Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12775 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12274 – Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Nationale Normenkontrollrat veröffentliche im Mai 2019 den Monitor Digitale Verwaltung #2 (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/ 1604240/59e2e82ce93c139966cabe9b33d37330/2019-04-30-monitor-digitaleverwaltung -2-data.pdf?download=1). Darin heißt es einleitend: „In internationalen Rankings der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen belegt Deutschland nach wie vor hintere Plätze. Will Deutschland in absehbarer Zeit spürbar aufholen, indem es vergleichbar gute digitale Verwaltungsangebote für Bürger und Wirtschaft entwickelt wie die führenden Länder in Europa und der Welt, muss es an Tempo zulegen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine große Kraftanstrengung für Bund, Länder und Kommunen. Entsprechend groß müssen der politische Wille und entsprechend hartnäckig seine Umsetzung sein“. Obwohl mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sowie mit weiteren Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD weitere Schritte in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unternommen wurden, urteilt der Nationale Normenkontrollrat, dass die bisherigen Verbesserungen in Deutschland nur dem internationalen Durchschnittstrend entsprächen und der Aufholprozess noch nicht temporeich genug sei. 1. Werden alle 575 Verwaltungsleistungen entsprechend den derzeitigen Planungen bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital angeboten werden können? Die derzeitige Planung sieht eine vollständige Erfüllung des Gesetzes bis Ende 2022 vor. 2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Veröffentlichung einer Gesamtstrategie zur Registermodernisierung der Bundesregierung zu rechnen? Die Bundesregierung hat die vom IT-Planungsrat am 28. März 2019 beschlossenen „Leitlinien für eine Modernisierung der Registerlandschaft“ zur Kenntnis genommen und erarbeitet derzeit unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder einen Umsetzungs- und Zeitplan für die Registermodernisierung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12775 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Aus welchen Gründen wurde das „Once-Only“-Prinzip (Bürger und Wirtschaft müssen ihre Daten nur einmal angeben) noch nicht vollständig umgesetzt ? Eine erfolgreiche Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips setzt hochgradig vernetz -te und grundlegend modernisierte Register sowie die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung von Nutzern, Verfahren und Registern voraus. Für den korrekten Austausch zwischen Registern und Verfahren müssen Dokumente und Daten eindeutig identifizierbar sein. Sie müssen einem konkreten Register zugeordnet und einfach auffindbar sein. Die Umsetzung des Once-Only Prinzips ist ein hoch komplexes Projekt, das einer sorgfältigen Vorbereitung und Abstimmung bedarf. Technische Systeme zur flächendeckenden Registervernetzung sowie Strategien zum effizienten Routing von Anfragen an die entsprechenden Register müssen zunächst konzipiert und anschließend entwickelt werden. 4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der vollständigen Umsetzung des „Once- Only“-Prinzips zu rechnen? Am 11. Dezember 2018 ist die sogenannte Single Digital Gateway Verordnung (EU Verordnung 2018/1724) in Kraft getreten, die eine EU-weite grenzüberschreitende Registervernetzung für den automatisieren Austausch von Nachweisen für spezifische Verfahren fordert. Die Umsetzungsfrist läuft bis 12. Dezember 2023. Um die Umsetzung zu erleichtern, plant die EU-Kommission ein technisches System für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Zurzeit wird EU-weit im Rahmen des TOOP Projekts (The Once-Only-Project) ein Lösungsmodell für ein solches System entwickelt und pilotiert. Dabei werden die in der Antwort zu Frage 3 beschriebenen Probleme adressiert und Lösungen dafür erarbeitet. Deutschland ist darüber hinaus am TOOP Projekt beteiligt und pilotiert das „Once-Only“-Prinzip für Unternehmen im Kontext von Vergabeverfahren . Die Bundesregierung erwartet bis Ende 2023 eine erfolgreiche Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips für die von der EU Verordnung geforderten Verfahren. 5. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ausgerechnet das Bundesland Bayern des OZG-verantwortlichen Ressortleiters, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, noch keine Federführung eines OZG-Themenfeldes übernommen? 6. Aus welchen Gründen halten sich nach Ansicht der Fragesteller die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, trotz ihrer Federführung eines OZG-Themenfeldes, bei der weiteren Umsetzung des OZG „noch auffallend zurück“? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Zu konkrete Länder betreffenden Fragen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12775 7. Welche „Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten“ seitens der Länder und Kommunen bei der gemeinsamen Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen sind der Bundesregierung bekannt, und wie geht sie damit um? Die Bundesregierung arbeitet im IT-Planungsrat sowie in den Themenfeldern und insbesondere in den Digitalisierungslaboren eng und vertrauensvoll mit Ländern und Kommunen zusammen. Eventuell vorhandene „Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten “ können bei der gemeinsamen Arbeit anhand der Beantwortung von konkreten Sachfragen ausgeräumt werden. 8. Wie werden die Ergebnisse der Entwicklungsgemeinschaften in den Themenlaboren in der Fläche, die nach wie vor durch eine sehr starke Heterogenität der IT-Landschaften gekennzeichnet ist, ausgerollt werden? In den Laboren der einzelnen Themenfelder werden standardisierte Endprodukte erarbeitet die bundesweit durch Länder und Kommunen nachnutzbar sind. Dies sind mindestens: FIM-Informationen (Datenfelder und Prozesse im IST), Referenz -Informationen (Datenfelder und Prozesse im SOLL, falls Abweichung), ein Klick-Prototyp und ein Umsetzungsplan (bis zum Go-Live der Leistung). Darüber hinaus wird bei der Referenzimplementierung der Leistungen (durch ein oder mehrere Länder) durch einen IT-Dienstleister grundsätzlich darauf geachtet, dass eine Anschlussfähigkeit weiterer Mandanten (z. B. Länder und Kommunen) möglich ist. Anmerkung: FIM ist die Abkürzung für Förderales Informationsmanagement (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/ foerderales-informationsmanagement/foerderales-informationsmanagementnode .html). 9. Wann erfolgt bei der OZG-Umsetzung eine Beschäftigung auch mit grundsätzlichen IT-architektonischen Fragen, um bei komplexeren Leistungen Backendsysteme zur Verfügung zu haben, die Daten einsammeln und verteilen sowie Schnittstellen zu Fachverfahren und Unterstützungssystemen managen können? Bei der Umsetzung des OZG werden begleitend zu den Fachthemen IT-architektonische Konzepte erarbeitet und im IT-Planungsrat abgestimmt (u. a. Portalverbund , interoperables Nutzerkonto). 10. Aus welchen Gründen wurde der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Digitalisierungspakt von Bund, Ländern und Kommunen („vertrauensvolle Zusammenarbeit“, „Verteilung der notwendigen Investitionskosten“) bisher noch nicht konkretisiert, und bis zu welchem Zeitpunkt soll das erfolgen? Mit der Änderung des IT-Staatsvertrags haben Bund und Länder die Verständigung zu diesen Punkten herbeigeführt. Der IT-Staatsvertrag ist in zwei wichtigen Punkten fortgeschrieben worden: zum einen durch die Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), als organisatorischem Unterbau des IT-Planungsrates. Zweitens haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der IT-Planungsrat bis 2022 ein zusätzliches Budget in Höhe von bis zu 180 Mio. Euro erhält, mit welchem insbesondere Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des OZG finanziert werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12775 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Überlagerung der Themen der Verwaltungsdigitalisierung durch andere Digitalisierungsfragen sowie durch Fragen der Netz- und Datenpolitik? Die Bundesregierung teilt die der Fragestellung zugrunde gelegte Auffassung einer Überlagerung nicht. 