Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1277 19. Wahlperiode 20.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1063 – Zukunft des Bundesprogramms für mehr Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2015 wurde das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau (Bundesprogramm) vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestartet. Die Förderperiode wurde festgelegt auf den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018. Im ersten Jahr der Förderperiode wurden laut Angaben des Zentralverbands Gartenbau e. V. (ZVG) über 200 Anträge gestellt mit einem Mittelvolumen von 15 Mio. Euro (www.g-net.de/aktuelle_ meldung/bundesprogramm-energieeffizienz-traegt-erste-fruechte.html) – allein für den Bereich Gartenbau. Das Programm wird erfolgreich für Verbesserungen der Energieeffizienz als gesellschaftlich gefordertes Ziel genutzt und folglich wäre nach Ansicht der fragestellenden Fraktion eine Fortführung des gefragten Programms sinnvoll. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist dies nun als herausgehobener Punkt für den Bereich Gartenbau festgeschrieben. Die Verbesserung der Energieeffizienz als ein Baustein für die Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes betrifft alle Bereiche, ist aber gerade in den lebensmittelproduzierenden Bereichen von besonderer Bedeutung. Vor allem bei der Optimierung des Energieverbrauchs von Gebäuden gibt es große Potenziale. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe brauchen dabei Zugangsmöglichkeiten zu Fördermaßnahmen und es bedarf einer unabhängigen Kontrolle, inwiefern die gewünschten Effekte im Sinne einer sozial -ökologischeren Zukunft eintreten. 1. Welches Finanzvolumen wird für das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau für welchen Zeitraum überlegt? Für das Programm wurden 65 Mio. Euro, verteilt auf die Jahre 2016 mit 15 Mio. Euro und 2017 und 2018 mit je 25 Mio. Euro, vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1277 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Projektanträge wurden in den Jahren 2016 und 2017 in diesem Programm mit welchem Finanzvolumen beantragt, und wie viele Projekte davon wurden mit welchem Finanzvolumen gefördert (bitte tabellarisch auflisten und Bundesländer ausweisen)? In den Jahren 2016 wurden 725 Anträge und 2017 1 454 Anträge gestellt. Sie haben ein Zuwendungsvolumen von etwa 59 Mio. Euro. Hiervon wurden 20,7 Mio. Euro bewilligt und 13,9 Mio. Euro Zuwendungen an Unternehmen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau ausgezahlt. Da mit den Maßnahmen Beratung , Durchführung von Energieeffizienztischen und Modernisierung von Einzeltechnologien vorzeitig, auf eigenes Risiko begonnen werden darf, spiegelt die Zahl der Bewilligungen nicht die Zahl der in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wider. Die Prüfung der Zuwendungsfähigkeit wird in diesen Fällen nachträglich mit der Vorlage der Verwendungsnachweise durchgeführt. Die unterschiedliche Verteilung der Antrags- und Zuwendungszahlen nach den einzelnen Bundesländern ist den Tabellen 1 und 2 im Anhang zu entnehmen. 3. In welchem Umfang werden finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm im Jahr 2018 ausgeschüttet werden? Die Zuwendungen werden nach der dem Programm zugrundeliegenden Richtlinie generell nachschüssig, nach der Maßnahmenumsetzung, ausgezahlt. Daher ist eine Prognose der Mittelausschöpfung für 2018 nicht möglich. 4. Ist laut Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen, dass das angekündigte Volumen von 65 Mio. Euro (www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/ Pflanzenbau/Gartenbau/_Texte/BundesprogrammEnergieeffizienz.html) in vollem Umfang für die aktuelle Förderperiode zur Verfügung gestellt werden kann? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Volumen von 65 Mio. Euro in vollem Umfang ausgeschöpft werden kann. 5. Ist das Programm überzeichnet? Welche finanzielle Lücke besteht, und wie viele Anträge konnten deshalb nicht bewilligt werden? Wenn nein, ist eine Übertragung nicht ausgereichter Mittel auf das folgende Jahr möglich oder geplant? Die bis März 2018 eingereichten Anträge können voraussichtlich im Rahmen des Gesamtbudgets des Programms in Höhe von 65 Mio. Euro bewilligt werden. Für später eingehende Anträge stehen nach derzeitigem Stand keine Haushaltsmittel zur Verfügung. 6. Wie wird mit Anträgen, deren Investitionsvorhaben jahresübergreifend über die geplante Förderperiode hinausgeht, umgegangen werden? Solche Vorhaben können zu Lasten gebildeter Ausgabereste im Jahr 2019 abgewickelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1277 7. Wie wird mit Anträgen, die zum Ende der Programmlaufzeit, im Dezember dieses Jahres, eingereicht werden, umgegangen werden? Die Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. Bis zu diesem Termin einschließlich können formal Anträge gestellt werden. Die Richtlinie ist auf Zuwendungsbescheide auch nach diesem Datum, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020 anzuwenden. Demnach können Maßnahmenumsetzungen unter der Voraussetzung, dass für die Jahre 2019 und 2020 entweder Ausgabereste oder zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar sind, erfolgen . 8. Aus welchen Bundesländern kamen wie viele und in welchem finanziellen Umfang Anträge, und wie viele wurden jeweils gefördert (bitte pro Jahr und Bundesland aufgeschlüsselt)? Die unterschiedliche Verteilung der Antrags- und Zuwendungszahlen nach den einzelnen Bundesländern ist den Tabellen 1 und 2 im Anhang zu entnehmen. 9. Welche Bearbeitungsdauer war für die Anträge mit welchem Personalaufwand notwendig? Die Antragsbearbeitungszeiten sind sehr verschieden. Für die Maßnahmenbereiche Einzelmaßnahmen, Energieeffizienztische und Beratungen können die Antragsteller nach der Antragsstellung und der Bestätigung des Eingangs des vollständigen Antrags vorzeitig auf eigenes Risiko beginnen. Die Eingangsbestätigung ergeht in der Regel binnen einer Woche. Hier ist der größte Zeitfaktor die Verwendungsnachweisprüfung, da mit der Vorlage der Belege und technischen Datenblätter auch der Zuwendungszweck überprüft wird. Bei den Anträgen für eine Zuwendung im Rahmen einer systemischen Optimierung oder einer Neubaumaßnahme sind längere Bearbeitungszeiten erforderlich, da hier auch die haushälterischen Aspekte bereits bei der Antragsstellung einen größeren Prüfaspekt darstellen. Aufgrund der hohen Antragszahlen und der zunehmenden Komplexität der Anträge sind hier längere Antragsbearbeitungszeiten möglich. Zurzeit werden 14 Personen mit der Umsetzung des Programms befasst. 10. Welche Zugangsbeschränkungen inhaltlicher oder finanzieller Art gab es? Antragsberechtigt sind unbeschadet der Rechtsform kleine und mittlere Betriebe, die in der Primärproduktion tätig sind. Förderfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, deren bauliche und technische Voraussetzungen die Energieeffizienz im Produktionsprozess signifikant (mindestens 25 Prozent) erhöhen. Technische Modernisierungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen in Maschinen und Geräten für die Außenwirtschaft und nicht stationäre Maschinen und Geräte in der Innenwirtschaft . Auch die Umstellung von bisher mobilen Einrichtungen auf stationäre Anlagen kann bislang nicht gefördert werden (bspw. Futtermischwagen gegen stationäre Fütterungsanlagen). Bloße Ersatzinvestitionen, die nicht zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen , sind ebenfalls ausgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1277 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Investitionsausgaben müssen mindestens 3 000 Euro betragen. Da die maximale Zuwendungshöhe auf 500 000 Euro begrenzt ist, werden nur zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 2,5 Mio. Euro berücksichtigt. 11. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? Ablehnungen erfolgten aus zuwendungsrechtlichen Gründen (bspw. vorzeitiger Maßnahmenbeginn), aus Gründen der Antragsberechtigung (Unternehmensform, Mindestinvestitionsvolumen) und Antragsform (Maßnahme ist einer systemischen Optimierung zuzuordnen und wurde als Einzelmaßnahme beantragt) und in einigen Fällen, weil der beabsichtigte Zuwendungszweck nicht den Anforderungen der Richtlinie entsprach. Da bei der Förderung im Rahmen der systemischen Optimierung und der Neubaumaßnahmen eine Beratung der Antragstellung vorangestellt ist und die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassenen Energiesachverständigen das Energieeinsparpotenzial in einem Gutachten beschreiben müssen, werden in der Regel wenig Anträge aus inhaltlichen Gründen abgelehnt . 12. Hält die Bundesregierung eine Fortsetzung des Programms für sinnvoll? Wenn ja, warum, und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Laut Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD soll das Bundesprogramm Energieeffizienz fortgeführt werden. Es besteht weiterhin ein erhebliches Energieeffizienzsteigerungspotential in den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Sektoren, das durch die Fortführung des Bundesprogramms gehoben werden kann. Nach der bisherigen Erfahrung mit dem derzeitigen Bundesprogramm wäre eine vergleichbare Mittelausstattung wünschenswert. 13. Plant die Bundesregierung weitere ähnliche Programme speziell für die Bereiche Landwirtschaft und Gartenbau? Wenn ja, welche, und mit welcher Ausgestaltung? Wenn nein, warum nicht? Derzeit plant die Bundesregierung ein Bundesprogramm zur nachhaltigen Nutztierhaltung mit Beginn des Jahres 2019. Es beinhaltet u. a. das Thema Klimaeffizienz und Klima-, bzw. Umweltschutz. Darin werden sowohl die Aktivitäten zur Verbesserung des Tierwohls als auch die Maßnahmen zur Verminderung der Umweltauswirkungen gebündelt. Die Summe der dafür bereit gestellten Bundesmittel steht noch nicht fest. Darüber hinaus können Landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gartenbaubetriebe im Rahmen des in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) angebotenen Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) einen Investitionszuschuss erhalten, wenn sie besondere über dem Gesetz liegende Anforderungen erfüllen. Zudem stehen den Betrieben verschiedene Programmkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank offen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1277 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erfahrungen mit Energieeffizenzprogrammen in anderen europäischen Mitgliedstaaten und anderen Wirtschaftsbereichen? Die Bundesregierung hat eine breite Palette von nationalen Energieeffizienzprogrammen aufgelegt, über deren Fortschritt sie – wie die anderen EU Mitgliedstaaten – regelmäßig z.B. im Rahmen der Berichtpflichten zur EU Energieeffizienz- Richtlinie oder im Nationalbericht zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen berichtet. Darüber hinaus ist die Bundesregierung an der Entwicklung gemeinsamer EU Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Dies umfasst eine Reihe von Energieeffizienzmaßnahmen mit entsprechender Berichterstattung. 