Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12782 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12416 – Finanzierung der U5 und S32 in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 9. Juli 2019 stellte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) seine Pläne für eine neue U-Bahn-Linie 5 vor. Diese soll mit einem ersten Abschnitt den Osten von Hamburg an das U-Bahn-Netz anschließen. Die Linie soll in Abschnitten gebaut werden, der erste 5,8 km lange Abschnitt soll von Bramfeld über Steilshoop zur City Nord verlaufen. Die Kosten sollen sich auf 1,75 Mrd. Euro belaufen (www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/12763218/ u-bahn-u5-ost-fuer-1-75-milliarden-euro-puffer-eingeplant/). Die Gesamtkosten der U5 könnten so rund 8 Mrd. Euro betragen, wenn man diese Kostenplanung als Grundlage zur Berechnung ansetzt (www.abendblatt.de/hamburg/ article226457387/1-754-Milliarden-Euro-warum-die-U5-so-teuer-wird.html). Einen Antrag auf Bundeszuschüsse wolle der Senat erst nach dem Planfeststellungsverfahren stellen, man befinde sich aber schon „eng in Gesprächen mit dem Bund“, so der Wirtschaftssenator Westhagemann (ebd.). Nach Angaben der Hamburger Hochbahn AG kämen zur Mitfinanzierung der U5 Bundesmittel aus verschiedenen Fördertöpfen infrage, darunter Regionalisierungsmittel und Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Mittel). Die Hochbahn verweist weiter auf Risiken für die FHH, sollten keine Bundesmittel fließen (www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/connect/de/33b9403f-f882-4860-a 056-fd9f3078c644/Themendienst+F%C3%B6rderung+und+Finanzierung+U5. pdf?MOD=AJPERES). Weiter soll neben der U5 auch noch eine neue S-Bahn-Linie S32 gebaut werden, die ab Holstenstraße Lurup und Osdorf anbinden soll (www.abendblatt.de/ hamburg/kommunales/article226436599/Tschentscher-nennt-erstmals-Kostenfuer -Bau-der-U5.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12782 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie wurde der Bund bislang in die Gespräche zur Realisierung und Finanzierung der U5 eingebunden? 2. Wann fanden Gespräche zur U5 mit dem Bund jeweils statt, und auf welcher Kompetenzebene? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) möchte das Vorhaben U5, Hamburg anteilig im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanzieren. Der erste Abschnitt U 5 Ost, Bramfeld bis City Nord, ist seitens der FHH zur anteiligen Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms angemeldet worden. Das Vorhaben U5, Hamburg wurde am 30. Januar 2019 erstmals detailliert der Fachebene des BMVI vorgestellt. 3. Haben die FHH, die Hochbahn oder andere beteiligte Organisationen bereits Mittel für die U5 angefragt oder beantragt? a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt? b) Wer bzw. welche Organisation hat die Mittel jeweils beantragt? c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt? d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens? e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bisher wurden noch keine Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG beantragt und auch noch keine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren der Standardisierten Bewertung durchgeführt. 4. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der U5 zu welchem Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen? 8. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bund den Bau der S32 zu welchem Anteil bzw. bis zu welcher Höhe unterstützen? Die Fragen 4 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus dem GVFG-Bundesprogramm können Infrastrukturinvestitionen der ÖPNV- Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 50 Mio. Euro anteilig gefördert werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – insbesondere § 3 GVFG – und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln könnte das Projekt mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten anteilig durch Bundesfinanzhilfen finanziert werden. 5. Bis wann müssten Fördermittel des Bundes für den Bau der U5 beantragt werden, wenn ein Baubeginn Ende 2021 realisiert werden soll? Die Beantragung der Fördermittel muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen. Die zeitliche Abstimmung erfolgt im Rahmen der weiteren gemeinsamen Besprechungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12782 6. Welche Gespräche gab es von Seiten der FHH mit dem Bund und der Deutschen Bahn AG über den Bau einer neuen S-Bahn-Linie von Holstenstraße nach Osdorf (S32)? a) Wann fanden die Gespräche jeweils statt? b) Auf welcher Kompetenzebene fanden die Gespräche statt? c) Wurde über mögliche Kosten gesprochen, und wenn ja, in welcher Höhe? 7. Hat die FHH oder eine andere beteiligte Organisation bereits Mittel für die S32 angefragt oder beantragt? a) Wann wurden die Mittel jeweils beantragt? b) Wer hat die Mittel jeweils beantragt? c) In welcher Höhe wurden jeweils Mittel beantragt? d) Wie ist der jeweilige Stand des Antragsverfahrens? e) Wurde bereits ein standardisiertes Bewertungsverfahren durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Frage 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über den Bau einer neuen S-Bahnlinie von Holstenstraße nach Osdorf (S32) gab es bisher keine Gespräche. Ein solches Vorhaben ist auch nicht von der FHH zur anteiligen Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms angemeldet worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333