12. Sieht die Bundesregierung die, nach Auffassung der Fragesteller, unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren resultierende mangelnde Kompetenzabgrenzung, als Gefahr für die weitere OZG-Umsetzung , und wenn nein, warum nicht? Die IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung wurde im letzten Jahr fortentwickelt und auf die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Gremienstruktur sorgt für eine beschleunigte Entscheidungsfindung, Einbringen von Praxiserfahrung und nutzerzentriertes Denken, welches die OZG-Umsetzung unterstützt. 13. Wurden Personal- oder Sach-Ressourcen in den Geschäftsbereichen der beteiligten Ressorts von der OZG-Umsetzung abgezogen, um damit die Umsetzung anderer Digital-Strategien und -Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, wie etwa die KI-Strategie, und wenn ja, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und zugunsten welches Vorhabens, oder gibt es dementsprechende Planungen? Es liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 14. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung, Zuschläge , interne Fortbildung etc.) hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bislang ergriffen, um die Besetzung der 40 zusätzlich für das BMI bewilligten Stellen, die für eine Übergangsphase die Aufgaben der FITKO (Föderale IT-Kooperation) übernehmen, möglichst zügig abzuschließen ? Im Rahmen des Stellenhaushaltes 2019 wurden zum Zwecke der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Kapitel 0612 insgesamt 44 (Plan-)Stellen ausgebracht. Neben allgemeinen externen Einzel- und Sammelverfahren zur Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden diverse dieser Stellen auch intern ausgeschrieben. a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant? Das Ziel, die vorhandenen Stellen zu besetzen, ist gegenwärtig noch nicht erreicht . Daher laufen weitere Maßnahmen zur Besetzung oder sind in Planung. b) Wie viele der 40 Stellen sind derzeit öffentlich ausgeschrieben? Derzeit sind keine der genannten Stellen öffentlich ausgeschrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12775 c) Wann ist mit der vollständigen Besetzung der 40 Stellen zu rechnen? Auswahl und Einstellung der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber sind laufende Prozesse und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wann mit der vollständigen Besetzung der genannten Stellen zu rechnen ist, kann daher nicht abschließend prognostiziert werden. Ziel ist es, die Stellen bis Ende 2019 vollständig zu besetzen. 15. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung, Zuschläge , interne Fortbildung, etc.) wurden bislang ergriffen, um die Besetzung der 44 Stellen der FITKO möglichst zügig abzuschließen? a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant? b) Wann ist mit der vollständigen Besetzung dieser 44 Stellen der FITKO zu rechnen? c) Wie weit sind die Planungen der Aufstockung der FITKO auf 60 Stellen gediehen, und wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen? Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Die FITKO wird erst zum 1. Januar 2020 errichtet werden. Die Planungen zum Personalaufbau können den vom IT-Planungsrat veröffentlichten Projektphasenberichten entnommen werden (www.it-planungs-rat.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Entscheidungen/25_Sitzung/02_II_FITKO_Ergebnisbericht_PhaseV.pdf?__ blob=publicationFile&v=3). 16. Wurde bereits mit der Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und Innovationsprogramms für FITKO (Aufgaben Standardisierung und Betrieb) und E-Government-Agentur (Aufgabe Innovation) begonnen, oder wann ist damit zu rechnen? a) Wann soll die Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und Innovationsprogramms für FITKO und E-Government-Agentur abgeschlossen sein? b) Wer ist dafür verantwortlich? