Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12715 19. Wahlperiode 27.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12272 – Berichte über Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ in Äthiopien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ deckte in seiner Sendung vom 18. Juni 2019 Missstände in der äthiopischen Textilindustrie auf. Auch im Rahmen deutscher Entwicklungsprojekte und bei der Produktion für Mitglieder des vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller initiierten „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ kam es zu eklatanten Verletzungen von Arbeitsstandards (www.ardmediathek.de/ard/player/ Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExMjkxOTE/). Die Enthüllungen ziehen nach Ansicht der Fragesteller die Ankündigungen von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, über das freiwillige Textilbündnis „vom Baumwollfeld, bis zum Bügel“ (www.bayernkurier.de/inland/21851-vom-baumwollfeld-zumbuegel /) sorgen zu wollen, in Zweifel. Insbesondere die Tatsache, dass den Angestellten ihr Lohn oft nicht zum Leben reicht, steht im Widerspruch zu den Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die berichteten Vorwürfe sehr ernst und hat die betroffenen Unternehmen um eine Untersuchung der Vorwürfe gebeten. Gleichwohl weist die Bundesregierung darauf hin, dass Verbesserungen der Bedingungen in den Lieferketten ein laufender und kontinuierlicher Prozess sind. Die Mitglieder des Textilbündnisses unterstützen sich dabei gegenseitig und lernen voneinander . Im Rahmen von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien kam es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu Verletzungen von Arbeitsstandards . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12715 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung die im Bericht genannten Textilfabriken in Äthiopien unterstützt? Welche Maßnahmen werden mit deutschen Geldern finanziert (bitte nach Maßnahmen, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? Durch die Bundesregierung wurden bzw. werden im Rahmen von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien lediglich die im Bericht genannte Textilfabrik des äthiopischen Unternehmens MAA Garment & Textiles bei der Ökotex-Step-Zertifizierung unterstützt (Juni 2018 bis Januar 2020, Finanzvolumen : 5 185 Euro). Damit verbunden wurde 2018 zudem eine Unterstützung im Bereich der Absatzförderung in Höhe von insgesamt 8 250 Euro geleistet, unter anderem zur Teilnahme an der African Sourcing Fashion Week in Addis Abeba. 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten des Magazins „Report Mainz“ über Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen in äthiopischen Textilfabriken, die auch mit deutschen Entwicklungsgeldern unterstützt werden? Der Bundesregierung ist die Wahrung von menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards im Rahmen von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein wichtiges Anliegen. So hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits 2016 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) beauftragt, ein Vorhaben zur Verankerung von Sozial- und Umweltstandards in der jungen äthiopischen Textil- und Bekleidungsindustrie umzusetzen. Verantwortliche Stellen in Unternehmen, im Management von Industrieparks und in der staatlichen Behörde zur Entwicklung von Industrieparks werden bei der Umsetzung der Standards beraten . Durch eine enge Kooperation mit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) zur Schulung staatlicher Kontrolleure werden die äthiopischen Behörden befähigt, die Einhaltung dieser Standards auch nachzuhalten. Es ist eine Aufstockung dieser Maßnahmen vorgesehen. 3. Welche Anzeichen für ausbeuterische Arbeitsbedingungen gab es während des im Bericht erwähnten Besuchs von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller im Jahr 2017 in der äthiopischen Textilfabrik? Es gab keine Anzeichen. 4. Inwiefern berücksichtigt das Textilbündnis nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beratung von Bündnismitgliedern, die in Äthiopien produzieren oder produzieren wollen, die in der „Report Mainz“-Sendung erwähnte Studie des Stern Centers der New York University (https://issuu.com/nyustern centerforbusinessandhumanri/docs/nyu_ethiopia_final_online?e=31640827/ 69644612), in der die Missstände in der äthiopischen Textilindustrie beschrieben werden? a) Inwiefern griffen bzw. greifen die Bündnismitglieder des Textilbündnisses die darin enthaltenen Empfehlungen auf? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern Mitglieder Empfehlungen einzelner Studien wie der Studie des Stern Centers aufgreifen. Verschiedene Empfehlungen der Studie decken sich aber mit den Ansätzen und Zielen des Textilbündnisses . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12715 5. Welche entwicklungspolitischen Begleitmaßnahmen finanzieren oder leisten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), bzw. das Textilbündnis sowie die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um insbesondere von Ausbeutung betroffene Frauen in Äthiopien zu schützen und ihnen Perspektiven zu bieten? Mit der Bündnisinitiative des Textilbündnisses zu existenzsichernden Löhnen werden Mitgliedsunternehmen angeleitet, ihre eigenen Einkaufspraktiken zu analysieren und anzupassen, um zu Lohnerhöhungen in der Branche beizutragen. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die Situation von Frauen, die den Großteil der Arbeitnehmerschaft im Textil- und Bekleidungssektor darstellen. Des Weiteren setzt die GIZ im Auftrag der Bundesregierung im Rahmen von Vorhaben im äthiopischen Textilsektor folgende Maßnahmen um: Unterstützung von acht Unternehmen bei der Zertifizierung für die Einhaltung von Sozialstandards. Die Zertifizierungen bestätigen u. a., dass die ca. 10 000 Arbeiterinnen und Arbeiter faire Arbeitsbedingungen haben; Verbesserung des staatlichen Inspektionssystems zur Einhaltung angemessener Arbeitsbedingungen für Textilarbeiterinnen: Schulungen von Inspektoren in der Textilindustrie und Bereitstellung von Mess- und Überwachungsgeräten (wie etwa Schallpegelmesser und Strahlungsüberwachungsmonitore); Schulungen von Sicherheitskräften im Hawassa-Industriepark, um die Sicherheit insbesondere für Arbeiterinnen zu erhöhen. Bisher wurden 60 Sicherheitskräfte geschult; Ausbildung von Frauen für Positionen im mittleren Management im Centre of Excellence in Mekele (öffentlich-private Partnerschaft über develoPPP.de mit H&M und der DBL Group). Bisher wurden 49 Frauen ausgebildet; Fortbildungen für äthiopische Textilarbeiterinnen zu den Rechten und Pflichten in der industriellen Arbeit sowie zu Karriereperspektiven. Bisher haben insgesamt 387 Textilarbeiterinnen an diesen Workshops teilgenommen; Erarbeitung von Ansätzen für Women Cafés als geschützte Umgebung für Textilarbeiterinnen , um u. a. über ihre Rechte und Pflichten informiert zu werden, soziale Kontakte zu fördern und sich über mögliche Verbesserungen am Arbeitsplatz auszutauschen. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind in Vorbereitung, etwa zu Unterkünften für Textilarbeiterinnen in der Nähe von Industrieparks, zur Kinderbetreuung und zur medizinischen Versorgung in Textilfabriken; außerdem in Vorbereitung : Designerausbildung für Modestudentinnen mit Einbezug von benachteiligten Frauen. Darüber hinaus bezuschusst die Bundesregierung in Äthiopien seit 2018 den Aufbau des Better-Work-Programms, einer Partnerschaft von ILO und der Weltbank- Gruppe (500 000 Euro für 2018/19). Das Programm zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Etablierung von wirksamen, leicht zugänglichen Beschwerdemechanismen und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit existenzsichernden Einkommen – insbesondere in der äthiopischen Textilindustrie. Mit seinem Beitrag ist die Bundesregierung (vertreten durch BMZ) Mitglied im Better Work Advisory Committee und hat somit Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Programms. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12715 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der im „Report Mainz“-Bericht aussagenden Frauen, für die erlittenen Arbeitsrechtsverletzungen und strafrechtlich relevanten Übergriffe Entschädigungen zu verlangen? Die äthiopische Arbeitsgesetzgebung sieht nach Kenntnis der Bundesregierung verschiedene Wege zur Klärung möglicher Arbeitsrechtsverletzungen vor, einschließlich des Klagerechts. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Lohnniveau im äthiopischen Textilsektor? a) Reicht der Lohn nach Einschätzung der Bundesregierung für ein menschenwürdiges Leben? Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheidet sich das Lohnniveau in der äthiopischen Textilindustrie zwischen Regionen, Städten und Unternehmen. Darüber hinaus wird auf die einschlägige Arbeit internationaler Organisationen wie der ILO oder der Weltbank verwiesen und deren Studien zur äthiopischen Lohnstruktur und anfallenden Kosten. Informationen zur Arbeit der ILO in Äthiopien sind auf deren Webseite verfügbar (www.ilo.org/africa/countries-covered/ ethiopia/lang--en/index.htm), ebenso die ILO Studie „Decent Work Country Profile Ethiopia“ (www.ilo.org/africa/countries-covered/ethiopia/WCMS_236130/ lang--en/index.htm) und der „Global Wage Report 2018 / 19“ (www.ilo.org/ global/research/global-reports/global-wage-report/2018/lang--en/index.htm). Ebenfalls zugänglich ist die Studie der Weltbank „Why so idle? Wages and Employment in a Crowded Labor Market“ (http://documents.worldbank.org/ curated/en/463121480932724605/pdf/110730-REPLACEMENT-WP-thEthiopia EconomicUpdatevweb-PUBLIC.pdf). b) Wie hoch müssen Löhne nach Kenntnis der Bundesregierung in Äthiopien sein, um als existenzsichernd gelten zu können? Bei der Berechnung eines existenzsichernden Lohnes sollten folgende Aspekte einbezogen werden: Nahrung, Wohnen, Bildung, Gesundheitsversorgung, Transport und Kleidung sowie Rücklagen für unerwartete Ereignisse. In Äthiopien berät derzeit ein „Wage Council“, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der ILO, der Weltbank sowie Textilproduzentinnen und Textilproduzenten und Regierungsrepräsentanten über einen branchenübergreifenden Mindestlohn , der diesen Aspekten entspricht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 7a verwiesen. c) Adressierte die Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns im äthiopischen Textilsektor, und wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung ist bislang nicht in die Ausarbeitung eines Mindestlohns im äthiopischen Textilsektor involviert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12715 d) Welche Programme und Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien adressieren konkret das niedrige Lohnniveau im äthiopischen Textilsektor? Es wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. e) Welche Rolle misst die Bundesregierung den Gewerkschaften bei, im äthiopischen Textilsektor faire Löhne auszuhandeln? Inwiefern werden im Rahmen deutscher Entwicklungsprojekte Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen unterstützt? Die Bundesregierung betrachtet Gewerkschaften als wichtige Partner zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in den Partnerländern als Grundvoraussetzung für eine gerechte Wirtschafts- und Sozialentwicklung. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit anderen Gebern internationale Organisationen wie die ILO oder die Weltbank bei der Förderung des Dialogs mit Partnerländern zur Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 8. Sind der Bundesregierung neben den Enthüllungen aus dem „Report Mainz“-Bericht weitere Verstöße gegen die Menschenrechte im äthiopischen Textilsektor unter Beteiligung deutscher Firmen und/oder Entwicklungsgelder bekannt? Wenn ja, welche (bitte Projekt bzw. Unternehmen sowie Art der Verstöße und mögliche sowie bereits eingesetzte Abhilfemaßnahmen auflisten)? Die Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Wie, in welchem Rahmen und mit welchen Maßnahmen hat sich die Bundesregierung – wie im Bericht dargelegt – konkret dafür eingesetzt, dass deutsche Unternehmen wie KiK ihre Produktion nach Äthiopien verlagern? Die Entscheidung von Unternehmen, ihre Produktion nach Äthiopien zu verlagern , wird seitens der Bundesregierung nicht beeinflusst. 10. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den mit deutschen und europäischen Geldern unterstützten Textilfabriken in Äthiopien um Fertigungsstätten in Sonderwirtschaftszonen? Wenn ja, inwiefern hält die Bundesregierung Sonderwirtschaftszonen für geeignet , Steueraufkommen zu generieren und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung voranzutreiben? Die durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützen äthiopischen Textilfabriken in Äthiopien befinden sich sowohl innerhalb von Industrieparks, die Sonderwirtschaftszonen sind, als auch außerhalb davon. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch auf den lokalen äthiopischen Unternehmen außerhalb der Industrieparks . Sonderwirtschaftszonen werden eingerichtet, um Industrieproduktion in einem Umfeld anzustoßen, das noch nicht in der ganzen Breite unter günstigen Investitionsbedingungen steht. Während sie zunächst viele Arbeitsplätze schaffen, hängt ihr Beitrag zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung u.a. davon ab, ob sie lokale Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12715 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wertschöpfungsketten bilden, also etwa langfristig Aufträge an lokale Zulieferer generieren und davon, ob sie sich im Markt bewähren. Da zu Anfang oft Steuervergünstigungen gewährt werden, hängen die langfristigen Steuereinnahmen davon ab, wie der jeweilige Staat die rechtlichen Bedingungen gestaltet. 11. Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Grund dafür, dass es trotz der Kooperation im Textilbündnis sowohl im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch bei Bündnismitgliedern zu den von „Report Mainz“ dokumentierten Menschenrechtsverletzungen im äthiopischen Textilsektor kommt? Welche Schritte bzw. Maßnahmen sind notwendig bzw. plant die Bundesregierung , um dem entgegenzuwirken? Im Rahmen von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien kam es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu Menschenrechtsverstößen. Die Bundesregierung setzt weiterhin auf die vielfältigen Instrumente und Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um Verbesserungen der ökologischen und sozialen Produktionsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsbranche gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Anspruch für nachhaltige Textilien „vom Baumwollfeld zu Bügel“ (www. bayernkurier.de/inland/21851-vom-baumwollfeld-zum-buegel/) sorgen zu wollen, im Rahmen des Textilbündnisses nicht erreicht werden konnte bzw. dass die Aussage vor dem Hintergrund der anhaltenden Enthüllungen von Menschenrechtsverstößen bei Bündnismitgliedern irreführend ist? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht. Der Anspruch besteht weiterhin. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Gibt es im Rahmen des Textilbündnisses Prüfungen, inwiefern die in den Nachhaltigkeitsberichten der Bündnismitglieder gemachten Angaben der Realität entsprechen? Die im Zusammenhang mit dem Review-Prozesses erstellten Maßnahmenpläne sowie die Fortschrittsberichte werden von unabhängigen externen Prüferinnen und Prüfern geprüft und auf der Webseite des Textilbündnisses veröffentlicht (www.textilbuendnis.com/berichte). Die Mitgliedsunternehmen unterliegen einer Rechenschaftspflicht und externen Prüfung bzgl. dieser Ziele und Maßnahmenpläne. Kommen Mitgliedsunternehmen ihren Zielen und Verpflichtungen im Textilbündnis nicht nach, hat dies Konsequenzen und kann bis zum Ausschluss des Mitglieds aus dem Textilbündnis führen. a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der „Report Mainz“-Enthüllungen, die Aussage im Nachhaltigkeitsbericht des Bündnismitglieds H&M, dass „faire Löhne […] allen Arbeitern entlang der Lieferkette ein bequemes Auskommen“ ermöglichen sollen? Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, dass sie ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette nachkommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12715 14. War den Mitgliedern des Textilbündnisses die im „Report Mainz“-Bericht aufgeführte Studie des Workers Rights Consortium (www.workersrights.org/ wp-content/uploads/2019/03/Ethiopia_isa_North_Star_FINAL.pdf) bekannt? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob die Studie des Workers Rights Consortiums den einzelnen Mitgliedern des Textilbündnisses bekannt war. 15. Erfüllt H&M nach Ansicht der Bundesregierung bei der Fertigung in äthiopischen Textilfabriken seine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ausreichendem Maße (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. 16. Welche konkreten Konsequenzen werden vor dem Hintergrund der Enthüllungen im Rahmen des Textilbündnisses für das Bündnismitglied H&M gezogen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Welche Konsequenzen haben die Enthüllungen auf die neue Kooperation des BMZ mit H&M in Äthiopien, im Rahmen derer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zulieferfirmen geschult werden sollen? Eine öffentlich-private Partnerschaft (unterstützt über DeveloPPP.de) mit H&M und der DBL Group führt Trainings durch, die u. a. Themen wie Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz behandeln. Darüber hinaus steht das in der Antwort zu Frage 2 genannte Vorhaben im Dialog mit H&M, um neue Maßnahmen zu gestalten, die stärker darauf ausgerichtet sind, Sozialstandards in Zulieferfabriken zu verbessern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 18. Inwiefern ist nach den Veröffentlichungen über Missstände bei den Bündnismitgliedern H&M, Primark und KiK im Rahmen des Textilbündnisses ein Mechanismus geplant, um die Verfehlungen der Mitglieder aufzuarbeiten und Abhilfe zu schaffen? 2019 sind erstmals alle Mitgliedsunternehmen verpflichtet, einen Beitrag zu leisten , um Beschäftigten den Zugang zu Beschwerdemechanismen zu ermöglichen. Zusätzlich erarbeitet das Textilbündnis derzeit ein Gesamtkonzept zu Beschwerdemechanismen . 