Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12781 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11806 – Situation in der Weidetierhaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Betriebe mit Weidetierhaltung erbringen in hohem Maße Leistungen für die Gesellschaft . „Sie erzeugen besonders hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe, gestalten Landschaften und ein reiches Landschaftsbild. Extensive Weiden gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Weidebetriebe sorgen für Erosionsschutz auf Deichen und an Berghängen, und sie fördern Wasser- und Klimaschutz“ (vgl. „Weidetierhaltung benötigt gezielte Förderung“, Deutscher Verband für Landschaftspflege – DVL – und Bundesverband Berufsschäfer, 23. August 2013). Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sind aber auch auf ein „angemessenes Familieneinkommen“ angewiesen, um ihre Existenz sichern zu können. Verschiedene Maßnahmen müssen dafür aus Sicht der Fragestellenden dringend umgesetzt werden, z. B. die Einführung einer Weidetierprämie, die Errichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), bundeseinheitliche und eindeutige Regelungen für Herdenschutzmaßnahmen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/581 und 19/1691 – Anträge der Fraktion DIE LINKE.) und die Erstattung von Arbeitskosten für die Wartung von Schutzzäunen und die Kostenübernahme für den Unterhalt von Schutzhunden (Schreiben der EU-Kommissare Karmenu Vella und Phil Hogan an die EU-Ministerinnen und EU-Minister für Umwelt und Landwirtschaft, 11. Februar 2019). Eine „Beratungsstelle zum Herdenschutz “, die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung, „um den notwendigen Einsatz von Herdenschutz- und Hütehunden zu erleichtern und zu vereinfachen“, „ein generelles Fütterungsverbot von Wölfen“ und „eine Harmonisierung von effektiven Schutzmaßnahmen für alle Weidetier- und Gatterwildhalter “ sind bereits im Juni 2018 von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD beantragt und beschlossen, aber noch immer nicht realisiert worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2981, Antrag CDU/CSU und SPD). Die Fragestellenden möchten mit dieser Anfrage den Stand der Umsetzung abfragen . Drucksache 19/12781 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag bereits 2018 beschlossene Beratungsstelle für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, Landwirtinnen und Landwirte und Jägerinnen und Jäger einrichten? In welchem Umfang (Kosten, Personalstellen und Laufzeit) wird diese Beratungsstelle gefördert, welche konkreten Aufgaben werden ihr übertragen, und wo wird sie angesiedelt sein? Für den Herdenschutz gibt es eine Vielzahl von Empfehlungen und Erfahrungen aus der Praxis. Diese Aufgabe liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Bundesregierung prüft mögliche Optionen, wie auf nationaler Ebene die Informations - und Beratungsflüsse auch bei Fragen des Herdenschutzes verbessert werden können. 2. Wird die Finanzierung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) verlängert? Wenn ja, wie lange, und in welchem finanziellen Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Wann wird dem Deutschen Bundestag eine Evaluation der Ergebnisse der Arbeit dieser Einrichtung vorgelegt? Die derzeitige Finanzierung der DBBW im Rahmen eines F+E-Vorhabens im Probebetrieb läuft noch bis Ende August 2019. Die Arbeit der Einrichtung hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Daher soll der Aufforderung des Bundestages, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Arbeit der DBBW zu verstetigen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2981; Plenarprotokoll vom 28. Juni 2018, S. 4249), Folge geleistet werden. Das Vorhaben „Betrieb der Dokumentations - und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW)“ befindet sich derzeit in der Ausschreibung und Neuvergabe. Bisher ist eine Projektlaufzeit bis zum 30. September 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben stehen jährlich Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 220 000 Euro zur Verfügung. 