Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1272 19. Wahlperiode 19.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/707 – Verfassungskrise in der Republik Moldau und die EU V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. November 2014 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau das Parlament ihres Landes. Mit fast 21 Prozent der Stimmen und 25 Mandaten wurde die Sozialistische Partei (PSRM) stärkste Kraft. Zweitstärkste Partei wurde die Liberaldemokratische Partei (PLDM) mit ca. 20 Prozent und 23 Parlamentssitzen. Auf Platz drei folgten die Partei der Kommunisten der Republik Moldau (PCRM) mit über 17 Prozent (21 Mandate), die Demokratische Partei (PDM) mit fast 16 Prozent und die Liberale Partei (PL) mit mehr als 9 Prozent. Damit verfügten die drei „Pro-EU-Parteien“ PLDM und PDM über einen gemeinsamen Stimmenanteil von 45 Prozent und insgesamt 55 von insgesamt 101 Mandaten im Parlament: PLDM 23, PDM 19, PL 13 Mandate (http://cec.md/r/r/). Für Irritationen sorgte, dass drei Tage vor der Wahl die Partei „Patria“ (Heimat) verboten wurde, weil sie vermeintlich aus Russland finanziert wurde. Ihr wurden in Umfragen bis zu 18 Prozent vorhergesagt (www.faz.net/aktuell/politik/ ausland/europa/russland-behindert-moldauer-bei-parlamentswahlen-in-moldau- 13295288.html). Die Zulassung der Scheinpartei „Kommunistische Partei der Reformer Moldaus“, einer weithin unbekannten Partei, deren Name demjenigen der in Moldau traditionell starken Kommunistischen Partei stark ähnelt und die außerdem auf den Wahlzetteln mit demselben Kürzel (PCRM) und demselben Logo (Hammer und Sichel) wie diese, könnte einzig aus dem Grund erfolgt sein, der Kommunistischen Partei Stimmen wegzunehmen. Mit knapp unter 5 Prozent blieb sie zwar unter der Sperrklausel. Sie „stahl der Kommunistischen Partei und damit dem EU-skeptischen Spektrum allerdings wertvolle Stimmen – mutmaßlich durch gezielt provozierte Verwechslung“ (www.german-foreignpolicy .com/de/fulltext/59013). Mit dem Antritt der Pro-EU-Koalition aus Demokraten, Liberalen und Liberaldemokraten haben kriminelle Phänomene erschreckend zugenommen (www. faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/moldaus-diktator-vlad-plahotniuc-in-derkritik -14059073-p2.html). „80 Prozent der Banken und Versicherungsgesellschaften seien seither ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen, an die 20 Mrd. Dollar über unterschiedliche Transaktionen gewaschen worden. Dies alles mit denselben Methoden und zum Nutzen derselben Leute. Plahotniuc hatte bereits Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1272 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode beim ersten Antritt einer Pro-EU-Koalition im Jahr 2009 die Chance ergriffen, die sich ihm nach dem Sturz Voronins bot. Die drei proeuropäischen Parteien vereinbarten in einer Geheimklausel zum Koalitionsvertrag, den Staat unter sich aufzuteilen. Die Republik Moldau erlebte eine bisher nicht gekannte Politisierung aller öffentlichen Ämter. Dabei sicherte sich die Demokratische Partei die Generalstaatsanwaltschaft, die Antikorruptionsbehörde, den Geheimdienst ISS, die Nationalbank und die Finanzaufsichtsbehörde. Plahotniuc besetzte die Schlüsselpositionen dieser Institutionen mit seinen Verwandten, Freunden und Gewährsleuten. An der Spitze der Hackordnung stand nunmehr Plahotniuc“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/moldaus-diktator-vlad-plahotniucin -der-kritik-14059073-p2.html). Ende 2016 fanden Präsidentschaftswahlen in der Republik Moldau statt, die der Kandidat Igor Dodon gewann, der durch die PSRM unterstützt wird (www.edemocracy .md/elections/presidential/2016/). Er ist damit der erste Präsident seit 1997, der wieder direkt von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt wurde (www.zeit.de/politik/ausland/2016-11/igor-dodon-moldau-praesidentenwahl). Mit seiner Wahl stehen sich nicht wie sonst üblich Regierung und Opposition gegenüber, sondern Regierung und Präsident – eine Art Kohabitation auf Moldauer Art (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2017, „Moldauer