Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12714 19. Wahlperiode 27.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12383 – Export und Kreislaufwirtschaft von Alttextilien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verwertung von Alttextilien steht vor einer Reihe aktueller Herausforderungen . So wächst mit der Menge der verkauften Textilien auch die zu recycelnde Menge von Alttextilien (www.bvse.de/wir-ueber-uns-textilrecycling/ internationaler-alttextiltag.html bzw. https://globalfashionagenda.com/wp-content/ uploads/2017/05/Pulse-of-the-Fashion-Industry_2017.pdf, S. 133). Auch durch die Einführung der haushaltsnahen Entsorgung von Alttextilien ab 2025 im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets, wird die zu recycelnde Menge weiter anwachsen (www.umweltbundesamt.de/themen/neuer-umgang-abfall-in-europa). Hinzu kommt die vermehrte Verwendung von Kunstfasern und Mischfasern bei der Herstellung der Kleidung (https://fashionunited.de/nachrichten/business/ recycling-am-limit-die-altkleiderbranche-erstickt-im-textilmuell/2019052231946), welche die Recyclingbranche vor weitere technologische Herausforderungen stellt. Diese müssen im Verwertungsprozess händisch sortiert werden. So sinkt die Qualität durch die Verwendung schwer recycelbarer Fasern bei gleichzeitiger Zunahme der Alttextilien, sodass die vielen Wettbewerber (öffentlich -rechtliche Entsorgungsträger, gewerbliche Entsorger, illegale Sammler ) immer mehr sammeln müssen und in Relation weniger verwertbare Textilien zur Verwertung haben. Weitere Wege der Verwertung sind vor allem die thermische Verwertung sowie der Export in Länder mit einem Markt für Alttextilien (insbesondere ostafrikanische Staaten). Die dortigen Regierungen lehnen die Einfuhr von Alttextilien allmählich ab, da diese die heimische Textilwirtschaft durch ein Überangebot importierter Ware negativ beeinflussen. Ein für 2019 angekündigter Exportstopp könnte die Situation weiter verschärfen (www.augsburger-allgemeine.de/ wirtschaft/Warum-Afrika-unsere-Altkleider-nicht-will-id51483236.html). Aufgrund der genannten Herausforderung und einem nach Ansicht der Fragesteller undurchsichtigen Playing Field ist die Feststellung der bestehenden Kreisläufe nötig. Gerade bei der Sortierung und Verwertung von großen Massen von Alttextilien ist die Recyclingwirtschaft auf innovative Technologien angewiesen , um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft unter Wahrung der Nachhaltigkeitsaspekte zu etablieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12714 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Koalitionsvertrag enthält folgende Aussage: „Wir werden die Recyclingpotenziale weiterer relevanter Abfallströme wie […] Alttextilien evaluieren und verstärkt nutzen.“ Vor diesem Hintergrund wurde das Forschungsvorhaben „Evaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft“ (FKZ 3719 34 302 0) initiiert, das sich u. a. mit dem Abfallstrom „Alttextilien“ befasst und eine Laufzeit von 2019 bis 2021 hat. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die derzeitige Erfassung und Verwertung von u. a. Alttextilien zu evaluieren, Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung zu ermitteln und ggf. Handlungsansätze für eine Erschließung der Ressourcenschonungspotenziale aufzuzeigen. Auch soll hierdurch eine aktuelle Datengrundlage u. a. für den Abfallstrom der Alttextilien geschaffen werden. Derzeit sind der Bundesregierung lediglich Zahlen bekannt, die das Jahr 2013 betreffen und im Rahmen der Studie „Konsum, Bedarf und Wiederverwendung von Bekleidung und Textilien in Deutschland“ aus dem Jahr 2015 im Auftrag des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) erhoben wurden . Die Ergebnisse können dem nachfolgenden Link entnommen werden: www.bvse.de/images/pdf/Leitfaeden-Broschueren/150914_Textilstudie_2015.pdf. 1. Durch welche Institutionen werden in Deutschland nach Information der Bundesregierung Alttextilien gesammelt, und wie hoch ist ihr jeweiliger prozentualer Anteil (bitte nach Institution, Zweck – karitativ, gewerblich, öffentlich -rechtlich –, Marktanteil auflisten)? Soweit Alttextilien der Überlassungspflicht unterliegen, ist der öffentlich-rechtliche Entsorger zur Einsammlung von Alttextilien gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet. Weiterhin gibt es gemeinnützige Sammlungen und gewerbliche Sammlungen. Im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 KrWG können ebenfalls Hersteller und Vertreiber Alttextilien zurücknehmen . Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie sich die gesammelte Alttextilmenge auf die jeweiligen sammelnden Akteure verteilt. 2. Wie viele Tonnen Alttextilien werden nach Information der Bundesregierung jährlich in Deutschland erfasst, und wie werden sie verwertet (bitte nach Menge und Verwertungsart auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen statistischen Erhebungen zu gesammelten , recycelten, verwerteten und beseitigten Mengen an Alttextilien vor. Insofern kann lediglich auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannte Studie des bvse verwiesen werden. 