Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1274 19. Wahlperiode 16.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/980 – Ausschreibungsverfahren des Bundesforschungsministeriums zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Bekanntmachung vom 23. Oktober und 8. November 2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Website eine Ausschreibung zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt “ (vgl. www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html). Stichtag der Bewerbungsfrist ist laut Website des BMBF der 1. März 2018. In dem Ausschreibungstext heißt es zu den Zielen der aufzubauenden Forschungseinrichtung : „Die Aufgaben und Zielstellungen des ‚Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt‘ umfassen im Wesentlichen die folgenden Aspekte: Identifizierung und interdisziplinäre Analyse der aktuellen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt relevanten gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen sowie ihrer historischen Wurzeln. Zusammenführung und Weiterentwicklung bereits vorhandenen Wissens, insbesondere zu problematischen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts. Untersuchung und Operationalisierung des Begriffs ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ mit dem Ziel der Entwicklung eines übergreifenden Konzepts sowie aussagekräftiger Indikatoren. Austausch und Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit der Zivilgesellschaft und der politischadministrativen Praxis. Maßnahmen der Politik- und Gesellschaftsberatung.“ Des Weiteren heißt es in dem Ausschreibungstext: „Durch Mobilität – räumlich, im Lebenslauf und im Generationenwechsel – und inner-gesellschaftliche Diversität werden Zugehörigkeiten zu einer Region (‚Heimat‘), einer sozialen Schicht oder einer Herkunft (Milieu) relativiert. (...) Vorgesehen ist die Förderung von bis zu zehn Institutionen, die sich in einer Verbundstruktur, bestehend aus Partnern auch an verschiedenen Standorten, zusammenschließen, um gemeinsam die Forschung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine neue Grundlage zu stellen und praxisrelevante Vorschläge zu erarbeiten. Antragstellende müssen über nachgewiesene wissenschaftliche Exzellenz und ein sichtbares Profil in einem oder mehreren einschlägigen Themenfeldern der Förderrichtlinie verfügen. (...) Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden wissenschaftliche Einrichtungen mit einschlägigem Forschungsprofil aufgerufen, sich in einem wettbewerblichen Verfahren am Aufbau eines dezentralen Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beteiligen. Die Stärkung der universitären Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1274 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Forschungslandschaft ist ein besonderes Anliegen der Fördermaßnahme.“ Antragsberechtigt seien „Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die den Zuwendungszweck und die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.“ In der Antwort der Bundesregierung vom 28. März 2017 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Bundesregierung auf die Frage, welche Fachleute bei der Eingrenzung der „forschungsleitenden Fragestellungen “ unterstützen und ein wissenschaftsbasiertes Konzept erarbeiten würden, angegeben: „Der Auswahlprozess von Expertinnen und Experten für das geplante Fachgespräch im BMBF läuft zurzeit. Üblicherweise werden Fachgespräche zur Vorbereitung von Fördermaßnahmen vom BMBF unter Mitwirkung des jeweiligen Fachprojektträgers vor- und aufbereitet“ (Bundestagsdrucksache 18/11663). Auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 27. April 2017 hat das Bundesforschungsministerium erklärt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten Forschungsbedarfe und Forschungsperspektiven im Themenfeld ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ sowie Umsetzungsmöglichkeiten erörtern. Ein Gespräch hierzu findet am 21. April 2017 statt“ (Bundestagsdrucksache 18/12165). Auf die Frage, ob dem Antrag ein Konzept zugrunde lag, antwortete die Bundesregierung: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 10. November 2016 die Erhöhung des Titels ‚sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung‘ im Einzelplan 30 unter anderem mit der Bemerkung beschlossen: ‚Gründung eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ an einer sächsischen Universität mit dem Ziel die Einwanderungs- und Integrationspolitik an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlichem Engagement und politisch-administrativer Praxis mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Ankunftsgesellschaft zu erforschen‘“ (ebd.). 1. Wie definiert das Bundesforschungsministerium den Begriff „Heimat“, und welchen Heimatbegriff legt das Bundesforschungsministerium der Ausschreibung mit welcher Begründung zugrunde? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verwendet den Begriff „Heimat“ im Kontext der genannten Ausschreibung als sozialwissenschaftliches Konstrukt, dessen Ausdifferenzierung der Wissenschaft obliegt. 