Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12780 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 10/12000 – Rüstungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis heute V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Ende Juni 2019 vom Kabinett beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 steigen die Verteidigungsausgaben auf 44,9 Mrd. Euro, das sind 1,7 Mrd. Euro mehr als im Haushalt 2019. Damit wuchs der Verteidigungshaushalt um 3,9 Prozent, der Gesamthaushalt dagegen nur um 1 Prozent. Die Bundesregierung setzt damit die Absichtserklärung der NATO auf ihrem Gipfel in Wales 2014 um, wonach die Verteidigungsausgaben ihrer Mitglieder bis zum Jahr 2024 mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen sollen. Bei einem Bruttoinlandsprodukt von 3,39 Billionen Euro im Jahr 2018 wären das in Deutschland 67,8 Mrd. Euro gewesen. Interessanterweise fehlen nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland genaue Angaben darüber, wie sich der Verteidigungshaushalt seit seiner Aufstellung entwickelt hat. Ein Beispiel für noch zu spezifizierende Angaben stellt die „Fach-serie 14 Reihe 3.1 - Rechnungsergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushaltes 2011“ des Statistischen Bundesamtes dar, das für die Jahre 2009, 2010 und 2011 Ausgaben für Verteidigung aus ERP-Sondervermögen (ERP = European Recov-ery Program) in Höhe von 107, 273 und 87 Mio. Euro verzeichnet. Die NATO-Angaben (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_ 2019_06/20190625_PR2019-069-EN.pdf) zu den Rüstungsausgaben ihrer Mitglieder sind nach Ansicht der Fragesteller deutlich informativer, zumal sie auch Ausgaben berücksichtigen, die nicht im deutschen Verteidigungshaushalt, dem Einzelplan 14, enthalten sind, aber nach Auffassung der NATO dem Militär zuzurechnen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12780 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort der Bundesregierung enthält lediglich Aussagen zu den im November 1955 gegründeten Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland, der Bundeswehr . Wenn von Verteidigungsausgaben die Rede ist, ist stets der entsprechende Betrachtungsrahmen zu beachten. Aus Sicht des Bundeshaushalts zählen hierzu im Wesentlichen die Ausgaben des Einzelplans 14. Der Begriff der Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien ist weiter definiert. Er enthält neben den Ausgaben des Einzelplans 14 auch Ausgaben aus anderen Einzelplänen. Eine Betrachtung der Entwicklung des Verteidigungshaushalts ist möglich. Rückblickend können der in Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellten und öffentlich zugänglichen Haushaltsrechnung des Bundes für die Jahre 1955 bis 2018 die Rechnungen aller Einzelpläne und damit auch die des Einzelplans 14 entnommen werden. In der Haushaltsrechnung des Bundes werden gemäß § 81 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung die Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt. Die Haushaltsrechnung macht für jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung sichtbar. Für das Jahr 2019 können die Soll-Ansätze dem aktuellen Haushaltsplan entnommen werden. Dem Überblick zum Einzelplan 14 können zudem Angaben zu den Ausgaben für Personal, für Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. sowie für Investitionen entnommen werden. Diese Angaben richten sich nach der für alle Einzelpläne geltenden Systematik des Gruppierungsplans. Der Regierungsentwurf des Haushalts 2020 ist auf Bundestagsdrucksache 19/11800 ebenfalls öffentlich zugänglich. 1. Wie hat sich der Verteidigungshaushalt, der gegenwärtige Einzelplan 14, der Bundesrepublik Deutschland seit seiner Aufstellung bis heute entwickelt (Höhe des Verteidigungshaushalts, Ist-Ausgaben und Haushaltssoll pro Haushaltsjahr)? Die Angaben sind öffentlich zugänglich, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Wie hoch waren die jeweiligen Zuwächse bzw. die jeweilige Abnahme gegenüber dem Vorjahr (in Prozent)? Die Zuwächse bzw. Abnahmen sind aus den öffentlich zugänglichen Dokumenten ableitbar. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche Zahl der für das Bündnis relevanten Ausgaben wurde jeweils der NATO übermittelt, bzw. welche Zahl hat die NATO für ihre Berechnungen verwendet? Die NATO ist für ihre Statistiken hinsichtlich der Angaben zu den national erbrachten Verteidigungsausgaben auf die Einmeldung seitens der Mitgliedstaaten angewiesen, weil nur der einzelne Mitgliedstaat diese Angaben auf Grundlage spezifischer nationaler Regularien bemessen kann. Es ist davon auszugehen, dass dies grundsätzlich auch in den Anfangsjahren der Nordatlantischen Allianz bereits so gehandhabt wurde; zu diesen Einmeldeverfahren liegen dem zuständigen Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) jedoch keine Dokumente mehr vor, es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Inwieweit die NATO-Stäbe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12780 in früheren Jahren die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten aufgrund von national gemeldeten Rohdaten möglicherweise selbst ermittelten, ist ausweislich von Hinweisen auf früheren Presseveröffentlichungen der NATO (z. B. Press Release M3[65]1 vom 15. Dezember 1965) nicht auszuschließen. Die NATO veröffentlicht seit 1963 in zunächst unregelmäßigen Abständen und in verschiedenen Quellen Angaben zu den Verteidigungsausgaben ihrer Mitglieder (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49198.htm). Eine durchgängige Darstellung dieser Angaben von 1949 bis heute liegt der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie groß war das Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Jahres, und wie groß war dementsprechend der Anteil, der für den Verteidigungshaushalt aufgewendet wurde, und wie hoch waren dabei die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr (in Prozent)? Auf die methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage 6, erster Halbsatz, wird verwiesen. Die jeweiligen Anteile sind daraus ableitbar. 5. Wie hoch war im jeweiligen Jahr die Inflationsrate, und wie groß war der jeweilige Verteidigungshaushalt inflationsbereinigt? Die Inflationsraten gibt das Statistische Bundesamt in seiner Veröffentlichung „Verbraucherpreisindizes für Deutschland – Lange Reihen ab 1948“ bekannt (zuletzt am 13. August 2019); siehe dort S. 4f: www.destatis.de/DE/Themen/ Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Publikationen/Downloads-Verbraucherpreise/ verbraucherpreisindex-lange-reihen-pdf-5611103.pdf;jsessionid=44E5E561372 48C1EF7838C5A01758D32.internet721?__blob=publicationFile. Der inflationsbereinigte Verteidigungshaushalt lässt sich anhand dieser Daten errechnen . 6. Wie hoch war im jeweiligen Jahr das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, und wie hoch die Verteidigungsausgaben pro Kopf? Zum Bruttoinlandsprodukt pro Kopf: Konsistente Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, basierend auf der aktuellen Methodik des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), liegen erst ab dem Jahr 1991 für Deutschland vor. Für die Zeit bis zur Wiedervereinigung gibt es konsistente Daten für das Bundesgebiet West einschl. Berlin West ab dem Jahr 1970 nach der Methodik des ESVG 1995. Die Daten sind daher nicht vergleichbar. Die Angaben werden vom zuständigen Statistischen Bundesamt allgemein öffentlich zugänglich z. B. in seinen Fachserien veröffentlicht. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 29. Mai 2019 in seiner Fachserie 18, Reihe 1.5 Ergebnisse zum Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in jeweiligen Preisen sowie preisbereinigte Kettenindizes für die Jahre 1970 und 1971 sowie für die Jahre 1991 bis 2018 für Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner wird in Tabelle 1.4, Spalten 3 (nominal, in Euro) und Spalte 6 (preisbereinigt , Index) wiedergegeben. Zu den Verteidigungsausgaben pro Kopf: Verteidigungsausgaben pro Kopf werden von der Bundesregierung nicht ermittelt und stehen für den einschlägigen Zeitraum nicht zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12780 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie hoch waren im jeweiligen Jahr die Ausgaben für Beschaffungsprojekte sowie die investiven Ausgaben insgesamt, und wie hoch war der Anteil der investiven Ausgaben am Verteidigungshaushalt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Wie viele Soldaten hatte die Bundeswehr im jeweiligen Jahr? In nachfolgender Tabelle sind die Jahresdurchschnittsstärken der Soldatinnen und Soldaten der Jahre 1959 bis 2018 enthalten. Für das Jahr 2019 ist die Durchschnittsstärke der Monate Januar bis Juli angegeben. Valide Werte für die Jahre vor 1959 liegen nicht vor. 1959 248.800 1990 458.752 1960 258.080 1991 476.288 1961 316.090 1992 445.019 1962 374.766 1993 399.216 1963 401.337 1994 361.177 1964 424.869 1995 344.690 1965 437.236 1996 342.870 1966 454.569 1997 