Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12629 19. Wahlperiode 23.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12090 – Einhaltung der grundgesetzlich verbindlich geforderten Verhältnismäßigkeit beim Klimaschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Alle Maßnahmen der Bundes- wie Landesregierungen, aber auch aller öffentlichen Verwaltungen sind an den im Rechtsstaatsprinzip, insbesondere in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes wurzelnden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Diesem liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Maßnahmen nicht prinzipiell unbegrenzt und unbegründet sein dürfen, sondern ihre Rechtfertigung in einem benennbaren Zweck haben müssen und an diesem Zweck in ihrem Umfang und Ausmaß auch gemessen werden müssen. Das Übermaßverbot soll damit sicherstellen, dass staatliche Maßnahmen prinzipiell begrenzt sein müssen, damit der Bürger der staatlichen Gewalt nicht unbegrenzt und willkürlich ausgeliefert ist (Grzeszick in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 86. EL Januar 2019, Artikel 20 VII., Rn. 107). Anerkanntermaßen erfordert das Verhältnismäßigkeitsprinzip daher, dass das staatliche Verhalten zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen (d. h. verhältnismäßig im engeren Sinne) ist. Anlässlich der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 8. Mai 2019 bezifferte der Abgeordnete Karsten Hilse unwidersprochen die maximale Minderung der globalen Erderwärmung bei sofortiger Abschaltung aller fossilen Kraftwerke in Deutschland mit 0,000284 °C (vgl. Plenarprotokoll 19/97 S. 11642). Die Berechnung dieser Zahl wird im Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/2998 erläutert. Prof. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) kam unter der Annahme, dass Deutschland dauerhaft bei seinen gesamten heutigen Emissionen verharrt, zum Ergebnis, dass diese zu einer zusätzlichen Erderwärmung bis 2100 in Höhe von 0,05 °C (Quelle: https://scilogs.spektrum.de/ klimalounge/herr-hilse-von-der-afd-beantwortet-die-fragen-der-klimalounge/) führen würden. Bezieht man diese Zahl allein auf die fossilen Kraftwerksemissionen , so würden diese allein für sich genommen zu einer Erhöhung der Erwärmung von 0,02174 °C führen. Danach reiche die Spanne deutschen Einflusses durch Abschaltung aller fossilen Kraftwerke von 0,000284 °C weniger Erwärmung bis zu 0,02174 °C mehr Erwärmung, wenn die fossilen Kraftwerke Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12629 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode uneingeschränkt weiter liefen. Bei vollständiger Dekarbonisierung, also der Absenkung aller Treibhausgas-Emissionen auf Null, verdreifachten sich diese Werte in etwa. In jedem Falle liegen diese Werte nach Ansicht der Fragesteller weit unterhalb jeglicher Messbarkeit, egal ob man 0,02174 °C mehr Erwärmung oder von 0,000284 °C weniger Erwärmung, bzw. das jeweils Doppelte davon, zugrunde legt. Sie sind nach Ansicht der Fragesteller weder direkt noch indirekt messbar, noch in irgendeiner Art und Weise fühlbar. Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (ACATECH, https://energie systeme-zukunft.de/publikationen/analyse/sektorkopplung/) beziffert die Kosten der vom Klimaschutzplan geforderten 90 Prozent Reduktion des deutschen CO2-Ausstoßes um 800 Millionen Tonnen auf 4 600 Mrd. Euro. 800 Millionen Tonnen ist die Menge, die allein China jedes Jahr zusätzlich ausstößt. Das bedeutet nach Ansicht der Fragesteller, dass besonders die großen Player in der Welt auch nicht im Ansatz daran denken, dem deutschen Beispiel zu folgen. Damit ist nach Ansicht der Fragesteller die mit dem Klimaschutz verbundene erklärte Absicht, die Energiesysteme Deutschlands auf CO2-freie Energiewandlung , wie auch bei allen anderen Sektoren, umzustellen, völlig unverhältnismäßig . 1. Wie begründet die Bundesregierung die grundgesetzlich geforderte Verhältnismäßigkeit aller bereits angeordneten und noch kommenden Dekarboniesierungsmaßnahmen zum Zwecke des „Klimaschutzes“? 2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehene und auch angewandte Überprüfungsmechanismen, die erlauben, die notwendige Verhältnismäßigkeit festzustellen? Wenn ja, welche sind dies (bitte einzeln aufzählen und deren Ergebnisse darstellen )? 3. Wenn nein, sind solche Überprüfungsmechanismen von Seiten der Bundesregierung geplant? a) Wenn ja, welche sind das, und wann werden sie implementiert? b) Wenn nein, auf welche Weise will die Bundesregierung ihrem Auftrag nachkommen, nur auf Basis des Grundgesetzes handeln zu dürfen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung schützt entsprechend Artikel 20a des Grundgesetzes in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen, einschließlich der Atmosphäre. Das Klima ist vom Schutz des Artikel 20a des Grundgesetzes umfasst. Die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme wird von dem jeweils zuständigen Ministerium bei der Erarbeitung der Maßnahme geprüft und bei der Ausgestaltung der Maßnahme berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333