Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12722 19. Wahlperiode 27.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Udo Theodor Hemmelgarn, Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12169 – Förderung von E-Autos – Zukunft des E-Auto-Standorts Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit vielen Jahren werden Elektroautos (E-Autos) bzw. die dazugehörende Technologie in Deutschland gefördert. Die Bundesregierung hat sich mit der Schaffung des Beratungsgremiums Nationale Plattform Elektromobilität (NPE), einem Zusammenschluss von Vertretern aus Industrie, Wirtschaft und Politik zur Förderung der Elektromobilität, bereits 2010 ambitionierte Ziele zum Ausbau der Elektromobilität gesetzt. Bis 2020 sollen 1 Million elektrisch betriebene Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein (https://bit.ly/2FtHbkp). In dem Regierungsprogramm Elektromobilität aus dem Jahr 2011 wurden E- Autos sogar als mittelfristige Stromspeicher angesehen, um Strom aus erneuerbarer Energie zu speichern und wieder rückzuspeisen, und so „in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten“ (Regierungsprogramm Elektromobilität , S. 5, www.bmbf.de/files/programm_elektromobilitaet(1).pdf). In dem Regierungsprogramm wird das Jahr 2017 als das Jahr anvisiert, in welchem der „Markthochlauf“ beginnen sollte und die Leitlinie, wonach „.Deutschland […] sich nicht nur zu einem „Leitmarkt Elektromobilität“ entwickeln, sondern mit Innovationen im Bereich Fahrzeuge, Antriebe und Komponenten sowie der Einbindung der Fahrzeuge in die Strom- und Verkehrsnetze künftig auch als ein „Leitanbieter Elektromobilität“ etablieren [sollte]“ (ebd., S. 7). Seit 2016 subventionieren Bund und Hersteller den Kauf der meisten Elektroautos sowie Pkws mit Brennstoffzelle mit insgesamt 4 000 Euro pro Fahrzeug, Plug-in-Hybride werden mit 3 000 Euro gefördert. Die Prämie, die es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gibt, ist nun bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert worden. Die Hälfte des jeweiligen Betrags übernehmen die Autohersteller . Gedeckelt ist der Fördertopf bei einer Gesamtsumme von 1,2 Mrd. Euro. Auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Für batterieelektrische Fahrzeuge , die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Für Dienstwagen gilt seit 2019 ein weiteres Privileg: Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden pauschal nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert. Auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden (https://bit.ly/ 2M7Qskd). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12722 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Bereich der E-Autos hat die Bundesregierung bis 2016 insgesamt 1,5 Mrd. Euro in die sogenannte Marktvorbereitungsphase investiert (siehe Bundestagsdrucksache 18/8828). Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) aus dem Jahr 2015 hat man E-Autos gegenüber anderen Antrieben mit weiteren Vorteilen versehen (etwa beim Parken, Fahren auf Busspuren und ähnliche Maßnahmen). Laut den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren zum Stichtag 1. Januar 2019 83 175 Fahrzeuge mit Elektromotor zugelassen (https://bit.ly/ 2WLqaIk). Die Zahl der Elektroautos erreicht somit nicht mal 10 Prozent des genannten „politischen Zieles“ der Bundesregierung – 1 Million zugelassene E-Autos bis 2020 (Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität aus dem Jahr 2009). Laut den Daten des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) waren 2018 laut den Zulassungszahlen von E-Autos nach Hersteller die meisten Autos von Tesla, BYD, Nissan