15. Welche Daten erhebt die Bundesregierung über die Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau, bzw. welche liegen ihr diesbezüglich vor? Als Ausgangsdaten für Erkenntnisse zur Energieeffizienz wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 für Gartenbaubetriebe (genauer: Betriebe mit Anbau entsprechender Erzeugnisse) Daten zur Grundfläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen nach der Art der Eindeckung, die Nutzung als Kalthaus oder Warmhaus sowie der Energieverbrauch nach Energieträgern erhoben. Die vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2017 veröffentlichten Ergebnisse sind unter dem Link www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/ Betriebe/AnbauGartenbaugewaechse2030224169004.pdf?__blob=publicationFile einzusehen. Weitere Daten zur Energieeffizienz in der Landwirtschaft liegen der Bundesregierung nicht vor. 16. Existiert oder plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Bundesprogramms hinsichtlich der Energieeinsparungen im jeweiligen Sektor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Der Auftrag für eine Evaluation zur Ermittlung der Zielerreichung sowie zur Ableitung von möglichem Anpassungsbedarf ist Anfang des Jahres 2018 vergeben worden. Die Datenerhebung erfolgt zurzeit, sodass mit ersten Ergebnissen bereits im Spätsommer/Herbst 2018 gerechnet werden kann. 17. Auf welcher Grundlage fand die Berechnung des Energiesparvolumens für die 2016 gestellten Anträge statt, die laut Internetauftritt des BMEL 118.130 Millionen kWh betragen (www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/ Gartenbau/_Texte/BundesprogrammEnergieeffizienz.html)? Die Angabe des Energieeinsparvolumens wird von den Antragstellern im Fall von Einzelmaßnahmen und bei Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen mit vorangestellter Beratung von den jeweiligen Sachverständigen vorgelegt. Das mit den Anträgen im Jahr 2016 angegebene Energieeinsparpotenzial ist nach aktualisierter Berechnung mit 118,562 Millionen Kilowattstunden anzugeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1277 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die strukturellen Eigenschaften (Rechtsform, Betriebsgröße, Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb) der geförderten Betriebe vor? Es werden keine Daten zur Betriebsstruktur erhoben. 19. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an ausgezahlten respektive beantragten Fördermitteln im Bereich a) Landwirtschaft, Im Jahr 2016 gingen 564 und 2017 1 275 Anträge für Zuwendungen von landwirtschaftlichen Betrieben bei der BLE ein. Das hiermit beantragte Fördervolumen lag bei 38,7 Mio. Euro. b) Gartenbau, und wurde diesbezüglich eine prozentuelle Aufteilung nach Branchen vorab festgelegt? Die Zahl der Anträge, die Gartenbaubetrieben zuzuordnen ist, betrug 2016 147. Für das Jahr 2017 konnten 164 Anträge registriert werden. Die beantragte Gesamtzuwendungshöhe für den Gartenbaubereich betrug 20,6 Mio. Euro. Eine prozentuale Aufteilung der Fördermittel auf die jeweiligen Branchen erfolgte nicht. 20. Wie verlief nach Einschätzung der Bundesregierung der Wissenstransfer als Teil des Bundesprogramms, mit welchen Erkenntnissen, und inwiefern sind diese für Interessierte zugänglich? Der Wissenstransfer erfolgt im Rahmen der Beratungen und im Rahmen der Energieeffizienztische . Während die Förderung der Beratung sehr gut in Anspruch genommen wird, ist die Zahl der durchgeführten Energieeffizienztische im Jahr 2017 rückläufig. Ziel der Energieeffizienztische ist der Erfahrungsaustausch über die Umsetzung und den Erfolg von Energieeffizienzmaßnahmen im jeweiligen Betrieb. Ergebnisse aus Beratungen und Energieeffizienztischen werden nicht veröffentlicht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1277 Anhang Tabelle 1 Anträge nach Bundesländern Beratung EE-Tisch Einzelmaß-nahme systemische Optimierung Neubau Gesamt 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Baden-Württemberg 6 20 2 2 22 43 11 8 5 4 46 77 Gesamt 26 4 65 19 9 123 Bayern 19 65 7 1 64 167 17 44 16 36 123 313 