Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1262 19. Wahlperiode 19.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1002 – Hybride Bedrohungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung definiert sogenannte hybride Bedrohungen wie folgt: „Die Hauptmerkmale hybrider Konfliktszenarien bestehen in der Kombination von unterschiedlichen Formen und Methoden des Konfliktaustrags, unter anderem von militärischen und nicht-militärischen Mitteln.“ Dazu zählen u. a. „asymmetrische Einsatzformen, Propaganda und Desinformation oder auch Cyberattacken und -sabotage und die Nutzung des Informationsraums“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8904). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Begriffe „hybride Kriegsführung“, „hybride Konflikte“ und „hybride Bedrohungen “ sind seit mehreren Jahren Teil des sicherheitspolitischen Diskurses geworden, entziehen sich aber einfachen und abschließenden Definitionen. So hat die Bundesregierung in diversen Antworten auf entsprechende Kleine Anfragen ihre Sichtweise zum Begriff der hybriden Bedrohung dargelegt. In dieser Hinsicht wird neben der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Antwort der Bundesregierung auf die Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „NATO-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli 2016“ auf Bundestagsdrucksache 18/8904 vom 5. Juli 2016 insbesondere auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einsatzmöglichkeiten von Militär und Geheimdiensten gegen sogenannte hybride Bedrohungen“ auf Bundestagsdrucksache 18/8631 vom 1. Juni 2016 verwiesen. 2. In den Fragen 1 und 3 werden teilweise Informationen erbeten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Würden in der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1262 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist ein Teil der Antwort zu Frage 1 und die Antwort zu Frage 3 als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 1. Welche Fälle von hybriden Bedrohungen gegen Deutschland sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt (bitte gemäß der Begründung aufschlüsseln )? Von welchen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gingen diese aus? Nach Einschätzung der Bundesregierung entfalten verschiedene staatliche Akteure Aktivitäten im Sinne der Fragestellung. So versucht beispielsweise Russland verstärkt, Einfluss auf (politische) Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung in Deutschland zu nehmen. Da Propaganda und Desinformation auf subtile Weise und über eine Vielzahl unterschiedlicher Kanäle transportiert werden, können genaue Fallzahlen dieser hybriden Bedrohungen nicht genannt werden. Stattdessen müssen russische Propaganda- und Desinformationsaktivitäten vielmehr als Teil des Gesamtphänomens hybrider Einflussnahmeaktivitäten betrachtet werden. Als besonders öffentlichkeitswirksamer Fall kann die manipulative Berichterstattung anlässlich der angeblichen Entführung und Vergewaltigung der 13-jährigen russischstämmigen „Lisa F.“ in Berlin durch Flüchtlinge im Januar 2016 genannt werden. Die unwahre Berichterstattung russischer Medien führte zu bundesweiten Protestkundgebungen mit insgesamt mehr als 12 000 Teilnehmern. Maßgeblich ausgelöst wurde die Entrüstung durch einen Bericht des halbstaatlichen russischen Fernsehsenders „Perwy Kanal“, in dem Vermutungen als Tatsachen präsentiert wurden und der Vorwurf wiederholt wurde, die zuständigen deutschen Behörden würden dem Fall nicht die nötige Aufmerksamkeit zukommen lassen. Das in deutscher Sprache veröffentlichende russische Nachrichtenportal „Sputniknews “ berichtete intensiv und ähnlich tendenziös über die angeblichen Vorfälle . Der russische Außenminister Sergej Lawrow äußerte sich im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Januar 2016 zu dem Fall der angeblichen Vergewaltigung. Zu diesem Zeitpunkt dauerten die Ermittlungen noch an. In diesem Zusammenhang warf er deutschen Behörden u. a. Vertuschung und Tatenlosigkeit vor. Es stellte sich letztlich heraus, dass das vermeintlich entführte jugendliche Vergewaltigungsopfer die Straftaten lediglich als Notlüge erfunden hatte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1262 Auf Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird hinsichtlich des weiteren Antwortteils verwiesen.* 2. Betreiben nach Ansicht der Bundesregierung russische Fernseh- und Radiosender sowie Internetseiten eine „hybride Kriegsführung“ gegen Deutschland , bzw. üben diese eine „hybride Bedrohung“ aus? Wenn ja, welche, mit welchen Mitteln und welchen Zielen (bitte begründen und Fälle von „hybrider Bedrohungen“ nennen)? Die Bundesregierung beobachtet Versuche der Desinformation sowohl in den klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich, von denen viele, aber nicht alle aus russischen Quellen stammen. Dieser Faktor hat die digitale Kommunikation vor allem in den letzten Jahren verändert, nicht nur in Deutschland. Ziel dieser Versuche ist meist die Destabilisierung der Gesellschaften in Deutschland und Europa. 3. Welche Fälle von ,,hybrider Kriegsführung“ bzw. „hybrider Bedrohung“ sind der Bundesregierung in der Ukraine seit 2014 bekannt geworden? Welche Akteure haben diese Aktionen der „hybriden Kriegsführung“ bzw. „hybriden Bedrohung“ ausgeübt? Auf Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 4. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu einem internationalen Abkommen gegen „hybride Kriegsführung“ bzw. ,,hybride Bedrohungen“? Was soll nach Ansicht der Bundesregierung in einem solchen Abkommen geregelt werden? Der Bundesregierung sind keine Pläne für ein internationales Abkommen gegen hybride Kriegsführung/hybride Bedrohungen bekannt. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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