332.013 1967 456.764 1998 330.914 1968 472.070 1999 331.148 1969 455.114 2000 318.713 1970 468.484 2001 306.087 1971 466.889 2002 294.800 1972 492.828 2003 283.723 1973 472.943 2004 263.990 1974 490.053 2005 251.722 1975 486.206 2006 249.964 1976 488.616 2007 248.995 1977 491.424 2008 247.619 1978 491.481 2009 249.900 1979 492.344 2010 245.823 1980 490.243 2011 206.091 1981 493.089 2012 197.880 1982 490.729 2013 184.012 1983 495.875 2014 182.703 1984 487.669 2015 179.633 1985 495.361 2016 177.800 1986 495.639 2017 178.881 1987 495.649 2018 179.791 1988 494.592 2019 181.831 1989 486.825 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12780 9. Wie hoch war die Zahl der beim Bundesministerium der Verteidigung insgesamt Beschäftigten im jeweiligen Jahr? Im Hinblick auf die vorstehende Frage 8 zu Soldatinnen und Soldaten wird angenommen , dass die Fragestellung auf Angaben zu den zivilen Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung insgesamt gerichtet ist. Der nachstehenden Tabelle sind die Kopfstärken der zivilen Beschäftigten im jeweiligen Jahr (1963 bis 2018: jeweils Stand 31. Dezember; 2019: Stand 31. Juli) zu entnehmen. Valide Werte für die Jahre vor 1963 liegen nicht vor. 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 140.894 150.414 159.843 169.355 168.270 167.561 170.895 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 173.904 178.561 181.382 181.203 180.780 180.156 177.662 176.251 182.537 183.855 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 184.857 184.884 183.285 183.522 183.623 186.028 187.302 187.601 184.716 184.335 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 226.276 206.194 191.853 181.039 169.163 161.086 155.055 147.671 143.588 141.930 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 138.720 134.659 130.629 127.175 123.627 120.148 116.386 112.006 107.434 104.811 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 103.412 101.338 96.784 94.907 90.826 87.903 85.973 84.149 82.701 80.635 10. Welchen Anteil hatten (absolut und in Prozent) folgende Ausgabenkategorien am jeweiligen Verteidigungshaushalt: Ausrüstung, Personal, Infrastruktur , Anderes? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12780 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Um welche Art Sondervermögen handelt es sich dabei, und wofür wurde das Geld ausgegeben? Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP (European Recovery Program)-Sondervermögens unterstützt. Ziel der einzelnen Programme innerhalb des ERP ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen, mit deren Hilfe ein wirtschaftlich günstiges Umfeld erzeugt wird, in dem sich die Innovationspotentiale und der Ideenreichtum der kleinen und mittleren Unternehmen entfalten können. Das ERP-Sondervermögen leistet in den Bereichen Kredit- und Beteiligungsfinanzierung insbesondere dort Hilfe, wo ein Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Zu den aktuellen Fördermaßnahmen wird auf den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2017 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags vom 26. Juni 2018, Ausschussdrucksache 19(9)89 verwiesen. 12. Gibt es diese Ausgaben für Verteidigung aus ERP-Sondervermögen auch nach 2012 (bitte Jahr und Summe auflisten), und wenn ja, woher stammt das Geld, und wofür wurde es ausgegeben? Die in der destatis Fachserie 14 Reihe 3.1 in Spalte 5 erfassten Zahlenwerte für die Jahre 2009 bis 2011 beziehen sich nicht auf das ERP-Sondervermögen, sondern auf Ausgaben des Investitions- und Tilgungsfonds. Dieser wird entsprechend Fußnote 4 zur Spalte 5 neben weiteren Fonds dort miterfasst. Bezüglich der Förderung aus dem ERP-Sondervermögen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Welche deutschen Ausgaben jenseits des Einzelplans 14 berücksichtigen die Bundesregierung oder die NATO für die NATO-Zählung der Militärausgaben ihrer Mitglieder (bitte mit Haushaltstitel, Summe, Verwendung auflisten )? Die Subsumierung von Ausgaben außerhalb der nationalen Verteidigungshaushalte unter die Begriffsbestimmungen der NATO obliegt allein den NATO-Mitgliedstaaten . Die entsprechenden deutschen Ausgaben sind unter Ausschöpfung von Interpretationsspielräumen der NATO-Definitionen dem Grunde nach zwischen BMVg und den betroffenen Ressorts abgestimmt. Die Höhe der Ausgaben wird von den Ressorts in eigener Zuständigkeit ermittelt und im Rahmen von Abfragen aktualisiert. In den Meldungen an die NATO werden die Verteidigungsausgaben, die nicht