3. Welche Projekte zu den Themen Herdenschutz, Weidetierhaltung und Großprädatoren sind in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Agrarressortforschung bearbeitet worden oder werden aktuell bearbeitet (einschließlich Finanzierungsquelle, finanzieller, zeitlicher und personeller Umfang), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Projekte? Für die Umsetzung und Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen sind die Länder zuständig. Zum Herdenschutz gibt es Arbeitsgruppen auf Länderebene. Diese stehen auch deutschlandweit miteinander in Verbindung, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz und die Dokumentations - und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ auf Bundestagsdrucksache 18/10110 Bezug genommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12781 4. Wann wird die Bundesregierung die in den vergangenen Jahren mehrfach angekündigte Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung vorlegen, und wie werden im Besonderen §§ 4 und 6 Absatz 4 der Verordnung für einen umfassenden und rechtsicheren Einsatz von Herdenschutzhunden geändert? Wenn nein, warum nicht? Ein Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und soll anschließend zeitnah den Ländern und beteiligten Verbänden zur Stellungnahme übermittelt werden. Der vorliegende Entwurf trägt insbesondere den besonderen Bedingungen beim Einsatz von Herdenschutzhunden zum Schutz von Nutztieren vor Beutegreifern Rechnung. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der vorgesehenen Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung klargestellt werden, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist. Darüber hinaus soll eine weitere Klarstellung dahingehend vorgenommen werden , dass für Herdenschutzhunde die Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung an die Zwingerhaltung nicht gelten, die u. a. ein Kontaktverbot zu stromführenden Einrichtungen vorsehen. Es muss den Herdenschutzhunden in diesem Fall allerdings möglich sein, einen ausreichenden Abstand zu Stromzäunen einzuhalten . 5. Welche Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung in welchem Rahmen (Kosten, Förderprogramm, Laufzeit) für die Unterstützung von Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, und wann trat sie zu welchen Maßnahmen und mit welchem Ergebnis mit den Bundesländern seit 2014 zusammen? Wenn keine Fördermaßnahmen geplant sind, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 6. Wann, von wem, in welchem finanziellen Umfang und welcher Gebietskulisse sind die Vorschläge der EU-Kommissare Hogan und Vella für eine Erstattung der Kosten für die Wartung von Herdenschutzanlagen und den Unterhalt von Schutzhunden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt (bitte nach Mitgliedstaaten der EU und Bundesländern getrennt nach Maßnahmen auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Wann ist eine Umsetzung geplant? Zukünftig sollen auch Kosten für den präventiven Herdenschutz der Weidetierhalter in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert werden. Am 30. Juli 2019 hat der Planungsausschuss (PLANAK) der GAK bereits einen Förderungsgrundsatz zur Förderung von „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ beschlossen. Nach erfolgreicher Notifizierung kann dieser 2019 angewandt werden. Weiterhin wird ein Förderungsgrundsatz „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“, der die Erstattung der Kosten für die Wartung von Herdenschutzzäunen und die Unterhaltung von Herdenschutzhunden beinhaltet, zurzeit vom BMEL in enger Zusammenarbeit mit BMU und den Ländern erarbeitet. Ziel ist es, diesen Förderungsgrundsatz mit dem Rahmenplan 2020 in Kraft treten zu lassen. Grundsätzlich ist, wie von Kommissar Hogan erwähnt, auch eine Mitfinanzierung solcher Maßnahmen auch im Rahmen des ELER als 2. Säule der GAP möglich. Allerdings wären dafür eine Änderung der Länderprogramme zur länd- Drucksache 19/12781 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lichen Entwicklung notwendig sowie bestimmte zusätzliche Kontrollverpflichtungen , was mit entsprechenden Aufwand für die Länder verbunden ist. Die Länder setzen diese Möglichkeiten daher derzeit noch nicht im ELER um. Es scheint daher sinnvoll, solche Maßnahmen zunächst national über die GAK zu fördern, auch um mit der Administration Erfahrungen zu sammeln. Zur Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Weidetierhaltung zu fördern? Zielt sie dabei auf eine flächen- oder eine tierbezogene Förderung ab? Mit welcher Begründung? Die Fragen 5 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Alle Weidetierhalterinnen und -halter erhalten für ihre beihilfefähigen Flächen bundeseinheitliche, entkoppelte Direktzahlungen, die sich im Antragsjahr 2018 im Durchschnitt auf 286 Euro je Hektar beliefen. Neben den Direktzahlungen der 1. Säule steht in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Diese