten Quartal 2019 über 63 Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland. Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Niederlande Den Haag 1 Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1 Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1 Algerien Algier 1 Panama Panama-Stadt 1 Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1 Belgien Brüssel 1 Peru Lima 1 Brasilien Brasilia 1 Polen Warschau 1 Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1 Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2 China Peking 2 Russische Föderation Moskau 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Saudi Arabien Riad 1 Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1 Georgien Tiflis 1 Serbien Belgrad 2 Ghana Accra 1 Spanien Madrid 2 Griechenland Athen 1 Thailand Bangkok 2 Großbritannien London 2 Tunesien Tunis 1 Indien Neu Delhi 1 Tschechische Republik Prag 1 Indonesien Jakarta 1 Türkei Ankara 1 Italien Rom 2 Türkei Istanbul 1 Jordanien Amman 2 Ukraine Kiew 1 Kasachstan Nur-Sultan 1 USA Washington 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12554 Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Kenia Nairobi 2 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Kolumbien Bogotá 2 Kosovo Pristina 1 Kroatien Zagreb 1 Lettland Riga 1 Libanon Beirut 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 53 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei an 32 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 1 Malaysia Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 3 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 2 Nigeria Lagos 2 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Süd Korea Seoul 1 Südafrika Pretoria 2 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Einsatzort Anzahl DVB Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 V. A. E. Abu Dhabi 1 V. A. E. Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 Weißrussland Minsk 1 Panama Panama City 1 USA Miami 1 USA New York 1 Gesamt 53 b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren -178- Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 Afghanistan/Masar-e-Sharif 2 Ägypten/Kairo 5 Albanien/Tirana 1 Algerien/Algier 5 Armenien/Eriwan 1 Aserbaidschan/Baku 1 Äthiopien/Addis Abeba 1 Belarus/Minsk 4 Belgien/Brüssel 6 Bosnien/Sarajewo 1 (inkl. Brüssel Nato) Bulgarien/Sofia 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2 Burundi/Bujumbura 0 China/Peking 6 Côte d'Ivoire/Abidjan 0 Frankreich/Paris 5 Georgien/Tiflis 1 Griechenland/Athen 2 Großbritannien/London 4 Indien/New Delhi 3 Indonesien/Jakarta 2 Irak/Bagdad 8 Irak/Erbil 6 Iran/Teheran 6 Israel/Tel Aviv 1 Italien/Rom 1 Jordanien/Amman 2 Kasachstan/Almaty 1 Kasachstan/Nur-Sultan 1 Kenia/Nairobi 2 Kirgisistan/Bischkek 1 Kongo /Kinshasa 1 Korea DR/Pjöngjang 0 Kosovo/Pristina 1 Kuba/Havanna 2 Kuwait/Kuwait 1 Libanon/Beirut 7 Mali/Bamako 3 Mauretanien/Nouakchott 2 Mazedonien/Skopje 1 Moldau/Chisinau 1 Niger/Niamey 0 Nigeria/Abuja 2 Nigeria/Lagos 3 Pakistan/Islamabad 4 Pakistan/Karachi 2 Palästinensische Autonomiegebiete/Ramallah 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12554 Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Russland/Kaliningrad 0 Russland/Moskau 10 Russland/Jekaterinburg 0 Russland/St. Petersburg 1 Saudi Arabien/Riad 4 Senegal/Dakar 1 Serbien/Belgrad 3 Spanien/Madrid 1 Sri Lanka/Colombo 1 Sudan /Khartum 1 Weißrussland/Minsk 0 Thailand/Bangkok 1 Tschechische Republik/Prag 1 Tunesien/Tunis 2 Türkei/Ankara 7 Türkei/Istanbul 3 Türkei/Izmir 2 Ukraine/Kiew 3 Ungarn/Budapest 1 USA/New York 5 USA/Washington 6 Usbekistan/Taschkent 1 Vietnam/Hanoi 1 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 0 Gesamt 178 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 31 Polizeibeamte als Sicherheitsberater, 19 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 und 28 Personenschutzbeamte an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 PSA Ägypten/Kairo 1 Afghanistan/Masar-e-Sharif 6 PSA Irak/Erbil 1 Irak/Bagdad 10 PSA Baku/Aserbaidschan 1 (SAV 2.0) Libyen/DO Tunis 1 PSA Madrid/Spanien 1 Afghanistan/Kabul 2 (je 1, abwechselnd) Afghanistan/Masar-e-Sharif 2 Äthiopien/Addis Abeba 1 China/Peking 1 Frankreich/Paris 1 Griechenland/Athen 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Indien/New Delhi 1 Indonesien/Jakarta 1 Irak/Bagdad 2 (je 1, abwechselnd) Iran/Teheran 1 Kenia/Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1 Venezuela/Caracas 1 Mali/Bamako 1 Pakistan/Islamabad 1 Russland/Moskau 1 Saudi Arabien/Riad 1 Südafrika/Pretoria 1 Türkei/Ankara 1 USA/New York 1 Usbekistan/Taschkent 1 Großbritannien/London 2 (SAV 2.0) Algerien/Algier 1 (SAV 2.0) Israel/Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Libanon/Beirut 1 Marokko/Rabat 1 (SAV 2.0) Bahrain/Manama 1 (SAV 2.0) Nigeria/Lagos 1 Polen/Warschau 1 Vietnam/Hanoi 1 (SAV 2.0) Tadschikistan/Duschanbe 1 (SAV 2.0) Tschad/N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei/Istanbul 1 (SAV 2.0) Kongo/Kinshasa 1 SAV 2.0 Bangladesch/Dhaka 1 SAV 2.0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Brasilien/Sao Paolo 1 SAV 2.0 Jordanien/Amman 1 SAV 2.0 Côte d’Ivoire/Abidjan 1 (SAV 2.0) Port-au-Prince/Haiti 1 PSA Sudan/Khartum 1 (SAV 2.0) Niger/Niamey 1 (SAV 2.0) c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 33 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der nachstehenden Übersicht eingesetzt. Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, Republik Nord Mazedonien, Niger, Libyen, Niederlande, Sudan, Senegal, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Zum Stichtag waren 17 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt. Land Anzahl Land Anzahl Ägypten 1 Äthiopien 1 Albanien 1 Belgien 1 Bosnien-Herzegowina 1 Bulgarien 1 China 1 Frankreich 1 Griechenland 2 Großbritannien 1 Italien 1 Jordanien 1 Kroatien 1 Libanon 1 Litauen 1 Marokko 1 Niger 1 Nigeria 1 Polen 1 Rumänien 1 Russland 1 Serbien 1 Spanien 1 Tschechische Republik 1 Tunesien 2 Türkei 2 Ungarn 1 Ukraine 1 USA 1 Vereinigte Arabische Emirate 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12554 Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Albanien Tirana 1 Polizeiberater Frankreich Paris 1 GUA Griechenland Athen 4 GUA Griechenland Thessaloniki 2 GUA Griechenland Heraklion 2 GUA Griechenland Rhodos 1 GUA Griechenland Igoumenitsa 1 GUA Griechenland Patras 1 GUA Italien Rom 1 GUA Italien Mailand 1 GUA Palästinensische Gebiete Ramallah 1 Polizeiberater Spanien Madrid 1 GUA Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen. e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer (ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten , China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien , Republik Nord Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) Die als „Frontex“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der VO (EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwache“. a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen von Frontex. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Funktion Anzahl Training Unit 2 European Centre for Returns 1 Pooled Resources Unit 1 Risk Analysis Unit 2 Field Deployment Unit 1 Vulnerability Assessment Unit 1 c) im Rahmen von Operationen bei denen sie Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon 2019 zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Quartal wurden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2019 zur Verfügung gestellt . Im vergangenen Quartal wurden der griechischen Polizei zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landaußengrenze im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2019 zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge sind disloziert über die gesamte griechische Nordgrenze verteilt. Im vergangenen Quartal wurden der albanischen Grenzpolizei fünf Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der albanisch-griechischen Landesgrenze im Gebiet der Orte Gjirokastra und Korce im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities Western Balkan 2019 zur Verfügung gestellt. d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 16 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt . e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag insgesamt 163 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei wurde dabei durch 43 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12554 Maßnahme Anzahl Frontex JO Themis (ehemals Triton) 18 Frontex JO Poseidon 34 Frontex JO FOA Land 85 Frontex JO FP Land 18 Frontex JO CP Air 3 Frontex JO Indalo 3 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte des Bundes Nigeria Deutschland, Österreich Frankreich , Schweden, Ungarn 2 Pakistan Österreich, Deutschland, Schwe-den, Polen, Slowenien, Ungarn 84 Nigeria; Ghana Deutschland, Dänemark 83 Nigeria Deutschland, Österreich, Rumänien , Finnland, Bulgarien, Tschechische Republik, Luxemburg, Belgien 2 Nigeria Deutschland, Griechenland 91 Georgien Deutschland, Österreich 40 Albanien; Kosovo Deutschland, Finnland 46 Nigeria Deutschland, Polen 64 Pakistan Deutschland, Österreich, Irland 75 Pakistan Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz 88 Nigeria Österreich, Deutschland, Schweiz, Bulgarien, Ungarn 2 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen . Im Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 30. Juni 2019 wurden insgesamt 579 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 579 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen. 298 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte – Verhinderung der unerlaubten Einreise 115 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 73 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 9 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt /Zurückweisung 33 Fälle Kfz-Kriminalität 6 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 12 Fälle Reise in den Verfolgerstaat 2 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 9 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen) 8 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche 5 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis 5 Fälle Verdacht Visumerschleichung 4 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12554 Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Lesbos JO Poseidon 15 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 10 Grenzkontrolle Griechenland Leros JO Poseidon 4 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Piräus JO Poseidon 4 Organisation Griechenland Chios JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Kipi JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 10 Grenzüberwachung Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Griechenland Orestiada JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Griechenland Delvinaki JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Italien Pozzallo JO Themis 3 Grenzkontrolle Registrierung Italien Crotone JO Themis 5 Grenzkontrolle Registrierung Italien Lampedusa JO Themis 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Themis 2 Organisation Italien Messina JO Themis 1 Grenzkontrolle Registrierung Italien Catania JO Themis 5 Grenzkontrolle Registrierung Spanien Algeciras JO Indalo 2 Grenzkontrolle Registrierung Spanien Almeria JO Indalo 1 Grenzkontrolle Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Ungarn Röszke JO FP Land 2 Grenzkontrolle Griechenland Kastanies JO FP Land 2 Grenzkontrolle Griechenland Kipi JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Tovarnik JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Nova Sela JO FP Land 1 Grenzkontrolle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Ungarn Tompa JO Focal Point Land 1 Grenzkontrolle Bulgarien Kapitan Andreevo JO Focal Point Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle Bosnien u. Herzegowina Sarajevo JO CP Air 1 Grenzkontrolle Albanien Gjirokastra JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Albanien Korce JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Albanien Gjirokastra JO FOA Land 1 Grenzkontrolle Albanien Korce JO FOA Land 1 Grenzkontrolle 8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: einen mobilen Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zwei Kontroll- und Streifenboote zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12554 e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im ersten Quartal 2019 an folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen . Zusatz zu Frage 9c: Bundeskriminalamt Im vergangenen Quartal haben keine Bedienstete des Bundeskriminalamtes an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen. Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatzmittel Frankreich Gemischte bilaterale Streifen einschl. Zugstreifen zur Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben (Ziel: Erhöhung der Bahnsicherheit und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Reisenden, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität) im DEU- FRA Grenzgebiet sowie auf den Fernbahnstrecken Paris– Stuttgart/Frankfurt Täglich im Grenzgebiet + je mind. 1 mal pro Monat auf den genannten Fernbahnstrecken ; Streifenteams aus mind. 2 FRA + mind. 2 DEU PVB DEU/FRA Nein Die Beamten waren grds. in Uniform eingesetzt . Die Ausstattung umfasst die dienstlich zugelassenen Ausrüstungsgegenstände einschl. Schusswaffen. Italien Zugstreifen trilateral DEU- AUT-ITA: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 1-2 Streifen (je Streife 1 PVB), partielle Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral DEU- AUT-HUN: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich Streife (je Streife 1 PVB) DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Italien Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA am Bahnhof Brenner: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Mittwoch – Freitag 4 PVB, unter Beteiligung von Beamten ITA und Beamten AUT DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Österreich Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA an der Kontrollstelle Brennersee: Bahnsicherheit , Bekämpfung Montag und Dienstag – Leitung AUT unter Beteiligung DEU (4 PVB) und ITA DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Hand- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatzmittel grenzüberschreitender Kriminalität /Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration fesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder haben im zweiten Quartal 2019 folgende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12554 Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Albanien bilateraler Lehrgang Spezifische OK-Ermittler Aus-bildung 06.05.19 - 10.05.19/Albanien 10.803,45 €/ 06.10-687 07 Albanien bilateraler Lehrgang FIU-Lehrgang 13.05.19 - 17.05.19/Albanien 2.092,52 €/ 06.10-687 07 Albanien bilateraler Lehrgang Korruptionsbekämpfung 01.04.19 - 12.04.19/Albanien 11.009,79 €/ 06.10-687 07 Albanien Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/Deutschland 1 3.572,18 €/ 06.10-687 07 Algerien bilateraler Lehrgang Entschärferausbildung Teil 1 20.05.19 - 31.05.19/ Deutschland 5.052,20 €/ 06.10-687 07 Algerien Arbeits-besuch Arbeitsbesuch des Leiters des CAERT 06.05.19 - 08.05.19/ Deutschland 813,78 €/ 06.24-687 01 Bolivien bilateraler Lehrgang OPA - Prinzipien und Methodik der polizeilichen Informationsverarbeitung -Operative Analyse- 20.05.19 - 29.05.19/Bolivien 564,40 €/ 06.24-687 01 Bosnien und Herzegowina Arbeitsbesuch Besuch der Amtsleitung 21.05.19 - 22.05.19/ Deutschland 1.925,02 €/ 06.24-687 01 Brasilien Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/Deutschland 1 3.592,68 €/ 06.24-687 01 Chile Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/Deutschland 1 4.323,99 €/ 06.24-687 01 Costa Rica Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/Deutschland 1 3.955,58 €/ 06.24-687 01 