Kohabitation “). Denn bereits als Präsidentschaftskandidat hatte er die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) angekündigt, einem Zusammenschluss der Staaten Russland, Weißrussland , Kasachstan, Armenien und Kirgistan, unterzeichnen zu wollen (www. zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/der-moldauische-praesident-dodonund -sein-russisches-vorbild/). Auch die neben der einseitigen EU-Anbindung von der derzeitigen Regierung angestrebte NATO-Annäherung wird vom Präsidenten abgelehnt (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2017, „Moldauer Kohabitation “). Der Präsident der Republik Moldau, Igor Dodon, hat der EU schwere Versäumnisse bei der Kontrolle von millionenschweren Finanzhilfen für sein Land vorgeworfen . So habe die EU die Republik Moldau zwischen 2007 und 2015 mit mehr als 782 Mio. Euro unterstützt, die allerdings zur Hälfte in dunklen Kanälen verschwunden bzw. durch „[k]orrupte Mitglieder der verschiedenen angeblich proeuropäischen Regierungen in meinem Land“ gestohlen wurden. „Ich habe das mehrfach in meiner früheren Funktion als Parteichef der Sozialisten gegenüber Vertretern aus Brüssel angesprochen, aber die zuständigen EU-Kommissare haben sich nicht darum gekümmert“ (www.welt.de/politik/ausland/article1 63405602/Wir-haben-uns-auf-den-Westen-konzentriert-Ein-grosser-Fehler.html). Im Oktober des vergangenen Jahres fällte das Verfassungsgericht ein laut Experten „hochkontroverses Urteil“, dass das Gericht das Staatsoberhaupt suspendieren könne, wenn dieser zwei Mal die Nominierung von Regierungsmitgliedern blockieren würde (jamestown.org/program/moldovan-president-igor-dodonsuspended -constitutional-court/). Anfang Januar 2018 hatte das Verfassungsgericht der Republik Moldau Dodons Vollmachten vorübergehend ausgesetzt und reagierte damit auf die Weigerung des Präsidenten, die Ernennung mehrerer Minister aus dem EU-freundlichen Lager zu bestätigen. Ende Dezember 2017 hatte Dodon die Nominierung der sieben Kabinettsmitglieder durch den EU-freundlichen Regierungschef Pavel Filip blockiert. Auch hier galt dem Gericht zufolge , dass der Staatschef nur einmal sein Veto einlegen dürfe (AFP vom 5. Januar 2018). Parlamentspräsident Andrian Candu unterzeichnete daraufhin anstelle des Staatsoberhauptes zwei Dokumente der Regierung. Ernannt wurden fünf neue Minister sowie zwei neue Vize-Ministerpräsidenten. Unterschrieben wurde zudem ein Mediengesetz, das unter anderem die Übertragung von politischen TV- und Radio-Sendungen aus Russland verbietet. Präsident Dodon hatte beide Vorhaben mehrfach abgelehnt. Das Verfassungsgericht hatte Anfang Januar entschieden, ihm für die Umsetzung seine Vollmacht kurzzeitig zu entziehen . Als Grund gaben die Richter an, dass der Präsident jeweils nur einmal ein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1272 Gesetz ablehnen könne und nicht mehrfach. Die Sozialisten drohten mit Massenprotesten . Dodon rief seine Anhänger aber über Facebook auf, die Regierung stattdessen bei der Parlamentswahl abzustrafen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 stehen in Moldau Wahlen an (dpa vom 10. Januar 2018). Laut Experten „besteht die Gefahr, dass die Regierung die Wahlen fälschen wird“ (www.ardmediathek.de/radio/Europa-heute-Deutschlandfunk/Richtungsstreitin -der-Republik-Moldau-/Deutschlandfunk/Audio-Podcast?bcastId=35236298 &documentId=49216164). Bereits im Juli 2017 erklärte das Verfassungsgericht ein von Dodon für September 2017 angekündigtes Referendum für verfassungswidrig. Per Volksentscheid wollte der Staatschef unter anderem darüber abstimmen lassen, ob er künftig das Recht erhält, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Zudem wollte er das Parlament von 101 auf 71 Abgeordnete reduzieren. Eine Bündelung vieler Themen in einem Referendum sei nicht möglich, entschied das Gericht . Der Präsident kritisierte dies als anmaßend und kündigte an, andere Gelegenheiten für ein Referendum zu suchen (dpa vom 27. Juli 2017). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 7, 8, 10 und 11 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Verfassungsgericht der Republik Moldau nach Artikel 135 der Verfassung aus sechs Richtern besteht, die für sechs Jahre ernannt werden, wobei das Parlament, die Regierung und der Oberste Magistratsrat jeweils zwei Richter ernennen? Artikel 135 der Verfassung der Republik Moldau ist bezüglich der Frage nicht einschlägig. Laut Artikel 136 besteht das Verfassungsgericht aus sechs Richtern, die jeweils zu einem Drittel durch das Parlament, die Regierung und den Obersten Rat der Magistratur für eine Dauer von sechs Jahren ernannt werden. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, wann die Richter des Verfassungsgerichts zuletzt ernannt wurden? Vier Richter wurden 2013, je einer 2016 bzw. 2017 ernannt. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Tudor Panţîru, der dem Verfassungsgericht seit Februar 2013 angehörte, ist am 31. Januar 2018 zurückgetreten. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort zu den 7, 8, 10 und 11 als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1272 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob infolge der Ernennung der Richter des Verfassungsgerichts durch Parlament, Regierung und Obersten Magistratsrat das Verfassungsgericht politisch kontrolliert und damit nur bedingt unabhängig ist? Gemäß Artikel 6 der Verfassung der Republik Moldau sind die Legislative, die Exekutive und die Judikative voneinander getrennt und arbeiten bei der Ausführung ihrer Befugnisse im Rahmen der Bestimmungen der Verfassung zusammen. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die mehrmalige Suspendierung des Präsidenten der Republik Moldau durch das Verfassungsgericht , damit die Regierung Entscheidungen umsetzen kann, international einmalig ist (ipn.md/en/politica/88646)? Über hinreichende Erkenntnisse um eine Bewertung im Sinne der Fragestellung vornehmen zu können, verfügt die Bundesregierung nicht. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Verfassung der Republik Moldau Festlegungen darüber trifft, wie oft der Präsident die Ernennung von Regierungsmitgliedern ablehnen darf bzw. kann? Die Verfassung der Republik Moldau regelt nicht, ob bzw. wie oft der Staatspräsident der Republik Moldau die Ernennung von Regierungsmitgliedern ablehnen darf. Jedoch legt Artikel 93 Absatz 2 fest, dass der Präsident vor der Ausfertigung von Gesetzen das Recht hat, diese bei Bedenken einmal an das Parlament zurückzugeben . Falls das Parlament an der Verabschiedung des Gesetzes festhält, muss es der Präsident ausfertigen. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob nach der Verfassung der Republik Moldau der Präsident Befugnisse in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung und Sicherheit hat und inwieweit sich die Befugnisse in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung und Sicherheit mit denen der Regierung überschneiden bzw. sich von ihnen abgrenzen? Laut Artikel 96 (1) der Verfassung der Republik Moldau ist die Regierung mit der Umsetzung der Innen- und Außenpolitik betraut. Laut Artikel 86 kann der Präsident offizielle Verhandlungen führen und internationale Verträge abschließen , die dann dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden. Laut Artikel 87 (1) ist der Präsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte mit weiteren daraus resultierenden Befugnissen im Bereich Verteidigung und Sicherheit. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass der moldauische Oligarch Vlad Plahotniuc, Vorsitzender der regierenden Demokratischen Partei (PDM), maßgeblich Einfluss auf das Verfassungsgericht ausübt (www.ardmediathek.de/radio/Europa-heute- Deutschlandfunk/Richtungsstreit-in-der-Republik-Moldau-/Deutschlandfunk/ Audio-Podcast?bcastId=35236298&documentId=49216164)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1272 8. Inwieweit hat die Bundesregierung aktuelle Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), welche Rolle der Oligarch Vlad Plahotniuc, der nicht nur Vorsitzender der regierenden PDM, sondern auch schwerreicher Geschäftsmann und Medienmogul ist, als Drahtzieher bei dem sogenannten