können zum Teil über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vom Bund kofinanziert werden (MSUL-Maßnahmen). Dazu beschließen Bund und Länder gemeinsam jährlich den GAK-Rahmenplan. Für die Umsetzung der 2. Säule der GAP sowie die Durchführung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Diese ELER- bzw. GAK-Maßnahmen umfassen beispielsweise Vertragsnaturschutz (extensive Weidenutzung, Beweidung mit Schafen/Ziegen), Erhalt und Pflege von Biotopen (Weidepflege, Entbuschung von Weideflächen etc.) oder naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung mit Schafen und Ziegen. Nach Änderung des GAK-Gesetzes im Jahr 2016 wurde der GAK-Rahmenplan 2018 um den Förderungsgrundsatz „Vertragsnaturschutz“ im Offenland erweitert, so dass die Länder bei Umsetzung solcher Maßnahmen über die GAK nunmehr auch die anteilige Bundesfinanzierung nutzen können. Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, können 2019 eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 36 Euro pro Tier für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen (Bundesprogramm Wolf). Für das Programm stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung. Zur möglichen Unterstützung der Weidetierhaltung in der zukünftigen GAP wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12781 8. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für bundeseinheitliche und eindeutige Regelungen zur Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutzund Schadensausgleichsmaßnahmen ein? Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)? 9. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle und unbürokratische Finanzierung von Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen ein? Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Für die Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz- und Schadensausgleichsmaßnahmen sind die Länder zuständig. Es ist vorgesehen, dass sich der Bund im Rahmen der GAK an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beteiligt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für einen bundesweit gültigen Managementplan für den Wolf ein? Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 wird Bezug genommen. 11. In welchen Abständen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa von wem und auf welcher Grundlage in den einzelnen Mitgliedstaaten mit welchem Ergebnis festgestellt (bitte nach Mitgliedstaaten getrennt auflisten)? Der Erhaltungszustand des Wolfes wird in der EU von den Mitgliedstaaten auf Grundlage der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre auf der Ebene der jeweiligen biogeographischen Regionen in einem Mitgliedstaat beurteilt. Die Ergebnisse sind EU-weit in „National Summaries for Article 17“ zusammengestellt, die für die Berichtsperiode 2007-2012 über folgenden Link aufgerufen werden können: https:// ec.europa.eu/environment/nature/knowledge/rep_habitats/index_en.htm. 12. Welche Maßnahmen oder Projekte hat die Bundesregierung initiiert, um die Entwicklung der Weidetierhaltung, die Auswirkungen von Umzäunungen von Weideflächen für wandernde Tierarten und die Entwicklung der Wolfspopulation zu untersuchen, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen (bitte seit 2014 umgesetzte, sich in Umsetzung befindliche und geplante Programme bzw. Projekte mit Laufzeit, Kosten und Projektträgerin bzw. Projektträger unterteilt in Nutztierklassen bei der Weidetierhaltung auflisten)? Um die Entwicklung der Wolfspopulation wissenschaftlich zu begleiten und zu dokumentieren, wurde in Abstimmung mit den Ländern im Februar 2016 im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens im Auftrag des BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) Drucksache 19/12781 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eingerichtet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9540 wird Bezug genommen . Zu der Frage nach den Auswirkungen von Umzäunungen von Weideflächen für wandernde Tierarten liegen keine validen Untersuchungen vor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4685). 