Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12586 19. Wahlperiode 22.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Stefan Keuter, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12180 – Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10718) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/10331) ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller Klärungsbedarf. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD- Meldestandard CRS zahlreiche Daten aus dem Ausland übermittelt. Die übersandten Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen und Ausgangspunkt für die Auswertung durch die deutschen Landesfinanzbehörden . Beim BZSt liegen nach Auskunft der Bundesregierung derzeit 1,6 Millionen Datensätze aus dem Ausland für den Meldezeitraum (MZ) 2016 und 5,1 Millionen für den MZ 2017 vor (Bundestagsdrucksache 19/10718). Weitere Datensätze für den MZ 2018 werden in den nächsten Monaten hinzukommen. Die Datensätze sind zunächst durch das BZSt aufzubereiten; danach erfolgt die Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden. Bei rund 4 Prozent der Datensätze können nach Angaben der Bundesregierung die Datensätze nicht automatisiert aufbereitet werden. In diesen Fällen sind sie durch das BZSt manuell aufzubereiten, d. h. es sind zusätzliche personelle Arbeitsschritte erforderlich. Davon sind bisher 64 000 Datensätze des MZ 2016 und 204 000 Datensätze des MZ 2017 betroffen. Die Personalplanung des BZSt sieht vor, die manuelle Aufbereitung der Datensätze für den MZ 2016 im Jahr 2020 und für den MZ 2017 im Jahr 2021 abzuschließen (Bundestagsdrucksache 19/10718). Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches sind nach Angaben der Bundesregierung für den MZ 2016 Datensätze mit insgesamt 143,4 Mrd. Euro an Kontosalden und 65,9 Mrd. Euro an Erträgen aus dem Ausland übermittelt worden. Für den Meldezeitraum 2017 waren es Datensätze mit insgesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12586 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 486 Mrd. Euro an Kontosalden und 414, 7 Mrd. Euro an Erträgen. Die Erträge haben damit einen Anteil von 46 Prozent an den Kontosalden 2016 und 85 Prozent an den Kontosalden 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718). Die Bundesregierung bezeichnet den Informationsaustausch als einen Meilenstein für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetruges und der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung (Bundestagsdrucksache 19/3630). Sie geht somit nach Wahrnehmung der Fragesteller davon aus, dass die aus dem Ausland gemeldeten Erträge von 65,9 Mrd. Euro für den MZ 2016 und 414,7 Mrd. Euro für den MZ 2017 nicht in Gänze ordnungsgemäß versteuert worden sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist durch die vorgesehene Auswertung der Daten mit erheblicher Zeitverzögerung zumindest die rechtzeitige und gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland nicht mehr gewährleistet. 1. Hat das BZSt für die Arbeitseinheit, die für den Informationsaustausch über Finanzkonten zuständig ist, eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt? a) Wenn ja, wurde hierbei das Handbuch des Bundesministeriums des Innern , für Bau und Heimat zugrunde gelegt, und welche Ergebnisse hat die Bedarfsermittlung erbracht? b) Wenn nein, wie ist der Personalbedarf festgestellt worden, und welche Ergebnisse hat diese Art von Bedarfsermittlung erbracht? Für den Aufgabenbereich des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard - CRS) wurde im Juni 2015 durch das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt. Das Handbuch für die Personalbedarfsermittlung in der Bundesverwaltung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverwaltungsamtes wurde berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgte nach der Arbeitsplatzmethode und hatte folgenden dauerhaften Personalbedarf zum Ergebnis: Arbeitskräfte Besoldungsgruppe (Funktion) 0,33 A 14 (Referent/in) 0,33 A 13g (Grundsatzsachbearbeiter/in) 1,00 A 12 (Fachverfahrensverantwortliche/r) 1,00 A 12 (Anforderungsanalytiker/in) 1,00 A 11 (Sachbearbeiter/in) 0,33 A 9m + Z (Mitarbeiter/in) 1,00 A 8 (Mitarbeiter/in) Eine Ermittlung der Arbeitskräfte, die für die manuelle Aufbereitung der CRS- Datensätze dauerhaft benötigten werden, konnte und musste bislang nicht erfolgen , da nicht feststeht, inwieweit es sich bei dieser Tätigkeit um eine Daueraufgabe handelt. Die Notwendigkeit manueller Aufbereitungen durch das BZSt wird dauerhaft umso geringer, je besser die Qualität der aus dem Ausland übermittelten Daten ist. Es werden im EU- und OECD-Umfeld aktuell diverse vielversprechende Maßnahmen verfolgt, mit denen die Qualität der CRS-Datensätze noch weiter gesteigert werden soll. Unabhängig davon werden Erkenntnisse aus der manuellen Datenaufbereitung genutzt, um längerfristig weitere Prozesse im Zusammenhang mit der Datenaufbereitung durch das BZSt zu automatisieren. Mit Blick auf diese laufenden Entwicklungen wurden Planstellen für Beamtinnen und Beamte und Stellen für Tarifbeschäftigte für die manuelle Datenaufbereitung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12586 weder angefordert noch ausgebracht. Die Tätigkeit wird stattdessen von befristet Beschäftigten wahrgenommen. Ihr Bedarf wurde anhand von Erfahrungen mit der manuellen Aufbereitung von Daten aus den automatischen Informationsaustauschverfahren nach EARL1 und FATCA2 prognostiziert. 