3. Wie viele Tonnen Alttextilien werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, in Deutschland jährlich zu nicht gleichwertigen Produkten recycelt (bitte in absoluten und relativen Mengen zum Gesamtaufkommen von Alttextilien angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen statistischen Erhebungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12714 4. Wie viel Alttextilien werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung durch illegale Sammler gesammelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen statistischen Erhebungen vor. 5. Plant die Bundesregierung, gegen illegale Sammlungen vorzugehen? Wenn ja, wie? Der Vollzug gegenüber sich nicht rechtmäßig verhaltenden Sammlern obliegt den Ländern. Diese haben die Möglichkeit, mit ordnungsrechtlichen Mitteln gegen illegale Sammler vorzugehen. Ob ein weiterer rechtlicher Handlungsbedarf mit Blick auf illegale Sammler in der Zukunft besteht, kann erst nach Abschluss des in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Vorhabens bewertet werden. 6. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung zukünftig eine fortschrittlichere Sortierung der Alttextilien für ein effektiveres Recycling gewährleistet werden? Welche Rolle spielt dabei die Förderung von innovativen Technologien? Es wird auf das in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannte Forschungsvorhaben verwiesen. Erst nach Abschluss des Forschungsvorhabens kann die Bundesregierung ggf. einen erforderlichen Handlungsbedarf identifizieren und durch Regelungen adressieren. 7. Wie viele Tonnen Textilien werden jährlich, nach Information der Bundesregierung , nach Deutschland in den Jahren ab 2010 aus EU-Mitgliedstaaten importiert bzw. exportiert? Zu welchem Zweck (bitte nach Staat, Material, Zweck, Menge, Transportmittel auflisten)? Das Statistische Bundesamt organisiert und führt die Außenhandelsstatistik für Deutschland. Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, das heißt alle körperlich ein- beziehungsweise ausgehenden Waren werden erfasst und nachgewiesen. Auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes werden jährlich zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel veröffentlicht (www.destatis.de/DE/Themen/ Wirtschaft/Aussenhandel/_inhalt.html#sprg236150) und können über die Genesis -Datenbank für einzelne Güterabteilungen abgerufen werden (www-genesis. destatis.de/genesis/online/data;sid=3F8D9274D57948CF8A18D69A944A369A. GO_2_1?operation=statistikenVerzeichnis). Für den Bereich der Textilien sind die Güterabteilungen GP19-13 bis GP19-15 innerhalb des Code 51 Außenhandel einschlägig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12714 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Tonnen Alttextilien werden, nach Information der Bundesregierung , jährlich von Deutschland in den Jahren ab 2010 in außereuropäische Staaten importiert bzw. exportiert? Zu welchem Zweck (bitte nach Staat, Material, Zweck, Menge, Transportmittel auflisten)? Das Statistische Bundesamt erstellt auf Basis der Außenhandelsstatistik Zeitreihen für nicht notifizierungspflichtige Abfälle, also ungefährliche Abfälle, die verwertet werden (Sekundärrohstoffe). Zahlen für 2018 und 2019 liegen noch nicht vor. Danach wurden die folgenden Mengen an Textilabfällen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten exportiert bzw. aus anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittländer importiert (in Tonnen): Jahr Menge (in Tonnen) Export in andere EU-Mitgliedstaaten Import aus anderen EU-Mitgliedstaaten Export in Drittstaaten Import aus Drittstaaten 2010 251.251 59.530 217.162 14.947 2011 277.708 70.970 217.545 21.450 2012 281.030 85.068 221.517 25.741 2013 290.840 64.118 215.454 21.789 2014 299.687 86.312 223.638 20.705 2015 303.719 101.909 229.073 17.926 2016 345.889 96.834 204.118 24.173 2017 338.762 68.003 200.316 24.662 Weitere Details lassen sich auf den oben genannten Internetseiten des Statistischen Bundesamtes für den Außenhandel entnehmen. 9. Wie viel Tonnen Alttextilien werden demnach über den Seeweg verbracht? Von welchen Häfen? Auf welchem Weg Alttextilien im Detail verbracht werden ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Wie plant die Bundesregierung im Falle eines Importstopps der EAC (East African Countries)-Staaten mit der nicht exportierten Menge umzugehen? Die Bundesregierung ist weder für den Export noch die Entsorgung von Abfällen verantwortlich. Für nicht exportierte Textilabfälle tragen die jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten die Verantwortung, diese ordnungsgemäß nach den Vorgaben des KrWG zu entsorgen. 11. Wie viele Tonnen der in Deutschland erfassten Alttextilien bestehen nach Informationen der Bundesregierung aus Verbundfasern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12714 12. Wie schlüsselt sich, nach Informationen der Bundesregierung, die Menge der jährlich in Deutschland erfassten Alttextilien in die verschiedenen Materialien (Polyester, Acryl, Baumwolle, Wolle, Nylon, Polypropylen, Zellulose- Fasern) auf? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 13. Wie viele Tonnen der in Deutschland erfassten Alttextilien bestehen, nach Information der Bundesregierung, aus Synthetikfasern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 14. Welche Handlungsempfehlungen sieht die Bundesregierung für die Bevölkerung , um zur funktionierenden Kreislaufwirtschaft von Alttextilien beizutragen ? Im Hinblick auf die Abfallhierarchie, nach der die Abfallvermeidung die höchste Priorität hat, wäre ein nachhaltiger Konsum wünschenswert: Nach der Nutzung von Second-Hand-Textilien ist das Recycling nur die nächstbeste Lösung. Nach Abschluss des in der Vorbemerkung genannten Forschungsvorhabens liegen der Bundesregierung Erkenntnisse und Daten zur derzeitigen Sammlung und Entsorgung von Alttextilien vor. Die Bundesregierung wird auf Grundlage dieser Ergebnisse ggf. notwendige Maßnahmen ergreifen, um eine verbesserte Sammlung und Verwertung von Alttextilien zu erzielen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333