13. Unter welchen konkreten Bedingungen und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Weidetierprämie aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorschlagen? Wenn nein, warum nicht? In den laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020 setzt sich die Bundesregierung für eine Rückführung wettbewerbsverzerrender gekoppelter Direktzahlungen insbesondere im Ackerbau ein. Über zukünftige Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wird in Abhängigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen GAP zu diskutieren sein. 14. Plant die Bundesregierung, die bisherige Statistik der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) um folgende Daten erweitern zu lassen: a) Wolfsschäden aufgeteilt in die Anzahl getöteter, verletzter und vermisster Nutztiere, b) weitere Weidetierarten wie Freilandgeflügel, Pferde, Alpakas und Lamas, c) einzelne Bundesländer und Regionen und d) Zuordnung nicht nur in Jahren, sondern auch in Monaten? Wenn nein, warum nicht? 15. Wie viele Wolfrisse wurden bei Nutztieren trotz welcher konkreter Herdenschutzmaßnahmen dokumentiert (bitte nach Bundesländern getrennt seit 2014 auflisten und zusätzlich die in der betroffenen Region vom jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Herdenschutzmaßnahmen angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 14 bis 15 werden zusammen beantwortet. Die Konzeption und die Inhalte der DBBW wurden in Abstimmung mit den Ländern festgelegt. Die DBBW ermittelt über eine jährliche Abfrage an die Länder die wolfsverursachten Schäden an Nutztieren und veröffentlicht im Anschluss einen Kurzbericht. In diesem Bericht werden sowohl die Nutztierschäden für jedes Bundesland einzeln aufgeführt als auch die von den Bundesländern im Rahmen der Präventionsförderung finanzierten Herdenschutzmaßnahmen. Die Berichte zu „wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland “ der DBBW sind unter www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichtezu -praevention-und-nutztierschaeden abrufbar. Die Angaben der Länder basieren auf den Fällen, in denen sie Ausgleichszahlungen leisten; in einigen Ländern werden auch Ausgleichszahlungen geleistet, wenn Wölfe als Verursacher von Nutztierschäden nicht ausgeschlossen werden können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12781 Aus Bundessicht besteht kein Bedarf, die Abfragen an die Bundesländer wie in den Fragen 14a bis 14d aufgeführt, zu erweitern. Auch seitens der Länder wurde bislang keine Notwendigkeit für eine noch detailliertere bundesweite Dokumentation gesehen. 16. Wie viele Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zum Bundesprogramm Wolf (Einzelplan 10 1005 686 14 -523 (77 – neu)) gestellt, welche befürwortet (bitte Anträge nach Bundesländern und geförderter Höhe auflisten), und aus welchen Gründen wurden wie viele Anträge abgelehnt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis ? Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, können im Jahr 2019 eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 36 Euro pro Tier für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen (Bundesprogramm Wolf). Für das Programm stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung. Die entsprechende Förderrichtlinie des BMEL ist am 15. Juli 2019 in Kraft getreten. Anträge können noch bis zum 31. August 2019 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden. Antragsunterlagen können unter www. ble.de/Bundesprogramm_Wolf heruntergeladen werden. Aufgrund der laufenden Antragsfrist können noch keine Angaben zu den erbetenen Informationen gemacht sowie keine Schlussfolgerungen gezogen werden. 17. Unterliegt die Förderung über das Bundesprogramm Wolf den De-minimis- Bestimmungen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Das Bundesprogramm Wolf unterliegt den De-minimis Bestimmungen. Auf diese Weise wird Wanderschäfern zeitnah eine zielgerichtete Förderung für die laufenden Kosten des Herdenschutzes ermöglicht. 18. Wie hat sich der Wolfbestand regional in Deutschland entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des aktuellen Erhaltungszustands des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Anzahl der Wölfe in Deutschland getrennt nach Gebieten, die schon länger wieder besiedelt sind bzw. erst kürzlich wieder besiedelt wurden von Januar 2010 bis heute auflisten)? Der zwischen Bund und Ländern aufgrund eines aufwändigen Monitorings ermittelte Wolfsbestand ist unter www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/ zusammenfassung veröffentlicht. Dort können mittels interaktiver Kartenmodule für alle Regionen Deutschlands über die vergangenen 20 Jahre Entwicklungen der Wolfspopulation nachvollzogen werden. Die Anzahl der Tiere ist auch allein keine Basis für die Feststellung des Erhaltungszustandes einer FFH-Art. Zusätzlich sind die Parameter „Größe des Verbreitungsgebiets “, „Größe des Lebensraumes“ und „Zukunftsaussichten“ (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit) zu berücksichtigen . Der Erhaltungszustand wird im Rahmen des nationalen Berichts gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie erhoben, der aktuelle Bericht wird im September 2019 fertiggestellt werden. Drucksache 19/12781 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Hält die Bundesregierung verpflichtende DNA-Tests bei allen Nutztierrissen für notwendig, und in welchen Bundesländern gibt es eine solche Verpflichtung bzw. wurden bei welchem Anteil der Nutztierrisse jeweils DNA-Tests mit welchem Ergebnis durchgeführt? Die Begutachtung sowie die abschließende Einschätzung von Nutztierrissen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Anwendung von genetischen Untersuchungsmethoden zur Klärung von Nutztierrissen liegt im Ermessen der Bundesländer . Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, in welchen Bundesländern eine Verpflichtung zur Anwendung von genetischen Untersuchungsmethoden bei Nutztierrissen besteht oder bei welchem Anteil der Nutztierrisse DNA-Untersuchungen durchgeführt werden. 20. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von wolfsabweisenden Zäunen an Küsten- und Flussdeichen umgesetzt werden? Welche Förderprogramme und Forschungsaufträge wurden dazu wann an wen vergeben (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt mit Projektträgerin bzw. Projektträger, Summe, Laufzeit und Bund- oder Länderförderung auflisten )? Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Förderprogramme und Forschungsaufträge nach Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 21. Wie wird der Herdenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in Gebirgslagen in Deutschland durchgeführt (bitte nach Bundesländern, Vorgaben zu Herdenschutzzäunen und -tieren auflisten)? Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Regelungen nach Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 20 und 21 zusammen beantwortet. In Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung, Anpassung und Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen verantwortlich. Daher gibt es auf Länderebene einige Projekte und Forschungsvorhaben wie beispielsweise in Niedersachsen (mobile Elektrozäune an Deichen) und Bayern (Behirtung und Einsatz von Herdenschutzhunden in Bergregionen nach Schweizer Vorbild) zu diesem Themenbereich. Ein umfassender Überblick über Förderprogrammen und Forschungsaufträge im In- und Ausland zu Herdenschutzmaßnahmen an Deichen und in Steillagen liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2, 3 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 18/13646 verwiesen. Eine aktuelle Zusammenstellung von „Best Practice“ Herdenschutzmaßnahmen auf europäischer Ebene findet sich unter www.europarl.europa.eu/thinktank/en/ document.html?reference=IPOL_STU(2018)596844. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12781 22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Regelungen zum Schutz von Rindern und Pferden? Wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern konkrete Regelungen auflisten), und mit welcher Begründung? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen solcher Regelungen? Übergriffe von Wölfen auf Rinder und Pferde sind erheblich seltener als auf Schafe und Ziegen. Näheres zu den Regelungen der Länder zum Schutz von Rindern und Pferden kann dem Bericht des DBBW zu Prävention und Nutztierschäden 2017 entnommen werden, abrufbar unter www.dbb-wolf.de/mehr/literaturdownload /berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden. Die Empfehlungen der DBBW und des BfN für Herdenschutzmaßnahmen geben Hinweise für die Länder zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde (BfN-Skripten 530, 2019, abrufbar unter www.bfn.de/skripten). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/9541 verwiesen. 23. Sollte aus Sicht der Bundesregierung der empfohlene Schutz bei Schutzzäunen bundesweit bei 1,20 Meter liegen (gemäß Bundesamt für Naturschutz – BfN –)? Welche Regelungen existieren dazu in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Regelungen getrennt nach Bundesländern aufführen )? Wenn nein, welche Höhe von Schutzzäunen hält die Bundesregierung bundesweit für angemessen, und warum? Regelungen im Zusammenhang mit Herdenschutzmaßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im Bericht der DBBW zu Prävention und Nutztierschäden 2017 werden die Fördermöglichkeiten von Schutzmaßnahmen und der verschiedenen Alternativen der Schutzvorrichtungen der Bundesländer dargelegt. Nähere Einzelheiten zu der Förderung von Schutzmaßnahmen sowie zu den zum Teil differierenden Anforderungen zu Bauart und Höhe der Zäune durch die Bundesländer sind dem Bericht der DBBW zu Prävention und Nutztierschäden zu entnehmen (abrufbar unter www.dbb-wolf.de) Der Empfehlungen der DBBW und des BfN für Herdenschutzmaßnahmen stellen Hinweise für die Länder zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Nutztiere dar (BfN-Skripten 530, 2019, abrufbar unter www.bfn.de/skripten). 