Milliardenraub spielte, bei dem von 2012 bis 2014 mehr als 1 Mrd. Euro aus moldauischen Banken verschwanden (www.spiegel.de/politik/ausland/moldau-praesidentbeklagt -verlust-von-hunderten-millionen-an-eu-geldern-a-1141914.html)? Bezüglich der Fragen 7 und 8 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank im Jahr 2014 der damaligen moldauischen Regierung empfohlen haben, die Banken, die in den Bankenskandal Ende 2014 verwickelt waren, und bei dem etwa 1 Mrd. US-Dollar (rund ein Siebtel der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes) aus dem moldauischen Bankensystem „verschwanden“, mit einem „Bail-out“ zu retten (jamestown.org/program/moldovas-foreign-policy-disarray/)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass es dem Vorsitzenden der PDM, Vlad Plahotniuc, gelungen ist, eine weitgehende Kontrolle über Parlamentsmehrheit und Regierung, staatliche Institutionen, administrative Ressourcen und Medien zu erlangen (www. kas.de/wf/de/33.48747/)? 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass es der PDM im Parlament gelungen ist, die bei den vergangenen Wahlen errungenen 19 Sitze auf inzwischen 40 zu erweitern, weil Abgeordneten Geld oder Posten angeboten wurden (www.stuttgarter-nachrichten.de/ inhalt.reportage-aus-moldawien-das-armenhaus-europas-blutet-aus-page1.7 8d509b7-7700-44ee-93eb-afd1f89852c8.html)? Bezüglich der Fragen 10 und 11 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von Vlad Plahotniuc im Rahmen einer Pressekonferenz als „Stärkung des technokratischen und professionellen Charakters der Regierungsmannschaft“ bezeichnete Regierungsumbildung als Versuch zu sehen, den wahltaktischen Eindruck einer (partei-)politisch unabhängigen Regierung vor dem Hintergrund der für Ende 2018 geplanten Parlamentswahlen zu sehen (www.kas.de/moldau/de/ publications/51173/)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. 13. Inwieweit dient nach Kenntnis der Bundesregierung das neu geschaffene Amt eines Vizepremierministers für Europäische Integration vordergründig wahltaktischen Erwägungen und dazu, die nationale und internationale Sichtbarkeit des ehemaligen Premierministers Iurie Leanca, Vorsitzender der Europäischen Volkspartei der Moldau (PPEM), zu erhöhen sowie ihm eine Chance zu bieten, sich so im Blick auf die anstehenden Wahlen gegenüber vermeintlich „pro-russischen“ Kontrahenten zu profilieren (www.kas. de/moldau/de/publications/51173/)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1272 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was die moldauische Regierung unternommen hat, um die Mängel bei den vergangenen Parlamentswahlen – bei welchen die Bundesregierung die Kritik seitens der Organisation für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (O- SZE)/des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrecht (ODIHR) und der Venedig-Kommission zur Kenntnis genommen hatte (Bundestagsdrucksache 18/3790) – zu beseitigen? 15. Welche konkreten Punkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung an der im Juli 2017 vom Parlament beschlossenen Änderung des Wahlrechts von der Venedig-Kommission kritisiert (www.kas.de/moldau/de/publications/ 51173/)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Venedig-Kommission des Europarats (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) und das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE- ODIHR) rieten in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 19. Juni 2017 (www. venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2017)012-e) grundsätzlich von der Einführung des gemischten Wahlsystems ab, da es keine ausreichende gesellschaftliche Diskussion hierüber gegeben habe. Darüber hinaus kritisieren die Venedig-Kommission und OSZE-ODIHR, im spezifischen Länderkontext könne die Reform negative Auswirkungen in den Wahlkreisen haben, da unabhängige Kandidaten Beziehungen zu Geschäftsleuten oder anderen interessengeleiteten Personen entwickeln könnten. Auch fehlten Kriterien zur Bestimmung von Wahlkreisen in der Region Transnistrien und im Ausland. Die Kompetenzen der Zentralen