2. Welcher durchschnittliche Zeitaufwand wird für die manuelle Aufbereitung eines Datensatzes zur personellen Identifizierung eines Steuerpflichtigen zugrunde gelegt? Für den Bereich des automatischen Finanzkonteninformationsaustausches nach CRS legt das BZSt als durchschnittlichen Zeitaufwand für die manuelle Aufbereitung eines Datensatzes zur personellen Identifizierung eines Steuerpflichtigen 10 Minuten zugrunde. 3. Wie viele Beschäftigte sind im BZSt in dieser Arbeitseinheit eingesetzt (bitte Soll-Ist-Vergleich 2016 bis 2019 mit Planstellen für Beamte und Besoldungsstufen sowie Stellen für Arbeitnehmer mit Eingruppierungen erstellen )? Mit der manuellen Aufbereitung von CRS-Datensätzen wird im BZSt bis September 2019 begonnen. Aktuell werden für diese Aufgabenerledigungen noch keine Beschäftigten eingesetzt. 4. Wie viele Beschäftigte sollen im Zeitraum 2020 bis 2023 in dieser Arbeitseinheit eingesetzt werden (bitte Soll-Aufschlüsselung nach Kalenderjahren mit Planstellen für Beamte und Besoldungsstufen sowie Stellen für Arbeitnehmer mit Eingruppierungen erstellen)? In den Jahren 2020 bis 2023 sollen im BZSt 39 befristet Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 5 und 2 befristet Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 9b für die manuelle Aufbereitung von Datensätzen aus den Verfahren zum automatischen Informationsaustausch nach EARL, FATCA und CRS eingesetzt werden. Auf die Tätigkeit im Zusammenhang mit CRS-Datensätzen werden ca. 24,5 Arbeitskräfte entfallen. Für diese Aufgabe wurden Planstellen für Beamtinnen und Beamte und Stellen für Tarifbeschäftigte weder angefordert noch ausgebracht. 5. Liegen Erkenntnisse zu den Gründen für die – im Vergleich zu den Kontosalden – sehr hohen Erträge mit einem Anteil von 46 Prozent im MZ 2016 und 85 Prozent im MZ 2017 (Bundestagsdrucksache 19/10718) vor? Zu den Erträgen, die im Rahmen des Finanzkonteninformationsaustausches von den Finanzinstituten zu melden sind, zählen nicht nur Einkünfte wie Zinsen und Dividenden, sondern auch Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen. Daneben handelt es sich bei den von den Finanzinstituten gemeldeten Kontensalden um Endsalden, die sich typischerweise auf den 31. Dezember des Meldejahres beziehen, so dass unterjährige Auszahlungen von der Meldung nicht abgebildet werden. Es hat aufgrund beider genannter Faktoren keine Aussagekraft, die Angaben zu Salden und zu Erträgen isoliert zueinander ins Verhältnis zu setzen. 1 automatischer Informationsaustausch über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen 2 automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit den USA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12586 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Liegen Erkenntnisse dazu vor, ob die Kontosalden tatsächlich höher als gemeldet oder die Erträge geringer als gemeldet sind? Die Landesfinanzbehörden werden mit der Auswertung der Informationen aus dem Finanzkonteninformationsaustausch nach CRS im Jahr 2020 beginnen. Im Zuge dessen werden sich Erkenntnisse dazu ergeben, inwieweit die gemeldeten Informationen von den realen Begebenheiten abweichen. Vor dem Hintergrund der dezidierten Sorgfaltspflichten, die im Zusammenhang mit dem CRS für die meldepflichtigen Finanzinstitute gelten, erwartet die Bundesregierung im Allgemeinen keine Abweichungen dieser Art. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei den Informationen aus dem Finanzkonteninformationsaustausch um Kontrollmaterial handelt. Dieses dient den Landesfinanzbehörden im Rahmen des sich aus § 88 der Abgabenordnung ergebenen Untersuchungsgrundsatzes zur Verifikation der Besteuerungsgrundlagen , wodurch das steuerliche Deklarationsprinzip abgesichert wird. Sofern die von den Finanzinstituten gemeldeten Salden und Erträge von den realen Begebenheiten tatsächlich abweichen sollten, wird dieses daher im Zuge des Besteuerungsverfahrens erkannt und berücksichtigt werden können. 7. Von welchen Mehreinnahmen geht die Bundesregierung bei der nachträglichen Versteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland aus (bitte nach Kalenderjahren und Steuerarten sowie Nebenleistungen aufschlüsseln)? Es kann davon ausgegangen werden, dass sich der Ausbau des Finanzkonteninformationsaustausches in jüngster Vergangenheit bereits nachhaltig und positiv auf das Erklärungsverhalten der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus dem Ausland ausgewirkt hat. Die Bundesregierung erwartet vor diesem Hintergrund keine signifikanten Steuermehreinnahmen, die im Zuge der Auswertung der Kontoinformationen aufgedeckt werden. Der Finanzkonteninformationsaustausch hat insgesamt auch nicht zum Ziel, steuerliche Mehreinnahmen zu generieren. Sein Zweck liegt vielmehr in der Sicherung der Besteuerungsgrundlagen . 8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass auf der Grundlage ihrer bisherigen Planung die rechtzeitige, gleichmäßige und vollständige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland sichergestellt ist? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333