2. Welche Kriterien gelten für den Nachweis der in der Ausschreibung geforderten „wissenschaftlichen Exzellenz“, und welche Stelle in und/oder außerhalb des BMBF definiert diese auf welcher Grundlage (bitte unter Angabe und Begründung aller Kriterien, die für den Nachweis bzw. die Beurteilung wissenschaftlicher Exzellenz herangezogen werden)? Die Bewertung „wissenschaftlicher Exzellenz“ wird durch ein unabhängiges Expertengremium vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1274 3. Richtet sich die Ausschreibung des BMBF für den Aufbau des Instituts auch an nicht-sächsische Universitäten, Forschungseinrichtungen oder juristische Personen, obwohl laut der Bemerkung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages anlässlich des Beschlusses der Erhöhung des Titels „sozial - und geisteswissenschaftliche Forschung“ im Einzelplan 30 der Aufbau des geplanten Instituts an einer sächsischen Universität angesiedelt werden soll? 4. Falls die vorherige Frage verneint wird, mit welcher sachlichen und rechtlichen Begründung hat das Bundesforschungsministerium die Ausschreibung für den Aufbau des Instituts auf sächsische Universitäten begrenzt? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ausschreibung richtet sich auch an nicht-sächsische Universitäten, Forschungseinrichtungen oder juristische Personen. Die Auswahl der Antragsteller, die gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt (IfGZ) ausarbeiten sollen, erfolgt in einem wissenschaftsgeleiteten , wettbewerblichen Verfahren. 5. Ist nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums der gesellschaftliche Zusammenhalt im Freistaat Sachsen besonders bedroht? 6. Falls die vorherige Frage mit Ja beantwortet wird, anhand welcher Kriterien sieht das Bundesforschungsministerium eine besondere Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Es ist nicht Aufgabe des BMBF, allgemeine Bewertungen in Bezug auf einzelne Länder vorzunehmen. Es wird auf den Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13520 vom 7. September 2017 verwiesen . 7. Ist die Beteiligung einer sächsischen Universität, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer juristischen Person ein Vergabekriterium für den Auftrag zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftliche Teilhabe“? 8. Ist die Beteiligung einer Universität, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer juristischen Person in den fünf ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein Vergabekriterium für den Auftrag zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftliche Teilhabe“? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland erfordert einen Blick auf regionale Differenzen sowie regional und lokal gewachsene Gegebenheiten. Es wird daher eine räumliche Streuung der Institutionen in verschiedenen Regionen Deutschlands angestrebt. Dabei stellen Forschungsinstitutionen der neuen Länder einen integralen Bestandteil dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1274 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Ist nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums der gesellschaftliche Zusammenhalt in den fünf ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern besonders bedroht? 10. Falls die Frage 9 mit Ja beantwortet wird, anhand welcher Kriterien sieht das Bundesforschungsministerium eine besondere Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den fünf genannten Bundesländern? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 11. Über wie viele Standorte soll das aufzubauende Institut nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums verfügen? 12. Über wie viele Standorte soll das aufzubauende Institut nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums in den neuen Bundesländern verfügen (bitte unter Angabe der Bundesländer)? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Es ist vorgesehen, bis zu zehn Institutionen auszuwählen, die gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des IfGZ ausarbeiten sollen. Die finale Entscheidung über die Standorte des Instituts wird erst nach Fertigstellung dieser konzeptionellen Vorarbeiten (Konzeptphase) fallen. 13. Welche Bedeutung bei den Vergabekriterien für den Aufbau des Instituts nimmt die Kooperation und Zusammenarbeit mit Projekten, Initiativen und Beratungseinrichtungen ein, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dessen Programm „Demokratie leben!“ gefördert werden? Der Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit der Zivilgesellschaft und der politisch -administrativen Praxis soll eine zentrale Aufgabe des IfGZ werden. Von den Antragstellern wird daher entsprechende Erfahrung erwartet. 14. Inwieweit gelten für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen bzw. juristische Personen andere Kriterien für den Nachweis „wissenschaftlicher Exzellenz“ als für Hochschulen? 15. Falls andere Kriterien gelten, um welche Kriterien handelt es sich (bitte unter Angabe aller Kriterien)? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Bei der Bewertung „wissenschaftlicher Exzellenz“ wird nicht zwischen Hochschulen und anderen Institutionen bzw. juristischen Personen unterschieden. 16. Welche Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen haben bislang einen Antrag für die Fördermittel zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ eingereicht (bitte unter Angabe des Namens der Hochschule, der außeruniversitären Forschungseinrichtung , anderen Institution bzw. juristischen Person sowie des/der hauptverantwortlichen Wissenschaftlers/Wissenschaftlerin)? Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt 2 BvE 2/11 vom 7. November 2017, Rn. 227 ff.) findet das parlamentarische Fra- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1274 gerecht seine Grenze unter anderem im Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterung im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinettsund Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und - internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Möglichkeit besteht bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen ist (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Zum Schutz ministerieller Entscheidungsprozesse erteilt die Bundesregierung daher keine Auskunft über die Antragsteller. 