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme der Bündnismitglieder H&M, Primark und KiK an Modulen der Bündnisinitiative zu existenzsichernden Löhnen (www.textilbuendnis.com/detailseite-existenz sichernde-loehne/)? Die Bündnisinitiative zu existenzsichernden Löhnen baut u. a. auf einer Kooperation mit der Initiative Action Collaboration Transformation (ACT) auf, der sowohl H&M als auch Primark angehören. Die Inhalte des Basis-Moduls zur Verbesserung der Einkaufspraktiken sowie des Länder-Moduls Kambodscha – zur Unterstützung eines Flächentarifvertrages in Kambodscha – sind integraler Bestandteil der Mitgliedschaft in ACT. H&M und Primark unterstützen zudem die Bündnisinitiative mit ihrem Wissen und tragen zum gegenseitigen Lernen im Bereich Einkaufspraktiken bei. KiK beteiligt sich sowohl am Basis-Modul zu Einkaufspraktiken als auch am Länder-Modul Kambodscha. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12715 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die volkswirtschaftliche Auswirkung der Abwanderung von Textilproduzenten von Südostasien nach Äthiopien? Erkennt die Bundesregierung hinderliche Auswirkungen auf eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Äthiopien und Südostasien, wenn sie einen Textilsektor fördert, für den die äthiopische Regierung mit einem Lohnniveau wirbt, das halb so hoch sei, wie in Bangladesch, und wenn ja, inwiefern (vgl. Report Mainz vom 18. Juni 2019)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Abwanderung von Textilproduzenten von Südostasien nach Äthiopien vor. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Textil- und Bekleidungssektor sowohl in Asien als auch in Äthiopien ist darauf ausgerichtet, die Arbeitsbedingungen für die Textilarbeiterinnen und -arbeitern zu verbessern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Dies ist für beide Regionen gleichermaßen relevant. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Entwicklung hin zu einer fairen Produktion im Textilsektor. Sie fördert Kooperation und ein gemeinsames Verständnis der Produzentenländer für die notwendigen sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen des Sektors, um einem „race to the bottom“, das heißt, einem Wettbewerb auf Kosten von Umwelt und Arbeiterinnen und Arbeitern, entgegenzuwirken. 21. Inwieweit und in welchen Formaten sind ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = International Labour Organization), Arbeitssicherheitsstandards, Bildungsmöglichkeiten und Mindestlöhne Bestandteil eines Dialogs der Bundesregierung mit der äthiopischen Regierung? Die Einhaltung der Menschenrechte sowie der Sozial- und Umweltstandards wird im entwicklungspolitischen Dialog mit der äthiopischen Regierung regelmäßig angesprochen. So wird sie im Rahmen von entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Äthiopien thematisiert und mit konkreten Unterstützungsvorhaben unterlegt. 22. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen , dass die Bereitstellung europäischer Gelder für die betroffenen Textilfabriken überprüft wird? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine Mittel der Europäischen Union direkt für einzelne Textilfabriken eingesetzt. 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Bedingungen für die Textilfabriken seit dem Friedensschluss Äthiopiens mit Eritrea im Juli 2018 verändert haben, und wenn ja, inwiefern? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Friedensschluss zwischen Äthiopien und Eritrea keine direkten Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für den Textilsektor in Äthiopien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12715 24. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es im Umfeld der Textilfabriken zu ethnischen Auseinandersetzungen seit dem Friedensschluss mit Äthiopien im Juli 2017 kam, und wenn ja, hatte dies Auswirkungen auf die Fabriken und ihre Mitarbeitenden? Die Bundesregierung beobachtet die andauernden Konflikte innerhalb Äthiopiens aufmerksam. Insbesondere um den Industriepark in Hawassa kam es zu Auseinandersetzungen , die mehrfach zur Einstellung der Produktion führten. Ein Bezug zum Aussöhnungsprozess mit Eritrea besteht hier nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch nicht. 25. Inwiefern achten die Betreiber der Partnertextilfabriken nach Kenntnis der Bundesregierung in Äthiopien auf die Diversität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beugen dadurch möglichen Intergruppenkonflikten vor (beispielsweise aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum genannten Sachverhalt vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333