Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12695 19. Wahlperiode 23.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12247 – Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Internet der Dinge, Smart-Home-Geräte, digitale Echo-Geräte wie „Alexa“ oder „Siri“ finden in ganz Europa rege Nachfrage. Dabei läuft nach Ansicht der Fragesteller allerdings der Nutzer Gefahr, dass er in den eigenen vier Wänden ausspioniert wird. Datenschützer warnen daher nicht zu Unrecht vor dem Umgang mit solchen Endgeräten. Intime Gespräche können dabei ebenso aufgenommen werden wie der Musikwunsch der einzelnen Verbraucher. Die Fragen, wer mithören kann, wo die aufgezeichneten Daten gespeichert werden und was damit schlussendlich passiert, bleiben dabei oft unbeantwortet. Die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) gewährt zwar betroffenen Personen über das Recht der Selbstauskunft einen sehr weitgehenden Anspruch auf Informationen zu den gespeicherten Daten, allerdings zeigt sich in der Umsetzung, dass dieser Verarbeitungsprozess pannenanfällig ist (www.heise.de/select/ct/2019/1/154632319 7251453). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant bereits die gerichtliche Einsichtnahme von Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten aus Messengerdiensten. Auf Anordnung der Bundesnetzagentur droht den Diensteanbietern auch eine Sperrung, wenn sie den behördlichen Anfragen nicht nachkommen (www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-WhatsApp-Co- Seehofer-will-Messenger-zur-Entschluesselung-zwingen-4431634.html). Darüber hinaus ist eine immer weitere Ausdehnung der sicherheitsbehördlichen Maßnahmen gegen nichtmilitärische „Angriffe“ festzustellen (www.tagesschau. de/inland/seehofer-cyberabwehr-101.html). Da die Vernetzung von Endgeräten weiter deutlich ansteigt (www.it-zoom.de/mobile-business/e/50-milliardenvernetzte -geraete-im-jahr-2022-19966/), werden aus Sicht der Fragesteller die Möglichkeiten der Überwachung und die Ausnutzung von Sicherheitsrisiken exponentiell steigen. Mittlerweile schlagen selbst Telekommunikationsunternehmen Alarm (acatech „Cyber Security: Der Staat im Spagat zwischen Schutz und Ethik“ Event, 6. Juni 2019, Thomas Tschersich, Senior Vice President Internal Security & Cyber Defense bei T-Systems International GmbH) und weisen darauf hin, dass die bisherigen Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausreichen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12695 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Auffassung der Justizminister der Länder und des Bundes darf die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration nicht dazu führen, dass die technischen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden faktisch eingeschränkt werden. Sie bitten daher auch in ihrem Beschluss (TOP II. 3.) der Frühjahrskonferenz der Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz , sich zum einen weiter dafür zu verwenden, dass im Rahmen der Spezifikation und der Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen die Anforderungen der Strafverfolgung berücksichtigt werden. Zum anderen bitten die Justizministerinnen und Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz , sich insbesondere für erforderliche Gesetzesänderungen im Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz einzusetzen bzw., soweit auch Änderungen der Strafprozessordnung erforderlich sind, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/ JUMIKO2019/Downloads/TOPII_3.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Zuvor hatte sich schon der Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union in diese Richtung geäußert (www.heise.de/newsticker/meldung/5G-Justizministerwollen -fuer-Ueberwachung-die-Sicherheit-schwaechen-4438538.html). 1. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derzeit Abhörvorgänge über Echo-Geräte oder Smart-Home-Geräte durch das Bundesinnenministerium stattfinden? Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach der Durchführung von informationstechnischen Überwachungen von Echo-Geräten oder Smart Home Geräten durch Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefragt wird. Hierzu äußert sich die Bundesregierung wie folgt: Zu etwaigen laufenden Vorgängen kann die Bundesregierung aus kriminaltaktischen Gründen keine Aussage treffen. Ferner können über operative bzw. einsatztaktische technische Details von Ermittlungswerkzeugen der im Geschäftsbereich des BMI verorteten Sicherheitsbehörden keine öffentlichen Auskünfte erteilt werden . Mit Auskünften zu den zur Verfügung stehenden kriminaltaktischen und nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen und damit zu konkreten Strategien und Maßnahmen würde die Bundesregierung polizeiliche und nachrichtendienstliche Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeits-fähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste gefährden, weil Täter oder potentielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln könnten. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs und die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken. Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige evidente Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12695 2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Stiftung Warentest (www.future zone.de/digital-life/article216760137/Stiftung-Warentest-warnt-Diese-Smart- Speaker-spionieren-dich-aus.html), die vor der Nutzung von Sprachassistenten wie Alexa oder Siri warnt, da Nutzer einen Teil ihrer Privatsphäre aufgeben würden? a) Wenn ja, hat die Bundesregierung etwaige verfassungsrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung von Echo-Geräten? b) Hat die Bundesregierung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit diesbezüglich auftauchende Probleme besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt? c) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar? d) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 22 und 23 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 verwiesen. Eine Erörterung der im Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Sprachassistenten auftauchenden Fragestellungen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat bisher nicht stattgefunden. 3. Hat die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Auswertung von 5G-Providern zur Verfügung gestellten Überwachungsdaten, und hat sie etwaige verfassungsrechtliche Bedenken mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt? a) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Erhebung, Speicherung und Auswertung der von 5G-Providern zur Verfügung gestellten Daten unterliegt ebenso wie sonstige zur Verfügung gestellten Daten rechtlichen Anforderungen, die eingehalten werden müssen. 4. Welche Gesetzesänderungen erachtet die Bundesregierung als erforderlich, um der Bitte der Frühjahrskonferenz der Justizminister nachzukommen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister zum TOP „Sicherung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G)“ bezieht. Für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen , mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, und die Erbringer von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gelten – unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie – hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung die diesbezüglichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung . Die Bundesregierung prüft derzeit, welche rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbehörden auch vor dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12695 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hintergrund der Einführung des 5G-Standards ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können. 5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Ausbau und Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes der BND eigenständige Überwachungstätigkeiten durchführt? Nach § 1 Absatz 2 des BND-Gesetzes hat der Bundesnachrichtendienst die Aufgabe zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen zu sammeln und diese auszuwerten. Diese Aufgabe besteht unabhängig von der Inbetriebnahme oder dem Ausbau des 5G Mobilfunknetzes . 6. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass nach Ausbau und Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes fremde Nachrichtendienste eigenständige Überwachungstätigkeiten durchführen? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen. 7. Gibt es noch weitere Vorhaben, Maßnahmen und Gesetzesvorlagen (wie z. B. das Datenaustauschgesetz), bei der die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat Horst Seehofer Gesetze „stillschweigend“ einbringt und sie extra kompliziert macht, damit es nicht so „erregt“ (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_ 85887240/csu-innenminister-horst-seehofer-man-muss-gesetze-kompliziertmachen -.html; www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-datenaustauschgesetz- 1.4479069)? Regulatorische Vorhaben, Maßnahmen und Gesetzesvorlagen der Bundesregierung durchlaufen vielfältige Abstimmungsprozesse und unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333