17. Aus welchen Bundesländern liegen bislang Zusagen für eine Ko-Finanzierung bzw. Teilfinanzierung des geplanten Aufbaus eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vor? 18. Aus welchen Ministerien welcher Bundesländer liegen bislang Kooperationszusagen für den geplanten Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vor? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Gespräche mit den Ländern über eine mögliche Ko- oder Teilfinanzierung sowie über mögliche Kooperationen mit Blick auf das IfGZ stehen erst mit dem Ende der Konzeptphase an. 19. Welche nationalen und internationalen Expertinnen und Experten hat das Bundesforschungsministerium für das am 21. April 2017 geplante Fachgespräch ausgewählt bzw. eingeladen (bitte unter Nennung der Namen und wissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen/Hochschulen/zivilgesellschaftlichen Träger)? Es wird auf den Bericht verwiesen, den der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel in der 105. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 26. April 2017 abgegeben hat, vgl. Protokoll 18/105 mit Anlage 14. 20. Wann und wo hat das geplante Fachgespräch stattgefunden (bitte unter Angabe des Datums und des Ortes)? Das Fachgespräch mit nationalen und internationalen Experten hat am 21. April 2017 in Bonn stattgefunden. 21. Wie viele Fachgespräche hat es nunmehr für den geplanten Aufbau eines „Instituts für gesellschaftliche Teilhabe“ gegeben? Neben dem Gespräch am 21. April 2017 haben keine weiteren Fachgespräche stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1274 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welcher Projektträger bzw. welche wissenschaftliche Einrichtung hat das Fachgespräch oder die Fachgespräche von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten koordiniert? Die Vorbereitung und Durchführung des Fachgesprächs am 21. April 2017 in Bonn wurde vom DLR Projektträger unterstützt. 23. Sind die Ergebnisse des oder der Fachgespräche dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt worden? a) Wenn ja, wann wurden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt? b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die Ergebnisse nicht zur Verfügung gestellt? Über die Ergebnisse des Fachgespräches wurde auf dessen Wunsch dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berichtet, vgl. Antwort zu Frage 19. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 10. Mai 2017 auf die Schriftliche Frage 98 auf Bundestagsdrucksache 18/12322 und vom 7. Juni 2017 auf die Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 18/12703 des Abgeordneten Kai Gehring verwiesen. 24. Welcher Staatssekretär bzw. welche Staatssekretärin und welche Abteilung sind im Bundesforschungsministerium für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für das geplante Institut zuständig? Zuständig sind die Staatssekretärin und die Abteilung 4 „Wissenschaftssystem“ im BMBF. 25. Wie viele und welche wissenschaftlichen Institutionen fördert das Bundesforschungsministerium in den kommenden fünf Jahren mit einer Gesamtfördersumme von 37 Mio. Euro und mehr (bitte unter Angabe der Institution und des Forschungszwecks)? Im Rahmen der noch andauernden vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 111 des Grundgesetzes kann keine abschließende Aussage über alle wissenschaftlichen Einrichtungen getroffen werden, die in den kommenden fünf Jahren vom BMBF in der angefragten Höhe gefördert werden. Es ist lediglich möglich, eine Prognose zu den institutionell geförderten wissenschaftlichen Einrichtungen auf der Basis der Höhe der bisherigen Förderung zu treffen. Auf dieser Grundlage wird eine Liste der vom BMBF institutionell geförderten wissenschaftlichen Einrichtungen , die derzeit in einer Höhe gefördert werden, die prognosegemäß 37 Mio. Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren – zum Teil erheblich – übersteigt , in der Anlage beigefügt. Darüber hinaus sind wissenschaftliche Einrichtungen angegeben, die nach derzeitigem Bewilligungsstand innerhalb der nächsten fünf Jahre insgesamt 37 Mio. Euro oder mehr aus Mitteln der Projektförderung des BMBF erhalten werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1274 26. Durch welche konkreten Indikatoren beabsichtigt das Bundesforschungsministerium , die in der Ausschreibung genannten Kriterien „regionale Spezifika “, „Praxiskooperation“ und „regionale Verankerung“ bei der Auswahl der Standorte zu berücksichtigen? a) Sieht die Bundesregierung angesichts der Aufgabe der „Gesellschaftsund Politikberatung“ sowie „enger Praxiskooperation“ und Berücksichtigung „regionaler Spezifika“ die Vernetzung und Kooperation einzelner Standorte des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ mit zivilgesellschaftlichen Landesförderprogrammen für Demokratie bzw. gegen Rechtsextremismus und Islamismus in den jeweiligen Bundesländern vor? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? b) Welche konkreten Maßnahmen zum „Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die gesellschaftliche Praxis“ und zur „Erprobung innovativer Kooperationsformen mit Praxispartnern“ sind seitens des Bundesforschungsministeriums bzw. der jeweiligen Antragsteller vorgesehen? Die Fragen 26a und 26b werden im Zusammenhang beantwortet. In einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren werden zunächst Institutionen ausgewählt , die gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des IfGZ ausarbeiten sollen . Die finale Entscheidung über die Standorte des Instituts wird erst nach Abschluss dieser Konzeptphase fallen. Der Aufbau und die Gestaltung eines Netzwerks von Kooperationspartnern wie auch die Entwicklung innovativer Kooperations- und Transferansätze werden gemeinsame Aufgaben der ausgewählten Institutionen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1274 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage zu Frage 25 Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V., Halle/Saale Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München Futurium gGmbH Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), Berlin Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY), Hamburg Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE), Bonn Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), Jülich GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Darmstadt Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB), Berlin Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI), Braunschweig Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung (GEOMAR), Kiel Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Leipzig Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG), Geesthacht Helmholtz-Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU), Neuherberg bei München Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungs-Zentrum - GFZ, Potsdam Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC), Berlin-Buch Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP), Garching bei München Sondervermögen Großforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen Stiftung Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), Bremerhaven Stiftung Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke, Bergholz-Rehbrücke Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Frankfurt (Main) Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, München Deutsches Primatenzentrum GmbH - Leibniz-Institut für Primatenforschung, Göttingen Ferdinand-Braun-Institut, Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH) im Forschungsverbund Berlin e. V., Berlin FIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1274 Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e. V., Mannheim IHP GmbH -Innovations for High Performance Microelectronics/ Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik , Frankfurt (Oder) Institut für Deutsche Sprache, Mannheim Leibniz-Forschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) im Forschungsverbund Berlin e. V., Berlin Leibniz-Institut DSMZ- Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, Braunschweig Leibniz-Institut für Altersforschung - Fritz-Lipmann-Institut e. V.- (FLI), Jena Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften - ISAS - e.V., Dortmund Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V., Bamberg Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden e. V. (IFW Dresden e. V.), Dresden Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) im Forschungsverbund Berlin e.V., Berlin Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. - Hans-Knöll-Institut -, Jena Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH, Saarbrücken Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN), Magdeburg Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW), Warnemünde Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB), Halle (Saale) Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V., Dresden Max-Born-Institut für Nichtlineare Optik und Kurzzeitspektroskopie (MBI) im Forschungsverbund Berlin e. V, Berlin Museum für Naturkunde - Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin Römisch-Germanisches Zentralmuseum - Forschungsinstitut für Archäologie -, Mainz Senckenberg Forschungsinstitute und Naturmuseen (SFN), Frankfurt (Main) Technische Informationsbibliothek (TIB), Hannover Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, Berlin Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Charité - Universitätsmedizin Berlin Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Eberhard Karls Universität Tübingen Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) in Heidelberg Forschungsverbund Berlin e.V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1274 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Freie Universität Berlin Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Friedrich-Schiller-Universität Jena Gauss Centre for Supercomputing (GCS) e. V. Georg-August-Universität Göttingen Humboldt-Universität zu Berlin JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH Leibniz Universität Hannover Ludwig-Maximilians-Universität München Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Ruhr-Universität Bochum Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Technische Universität Berlin Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig Technische Universität Darmstadt Technische Universität Dresden Technische Universität München Universität Bielefeld Universität Bremen Universität Duisburg-Essen Universität Hamburg Universität Leipzig Universität Potsdam Universität Stuttgart Universität zu Köln Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333