Ecuador Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/Deutschland 1 4.674,84 €/ 06.24-687 01 Jordanien multinationaler Lehr-gang Führungskräfteworkshop Modul 2 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 7.340,38 €/ 05.01-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Konsultationen Leitungsebene 24.04.19 - 26.04.19/ Jordanien 5.961,68 €/ 05.01-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Schmuggel von Kunst und An-tiquitäten, Bedarfserhebung II 24.06.19 - 27.06.19/ Deutschland 159,26 €/ 05.01-687.23 Jordanien bilateraler Lehrgang PEM – Polizeiliche Ermitt-lungs-Methoden und -Taktiken 16.06.19 - 20.06.19/Jordanien 2.656,11 €/ 05.01-687 23 Jordanien bilateraler Lehrgang PEM – Polizeiliche Ermitt-lungs-Methoden und -Taktiken 23.06.19 - 27.06.19/Jordanien 2.342,18 €/ 05.01-687 23 Jordanien bilateraler Lehrgang OüK – Organisationsübergrei-fende Kooperation 07.04.19 - 10.04.19/Jordanien 5.586,67 €/ 05.01-687 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Jordanien Arbeitsbesuch Cybercrime, Workshop I 13.04.19 - 17.04.19/Jordanien 6.866,76 €/ 05.01-687 23 Jordanien Arbeitsbesuch Projektkoordinierung II 20.05.19 - 25.05.19/Jordanien 5.000,00 €/ 05.01-687 23 Kenia bilateraler Lehrgang Post Mortem Lehrgang für Staatsanwälte, Polizei und Gerichtsmediziner 03.06.19 - 07.06.19/Kenia 18.830,39 €/ 06.10-687 07 Kenia multinationaler Lehr-gang Führungskräfteworkshop Modul II 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 8.033,46 €/ 06.24-687 01 Kenia Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 5.521,39 €/ 06.10-687 07 Kolumbien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 4.419,27 €/ 06.24-687 01 Kosovo Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 5.980,04 €/ 06.10-687 07 Marokko multinationaler Lehr-gang Führungskräfteworkshop Modul 2 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 4.672,11 €/ 05.01-687 23 Marokko Arbeitsbesuch Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln ; Entwicklung Curricula Modul 4 und 5 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 9.024,84 €/ 05.01-687 23 Nordmazedonien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 4.629,67 €/ 06.10-687 07 Moldau Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 4.269,24 €/ 06.10-687 07 Montenegro bilateraler Lehrgang Sprachausbildung 01.05.19 - 30.11.19/ Deutschland 2.000,00 €/ 06.10-687 07 Nigeria Arbeitsbesuch Menschenhandel Erfahrungs-austausch 12.06.19 - 14.06.19/ Deutschland 16.064,64 €/ 05.01-687 23 Nigeria bilateraler Lehrgang TBK – Terrorismusbekämp-fung 03.04.19 - 11.04.19/Nigeria 7.144,38 €/05.01.687 23 Nigeria multinationaler Lehr-gang Führungskräfteworkshop Modul 2 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 9.754,07 €/ 05.01-687 23 Nigeria bilateraler Lehrgang OüK – Organisationsübergrei-fende Kooperation 24.06.19 - 27.06.19/ Nigeria 10.000,00 €/ 05.01-687 23 Nigeria Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 3.099,60 €/ 05.01-687 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12554 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Workshop I – Statistik/Lage-bild 06.04.19 - 18.04.19/Palästinensische Gebiete 5.818,62 €/ 05.01-687 23 Palästinensische Gebiete bilateraler Lehrgang OPA – Prinzipien und Methodik der polizeilichen Informationsverarbeitung -Operative Analyse- 17.06.19 - 27.06.19/Palästinensische Gebiete 9.000,00 €/ 05.01-687 23 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch AFIS Mentoring I 08.04.19 - 10.04.19/Palästinensische Gebiete 4.018,38 €/ 05.01-687 23 Palästinensische Gebiete multinationaler Lehrgang Führungskräfteworkshop Modul 2 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 6.854,48 €/ 05.01-687 23 Palästinensische Gebiete Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 4.399,93 €/ 05.01-687 23 Panama bilateraler Lehrgang PEM – Polizeiliche Ermitt-lungs-Methoden und -Taktiken 13.06.19 - 19.06.19/Panama 3.094,00 €/ 0624-687 01 Peru Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 3.060,23 €/ 06.24-687 01 Serbien bilateraler Lehrgang Sprachausbildung 01.05.19 - 30.11.19/ Deutschland 2.000,00 €/ 06.10-687 07 Serbien bilateraler Lehrgang Lehrgang für OSINT-Recher-chen 20.05.19 - 24.05.19/Serbien 389,72 €/ 06.10-687 07 Serbien Arbeitsbesuch Schmauchspurenanalyse /Brandspurenuntersuchung Aufbau 01.04.19 - 05.04.19/ 0,00 €/ 06.24-532 04 Serbien Arbeitsbesuch Tatortbezogene Analyse Lack-partikel 27.05.19 - 28.05.19/ Deutschland 0,00 €/ 06.24-532 04 Serbien Arbeitsbesuch Evaluierung und ergänzender Erfahrungsaustausch 13.05.19 - 17.05.19/Serbien 30,00 €/ 06.10-687 07 Serbien Arbeitsbesuch Erhebung Wissenstand 24.04.19 - 25.04.19/ Deutschland 4.473,12 €/ 06.10-687 07 Serbien Arbeitsbesuch Vortrag „Maßnahmen im Falle eines Terroranschlags“ 15.05.19/Serbien 399,10 €/ 06.24-687 01 Serbien Arbeitsbesuch Vernetzung der europäischen Polizeischulen 23.04.19 - 25.04.19/ Deutschland 216,00 €/ 06.24-687 01 Serbien Arbeitsbesuch Studienbesuch Staatsanwälte und Polizei im BKA Wiesbaden 04.06.19 - 05.06.19/ Deutschland 0,00 €/ 06.24-532 04 Serbien Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 4.595,29 €/ 06.10-687 07 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Trinidad und Tobago bilateraler Lehrgang ATB – Analyse in der Terro-rismusbekämpfung 07.05.19 - 17.05.19/Trinidad und Tobago 5.426,46 €/ 06.24-687 01 Tunesien multinationaler Lehr-gang Führungskräfteworkshop Modul 2 01.04.19 - 05.04.19/ Deutschland 4.672,11 €/05.01-687 23 Türkei Arbeitsbesuch Konsultationen auf Leitungs-ebene ST – Istihbarat 02.05.19 - 03.05.19/Türkei 17,95 €/ 06.24-687 01 Uganda bilateraler Lehrgang Post Mortem Lehrgang für Staatsanwälte, Polizei und Gerichtsmediziner 27.05.19 - 31.05.19/Uganda 20,00 €/ 06.10-687 07 Uganda Stipendiatenausbil-dung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19/ Deutschland 1 4.195,10 €/ 06.10-687 07 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe um Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiaten Programm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe) Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12554 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-Dezentral 2015 0,00 € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PoMigra) 01.07.2016 – 30.06.2019 ISF-Dezentral 2016 16.148,64 € IK25-5793-2016-09 Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität – (Prinz) 01.09.2016 - 31.08.2019 ISF-Dezentral 2016 18.079,92 € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB (ETUTU) 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 376,65 € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organised Crime 2017-2019 (REOK) 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 8.630,72 € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug-Identifizierungs -Datei (EuFID) 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 25.791,61 € IK25-5793-2016-08 Organisierte Finanzdelikte – Chipkarten – Analysen mit Ermittlerunterstützung (CheckCard) 01.03.2017 – 29.02.2020 ISF-Dezentral 2017 552.877,86 € IZ25-5793-2017-50 Cyber Police Training (CPT) 01.01.2018 - 31.12.2020 ISF-Zentral 2017 212.757,37 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944 Universal Message Format 3plus (UMF3plus) 03.09.2018 – 02.09.2021 ISF-Zentral 2017 1.094,20 € ISFP-2017-AG-XClanLab-815359 Application for mobile devices to identify a clandestine laboratory for homemade explosives (XCanLab) 01.11.2018 – 31.10.2021 ISF-Zentral 2017 588.715,84 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962 Best practice, capacity building and networking initiative among public and private actors against Terrorism Financing (BeCaNet) 01.11.2018 – 31.10.2020 ISF-Dezentral 2018 137.261,97 € IK25-5793-2018-50 KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte Rauschgiftkriminalität Kosovo – Albanien” (ORKA) 01.11.2018 – 29.02.2020 ISF-Dezentral 2018 89.469,64 € IK25-5793-2018-34 Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung zum Nachteil von Kindern , Jugendlichen und Heranwaschsenden in Deutschland und Europa THB LIBERI 2018-2021 01.07.2018 – 30.06.2021 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/Kosten Ägypten Taktische Einweisung Sicherheitsscanner 17. – 21. Juni 2019/EGY Luftsicherheitsbehörden Ägypten 0501 68723/ 3.175,17 € Äthiopien Lehrgang Fachkraft Polizeiliche Identitätsprüfung 1. - 5. April 2019/ETH Dokumentenprüfer von Ethiopian Airlines 0610 68707/9.508,77 € Albanien Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit 8. - 12. April 2019/ALB ALB Grenzpolizei 0610 68707/2.304,46 € Albanien Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit 13. - 17. Mai 2019/ALB ALB Grenzpolizei 0610 68707/1.427,97 € Albanien Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 20. - 24. Mai 2019/ALB ALB Grenzpolizei 0610 68707/noch nicht abgerechnet Albanien Lehrgang Fachkraft Polizeiliche Identitätsprüfung 24. - 28. Juni 2019/ALB ALB Grenzpolizei 0610 68707/2.340,56 € Bosnien und Herzegowina Informations- und Erfahrungsaustauch im Bereich der Luftsicherheitskontrolle 6. - 10. Mai 2019/BIH BIH Grenzpolizei 0610 68707/2.358,00 € Gambia Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit 8. - 22. Juni 2019/GMB Gambia Immigration Department 6002 68703/4.736,30 € Georgien Schulung der georgischen Behörden sowie das Luftfahrtunternehmen Wizz Air 23. - 29. Juni 2019/GEO GEO Grenzschutz 0610 68707/noch nicht abgerechnet Irak Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit (Bagdad ) 17. - 19. Juni 2019/JOR IRQ Immigration 0610 68707/noch nicht abgerechnet Israel Expertenaustausch zu allgemeinen Themen der Polizeizusammenarbeit 19. Juni 2019/DEU ISR Polizei- und Sicherheitsbehörden 0610 68707/827,05 € Republik Moldau Lehrgang zur Bekämpfung von Schleusung und illegaler Migration 20. - 24. Mai 2019/MDA Moldavische Grenzpolizei 0610 68707/1.893,71 € Jordanien Grundlehrgang Urkunden 5 8. - 9. April 2019/JOR/Aqaba GID 0501 68723/289,45 € Jordanien Grundlehrgang Urkunden 6 10. - 11. April 2019/JOR/Aqaba GID 0501 68723/114,65 € Jordanien Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Hundewesen 24. - 28. Juni 2019/DEU Gendarmerie 0501 68723/7.188,00 € Marokko Schulung Maritime Polizeitaktiken und Einsatz 5. - 11. Mai 2019 Gendarmerie Royale 0501 68723/4.537,72 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12554 Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/Kosten Marokko Aufbau-/Fortgeschrittenenlehrgang – Erstellung /Anwendung von Auswerteprodukten 24. - 28. Juni 2019/ Direction Générale de la Sûreté Nationale 0501 68723/4.884,69 € Mazedonien Lehrgang Fachkraft Polizeiliche Identitätsprüfung 10. - 14. Juni 2019/MKD