Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12691 19. Wahlperiode 23.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11911 – Korrespondenzbankbeziehungen und Geldwäscherisiken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Korrespondenzbankbeziehungen unterstützen den internationalen Zahlungsverkehr und die internationale Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen. In Medienberichten wurde ihre Rolle im Rahmen von mutmaßlichen Geldwäschefällen vielfach kritisch beleuchtet (vgl. kürzlich den sog. Danske-Skandal bzw. Troika -Laundromat sowie zahlreiche weiter zurückliegende Fälle). Im Rahmen der Risikoreduzierung bei Bankinstituten wird international seit mehreren Jahren ein Rückgang der Korrespondenzbankbeziehungen diskutiert (vgl. http://documents.worldbank.org/curated/en/113021467990964789/pdf/ 101098-revised-PUBLIC-CBR-Report-November-2015.pdf und www.fsb.org/ wp-content/uploads/P161118-2.pdf). In Deutschland geben das Geldwäschegesetz (GwG) sowie das Kreditwesengesetz (KwG) Sorgfaltspflichten und gewisse Verbote im Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen vor, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und ggf. sanktioniert werden. Über einzelne Sachverhalte hat die Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 18/8187, 19/7840 sowie 19/10887 Auskunft gegeben. 1. Welche quantitativen Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute jeweils für die Jahre 2016, 2017 und 2018 bekannt (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10887 zur verstärkten Überwachung durch die BaFin seit Mitte 2017 sowie den Bericht des Financial Stability Boards zur Datenweitergabe durch die Deutsche Bundesbank)? a) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen mit ausländischen Instituten? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine vollständigen, belastbaren Daten zu sämtlichen Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Institute mit ausländischen Instituten vor. Basierend auf einer im Frühjahr 2019 erfolgten Abfrage bei 130 ausgewählten bedeutenden deutschen Instituten wurde festgestellt, dass zwölf dieser Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12691 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kreditinstitute über ein ausgeprägtes Korrespondenzbanksystem verfügen. Ausgeprägt bedeutet hierbei, dass sie mehr als hundert Korrespondenzbankbeziehungen haben. Bei Banken mit ausgeprägtem Korrespondenzbanksystem handelt es sich insbesondere um deutsche Großbanken, die im internationalen Zahlungsverkehr tätig sind und um Zentralinstitute, die für angeschlossene Institute Korrespondenzbankgeschäfte durchführen. Eine Vielzahl deutscher Institute unterhält demgemäß kein ausgeprägtes Korrespondenzbanksystem, da dies z. B. aufgrund der Möglichkeit des Rückgriffs auf ein Zentralinstitut, das entsprechende Leistungen erbringen kann, entbehrlich ist. b) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten deutsche Institute insgesamt, und wie verteilen sich diese geografisch nach Sitzland des Respondenten (bitte auflisten)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine vollständigen, belastbaren statistischen Daten vor. c) Wie hoch ist das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen deutscher Institute? g) Wie hoch ist für diese drei Institute das jährliche Volumen der Korrespondenzbanktransaktionen ? Die Fragen 1c und 1g werden gemeinsam beantwortet. Das jährliche Volumen aller Korrespondenzbanktransaktionen wird statistisch nicht erfasst. Einige deutsche Kreditinstitute beteiligen sich allerdings regelmäßig auf freiwilliger Basis an entsprechenden Umfragen des Eurosystems. Berichte dazu werden regelmäßig auf der Webseite der Europäischen Zentralbank/EZB veröffentlicht. Der Bericht zur letzten Umfrage von 2016 ist abrufbar unter: www. ecb.europa.eu/pub/pdf/other/surveycorrespondentbankingineuro201702.en.pdf? 651487aa2ace9afbac36d8d7e7784203. Da es sich bei den erfragten Daten um vertrauliche, die jeweilige Geschäftspolitik der einzelnen Institute betreffende Informationen handelt, die nicht mit der Öffentlichkeit oder Wettbewerbern geteilt werden, werden in dem Bericht nur aggregierte Daten veröffentlicht. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse dieser Umfrage des Eurosystems nur eine Momentaufnahme darstellen, da von den teilnehmenden Instituten lediglich statistische Daten für einen Kalendermonat erhoben werden. Zusammengefasst zeigt die Umfrage, dass mit Einführung der Single Euro Payments Area die Anzahl der Korrespondenzbankbeziehungen zwischen Instituten mit Sitz in Euroländern stark zurückgegangen ist. Weitere statistische Erhebungen des Eurosystems legen allerdings nahe, dass die entsprechenden Transaktionen stattdessen über (pan-europäische) Zahlungsverkehrssysteme abgewickelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12691 d) Wie viele deutsche Institute unterhalten Korrespondenzbankbeziehungen mit mehr als 1 000 ausländischen Instituten (wie etwa die Commerzbank, vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldhaeuser-commerzbank-schwaermtwieder -aus-1.4464304)? Nach den der