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Die FITKO wird zum 1. Januar 2020 als gemeinsam von Bund und Ländern getragene Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und soll den IT-Planungsrat im Tagesgeschäft , dem Management der Projekte und Produkte, unterstützen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene E-Government-Agentur ist gegenwärtig gleichfalls noch nicht errichtet. Um für diese einen schnellen und agilen Start zu ermöglichen , wurde in einem ersten Schritt zur weiteren Konzeption, Erprobung und Aufbau die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams/E-Government-Agentur“ (PG DIT) im BMI eingerichtet. Kernziel der Projektgruppe bzw. der von ihr aufzubauenden „E-Government-Agentur“ ist es, als „Think & Do Tank“ im Rahmen der Digitalisierung der Bundesverwaltung Raum zu schaffen, um innovative Lösungen für den Staat zu gestalten. Ein gemeinsames Entwicklungs- und Innovationsprogramm der FITKO und der PG DIT ist zurzeit nicht geplant, da sich die Tätigkeitsfelder beider Einrichtungen wesentlich unterscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12775 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche der zahlreichen Vorschläge des Digitalrates zu institutionellen, organisatorischen und personellen Veränderungen als Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltung hat die Bundesregierung bislang umgesetzt, und wer war dafür verantwortlich? a) Aus welchen Gründen wurden die umgesetzten Vorschläge ausgewählt, und wer war dafür verantwortlich? b) Ist eine begonnene Umsetzung von Vorschlägen bislang gescheitert, und wenn ja, aus welchen Gründen, und wer ist dafür verantwortlich? c) Welche weiteren Vorschläge befinden sich derzeit in Umsetzung, bis wann sollen sie von wem umgesetzt werden, und aus welchen Gründen wurden sie ausgewählt? d) Aus welchen Gründen wurden die anderen Vorschläge des Digitalrates nicht zur Umsetzung ausgewählt (bitte jeweils einzeln begründen), und wer war dafür verantwortlich? e) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorschlägen des Digitalrates, und wie wurde seitdem mit diesen Vorschlägen umgegangen ? 18. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Digitalrates der Einrichtung einer Institution nach dem Vorbild der dänischen Digitalisierungsagentur oder des britischen Government Digital Service umsetzen, die beide sowohl konzeptionell als auch praxisorientiert, vor allem aber kulturverändernd auf die Digitalisierungsbemühungen in den Fachverwaltungen wirken? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, aus welchen Gründen, bis wann, durch wen, und mit welchem Budget, welchen Aufgaben, welchen Kompetenzen? c) Würde durch eine solche Institution die, nach Auffassung der Fragesteller , unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren resultierende mangelnde Kompetenzabgrenzung, noch verstärkt, und wenn nein, warum nicht? d) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Empfehlung des Digitalrates, und wie wurde seitdem mit dieser Empfehlung umgegangen? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Der Digitalrat hat sich bislang in seinen Sitzungen mit folgenden Themenschwerpunkten auseinandergesetzt: E-Government/Digitaler Staat, Daten und Gesellschaft sowie Digitale Transformation von Wirtschaft und Arbeitswelt. Hinsichtlich des Themas Digitaler Staat hat der Digitalrat Vorschläge zur digitalen Modernisierung und zu einem Kulturwandel in der Verwaltung vorgelegt. Dabei ging es vor allem um innovative Arbeitsmethoden wie das Agile Arbeiten. Der Digitalrat hat zu diesem Thema eine Reihe von Workshops mit den für Personalwesen zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Ministerien durchgeführt, weitere sind für den Herbst geplant. Ebenfalls basierend auf den Vorschlägen des Digitalrates wurde durch das Digitalkabinett eine interministerielle Arbeitsgruppe „Personal in der digitalen Verwaltung“ eingerichtet. Diese soll bis September einen ersten Maßnahmenkatalog vorlegen. Bereits umgesetzt wurde der Vorschlag des Digitalrates, Führungskräften aus der Bundesregierung die Teilnahme am Ada Fellowship der Wirtschaftswoche zu ermöglichen. Zusätzlich hat das Bundeskanzleramt für alle an Digitalisierung interessierten Führungskräfte ein Begleitprogram zum Ada Fellowship ins Leben gerufen, um das große Interesse abzudecken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12775 Bezüglich des Themas Daten und Gesellschaft diskutierte der Digitalrat mit den Mitgliedern der Bundesregierung Vorschläge, wie eine bessere Nutzung von Daten in unterschiedlichen Politikfeldern