MKD Grenzpolizei 0610 68707/3.120,44 € Mazedonien Aufbaulehrgang – Erstellung /Anwendung von Auswerteprodukten 2. - 4. April 2019/MKD MKD Grenzpolizei 0610 68707/2.251,25 € Montenegro Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Behältnisschleusungen /Durchsuchungstechniken bei Bussen und LKW 17. - 21. Juni 2019/MNE MNE Grenzpolizei 0610 68707/2.493,36 € Niger Factfinding 10. - 14. Juni 2019/NER Compagnie Mobile de Contrôles des Frontières 0610 68707/noch nicht abgerechnet Russische Föderation Erfahrungsaustausch im Bereich der maritimen Sicherheit 14. - 17. Mai 2019/DEU Küstenschutzabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation 0610 68707/6.626,98 € Palästinensische Gebiete Mentoring von Multiplikatoren im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 7. - 12. April 2019/PSE Kriminallabor/Innenministerium 0501 68723/4.723,57 € Palästinensische Gebiete Erarbeitung von Evakuierungskonzepten aus Schutzobjekten – Mentoring/Überprüfung der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Grundlagen 27. - 29. April 2019/PSE Palästinensische Zivilpolizei , Palestinian Guard Unit, Central Operations 0501 68723/2.465,20 € Serbien Evaluierung des SRB Wissensstands und technischen Bedarfs im Bereich der Fahndungs - und Observationstechnik 23. - 26. April 2019/DEU Grenzpolizei SRB 0610 68707/3.495,65 € Serbien Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich der Fahndungs - und Observationstechnik 13. - 17. Mai 2019/SRB Grenzpolizei SRB 0610 68707/noch nicht abgerechnet Serbien Erfahrungsaustausch grenzpolizeiliche Auswertung & Analyse 21. - 23. Mai 2019/SRB Grenzpolizei SRB 0610 68707/1.020,45 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/Kosten Türkei Erfahrungsaustausch im Bereich Organisationsstruktur , Ausund Fortbildung, int. Gremienarbeit 8. - 10. April 2019/DEU Türkische Nationalpolizei/ Küstenwache 0610 68707/5.386,73 € Türkei Informations- und Erfahrungsaustausch zu luftsicherheitsrelevanten Angelegenheiten auf Expertenebene in Türkei 22.-23. Mai 2019/TUR TUR Sicherheitsbehörden 0610 68707/1.096,00 € Turkmenistan Lehrgang Urkundenund Identitätsprüfung 1. - 5. April 2019/TKM TKM Grenzpolizei 0610 68707/keine Kosten Tunesien Schulung UNIMOG- Fahrer zgl. Mentoring FaSi-Multis 30. März - 5. April 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/1.725,52 € Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren Tarsius 18 1. - 5. April 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/1.367,09 € Tunesien Qualifizierung im Bereich polizeiliche Identitätsprüfung (PIP)--Grund- und Fortbildungslehrgang zum Multiplikator PIP 1. - 13. April 2019/TUN Grenzpolizei (DFE) 0501 68723/2.663,70 € Tunesien Qualifizierung von TUN B-Trainern für Thema Modul Grenze/bedrohliche Lagen 22. April - 3. Mai 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/4.325,54 € Tunesien Vertiefung Anwenderschulung Urkundenfälschung 28. April - 4. Mai 2019/TUN Grenzpolizei (DFE) 0501 68723/1.217,02 € Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren Erste Hilfe, Teil 2-Taktische Medizin 5. - 10. Mai 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/noch nicht abgerechnet Tunesien Qualifizierung zum A-Trainer (Offiziere) 5. - 22. Juni 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/noch nicht abgerechnet Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren Tarsius 18 17. - 21. Juni 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/noch nicht abgerechnet Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren FEM (Lima, Powermoon, Nagelgurt, DS-Spiegel ) 17. - 21. Juni 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/noch nicht abgerechnet Tunesien Qualifizierung Urkundenlabor (BNFD ) 17. - 21. Juni 2019/TUN Grenzpolizei (DFE)/BNFD 0501 68723/noch nicht abgerechnet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12554 Land Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/Kosten Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren Erste Hilfe, Teil 3-Praxistraining und Situationstraining 24. - 28. Juni 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/noch nicht abgerechnet Tunesien Qualifizierung von Multiplikatoren FEM (Lima, Powermoon, Nagelgurt, DS-Spiegel ) – Anwendung in der Schulung 24. - 28. Juni 2019/TUN Nationalgarde 0501 68723/noch nicht abgerechnet Ukraine Erstellung eines gemeinsamen grenzpolizeilichen Lagebildes 23. - 25. April 2019/UKR Staatlicher Grenzschutzdienst UKR 0610 68707/1.523,00 € USA Vertretung BPOL bei der US/AUS geführten AG „Öffentliche Informationserhebung (PAI)“ des US National Targeting Centers 7. - 8. Mai 2019/AUS Customs and Border Protection , Australian Federal Police 0610 68707/12.500,00 € USA Erfahrungsaustausch zum Bereich elektronische Reisegenehmigung und Passenger Name Records 20. - 23. Mai 2019/USA Customs and Border Protection , Immigration and Customs Enforcement 0610 68707/keine Kosten Vereinigte Arabische Emirate Wechselseitige Hospitation der Mitarbeiter des Urkundenlabors des Flughafen Dubai bei der BPOLI KB FRA 7. - 19. April 2019/DEU DXB Police 0610 68707/noch nicht abgerechnet Vereinigte Arabische Emirate Informations- und Erfahrungsaustausch Personen- und Handgepäckkontrolle /Bildschirmauswertung 15. - 19. April 2019/DEU ARE Police 0610 68707/1.064,98 € Vereinigte Arabische Emirate Wechselseitige Hospitation der Mitarbeiter des Urkundenlabors des Flughafen Dubai bei der BPOLI KB FRA 17. - 28. Juni 2019/DXB ARE Police 0610 68707/6.088,94 € Ergänzung: Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes (Trainingsmaßnahmen ruhen derzeit), der tunesischen Grenzpolizei und Nationalgarde sowie des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Tln. Anzahl DEU Tln. Kosten in € Serbien ABH Follow-up Seminar Prävention 2 08.04.