Bundesregierung derzeit vorliegenden Informationen unterhalten zwei deutsche Institute Korrespondenzbankbeziehungen mit mehr als 1 000 ausländischen Instituten (Abfrage bei 130 Instituten, vgl. Antwort zu Frage 1, Stand: 31. Dezember 2018). e) Wie viele Korrespondenzbankbeziehungen unterhalten die drei deutschen Institute mit der höchsten Anzahl an Beziehungen jeweils? Auf Grundlage der der Bundesregierung derzeit vorliegenden Informationen unterhalten jene Institute folgende Anzahl von Korrespondenzbankbeziehungen: Institut 1: 1 723 Institut 2: 1 361 Institut 3: 420 (Abfrage bei 130 Instituten, vgl. Antwort zu Frage 1, Stand: 31. Dezember 2018) f) Wie stellt sich für diese drei Institute jeweils die geografische Verteilung der Korrespondenzbankbeziehungen nach Sitzland des Respondenten dar (bitte je Institut auflisten)? Die Institute unterhalten nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen Korrespondenzbankbeziehungen in eine Vielzahl von Ländern weltweit. Zur genauen geographischen Verteilung liegen keine Daten vor. 2. Führen nach Kenntnis der Bundesregierung Institute in Deutschland auch Überprüfungen der Kunden ihrer Respondenten durch, und wenn ja, in welchem Ausmaß (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/ 8187)? Unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/8187 genannten Voraussetzungen erfolgt in Ausnahmefällen eine solche Überprüfung. Eine gesonderte statistische Erhebung über das Ausmaß dieser Überprüfungen erfolgt jedoch nicht. 3. Erwachsen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem fortgesetzten Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen international Risiken für Deutschland? Wenn ja, welche, und wie wurden diese bisher adressiert? Der Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen hält global an, variiert jedoch je nach Region. Hauptursachen für das Auflösen von Korrespondenzbankbeziehungen sind die daraus erwachsenden Risiken, die sich aufgrund des nur begrenzt möglichen Monitorings ergeben und auf die Reputation auswirken könnten . Diese Entwicklungen sind auch in einigen EU-Ländern erkennbar. Dabei werden traditionelle Korrespondenzbankbeziehungen insbesondere durch indirekte Beziehungen , Beziehungen in anderen Währungen sowie FinTech-Lösungen ersetzt . Aufgrund der Exportorientierung und der allgemeinen Fokussierung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12691 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Handelsfinanzierung auf US-Dollar besteht für Deutschland das Risiko, dass der Kapitalfluss für spezifische Handelsgeschäfte ineffizienter, teurer und komplexer wird. Für einige Handelspartner Deutschlands besteht zudem die Gefahr, dass sie durch fehlende Korrespondenzbankbeziehungen komplett vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden könnten. Aus geldwäscheaufsichtlicher Perspektive könnte bei einem anhaltend starken Rückgang von Korrespondenzbankbeziehungen die Gefahr bestehen, dass Zahlungen statt über den regulierten und beaufsichtigten Bankensektor verstärkt auch über unerlaubt operierende Dienstleister erfolgen. Dies ist ein allgemeines Phänomen und nicht auf Deutschland beschränkt. Die Bundesregierung geht im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben gegen solche unerlaubt tätigen Dienstleister vor. Internationale Organisationen wie das Financial Stability Board untersuchen die Entwicklungen im Korrespondenzbankgeschäft und entwickeln Lösungsansätze, um die Ursachen für den Rückgang – unter anderem auch aus entwicklungspolitischer Perspektive – zu bekämpfen. 4. Wie viele Fälle aus den Jahren 2009 bis 2018 sind der BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt, in denen verbotene Geschäfte mit Bank-Mantelgesellschaften (etwa im Sinne des § 25m Absatz 1 KwG bzw. des § 15 Absatz 6 Satz 4 GwG) durchgeführt wurden? Welche Sanktionen wurden jeweils in den Fällen verhängt? Für den benannten Zeitraum sind der Bundesregierung im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/BaFin über die ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten keine solchen Geschäfte bekannt. 5. In wie vielen Fällen haben Institute nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt gegen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen verstoßen, und wie wurde dies sanktioniert (bitte Anzahl an Verstößen und Gesamtsumme sowie höchstes einzelnes Bußgeld pro Jahr auflisten)? Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Begründung und Unterhaltung von Korrespondenzbankbeziehungen ist Gegenstand der laufenden Geldwäscheaufsicht der BaFin sowie Prüfungsgegenstand im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen bei Verpflichteten. Die BaFin trifft bei festgestellten Defiziten die erforderlichen aufsichtlichen Maßnahmen. So kann sie beispielsweise die Geschäftsleiter verwarnen, Nachschauprüfungen anordnen oder einen Sonderbeauftragten bestellen. Im genannten Zeitraum lagen keine Verstöße gegen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Korrespondenzbankbeziehungen vor, die die Verhängung von Bußgeldern erforderlich gemacht hätten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333