zu mehr Innovationen in Deutschland führen kann. Diese Vorschläge werden zurzeit operationalisiert und in den kommenden Sitzungen gemeinsam weiterentwickelt. Gleiches gilt für den Bereich Digitale Transformation von Wirtschaft und Arbeit. Zu den weiteren institutionellen Vorschlägen ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 19. Wie lässt sich der nach Ansicht der Fragesteller nur mäßige Erfolg des Normenscreenings zur Prüfung aller Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit der vergangenen Legislaturperiode erklären? Das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 erfolgte nach eingehender Prüfung fachlicher Belange und nach Durchführung der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehenen Beteiligungen sowie unter Einbeziehung der für den Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinen im Verwaltungsrecht des Bundes (Bundestagsdrucksache 18/9177) umfassend erhobenen Informationen. Es ist nach Auffassung der Bundesregierung als Erfolg und Ergänzung zu den darüber hinaus bestehenden Ersatzmöglichkeiten der Schriftform (§ 3a Absatz 2 VwVfG, § 36a Absatz 2 SGB I, § 87a Absatz 3 und 4 AO) zu werten. Ziel dieses Gesetzes war es nicht, die Anforderungen insbesondere an die Rechtsstaatlichkeit in Verwaltungsverfahren herabzusetzen. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Normenkontrollrates, die Beweislast des Normenscreenings in dieser Legislaturperiode umzudrehen , so dass alle papiergebundenen Schriftformerfordernisse und Nachweispflichten von vornherein als abgeschafft gelten und Ausnahmen nur im begründeten Einzelfall zugelassen werden, und bis wann wird sie dieser Forderung nachkommen? Dass Fortbestand papiergebundener Schriftformerfordernisse und Nachweispflichten einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, war bereits Kern der Überprüfung der Formregelungen im bisherigen Normenscreening. Es ist jedoch nicht möglich, das Ergebnis des Normenscreenings mit einer Generalklausel gesetzlich umzusetzen, die bis auf gerechtfertigte Ausnahmen alle (papiergebundenen) Schriftformerfordernisse abschafft. Dies würde die Erkennbarkeit der Rechtslage für die Betroffenen erschweren. Ein Rechtsanwender könnte bei alleiniger Lektüre der für ihn relevanten Rechtsgrundlage nicht erkennen, ob die Schriftform im konkreten Fall erforderlich ist oder nicht. Ein solcher Zustand ist nicht wünschenswert (vgl. dazu auch Rn. 493 des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit; http:// hdr.bmj.de). 21. Welche Verbesserungen für das Normenscreening der laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung selbst vorgenommen, und wann werden diese umgesetzt? Die Bundesregierung prüft bereits seit dem Jahr 2013 mit Erfolg obligatorisch bei verwaltungsrechtlichen Entwürfen zu Gesetzen die Erforderlichkeit der Anordnungen von Schriftform und des persönlichen Erscheinens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12775 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeit werden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren bis Ende des Jahres 2022 zum Ziel hat, bestehende rechtliche Vorgaben auf ihre Nutzerfreundlichkeit und mithin auch auf die Erforderlichkeit enthaltener Schriftformanforderungen und weiterer die Digitalisierung hemmender Faktoren überprüft. Darüber hinaus ist die Bundesregierung damit befasst, das bestehende, obligatorische Verfahren zur Prüfung der Erforderlichkeit der Schriftform und des persönlichen Erscheinens und anderer die Digitalisierung hemmender Faktoren weiterzuentwickeln . 22. Warum überlässt es die Bundesregierung, nach Aussage des Normenkontrollrates , „weitestgehend dem Zufall“, wie weitreichend die Änderungsvorschläge der OZG-Themenfeldlabore sind, um für alle OZG-Leistungen ein Höchstmaß an Nutzerfreundlichkeit zu erreichen? a) Warum hat die Bundesregierung für diese Tätigkeit in den OZG-Themenfeldlaboren noch keine verbindlichen Kriterien vorgegeben, die nach Aussage des Normenkontrollrates bereits „in vielen anderen Lädern existieren “, so z. B. dem Vereinigten Königreich? Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Es besteht Einvernehmen zwischen Bund und Ländern, dass die Nutzerfreundlichkeit bei der Umsetzung des OZG im Zentrum stehen muss. Entsprechend sehen die im Rahmen des Programmmanagements zur OZG-Umsetzung etablierten Methoden als wichtige Bausteine Interdisziplinarität bei der Erarbeitung, Einbindung von Nutzern, agile Entwicklungsmethoden, frühe und regelmäßige Nutzertests und weitere Bausteine vor. Diese Bausteine sind in einem Leitfaden zusammengefasst , der Grundlage der Arbeit in den Themenfeldern und Laboren ist und fortlaufend fortgeschrieben wird (www.it-planungs-rat .de/DE/Projekte/ Koordinierungsprojekte/Digitalisierungsprogramm/DigPro_node.html). b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, ebenfalls solche Kriterien als Service-Standards zu etablieren, und durch wen? Der o. a. Leitfaden wird kontinuierlich auf Grundlage der bei der OZG-Umsetzung gemachten Erfahrungen fortgeschrieben. c) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Normenkontrollrates , querschnittliche Designvorgaben in einem solchen Service-Standard zu bündeln, und bis wann wird sie dies durch wen umsetzen? Auch Designvorgaben gehören zu möglichen querschnittlichen Methodenbausteinen , die Bund-Länder-übergreifend festgelegt werden können. d) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Normenkontrollrates , solche Service-Standards im Rahmen eines Digitalisierungspakts von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern, und bis wann setzt sie diesen Pakt um? Der o. a. OZG-Leitfaden wird gegenwärtig Bund-Länder-übergreifend im IT-Planungsrat abgestimmt und fortgeschrieben. Darüber hinausgehende Festlegungen werden geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12775 23. Wie viele Artikelgesetze wurden im Jahr 2019 als Folge der rechtlichen Anpassungsbedarfe aus der Arbeit der OZG-Themenfeldlabore bereits erlassen ? Es wurden 2019 keine Artikelgesetze als Folge der Arbeit der OZG-Themenfeldlabore erlassen. 24. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, in den verbleibenden 3,5 Jahren bis zur vollständigen OZG-Umsetzung rechnerisch vier Artikelgesetze pro Jahr zu verabschieden, um eine entsprechende Rechtsanpassung rechtzeitig für sämtliche 14 OZG-Themenfelder durchführen zu können? a) Welche Folgen hätte eine Verzögerung dieses Fahrplans? b) Sind im Bundeskanzleramt für die Einhaltung dieses Fahrplans besondere organisatorische, personelle, finanzielle oder andere Vorkehrungen getroffen worden, und wenn nein, warum nicht? c) Welche zwei Artikelgesetze sollen noch im Jahr 2019 erlassen werden? Die Fragen 24 bis 24c werden gemeinsam beantwortet. Die endgültige Anzahl der zu verabschiedenden Artikelgesetze lässt sich vorab nicht zahlenmäßig festlegen, da die Änderungsbedarfe sich nach und nach aus den laufenden Arbeiten, insbesondere in den Digitalisierungslaboren, ergeben. Die Arbeiten an einem ersten solchen Gesetz haben begonnen und befinden sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Das Bundeskanzleramt misst diesem Prozess eine hohe Bedeutung bei und begleitet ihn koordinierend. Um dies mit hoher Wirksamkeit zu tun, bedarf es keiner gesonderten „Vorkehrungen“ im Sinne der Fragestellung. 25. Warum ist das Verfahren, wie ein Digitaltauglichkeits-Check bestehender Gesetze organisiert und auch bei zukünftigen Gesetzen sichergestellt werden kann, nach Aussage des Normenkontrollrates „noch unklar“, obwohl dies bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(Normen- Screening plus)“ von März 2018 (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) angekündigt wurde? Die erfolgreiche Einführung von auf die Gesetzgebung bezogenen Verfahren bedarf der fundierten Konzeption und Abstimmung mit den zu Beteiligenden. a) Bis wann und durch wen ist mit der Entwicklung des Verfahrens zu rechnen ? Die Federführung bei der Konzeption und Etablierung eines Ausbaus des bestehenden , obligatorischen Verfahrens zur Prüfung der Erforderlichkeit der Schriftform und des persönlichen Erscheinens auf weitere, die Digitalisierung hemmende Faktoren obliegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. b) Sieht die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat empfohlenen Digitalisierungs -Tauglichkeits-Check im dänischen Gesetzgebungsverfahren auch für Deutschland als mögliches Erfolgsmodell? Das in Dänemark praktizierte Verfahren enthält gewinnbringende Anhaltspunkte für die genannte Konzeption. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12775 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie bewertet die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat gemachten Vorschlag, die OZG-Themenfeldlabore dauerhaft zu institutionalisieren und in die Durchführung des Digitalisierungs-Tauglichkeits-Checks einzubeziehen? Die Erfahrungen der OZG-Themenlabore bei der Prüfung des bestehenden Rechts werden in die Konzeption des Ausbaus des Verfahrens in der Bundesgesetzgebung einfließen. Derzeit wird geprüft, inwieweit die in den OZG-Themenlaboren angewendete Methodik in Gesetzgebungsverfahren angewendet werden kann. d) Bis wann ist mit der Anwendung des Digitalisierungs-Tauglichkeits- Check für das Gesetzgebungsverfahren zu rechnen? Die erfolgreiche Einführung von auf die Gesetzgebung bezogenen Verfahren bedarf der fundierten Konzeption und Abstimmung mit den zu Beteiligenden. Dieser Aufgabe stellt sich die Bundesregierung in der gegenwärtigen Legislaturperiode . 26. Wurde die Verknüpfung der Bürgerportale des Bundes und der Länder Hamburg , Hessen, Bayern und Berlin, wie angekündigt, im zweiten Quartal 2019 verwirklicht? Dem Beschluss 2018/2 des IT-PLR folgend, hat der Bund im Herbst 2018 einen Piloten des Online-Gateways bereitgestellt, an dem das Verwaltungsportal Bund, das Verwaltungsportal Hessen, das Verwaltungsportal Berlin und das Verwaltungsportal Hamburg beteiligt sind. Aktuell wird die Produktionsreife hergestellt. Anschließend erfolgt die Anbindung der übrigen Bundesländer. 27. Aus welchen Gründen konnten sich Bund und Länder bisher nicht auf ein einheitliches nationales Bürger- bzw. Unternehmenskonto einigen? In vielen Bundesländern sind bereits Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger sowie in wenigen Fällen auch für Unternehmen im Einsatz. Vor diesem Hintergrund und aus Gründen des Investitionsschutzes hat der IT-Planungsrat beschlossen , die bestehenden Nutzerkonten miteinander zu verknüpfen, so dass sich Bürgerinnen und Bürger mit einem einzigen Bürgerkonto, egal in welchem Bundesland es angelegt ist, auch gegenüber Verwaltungsleistungen anderer Bundesländer identifizieren können. Unternehmen haben andere Anforderungen an ein Nutzerkonto als Bürgerinnen und Bürger. Der IT-Planungsrat erhebt derzeit speziell die Anforderungen der Wirtschaft, um eine Konvergenz der Unternehmenskonten zu gewährleisten. Ziel ist es, die heute vorhandenen Authentifizierungslösungen konvergent weiterzuentwickeln , damit Unternehmen sich mit nur einem Konto anmelden können. 28. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit Verimi und YES zwei privatwirtschaftliche, mobile eID-Lösungen der Etablierung des bereits im letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten elektronischen Personalausweises (ePA) zuvorgekommen sind? Das Engagement der privaten Anbieter für die Online-Ausweisfunktion wird von der Bundesregierung begrüßt. Alle Angebote, die sich an die gesetzlichen und technischen Vorgaben halten, erweitern den Markt der sicheren Identitäts- und Authentifizierungslösungen und schaffen damit einen wesentlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung arbeitet daher bei der seit November 2010 verfügbaren Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bereits Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12775 seit Jahren erfolgreich mit unterschiedlichen privaten Anbietern im Bereich des digitalen Identitätsmanagements zusammen, unter ihnen auch VERIMI und YES. BMI als federführendes Ressort steht in regelmäßigem Kontakt mit den beiden genannten Unternehmen sowie weiteren privaten Anbietern. 29. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines harmonisierten und datenschutzfreundlichen Systems für eindeutige Personen - und Unternehmenskennzeichen, und wann werden die Pläne von wem umgesetzt? Die Bundesregierung wird es den Behörden ermöglichen, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („Once Only“-Prinzip), die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333