-12.04.2019 Serbien 6 13624,46 Rumänien ABH Erfahrungsaustausch Arbeitsweise von Polizeipräsidien 06.05.-20.05.2019 Rumänien 2 2982,99 Bulgarien ABH Seminar Bekämpfung Kfz-Kriminalität 06.05.-10.05.2019 Dresden 5 4177,16 Kroatien ABH Seminar Einsatzlehre in der polizeilichen Ausund Fortbildung 10.05.-19.05.2019 Kroatien 2 846,30 Moldau Serbien Kroatien Rumänien ABH Study Visit anl. 24. Deutschen Präventionstage in Berlin 19.05.-23.05.2019 Berlin 22 5 Ca. 28.000,00 Rumänien ABH Erfahrungsaustausch Arbeitsweise von Polizeipräsidien 27.05.-17.06.2019 Berlin 1 2265,00 Kroatien ABH Stabilitätspakt Südosteuropa PD Hannover/PD Istrien 11.06.-18.06.20 Niedersachsen 6 3828,58 Kroatien ABH Seminar Polizeiverhandler 01.06.-09.06.20 Kroatien 4 874,81 Kroatien ABH Erfahrungsaustausch „Frauen in der Bereitschaftspolizei “ 17.06.-21.06.2019 Kroatien 9 5412,44 Rumänien ABH Seminar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 23.06.-25.06.2019 Rumänien 2 Ca. 1000,00 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Die für das dritte Quartal 2019 geplanten Maßnahmen (BKA, BPOL, IBP) befinden sich in der Umsetzung. Die weiteren Planungen für 2019 sind noch nicht abgeschlossen . 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern)? Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilate- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12554 ralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten , kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem waren im zweiten Quartal 2019 18 Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Bundeskriminalamt Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded ) 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel EU-KOM – Perso-nenschutz 3 0 0 0 0 Frank-reich Lyon Interpol – Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0 Frankreich Lyon Interpol – Vertragspersonal 2 0 0 0 0 Luxemburg Luxemburg Europäische Investitionsbank 1 0 0 0 0 Nieder-lande Den Haag Europol – Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations Directorate – Bereich Staatsschutz 2 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations Directorate – Bereich Cybercrime 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Legal Affairs 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen des Hospitationsprogramms 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen der „Hot Spot“ Initiative – Migrationsbekämpfung in Griechenland und Italien 1 0 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort USA/Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen USA/New York Belgien/Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Union Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union Belgien/Brüssel Europol Entsendung von nationalen Experten sowie Verbindungsbeamten Niederlande/Den Haag Kofi Annan Peace Keeping Training center KAIPTC Fachliche Beratung bei der Entwicklung, Planung und Durchführung von polizeilichen Fortbildungsmaßnahmen, (zwei Landesbeamte , Hessen und Baden-Württemberg, mit Abordnung zum BMI/BPOL für Zeit der Entsendung zum KAIPTC) Ghana/Accra Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische Gebiete/ Ramallah Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet (Deutschland, Italien, Österreich , Slowenien) Österreich/Thörl-Maglern Standing Police Capacity der Vereinten Nationen Verwendung als Chief of SPC in Brindisi Brindisi/Italien Referat 42 Österreich Erfahrungsaustausch Reiterstaffel Österreich Österreich/Wien Bulgarien Theoretischer Lehrgang zur Bekämpfung von Kfz-Verschiebung Schulung Datensysteme Bulgarien Bulgarien Praxisschulung mit Beobachtereinsätzen an der Grenze Bulgarien Bulgarien Grundlehrgang Führungslehre Bulgarien Tschechische Republik Deutsch-tschechisches Seminar der Urkundenfachkräfte Tschechische Republik/FBS Ostrov Tschechische Republik Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer Streifen Tschechische Republik/FBS Ostrov Tschechische Republik Internationales Seminar „Issues of mass violation of public order regarding sports, cultural and other events” der Polizeischule Holesov Tschechische Republik/Holesov Tschechische Republik ISF Training/Fortbildung Tschechische Republik/Pilsen Tschechische Republik Gemeinsame Übung der tschechischen Polizei mit der deutschen Bundespolizei Tschechische Republik/Pilsen Tschechische Republik Gemeinsame Übung der Bezirksdirektionen der Polizei des Bezirks Pilsen mit tschechischen und deutschen Polizeibehörden – Gestellung von Führungs- und Einsatzmittel: Besatzung, Wasserwerfer, Begleitfahrzeug, Sonderwagen Tschechische Republik/Pilsen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12554 Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Tschechische Republik Gemeinsame Übung der Bezirksdirektionen der Polizei des Bezirks Pilsen mit tschechischen und deutschen Polizeibehörden Tschechische