und BAC (https://bit.ly/2KwS3SL). Dass Deutschland beim E-Auto weit davon entfernt ist, Leitanbieter oder Leitmarkt zu sein, zeigt auch ein Blick auf die Zulassungszahlen nach Ländern: Die Tabelle führt China mit 1,3 Millionen neu zugelassenen Elektroautos an. Am 24. Juni 2019 gab es im Kanzleramt einen weiteren sogenannten Autogipfel . Laut Medienberichten wird an einem „Masterplan“ für E-Autos gearbeitet. Tagesschau.de (https://bit.ly/2WZWgQr) zitierte Bernhard Mattes (VDA). Der habe gesagt, dass der Masterplan alles Erforderliche klären soll, um die Lade- Infrastruktur so auszubauen, dass bis 2030 7 bis 10,5 Millionen E-Fahrzeuge auf der Straße sein könnten. Zuvor berichtete „DER SPIEGEL“ (https://bit.ly/ 2XmdZpL), dass BMW in einem Papier die Bundesregierung auffordert, eine „ganzheitliche Förderkulisse“ für E-Autos zu beschließen, um Deutschland „an die Spitze der Bewegung“ zu setzen. BMW wolle, so „DER SPIEGEL“, den Preis von Ladestrom durch steuerliche Erleichterungen senken. Jeder Halter eines E-Autos solle außerdem das Recht erhalten, Ladestecker in seiner Garage zu installieren, auch wenn diese gemeinschaftlich genutzt wird. Zudem soll BMW vorschlagen, einen Mindestanteil an elektrifizierten Stellplätzen in Parkhäusern vorzuschreiben. Der Preis fürs Parken ließe sich dann je nach Schadstoffausstoß variieren. 1. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich verfehlten selbstgesetzten Ziele in Bezug auf die Anzahl der zugelassenen E-Autos bis 2020 (1 Million vs. 83 175 + X; siehe Vorbemerkung der Fragesteller, vorletzter Absatz)? Welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Korrektur der Ziele? Im Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2009 das Ziel definiert, dass bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren sollen. Das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen wird nach der Prognosen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) voraussichtlich im Jahr 2022 erreicht. Hierfür nennt die NPE in ihrem Fortschrittsbericht von 2018 verschiedene Gründe. Dazu zählen unter anderem die mangelnde Verfügbarkeit von Fahrzeugmodellen, die spätere Umsetzung des Förderprogramms zum Aufbau der Ladeinfrastruktur, fehlende rechtliche Rahmenbedingungen und die zeitliche Verzögerung bei der Implementierung des Umweltbonus. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung, hält vor diesem Hintergrund an dem Kernanliegen des 2020-Ziels fest und will möglichst viele Elektroautos auf die Straße bringen. Industrie und Bundesregierung müssen ihre Anstrengungen fortsetzen und gegebenenfalls anpassen, um hier erfolgreich zu sein. Drucksache 19/12722 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12722 Die Bundesregierung weitet die Förderung der Elektromobilität aus. So hat das Bundeskabinett z. B. den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. 2. Ist die Bundesregierung, in Anbetracht der Zahlen, dass sich unter den Top- 10-Zulassungszahlen von E-Autos nach Hersteller im Jahr 2018 nur zwei deutsche Autohersteller befinden (BMW, VW) und diese erst ab Rang fünf zu finden sind, immer noch der Ansicht, dass „Deutschland im Jahr 2020 sowohl Leitanbieter als auch Leitmarkt für Elektromobilität“ sein wird (vgl. NSR, S. 23; siehe Vorbemerkung der Fragesteller, vorletzter Absatz bzw. die Zahlen des ZSW)? Die Bundesregierung hält an dem Ziel, Deutschland zu einem Leitmarkt und zu einem Leitanbieter für Elektromobilität zu entwickeln, fest. Hinweis: Laut Zwischenbilanz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Antragstand vom 31. Juli 2019 zum Umweltbonus befinden sich unter den Top 10 der Anträge je Hersteller fünf deutsche Hersteller, darunter auch der Spitzenreiter hinsichtlich der Antragszahlen (www.bafa.