24. Welche Präventiv- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den Wolf unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung der De-minimis-Regelung (bitte nach Bundesländern und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten), und welche Maßnahmen haben die Bundesländer ergriffen oder können sie ergreifen , um das zu vermeiden? 25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Konkurrenz mit anderen De-minimis-betroffenen Förderungen (beispielsweise Dürre-Beihilfe ) aus dem Weg zu gehen und so eine angemessene Förderung der Weidetierhaltung zu erreichen? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Drucksache 19/12781 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz- und Schadensausgleichmaßnahmen sind die Länder zuständig. Dies beinhaltet auch die beihilfenkonforme Ausgestaltung. Eine Übersicht über die Maßnahmen werden in den Berichten zur Prävention und Nutztierschäden des DBBW unter www.dbb-wolf.de/ mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden gegeben. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben insbesondere die Bundesländer mit erhöhtem Wolfsaufkommen Richtlinien zur Förderung von Präventiv- und Ausgleichsmaßnahmen beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert . Informationen zu Förderrichtlinien, die auf die De-minimis-Regelung gestützt sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. 26. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Grünlanddefinition (z. B. 100 Bäume-Regel, Teilflächenbewuchs mit Büschen älter als zwei Jahre etc.) in den einzelnen Bundesländern aus (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt einzelne Grünlanddefinition für den Erhalt von Beihilfen auflisten ), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die geltende Definition für Dauergrünland ist abschließend in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 niedergelegt und für alle Mitgliedstaaten – und damit auch für alle Bundesländer – verbindlich geregelt. In Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung der Direktzahlungen zuständig. Im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion diskutiert die Bundesregierung zwar regelmäßig mit den Bundesländern auch Fragen der Auslegung des EU-Rechts. Allerdings ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie die Bundesländer bestimmte Fallkonstellationen im Einzelfall entscheiden. 27. In welchem Rahmen setzt sich die Bundesregierung im Laufe der Verhandlungen zur GAP für eine Grünlanddefinition ein, die es Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern ermöglicht, von Naturschutzmaßnahmen und Landschaftspflege leben zu können? Welche Gespräche wurden dazu wann, mit wem und zu welchen Regelungen seit 2014 geführt? Im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen zur Reform der GAP nach 2020 setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass zukünftig nicht nur die bislang im Rahmen von Cross Compliance geschützten Landschaftselemente als Teil der beihilfefähigen Fläche betrachtet werden können, sondern dass die Mitgliedstaaten auch darüber hinaus Landschaftselemente (z. B. Bäume, Sträucher) in die förderfähige Hektarfläche einbeziehen können. Dies hat die Bundesregierung zuletzt auf der Sitzung des Agrarrates am 15. Juli 2019 gefordert. Hiervon würden auch Weidetierhalterinnen und -halter profitieren, die oft mit Landschaftselementen versehene Dauergrünlandflächen bewirtschaften. In Bezug auf die Definition speziell von Dauergrünland ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung führt insbesondere bei Gesetzgebungsverfahren sowie bei Vorlage wichtiger Vorschläge der Europäischen Kommission Verbändeanhörungen durch. Daneben unterhält die Bundesregierung bilaterale Kontakte zu Naturschutzverbänden und Verbänden des Schafsektors, im Rahmen derer auch Fragen und Probleme mit der Definition von Dauergrünland diskutiert wurden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333