Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12716 19. Wahlperiode 27.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion AfD – Drucksache 19/12275 – Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds Universität und Veranstaltung zur Terroristenverehrung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Sicht der Fragesteller hat die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889 den befragten Gegenstand nicht vollumfänglich geklärt. Insbesondere die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 1 der genannten Kleine Anfrage geschilderte Sachverhaltsdarstellung der Al-Quds-Universitätsleitung empfinden die Fragesteller als unzureichend . Laut dieser sollen Studenten der Al-Quds Universität in einer Veranstaltung des Terroristen B. A. gedacht haben, die Universität selbst sei nicht involviert gewesen. Im Namen desselben Terroristen soll laut Zeitungsbericht das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung der Palästinensischen Autonomiebehörde, welches Projektpartner der Bundesregierung beim Vorhaben „Mehr Jobchancen für palästinensische Jugendliche“ ist (www.giz.de/de/weltweit/33363.html), 2016 eine Gedenkveranstaltung an einer Schule organisiert haben (www.jpost.com/ Opinion/Right-From-Wrong-Stabs-at-glorifying-terrorism-450811 und www. ynetnews.com/articles/0,7340,L-4821204,00.html). In Bezug auf die Al-Quds Universität ist aus Sicht der Fragesteller hervorzuheben , dass das Gedenken an den Terroristen B. A. kein Einzelfall ist. So demonstrierten beispielsweise am 5. November 2013 Studenten auf dem Hauptplatz des Universitätscampus in militaristischer Manier und unter Zeigen des Hitlergrußes. Infolgedessen kündigte die US-amerikanische Brandeis University ihre Kooperation mit der Al-Quds Universität kurz darauf auf und begründete dies mit der für Brandeis inakzeptablen Reaktion der Universitätsleitung (www.brandeis.edu/now/2013/November/al-quds-response.html). Im Jahr 2014 verließ ein Professor die Al-Quds Universität, weil diese ihn angesichts von Protesten und Drohungen durch Studenten, Kollegen und Öffentlichkeit wegen seines Auschwitz-Besuches mit einer Studentengruppe nicht ausreichend unterstützte. Die Universität distanzierte sich sogar von dem Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12716 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode such des nationalsozialistischen Vernichtungslagers (www.telegraph.co.uk/news/ worldnews/middleeast/palestinianauthority/10885313/Palestinian-professorresigns -over-students-trip-to-Auschwitz.html). 1. Bewertet die Bundesregierung die Sachverhaltsdarstellung der Leitung der Al-Quds Universität als glaubwürdig? Wenn ja, warum? Wie und in welchem Umfang wurde die Darstellung auf ihre Richtigkeit überprüft? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, an der Darstellung der Al-Quds- Universität über die Veranstaltung am 13. Februar 2016 zu zweifeln. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8884 verwiesen. 2. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld von dem Veranstaltungsvorhaben gewusst? Hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, diese zu verhindern? Wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8884 verwiesen. 3. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die an der „Gedenkveranstaltung“ maßgeblich beteiligten Personen sanktioniert? Wenn ja, in welcher Form? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 4. Hat die Universitätsleitung gegenüber der Bundesregierung die Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ verurteilt? Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Verurteilung? In einer schriftlichen Stellungnahme an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ramallah hat sich die Al-Quds Universität von Gewalt, Extremismus und anderen Formen der Intoleranz ausdrücklich distanziert. Dies unterstreicht die Universität auch in ihrem öffentlichen Internetauftritt (www.al quds.edu/en/about-us/the-statement-of-the-president.html). 5. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ gegenüber der universitären und palästinensischen Öffentlichkeit thematisiert und ggf. verurteilt? Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Veröffentlichung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12716 6. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung die „Gedenkveranstaltung “ organisiert, beworben oder in irgendeiner anderen Form unterstützt ? Der Bundesregierung schließt dies nach den vorliegenden Informationen aus. 7. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung weitere solcher „Gedenkveranstaltungen“ organisiert oder in irgendeiner Form unterstützt? Der Bundesregierung liegen Informationen vor, wonach das palästinensische Ministerium für Kultur am 19. März 2018 an der Shariah School for Boys in Kalkiya eine Veranstaltung organisiert hat. Das palästinensische Ministerium für Kultur ist kein Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 8. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Vater des Terroristen B. A., M. A., im Rahmen oder unabhängig von der „Gedenkveranstaltung“ eine Rede an der Al-Quds Universität gehalten, die die Taten seines Sohnes zum Gegenstand hatte? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat M. A. auf der Veranstaltung eine Rede gehalten. M. A. hat dabei seines Sohnes gedacht und u. a. auch auf die wichtige Rolle von Bildung für die palästinensische Jugend hingewiesen. 9. War nach Kenntnis der Bundesregierung das palästinensische Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde in die Organisation, Durchführung oder Bewerbung von Vortragsveranstaltungen von M. A. involviert? 10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung M. A. weitere Vorträge an Institutionen gehalten, mit denen die Bundesregierung, die Vereinten Nationen oder die Europäische Union im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik kooperieren? Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich jeweils, und wann fanden die Vorträge statt? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Über die Antwort zu Frage 7 hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Kenntnisse vor. 11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die Universitätsleitung gegen die islamistischen und antisemitischen Tendenzen in der Studentenschaft und unter dem Universitätspersonal? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung nach Kenntnis der Bundesregierung andere islamistische, antisemitische oder antizionistische Terroristen geehrt oder ihre Taten glorifiziert? Wenn ja, welche, und in welcher Form? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit steht in einem engen Austausch mit dem Ministerium für Bildung (vormals: Ministerium für Bildung und Höhere Bildung ). Dieser Dialog umfasst auch die Auswirkungen des israelisch-palästinensischen Konflikts auf die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Im Übrigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12716 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „ Deutsche Unterstützung für den Aufbau eines palästinensischen Staates auf Bundestagsdrucksache 19/6047 verwiesen. 13. Sieht die Bundesregierung in dem Ministerium der Bildung und Höheren Bildung vor dem Hintergrund der Fragen 6, 7, 9 und 12 weiterhin einen geeigneten entwicklungspolitischen Kooperationspartner (bitte begründen)? Für die Bundesregierung ist das Ministerium für Bildung ein geeigneter Partner im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit. Es besteht eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ziel, palästinensischen Kindern den Zugang zu Grundbildung zu ermöglichen und damit eine Perspektive zu eröffnen, ihre Zukunft selbstbestimmt und wirtschaftlich erfolgreich gestalten zu können. Dies ist auch ein Beitrag zu sozialer und wirtschaftlicher Stabilität und friedlicher Entwicklung in der Region – und damit zur Sicherheit Israels. Die Stärkung des öffentlichen Bildungssystems in den Palästinensischen Gebieten hat auch die Funktion, keinen Raum für dezentrale Religions-schulen zuzulassen. Gerade weil die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu einer friedlichen Entwicklung in der Region beitragen will, nimmt die Bundesregierung Vorwürfe über mögliche kritikwürdige Vorkommnisse unter Berücksichtigung des schwierigen Krisenkontexts im Nahen Osten sehr ernst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333