Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12718 19. Wahlperiode 27.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11776 – Politische und menschenrechtliche Lage der Palästinenserinnen und Palästinenser in der Westbank V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die israelische Besatzung und den Siedlungsbau sowie die politische Krise und den steigenden Autoritarismus der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) wird nach Ansicht der Fragesteller das Leben der Menschen in der Westbank in vielerlei Weise beeinflusst. Zudem ist eine friedliche Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts durch eine Zweistaatenregelung, die einer Mehrheit des israelischen Sicherheitsapparats zufolge die beste Garantie für die Sicherheit und den Fortbestand Israels darstellt (www.tandfonline.com/doi/ full/10.1080/00396338.2019.1614790), immer weiter in die Ferne gerückt. Der israelische Ministerpräsident Netanjahu kündigte vor seiner Wahl an, Teile des Westjordanlands annektieren zu wollen, was einen Bruch mit internationalem Recht darstellen würde und der Perspektive einer Zweistaatenregelung nach Ansicht vieler Beobachter, nicht zuletzt ebenfalls vieler Personen mit einer Karriere in israelischen Sicherheitsorganen (http://en.cis.org.il/wp-content/uploads/ 2018/12/RAMIFICATIONS-OF-WEST-BANK-ANNEXATION.pdf), schweren Schaden zufügen würde (www.nytimes.com/2019/04/08/world/middleeast/ netanyahu-west-bank-annexation-palestinians.html). Tatsächlich entsteht vor Ort durch die Dauerhaftigkeit und Vertiefung der israelischen Besatzung seit 1967 und den schleichenden Zerfall der einst als Grundstein des palästinensischen Staates vorgesehenen PA nach Ansicht der fragestellenden Fraktion eine Art Einstaatenrealität, in der dauerhaft den unter Besatzung und Militärrecht stehenden Palästinenserinnen und Palästinensern viele ihrer Rechte verwehrt bleiben (vgl. auch www.sueddeutsche.de/politik/israel-undpalaestinenser -die-idee-der-zweistaatenloesung-in-der-einstaatenrealitaet-1.3312359). Der Streit zwischen der PA und Israel um die Zahlungen an palästinensische Inhaftierte in israelischen Gefängnissen und die sogenannten Märtyrerrenten, die das palästinensische Versprechen unterlaufen, gegen Terror und Gewalt vorzugehen , hat dazu geführt, dass die PA keine israelischen Steuereinnahmen mehr annimmt (www.middleeastmonitor.com/20190603-pa-continues-to-refusereduced -tax-revenues-from-israel/). Das Gleiche gilt für Hilfen der US-Admi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nistration, v. a. für die Sicherheitszusammenarbeit. Wegen der Rechtsunsicherheit durch das Anti-Terrorism Clarification Act (ATCA) hat die PA diese eingestellt (www.cfr.org/report/rethinking-us-policy-toward-palestinians). Daraus resultiert eine Schwächung der PA, die Auswirkungen auf das Leben in der Westbank hat, und die auch ihre Rolle als Verhandlungspartnerin für Israel schwächt. Nach Angaben aus israelischen Geheimdienstkreisen könnte die Situation innerhalb weniger Monate zu einer Beeinträchtigung der israelischpalästinensischen Sicherheitszusammenarbeit führen (www.middleeastmonitor. com/20190514-israel-officials-warn-security-cooperation-with-pa-could-declinewithin -3-months/). Die amerikanische Regierung präsentierte Ende Juni 2019 einen wirtschaftlichen Plan zur Verbesserung der Lage der Palästinenserinnen und Palästinenser und einen dazugehörigen Workshop in Bahrain. Der Plan geht nicht auf die politischen Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung in der Westbank und Gaza ein (vgl. „Hochglanzbroschüre statt Politik“, Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2019). Zusätzlich zu der Verweigerung grundlegender Rechte durch die israelische Besatzung werden die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser auch durch die PA eingeschränkt. Sowohl die PA im Westjordanland als auch die herrschende Hamas im Gaza-Streifen schränken die Rechte auf freie Meinungsäußerung , Pressefreiheit und Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Palästinensische Sicherheitskräfte nehmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen gegen Kritiker und gegen Anhänger des gegnerischen politischen Lagers vor. Gefangene im Westjordanland und im Gaza-Streifen sind Folter und Misshandlungen ausgesetzt (www.hrw.org/de/news/2018/10/23/palaestina-behoerdenzerschlagen -kritik). Diese Umstände sind aus Sicht der Fragesteller zusätzlich besorgniserregend angesichts der Tatsache, dass seit der Auflösung der palästinensischen gesetzgebenden Verfassung im Dezember 2018 nicht einmal mehr ein formales Kontrollorgan der palästinensischen Autonomieverwaltung besteht (https://eeas.europa.eu/delegations/un-geneva/56860/local-eu-statement-dissolutionpalestinian -legislative-council_en) und die seit über zehn Jahren angestrebten Neuwahlen für die PA bislang nicht in Sicht sind. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben diese gravierenden rechtsstaatlichen Mängel nach Ansicht der fragestellenden Fraktion noch nicht in ausreichendem Maß thematisiert . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 26 nicht offen erfolgen kann. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung würde Informationen zur Erkenntnislage sowie zu den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Die Bundesregierung ist überdies zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort zu Frage 34 in Teilen nicht offen erfolgen kann. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung würde Informationen zur Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis im Inland und Ausland zugänglich machen. Zudem unterliegen Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation der Vertraulichkeit. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12718 des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, was zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich führen könnte und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes . Dies kann für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu Frage 34 in Teilen gem. § 2 Absatz 2 Nummer 3 VSA als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 1. Welche Position vertritt die Bundesregierung beim Ausbau der Siedlungen in der Westbank im Hinblick auf eine mögliche Zweistaatenregelung des Konflikts? a) Welche Haltung vertritt sie insbesondere mit Blick auf den Ausbau der Siedlungen jenseits der bestehenden Siedlungsblöcke nahe der Waffenstillstandslinie von 1967 (http://peacenow.org.il/wp-content/uploads/2019/ 05/Annual-Settlement-Construction-Report_2018-1.pdf)? b) Welche Position vertritt die Bundesregierung insbesondere zu den Plänen für den sogenannten E1-Korridor (www.economist.com/middle-east-andafrica /2016/01/14/the-doomsday-settlement)? c) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung vermehrt Siedlungen auf palästinensischem Land in Privatbesitz errichtet? d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Lösung der Siedlungsfrage mit den Instrumenten Gebietsaustausch, Kompensationen und Evakuierungen im Rahmen einer Friedensregelung für eine Zweistaatenlösung nach wie vor möglich ist? Die Fragen 1 bis 1d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung den Nahostkonflikt nachhaltig befrieden und den legitimen Ansprüchen beider Seiten gerecht werden kann. Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, dass der israelische Siedlungsbau in den von Israel seit dem 4. Juni 1967 besetzten Gebieten völkerrechtswidrig und ein Friedenshindernis ist, so etwa zuletzt ein Sprecher des Auswärtigen Amts am 7. August 2019 (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/planung-siedlungen-westjordanland/ 2237876) in Reaktion auf neue Planungsschritte für über 2 000 Wohneinheiten in israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland. Die Bundesregierung betrachtet einseitige Maßnahmen, die die Realisierbarkeit einer verhandelten Zwei- Staaten-Lösung einschränken, als Hindernisse auf dem Weg zu einer friedlichen Konfliktlösung. Dazu gehört die mögliche Umsetzung des sogenannten E1-Plans, der umfangreiche Maßnahmen zur Entwicklung von Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Infrastruktur zugunsten israelischer Siedlungen im besetzten Westjordanland , unmittelbar angrenzend an Ost-Jerusalem, vorsieht. Seine Umsetzung würde die Realisierbarkeit eines zusammenhängenden palästinensischen Staatsgebiets als Ergebnis einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung erheblich erschweren . Derzeit sind der Bundesregierung jedoch keine konkreten Umsetzungsschritte in Form von Baugenehmigungen oder Baumaßnahmen bekannt. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, wie groß der Anteil an Siedlungen ist, die auf Land in palästinensischem Privatbesitz errichtet wurden. Die Bundesregierung beobachtet darüber hinaus die hohe Anzahl rückwirkender Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Legalisierungen von sogenannten Siedlungsaußenposten, die auch nach israelischem Recht illegal errichtet wurden, mit großer Sorge. Sie ist unverändert der Auffassung, dass alle sogenannten Endstatusthemen, darunter die Frage nach dem Umgang mit israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensischen Gebieten , in abschließenden Friedensverhandlungen zwischen beiden Seiten geklärt werden sollten und hält eine Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg weiterhin für möglich. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche Situation und Chancen israelischer Siedlerinnen und Siedler in der Westbank im Vergleich zu den Palästinenserinnen und Palästinensern? Der palästinensischen Bevölkerung fehlt es insbesondere in ländlichen Regionen an Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Entwicklung und Einkommensgenerierung . Besonders im sogenannten C-Gebiet stellen mangelnde Versorgungssicherheit , eingeschränkter Zugang zu Infrastruktur und Ressourcen wie Wasser und Land bei gleichzeitigem Fortschreiten des Siedlungsbaus Entwicklungshemmnisse für die dort lebende palästinensische Bevölkerung dar. Israelische Siedlerinnen und Siedler im Westjordanland leiden nicht unter vergleichbaren Hemmnissen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die israelische Siedlungspolitik im Jordantal (www.alhaq.org/publications/publications-index/item/settling-area-cthe -jordan-valley-exposedcategoryid10)? a) Welche Auswirkungen haben nach ihren Kenntnissen der Bau von Siedlungen sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten und militärischen Sperrgebieten auf die wirtschaftliche Situation der Palästinenserinnen und Palästinenser in dem Gebiet? b) Inwiefern ist der Zugang der palästinensischen Bevölkerung in dem Gebiet zu natürlichen Ressourcen nach Einschätzung der Bundesregierung durch diese Aktivitäten eingeschränkt (https://www.middleeastmonitor. com/20190307-israel-cuts-water-supply-to-2600-palestinians-in-jordanvalley /)? c) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Israel die Palästinenserinnen und Palästinenser ggf. für entstandene wirtschaftliche Nachteile entschädigt, und inwiefern würde dies geschehen? d) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die wirtschaftlichen Belange der Palästinenserinnen und Palästinenser im Jordantal ein? Die Fragen 3 bis 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hinsichtlich der grundlegenden Haltung der Bundesregierung zu israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen , zur wirtschaftlichen Situation auch auf die Antwort zu Frage 2. Ein Großteil des Jordantals steht als C-Gebiet nach den Osloer Verträgen unter vollständiger israelischer Verwaltung. Für den Ausbau von palästinensischen Ortschaften und der Wasserinfrastruktur setzt die israelische Militärverwaltung Genehmigungen voraus, die nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel nicht erteilt werden . Die Ausweisung von Naturschutzgebieten und militärischen Sperrgebieten, der Bau von Siedlungen und entsprechenden Schutzvorrichtungen schränken den Zugang der palästinensischen Bevölkerung zu Ressourcen wie Wasser und Weideland ein. Insbesondere aufgrund der eingeschränkten Wasserversorgung und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12718 des begrenzt verfügbaren Weidelands wird ein rentabler landwirtschaftlicher Betrieb erschwert, sodass die palästinensische Bevölkerung zunehmend Subsistenzwirtschaft betreibt oder in israelischen Siedlungen tätig ist, um ein Einkommen zu erzielen. Die wirtschaftlichen Perspektiven von Palästinenserinnen und Palästinensern zu verbessern, ist Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Von den entsprechenden Vorhaben profitieren auch die Menschen in den besetzten Gebieten des Jordantals. Beispielsweise nehmen Unternehmen aus Jericho, insbesondere der dortige Stromversorger, an Trainings für betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder teil. Wasserversorger im Jordantal wurden im Management der vorhandenen Wasserressourcen unterstützt, etwa durch die Anwendung neuer Tarifrichtlinien sowie bei der Effizienzsteigerung und der Verbesserung der Versorgungssicherheit . Zudem profitieren Jericho und kleinere Gemeinden im Jordantal von landesweiten Programmen zum Schulbau, zur Förderung kommunaler Investitionen , zur armutsorientierten Beschäftigungsförderung sowie zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in vielen Bereichen der C-Gebiete den palästinensischen Gemeinden Baugenehmigungen verweigert , der Aus- oder Aufbau von Siedlungen hingegen genehmigt wird, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln (vgl. www.saintyves.org/news/area-c-between-home-demolitions-and-settlementsand -injustice-case-study.html)? Nach Auskunft der Palästinensischen Behörde wurden 2018 im Gebiet des Westjordanlands unter israelischer Kontrolle (C-Gebiet) insgesamt 2 008 Bauanträge gestellt. Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden zwischen 2009 und 2017 weniger als drei Prozent der Bauanträge aus der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland genehmigt. Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Kabinetts vom 30. Juli 2019 zur Kenntnis genommen, neben dem Bau von 6 000 Wohneinheiten in israelischen Siedlungen auch den Bau von 715 Wohneinheiten für die palästinensische Bevölkerung im C-Gebiet zu genehmigen. Ihr liegen dazu keine weiteren Informationen vor. Wie die Sprechererklärung des Auswärtigen Amts vom 7. August 2019 betont, sollten palästinensische Bauprojekte in diesen Gebieten immer in Abstimmung mit den palästinensischen Behörden und unabhängig von Entscheidungen über den etwaigen Ausbau von Siedlungen erfolgen. 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die geplante Versteigerung von beschlagnahmten EU-finanzierten Gebäuden in der Westbank durch die israelische Regierung zu reagieren, und wenn ja, auf welche Weise (www.the guardian.com/world/2019/may/31/israel-to-auction-prefab-classrooms-donatedby -eu-to-palestinians)? In ihrer Erklärung vom 26. Oktober 2018 haben die Vertretungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in den Palästinensischen Gebieten ihre Sorge anlässlich des Abrisses von zwei von der EU und EU-Mitgliedstaaten finanzierten Schulstrukturen im Westjordanland zum Ausdruck gebracht. Gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten fordert die Bundesregierung die israelischen Behörden darin auf, die Schulstrukturen unverzüglich am selben Ort wieder aufzubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Inwiefern sind ihr neben dem genannten Fall weitere derartige Vorkommnisse bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 6. Wie hat sich seit 2016 die Zerstörung von durch die Bundesregierung oder die EU finanzierter Infrastruktur in der Westbank nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Art der Strukturen darstellen: z. B. Schulen , Infrastruktur)? Nach Angaben der EU wurden seit 2016 insgesamt 350 von der EU finanzierte Infrastrukturprojekte wie Wasserleitungen, soziale Einrichtungen, Häuser und Sanitäranlagen zerstört. 7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des US-amerikanischen Botschafters David Friedman (www.tagesspiegel.de/ politik/recht-auf-westjordanland-us-botschafter-haelt-israelische-annexionfuer -moeglich/24439954.html) über die mögliche Annexion von Teilen der Westbank durch Israel im Hinblick auf eine verhandelte Zweistaatenregelung , und welche Auswirkungen hat die derzeitige Politik der US-Administration auf die kompromisswilligen Kräfte auf Seiten der Palästinenser (vgl. Muhammad Sheahda, Haaretz, June 4, 2019: Jared Kushner Just Killed the Palestinian Peace Camp?)? Die Bundesregierung hat Äußerungen im israelischen Wahlkampf hinsichtlich einer möglichen Annexion von Teilen des besetzten Westjordanlandes mit großer Sorge zur Kenntnis genommen und ihre Ablehnung einseitiger Schritte zuletzt am 23. Juli 2019 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgetragen. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) lehnt offizielle Gespräche mit den USA ab, seit diese im Dezember 2017 bekanntgaben, ihre Botschaft in Israel nach Jerusalem zu verlegen. Der Präsident der Palästinensischen Behörde, Mahmud Abbas, hat laut einer Sprechererklärung am 12. Juli 2019 seine Bereitschaft erklärt, im Rahmen der international anerkannten Parameter Gespräche mit den USA fortzusetzen. 8. Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der vom Sondergesandten des VN-Menschenrechtsrats Michael Lynk konstatierten Defacto -Annektion von Teilen der Westbank durch Israel zu unternehmen (www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23765& LangID=E=)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 verwiesen. 9. Welche Vereinbarungsentwürfe mit welchen Inhalten sind der Bundesregierung aus den vergangenen Friedensverhandlungen bekannt, und welche Vorschläge zum Umgang mit Siedlungen wurden von palästinensischer und israelischer Seite bereits in den Verhandlungen akzeptiert? Der bisher erzielte Bestand an Vereinbarungen zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) geht überwiegend auf den sogenannten Oslo-Prozess zurück. Zu diesen sogenannten Osloer Verträgen gehören die Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung (sogenanntes Oslo-I- Abkommen, September 1993), die Protokolle über wirtschaftliche Beziehungen (Pariser Protokolle, April 1994), das Gaza-Jericho-Abkommen (Mai 1994), das Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen (sogenanntes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12718 Oslo-II Abkommen, September 1995) sowie die sogenannten Wye-Abkommen (Wye I: 1998; Wye II: 1999). Weiterführende Vermittlungsbemühungen, etwa die Erarbeitung einer „Road Map“ durch das Nahost-Quartett (Europäische Union, Russische Föderation, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinte Nationen ) im Jahre 2003, führten bislang weder zu verbindlichen Zwischenvereinbarungen über den Bestand der Osloer Verträge hinaus noch zu einer abschließenden Verhandlungslösung. Die letzten Direktverhandlungen beider Parteien fanden 2014 statt. Zur Frage des Umgangs mit Siedlungen wurde in den Gesprächen immer wieder auch die Möglichkeit eines Gebietstausches diskutiert, ohne dass es gelungen wäre, hier Einvernehmen zu erzielen. Für eine Gesamtübersicht über den Nahostfriedensprozess wird auf öffentlich verfügbare Quellen verwiesen, beispielsweise den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 20. Mai 2019 (Aktenzeichen WD 2 – 3000 – 053/19). 10. Zieht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Haltung im Nahostkonflikt Konsequenzen aus den Stimmen in der palästinensischen Gesellschaft, die in der Zweistaatenregelung keine politische Perspektive mehr sehen und die von den Staaten der EU den Einsatz der EU für die international anerkannten Rechte der Palästinenser unabhängig von einer Zweistaatenregelung fordern (Hugh Lovatt, European Council On Foreign Relations, May 28, 2019: The future of Palestine: Youth views on the two-state paradigm www.ecfr.eu/ article/commentary_the_future_of_palestine_youth_views_on_the_two_state_ paradigm)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Messerattacken (www.spiegel.de/politik/ausland/israel-toedliche-messerattacke-in-jerusalema -1198716.html) und Raketenbeschüssen (www.deutschlandfunk.de/gazastreifen -hamas-feuert-hunderte-raketen-auf-israel.1766.de.html?dram:article_ id=447929) durch Palästinenserinnen und Palästinenser auf israelische Zivilistinnen und Zivilisten ein, und welche Auswirkungen hat das auf die Aussichten eines neuerlichen Friedensprozesses auf israelischer Seite? Die Bundesregierung verurteilt Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung und den Staat Israel auf das Schärfste. Der Friedensprozess bedarf des gesellschaftlichen Zuspruchs auf beiden Seiten, um zu einer nachhaltigen Konfliktlösung zu führen. Die Aufstachelung zu Verherrlichung, Androhung und Anwendung von Gewalt behindern Bemühungen zur Versöhnung und zum Vertrauensaufbau. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Streit der PA mit Israel über die Überweisung der Steuereinnahmen im Hinblick auf das von ihr aufgestellte Ziel eines palästinensischen Staatsaufbaus (vgl. Antwort zu den Fragen 24 und 25 auf Bundestagsdrucksache 18/12023), und wie schätzt sie die Warnung des palästinensischen Premierministers hinsichtlich eines möglichen Kollapses der PA ein (vgl. www.nytimes.com/2019/06/05/world/ middleeast/palestinian-prime-minister-israel.html)? Die Bundesregierung beobachtet die anhaltende Aussetzung der israelisch-palästinensischen Finanzkooperation mit großer Sorge. Sie hat zu einer schweren Finanzkrise der Palästinensischen Behörde geführt, bedroht die Erbringung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen und wirkt sich einschränkend auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit aus. Die Bundesregierung setzt sich daher Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zusammen mit internationalen Partnern für eine zeitnahe und nachhaltige Lösung ein. 13. a) Wie viele palästinensische Gefangene in israelischen Gefängnissen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Gefangenenrenten von der PA, und um welche jährliche Summe handelt es sich dabei insgesamt? b) Wie viele Angehörige von sogenannten Märtyrern erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Transferzahlungen von der PA, und um welche jährliche Summe handelt es sich dabei insgesamt? c) Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Januar 2016 mit welchen Initiativen und bei welcher Gelegenheit der PA und den sie tragenden politischen Kräften vermittelt, dass Rentenzahlungen wegen Terrorismus an Gefangene oder Hinterbliebene von getöteten Terroristen inakzeptabel sind? 14. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung durch internationale Vermittlung eine Lösung dieses Streits herbeigeführt werden, und welche Maßnahmen hat sie dazu ergriffen? Die Fragen 13 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Angaben der Palästinensischen Behörde beziehen 11 500 Palästinenser eine Gefangenenrente über insgesamt 120 Mio. Euro. Der Haushalt der Palästinensischen Behörde für das Jahr 2017 sah insgesamt 293 Mio. Euro für Zahlungen an Gefangene und Hinterbliebene vor. Die Bundesregierung hat die Reformbedürftigkeit des über Jahre entstandenen Systems der Zahlungen an Gefangene wie Hinterbliebene in den letzten Jahren mehrfach auf verschiedenen Ebenen gegenüber der palästinensischen Seite angesprochen und wird dies weiter tun. Die Bundesregierung ist über ihr Vertretungsbüro in Ramallah sowie gemeinsam mit anderen europäischen Vertretungen in Jerusalem und Ramallah in regelmäßigen Gesprächen mit der Palästinensischen Behörde, um weitere Reformen des Systems von Zahlungen an Gefangene und Hinterbliebene zu erreichen. Das deutsche Vertretungsbüro und das französische Generalkonsulat haben dieses Thema zuletzt gemeinsam am 18. März 2019 mit dem designierten palästinensischen Premierminister, Mohammed Shtayyeh, erörtert . Ein weiteres Gespräch hierzu fand zwischen Premierminister Shtayyeh und Leiterinnen sowie Leitern der europäischen Vertretungen in Jerusalem und Ramallah am 16. April 2019 statt. 15. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Umstand bei, dass die PA den mutmaßlichen Architekten des Terrorattentats in München als Namensgebers eines Universitätsgebäudes in Jericho ehrt, und inwiefern sind für die Errichtung des Universitätsgebäudes in Jericho öffentliche Gelder aus Deutschland oder der EU verwendet worden? Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Terrorismus und seine Verherrlichung und spricht dies auch gegenüber der palästinensischen Führung an. Die Bundesregierung fördert die genannte Universität nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12718 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsätze israelischer Sicherheitskräfte in den A-Gebieten unter voller palästinensischer Autonomie (www.almonitor .com/pulse/originals/2018/12/israel-raid-palestine-ramallah-escalationviolence .html) und die in jüngster Zeit dabei dokumentierten Zusammenstöße mit palästinensischen Sicherheitskräften (www.jpost.com/Breaking- News/Fire-exchange-between-IDF-and-Palestinian-forces-in-Nablus- Report-592115)? Gemäß dem im September 1995 zwischen Israel und der PLO unterzeichneten Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gaza-Streifen (Oslo II), sind Einsätze israelischer Sicherheitskräfte auch in den palästinensischen Autonomiegebieten zulässig, sofern sie die Sicherheit Israels, insbesondere die Abwehr von Terrorismus, betreffen (vgl. Artikel X, XI-XIII und Anhang I). Die Bundesregierung geht davon aus, dass beide Seiten die im Sinne des Abkommens geschaffenen Koordinierungsmechanismen nutzen, um Missverständnissen vorzubeugen . 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 die Zahl der Übergriffe von Siedlerinnen und Siedlern auf Palästinenserinnen und Palästinensern und umgekehrt entwickelt (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/7980)? a) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die nach Presseberichten steigende Gewalt israelischer Siedlerinnen und Siedler gegenüber Palästinenserinnen und Palästinensern in der Westbank (www.washington post.com/world/middle_east/attacks-by-israeli-settlers-surge-as-west-banktensions -boil/2019/02/17/5c69f176-2a30-11e9-906e-9d55b6451eb4_story. html?noredirect=on&utm_term=.43922f5ce947)? Die Fragen 17 und 17a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet besorgt die Gewalt im Sinne der Fragestellung. Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) hat seit 2015 folgende Übergriffe dokumentiert (abrufbar unter www.ochaopt.org/data/casualties): Jahr 2016 2017 2018 2019 (Stand: 30.07.2019) Übergriffe gegen Palästinenserinnen und Palästinenser 80 123 64 Verletzte 51 76 120 62 Todesopfer k.A. 4 3 2 Übergriffe gegen Israelis 82 70 52 23 Verletzte 77 67 45 21 Todesopfer 5 3 7 2 GESAMT 150 175 87 Die Bundesregierung verurteilt jedwede Gewalt und Übergriffe auf beiden Seiten. Sie ist der Auffassung, dass die von israelischen Sicherheitskräften 2015 ergriffenen , aber inzwischen nicht mehr angewendeten Maßnahmen gegen gewalttätige Siedlerinnen und Siedler (unter anderem Ausweisungen aus dem Westjordanland ) sowie die im Januar 2019 abgezogene internationale Beobachtergruppe in Hebron (TIPH) eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Gewalttäterinnen und Gewalttäter hatten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass palästinensische und israelische Urheberinnen und Urheber dieser Gewaltakte gleiche Rechte im Prozess der Strafverfolgung erhalten? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die israelische Regierung in ausreichendem Maß ihrer Verpflichtung zum Schutz der Palästinenserinnen und Palästinenser in den besetzten Gebieten nach humanitärem Völkerrecht nachkommt, und wenn ja, inwiefern? Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die israelische Regierung gewährt in einem erheblichen Maß die externe und interne Sicherheit der Bevölkerung im Westjordanland sowie ein weitestgehend geordnetes Zivilleben. Aus Sicht der Bundesregierung widersprechen einzelne Maßnahmen der israelischen Regierung jedoch den geltenden Regeln des Humanitären Völkerrechts. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem der Ausbau und die Erweiterung israelischer Siedlungen in den besetzten Palästinensischen Gebieten. Die Bundesregierung betrachtet zudem den mangelhaften Rechtszugang der palästinensischen Bevölkerung mit Sorge. Die Bundesregierung hat sich diesbezüglich wiederholt für eine vollständige Umsetzung der relevanten Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ausgesprochen, etwa Resolution 2334 (2016), in denen Israel aufgefordert wird, seinen Verpflichtungen nach den rechtlichen Grundsätzen des Humanitären Völkerrechts vollumfänglich nachzukommen . 20. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Einstellung der US- Entwicklungszusammenarbeit in den palästinensischen Gebieten auf die dortige wirtschaftliche Entwicklung ein, und welche Auswirkungen hat die Politik der US-Administration nach Kenntnis der Bundesregierung auf die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit in dem Gebiet? Die USA waren bis einschließlich 2017 größter bilateraler Geber der Palästinensischen Behörde (mit jährlichen Gesamtmitteln in Höhe von ca. 230 Millionen Dollar) sowie des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA; ca. 360 Millionen Dollar im Jahr 2017). Für die staatliche US-Entwicklungszusammenarbeit über die „United States Agency for International Development“ (USAID) in den Schwerpunkten Bildung, Straßenbau, Wasserversorgung und Förderung privatwirtschaftlicher Entwicklung standen noch bis Jahresmitte 2019 Restmittel zur Verfügung. Die vollen Auswirkungen der fehlenden Folgefinanzierung werden daher erst in den kommenden Monaten sichtbar werden. Die Bundesregierung und weitere europäische Geber prüfen die Übernahme von bisher US-amerikanisch finanzierten Projekten, beispielsweise den Bau von Schulen. Ein vollständiger Ausgleich wird aber nicht gelingen. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Stopps der Sicherheitszusammenarbeit der PA mit der US-Regierung aufgrund des ATCA- Gesetzes für die Sicherheit in den palästinensischen Gebieten und in Israel? Die Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Palästinensischen Behörde und der US-Regierung wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis fortgesetzt, allerdings lehnt die Palästinensische Behörde wegen der neuen Gesetzgebung der USA eine Fortsetzung von Sicherheitsprojekten mit US-amerikanischer Finanzierung ab. Bisher sind aus der Gesetzgebung verursachte Folgen auch für die Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Palästinensischen Behörde und Israel nicht zu erkennen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12718 22. Welche Auswirkungen hat die ATCA-Gesetzgebung nach Kenntnis der Bundesregierung auf deutsche Nichtregierungsorganisationen, die politischen Stiftungen bzw. staatliche deutsche Entwicklungsagenturen wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den palästinensischen Gebieten und weltweit? Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine direkten Auswirkungen für die staatliche und nicht-staatliche Entwicklungszusammenarbeit oder die humanitäre Hilfe der Bundesregierung. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine systematisch aufbereiteten und belastbaren Erkenntnisse über die weltweiten Auswirkungen der ACTA-Gesetzgebung auf deutsche Nichtregierungs-organisationen , politische Stiftungen und staatliche deutsche Entwicklungsagenturen vor. 23. Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse des Workshops zum palästinensischen Wirtschaftsprogramm der USA in Bahrain ein? a) In welcher Form hat die Bundesregierung an dem Treffen teilgenommen? b) Welche politischen Schritte wären nach Ansicht der Bundesregierung nötig , um den Plan umzusetzen? c) Inwiefern setzt der Plan bei seinen Hilfs- und Investitionsversprechen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Zusammenarbeit mit Deutschland oder der EU, und inwiefern war die Bundesregierung in die Erstellung des Dokuments eingebunden? Die Fragen 23 bis 23c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung war nicht an der Vorbereitung der Veranstaltung „Peace to Prosperity“ in Bahrain (25. bis 26. Juni 2019) und des gleichnamigen Abschlussdokuments beteiligt. Die Bundesregierung war durch den Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts, den deutschen Botschafter im Königreich Bahrain sowie einem Referatsleiter im Bundesministerium der Finanzen bei der Veranstaltung vertreten. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, dass sie Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung begrüßt . Dabei hat sie stets darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Entwicklung von einer tragfähigen politischen Lösung begleitet werden muss, die die legitimen Interessen beider Seiten, Israels und der Palästinenser, und die international anerkannten Parameter zu einer Friedenslösung berücksichtigen muss. Die Bundesregierung stimmt sowohl ihre humanitären Leistungen zugunsten der palästinensischen Bevölkerung als auch Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit im sogenannten Ad-hoc-Verbindungskomitee (AHLC) eng mit anderen Gebern ab. Sie hat stets ihre Bereitschaft dazu erklärt, innerhalb dieser effizient arbeitenden Koordinierungsstruktur auch neue Vorhaben und Pläne zu erörtern. Weder die Europäische Union noch die Bundesregierung wurden bislang darum gebeten, die im oben genannten Dossier („Peace to Prosperity“) aufgelisteten Projekte zu finanzieren oder zu unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Sind der Bundesregierung die politischen Positionen der neuen palästinensischen Regierung unter Führung von Ministerpräsident Mohammad Shtayyeh bekannt, und wenn ja, wie ordnet sie diese im Kontext des Nahostkonflikts ein? Der Ministerpräsident der Palästinensischen Behörde, Mohammad Shtayyeh, hat öffentlich versichert, dass sich seine Regierung dem politischen Programm von Präsident Abbas verpflichtet fühlt. Dieses beinhaltet das Streben nach einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt, die Orientierung an der Friedensinitiative der Arabischen Liga und der palästinensischen Internationalisierungsstrategie . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. 25. Wie weit ist nach Einschätzung der Bundesregierung in der ungeregelten Nachfolgefrage für den palästinensischen Präsidenten Abbas das Potential für gewaltsame innerpalästinensische Auseinandersetzungen in der Westbank angelegt? Die Bundesregierung fordert eine Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien in der Palästinensischen Behörde. Nach der Auflösung des Legislativrats der Palästinensischen Behörde im Dezember 2018 ist der Handlungsbedarf noch dringlicher geworden. Transparente und demokratische Verfahren zur Besetzung von zentralen Führungsämtern würden erheblich zum gesellschaftlichen Rückhalt der palästinensischen Verwaltung beitragen. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in diesem Kontext zur steigenden Bewaffnung der Bevölkerung in der Westbank (www.al-monitor. com/pulse/originals/2019/06/west-bank-weapons-proliferation-murderrates -hamas-abbas.html), und inwiefern gehen Israel und die PA ihrer Einschätzung nach in ausreichendem Maß dagegen vor? Über den Umlauf von Waffen in der palästinensischen Bevölkerung liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Stärke von Hamas und Islamic Dschihad hinsichtlich politischer Organisationsstärke, Popularität und bewaffneter Strukturen in der Westbank? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 27. In welchem Maß geht von bewaffneten Gruppen in der Westbank derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bedrohung des Staates Israel aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten die israelischen Sicherheitsbehörden kontinuierlich und eng mit den Sicherheitskräften der palästinensischen Behörde bei der Vereitelung von bewaffneten Angriffen zusammen. Dennoch besteht das Risiko von Angriffen insbesondere durch Einzeltäterinnen und Einzeltäter fort. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12718 28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Freiheit der politischen Betätigung der Palästinenserinnen und Palästinenser in der Westbank, im Hinblick sowohl auf Einschränkungen durch die israelische Besatzung wie durch die palästinensischen Behörden? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext den Fall des Aktivisten Issa Amro, der sowohl durch die palästinensische wie die israelische Seite angeklagt wurde (www.amnesty.org/en/get-involved/take-action/w4r-israeloccupied -palestinian-territories-issa-and-farid/ und www.amnesty.org/en/ latest/news/2019/03/palestine-authorities-must-drop-charges-against-humanrights -defender-issa-amro-for-peaceful-criticism/)? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass die Arbeit für zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem hervorgehobenen Engagement für Menschenrechte und für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt in den letzten Jahren durch das Handeln beider Seiten erschwert wurde. Sie setzt sich im Rahmen sowohl von Regierungsgesprächen als auch von projektbezogener Unterstützung für den Schutz und die Erhaltung von Handlungsspielräumen der Zivilgesellschaft ein. Die Bundesregierung nimmt die Berichte von zivilgesellschaftlichen Gruppen über die Verfahren gegen Herrn Issa Amro besorgt zur Kenntnis. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 30 bis 31 verwiesen . 29. In wie vielen Fällen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten Übergriffe oder Sanktionen gegen Palästinenser, weil diese mit Israelis zusammenarbeiteten, Handel trieben oder anderweitig kooperierten ? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. 30. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechtslage von LGBTIQ im Westjordanland hinsichtlich Sicherheit und Freiheit sowie Gleichberechtigung im Familienrecht, aber auch hinsichtlich Versammlungs -, Meinungs- und Pressefreiheit aus? Auf der Grundlage des jordanischen Strafrechts von 1960 stehen homosexuelle Handlungen von Männern in den Palästinensischen Gebieten unter Strafe. In den letzten Jahren sind der Bundesregierung keine gerichtlichen Befassungen in diesem Bereich bekannt geworden. Die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTI- Personen in den Palästinensischen Gebieten ist gering. Eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und ein ungehindertes politisches Wirken von LGBTI sind nach Auffassung der Bundesregierung daher nicht gewährleistet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 31. Welche Beobachtungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung politischer Freiheiten im Verantwortungsbereich der PA seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12904 gemacht? Inwiefern hat die Bundesregierung angesichts der Sorge um die Angst der Palästinenserinnen und Palästinenser vor der eigenen Regierung (vgl. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage) Konsequenzen in ihrer Zusammenarbeit mit der PA gezogen? Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen hat sich die allgemeine Lage der Grundfreiheiten in den Palästinensischen Gebieten unter der Autonomieverwaltung der Palästinensischen Behörde in jüngster Zeit verschlechtert. In Meinungsumfragen bezeichnen Palästinenserinnen und Palästinenser vor allem das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12718 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausbleiben von Wahlen und das Fehlen einer handlungsfähigen, demokratisch legitimierten Legislative als wesentliche Beschränkung ihrer politischen Einflussmöglichkeiten . Die Bundesregierung betont gegenüber der Palästinensischen Behörde regelmäßig die wichtige Rolle einer handlungsfähigen und aktiven Zivilgesellschaft und setzt sich für den Schutz und die Erhaltung ihrer Handlungsräume ein, beispielsweise anlässlich der Regierungsverhandlungen zur deutschpalästinensischen Entwicklungszusammenarbeit im Dezember 2018 und der Regierungskonsultation im April 2019. Das deutsche Vertretungsbüro führt darüber hinaus regelmäßig bilateral und im Kreis der Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Gespräche zur Menschenrechtslage. Die projektbezogene Unterstützung der Bundesregierung leistet einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt und Schutz von Handlungsräumen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf den Abschnitt „Palästinensische Gebiete“ des 13. Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (Bundestagsdrucksache 19/7730 vom 13. Februar 2019). 32. Wie schätzt die Bundesregierung im Besonderen die Überwachung sozialer Medien durch die PA ein, wie sie beispielsweise der Anklage gegen Issa Amro zugrunde liegen? Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie mit den an derartigen Überwachungsaktivitäten beteiligten Behörden zusammenarbeitet oder sie finanziell unterstützt? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die Verhaftungen von Journalistinnen und Journalisten sowie von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern , die sich kritisch in sozialen Medien geäußert hatten. Das 2018 per Präsidialdekret erlassene Cyber-Strafrecht enthält Elemente, die in Fällen kritischer Berichterstattung zu Repressionen führen könnten und in der Folge Anreize zu verstärkter Selbstzensur gesetzt haben. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit findet keine Kooperation mit an Überwachungsaktivitäten beteiligten Behörden statt. Im Rahmen von Stabilisierungsprojekten in Krisen- und Konfliktgebieten, die im Auftrag des Auswärtigen Amts durchgeführt werden, führt die Bundesregierung präventive Stabilisierungs-Risiko-Analysen durch, um dem Anspruch des „Do-No-Harm“- Ansatzes bei allen Vorhaben systematisch nachzukommen. Darüber hinaus sind die Regelungen der EU und Sanktionsregime der Vereinten Nationen für alle Formen der Zusammenarbeit verbindlich. 33. Welche Schlüsse leitet die Bundesregierung aus dem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch über systematische Menschenrechtsverletzungen der PA ab (www.hrw.org/de/news/2018/10/23/palaestinabehoerden -zerschlagen-kritik)? Die Beobachtungen des Berichts von „Human Rights Watch“ waren Gegenstand sowohl von Gesprächen zwischen dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah und palästinensischen Behörden als auch von gemeinsamen Konsultationen der Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten und der Palästinensischen Behörde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12718 34. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der EU mit den im genannten Report kritisierten Sicherheitsorganen der PA zusammen, und inwiefern hat sie aus den Vorwürfen Konsequenzen für diese Zusammenarbeit gezogen? Auf die Antwort zu Frage 32 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 35. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung von Human Rights Watch an, dass es sich bei dem Verhalten der PA um ein vor dem Internationalen Strafgerichtshof justiziables Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln könnte? Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eröffnete am 16. Januar 2015 vorläufige Ermittlungen zur Situation in Palästina, die gegenwärtig andauern. Die Bundesregierung kommentiert laufende Verfahren grundsätzlich nicht. 36. Welche Auswirkungen haben die Einschränkungen politischer Rechte durch die PA für die Aussicht auf eine demokratische Entwicklung in den palästinensischen Gebieten und eine friedliche Einigung des israelisch-palästinensischen Konflikts durch eine Zweistaatenregelung? Auf die Antworten zu den Fragen 28 und 31 wird verwiesen. Die Bundesregierung betrachtet eine Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit im Handeln der Palästinensischen Behörde als einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung eines unabhängigen, zusammenhängenden, souveränen und lebensfähigen Staates Palästina im Rahmen einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung. 37. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12904 (vgl. insb. Fragen 13 und 14) die Unabhängigkeit der palästinensischen Justiz und die Praxis der Gewaltenteilung entwickelt? Die Umsetzung der von der Palästinensischen Behörde am 15. Juli 2019 erlassenen Präsidialdekrete zur Justizreform wird von der Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern aufmerksam begleitet. Insgesamt schwächen sowohl die Entwicklungen im Justiz- als auch im Legislativsektor das System der Gewaltenteilung und führen zu einer zunehmenden Machtkonzentration in der Exekutive . 38. Welche politischen Auswirkungen hat die Auflösung der palästinensischen gesetzgebenden Versammlung auf den Nahostkonflikt, und wird sich die Bundesregierung für Neuwahlen einsetzen? Eine langfristig tragfähige Verhandlungslösung des Nahostkonflikts erfordert nach Auffassung der Bundesregierung eine geeinte, handlungsfähige und demokratisch legitimierte palästinensische Führung als Verhandlungspartnerin. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung gegenüber der palästinensischen Führung für Fortschritte im inner-palästinensischen Versöhnungsprozess sowie für freie und demokratische Wahlen zum Legislativrat der Palästinensischen Behörde ein. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333