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Energie/emob_zwischenbilanz.pdf;jsessionid=ABADA0A47EC F43CD0E1ADE82171FE691.1_cid387?__blob=publicationFile&v=46). 3. Welche Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem „Hinterherhinken “ Deutschlands sowohl für die deutsche Wirtschaft – insbesondere für die Automobil-Branche und Zuliefererindustrie? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Bürger bzw. für die Arbeitsplätze im Inland? Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich? Im Jahr 2018 wurden laut Zulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes in Deutschland 67.504 elektrifizierte Pkw (36 062 batterie-elektrische Fahrzeuge und 31 442 Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge) erstmals neu zugelassen, das entspricht einem Anteil von 2 Prozent an allen in diesem Jahr neu zugelassenen Pkw. Dieser Anteil liegt auf gleicher Höhe wie der europäische Durchschnitt. Unter den Top 10 des Jahres 2018, aufgeteilt nach Marken, waren alle deutschen Konzernmarken vertreten. Insgesamt stammen 51 Prozent aller in 2018 erstmals neu zugelassenen elektrifizierten Pkw in Deutschland von deutschen Konzernmarken, im westeuropäischen Markt lag der Anteil 2017 bei 53 Prozent. Das bestehende Maßnahmenbündel der Bundesregierung ist daran ausgerichtet, Deutschland zu einem Leitmarkt und zu einem Leitanbieter für Elektromobilität zu entwickeln und wird in diesem Sinne kontinuierlich angepasst. Die Empfehlungen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität bilden einen wichtigen Beitrag. 4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, letzter Absatz) genannten Forderungen von BMW, insbesondere a) den Preis von Ladestrom durch steuerliche Erleichterungen zu senken (falls diese Forderung unterstützt wird, wie will die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen ausgleichen, aus welchen Mitteln), b) jeder Halter eines E-Autos solle das Recht erhalten, Ladestecker in seiner Garage zu installieren und Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12722 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12722 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) einen Mindestanteil an elektrifizierten Stellplätzen in Parkhäusern vorzuschreiben und den Preis fürs Parken je nach Schadstoffausstoß zu variieren ? Das Positionspapier von BMW enthält eine Vielzahl interessanter Vorschläge, die beraten und auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden. 5. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für E-Autos für die Jahre 2025 (2030) ff. gesetzt? Gibt es angestrebte Richtwerte bezüglich der Zulassungszahlen für E-Autos – vergleichbar mit dem Ziel von 1 Million E-Autos bis 2020? Gibt es bereits Details zu dem genannten „Masterplan“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, letzter Absatz)? Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist es erforderlich, dass bei Pkw in erheblichem Umfang elektrische Antriebstechnologien eingesetzt werden. Die Bundesregierung befürwortet vor diesem Hintergrund die Aussage von Bundesminister Andreas Scheuer, dass bis 2030 insgesamt mindestens sieben bis zehn Millionen batterieelektrisch angetriebene Pkw und bis zu 500 000 elektrische Nutzfahrzeuge benötigt werden. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Industrie, Netzbetreibern und Verbraucherverbänden im Rahmen einer konzertierten Aktion „Zukunft des Automobilstandortes Deutschland“ einen „Masterplan Ladeinfrastruktur“. Details liegen noch nicht vor. 6. Welche weiteren Gesetzentwürfe bzw. Förderprojekte sind derzeitig noch in Planung, die die Materie des E-Autos betreffen bzw. E-Autos fördern sollen? Ziel der Bundesregierung ist es, in großem Umfang CO2-arme Pkw auf die Straße zu bringen. Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann, werden derzeit im Kabinettausschuss Klimaschutz, dem sog. Klimakabinett, beraten. Die Weiterentwicklung der Förderung der Elektromobilität ist u. a. Gegenstand dieser noch laufenden Beratungen. 7. Ab welchem Marktumfang bzw. nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung einen „Markthochlauf“ für E-Autos? Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das anvisierte Ziel vom Markthochlauf im Jahr 2017 (vgl. Regierungsprogramm Elektromobilität aus dem Jahr 2011) erreicht worden ist? Wenn nein, wieso ist die Erreichung dieses Ziels nach Ansicht der Bundesregierung gescheitert? Hat die Bundesregierung diesbezüglich eine Studie zur Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, wieso nicht? Nach Ansicht der Bundesregierung wurde das Ziel des Markthochlaufs im Jahr 2017 erreicht. Die Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge überstieg im Laufe des Jahres 2017 die Zahl von 100 000 Fahrzeugen (batterie-elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge). Zudem hatten verschiedene Hersteller eine wachsende Zahl von E-Fahrzeugen im Angebot. Drucksache 19/12722 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12722 8. Mit dem Erreichen welcher Maßstäbe (Marktumfang etc.) sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Förderungen für E-Autos entfallen und dem freien Markt überlassen werden? Eine Festlegung der Bundesregierung hierzu ist bislang nicht erfolgt. 9. Wie viele der 83 175 zugelassene E-Autos sind nach Zahlen des KBA an Privatpersonen und in wie vielen Fällen gewerblich bzw. an juristische Personen zugelassen? In wie vielen Fällen der an Privatpersonen zugelassenen E-Autos handelt es sich um das erstzugelassene Auto? Wie viele der privaten Halter von zugelassenen E-Autos haben ihre Adresse in einer Großstadt (ab 100 000 Einwohner; bitte die Zahlen für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 – soweit verfügbar, getrennt in einer Tabelle aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage verwiesen. 10. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien vor über die sozio-ökonomische Struktur der Käufer von E-Autos (z. B. Statistiken über Alter, das Einkommen usw. der jeweiligen Käufer)? Aktuelle Studien oder Untersuchungen über die sozio-ökonomische Struktur der Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Ist die Bundesregierung immer noch der Ansicht, dass E-Autos als mittelfristige Stromspeicher angesehen werden können, um Strom aus erneuerbaren Energien zu speichern und wieder rückzuspeisen, und so „in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten“ können (Regierungsprogramm Elektromobilität, S. 5)? Die Bundesregierung setzt im Strommarkt auf einen technologieoffenen Wettbewerb der Speicher- und Flexibilitätsoptionen. Elektroautos sollte grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden ihre Speicherfähigkeit auf den Strommärkten anzubieten. Ob und in welchem Umfang zeitversetztes Laden bzw. auch Rückspeisung dann tatsächlich erfolgt, sollte den Marktakteuren überlassen werden. Bei Netzengpässen ist eine netzdienliche Steuerbarkeit entscheidend, damit das Netz effizient ausgelastet und gleichzeitige Ladevorgänge netzverträglich verteilt werden können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12722 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12722 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien in die E-Autos eingespeist und wieder, als erneuerbarer Strom, zurückgespeist wird? Ist der Bundesregierung die Tatsache bewusst, dass die zertifizierten Grünstrom -Lieferverträge lediglich auf dem Papier zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen und in der Praxis der normale Strommix geliefert wird? Wie will die Bundesregierung eine „Doppelbuchung“ im Falle des rückgespeisten Stroms aus einem E-Auto, das nochmals als erneuerbarer Strom in die Energie- bzw. Strombilanz fließt bzw. als solches verbucht wird, obwohl es de facto originär aus fossilen Brennstoffen stammt (deutscher Strommix), verhindern? Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energien unterscheidet sich physikalisch nicht von Strom, der nicht aus erneuerbaren Energien stammt. Es ist physikalisch unmöglich, Strom, der aus dem Stromnetz bezogen wird, einer Erzeugungsquelle zuzuordnen. Beim Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien ist sichergestellt, dass in der Menge, in der Strom aus dem Stromnetz entnommen wird, auch Strom aus erneuerbaren Quellen dem Stromnetz zugeführt wird. Der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix steigt nach den Zielen der Bundesregierung beständig an. Drucksache 19/12722 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Quelle: Statistische Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamts insgesamt darunter neu zugelassenePkw auf den selben Halter Deutschland 25.502 15.485 10.001 5.043 16 davon Großstädte (insgesamt) 10.403 8.273 2.121 1.158 9 Aachen 133 114 19 7 - Augsburg 84 68 16 10 - Bergisch Gladbach 21 14 7 2 - Berlin 1.445 1.240 205 105 - Bielefeld 94 62 32 18 - Bochum 92 56 36 10 - Bonn 82 59 23 15 - Bottrop 16 7 9 3 - Braunschweig 279 258 21 11 - Bremen 247 215 32 24 - Bremerhaven 17 15 2 2 - Chemnitz 58 45 13 4 - Cottbus 27 23 4 1 - Darmstadt 50 40 10 6 - Dortmund 110 65 45 24 - Dresden 146 113 33 11 - Duisburg 31 13 18 8 - Düsseldorf 179 133 46 30 - Erfurt 44 28 16 8 - Erlangen 41 28 13 10 - Essen 110 77 33 15 - Frankfurt am Main 370 310 60 36 - Freiburg im Breisgau 101 77 24 15 - Fürth 51 30 21 12 - Gelsenkirchen 42 33 9 6 - Göttingen - - - - - Gütersloh 30 15 15 4 - Hagen 42 23 19 6 - Halle an der Saale 26 18 8 4 - Hamburg 858 677 174 119 7 Hamm 27 13 14 10 - Hannover 266 230 36 26 - Heidelberg 42 22 20 11 - Heilbronn 41 30 11 7 - Herne 12 9 3 3 - Hildesheim 32 27 5 4 - Ingolstadt 82 66 16 5 - Jena 16 14 2 1 - Karlsruhe 132 99 33 14 - Kassel 73 48 25 13 - Kiel 55 36 19 8 - Koblenz 24 16 7 4 1 Köln 766 689 77 37 - Krefeld 39 20 19 10 - Leipzig 142 114 28 13 - Leverkusen 15 10 5 1 - Lübeck 41 26 15 8 - Ludwigshafen am Rhein 109 99 10 8 - Magdeburg 32 23 9 3 - Mainz 57 34 23 9 - Mannheim 100 82 18 11 - Moers 17 9 8 5 - Mönchengladbach 35 20 15 6 - Mülheim an der Ruhr 23 13 10 5 - München 1.202 1.019 182 123 1 Münster 86 61 25 13 - Neuss 40 29 11 5 - Nürnberg 149 93 56 26 - Oberhausen 18 5 13 7 - Offenbach am Main 57 51 6 4 - Oldenburg in Oldenburg 45 31 14 2 - Osnabrück 74 63 11 7 - Paderborn 38 20 18 8 - Pforzheim 43 31 12 5 - Potsdam 31 21 10 6 - Recklinghausen 14 7 7 4 - Regensburg 76 54 22 8 - Remscheid 17 12 5 1 - Reutlingen 46 24 22 9 - Rostock 20 16 4 1 - Saarbrücken 51 30 21 11 - Salzgitter 24 16 8 5 - Siegen 25 16 9 2 - Solingen 63 50 13 8 - Stuttgart 602 460 142 91 - Trier 24 18 6 3 - Ulm 53 41 12 8 - Wiesbaden 105 65 40 27 - Wolfsburg 375 371 4 1 - Wuppertal 72 39 33 19 - Würzburg 49 25 24 6 - sonstiges Bundesgebiet 15.099 7.212 7.880 3.885 7 Gebiet privat Bestand am 1. Januar 2016 gewerblich unbekanntInsgesamt davon Anlage zu 19/12169 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12722 