Wahlkommission zur Bestimmung der Wahlkreise beruhten zudem auf vagen Kriterien, die anfällig für politische Einflussnahme seien. Gleichwohl verabschiedete das Parlament am 20. Juli 2017 das Gesetz Nummer 154, das die Einführung eines neuen gemischten Wahlsystems vorsieht. Die Regierung der Republik Moldau teilte zugleich mit, dass sie den überwiegenden Teil der technischen Empfehlungen von Venedig-Kommission und OSZE-ODIHR in das neue Wahlgesetz übernommen habe. Dazu gehörten nach Aussage der Regierung unter anderem ein 40 Prozent-Mindestanteil von Frauen auf den Parteilisten und eine Integritäts-Überprüfung für alle Kandidaten. In einer gemeinsamen Erklärung vom 21. Juli 2017 schlossen sich die Hohe Vertreterin der EU Federica Mogherini und der EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes Hahn den von der Venedig-Kommission und OSZE-ODIHR vorgebrachten Bedenken an. Die Venedig-Kommission äußerte sich am 1. März 2018 zur Umsetzung der Wahlrechtsreform. Sie kritisierte, dass die Regierung der Empfehlung, die Wahlrechtsreform nicht umzusetzen, nicht gefolgt war. Allerdings sei ein Großteil der übrigen Empfehlungen umgesetzt worden, unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Bestimmung der Wahlkreise und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils unter den Kandidatinnen und Kandidaten für die Direktwahlkreise . 16. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderung des Wahlrechts und das umstrittene Mediengesetz – das unter anderem die Übertragung von politischen TV- und Radio-Sendungen aus Russland verbietet und nach der Weigerung des Präsidenten Dodon vom Parlamentspräsidenten Andrian Candu unterzeichnet wurde (dpa vom 10. Januar 2018) – Maßnahmen , die vordergründig dem Machterhalt der PDM dienen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1272 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die EU die finanzielle Unterstützung von Justizreformen wegen fehlender Fortschritte eingestellt hat (www.kas.de/moldau/de/publications/51173/)? Die EU hat angesichts fehlender Fortschritte im Justizsektor in den Jahren 2014 bis 2015 die noch ausstehende Tranche für Budgethilfe im Justizbereich von 28 Mio. Euro 2016 bisher nicht ausgezahlt (siehe auch Verlautbarung der EU- Delegation: https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/33723/ moldova-eu-cuts-budget-support-programme-justice-reforms_en). 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Zustimmung zur EU in der Republik Moldau auf 38 Prozent – 2007 habe sie noch bei 70 Prozent gelegen – nicht zuletzt deshalb gesunken ist, weil das Geld bei den Menschen nicht angekommen ist und die verschiedenen „prowestlichen“ Regierungen in Korruptionsskandale verwickelt waren (www.welt.de/politik/ausland/article163405602/Wir-haben-uns-auf-den- Westen-konzentriert-Ein-grosser-Fehler.html)? Laut einer Umfrage des in Washington D. C. ansässigen „International Republican Institute“ (IRI) betrug die Zustimmung zu einem EU-Beitritt im Jahr 2009 70 Prozent. Im September 2014 beliefen sich die Zustimmungswerte laut einer IRI-Umfrage noch auf 46 Prozent (sie waren damit höher als die Zustimmungswerte zur Euroasischen Wirtschaftsunion mit 42 Prozent). Im Oktober 2015 ging die Zustimmung zur EU nach Bekanntwerden der Ausmaße eines Bankenskandals (Überleitung von rund 1 Mrd. Euro aus drei moldauischen Banken auf Offshore -Konten) auf 38 Prozent zurück. Aus Sicht der Bundesregierung hat es zumindest eine zeitliche Korrelation zwischen diesem Bankenskandal und den abfallenden Zustimmungswerten zur EU gegeben. Laut Umfragen von IRI vom Oktober 2017 erhöhte sich die Zustimmung zur EU wieder auf 49 Prozent. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Maßnahmen und Projekte und deren Finanzierung, die die Europäische Union in den vergangenen drei Jahren ergriffen hat (bitte entsprechend den Jahren die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/ -partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln), um daran zu arbeiten, gegenüber der moldauischen Öffentlichkeit die Unterstützung durch die EU und die Mitgliedstaaten und die Chancen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens noch besser kenntlich zu machen (Bundestagsdrucksache 18/11652)? Die EU-Delegation in Chisinau führt verschiedene Programme durch, um die Sichtbarkeit der Vorteile des Assoziierungsabkommens zu erhöhen. Im Rahmen eines entsprechenden zweijährigen Programms in Höhe von 1,9 Mio. Euro wurde durch die EU-Delegation im 2. Halbjahr 2017 eine Kampagne in den Sozialen Medien durchgeführt, bei der in kurzen Video-Clips die wirtschaftlichen Vorteile der Zusammenarbeit mit der EU dargestellt wurden. Dabei wurden auch einige deutsche Unternehmen mit Direktinvestitionen in der Republik Moldau vorgestellt . Die EU „East Stratcom Task Force“ ließ 2017 zwei Umfragen zu Mediennutzung , politischen Einstellungen etc. bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen durchführen und stellte die Ergebnisse in Chisinau vor. Am lokalen Europatag in der Republik Moldau (Samstag nach dem 9. Mai) organisiert die EU-Delegation seit mehreren Jahren eine große öffentlichkeitswirksame Veranstaltung, an der sich die Auslandsvertretungen der EU-Mitgliedstaaten mit Ständen und Programmelementen beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1272 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren ergriffen (bitte entsprechend den Jahren die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln), um daran zu arbeiten, gegenüber der moldauischen Öffentlichkeit die Unterstützung durch die EU und die Mitgliedstaaten und die Chancen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens noch besser kenntlich zu machen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11652)? Die deutsche Botschaft Chisinau stimmt sich zu Projektförderungen beispielsweise in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildungseinrichtungen oder Infrastrukturmaßnahmen eng mit der EU-Delegation vor Ort ab. Zur stärkeren Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU-Delegation und den EU-Mitgliedstaaten sowie zur Erhöhung der Sichtbarkeit der einzelnen Maßnahmen wurde im Jahr 2015 ein „Joint Programming Process “ geschaffen (siehe https://eeas.Euroopa.eu/delegations/moldova/40535/eudelegation -republic-moldova-together-eu-member-states-and-switzerland-presentedfirst _en). 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die US-amerikanische Entwicklungshilfeorganisation USAID in den vergangenen drei Jahren Beihilfen für die „Zivilgesellschaft“ ausgeschrieben hat, um eine „positive öffentliche Wahrnehmung“ der Vorteile des EU-Abkommens mit der Republik Moldau zu verstärken, und somit für EU-Public-Relations in dem osteuropäischen Land zahlt (derstandard.at/2000008719631/Moldau-will-wegen- Russland-keinen-Nato-Beitritt)? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt die amerikanische Entwicklungshilfeorganisation USAID die Zivilgesellschaft in der Republik Moldau. Entsprechende e Programme von USAID zielen unter anderem auch auf Aufklärung zur EU-Integration. Näheres unter http://fhi360.md/. 22. Wie sind aktuell die beschlossene Personalobergrenze und die aktuelle personelle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM Moldau/Ukraine) (bitte aufschlüsseln nach Bundes- und Länderpolizistinnen/Länderpolizisten)? 23. Wie haben sich die Personalobergrenze und die personelle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der EUBAM Moldau/Ukraine seit Beginn der Mission im November 2005 entwickelt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung beschloss 2005, sich mit bis zu 15 Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und des Zolls an der EUBAM Moldau/Ukraine zu beteiligen . Bezüglich der Entwicklung sowie der detaillierten Darstellung der personellen Beteiligung wird auf die Antworten der Bundesregierung im Rahmen der regelmäßigen Quartalsanfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt vom 22. November 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/115, Antwort zu Frage 1) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1272 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob nach dem Amtsantritt des Präsidenten Igor Dodon im Dezember 2016 die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) im April 2017 der Republik Moldau den Beobachterstatus in ihren Reihen zugebilligt hat? Im März 2017 hat Präsident Dodon schriftlich den Höchsten Eurasischen Wirtschaftsrat um die Festlegung des Verfahrens zur Gewährung eines Beobachterstatus bei der EAWU Wirtschaftsunion für die Republik Moldau gebeten. Dieser wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung von der Regierung der Republik Moldau bisher nicht beantragt. 25. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Kooperation zwischen Moldau und der EAWU die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau nicht gefährden würde (www.zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/der-moldauische-praesidentdodon -und-sein-russisches-vorbild/)? Eine Kooperation zwischen der Republik Moldau und der EAWU steht laut öffentlichen Äußerungen von Mitgliedern der moldauischen Regierung, jenseits der Absichtserklärungen des Staatspräsidenten, aktuell nicht zur Debatte. Zu hypothetischen Szenarien äußert sich die Bundesregierung nicht. 26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland moldauischen Unternehmen in 2017 den Zugang zum russischen Markt erleichterte und sämtliche „illegalen Gastarbeiter“, die gegen russisches Aufenthaltsrecht verstoßen haben, amnestierte (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2017, „Moldauer Kohabitation“)? Im März 2017 wurde fünf Weinproduzenten der Republik Moldau die Ausfuhr ihrer Güter in die Russische Föderation wieder gestattet. Für zwei weitere Betriebe wurde die zur Ausfuhr in die Russische Föderation vorgesehene Produktpalette erweitert. Ebenfalls im März wurde nach Auskunft der russischen Migrationsbehörde ca. 250 000 Bürgern aus der Republik Moldau, die gegen Aufenthaltsbestimmungen verstoßen und ihren ständigen Aufenthalt in der Russischen Föderation haben, die Möglichkeit eingeräumt, ihren Aufenthaltsstatus zu legalisieren . Das gleiche galt für weitere ca. 17 500 moldauische Staatsbürger, die wegen Verletzung von Aufenthaltsbestimmungen nicht mehr in die Russische Föderation einreisen konnten. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über bereits erfolgte Auszahlungen der Tranchen für die im Juli 2016 zwischen den moldauischen Behörden und des IWF vereinbarte auf drei Jahre ausgelegte Erweiterte Kreditfazilität und Erweiterte Fondsfazilität in Höhe von 178,7 Mio. US-Dollar (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/04/12/moldovafinancial -assistance/)? Im November 2016 hat das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine kombinierte „Extended Fund Facility“ (EFF) und „Extented Credit Facility“ (ECF) in Höhe von 129,4 Mio. SZR (Sonderziehungsrechte, ca. 161,6 Mio. Euro) mit einer Laufzeit von drei Jahren beschlossen. Mit Abschluss der Kreditvereinbarungen wurden 26 Mio. SZR (ca. 32,7 Mio. Euro) ausgezahlt. Die 1. Programmüberprüfung wurde im April 2017 erfolgreich abgeschlossen und ermöglichte die Auszahlung von 15,7 Mio. SZR (ca. 19,7 Mio. Euro). Nach der 2. Programmüberprüfung wurde im Dezember 2017 eine weitere Tranche in Höhe von 15,7 Mio. SZR (ca. 18,7 Mio. Euro) ausgezahlt. Die bisherigen Gesamtauszahlungen im Rahmen der Vereinbarung belaufen sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1272 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode somit auf rd. 57,4 Mio. SZR (ca. 71,1 Mio. Euro). Die Sonderziehungsrechte (SZR) sind die Rechnungseinheit des IWF; der Wert eines SZR entspricht dem Marktwert eines Währungskorbs bestehend aus US-Dollar (USD), chinesischen Renminbi (RMB), Euro (EUR), Britischem Pfund (GBP) und Japanischem Yen (JPY). Die Umrechnung von SZR in Eurounterliegt Wechselkursschwankungen und erfolgte zum aktuellen Kurs des jeweiligen Auszahlungstages. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verhandlungsstand bezüglich des Ersuchens der Republik Moldau vom August 2015 an die EU um eine ergänzende Hilfe zur im Juli 2016 zwischen den moldauischen Behörden und des IWF getroffenen Vereinbarung, das im März 2016 wiederholt wurde, wobei sich die EU-Botschafter am 12. April 2017 auf die Verhandlungsposition des Rates einigten, bis zu 100 Mio. Euro als EU-Hilfe bereitzustellen , davon 60 Mio. Euro als Darlehen und 40 Mio. Euro in Form von Zuschüssen (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/ 04/12/moldova-financial-assistance/)? Gemäß Artikel 212 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden die Makrofinanzhilfen (MFH) nach Vorschlag der EU-Kommission jeweils im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU erlassen. Die Mitgliedstaaten und so auch die Bundesregierung waren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in den Abstimmungsprozess eingebunden und hatten zu jeder Zeit Kenntnis über den aktuellen Stand des Verfahrens. Der Bundestag wurde durch den Berichtsbogen 5383/17 (gemäß Anlage zu § 6 Absatz 2 EUZBBG und Ziffer II. 3. der Anlage zu § 9 EUZBLG) vom 1. Februar 2017 über den Vorschlag der EU-Kommission informiert. Im September 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat auf Basis des Kommissionsvorschlag das neue EU-Makrofinanzhilfeprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für die Republik Moldau, davon 60 Mio. Euro als mittelfristiges Darlehen und 40 Mio. Euro als Zuschuss beschlossen (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union L 242/14 vom 20. September 2017, S. 14-21). Die MFH soll in drei Tranchen bereitgestellt werden. Jede der drei Tranchen wird nur ausgezahlt, wenn die Republik Moldau die politischen Vorbedingungen (unter anderem wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips, Achtung der Menschenrechte ) erfüllt, zufriedenstellende Fortschritte im IWF-Programm erzielt werden und die Konditionalitäten der Grundsatzvereinbarung erfüllt sind. In der Grundsatzvereinbarung zwischen der EU und der Republik Moldau, die am 24. November 2017 nach Konsultation der Mitgliedstaaten unterschrieben wurde, werden konkrete haushalts-, finanz- und wirtschaftspolitische Strukturreformen zur nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft des Landes festgelegt. Die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst prüfen die Erfüllung dieser Vorbedingungen und die Erreichung dieser Ziele in regelmäßigen Abständen . Vor Auszahlung der vorgesehenen Tranchen überprüft die EU-Kommission , dass die vorgesehenen Konditionalitäten der Grundsatz-vereinbarung erfüllt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1272 29. Wie viele Pflegekräfte mit moldauischer Staatsangehörigkeit nach Klassifikation der Berufe (KldB) waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland als sozialversicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigte tätig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5794) (bitte entsprechend den Jahren aufschlüsseln )? Im Juni 2017 waren nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland in den Berufsgruppen „Gesundheits- und Krankenpflege u. a.“ und „Altenpflege“ insgesamt 277 Personen mit Staatsangehörigkeit der Republik Moldau sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 56 Personen geringfügig beschäftigt. Weitere Angaben können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1272 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage zu Frage 29 Deutschland (Arbeitsort) 30. Juni 2015 103 118 11 20 10 16 30. Juni 2016 106 153 15 16 12 21 30. Juni 2017 116 161 13 18 9 16 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte in Deutschland mit der Staatsangehörigkeit der Republik Moldau und der ausgeübten Tätigkeit als Pflegekraft (KldB 2010) Staatsangehörigkeit Stichtag darunter nach der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010) darunter nach der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010) 813 Gesundh., Krankenpfl., Rettungsd. Geburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh., Krankenpfl., Rettungsd. Geburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh., Krankenpfl., Rettungsd. Geburtsh. 821 Altenpflege mit Staatsangehörigkeit der Republik Moldau darunter nach der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333