Republik/Pilsen Tschechische Republik Gemeinsame Übung der Bezirksdirektionen der Polizei des Bezirks Pilsen mit tschechischen und deutschen Polizeibehörden Tschechische Republik/Pilsen Tschechische Republik Hospitation bei Übung tschechischer Spezialkräfte ; Einladung der Bezirksdirektion der Polizei des Pilsener Bezirks Tschechische Republik/Pilsen Tschechische Republik Gemeinsame Anti-Terrow-Übung „Andel“ Tschechische Republik/Prag Tschechische Republik/Österreich/Italien Brennertagung zur Erörterung von grenzüberschreitenden , bahnspezifischen Themen Italien/Verona Frankreich Polizeifachliche Fortbildung sowie Polizeitraining der Deutsch-Französischen-Einsatzeinheit Frankreich/Baccarat Frankreich Polizeifachliche Fortbildung sowie Polizeitraining der Deutsch-Französischen-Einsatzeinheit Phase 2 Frankreich/Baccarat Frankreich Polizeifachliche Fortbildung sowie Polizeitraining der Deutsch-Französischen-Einsatzeinheit Phase 2 Frankreich/St. Astier Frankreich Workshop über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der einsatztaktischen Verfahren und Taktiken bei Versammlungen und Veranstaltungen bzgl. der „Gelbwestenproteste “ Frankreich/Paris Ungarn Airpol – ACI, Europe koint insider threat mitigation conference II Ungarn/Budapest Ungarn/Italien Besprechung zu Trinationalen Streifen unter Beteiligung der ungarischen Bereitschaftspolizei , österreichischen Bundespolizei und deutschen Bundespolizei Österreich/Wien Italien/Österreich Besprechung zu trinationalen Streifen, Durchführung trinationaler Güterzugkontrollen sowie zur Migrationslage Italien/Bozen Niederlande Airpol AVSEC Summit in Amsterdam Niederlande/Amsterdam Polen Deutsch-polnische Leitertagung der Präsidenten und poln. Kommandanten Polen/Breslau Polen Arbeitstreffen der Kommandanten der Grenzschutzabteilungen Oder und See und den Präsidenten der Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt, Berlin und Pirna Polen/Wroclaw Rumänien Teilnahme am Symposium der Rumänischen Grenzpolizei Rumänien/Oradea Slowakei Urkundenlehrgang 2. Kontrolllinie GSDIR Sobrance Slowakei/Sobrance Slowakei Hospitation Schleusungskriminalität Slowakei/Bratislava Slowakei/Tschechische Republik Trilateraler Expertenaustausch der Urkundendienste an der Polizeischule Holesov Tschechische Republik/Holesov Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12554 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundespolizei führt seit dem 1. September 2018 ein dreijähriges Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren (GZ) in Europa durch. Das Projekt wird von der EU kofinanziert aus dem Internal Security Fund – Police . Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren. 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt: Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel EU-KOM – Personenschutz 3 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol – Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0 Frankreich Lyon Interpol – Vertragspersonal 2 0 0 0 0 Luxemburg Luxemburg Europäische Investitionsbank 1 0 0 0 0 Nieder-lande Den Haag Europol – Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations Directorate – Bereich Staatsschutz 2 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations Directorate – Bereich Cybercrime 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Legal Affairs 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen des Hospitationsprogramms 1 0 0 0 0 Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im Rahmen der „Hot Spot“ Initiative – Migrationsbekämpfung in Griechenland und Italien 1 0 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12554 Bundespolizei Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte Partner-behörde Wert der Ausstattungshilfe Albanien Übergabe von 80 Funkgeräten Grenzpolizei Albanien 0610 68707/15.168,00 € Ägypten Transport, Installation und Übergabe von 11 Sicherheitsscannern Luftsicherheitsbehörde Ägypten, Flughafenpolizei 0501 68723/109.469,31 € Ägypten Reparatur VISOTEC/Computer Luftsicherheitsbehörde Ägypten, Flughafenpolizei 0501 68723/606,96 € Mali Übergabe von Unterrichtsmaterial für das deutsche Projekt „Specialized Training Team (STT)“ MINUSMA 0610 68707/249,99 € Palästinensische Gebiete Anstellung einer lokalen Musikdozentin zur konstanten Fortbildung der Musiker des Polizeiorchesters Palästinensische Zivilpolizei , Palestinian Guard Unit, Polizeiorchester 0501 68723/13.088,00 € Tunesien Übergabe von Einrichtungsgegenständen von 5 Übernachtungsgebäuden zur Unterbringung von Trainern/TN Lg Schule NG Oued Zarga Nationalgarde 0501 68723/25.069,65 € Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Im zweiten Quartal 2019 wurden keine Ausstattungshilfen vorgenommen. 14. Welche über die Angaben in der Antwort zu Frage 14b auf Bundestagsdrucksache 19/8783 hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung mittlerweile zu den Ergebnissen des EU-Projekts „Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“ machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Weil die Auswertungen zum Projekt noch andauern, können derzeit keine Angaben gemacht werden, die über die Antwort zur Frage 14b auf Bundestagsdrucksache 19/8783 hinausgehen. Es wird auf die dort gemachten Angaben verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333