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. insgesamt darunter neu zugelassenePkw auf den selben Halter Deutschland 34.022 18.772 15.236 8.030 14 davon Großstädte (insgesamt) 12.634 9.312 3.319 1.795 3 Aachen 165 126 39 16 - Augsburg 109 83 26 15 - Bergisch Gladbach 36 18 18 9 - Berlin 1.668 1.352 316 157 - Bielefeld 164 116 48 25 - Bochum 112 58 54 24 - Bonn 114 69 45 23 - Bottrop 20 9 11 4 - Braunschweig 242 205 37 20 - Bremen 235 188 47 29 - Bremerhaven 28 21 7 4 - Chemnitz 81 62 19 8 - Cottbus 17 12 5 1 - Darmstadt 66 46 20 15 - Dortmund 140 74 66 37 - Dresden 205 156 49 21 - Duisburg 43 21 22 10 - Düsseldorf 259 187 72 49 - Erfurt 74 53 21 9 - Erlangen 59 34 25 15 - Essen 155 104 51 25 - Frankfurt am Main 410 319 91 51 - Freiburg im Breisgau 129 91 38 23 - Fürth 61 37 24 14 - Gelsenkirchen 58 43 15 10 - Göttingen 40 20 20 15 - Gütersloh 39 17 22 7 - Hagen 55 32 23 8 - Halle an der Saale 37 25 12 8 - Hamburg 956 705 250 154 1 Hamm 41 20 21 15 - Hannover 266 210 56 36 - Heidelberg 53 26 27 15 - Heilbronn 51 33 18 9 - Herne 18 12 6 4 - Hildesheim 28 22 6 4 - Ingolstadt 67 43 24 12 - Jena 26 22 4 1 - Karlsruhe 172 116 56 27 - Kassel 87 50 37 17 - Kiel 64 42 22 12 - Koblenz 34 23 10 6 1 Köln 506 389 117 60 - Krefeld 51 27 24 13 - Leipzig 170 120 50 25 - Leverkusen 20 9 11 3 - Lübeck 62 40 22 10 - Ludwigshafen am Rhein 230 216 14 10 - Magdeburg 47 30 17 8 - Mainz 83 41 42 19 - Mannheim 128 103 25 13 - Moers 22 12 10 5 - Mönchengladbach 53 32 21 8 - Mülheim an der Ruhr 35 18 17 10 - München 1.570 1.288 281 181 1 Münster 123 79 44 26 - Neuss 44 31 13 8 - Nürnberg 237 137 100 51 - Oberhausen 27 12 15 9 - Offenbach am Main 53 46 7 5 - Oldenburg in Oldenburg 67 40 27 7 - Osnabrück 91 67 24 16 - Paderborn 65 33 32 15 - Pforzheim 64 44 20 8 - Potsdam 57 34 23 12 - Recklinghausen 20 12 8 3 - Regensburg 135 97 38 17 - Remscheid 25 12 13 4 - Reutlingen 62 30 32 18 - Rostock 33 25 8 2 - Saarbrücken 79 45 34 17 - Salzgitter 28 20 8 5 - Siegen 34 22 12 5 - Solingen 88 67 21 14 - Stuttgart 814 592 222 125 - Trier 31 25 6 3 - Ulm 81 62 19 10 - Wiesbaden 134 73 61 37 - Wolfsburg 410 396 14 8 - Wuppertal 104 53 51 27 - Würzburg 67 31 36 14 - sonstiges Bundesgebiet 21.388 9.460 11.917 6.235 11 Gebiet Bestand am 1. Januar 2017 gewerblich privat unbekanntInsgesamt davon Drucksache 19/12722 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. insgesamt darunter neu zugelassenePkw auf den selben Halter Deutschland 53.861 27.225 26.618 15.674 18 davon Großstädte (insgesamt) 18.743 12.756 5.984 3.707 3 Aachen 242 173 69 40 - Augsburg 145 102 43 26 - Bergisch Gladbach 59 27 32 15 - Berlin 2.007 1.433 572 335 2 Bielefeld 389 305 84 47 - Bochum 194 108 86 46 - Bonn 165 98 67 39 - Bottrop 35 11 24 13 - Braunschweig 254 186 68 42 - Bremen 264 197 67 38 - Bremerhaven 43 31 12 6 - Chemnitz 100 71 29 16 - Cottbus 27 14 13 7 - Darmstadt 111 70 41 30 - Dortmund 224 115 109 67 - Dresden 300 220 80 41 - Duisburg 75 32 43 20 - Düsseldorf 404 270 134 99 - Erfurt 115 86 29 16 - Erlangen 95 46 49 28 - Essen 234 136 98 57 - Frankfurt am Main 527 357 170 113 - Freiburg im Breisgau 207 145 62 43 - Fürth 102 58 44 33 - Gelsenkirchen 64 38 26 21 - Göttingen 68 32 36 28 - Gütersloh 61 24 37 16 - Hagen 102 66 36 17 - Halle an der Saale 54 38 16 12 - Hamburg 1.387 920 467 332 - Hamm 71 37 34 26 - Hannover 376 274 102 70 - Heidelberg 94 53 41 26 - Heilbronn 77 49 28 17 - Herne 40 25 15 8 - Hildesheim 63 41 22 18 - Ingolstadt 210 164 46 26 - Jena 48 38 10 7 - Karlsruhe 274 178 96 54 - Kassel 113 53 60 32 - Kiel 128 74 54 34 - Koblenz 53 32 20 10 1 Köln 750 550 200 122 - Krefeld 75 34 41 24 - Leipzig 