im Verteidigungshaushalt veranschlagt sind, unter Nennung der beitragenden Ministerien jeweils in Summe ausgewiesen. Weitergehende Differenzierungen werden der NATO von deutscher Seite nicht gemeldet und damit anderen Alliierten nicht bekanntgegeben. Die Alliierten untereinander haben folglich keine Kenntnis von den entsprechenden Details der nationalen Einmeldungen. Aufgrund der sich daraus ergebenden verteidigungspolitischen Sensibilität dieser detailscharfen Daten ist die detaillierte Gesamtübersicht der Ausgaben außerhalb des Einzelplans 14, die als Verteidigungsausgaben angerechnet werden, „VS-vertraulich “ eingestuft und wird als Anlage gesondert hinterlegt.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12780 14. Werden die künftigen Kosten für den EU-Verteidigungsfonds auch als Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt? 15. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese finanziellen Mittel entnommen? 16. Wie hoch ist der deutsche Anteil am EU-Verteidigungsfonds? Die Fragen 14 bis 16 werden zusammen beantwortet. Für den Europäischen Verteidigungsfonds sind für die Jahre 2021 bis 2027 – vorbehaltlich des Ergebnisses der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – bis zu 13 Mrd. Euro (davon 8,9 Mrd. Euro für Entwicklungs- und 4,1 Mrd. Euro für Forschungsförderung) vorgesehen. Diese Ansätze sind jedoch Gegenstand der laufenden MFR-Verhandlungen und können sich noch ändern. Der künftige deutsche Anteil am EU-Haushalt und damit an dem vorbezeichneten europäischen Projekt ist noch nicht exakt abzuschätzen. Derzeit beträgt der deutsche Beitragssatz rund 21 Prozent. Nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs würde er auf rund 25 Prozent steigen. Die Beiträge für den EU-Haushalt werden im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) etatisiert. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/10535 wird verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass etwaige im Verordnungsentwurf zum EU-Verteidigungsfonds vorgesehene nationale Ko-Finanzierungsanteile projektbezogen im Einzelplan 14 zu veranschlagen sind. Für eine Klassifizierung als Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien ist es im Verständnis eines „single set of forces“ unerheblich, innerhalb welcher Internationalen Organisation militärische Fähigkeiten erforscht, entwickelt und beschafft werden. 17. Werden die künftigen Kosten für Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) auch als Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt? 18. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese finanziellen Mittel entnommen? 19. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO)? Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit ist Teil der Gemeinsamen Sicherheits - und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU und damit nicht Gegenstand des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU. Ein deutscher (Finanzierungs-)Anteil kann entsprechend nicht bemessen werden. Die Ausgaben erfolgen projektbezogen aus dem Einzelplan 14 und sind somit Verteidigungsausgaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12780 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Werden die künftigen Kosten für die Europäische Friedensfazilität (EFF) auch als Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt? Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat im Juni 2018 im Zusammenhang mit dem künftigen MFR 2021 bis 2027 die Schaffung einer Europäischen Friedensfazilität vorgeschlagen (Dokument HR[2018] 94). Dabei soll es sich um einen außerbudgetären Fonds für Sicherheit und Verteidigung handeln. Aus diesem sollen laut Vorschlag der Hohen Vertreterin die Gemeinschaftskosten für militärische GSVP-Operationen, Ertüchtigungsmaßnahmen und die Unterstützung von Friedensmissionen von Partnern finanziert werden. Über konkrete Details der Anrechenbarkeit und der finanziellen Mittel, auch hinsichtlich ihrer nationalen Finanzierungsquelle, wird die Bundesregierung in Anbetracht der noch zu verhandelnden genauen Ausgestaltung der Fazilität zu gegebener Zeit entscheiden. Daher können die konkrete Mittelausstattung und auch der deutsche Anteil an einer künftigen Europäischen Friedensfazilität noch nicht benannt werden. 21. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese finanziellen Mittel entnommen? 22. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der EFF? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333