Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12698 19. Wahlperiode 23.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12049 – Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich für Münster als Standort für die erste deutsche Batterieforschungsfabrik entschieden. Sie soll vom BMBF mit 500 Mio. Euro gefördert werden. Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden (Wirtschaftswoche , 5. Juli 2019, S. 34). 1. Trifft es zu, dass, wie im „Tagesspiegel“ zu lesen, der Standort Münster nach dem Votum der Gründungskommission auf Platz fünf und Ulm auf dem ersten Platz lag (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/forschungsministerin-in-derkritik -streit-um-standortwahl-fuer-zellforschungsfabrik/24515376.html)? Wenn nicht, auf welchem Platz ist Münster gelandet? Nein. Die Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort abgegeben und auch keine Rangliste erstellt. Anderslautende Berichte über die Diskussion in dem Gremium treffen nicht zu. Die Gründungskommission hat ihre Expertise insoweit eingebracht, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert hat. Sie hat festgestellt, dass grundsätzlich mehrere Standorte für die Umsetzung der „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ geeignet sind. Zu diesen gehörten Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm (alphabetische Reihenfolge). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12698 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Trifft die Darstellung zu, nach der eine Auswertung der Fraunhofer-Gesellschaft andere Standorte als Münster, wie zum Beispiel Ulm, Salzgitter und Augsburg an der Spitze des Bewerberfeldes sahen, wie die Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Heinrich Hellwege, Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, und Bayern, Markus Söder, laut „spiegel-online“ an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schrieben (www.spiegel.de/wirtschaft/ soziales/batteriezellen-laender-kritisieren-standort-von-forschungsprogramma -1275316.html)? Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) hat abschließend nach verschiedenen Bewertungsversuchen festgestellt, dass es mehrere sehr geeignete Standorte gibt, an denen die FFB erfolgreich umgesetzt werden kann. Zu diesen gehörten Münster, Salzgitter und Ulm (alphabetische Reihenfolge). 3. Wenn es statt einer konkreten Standortempfehlung nur ein Meinungsbild innerhalb der Gründungskommission gab (siehe www.jmwiarda.de/2019/07/04/ umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), wie sah dieses aus? Die Gründungskommission hat die verschiedenen Standortkonzepte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert. Es wurden für die jeweiligen Standorte die Pround Contra-Argumente in der abschließenden Sitzung erörtert. Die Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort abgegeben. 4. Wenn es weder ein konkretes Votum noch ein Meinungsbild der Gründungskommission zur Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik gegeben hat, wie ist dies mit dem Auftrag der Gründungskommission zu vereinbaren? a) Trifft es zu, dass eine Standortempfehlung eigentlich vorgesehen war, wie es aus einem von der Fraunhofer-Gesellschaft am 13. März 2019 verfassten internen Papier zum Standortbewerbungsprozess hervorgeht (zitiert in www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-standortentscheidung-karliczekergreift -flucht-nach-vorn/)? b) Wenn von der eigentlich vorgesehenen Standortempfehlung im Verlauf der Beratungen abgesehen wurde, aus welchen Gründen? Für die Standortbewertung wurde eine Gründungskommission einberufen, die die Sicht der Industrie zum Standort auf Basis von vorab definierten Kriterien formulieren sollte. Die Gründungskommission sollte ihre Sicht zur Umsetzbarkeit der FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der Industrie aussprechen . Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von Unternehmen wurde von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte ausdrücklich abgesehen. Die Gründungskommission hat ihre Expertise insoweit eingebracht, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert hat. 5. Welches waren exakt die Auswahlkriterien für den Standort der Batterieforschungsfabrik , und wie wurden diese pro Standortalternative bewertet? Was davon waren die Mindestanforderungen? Im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung durch die FhG wurden die folgenden Bewerbungskriterien an die Bewerber übermittelt (Gewichtung in Klammern ): Fest- und Mindestanforderungen (Grundstück und Gebäude), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12698 Weitere Bewertungskriterien: 1. Kompetenz (30 Prozent), 2. Industrie (30 Prozent), 3. Zeit (20 Prozent), 4. Finanzierung (20 Prozent) Da in der Gründungskommission lediglich vier Standorte für grundsätzlich geeignet befunden wurden und aus fachlicher Sicht seitens der FhG auf Grundlage dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, wurden diese Kriterien weiter ausdifferenziert und zugrunde gelegt (Kompetenz der Beteiligten , volkswirtschaftlicher Nutzen, ökologischer Ansatz). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 6. Liegt eine Entscheidungsmatrix vor, wie sie nach Kenntnis der Fragesteller in der Wirtschaft bei Standortentscheidungen üblich ist? Wenn nein, warum bedient sich weder Kommission noch das BMBF solcher üblicher Entscheidungsverfahren? Eine Entscheidungsmatrix wurde nicht verwendet. Es wurde durch die FhG eine Nutzwertanalyse erstellt, die die Diskussion in der Gründungskommission und die Entscheidungsfindung sachlich unterstützen sollte. Eine Nutzwertanalyse ist ein übliches Verfahren zur Beurteilung qualitativer und quantitativer Kriterien. 7. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende Entscheidung getroffen hat, aus welchen Gründen? 8. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende Entscheidung getroffen hat, weshalb setzt das Bundesministerium eine Expertenkommission ein, um dann gravierend von ihrem Votum abzuweichen? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wurde keine abweichende Entscheidung getroffen. Die Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort abgegeben und auch keine Rangliste erstellt. 9. Wie kam es zu der Besetzung der Gründungskommission, und auf welcher Grundlage ist die Entscheidung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefallen ? Es wurden Persönlichkeiten ausgewählt, die sich für die Zukunft der Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der Standortkandidaten zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission bestand aus Persönlichkeiten aus der Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette Batterie , da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer zwingend erforderlich ist. In der Gründungskommission waren neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die FhG vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12698 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Was genau war der Auftrag der Gründungskommission? War eine Zielsetzung der Gründungskommission, eine Standortempfehlung abzugeben? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 9 verwiesen. 11. Welche Besprechungen, Telefonate oder Schriftwechsel zur Standortfrage der Gründungskommission haben innerhalb und außerhalb des Bundesministeriums und unter Beteiligung des Bundesministeriums an welchen Tagen und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Absendern und Adressaten stattgefunden? Exakt an welchen Terminen, und wie war die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek beteiligt? 12. Gab es darüber hinaus weitere offizielle oder inoffizielle Kontakte zur Vorbereitung der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik, zum Beispiel mit Vertreterinnen und Vertretern der möglichen Standorte? 13. Was exakt stand bei jeder dieser Besprechungen zur Diskussion? Die Fragen 11 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 157 und 158 des Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger auf Bundestagsdrucksache 19/11950 verwiesen. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass, wie bei derartigen Prozessen üblich, auch Gespräche außerhalb der Sitzungen der Gründungskommission geführt wurden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht indes nicht. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht vorgenommen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. 14. Falls Mitglieder der Gründungskommission hinsichtlich der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik befangen gewesen sein sollten, a) welche Vorsorge hat das BMBF getroffen, damit ein solcher Befangenheitskonflikt erst gar nicht entsteht, und b) wurde bei der Besetzung das Thema der Befangenheit nicht bedacht? c) Wenn der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Reimund Neugebauer, die Darstellung der Abläufe durch das BMBF zur Standortentscheidung bestätigt (s. www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-standortentscheidungkarliczek -ergreift-flucht-nach-vorn/), liegt hier aus Sicht der Bundesregierung eine Interessenskollision in dem Sinne vor, dass der Präsident einer wesentlich von Steuergeldern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtung die Aussagen seines Finanziers bestätigt? Als Mitglieder der Gründungskommission wurden Industrievertreter der gesamten Wertschöpfungskette Batterie ausgewählt. Zum Zeitpunkt der Auswahl konnte eine mögliche Einbindung in die in der Zukunft liegende Konzepterstellung der einzelnen Standortkandidaten noch nicht bekannt sein. Die Mitglieder der Gründungskommission wurden auf das gängige Verfahren zum Umgang mit Befangenheit in Gutachter- oder Berufungskommissionen hingewiesen : Danach verzichtet das bei einem Besprechungsgegenstand befangene Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12698 Mitglied auf Mitsprache. Dieses Verfahren wird regelmäßig bei wissenschaftlichen Begutachtungs- und Auswahlverfahren im BMBF angewandt. Die FhG hat die Darstellung der Abläufe bestätigt. Eine Interessenskollision ist in diesem Zusammenhang nicht erkennbar. 