302 220 82 45 - Leverkusen 53 22 31 17 - Lübeck 97 56 41 21 - Ludwigshafen am Rhein 247 219 28 15 - Magdeburg 96 66 30 13 - Mainz 148 72 76 46 - Mannheim 178 127 51 30 - Moers 44 16 28 17 - Mönchengladbach 86 48 38 18 - Mülheim an der Ruhr 80 38 42 34 - München 2.287 1.766 521 349 - Münster 196 105 91 64 - Neuss 90 57 33 24 - Nürnberg 399 243 156 92 - Oberhausen 42 16 26 19 - Offenbach am Main 76 62 14 9 - Oldenburg in Oldenburg 108 68 40 16 - Osnabrück 127 85 42 32 - Paderborn 120 54 66 32 - Pforzheim 96 67 29 17 - Potsdam 96 53 43 29 - Recklinghausen 37 19 18 10 - Regensburg 200 137 63 33 - Remscheid 38 20 18 8 - Reutlingen 91 43 48 31 - Rostock 54 32 22 11 - Saarbrücken 109 56 53 30 - Salzgitter 39 19 20 9 - Siegen 50 33 17 11 - Solingen 196 150 46 30 - Stuttgart 1.193 785 408 251 - Trier 52 37 15 10 - Ulm 108 71 37 21 - Wiesbaden 234 122 112 74 - Wolfsburg 639 615 24 17 - Wuppertal 186 86 100 67 - Würzburg 123 60 63 38 - sonstiges Bundesgebiet 35.118 14.469 20.634 11.967 15 Gebiet Bestand am 1. Januar 2018 gewerblich privat unbekanntInsgesamt davon Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12722 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. insgesamt darunter neu zugelassenePkw auf den selben Halter Deutschland 83.175 39.372 43.776 27.876 27 davon Großstädte (insgesamt) 27.802 17.939 9.855 6.509 8 Aachen 320 198 122 71 - Augsburg 212 143 69 44 - Bergisch Gladbach 94 36 58 34 - Berlin 2.713 1.759 952 629 2 Bielefeld 706 562 140 82 4 Bochum 333 187 146 98 - Bonn 226 111 115 77 - Bottrop 61 16 45 31 - Braunschweig 352 229 123 95 - Bremen 390 264 126 78 - Bremerhaven 56 37 19 12 - Chemnitz 151 88 63 38 - Cottbus 31 17 14 7 - Darmstadt 224 153 71 51 - Dortmund 383 182 201 123 - Dresden 431 307 124 74 - Duisburg 147 69 78 49 - Düsseldorf 567 347 220 167 - Erfurt 159 111 48 29 - Erlangen 138 59 79 50 - Essen 373 191 182 120 - Frankfurt am Main 821 571 250 175 - Freiburg im Breisgau 315 210 105 77 - Fürth 142 70 72 51 - Gelsenkirchen 114 63 50 38 1 Göttingen 116 55 61 48 - Gütersloh 106 38 68 38 - Hagen 130 74 56 32 - Halle an der Saale 79 51 28 19 - Hamburg 2.233 1.483 750 530 - Hamm 119 47 72 58 - Hannover 452 297 155 110 - Heidelberg 138 79 59 39 - Heilbronn 121 65 56 38 - Herne 63 36 27 15 - Hildesheim 85 51 34 25 - Ingolstadt 972 907 65 46 - Jena 79 57 22 15 - Karlsruhe 342 193 149 89 - Kassel 168 67 101 61 - Kiel 223 121 102 70 - Koblenz 76 45 30 20 1 Köln 820 515 305 201 - Krefeld 121 51 70 46 - Leipzig 608 476 132 80 - Leverkusen 112 43 69 43 - Lübeck 197 124 73 41 - Ludwigshafen am Rhein 281 242 39 23 - Magdeburg 181 112 69 50 - Mainz 225 107 118 68 - Mannheim 263 175 88 56 - Moers 63 20 43 27 - Mönchengladbach 167 87 80 49 - Mülheim an der Ruhr 156 63 93 73 - München 3.122 2.326 796 530 - Münster 314 171 143 109 - Neuss 136 79 57 40 - Nürnberg 575 341 234 137 - Oberhausen 79 31 48 33 - Offenbach am Main 106 80 26 18 - Oldenburg in Oldenburg 171 86 85 49 - Osnabrück 191 123 68 50 - Paderborn 189 86 103 61 - Pforzheim 140 90 50 33 - Potsdam 162 82 80 55 - Recklinghausen 54 24 30 17 - Regensburg 282 182 100 59 - Remscheid 61 30 31 20 - Reutlingen 141 66 75 55 - Rostock 84 52 32 21 - Saarbrücken 145 71 74 45 - Salzgitter 46 21 25 11 - Siegen 77 44 33 25 - Solingen 172 101 71 49 - Stuttgart 1.590 960 630 391 - Trier 86 54 32 20 - Ulm 183 109 74 49 - Wiesbaden 360 186 174 114 - Wolfsburg 683 644 39 28 - Wuppertal 330 162 168 120 - Würzburg 168 77 91 60 - sonstiges Bundesgebiet 55.373 21.433 33.921 21.367 19 Gebiet Bestand am 1. Januar 2019 Insgesamt davon gewerblich privat unbekannt Drucksache 19/12722 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333