Gesamt 84 8 231 61 52 436 Berlin 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 0 Brandenburg 2 11 3 1 4 3 0 2 1 0 10 17 Gesamt 13 4 7 2 1 27 Bremen 1 1 1 0 0 1 0 0 0 0 2 2 Gesamt 2 1 1 0 0 4 Hamburg 0 2 0 0 0 1 0 0 0 1 0 4 Gesamt 2 0 1 0 1 4 Hessen 1 5 0 0 4 8 0 0 1 0 6 13 Gesamt 6 0 12 0 1 19 Mecklenburg- Vorpommern 20 24 4 2 11 2 8 4 2 7 45 39 Gesamt 44 6 13 12 9 84 Niedersachsen 73 137 0 0 134 211 17 28 10 60 234 436 Gesamt 210 0 345 45 70 670 Nordrhein- Westfalen 92 128 2 2 57 75 24 70 15 34 190 309 Gesamt 220 4 132 94 49 499 Rheinland- Pfalz 0 4 0 1 2 5 0 0 0 1 2 11 Gesamt 4 1 7 0 1 13 Saarland 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 0 Sachsen 5 4 0 0 8 3 1 0 0 0 14 7 Gesamt 9 0 11 1 0 21 Sachsen-Anhalt 8 11 0 0 7 5 0 1 2 0 17 17 Gesamt 19 0 12 1 2 34 Schleswig- Holstein 16 83 0 3 14 75 0 17 0 6 30 184 Gesamt 99 3 89 17 6 214 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1277 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anträge nach Bundesländern Beratung EE-Tisch Einzelmaß-nahme systemische Optimierung Neubau Gesamt 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Thüringen 4 18 0 0 2 1 0 5 0 1 6 25 Gesamt 22 0 3 5 1 31 Gesamt 247 513 19 12 329 600 78 179 52 150 725 1454 760 31 929 257 202 2179 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1277 Tabelle 2 Zuwendung nach Bundesländern Beratung EE-Tisch Einzelmaßnahme systemische Optimierung Neubau Gesamt 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Baden- Württemberg 20.785 76.112 2.350 8.118 69.660 236.404 33.093 192.262 1.976.655 577.892 2.102.543 1.090.788 Gesamt 96.897 10.468 306.064 225.354 2.554.547 3.193.331 Bayern 64.739 323.728 10.972 968 217.286 647.305 321.890 1.327.389 3.784.583 7.530.208 4.399.470 9.829.598 Gesamt 388.467 11.940 864.591 1.649.279 11.314.791 14.229.068 Berlin 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 0 Brandenburg 9.104 63.800 8.063 3.560 18.293 17.382 0 213.150 494.898 0 530.358 297.892 Gesamt 72.904 11.623 35.676 213.150 494.898 828.251 Bremen 1.920 1.920 5.000 0 0 37.500 0 0 0 0 6.920 39.420 Gesamt 3.840 5.000 37.500 0 0 46.340 Hamburg 0 7.680 0 0 0 6.585 0 0 0 272.470 0 286.735 Gesamt 7.680 0 6.585 0 272.470 286.735 Hessen 1.600 28.800 0 0 4.927 56.901 0 0 12.600 0 19.127 85.701 Gesamt 30.400 0 61.827 0 12.600 104.827 Mecklenburg- Vorpommern 91.399 142.800 6.800 3.400 112.587 2.798 529.840 156.217 349.613 2.319.363 1.090.239 2.624.577 Gesamt 234.199 10.200 115.384 686.057 2.668.975 3.714.816 Niedersachsen 281.658 641.443 0 0 1.103.435 1.292.467 540.725 501.598 2.126.580 12.532.344 4.052.398 14.967.852 Gesamt 923.101 0 2.395.901 1.042.323 14.658.924 19.020.250 Nordrhein- Westfalen 296.142 441.086 3.319 27.308 291.335 404.722 349.611 1.458.761 2.830.014 6.713.534 3.770.421 9.045.411 Gesamt 737.228 30.627 696.057 1.808.372 9.543.548 12.815.832 Rheinland-Pfalz 0 22.000 0 3.918 12.381 14.140 0 0 0 499.860 12.381 539.918 Gesamt 22.000 3.918 26.521 0 499.860 552.299 Saarland 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 0 Sachsen 30.000 24.000 0 0 40.566 15.294 1.838 0 0 0 72.404 39.294 Gesamt 54.000 0 55.860 1.838 0 111.698 Sachsen-Anhalt 38.371 65.996 0 0 48.603 85.386 0 75.000 1.000.000 0 1.086.975 226.382 Gesamt 104.367 0 133.989 75.000 1.000.000 1.313.357 Schleswig- Holstein 53.387 392.038 0 17.334 61.978 346.701 0 279.749 0 988.159 115.364 2.023.981 Gesamt 445.424 17.334 408.679 279.749 988.159 2.139.346 Thüringen 23.970 103.488 0 0 14.491 3.103 0 78.238 0 606.000 38.461 790.829 Gesamt 127.458 0 17.594 78.238 606.000 829.290 Gesamt 913.076 2.334.891 36.504 64.606 1.995.542 3.166.687 1.776.997 4.282.364 12.574.943 32.039.830 17.297.061 41.888.378 3.247.967 101.110 5.162.229 6.059.361 44.614.773 59.185.439 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333