15. Wie und in welcher Form wurde das ebenfalls in die Entscheidung zur Standortwahl für die Batterieforschungsfabrik mit einbezogene Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Diskussionen innerhalb der Gründungskommission informiert? Wo und wie gab es interministeriell Gespräche von wem und mit wem zu der Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik? Nach der Zusage des BMWi, den Vorsitz der Gründungskommission zu übernehmen , wurde der neue Vorsitzende durch das BMBF über den Stand der Diskussionen in der Gründungskommission informiert. Zusätzlich wurde dem BMWi vom BMBF ergänzend sämtliche relevanten Unterlagen zur Gründungskommission übergeben. Das BMWi hat sodann den Vorsitz der Gründungskommission wahrgenommen und dabei nur die letzte Sitzung dieser Kommission am 25. Juni 2019 geleitet. Die Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster wurde nach einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet. Im Kontext des übergreifenden Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ des BMBF gab und gibt es regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene zwischen dem BMBF und dem BMWi. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen. 16. Wie beantwortet die Bundesregierung die Schreiben der Ministerpräsidenten , mit denen sie sich gegen die Standortwahl wenden, und zwar a) das Schreiben der Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Baden Württemberg und Bayern an die Bundeskanzlerin, und b) das Schreiben des Ministerpräsidenten aus Thüringen, Bodo Ramelow? Die Schreiben der Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen vom 1. Juli 2019 sowie des Ministerpräsidenten von Thüringen vom 2. Juli 2019 sind im Bundeskanzleramt eingegangen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat angekündigt, aussichtsreiche Elemente der übrigen Bewerbungen im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ realisieren zu wollen. Hierzu laufen bereits Gespräche mit den Sitzländern. Die vier Ministerpräsidenten haben eine schriftliche Antwort der Bundeskanzlerin erhalten . 17. Welche Vertreter des BMBF sowie des BMWi nahmen an welchen Sitzungen der Gründungskommission und in welcher Rolle (als Mitglied der Kommission , als Gast oder Anderes) teil? Der stellvertretende Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und Innovationen “ des BMBF hat an allen Sitzungen der Gründungskommission teilgenommen . Er hatte neben dem Forschungsdirektor der FhG den Vorsitz der Gründungskommission mit Ausnahme der letzten Sitzung am 25. Juni 2019 inne. Weiterhin nahmen Vertreter des zuständigen Fachreferats des BMBF mit Gaststatus an den Sitzungen teil. Der Abteilungsleiter für Industriepolitik des BMWi leitete Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12698 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Sitzung der Gründungskommission am 25. Juni 2019. An dieser Sitzung nahmen zudem Vertreter der zuständigen Fachreferate des BMBF und des BMWi teil. 18. Von welchen Mitarbeitern (inklusive exakter Dienstposition) aus dem BMBF sowie dem BMWi wurde wann die abschließende Entscheidung über den Standort getroffen? Welche organisatorisch darüber angesiedelte Stellen (inklusive exakter Dienstposition) billigten wann die getroffene Entscheidung? 19. Sind Berichte zutreffend, wonach die abschließende Entscheidung über die Standortvergabe seitens des BMBF durch den Stellvertreter des zuständigen Abteilungsleiters getroffen wurde (vgl. www.jmwiarda.de/2019/07/04/ umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)? Falls ja, warum wurde die Entscheidung nicht durch den zuständigen Abteilungsleiter selbst getroffen? Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Entscheidung zur Errichtung der FFB im Rahmen des Dachkonzeptes „Forschungsfabrik Batterie“ mit einem Finanzvolumen von ca. 500 Mio. Euro wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung auf der Basis eines Konzeptes der FhG am 15. Dezember 2018 getroffen. Zeitgleich hat die Bundesministerin entschieden, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Die abschließende Sitzung der Gründungskommission fand am Vormittag des 25. Juni 2019 statt. Die Bundesministerin wurde anschließend von der Fachebene über den Stand des Verfahrens nach der Sitzung der Gründungskommission sowie über das weitere Verfahren informiert. Die Entscheidung über die Auswahl des Standortes der FFB wurde am Nachmittag durch die zuständige Abteilungsleitung im BMBF getroffen. Diese informierte den zuständigen Staatssekretär, der die Ministerin am Abend des 25. Juni 2019 über die Entscheidung unterrichtete. Am 27. Juni 2019 wurde die Bundesministerin durch die Fachebene über die Befürwortung der Standortentscheidung durch das BMWi informiert. Die Ministerin verkündete die Entscheidung auf der Pressekonferenz am 28. Juni 2019. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 20. In welcher Form und in welchem Umfang war der zuständige Abteilungsleiter an den Sitzungen der Gründungskommission sowie an den nachgelagerten Sitzungen zur abschließenden Entscheidungsfindung beteiligt? Der zuständige Abteilungsleiter im BMBF hat an keiner der Sitzungen der Gründungskommission teilgenommen. Der erforderliche Informationsfluss war durch seine Abteilung sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12698 21. In welcher Form nahm die Bundesministerin für Bildung und Forschung oder ein Staatssekretär des BMBF Einfluss auf die abschließende Entscheidung ? Die Bundesministerin hat den Wettbewerb gestartet, dann aber weder selbst noch durch ihren Staatssekretär in dem Verfahren Einfluss auf die getroffene Entscheidung genommen. Durch den regionalen Bezug einer Bewerbung zu ihrem Wahlkreis hielt die Bundesministerin eine Beteiligung für unangemessen. Auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen. 22. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Standortentscheidung und die damit verbundene Investition über rund 500 Mio. Euro auf der Ebene des (stellvertretenden) Abteilungsleiters? Ab welchen Schwellenwerten bedürfen solche Entscheidungen die Zustimmung der Bundesministerin oder eines Staatssekretärs? 23. In welchen Fällen wurden seit 2013 Entscheidungen mit einem vergleichbaren Investitionsvolumen auf der Ebene der (stellvertretenden) Abteilungsleiter und ohne weitere Zustimmung durch eine Bundesministerin oder einen Bundesminister oder eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär getroffen (bitte für alle Bundesministerien auflisten)? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Entscheidung zur Errichtung der FFB mit einem Investitionsvolumen von ca. 500 Mio. Euro wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung auf der Basis eines Konzeptes der FhG getroffen. Ebenso hat die Bundesministerin entschieden, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Die Umsetzung des Wettbewerbs erfolgte durch die FhG und mündete in die Entscheidung der zuständigen Fachabteilung des BMBF über die Auswahl des Standortes der FFB auf der Basis der eingegangenen Standortbewerbungen. Die FhG wurde als Bauherr und Betreiber bei der Entscheidung beteiligt und begrüßte die Auswahl. Die Standortentscheidung als solche bedurfte keiner gesonderten Rechtsgrundlage . Die FhG hat auf der Basis ihres Konzeptes und der Ergänzungen aus dem Standortwettbewerb einen Antrag eingereicht, der auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung im üblichen Bewilligungsverfahren nach Prüfung und unter Einhaltung der hausinternen Regelungen für die Bewilligung von Anträgen und unter Einbeziehung des im BMBF etablierten Großprojektecontrollings bearbeitet wird. Ein Zuwendungsbescheid zur FFB wurde noch nicht erlassen. Bei Zuwendungsbescheiden ist vorgesehen, dass die Zeichnung ab einem Bewilligungsvolumen von fünf Mio. Euro durch den zuständigen Abteilungsleiter erfolgt. Zuwendungsbescheide sind zudem entsprechend ihrer politischen oder sachlichen Bedeutung ggf. der Leitung vorzulegen. 24. Wann, in welcher Form und in welchem Umfang wurde die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch welche Mitarbeiter des BMBF (inklusive Dienstposition) von den Ergebnissen der Sitzungen der Gründungskommission sowie der nachgelagerten Treffen zur abschließenden Entscheidungsfindung unterrichtet? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12698 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wurden Auswahlkriterien für die Standortentscheidung erst nach der letzten Sitzung der Gründungskommission zum Kriterienkatalog für die abschließende Entscheidung hinzugefügt? Wenn ja, welche, und weshalb wurden diese Kriterien nicht bereits eher berücksichtigt ? Durch wen und aus welchem Grund wurde eine nachträgliche Ergänzung des Kriterienkatalogs angeordnet? War zum Zeitpunkt der Ergänzung des Kriterienkatalogs bekannt, dass sich die bewerbenden Standorte hinsichtlich der ergänzten Anforderung unterscheiden ? Da in der Gründungskommission lediglich vier Standorte für grundsätzlich geeignet befunden wurden und aus fachlicher Sicht seitens der FhG auf Grundlage dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, wurden zur Standortentscheidung die in der Antwort zu Frage 5 genannten Kriterien weiter ausdifferenziert und zugrunde gelegt. Bei der Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster, die nach einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet wurde, spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung , der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333